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1. Geschichte des Altertums - S. 330

1889 - Wiesbaden : Kunze
330 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. bei sich zu verbergen und dem Gerichte anzuzeigen, daß sie ihren Bruder aufgenommen habe und fest entschlossen sei, wenn er hingerichtet werde, ebenfalls zu sterben. Antonius erstaunte über diese Kühnheit und Entschlossenheit, nannte Julia eine edle Schwester, aber schlimme Mutter; doch der Unglückliche war gerettet. Des Antonius Gemahlin war die leidenschaftliche und herrschsüchtige Fulvia, welche zuerst mit Clodius vermählt war. Sie mischte sich in die öffentlichen Angelegenheiten und bereitete vielen Männern den Untergang. Auch Cicero wurde damals getötet. Als man ihr seinen Kopf brachte, schlug sie denselben und durchstach die Zunge des berühmten Redners, die ihrem ersten Gemahl so verderblich war und den Antonius nie geschont hatte, mit ihrer Haarnadel. Wie tief stand die unweibliche Fulvia hinter der edlen Octavia zurück, welche nach Fulvias Tode des Antonius Gemahlin wurde. Tief gekränkt, von Antonius verlassen und verstoßen, blieb ihr Herz frei von Rache und Bosheit (§. 51). 3. Die römischen Frauen wahrend der Kaiserzeit. Eine Haupturfache, welche den Untergang der römischen Republik herbeiführte, war die sittliche Verdorbenheit des Volkes. Von dieser allgemeinen Sittenverderbnis waren auch die Frauen ergriffen, und Schaudern erfaßt uns, wenn wir von ihren Lastern und Vergehen hören, welche sie ohne Scham öffentlich verübten, während von trefflichen Frauen nur vereinzelte Beispiele aufzufinden sind. In der Putzsucht leisteten die Frauen der römischen Kaiserzeit das Unglaubliche, und es wird nicht ohne Nutzen für das Verständnis jener Zeit sein, wenn wir eine römische Frau einmal in ihrem Putzzimmer beobachten. Denn was der reichsten Fürstin der Gegenwart mit allen ihren Schätzen zu besitzen und zu fordern nicht möglich ist, das besaß die Frau eines römischen Senators oder Ritters, und alle Tage zeigten ihre Befehle, welche Anforderungen sie an die Kasse des Gemahls und an die Unterwürfigkeit ihres zahlreichen Dienstpersonals stellen durste. Noch ehe die Herrin sich vom Lager erhoben hatte, stand ein ganzes Heer von Sklavinnen und Pagen aus den Wink ihrer Gebieterin bereit, um des gewöhnlichen Amtes zu warten. Endlich erschien dieselbe. Sie hatte nach damaliger Sitte abends vor dem Schlafengehen sich über das ganze Gesicht einen Teig von Brot, welches in Eselsmilch angefeuchtet wurde, legen lassen. Dies war über Nacht trocken geworden und glich jetzt einem zersprungenen Gypsüberzug. Sie winkt den Thürsteherinnen

2. Geschichte des Altertums - S. 266

1889 - Wiesbaden : Kunze
266 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. ruhigt und Roms unentbehrliche Kornzufuhr aus Ägypten und Sizilien gefährdet und gehemmt. Sie waren in ihrer Kühnheit sogar so weit gegangen, daß sie die Küsten Italiens überfielen, vor Ostia eine römische Flotte versenkten und selbst in die Tiber einliefen. Rom schwebte daher in großer Gefahr, aus welcher, wie man glaubte, nur Pompejus Stadt und Reich befreien konnte. Auf den Antrag des Volkstribunen Gabinius erhielt er trotz dem Widerstreben des Senats unumschränkte Vollmacht, und in 3 Monaten war der Seeräuberkrieg 67 beendigt. Der dritte Krieg gegen Mithridates 74—64. Im Osten hatte Mithridates schon kurze Zeit nach Sullas Abzug einen zweiten Krieg gegen Rom begonnen, aber rasch wieder Frieden geschlossen. Während des Krieges der Römer in Spanien erhob er sich zum dritten male, besetzte Bithynien, welches der letzte König Nicomsdes vor seinem Tode den Römern vermacht hatte, und suchte die infolge hohen Steuerdrucks verhaßte Römerherrschaft in ganz Kleinasien zu beseitigen. Aber der römische Feldherr Lici-nius Lucullus*) schlug ihn bei der Belagerung der mit Rom befreundeten Jnfelstadt Kyzikus 73, verfolgte ihn und vertrieb ihn aus seinem Reiche, sodaß er bei seinem Schwiegersöhne, dem König Ti g ran es von Armenien, Schutz suchen mußte. Doch Lueullus wandte sich auch gegen diesen und besiegte ihn trotz seiner Übermacht jenseits des Euphrats in der Schlacht bei Tigranocsrta 69. Als hierauf die römischen Soldaten dem Lucullus den Gehorsam verweigerten, weil er ihnen das Plündern streng verboten hatte, mußte er sich zurückziehen, und der Oberbefehl ging an Pompejus über, der eben aus dem Krieg gegen die Seeräuber siegreich zurückgekehrt war. Nach umfassenden Vorbereitungen errang Pompejus in einem nächtlichen Angriff einen entscheidenden Sieg ant Euphrat 66, worauf sich Tigranes unterwarf und Armenien behielt. Mithridates floh in sein bosporanisches Reich (die Halbinsel Krim), um neue Rüstungen zu betreiben. Als aber sein eigener Sohn Pharnäces sich gegen ihn erhob, gab er sich aus Verzweiflung 63 den Tod. Pompejus war unterdessen auch siegreich durch Syrien nach Palästina gezogen, hatte Jerusalem erstürmt und Thronstreitigkeiten zwischen dem Könige Aristobülus aus dem Hause der Makkabäer und dessen Bruder Hyrklnus in der Weise benutzt, daß er den letzteren *) Lucullus, durch seinen Reichthum, seine prächtigen Landhäuser, seine üppigen Mahlzeiten („Lucullus-Mahl") bekannt, hat damals die Kirschen von Cerasus in Kleinasien nach Europa verpflanzt.

3. Geschichte des Altertums - S. 327

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 62, 2. Die römischen Frauen bis zum Ende der Republik. 327 das Jahr 43 v. Chr. hatten die Triumvirn Antonius, Octavian und Lepidus, da sie Geld brauchten, drückende Steuern ausgeschrieben und Gold und Silber bei Privaten und aus dem Tempel der Vesta genommen. Da diese auf ungerechte Weise zusammengebrachte Summe zur Bestreitung ihrer kriegerischen Maßregeln noch nicht ausreichte, so legten sie noch 1400 reichen Frauen, welche Anverwandte berühmter, verbannter Personen waren, eine höchst drückende Geldsteuer auf. Vergebens hatten die Frauen um Nachlaß gebeten und darauf aufmerksam gemacht, daß sie gesetzlich nur verpflichtet seien, einen kleinen Beitrag zur Unterstützung der Ritter zu leisten. Jetzt sammelten sich die Frauen auf den Straßen, machten sich Bahn und verlangten, von den Triumvirn gehört zu werden. Hortensia, die Tochter eines berühmten Redners, redete frei über die ihnen zugemutete Ungerechtigkeit und erzürnte die Machthaber so sehr, daß diese Gewalt gegen die Frauen gebraucht haben würden, wenn das Volk nicht laut zu murren angefangen hätte. Die Triumvirn gaben nach und erhoben nur von 400 Frauen die verlangte Steuer. Durch die glücklichen Kriege der Römer in Asien kam allmählich großes Unglück und Sittenverderbnis nach Rom. Prunkliebe, Genußsucht, Müßiggang, Schwelgerei und Laster aller Art ergriffen Männer und Frauen. Ein trübes Bild von tiefer Entsittlichung, deren die vornehmsten Frauen Roms sich schuldig gemacht hatten, geben die Nachrichten von der Entdeckung der Bacchanalien (Bacchusfeste) in Rom. Dieselben waren aus Campanien nach Rom verpflanzt worden. Anfangs wurden nur Frauen in diesen Geheimdienst eingeweiht; bald wurden auch Männer zugelassen und bei nächtlichen Gelagen große Vergehen verübt. Mord, Betrug, Giftmischerei, blieben denselben nicht fremd. Da entdeckte ein junger Mann, welchen die eigne Mutter hatte einweihen lassen wollen, dem Konsul die unzüchtigen Feste. Eine strenge Untersuchung, welche sofort eingeleitet wurde, enthüllte die gräßlichsten Vergehen; über 7000 Männer und Frauen hatten sich der Teilnahme an den Bacchanalien schuldig gemacht. Die Hauptverbrecher fielen unter dem Beile des Henkers, und ein Senatsbeschluß untersagte die Feier dieser greulichen Feste in Rom und Italien 186 aufs strengste. Der römische Dichter Plautus (f 184 v. Chr.) klagt, daß der Putztisch der römischen Frauen zum Unglück der Männer eingerichtet sei- Dreißig Arbeiter waren nötig, die Kleidungsstücke einer Frau anzufertigen, und fünfzehn verschiedene Moden wechselten in einem Jahre. Es ist leicht einzusehen, daß durch diesen unglaublichen Luxus nicht

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 753

1877 - Leipzig : Teubner
Mulvius pons Verlangens nach geschriebenen Gesetzen. Darum kamen in rascher Folge 3 leges de multis zu Stande, über deren Verhältniß zu einander die Quellen verschiedene Angaben enthalten. Nach Nein ist folgende Annahme das Wahrscheinlichste: 1 Die lex Aternia Tarpeia, 454 v. C., dehnte diese Befugniß auch auf die andern Magistrate ans. Die Höhe der Mult wnrde dahin bestimmt, daß der Magistrat zuerst ein Schaf als Strafe auferlegte, und daß derselbe bei fortdauernden! Ungehorsam die Strafe allmählich bis auf 2 Schafe und 30 Rinder (suprema multa) steigern dürfe. Unbekannt ist der Inhalt der darauf bezüglichen lex Menenia Sestia, 452 v. C. Durch die lex Iulia Papiria konnte das Vieh in Geld abgelöst werden, nämlich das Schaf mit 10 Asses, das Rind mit 100 Asses, dadurch war willkürliche Taxation abgeschnitten. Diese aestimatio wnrde von der lex Iulia Papiria, 430 v. C., eingeführt. Von dem Multrecht machten die Magistrate oft Gebrauch, §. B. die Censoren, Prätoren, Ae-dilen (meist polizeilich) und vorzüglich die Volkstribunen, welche immer weiter um sich griffen. Doch konnten die mit einer die suprema multa überschreitenden Mult Belegten an die Tribus provociren, welche in einem ordentlichen Comitial-gericht (multae certatio) die Mult bestätigten oder nachließen (remitiere). So z. B. provocirten Feldherren, welche wegen schlechter Kriegsführung oder wegen willkürlichen Regiments, Pu-blicani, welche wegen Unterschieds Strafe bezahlen sollten, n. A. Auch die Municipalmagistrate und Provinzialstatthalter legten Multen auf. Bon gesetzlich vorgeschriebenen Multen ist zu erwähnen die der lex Licinia Sestia, wenn jemand mehr Land befaß, als das Gesetz erlaubte (s. Ager publicus), die der lex Puilia Maenia gegen Wucherer (s. Fenus) u. s. w. Bei diesen legalen Multen trat ein Magistratus als Ankläger gegen die Uebertreter auf (petere multain) oder auch eilt Privatmann. Im ersten Fall entschied das Volk, in deni zweiten der Prätor oder Recn-peratoren. Wenn das Gericht die Mult bestätigte, so erfolgte die Realexecutiou (durch Pfändung oder bonorum venditio) oder auch Personalexecution. Die Multgelder wurden ursprünglich zu religiösen Zwecken verwendet, nämlich für Götterbilder, Weihgeschenke, Feier von Spielen u. s. w.; später flössen sie in das Aerarium und zuletzt in den Fiscus. Mulvius pons s. Roma, 11. Mulus, mula, fjfiiovog, Maulesel, Maulthier, war sehr beliebt bei den Alten wegen großer Arbeitskraft (Hom. Ii. 23, 654. 17,' 742'.), besonders zum Ziehen, Lastentragen und Reiten; seit der 70. Olympiade fanbeit zu Olympia Wettrennen mit Mauleseln statt, doch nur für kurze Zeit, da sie keinen angenehmen Anblick gewährten, zu Rom desgleichen an den Consualien. Wenngleich in manchen Stellen^ der Alten die Dummheit dieser Thiere erwähnt wird (z. B. Plaut. Cistell. 4, 2, 12. mulo inscitior), so waren sie doch in Italien und Griechenland keineswegs fo^ verachtet wie bei uns jetzt. Mumie s. Sarkophag. Mummii, ein plebejisches Geschlecht: 1) Q. und ü. Mummii, Volkstribnnen im Jahre 187 v. C., widerstrebten anfangs dem ältern Cato, als dieser Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aufl. — Munatii. 753 die Familie der Scipionen mit seinem Hasse ver-1 folgte. Liv. 38, 54. Lucius wurde später Prä-tor ans Sardinien (177), wurde aber bald dnrch einen kriegstuchtigeren Mann ersetzt. Liv. 41, 8. — 2) L. Mumm., der Eroberer Korinths, ein ! Mann von großer Gutmüthigkeit, Bedächtigkeit und Redlichkeit, aber roh und ungebildet, der denjenigen, welche mit dem Transport der in Achaia erbeuteten Knnstsachen beauftragt waren, drohte, sie hätten sie wieder anfertigen zu lassen, wenn sie dieselben beschädigten. Veil. Pat. 1, 13. 14. Im Jahre 146 wurde er nämlich als Consnl nach Achaia gesandt, wo sein Vorgänger Metellns den Krieg fast schon beendigt hatte. M., selbst kein großer Kriegsheld, siegte über die Achaier durch die Unfähigkeit ihres Feldherrn Diaios auf dem Jsthmos, rückte vor Korinth, zog aber erst nach einigem Zögern in die offenen Thore der von ihren Bewohnern zum Theil verlassenen Stadt ein, ließ ranben und plündern, viele der zurückgebliebenen Einwohner tobten, andere in die Knechtschaft verkaufen und die Stadt, die fchönste Griechenlands, zerstören. Dafür erhielt er später einen Triumph und den Beinamen Achaicus. Cie. Mur. 14. off. 2, 22. Paus. 7, 16. Im Jahre 142 wurde er College des jüngern Scipio in der Censur, konnte sich aber, bei dem ganz verschiedenen Charakter beider und bei eigener Unbehülslichkeit und Ungefügigkeit, nicht mit ihm vertragen. — 3) Sp. Mumm., des vorigen Bruder und sein Legat im achaiischen Kriege, zugleich mit ihm einer der zehn Männer zu Ordnung der Provinz Achaia, schilderte in scherzhasten Versen seine dortigen Erlebnisse und wurde so der Erfinder der poetischen Epistel. Den jüngeren Scipio, mit dem er sehr befreundet war, begleitete er im Jahre 132 nach Asien. Klüger als sein Bruder, war er auch gebildeter; er wird von Cicero {Brut. 25.) als Anhänger der stoischen Philosophie und als Redner genannt. Vielleicht ist es derselbe, von dem es Cie. de or. 2, 67, 271. Heißt, Mummium cuivis tempori liomi-uem esse; doch haben die Handschriften dort meistens P. statt Sp. Munatii, ein erst in den letzten Jahrhunderten der Republik bekannt gewordenes Geschlecht plebejischen Standes, zu welchem folgende Mitglieder gehören: 1) Mnn., Legat des Sulla, besiegte int Jahre 86 den Neoptolemos, einen Feldherrn des Mithridates. App. Mithr. 34. Ein anderer Mnn. wurde von Catilina bei dessen Abgang zum Heere in der Stadt zurückgelassen; er war sehr unbedeutend. Cie. Cat. 2, 2, 4. — 2) L. Mnn. Plancus, eilt Anhänger und Vertrauter Cäsars, unter dem er schon als Legat in Gallien gedient hatte (Caes. b. g. 5, 24.), und dem er auch int Kriege gegen Pompejus treu blieb. Nach dem Tode seines, Gönners zog er anfangs vor, den Parteien fern zu bleiben, wünschte Verzeihung für die Mörder Cäsars, suchte dann gegen Cicero's Wunsch, mit dem er in ununterbrochenem Briefwechsel stand, eine Verständigung zwischen Brutus und beit Trinmvirn anzubahnen (Cie. ad fam. 10, 6.) und ließ sich, durch Cicero's Lobsprüche und durch die Hoffnung, eine Rolle spielen zu können, verlockt, für den Senat gewinnen. Ans seiner Provinz Gallien, welche ihm noch Cäsar anvertraut hatte, zog er gegen Miitina, blieb aber 48

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 112

1877 - Leipzig : Teubner
112 'Aqir\yirr\q - alle Processe, die sich auf religiöse Angelegenheiten beziehen, z. B. uaeßeius, so wie alle Blutgerichte, bei denen der religiöse Charakter in der Verpflichtung, die Blutschuld zu sühnen, noch sehr bestimmt hervortrat. — 3) Der nolspccqxos, Vorsteher der Sacra der Kriegsgötter, Verwalter der öffentlichen Bestattungen. Früher hatte er gewiß das alte königliche Recht der Anführung des rechten Flügels, noch zur Zeit der Schlacht bei Marathon Stimmrecht unter den 10 Strategen (to nalcclov yaq ’A&rjvcctot, o^iöiprjcpov rbv nole-[Xccqxov S7c0lsvvt0 X 0161 Gtqcctrjyolgl, Hdt. 6, 109.). Bei Marathon gibt der Polemarch Kalli-machos den Ausschlag für den Kampf. Es ist dies die letzte Erwähnung dieses Rechtes. Die Jurisdiction hatte er in allen, aus den persönlichen und Familienverhältnissen der Fremden und Metoiken hervorgehenden Processen (hostis — hospes), war im Allgemeinen das sür die Fremden, was der Archon für die Bürger. Er ist mit dem praetor peregrinus in Rom zu vergleichen. Jeder der drei Archonten hatte zwei von ihm 7 selbst gewählte Beisitzer (näqedqol)i — 4) Die sechs Thesmotheten sind nicht, wie man aus dem Namen schließen könnte, Gesetzgeber, sondern ihre Thätigkeit beschränkt sich auf die Borstandschast in den Gerichten (der Name bedeutet den Richter). Sie haben eine sehr ausgedehnte Jurisdiction in allen den Sachen, die nicht vor das Forum eines der drei oberen Archonten oder einer andern Behörde gehören, z. B. der Strategen, der Eilsmänner. Gemeinschaftlich haben die neun Archonten die Jurisdiction gegen die vom Volke abgesetzten Obrigkeiten, und vielleicht in der Klage Ttaquvo^cov (s. d.). Auch in der römischen Zeit bestand das Archontencollegium fort. ’Aqxqyes. Apollon, 3. und Herakles, 14. ’Aqx*iov war das Amtslocal der Staatsbehörden, besonders das Archiv, in Athen das Mrjxqmov, der Tempel der Göttermutter. Paus. 1, 3, 4. Arclieläos, ’Aqxeiuo?, l) Sohn des Temenos, einer der Herakliden, floh vor seinen Brüdern nach Makedonien zum Könige Kissens, den er, als derselbe ihm seine Tochter und sein Reich seines Versprechens ungeachtet nicht gab, sondern ihm durch die List einer Fallgrube mit glühenden Kohlen nach dem Leben trachtete, selbst in dieselbe werfen ließ und darauf die Stadt Aigai gründete. — 2) König von Sparta zur Zeit des Lykurgos. Tidt. 7, 204. — 3) Sohn Perdikkas des Ii. von Makedonien, wurde nach Ermordung seiner Anverwandten König von Makedonien 413 v. C., bezwang 410 die abgefallene Stadt Pydna und war Freund der Athener in der letzten Periode des pelop. Krieges. Diod. Sic. 13, 49. Er erwarb sich durch Beförderung griechischer Sitte und Bildung, durch Bau von Landstraßen und Gründung von Städten große Verdienste um sein Reich und suchte seine Frevel dadurch iu Vergessenheit zu bringen. Auch das Kriegswesen gestaltete er um. Mäuuer wie Euripides, Agathou, Choirilos, Zeuxis und andere lebten an seinem Hose. Er starb im I. 399. Thue. 2, 100. Plat. Ale. min. 7. Diod. Sic. 14, 37. — 4) Feldherr des Königs Mithridates des Großen von Pontos, stammte aus Kappadokieu und uahm an allen Kriegen desselben Antheil. Im I. 87 v. E. - Archelaos. (667 u. c.) ging er mit einem großen Heere nach Griechenland, kämpfte 3 Tage lang mit den Römern eine blutige Schlacht bei Chaironeia, eroberte dann den Hafen Peiraieus, in welchem Sulla ihn erfolglos belagerte (App. Mithr. 30 ff. Plut. Süll. 11.), räumte denselben freiwillig (86 v. C.) und wurde von Sulla bei Chaironeia vollständig geschlagen (Plut. Süll. 16—19.). Arch. umschwärmte dauu mit seiner Flotte die griechischen Küsten und lieferte dann mit einem neuen Heere dem Sulla die Schlacht bei Orchomenos im I. 85, in welcher er eine vollständige Niederlage erlitt. App. Mithr. 49 f. Plut. Süll. 20 f. Archelaos entkam selbst nur nach großen Gesahren (Plut. Süll. 20 f.) und unterhandelte daraus int Aufträge seines Königs wegen eines Friedens im I. 85. Sulla behandelte ihn fehr ehrenvoll, pflegte ihn selbst in einer Krankheit und behielt ihn längere Zeit bei sich, bis Archelaos, da Mithridates die Friedensbedingungen anzunehmen sich weigerte, sich zu diesem begab und ihn zu einer persönlichen Zusammenkunft mit Sulla zudardanos beredete, wo der Friede zu Stande kam. Plut. Süll. 23 ff. App. Mithr. 56 ff. Später verließ er den Mithridates, der wegen des ungünstigen Friedens gegen ihn Verdacht geschöpft hatte, und begab sich im I. 81 zu dem römischen Feldherrn Murena. App. Mithr. 64. Plut. Luc. 8. Er soll noch im I. 74 v. C. gelebt haben. Plut. Luc. 8. — 5) Sein gleichnamiger S. erhielt durch Pompejus das angesehene Priesteramt von Kvmana in Pontos im I. 63 v. C., wollte 7 Jahre später am Kriege der Römer gegen die Parther Theil nehmen, trat aber dann zurück und heirathete, indem er sich für einen Sohn des Mithridates Enpator ausgab, die Königin Berenike von Aegypten, welche ihren Vater Ptolemaios Auletes vertrieben hatte. Letzterer wurde von dem römischen Prätor A. Gabinins wieder eingesetzt und Archelaos besiegt und getödtet. Caes. b. Alex. 66. Cic. Eab. Post. 8. — 6) Sohn des vorigen, folgte seinem Vater im Priesteramt und erregte Unruhen in Kappadokieu, ans welchem Cicero (Cic. ad fam. 15, 4.) ihn entfernte. Cäfar entsetzte ihn im I. 47 seines Priesteramtes. Caes. b. Alex. 66. App. Mithr. 121. — 7) A., wurde im I. 34 durch Antonius König vonkappodokien und unterstützte denselben gegen Octavian, verließ aber seine Partei nach seiner Niederlage bei Actinm und wurde von Octavian in seinem Reiche bestätigt und dasselbe noch vergrößert (Bio Cass. 49, 32—51, 2.). Tiberius dagegen, der den Archelaos, welchen er einst in Rom bei einer Anklage vertheidigt hatte, wegen uachheriger Vernachlässigung haßte, ries ihn nach Rom, wo er starb, ehe Tiberius seine Absicht, ihn hinzurichten, ausführen konnte, 17 n. C. Suet. Tib. 8. 37. Eutr. 7, 11. Tac. ann. 2, 42. — 8) A., Sohn des Herodes, Königs von Judäa, folgte demselben (4 v. C.), hatte aber bald mit den unruhigen Inden zu kämpfen und suchte Hülse und Bestätigung in Rom bei Augustus, an den sich indeß sein Bruder Antipas gleichfalls wendete. Augustus entschied für Archelaos, gab ihm die Hälfte des väterlichen Reiches, worüber er 9 Jahre regierte, und verbannte ihn später nach Gallien, als die Juden ihn wegen seiner Grausamkeit beim Kaiser anklagten. Bio Cass. 55, 27.

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 253

1877 - Leipzig : Teubner
Coelii — Cohors. 253 dicilli, welche oft als Nachträge zu Testamenten benutzt wurden. Coelii (Caelii), ein plebejisches Geschlecht, aus welchem folgende Männer hervorzuheben sind. 1-L. Caelius, kümpste als Legat (170) gegen Perseus und erlitt eine Niederlage bei Ufcarna. Liv. 43 2i. — 2) C. Caelius Caldus, Volkstrrbun im' I. 107 o. C., veranlaßte das Gesetz, daß auch über Hochverrath die Abstimmung durch Täfelchen stattfinden sollte (Cie. legg. 3, 16, 36.), gegen seinen Feind Popilius wegen seines schimpflichen Vertrages mit den Tigurinern. Oros. 5, 15. Er war 13 Jahre später Konsul (Cie. Mur. 8. Cie. pet. cons. 3. 11.), ging dann nach Spanien, kämpfte im I. 83 gegen Sulla und Pompeius und wurde von letzterem geschlagen. — 3) Sein Enkel, C. Caelius Caldus, erhielt als Prätor im I. 50 bei Cicero's Abgange aus Kilikien die Verwaltung der dortigen Statthalterschaft. Oie. ad fam. 2, 19. — 4) M. Caelius Rufus, angeblich geboren in Pnteoli im I. 82, hatte den Cicero zum Lehrer in der Beredsamkeit und wurde im I. 66 mit Catilina befreundet, ohne an feiner Verschwörung Antheil zu nehmen. Einige Jahre später besuchte er Asrika und bewarb sich im I. 59 um die Quästur. Daraus gerieth er selbst in Folge eines gegen Sempronius Atratinus erhobenen Processes wegen Wahlumtrieben, durch dessen Sohn in eine Anklage (56); Cicero vertheidigte ihn indessen mit Erfolg gegen diese, wie gegen eine zweite Anklage. Cie. Cael. 19, 44. ad Au. 4, 13. ad Qu. fr. 2, 13. Darnach bewarb er sich um das Tribunal (52), erhielt dasselbe und setzte zu Gunsten Cäsars durch, daß dieser sich auch von seiner Provinz aus um das zweite Cousulat bewerben durfte. Nach Ablauf seines Tribunals bewirkte er die Verbannung seiues in Clodius' Gewaltthätigkeiten verwickelten Collegen Q. Pompejns Rufus. I al.max. 4, 2, 7. Cie. ad fam. 8, 1, 4. Cicero's Verdienste um ihn veranlaßten einen Brieswechsel zwischen beiden. Beim Ausbruche des Bürgerkriegs verließ er die Optimatenpartei und schloß sich an Cäsar an, zu dem er sich nach Ravenna begab. Caes b. c. 1, 5. Dio Cass. 41, 3. Nachdem er ihn auf seinem Zuge nach Spanien (49) begleitet hatte, erhielt er von ihm die Prätur, aber nicht die einflußreichere städtische, welche dem Trebonius zu Theil wurde, was ihn so sehr beleidigte,^ daß er einen Ausstand veranlaßte, in Folge dessen der Senat gegeu ihn einschritt und ihn absetzte. Cie. ad fam. 8, 17. Caelius mußte flüchten und suchte erst in Verbindung mit Milo, den er ans Massilia herbeigerufen, uach dessen Tode allein in Unter-italien eine Empörung zu erregen, wurde aber bei Thurii getödtet, 48. Quint. 6, 3, 25. Caes. b. e. 3. 20 ff. Dio Cass. 42, 22 ff. Seine Briefe an Cicero, wichtig für die Geschichte seiner Zeit, besitzen wir noch in Cicero's Briesscumnlnng ad familiäres Buch 8.; von feinen Reden dagegen, welche Cicero wegen ihrer würdevollen Sprache (Brut. 79.) lobt, und welche eine gewisse Härle des Stils uach dem Vorbilde dermteren Periode an sich trugen (Tac. dial, 21, 25.), sind nur we-uige Fragmente vorhanden. Quint. 10, 1, 115.— 5) M. Caelius Vinicianus, anfangs Anhänger des Pompejns, dem er im I. 53 znr Erlangung der Diktatur behülflich zu fein suchte, trat später zu Cäsar über und focht unter ihm gegen Phar- nakes. Caes. b. Alex. 77. — 6) Caelius Anti-pater f. Antipater, 5. — 7) Caelius Au-relianus f. Aurelianus, 2 Coemptio f. Mancipatio u. Manns. Cognatio ist die natürliche, auf gemeinsame Abstammung begründete Verwandtschaft, welche also auf den Frauen beruht, im Gegensatz zur agnatio (s. d.). Cognitio, im weiteren Sinne jede richterliche Untersuchung und Entscheidung eines Magistrats im Gegensatz zu der eines Richters, wird gewöhnlich durch den Znsatz: extra ordinem bezeichnet. Cognitor, 1) der gerichtliche Stellvertreter einer Partei. In der ältesten Zeit war Stellvertretung nur bei wenigen Sachen gestattet, später wurde dieser Gebrauch freier, f. Procurator. — 2) der Jdentitätszenge, welcher den Namen und den Charakter einer Person bezeugt. Cie. Verr. 1,5. 5, 65. Cognömen s. Nomen, Ii. Cohors bedeutet ursprünglich nur die Vereinigung mehrerer Truppen (Fußsoldaten) zu einem Ganzen. Pol. 11, 23.: rpefs cmsigas; xovxo 8e 'Acil.zlxccl X0 Gvvt<Xy[lct Xcov Tts^Cov 7tc(Qci Fcofldclolg y.ooqxiq. In der Manipnlarlegion des Polybios bildeten 3 Manipel, je einer der Hastati, Principes und Triarii, eine Gehörte, deren eine Le-: giou nunmehr 10 hatte. Als im zweiten finnischen Kriege (Liv. 29, 24.) eine Verstärkung des con-snlarischen Heeres für nöthig befunden wurde, fügte man nicht eine Legion hinzu, sondern mehrte die Anzahl der Principes und Hastati je nach dem Bedürfniß (die Triarii blieben immer dieselbe Anzahl); daher unterschied mau cohortes trecenariac (120 princ., 120 hast., 60 triar.), quadringenariae (170 princ., 170 hast., 60 triar.), quingenariae (220 princ., 220 hast., 60 triar.) und sexcenariae (270 princ., 270 hast., 60 triar.). Als seit Marius mit dem Waffenunterfchiede auch die Manipelein-theilung als maßgebend aufhörte, zerfiel die Legion in 10 Kohorten von je 400—500 Mann. Ulster den Kaisern bestand die erste Cohorte jeder Legion ans der doppelten Anzahl der Mannschaft, daher wurde sie cohors milliaria genannt, im Gegensatze gegen die übrigen neun von durchschnittlich 500 Mann, daher coh. quingenariae. ^ Das .Fußvolk der dazu gehörigen Bundesgenossen richtete sich stets nach der Einteilung der Legioussolda-teu und Hieß zum Unterschiede cohortes alariae. Außerdem werden aber von Cäsar (b. e. 1, 39. 70. 75.) noch coh. cetratae erwähnt, so genannt von ihren ledernen Schilden (cetra). — Cohors praetoria bildete die Leibwache des Feldherrn und bestand zuerst ans den ahlecti der Bnndes-genossen. Sali. Cat. 60. Außerdem wählte Scipio Africanus unter demselben Namen sich noch ans den Rittern eine Leibwache ans, und endlich wurde auch noch die ganze nähere Umgebung des Feldherrn (der Quästor, die Legaten, Bekannten und Freunde oder comites, Schreiber, Dolmetscher, Hervlde, Aerzte, Lictoren, Accensi n. s. w.) cohors praetoria oder praetoris genannt. Cie. 1 err. 2, 2, 10. Augustus behielt diesen Namen bei und errichtete 9 (nach Bio Cass. 55, 24. unrichtig: 10) cohortes praetoriae von je 1000 M. (Tac. Inst. 1, 38. nennt sie auch coh. togatae, weil sie außerhalb des ftrictm Dienstes die Toga trugen und ihre Bewaffnung ihnen erst jedesmal ans dem Zeughaufe, armamentarium, verabreicht wurde)

7. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 637

1877 - Leipzig : Teubner
Leda_— Leda, A/jsrj, T. des Thestios, Gemahlin des Tyndareos, mit dem sie die Timandra, Klytai-mnestra und Philonoe zeugte. Dem Zeus gebar sie den Polydeukes und die Helena und zugleich mit diesen ihrem Gemahle den Kastor und die Klytaimnestra. Bei Horner sind Polydeukes und Kastor Söhne des Tyndareos, Helena L. des Zens (Ii. 3, 426. Od. 11, 298 ff.); nach Andern sind umgekehrt jene Söhne des Zeus (Eur. Jlel. 254. 1680.), Helenat. destyndareos. Hdt. 2,112. Nach späterer Sage erzeugte Zeus in Gestalt eines Schwanes mit Leda zwei Eier, aus deren einem Helena hervorging, während das andere Kastor intb Polydeukes umschloß. Ov. her. 17, 55. Hör. u. p. 147. sät. 2, 1, 16. Ledon, Aid'cav, Ort au einem kleinen Neben-slnßchen des Kephisos im nördlichen Phokis, Va-lerstadt des Philomelos, des Anführers der Phokier im heiligen Kriege. Als in diesem Kriege der Ort zerstört worden war, siedelten sich die Bewohner 40 Stadien nördlicher am Kephisos an. J‘aus. 10, 33, 1. Legatio libera, freie Gesandtschaft, d. H. auf beliebige Zeit. Ost erhielten Senatoren, welche in den Provinzen Privatangelegenheiten zu be-sorgeu Hatten oder wegen politischer Verhältnisse zeitweilige Entfernung aus Rom wünschten, aus ihre Bitte von dem Senat den Titel eines Legaten, weil sie als solche mit größerem Ansehen auftraten und allerlei Vortheile wie wirkliche Legaten genossen, eilte freie Bewirthuug und freien Transport. Cic. legg. 3,8. ad Att. 15, 11. Eine besondere Art war die legatio vo-t iva, welche dem Senator zur Erfüllung eines Gelübdes ertheilt wurde. Selbst noch unter den Kaisern kam diese Vergünstigung vor. Suet. ’l'ib. 31. Legätuin, ein in dem Testamente vermachtes Geschenk, so genannt, weil es in Form eines Be-sehls des Erblassers, an den Erben abgesaßt wurde (darum heißt legare befehlen und überhaupt testamentarisch verfügen), während das fidei com-rnissum (f. d.) nur bittweise ausgedrückt war. Der Testator mußte sich der lateinischen Sprache und gewisser feierlicher Formeln bedienen, welche je nach dem Zwecke desselben vierfach waren, weshalb man auch 4 Arten der Legate unterschied: 1) leg. per vindicationem, 2) leg. per damna-tionein, 3) leg. sinendi modo, 4; leg. per prae-ceptionem. Die Quantität der Legate war ursprünglich unbeschränkt, aber da die Erbschasten durch unmäßige Legate belastet und daher zuweilen ganz ausgeschlagen wurden, schrieb der Staat Beschränkungen vor, zuerst in der lex Furia, 183 v. C., daß ein Legat 1000 Asses nicht übersteigen dürfe. Die lex Vocouia, 169 v. C., bestimmte, daß kein Legator mehr erhalten dürse, als der Erbe oder die Erben zusammengenommen (Cic. Verr. 1, 43 ), und die lex Falcidia, 40 v. C., versügte, daß die Legate niemals mehr als a/4 der Erbschaft betragen dürsten. Legätus, l) Gesandter des röm. oder eines fremden Staates. Ein solcher galt in der ganzen alten Welt für heilig und unverletzlich (vgl. Äfygv£); darum konnte er wegen der im Ausland verübten Vergehungen nur in dem Vaterlande bestraft werden. Wenn von Nom Gesandte zu schicken waren, z. B. wegen Friedensunterhand- Legio. 637 langen. Ueberbringung von Befehlen it. f. w., so wählte der Senat die vornehmsten Senatoren ans, gab ihnen die Instructionen und wies die nöthigen Gelder it. dgl. au. Nach der Rückkehr hatten die Gesandten im Senat Bericht zu erstatten und Rechenschaft abzulegen. Ebenso hatte der Senat die Unterhandlungen zu leiten, wenn fremde Gesandte nach Rom kamen. Zuerst hatten sich diese bei den Quästoren zu melden, welche sür deren Wohnung und Bewirthuug sorgten. Später beobachtete man diese Liberalität mir bei Gesandten besonders befreundeter Staaten. Die Gesandten feindlicher Staaten durften Rom nicht einmal be treten, sondern warteten jenseits des Tiber, bis sie Audienz erhielten. In der Audienz, welche gewöhnlich in der curia Hostilia auf dem Forum gegeben wurde, hielten die Gesandten zuerst ihren Vortrag und traten sodann ab, damit der Senat über die zu gebende Antwort frei berathen könne, worauf jene wieder hereingerufen wurden und von den Consnln oder Prätoren den Bescheid empfingen. Die Provinzialgesandtschaften kamen gewöhnlich zu Anfang des Jahres, und die lex Gabinia (67 v. E., ähnlich der früheren lex Pupia) bestimmte, daß dieselben den ganzen Februar hindurch täglich von dem Senat empfangen werden follten. Cic. ad (Ju. fr. 2, 12. 13. — 2) Gehülfen der Feldherren n n b Statthalter. Als Rom noch keine Provinzen hatte, gab es nur militärische Legaten, welche den Feldherren als Generaladjutanten beistanden und verschiedene Austräge besorgten. Als Rom Provinzen hatte, erhielten die Legaten auch einen friedlichen Charakter, indem sie den Statthalter begleiteten und in allen Zweigen der Administration unterstützten. Die Ernennung der Legaten gehörte dem Senate au, doch wurden die Wünsche der Feldherren und Statthalter dabei berücksichtigt. Die Legaten, deren gewöhnlich 3, oft aber auch mehrere, ja sogar io waren, gehörten meist dem senatorischen Range an und standen mit ihren Vorgesetzten in einem sehr engen Verhältniß. Caes. b. g. 8, 50. b. c. 2, 17. Wenn ein Legat die Stelle des Feldherrn versehen mußte (wenn der selbe abwesend oder gestorben war), so hieß er legatus pro praetore. Caes. b. g. 1, 21. In den ruhigen Provinzen hatten die Legaten nur friedliche Besorgungen (Jurisdiction, Polizei it. f. w.), in den entfernten Grenzländern aber behiel ten sie ihren alten militärischen Charakter (Be wachniig des Lagers, Eommando einer Heeres-abtheilung in der Schlacht u. s. tu.). — 3) Le gateu der Kaiserzeit als selbständige Statthalter und militärische Befehlshaber. In der Kaiserzeit gab es außer den genannten Legaten, welche den Statthaltern als untergeordnete Gehülfen zur Seite standen, auch noch legati Cae-saris, Statthalter in den s. g. kaiserlichen Pro-vinzen, vollständig gen. legati Caes. pro praetore consulari potestate oder kurz legati consularea, ' seltner praetorii s. Propraetor. Legio (legere, vgl. Varr. I. 1. 5, 16. quod leguntur milites iu delectu), gr. ray^ia, rixog, war ursprünglich unter Romnlns die sämmtliche in Einen Truppenkörper vereinigte Kriegsmacht, aus 3000 Mann Fußvolk und 300 Reitern bestehend; jede Tribns lieferte 1000 Fußsoldaten und loo Reiter. Diese anfangs rein zufällige

8. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 658

1877 - Leipzig : Teubner
658 Licinn. den Dichter Archias {Cic. Arch. 9.), und war selbst ein Kenner der griechischen Litteratur, ja er soll in griechischer Sprache eine Geschichte des marsischen Krieges verfaßt haben. Flut. Luc. 1. Sulla soll ihm seine Memoiren zur Durchsicht überliefert haben. Flut. Luc. 4. Anch für Beredsamkeit und Philosophie zeigte er Interesse. Cic. Brut. 62, 222. acad. pr. 2, 2, 4. Tac. dial. 37. Aus Asien brachte er den Kirschbanm nach Enropa. Flin. 15, 30. Nach ihm benannte Cicero das (uns erhaltene) 2. Buch seiner ersten Bearbeitung der Academica, enthaltend die Erkenntnißlehre der Akademiker Antiochos und Philon. — Sein Sohn, 5) Lic. Luc., wurde nach des Vaters Tode unter Vormundschaft des Cicero und Cato erzogen (Cic. ad Att. 13, 6 sin. 3, 2, 7.). Seine Mutter war Servilia, die Stiefschwester des M. Cato. Im Bürgerkriege war er ein Anhänger des Brutus und Cassins und sand auf der Flucht vom Schlachtfelde bei Philippi seilten Tod. Veil. Fat. 2, 71. — 8) M. Lic. Luc., Bruder von Nr. 4., wegen seiner Adoption durch M. Terentius Barro M. Ter. Licinianns Varro genannt, siegte im I. 83 über die Anhänger des Marius (Flut. Süll. 27.), wurde Consul 7-3, verwaltete Makedonien und besiegte bis zur Donau hin die nördlich wohnenden Völker. Flor. 3, 4, 7. An den öffentlichen Angelegenheiten nahm er eifrig Antheil, zugleich auch an den Processen gegen den Tribun Cornelius und gegen den Anrelius Cotta, so wie er dem Cicero in seiner Verbannung freundliche Dienste leistete. Cic. pro dom. 52. Fis. 31. Er war weniger ausgezeichnet als sein Bruder, lebte einfacher und nüchterner und starb kurz uach ihm. Flut. Luc. 43. — Ein anderer Zweig der Licinier find B) die Macti: 1) C. Lic. Mac er, stachelte als Tribun (73) den Unwillen des Volkes an gegen die von Sulla dem Tribunale aufgezwungene Machtbeschränkung und wurde 66 v. C. wegen Erpressungen, welche er als Prätor verübt hatte, verurtheilt, wobei Cicero als Prätor thätig war. Cicero (Brut. 67.) charakterisirt ihn als Redner ziemlich ungünstig, ebenso tadelt er ihn legg. 1, 2. als Geschichtschreiber. Er versaßte römische Annalen, welche von den Alten nicht sehr gelobt werden. Nach seiner Verurtheilnug starb er eines plötzlichen Todes. Flut. Cic. 9. Cic. Brut. 67. Monographie von Liebaldt (1848); Fragmente bei Peter, hist. Rom. fragm. I, p. 300 ff. — 2) Sein Sohn, E. Lic. Macer Calvus, geb. int I. 82, war ein Gegner Cicero's und ein Freund des Catullus, mit dessen Poesie die {einige Ähnlichkeit besaß. Er zeichnete sich als Redner und Dichter aus; doch besitzen wir außer 2 Epigrammen nur einige Fragmente seiner, besonders lyrischen, Dichtungen. Suet. Caes. 73. Cic. Brut. 82. ad fam. 15, 21. Catull. c. 14. 50. 53. Hör. sät. 1, 10, 19. Er starb im I. 48 v. C. Vgl. 2beichest, poet. lat. reliqti. p. 89 —130. Sammlung der Bruchstücke in den Ausgg. des Catull von Lachmann und von L. Müller, sowie bei Weichert a. ct. O., S. 131 ff. — E) Murettä, plebejisches Geschlecht ans Lannvinm: 1) P. Lic. Mur., war im I. 103 Prätor, erhielt seinen Beinamen von den durch ihn angelegten Fischteichen. Ma-crob. sät. 2, 11. — 2) Sein ältester Sohn, P. Lic. Mur., Kenner des römischen Alterthums, fiel im Kampfe gegen die Anhänger des Marius. Cic. Brut. 67. 90. — 3) L. Lic. Mur., Bruder des vorhergenannten, kämpfte unter Snlla tapfer im I. 86 in Griechenland gegen den Archelaos, Feldherrn des Mithridates, und wurde im I. 84 Statthalter in Asien, wo er den Krieg gegen Mithridates erneuerte, aber von demselben besiegt wurde. Flut. Süll. 17. App. Mitlir. 65. Cic. Mur. 5. — 4) Seilt Sohn, L. Lic. Mur., kämpfte zuerst unter seinem Vater, später unter Lncull gegett Mithridates (Cic. Mur. 9. und 16.), wurde im I. 65 Prätor und verwaltete Gallien aus gerechte Weise. Im I. 62 erhielt er das Consnlat, wurde aber wegen Bestechung angeklagt (Flut. Cat. min. 31. Cic. Mur. 35.), ohne daß man bestimmte Beweise gegen ihn vorzubringen vermochte. Cicero, der eine glänzende Rede hielt, Crassns und Hortenfius waren seine Vertheidiger (Flut. Cic. 35. Cic. Mur. 37. 39.) und bewirkten seine Freisprechung. Er wirkte mit zur Verurtheilung der Catilinarier. Cic. ad Att. 12, 21. — 5) Sein Bruder, C. Lic. Mur., befehligte im I. 61 in Gallien und ließ die Abgesandten Catilina's festnehmen. Sali. Cat. 42. — 6) A. Terentius Varro Mur., ein Adoptivsohn des Terentius Varro, ein Freund des Cicero, schlug im I. 25 v. C. die Salassier (Bio Cass. 53, 25.) und wurde im I. 22, der Theilnahme an einer Verschwörung verdächtigt, angeklagt und Hingerichtet, trotz der warnten Fürsprache des Proculejus (Hör. od. 2, 2, 5 f.) und seiner au den berühmten Mäcenas verheiratheten Schwester Terentia. Horaz war gleichfalls mit ihm bekannt, Hör. od. 2, 10. 3, 19, 10. vgl. Cic. ad fam. 13, 22. Bio Cass. 54, 3. — F) Nervä: l) C. Lic. Nerüa, Prätor im I. 167. Liv. 45, 16. — 2) Sein Bruder, A. Lic. Nerva, Volkstribun 179, verwaltete während feiner Prä-titr Hispanien int I. 165. Liv. 41, 6. 45, 44. — 3) P. Lic. Nerva, veranlaßte, als er im I. 103 Sicilien verwaltete, den zweiten Ausstand der Sklaven. — G) Sacerdotes: l) C. Lic. ©ac., wurde im I. 142 von dem jünger« Scipio als Censor des Meineids beschuldigt, da aber eine Klage unterblieb, nicht weiter zur Rechenschaft gezogen. Cic. Cluent. 48. — 2) C. Lic. ©ac., der Vorgänger des Verres in der Verwaltung Siciliens, erwarb sich durch gerechtes und ehrenwerthes Verfahren daselbst einen guten Namen. Cic. 1 er r. 1, 10. 2, 33. 3, 50. Kriegerische Lorbeeren erntete er unter Metellns aus Kreta. Cic. Plane. 11. — H) Ferner sind zu nennen: l) Lic. Proculus, Befehlshaber der Prätorianer (Tac. hist. 1, 46.), beförderte den Sturz des Otho, dessen Vertrauter er war, durch seine Feigheit und erhielt von Vitellins Begnadigung. — 2) Lic., ein Dakier, wurde von Galmus im I. 307 zum Mitregenten für Pannonien und Rhätien angenommen. Nach Galerins' Tode vermählte er sich mit Konstantins Schwester Constantia. Darauf "gerieth er in Streit mit Maximin und besiegte diesen bei Adrianopel. Seitdem beherrschte Licinius den ganzen Osten des Reiches und verhängte harte Verfolgungen über die Christen. Mit seinem Schwager entzweite er sich, erlitt durch ihn die Niederlage bei Ciba-lis (8. Oct. 314) und söhnte sich nach einer zweiten Niederlage wieder mit Konstantin

9. Römische Geschichte von 133 bis Augustus - S. 11

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Bürgerkrieg zwischen Marius und Sulla ] \ b) Die Proskriptionen Sullas, ctppian, Bürgerkriege I 95. 96. Die Hamen von etwa 40 Senatoren und ungefähr 1600 Rittern ließ Sulla in Verzeichnissen bekanntgeben und erklärte sie damit als zum Tode verurteilt. Lr scheint der erste gewesen zu sein, der die Hamen derer, die er mit dem Tode bestrafte, für die Öffentlichkeit auszeichnen ließ, der für die Mörder Ehrengeschenke, für die Angeber Belohnungen, für die aber, die den verurteilten Unterschlupf gewährten, Strafen aussetzte. Bald darauf fügte er die Hamen1 weiterer Senatoren hinzu. Andere wurden verbannt, bei anderen die Güter eingezogen. Gegen die aus der Stadt Geflüchteten wurden Kundschafter entsandt, die alles durchsuchten und die verurteilten töteten. Huch zahlreiche Italiker wurden getötet oder verbannt oder ihre Güter eingezogen, und zwar traf dies alle, die Carbo, Horbanus oder Ittarius oder auch einem von deren Befehlshabern sich gehorsam erwiesen hatten, wegen dieser vergehen wurde in ganz Italien strenges (Bericht gehalten und die verschiedensten Hnklagegründe vorgebracht; es konnte einer als Führer oder als Soldat am Kampfe teilgenommen, Geld beigesteuert oder eine andere Dienstleistung erwiesen haben, ja auch nur bei einer Beratung gegen Sulla anwesend gewesen sein, vornehmlich war es dabei auf die Reichen abgesehen. Rls gegen einzelne keine Klagen mehr vorzubringen waren, ging Sulla gegen ganze Städte vor und bestrafte auch sie: er zerstörte ihre Burgen oder riß ihre Mauern ein oder legte ihnen gemeinsame Geldbußen auf oder richtete sie durch die schwersten Abgaben zugrunde. 3n den meisten Städten siedelte er seine alten Soldaten an, um so in ganz Italien Besatzungen zu haben. Ihnen gab er die Ländereien und Däuser, die er den Städten weggenommen, und erzeugte damit bei ihnen eine völlig ergebene Gesinnung, die ihm noch nach seinem Tode treu blieb. Denn da sich die Veteranen klar darüber waren, daß ihr Besitz nur gesichert sei, wenn alle Verordnungen Sullas in Kraft blieben, traten sie auch nach seinem Tode für seine Sache ein. c) Sulla als Alleinherrscher. flppiatt, Bürgerkriege I 100. Sulla stand wie ein wahrer König als Diktator über den Konsuln, vor ihm, dem Diktator, wurden 24 Beile hergetragen, so viele wie einst vor den Königen; auch umgab er sich mit einer starken Leibwache. Die (Besetze hob er z. T. auf und gab dafür andere. So verbot er, die prätur vor der Quästur zu bekleiden und das Konsulat vor der Prätur; auch sollte man nicht, ehe 10 Jahre vergangen waren, dasselbe Amt zum 1 Die Gesamtzahl der präskribierten gibt Valerius Maximus 9, 2. 1 (ein römischer Schriftsteller z. Z. des Kaisers Tiberius) auf 4700 an.

10. Römische Geschichte von 133 bis Augustus - S. 22

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
22 Ii- Lne Begründung der Monarchie voller sein konnte. Aber ich geriet mitten in den sich entfachenden Bürgerzwist oder vielmehr Bürgerkrieg. Ich bemühte mich nun, dem (Einhalt zu tun, und hätte das, meiner Meinung nach, auch sehr wohl erreicht,- da aber traten mir die Bestrebungen gewisser Leute — denn auf beiden Seiten besteht das verlangen nach Krieg — hindernd in den weg. Jedenfalls hat unser Freund Cäsar selbst ein drohendes, in unfreundlichem Tone gehaltenes Schreiben an den Senat geschickt und ist bis jetzt unverschämt genug, gegen den willen des Senates Heer und Provinz in seiner Hand zu behalten, und mein Curio stachelt ihn noch auf. Unser Antonius und Caffius haben sich, ohne etwa gewaltsam vertrieben zu sein, im verein mit Curio zu Cäsar begeben, nachdem der Senat den Konsuln, Prätoren, Volkstribunen und uns, den Prokonsuln, den Huftrag erteilt hatte, dafür zu sorgen, daß das Gemeinwesen keinen Schaden nehme. Nie hat der Staat in größerer Gefahr geschwebt, nie haben ruchlose Bürger einen entschlosseneren Führer gehabt. Allerdings werden auch auf unserer Seite mit größter Sorgfalt die nötigen Vorbereitungen getroffen; es geschieht dies auf Hat und Betreiben unseres Pompejus, der zu spät Cäsar zu fürchten begonnen hat. ß) Der Bürgerkrieg in der Auffassung Cäsars. Cäsar, Bürgerkrieg I 32. Cäsar selbst begab sich nach Rom; hier berief er den Senat und setzte ihm auseinander, welches Unrecht ihm seine Gegner zugefügt hätten. Er erklärte, daß er keine außerordentlichen Ehren für sich beansprucht habe, vielmehr habe er die Seit, die gesetzlich für die Wiederwahl zum Konsulat vorgeschrieben sei, abgewartet und sich lediglich mit dem begnügt, was jedem Bürger zustehe. Zehn Volkstribunen hätten beantragt, ihm in seiner Abwesenheit die Wahl zum Konsulat zu gestatten; seine Gegner aber hätten Einspruch erhoben und vor allem habe Cato in leidenschaftlicher weife sich dem widersetzt und seiner alten Gewohnheit getreu durch lange Reden die Entscheidung der Angelegenheit ganze Cage hinausgezögert. Pompejus selbst sei damals Konsul gewesen; wenn dieser den Antrag mißbilligte, warum habe er dann überhaupt geduldet, daß er eingebracht wurde, billigte er denselben aber, warum habe er ihn dann verhindert, aus einer besonderen wohltat des Volkes Nutzen zu ziehen? Ferner wies er auf feine Geduld hin, mit der er aus eigenem Entschluß die Forderung gestellt habe, sie sollten beide ihre Heere entlassen, obschon er selbst dabei notgedrungen an Macht und Einfluß verlieren mußte. Lr zeigte weiter das bittere Unrecht, das feine Gegner begangen: sie hätten das, was sie von einem anderen forderten, für ihre Person abgelehnt und hätten es lieber zu einem allgemeinen Umsturz kommen lassen, als in die Aufgabe des Oberbefehls und die Entlassung des Heeres willigen wollen, weiter hob er hervor, wie ungerecht man
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