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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 70

1902 - Karlsruhe : Lang
— 70 — heute bewundert mau die feinen Goldschmiedearbeiten, Holzschnitzereien, Glasgemälde und Taselgemälde, die Prachtvollen Rüstungen und Waffen, die in deutschen Städten gefertigt wurden, und wir haben alles Recht, stolz zu sein aus Mäuuer wie Erwin von Steinbach, der das Straßburger-Münster gebaut hat, aus den Erzgießer Peter Bischer von Nürnberg, den Holzschnitzer Jörg L-Yrlin von Ulm, auf die Maler Martin Schonganer aus Colmar, Hans Baldnng aus Gmünd, Hans Holbein aus Basel, Albrecht Dürer aus Nürnberg. Auch die Dichtkunst wurde in den Städten gepflegt durch die Gesellschaft der Meistersinger. Dies waren Handwerksleute, die schöne Lieder dichteten und Melodien dazu erfanden. Sonntags kamen sie zusammen und trugen ihre Sachen vor; diese wurden streng geprüft, ob sie die Kunstregeln nicht verletzten. Von Zeit zu Zeit wurde ein Wettfingen gehalten, bei dem die Sieger Preise erhielten. Diese Singgefell-fchaften blühten besonders in Mainz, Ulm, Straßburg, Colmar, am meisten in Nürnberg, wo der bekannteste Meistersinger, Hans Sachs, ein Schuhmacher, um 1550 lebte, der mehr als 6000 Gedichte hinterlassen hat. In den Städten war man auch auf einen guten Jugendunterricht bedacht; in keiner Stadt fehlte die Pfarrfchnle, in der die lateinische Sprache gelehrt wurde, und um das Jahr 1300 gab es in den meisten Städten Bürgerschulen oder Volksschulen. Von der Zeit an, da auch weltliche Leute sich dem Studium der Wissenschaften hingaben, zählten die deutschen Reichsstädte Unter ihren Bürgern viele berühmte Gelehrte. Städtebünde. Die $attfa. Tie Fürsten und Adeligen waren den Städten nicht freundlich gesinnt. Sie nötigten die Handelsleute, große Zölle zu entrichten, und mancher adelige Herr hielt es für keine Schande, wenn er einen Zug von Güterwagen auf offener Landstraße Überfiel, die Begleiter derselben niedermachte und die Waren raubte. Um sich dagegen zu schützen, schlossen die Städte Bündnisse miteinander. Der berühmteste Städtebund ist die Hansa,*) zu der mehr als hundert Städte in Nord-und Mitteldeutschland gehörten. Das Haupt der Hansa war Lübeck; hier wurden die Bundesversammlungen gehalten, die anordneten, was zum Schutze und zur Förderung des Handels in Deutschland und im Auslande nötig war. Die Hansa hatte Niederlassungen in England, Norwegen, Schweden, Rußland. Wenn es nötig war, wurde ein starkes Heer aufgestellt oder eine Flotte ausgerüstet, und fo stark war der Bund, daß die Könige von Dänemark, Norwegen und Schweden sich vor ihm beugen mußten. Dao Uemgericht. Infolge der allgemeinen Rechtsunsicherheit in Deutschland gelaugte ein Volksgericht zu mächtigem Einflüsse: das Femgericht oder „die hl. Feme". Seinen Hauptsitz hatte es in Westfalen. Das Femgericht bestand aus einem Freigrafen und einer Anzahl Freischöffen**) oder Beisitzer, welche auch die Wissenden hießen, da sie um die Geheimnisse der hl. Feme wußten. Die Mitglieder des Gerichts waren durch einen furchtbaren Eid zur Geheimhaltung verpflichtet; sich selbst aber erkannten sie an geheimen Zeichen und Losungen. Sie walteten vermummt ihres Amtes. Das Gericht tagte unter freiem Himmel mit seltsamen Gebräuchen. Die Verbrechen, über welche das Femgericht ursprünglich richtete, waren Raub, Diebstahl, Mord und Zauberei; später wurden auch andere Vergehen geahndet. Die Vorladung des Angeschuldigten geschah durch einen Brief des Freigrafen und der Schöffen. Im Schuldfalle lautete das Urteil auf . Tod durch den Strang. Erschien der Angeklagte trotz *) Hansa = Gesellschaft; Hamburg, Lübeck, Bremen heißen von jener Zeit her Hansastädte. **) Schöffen — die Schaffenden, weil sie das Urteil schaffen oder finden sollten.

2. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 104

1896 - Leipzig : Voigtländer
104 Donaugebiet. Die Brgerschaft erwuchs aus den Dienstleuten des Bischofs. Den Hauptbestandteil bildeten die Handwerker; dazu kamen dann viele Land-bewohner, namentlich solche, die in die Städte flchteten, um sich der Be-drckung zu entziehen. Wenn es Unfreie waren, konnten sie zwar wenigstens im ersten Jahr von ihrem Herrn zurckgefordert werden. Aber all-mhlich drang der Grundsatz durch: Die Lust in den Stdten macht frei." So bildete sich in den Stdten, teils aus freien, teils aus unfreien Elementen, ein neuer Stand: der Brgerstand. Die Regierung der die Stadt fhrte zuerst ein von dem Stadtherrn (in der Regel einem Bischof) eingesetzter Rat". Spter erlangten allmhlich die Brger das Recht, sich selbst diesen Rat zu whlen, an dessen Spitze man einen (oder zwei) Brgermeister stellte. Bei Anlage der Städte war der Schutz gegen Angriffe von auen stets der nchste Zweck; sie wurden daher mit starken, turmgekrnten Ringmauern, mit Wall und Graben umschlossen. Die Straen waren oft krumm und wegen ihrer Enge dster und schmutzig; die Huser bestanden aus mehreren bereinander gegen die Gasse vorragenden Stockwerken. Im Gegensatz zu der Schlichtheit der Wohnhuser stand nicht selten die Groartigkeit der ffentlichen Gebude: der Rathuser, Kaufhallen, Stadtthore, vor allem der Kirchen. Indes brachte der zunehmende Wohlstand auch den Bau der Privathuser zu hherer Entwicklung; man begann nach und nach sie aus Stein auszufhren und immer reichlicher, geschmack- und kunstvoller einzurichten und auszuschmcken. Auch die Straen wurden allmhlich breiter angelegt und gepflastert. Die Blte der Städte beruhte vor allem aus ihrer Gewerbthtig-keit und ihrem Handel. 3. Stellung der Frauen. Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Frauen hatte sich immer hher erhoben. Aus der urgermanischen Frauen-Verehrung hatte sich der innige und zarte Frauendienst herausgebildet. Es war Forderung der Zeit an jeden Ritter, einer Frau zu dienen. Erziehung Unterricht Beschftigung. Die Mdchen der vornehmen Klassen pflegten unter der Zucht einer Lehrmeisterin, eines Priesters oder in Klosterschulen sich die Kunst des Lesens und Schreibens "anzueignen. Auch die Kunst des Gesanges und die Fertigkeit, ein Instrument (Harfe, Fiedel) spielen zu knnen, gehrte zu den Erfordernissen einer guten Erziehung. Daneben fehlte auch nicht die Unterweisung in der Anstandslehre, die sich in der hfischen Zeit zu einem frmlichen Gesetzbuch ausgebildet hatte und sich auf das Leben in und auer dem Haufe, ja sogar auf jede Bewegung erstreckte.

3. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 162

1891 - Leipzig : Voigtländer
162 rasch weiter aus: Wrttemberg, Elsa, Baden, Pommern, viele nord-deutsche Städte, spter (nach des Herzogs Georg Tode) auch das Her-zogtum Sachsen und (unter Joachim Il 1539) die Mark Brandenburg nahmen sie an. 3. Die Hoheuzollem zur Zeit der Reformation. Joachim I. (Nestor)war ein Zeitgenosse und eifriger Gegner Luthers. Er stiftete eine Universitt zu Frank-furt a. O. und errichtete als obersten Gerichtshof das Kammergericht zu Berlin. Unter ihm erwachte die Raublust des Adels von neuem. Und da er diesem Unwesen streng entgegentrat, drohten ihm die Raubritter: Jochimke, Jochimke, hte di; fangen rat di, so hangen rai di." Er aber lie sich nicht einschchtern, auch als sie ihm wirklich nach dem Leben stellten; durch bewaffnete Reiter lie er vielmehr die Wegelagerer und Landschdiger aufgreifen und hngen. Alle Einsprache gegen dieses Verfahren lehnte er ab. Ich habe," sagte er, kein adelig Blut vergossen; die ich dem Henker berliefert, waren Schelme, Straenruber und Mrder. Wren dies rechte Ebelleute gewesen, so wrden sie keine Verbrechen begangen haben." Sein Sohn Joachim Ii. (H ektor) fhrte (1539) die Reformation (nach Luthers Lehre) in der Mark ein. Er schlo mit dem Herzog von Liegnitz einen Erbvertrag, nach welchem beim Erlschen des Mannsstammes der Herzge beren Lanbe Lieg-nitz, Brieg und Wohlau an Branbenburg fallen sollten. 4. Die Reformation im Norden Europas. Gustav Wasa. Die brei skandi-navischen Reiche Dnemark, Norwegen und Schweden waren durch die so-genannte kalmarische Union (1397) zu einem Ganzen verbunden worden. Indes strebten die Schweden danach, sich von dem Bunde loszureien und ihre Selbstndig-keit wiederherzustellen. Zwar suchte der gewaltttige Unionsknig Christian Ii. durch das entsetzliche Stockholmer B lutbad (1520)seineherrschaftberschweden neu zu befestigen; doch gelang es dem Gustav Wasa, nach mancherlei Abenteuern und Gefahren die dalekarlifchen Bauern zum Ausstnde zu bewegen, der zur Vertreibung der dnischen Gruppen aus Schweden fhrte. Nach der Eroberung von Stock-Holm wurde Gustav von dem schwedischen Volke zum König erhoben (1523). Die lutherische Lehre wurde im Lande eingefhrt. Wie in Schweden wurde dann auch in Dnemark und Norwegen sowie in den Ostseelndern die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingefhrt. 5. Grndung der reformierten Kirche. In der Schweiz war bereits 1518 Ulrich Zwingli (geb. 1484), Pfarrer zu Zrich, als Re-formator aufgetreten. Er predigte, wie Luther, zunchst gegen den Ablahandel, ging jedoch in seinem Widerspruche gegen die bisherige Kirchenlehre noch weiter, als der wittenbergische Reformator: Alles, was nicht aus der heiligen Schrift zu erweisen sei, msse getilgt werden. Von Luther wich er namentlich in der Abendmahlslehre ab, und das Religionsgesprch zu Marburg (1529) konnte eine Einigung beider Männer nicht herbeifhren, da namentlich Luther mit groer Ent-fchiedenheit an seiner Ansicht festhielt. So schieden sich die Anhnger der Reformation in Lutheraner und Reformierte. Mehrere Schweizer Kantone (Zrich, Basel, Bern zc. 2c.) nahmen die reformierte

4. Geschichte des Mittelalters - S. 288

1888 - Wiesbaden : Kunze
288 Vierte Periode des Mittelalters. hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur. Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-

5. Vaterländische Geschichte in Bildern - S. 43

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
43 und diese erkannten ihn jetzt ebenfalls als selbstndigen Herzog von Preußen an. Die Schlacht bei Fehrbellin. 1675. In Frankreich herrschte der bermtige König Ludwig Xiv. Er hatte Deutschland bekriegt und beraubt und die Gegenden am Rhein arg verwstet. Deswegen zogen die Truppen des Deutschen Kaisers und mit ihnen 20 000 Brandenburger unter Anfhrung ihres tapferen Kurfrsten gegen die Fran-zofen. Bald erkannten diese in Friedrich Wilhelm ihren gefhrlichsten Feind. Sie reizten deshalb die Schweden zum Kriege gegen Branden-brg auf. Diese fielen in die Marken ein, plnderten Städte und Drfer, zertraten die Saatfelder und nahmen den Bauern ihr Vieh. Die Brandenburger aber scharten sich zusammen und setzten sich tchtig zur Wehr. Sie machten sich eine Fahne und schrieben darauf die Worte: Wir sind Bauern von geringem Gnt Und dienen nnserm Kurfrsten mit Leib und Blnt." Unterdessen war der Kurfürst mit seinem Heere herangeeilt. Bei Fehrbellin (nordwestlich von Berlin) kam es zur Schlacht (1675). Die Brandenburger griffen tapfer an; der Kurfürst war mitten im Schlachtgewhls, fein Leben kam in hchste Gefahr. Schwedische Reiter umzingelten ihn. Das merken die tapferen Dragoner; sie machen einen khnen Angriff, hauen ihren heldenmtigen Fürsten los, und bald eilen die geschlagenen Feinde in wilder Flucht davon. Das war der erste Steg, den die Brandenburger allein der ein mch-tiges Volk erfochten. In dieser Schlacht zeichneten sich zwei Männer ganz besonders aus: der Feldmarschall Dersslinger durch seine Tapferkeit und der Stallmeister Froben dnrch seinen Ansopfernngs-mut fr den Kurfrsten.]) Der groe Kurfürst als Landesvater. Sorge fr das Heer. Friedrich Wilhelm wollte Herr in seinem Lande sein; darum schuf er ein schlagfertiges Heer, das jederzeit bereit fein sollte, unter die Waffen zu treten. Brandenburg besa damals nur einige Sldnerscharen. Sie hausten im eigenen Lande, als seien sie in Feindesland. Den Eid der Treue hatten sie dem Kaiser geschworen, dem Kurfrsten waren sie nur durch Handschlag verpflichtet. Friedrich Wilhelm forderte von ihnen fr sich den Eid der Treue und des Gehorsams. Wer dieser Forderung keine Folge leistete, wurde entlassen. So bildete der Kurfürst ein Heer, das nur ihm gehorchte, und das er bald von 8000 auf 28 000 Mann brachte. Er wurde auf diese Weise der Schpfer des ersten stehenden ') Die bekannte Erzhlung vom Stallmeister Froben wird neuerdings als Sage bezeichnet.

6. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

7. Die Neuzeit bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 13

1913 - Leipzig : Voigtländer
10. Die Reformation in Skandinavien. 11. Die Reformation in England. 15 die beiden andern Staaten zu unterdrcken suchte, so strebten die Schweden danach, sich von dem Kalmarer Bunde zu losen und ihre Selbstndigkeit wiederherzustellen. 2. Das Stockholmer Vjutkad 1520. Der gewaltttige Unionsknig Christian Ii. trat diesem Streben bewaffnet entgegen und strafte den schwedischen Rdel durch das Stockholmer Blutbad; eine groe Stockholmer Anzahl vornehmer Schweden wurden auf seinen Befehl in Stockholm " und in anderen schwedischen Stdten enthauptet. Hls Grund dieser furchtbaren Tat bezeichnete er die Hinneigung der Getteten zur lutherischen Lehre. 3. Gustav U)asa. Das Stockholmer Blutbad kostete Christian den Thron und die Freiheit. G u st a v V0 a \ a, der Sohn eines der hin- Gustav wasa gerichteten, entkam aus Dnemark, wohin er als Geisel gefhrt war, unter vielen Gefahren zu den valekarlen am Dalelf. Er bewog diese wackeren schwedischen Bauern zu einem Huf stand, der Schweden von den Dnen befreite. Nun erhoben die Schweden Gustav zum König 1523. (Er lste Schweden aus der Kalmarer Union, fhrte die lutherische Lehre ein und frderte den Handel wie das Gewerbe Schweden des Landes. Iutl,mid| Auch Dnemark und Norwegen befreiten sich von Christians Dnemark Herrschaft und wurden lutherisch. Christian suchte die Krone wieder- noroegen Zugewinnen, geriet aber in dnische Gefangenschaft und blieb bis zu Iuti)erifd) seinem Tode in Haft. 7g] 11. Die Reformation in England. 1. Heinrich Viii. 3n England herrschte zur Seit der Reformation das Haus Tudor (14851603). Der zweite König dieses Hauses,5<ws truor Heinrich Viii. (1509 1547) war ein willkrlicher, grausamer Herrscher. Hein-Neil er in einer Schrift gegen Luther fr die katholische Lehre eintrat, rid) vm" erhielt er vom Papste den Titel Verteidiger des Glaubens". Rls aber der Papst sich weigerte, ihn von seiner Gemahlin Katharina von Rragonien, einer Tante Karls V., zu scheiden, sagte sich der König von Rom los und erklrte sich selbst zum (Oberhaupt der englischen Kirche. Die Klster wurden aufgehoben und ihre Gter verstaatlicht; die Lehren der alten Kirche aber beibehalten, widerstrebende, Katholiken rvie Protestanten, wurden hingerichtet. Ruch zwei von seinen sechs Frauen lie Heinrich enthaupten, unter ihnen Rnna Boleqn, um derentwillen er Katharina verstoen hatte.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 121

1912 - Frankfurt a. M. [u.a.] : Diesterweg
Karl Vii von Frankreich. Die Magna Charta. Vii li—23. 121 nahmen ihnen in siegreichem Ausfall die erbeuteten Fahnen wieder ab, und das Landvolk jagte die „armen Gecken" (Armagnacs) mit blutigen Köpfen heim. 2. Die Magna Charta und die beiden Rosen. 1. In ihrem neuen Land an der untern Seine eigneten sich die Normannen das Christentum und die französische Sprache und damit eine feinere Gesittung an. Ihr riesenstarker Herzog Wilhelm führte seine Ritter gegen die Angelsachsen über das Ärmelmeer. Seine Flotte führte die Fahne der Päpste, deren Kampf mit den deutschen Königen eben damals begann. Der schöne Sachsenkönig Harald fiel in der Schlacht bei Hastings. Wilhelm war der Herr Englands, um 1066 das seine Vorfahren als Seeräuber mit Alfred dem Großen gerungen hatten. Die größten Güter, die höchsten Ämter verlieh Wilhelm seinen Getreuen und bedrückte die Eingeborenen durch grausame Gesetze; die Eroberer reizten die Angelsachsen durch Beraubung und Mißhandlung. „Ich will ein Engländer sein, wenn ich das tue!" schwur der Normann verächtlich. Dennoch verschmolzen Angelsachsen und Normannen langsam zu einem Volke. Ihr erster gemeinsamer Schritt begründete die englische Verfassung. 2. Während der Kämpfe mit den Franzosen hatte König Johann, der wetterwendische Bruder des Königs Richard Löwenherz, sein Land vom Papste zu Lehen genommen; davon erhielt er den Beinamen „ohne Land". Nun zwangen ihn die normannischen und angelsächsischen Großen, diemagnacharta(Greatcharter) 1215 zu unterzeichnen, eine Urkunde, die dem englischen Bürger Sicherheit der Person (vor willkürlicher Verhaftung) und des Eigentums verbürgte. Diese Verfassung bedeutete den Anfang der bürgerlichen Freiheit und des politischen Lebens in England und dann in Europa. * *Die englischen Könige sahen sich bald genötigt, bei wichtigen Fragen den Rat des Adels und der Höhern Geistlichkeit sowie der Vertreter der Städte und der Grafschaften einzuholen. Dafür halfen die Stände (das Parlament) Irland, dann Wales unterwerfen. 3. Im Krieg mit Frankreich entfaltete England seine Kräfte. Seine Ritter und Krieger bereicherten sich; in seinen Städten, die sich mit stattlichen Kirchen und Rathäusern füllten, blühte die Tuchweberei.

9. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in Mittelschulen und den unteren Klassen höherer Lehranstalten - S. 213

1879 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
5. Deutsches Leben im Mittelalter. 213 sich in Deutschland wie im Auslande große Vorrechte, ja eine fast unabhängige Stellung zu erzwingen wußte. In ihren über deu ganzen Norden verbreiteten Niederlassungen, von denen die zu Brügge, London, Bergen und Nowgorad die bedeutendsten waren, lebten die Kaufleute unter eigenen Vorstehern, nach heimischen Sitten und Gesetzen, frei von allen lästigen Abgaben und Zöllen. Ihre Flotten beherrschten die Meere, zahlreich und glücklich waren die Kriege, die der Bund in seiner mächtigen Zeit führte. Die Könige der nordischen Reiche wurden oft zu schmählicher: Friedensbedingungeu gezwungen; in Schweden und Dänemark konnte lange Zeit kein Herrscher den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa. Als durch die Entdeckung Amerikas und des Seewegs nach Ostindien der Welthandel eine andere Richtung nahm, schwand auch die Macht und Blüthe des deutschen Seebundes. Am härtesten und leidenvollsten gestaltete sich in der Zeit des Faustrechts das Loos des Bauernstandes. In den Fehden der Ritter wurden die Dörfer und Höfe niedergebrannt und die Eruteu verwüstet; Frohndieuste, Steuern, Zehnten und Abgaben jeglicher Art waren endlos; ohne Recht und Schutz der Gesetze war der unfreie Manu deu härtesten und entehrendsten Strafen ausgesetzt. Die Bai:eruaufftände, dereu die Geschichte des Mittelalters eine ansehnliche Menge aufzuweisen hat, dienten in der Regel nur zur Verschlimmerung ihrer Lage. Am längsten bewahrten die Friesen an den Gestaden der Nordsee ihre altdeutsche Volksfrei-heit, und vergeblich waren die Versuche der beuachbarteu geistlichen und weltlichen Herren, festen Fuß unter ihnen zu fassen. Da beschuldigte man die Stedinger (an der Hunte) der Ketzerei, predigte einen förmlichen Kreuzzug wider sie und rottete sie fast gänzlich aus. Glücklicher waren die Dithmarschen (au der Westküste Holsteins), welche in langen Kämpfen ihre Unabhängigkeit den Dänen gegenüber behaupteten. Die allgemeine Rechtsunsicherheit während des Interregnums gab auch die Veranlassung zur Ausbreitung der Fehmgerichtc, welche ihre Sitzungen auf „rother Erde" (d. i. in Westfalen) abhielten und alle groben Verbrecher zur Verantwortung und Bestrafung zogen. Der Vorsitzende des Gerichts hieß Fr ei gras, die Beisitzer Freischöppen oder Wissende, die Sitzung Freiding, der Ort derselben Freistuhl; alle Freistühle standen unter dem Stuhlherrn. Die Freigrafen mußten Westfalen sein, während die Wissenden, die man im 14. Jahrhundert auf 10000 schätzte, über ganz Deutschland verbreitet waren. Die Verhandlungen geschahen unter freiem Himmel, unter einer Eiche oder Linde, später des Nachts und an einem heimlichen Orte, daher die Fehme auch „heimliches Gericht" hieß. Bei der Aufnahme mußte jeder Wissende einen feierlichen Eid schwören, die Fehme

10. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 76

1872 - Heidelberg : Weiß
— 76 — nicht nachgebe^ Da griff.das Volk zu den Bjigaz, und tu £«■. ^ ?■ ?Ermch blutigen Käeen^as Milllarüberwunder I ^An m dieser Zeit ab, uitb es gelangte nun sein Nest" i ^.os el-h. zur Regierung, der dem Volke zeitgemäße Einrichtiinaen l-ir^afi^,6@Äm Kn ,0m m“n^trlti Kiimps-N endlich • - ^"ierbessen würde in allen bentschen Gauen allgemein die Berufuna ve.rlangt, das bieneue Gestaltung bcs gesamten 5äcää S«M 6"<f,,0f,C"- 3c 50 000 «"w°hner i,al Fm 18v^ai 1848 würde die brutsche Reichs- ober Ratio na l - Ve r-Is48j lammlun y zu Frankfurt in der Pmemseeroffiüi. Dieselbe fegte Urafipvjl!10 |römon1$e Reichs- linb Centralgewalt ein lind erwählte den ♦«?%*'ö 81* £ rreich zum Reichsverweser. Der Bundes-. "^rll^emmen mne Macht und löste sich dann auf. Darnach wnrbe m S ^Ä' (btc ® rnnbrechte genannt, zu einer allgemeinen Ver-! l l und festgestellt. Das beutsche Reich sollte fortan r £ 6ltben. und das Parlament aus einem Staaten- und s %!L §r--c b r i chm-^l m Iv., zlö ni fl von Preuße n, o.irbe zuindeutschen Km- gmäm Aber er wome Nicht durch die 23er, I m Volkes zu die,er Würbe berufen sein und lehnte beshalb die Walü Ä riun, lntc6a« Pi:?Be Mrwirrung. An bieten Orten Dentfchlanbs er-Jolk, teils ittn^5tc"5esftfche Reichsverfassung einzuführen, teils um aus, Deutschland eure Republik zu machen. Dies geschah besonders tu Beiden, m Rhenibayern, in Rheiiipreußen, in Sachsen u. f. w. Alle diese entstände wurden vom Militär unterdrückt. Es scheiterten aber auch alle anderen Versuche, Deutschland eine befriedigende Gesamtverfassnng zu geben, und , urc^ die sogenannten freien Konferenzen in Dresden, an denen lamthche deutsche Staaten Anteil nahmen, im Mai 1851 der alte Bundestag wieder hergestellt. In ganz Deutschland verfolgt^ Man jetzt jene Männer, die riir die neue Freiheit gekämpft hatten. 70, Der Krieg von 1866. ~v - Veranlassung zu biefem Kriege gab Scheswig-Holstein. ~Lc^e betbeit Herzogtümer stauben unter der Oberherrschaft des Königs von Lanemark. Schon im Jahre 1848 suchten die Schleswig-Holsteiner das verpatzte dänische Joch abzuschütteln. Aber alle ihre heldenmütigen Kämpfe ohebeit ohne dauernden Erfolg. Im Jahre 1851 wurden sie sogar mit Hille von Preutzen und Ö sterreich dem Dänenkönige wieder unterworfen. Als aber mc]er ohne Hinterlassung von männlichen Erben unerwartet starb, kam der Krieg aufs neue zum Ausbruch. Preußen und Österreich einigten sich jetzt zum jemetusameu Kampfe gegen den neuen Däneiikönig Christian Ix., der bte ^chlestvig-Hoisteiner hart bedrückte. In dem ruhmreichen Feldzuge von lsb4 auf 1865 wurden die übermütigen Dänen gänzlich besiegt, uitb bte betbeti Elbherzogtümer von Dänemark losgetrennt. Leiber konnten fia ^reußeii und Österreich nicht einigen, wem die eroberten Herzogtümer zu-ra^elkl° und f° brach im Sommer des Jahres 1866 zwischen Preußen und Österreich ein Krieg aus, der für beit Kaiserstaat ein unglückliches Eitbe nahm. Preußen hatte sich mit Italien tierbünbet, uitb bev Angriff auf Österreich erfolgte von zwei Seiten. Währenb die kaiserlichen Heere beicustozza
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