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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 105

1902 - Karlsruhe : Lang
— 105 — Richtern ein, daß Großen und Kleinen, Armen und Reichen gleiche und unparteiische Gerechtigkeit zuteil werde. Sie sollten bedenken, daß sie sich einstens vor dem Richterstnhl Gottes zu verantworten hätten, und sollten dafür sorgen, daß die Seufzer der Witweu und Waisen nicht auf ihr und ihrer Kinder Haupt kämen. Die Herausgabe eines zweiten von ihm angeordneten Gesetzbuches „das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" erlebte er nicht mehr; es erschien unter seinem Nachfolger. Die Anwendung der Folter verbot er im Gerichtsverfahren. Wie sehr er sich selbst vor dem Gesetze beugte, zeigt die bekannte Erzählung: Der König und der Müller.*) Besonders war er darauf bedacht, den Wohlstand und damit die Steuerkraft feiner Untertanen zu heben. Gleich im Anfang feiner Regierung zog er viele Ansiedler in fein Land. Die Württemberger brachte er in Gegenden mit gutem Ackerboden, die Holländer verwandte er zur Verbesserung der Viehzucht, die Pfälzer für Garten- und Obstbau, die Italiener zur Hebung des Seidenbaues. In siebenjähriger Arbeit entwässerte er den Oderbruch und gewann eine so große Bodenfläche, daß er sagen konnte: „Hier habe ich eine Provinz im Frieden erobert." Weiteres fruchtbares Land gewann er durch Entsumpfung des Warthe- und Netzebruches. Berlin erhielt unter der Regierung des großen Königs die erste Por-zellansabrik. Um den Tuchwebereien der Mark gute Wolle zu liefern, wurde das spanische Edelschaf im Lande eingeführt. In Schlesien blühte bald die Leinenfabrikation. Um den Handel in die Höhe zu bringen, baute er drei große Kanäle: den Plnuefchen Kanal, der Elbe und Havel, den Finowkanal, der Havel und Oder, und den Bromberger Kanal, der Netze, Brahe und Weichfel verbindet. Auch der Schule wandte er feine Sorge zu. Er erließ das Generallandfchulreglement, in dem er Bestimmungen über Schulbesuch, Schulgeld, Schulzeit, Anstellung der Lehrer traf, wie sie heute noch in Geltung sind. Alle diese Arbeiten unternahm er nur aus Liebe zu seinen Untertanen. „Die Völker sind nicht um der Regenten willen, sondern die Regenten um der Völker willen vorhanden," lautete einer seiner Aussprüche. In derselben hochsinnigen Anschauung sprach er auch das Wort: „Ich bin nur der erste Diener des Staates." Seine Lebensweise war einfach und prunklos. Am liebsten verweilte er aus dem Schlosse Sanssonei bei Potsdam. Es ist ein durchaus prunkloses, aber recht wohnliches Gebäude in einem großen Parke mit prächtigen Bäumen. Der König erhob sich täglich in früher Morgenstunde, las die eingegangenen Briefe und Berichte über Staatsangelegenheiten und schrieb auf den Rand derselben seine Entscheidungen. Im Laufe des Vormittags kamen die Minister *) Vergl. im Anhang das betreffende Gedicht.

2. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 138

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 188 — sich gebüret, wollen bei euern Pflichten ermant haben, schuldig sein und auff solch unser abfordern auch der bemelten freyschöpffen tröstuug billig tut, des wollen wir uus gentzlich zu euch versehen und zu der billichkeit früntlich verdienen. Und wir di nachbenannten A. B. und C u. s. w., all drei des heiligen heimlichen Gerichts ächtrecht freifchöpffen, vertrösten, geloben und ver- sprechen bey unfern glübden und eiden, so wir dem heiligen freien Gericht als freyschöpffen der heimlichen acht gethon und geschworen Haben, gut bürgen und behafft zu sein, das die obgenannten N. und N., auch der vorgemelten N. als richter von irentwegen der fachen, wie obsteet, ge- treulich, ungefährlich und zu gebürlicheu zeiten nachkommen sollen, als nach freien stuhlsrecht ist. Darauf ermanen und erfordern wir an euch obgenannten Freygraven auch mit diesem brief bei den Pflichten, so ir von euers Ampts und freien ftuhls wegen geton haben, den benannten Heger daran zu weisen und felbs darob zu sein, damit sein und euer für- nemen und proceß abgestellt und füran vermitten werden, sondern die N. und N. als unwissend Person, so an des end für den freien stul zurecht int dienstpflichtig noch in der Freigrafschaft gesessen, sonder on alles mittel iren vorgemelten gerichtsherrn underworfen sein, dahin zuweisen, als ir aus Pflichten deu Heiligen Reich, auch selbst von Ampts und des freien Stuls, auch dem N. von seinen verklagten uuderthonen wegen innhalt der freiheiten, so wir gesehen haben, auch gemeinen rechten und besonder der obberürten Römischen und anderen Reformation zu thun, schuldig sein. Wanu wo ir sollichs nit thäten, über diß abfordern ermanen und ver- trösten in den fachen fürter procedieren und richten, auch das alles ver- achten, mügt ir selbst verfteen und wissen, wohin es ferrer langen, sonder für strafftloß unbündig und nichtig gehalten und das solliches übertretten der freyheiten, Reformation und Dekreten beschlossener Acht beschehen, merklich straffer und Pene aus eine tragen, darin ir und der kleger fallen und vor dem Kapitel auch anderen enden schwärlich möchten fürgenommen und verklagt werden, das uns nit lieb wäre und gern verhüten wölten." (Alexander Hugen, Basel 1540.) Aus deu Ravensberger Blättern. 11. Jahrg. Nr. 9. Das Leben in Alt-Gütersloh. Den Mittelpunkt des Dorfes Gütersloh bildete die alte Kirche mit dem Kirchhof und den ihn umgebenden Krämerhäusern und Speichern. Zwei alte wichtige Wege, die deu Blick auf Nachbaraufiedeluugen lenkten und die als Verkehrsstraßen dienten, führten durch das Dorf hindurch. Der eiue Weg kam von Bielefeld in der Richtung der heutigen Berliuer Straße und giug unmittelbar an der Kirche vorbei über Schledebrück uach der Emsbrücke, die der Stadt Wiedenbrück den Namen gegeben hat. Der andre Weg lief auf dem rechten Ufer der Dalke nach der Dingstätte an der Tigg- brücke; in seiner Richtung liegen heute die Kirchstraße und die Blessenstätte. Da die Nachrichten zu spärlich sind, ist es nicht möglich, sich ein an- schauliches Bild von dem Leben und Treibeu der Gütersloher Einwohner in früheren Jahrhunderten zu machen. Wie anderswo wird auch hier das

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 130

1911 - Magdeburg : Creutz
130 9. Das Heimatland als Glied des Staates. glieder, die mit dem Landesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Proviuziatlandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dem Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Provinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendals Im preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. v) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde von jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einem hoheu Beamten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschusses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- amten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in jedem Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten und 4mitgliedern des Provinzialausschusses den Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regieruugs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteilungen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretuug der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Psarrer und Kirchen ist der Bischof der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regieruugen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höheren Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schul ko llegium verwaltet. 0. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle,. Naumburg, Torgau, Erfurt, Nordhausen.

4. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
Ergänzung für die Oberstufe. 11 Taubstummenanstalten (Berlin, Wriezen, Guben), einer Blindenanstalt (Steglitz), einer Krüppelanstalt (Nowawes), in Waisenhäusern (Rummelsburg) und Ret- tungshäusern. Die Rechtspflege wird geübt vou den Schiedsmänner::, 104 Amtsgerichten (1 Richter und 2 Schöffen; leichte Straffälle), 9 Landgerichten (3 oder 5 Richter; schwerere Straffälle), 9 Schwurgerichten (3 Richter und 12 Geschworene; die schwersten Vergehen), die alljährlich mehreremal bei den Landgerichten zusammentreten, und dem Oberlandesgericht („Kammergericht" in Berlin; 5 Richter; Berufungen gegen Urteile der Landgerichte). Die öffentliche Anklage wird bei den Amtsgerichten durch die Amtsanwälte, im übrigen durch die Staats- auwälte erhoben. Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebern schlich- ten die Gewerbe- und Handelsgerichte. In Gefängnissen und Zuchthäusern (Moabit, Plötzensee, Sonnenburg, Luckau, Kottbus) bemüht man sich, die Ver- urteilten einem geordneten Leben zurückzugewinnen. Die in der Mark stehenden Heeresteile waren von jeher der erprobte Kern des preußischen Heeres; sie bilden das Gardekorps und das 3. Armeekorps. Das erstere besteht aus den stattlichsten Mannschaften aller Provinzen und ist zum größten Teil in Berlin und Potsdam untergebracht; das letztere setzt sich aus Söhnen der Mark zusammen und liegt in 19 Garnisonen. Die Landesfestuugeu siud Küstriu und Spandau (Juliusturm). An Einrichtungen zur Ausbildung der Offiziere und Soldaten sind vorhanden eine Kriegsakademie (Berlin), Kadetteuaustalteu (Groß-Lichterfelde, Potsdam), eine Kriegsschule, eiue Unter- offizierschule, ein Militärwaisenhaus (Potsdam), Schießplätze (Jüterbog, Kum- mersdors, Tegel), Truppenübungsplätze (Tempelhofer Feld, Döberitz) und ein Übungsplatz für die Luftschisserabteiluug (Tegel). 9. Siedlungen. Die heutigen Siedlungen der Mark gehen in ihrem Ursprünge meist auf alte wendische Dörfer zurück. Die Kolonisten, die bei der Eroberung des Landes durch die Deutscheu sich in ihm niederließen, erhielten sie samt ihrer Feldmark zugeteilt. Zuweilen mußten sie aber auch ueue Dörfer gründen; man erkennt diese an ihren deutschen Namen. Für das erblich überwiesene Land hatten sie einen Erbzins (Schult) an den Landesherrn durch den „Schultheißen" (Schulzen) zu entrichten; dieser erhielt ein größeres Gut, war frei vom Erbzins und hatte die polizeiliche Aufsicht und niedere Gerichtsbarkeit auszuüben. Den Rittern, die bei der Eroberung des Landes geholfen hatten, wurden oft neben den Dörfern größere Güter zugewiesen; es sind die heutigen Ritter- güter. Auch Klöster wurden bei der Eroberung der Mark gegründet. Die meisten gehörten dem Mönchsorden der Zisterzienser aus Südfrankreich. (Marienwalde, Chorin, Neuzelle, Dobrilugk, Zinna, Lehnin.) Nach der Einführung der Refor- matiou wurden sie allmählich aufgehoben; die Gebäude siud zuweilen noch erhalten. In der Zeit der Eroberung der Mark durch die Deutscheu entstanden auch die meisten Städte. Viele entwickelten sich aus wendischen Dörfern (Köpenick),

5. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 154

1891 - Leipzig : Voigtländer
154 teten, unter schmachvollen Mihandlungen zu den hrtesten Arbeiten in den Berg-werken und Pflanzungen, deren ungewohnter Last die Unglcklichen massenweise erlagen. Vergebens suchte der edle Priester Las Casas das Los der Unterdrckten zu erleichtern. Da kam er auf den Gedanken, statt der schwchlichen Indianer die krftigen Neger aus Afrika zur Arbeit zu empfehlen. Sein Vorschlag fand Ein-gang. Aber die Folge war, da nun der Negersklav enh andel aufkam, der der drei Jahrhunderte hindurch als eine Schmach fr die Menschheit bestanden hat und erst in unfern Tagen abgeschafft worden ist. Europa zog aus den neu entdeckten Lndern mannigfachen groen Gewinn. Stolze Silberflotten fhrten alljhrlich die unermelichen Schtze der Berg-werke von Mexiko und Peru nach den spanischen Hsen. Neue Bodenprodukte: Zucker und Kaffee, Tabak, Mais, Kartoffeln 2c. wurden aus den Kolonieen einge-fhrt und durch die neuen Nahrungs- und Genumittel die Lebensweise vielfach verndert. Der Handel erfuhr eine vllige Umgestaltung. An die Stelle des Verkehrs auf den Binnenmeeren trat der oceanische Welthandel, der die europischen Wimpel an die Gestade aller Oceane trug. Dadurch verloren die alten Seehandels-stdte Venedig und Genua mehr und mehr an Bedeutung; auch der Handel der Hansa geriet in Verfall. An ihrer Stelle blhten die atlantischen Staaten empor, zunchst Spanien und Portugal. Lissabon war jetzt der Markt fr die kostbaren Erzeugnisse Ostindiens und wurde der erste Welthandelsplatz. Auch die Wissenschaften, vor allen die Erd- und die Naturkunde, wurden durch die neuen Entdeckungen erheblich erweitert und bereichert. So traten in den Zustnden der europischen Völker weitreichende Vernderungen ein: die alte Welt wurde durch die neue vielfach umgestaltet.

6. Geschichte - S. 91

1913 - Berlin : Oehmigke
— 91 — 30. Ein Überfall und seine Folgen. Heinrich von Queiß zu Plössin, Gerichtsherr und Lehnsträger des Bischofs von Lebus, ein fast achtzigjähriger Greis, war mit seinem Schäfer in Streitigkeiten geraten, und dieser vergriff sich, man weiß nicht, wodurch gereizt, an der Familie seines Brot- und Gerichtsherrn. Nicht genug damit, flüchtete er nach Friedersdorf bei Storkow und wußte die Bauern für sich zu gewinnen. Nachdem sich ihm auch noch die Bewohner von Dolgenbrodt angeschlossen hatten, fiel er eines Tages hinterlistig in Plössin ein und trieb die Schafe des alten Queiß hinweg. Dieser verklagte sofort den Aufrührer und Räuber beim Bischof, und dieser gab dem Amtshauptmann von Storkow Befehl, nicht nur die Schafe wieder beizubringen, sondern auch den Schäfer in des Gutsherrn Gericht zu liefern. War es nun Saumseligkeit oder Parteinahme, der Hauptmann ließ jenen Befehl unbefolgt. Inzwischen war zu verschiedenen Malen Feuer iu Plössin ausgebrochen, und mit Recht vermutete man in dem Schäfer den Übeltäter. Queiß wiederholte inständig seine Bitten. Der Bischof befahl den: Amtshauptmann nochmals ernstlich, seinem Erlaß nachzukommen. Daß mithin die Schuld eigentlich an dem säumigen Hauptmann lag, ahnte der racheschnaubende alte Herr nicht. Als noch immer keine Genugtuung erfolgte, wandte er sich nun endlich an den Landvogt der Niederlausitz als seine nächst höhere Behörde. Dieser, Heinrich Tuukel, Herr von Bernizko, oberster Münzmeister des Königreichs Böhmen, ersuchte noch an demselben Tage in einem ebenso schicklichen wie bestimmten Schreiben den Bischof, sich der Sache doch endlich mit Nachdruck anzunehmen und seinem Vasallen Schutz und Recht angedeihen zu lassen. Der Stolz des Bischofs siegte über seine Klugheit. Seine Empfindlichkeit war aufs äußerste gereizt. Es ging die Rede, daß er beim Lesen des Briefes geäußert habe, er werde dem Queiß dieseu Schritt nicht vergessen, sondern ihn deshalb zu züchtigen wissen. Jedenfalls sandte er bald ein Schreiben nach Plössin, worin er unumwunden seinem Grolle Ausdruck verlieh. War es bisher nur Säumnis gewesen, was den Rechtsgang aufgehalten hatte, so mischte sich jetzt immer erkennbarer die böse Absicht mit hinein, dem klagenden Teile nicht mehr zu seinem Rechte zu verhelfen, zum mindesten aber die Sache aufzuhalten. Bischof

7. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 104

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
104 ficht solcher Waren, welche im Lande selber hergestellt werden Konnten, verbot der König oder belegte sie mit sehr hohen Eingangszllen, eme Ausfuhr von Rohstoffen durftenichtstattfinden (Merkantilstem)! Auf diese Weise erhielten Tausende von Menschen eine lohnende Beschftigung, und preuische Erzeugnisse fanden ihren Weg bis nach Amerika. . Auch grndete Friedrich zu Berlin eine Bank, bei der sich die Kaufleute zur Anlage oder zum vorteilhafteren Betriebe ihres Geschftes gegen mige Zinsen Geld leihen konnten, damit sie Wucherern nicht in die Hnde fielen. Zur Hebung des Binnenhandels und Erleichterung des Ver-kehr3 setzte Friedrich Weichsel, Elbe und Oder miteinander in Ver-blndnng; er legte den Bromberger, Plauenschen und Finow-Kanal an. Durch Schaffung eines Seehafens an der Mndung der Oder in die Ostsee (in Swinemnde) wurde Stettin bald eine sehr wohlhabende Handelsstadt. - Die Seehandlung sollte den ber-seeifchen Handel Preuens untersttzen. Fr Handel und Gewerbe rief der König gleich zu Anfang seiner Regierung eine eigene Ministe rialab teilnng ins Leben. 5. Sorge fr die Rechtspflege. Um die Rechtspflege hat sich Friedrich auerordentlich verdient gemacht. Im Verein mit den tchtigen Juristen Eoeeeji und von Earmer arbeitete er an der Verbesserung des Gerichtswesens. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und erlie eine neue Gerichtsordnung (Codex Fridericianns). Eine neue Prozeordnung bestimmte, da jeder Proze binnen Jahresfrist erledigt fein mute. Von feinem Grokanzler von Earmer lie er dasmllgemeine Landrecht ausarbeiten, das.erfte bedeutendere Gesetzbuch in deutscher Sprache. Zu Friedrichs Zelten war hier und dort die Folter noch im Gebrauch; er schaffte sie ab und machte ebenfalls den H exen pro z essen fr immer ein Ende. Der König setzte rechtskundige Richter ein und forderte von ihnen strenge Gerechtigkeit, jhr mt wissen," sagte er zu ihnen, da der geringste Bauer, ja Bettler ebensowohl ein Mensch ist, wie Seine Majestt, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Bauer gleich und mu nach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne ) Der Franzose Mirabeau jagt von diesem efe^e: Mit diesem Werke ist Preußen dem brigen Europa um ein Jahrhundert voraus."

8. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 44

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 44 — Die Markomannen, Langobarden, Burgunder, Semnonen und Gothen nannte man auch Sueben, d. H. Schweifende, noch ohne feste Wohnsitze. (Der Name Deutsch bedeutet soviel als Volk. Volkssprache, und kommt erst in der Zeit der Karolinger auf.) §■ 2. Das Land der Deutschen. Grenzen: Nord- und Ostsee, Weichsel, Donau und Rhein. Boden-beschaffenheit: an den Küsten der Nord- und Ostsee eben (Sümpfe, Moore, Heiden), das übrige Deutschland bergig und waldig. (Der herchnische Wald breitete sich von Norden nach Süden aus.) Das Klima: rauh und feucht. Ackerbau war unbedeutend. Products: Gerste, Hafer, Rettige; an der Mosel und dem Rheine die Weinrebe. Die Römer holten aus Germanien Pferde, Rinder, Pelze, Felle, Daunen von Gänsen, W o l l e, H o n i g rc. Bernstein lieferte die Ostsee und deren Küsten (mit dem Goldhaar deutscher Frauen schmückten sich die Römerinnen gern); Eisen und Salz gab es in Menge. Die Jagd bot Bären, Wölfe, Auerochsen, Elennthiere, Rinder und Pferde rc. §. 3. Das bolh der alten Deutschen. Die Germanen (Deutschen) unterschieden sich von andern Völkern „durch weiße Haut, blaue, feurig blickende Augen, blondes Haar, Größe und Kraft, Mut, Freiheitssinn, Vaterlandsliebe, Keuschheit, Gottesfurcht, Gastfreundschaft, Treue (wenn der Führer im Kampfe fiel, durfte Niemand von dem Gefolge überlebend bleiben) und Redlichkeit. Böse Eigenschaften waren Trunkliebe, Spielsucht, Hang zum Fremden, ewiger innerer Hader und Hartnäckigkeit bis zum Aeußersten. Ihre Nahrung war einfach; Meth ihr Lieblingsgetränk; Jagd und Krieg ihre Lieblingsbeschäftigungen; die Bärenhaut ihr Ruhebett. Die Kleidung bestand aus Thierfellen und gewebten Stoffen. Der Ackerbau war vernachlässigt, wurde besorgt von den Frauen, die auch neben ihrer Hauswirtschaft die Kleider verfertigten. (Runenschrift und Dichtkunst.) Die Häuser waren aus Holz gebaut. Die Waffen, Schild und Speer, waren ihnen heilig. Das Volk bestand aus Freien und Nichtfreien. Unfrei waren diejenigen, welche ein Eigenthum gleichsam in Erbpacht hatten und dem eigentlichen Gutsherrn'steuerten. Ganz und gar Unfreie (Sklaven) waren die, welche gekauft und verkauft werden konnten. (Kriegsgefangene und deren Nachkommen.) Mehrere Familien bildeten eine Mark, mehrere Marken einen Gau, viele Gauen ein Volk oder einen Bund. Die freien Männer wählten sich in ihren Volksversammlungen ihre Fürsten, eben so ihre Herzöge und Gaugrafen. Die Strafen für Vergehen bestanden in einem Währgelde oder in Diensten. Entscheidung durch Eid oder Ordal (Gottesurtheil).

9. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 26

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
26 Ii. Die karolingische Reichseinheit selbst ausgezogen ist, soll er unseren Heerbann i voll verbürgen52 und nach dem Gesetze betreffs der Bezahlung versprechen leisten.. Idir wollen, daß unsere Sendboten sorgfältig erforschen, an welchen Grten das geschehen ist, was zu unseren Ohren gekommen, daß nämlich Leute, nachdem sie nach unserm Geheiß den Genossen, welche gegen den Feind ausgezogen sind, von ihrem Einkommen eine Beihilfe gewährt haben, aus Befehl des Grafen oder eines seiner Dienstmannen Geld gezahlt haben, um sich loszukaufen, auf daß es ihnen gestattet sei, zu Hause zu bleiben, während jene doch nicht gegen den Feind zu ziehen brauchten, weil sie schon ihren Genossen die von uns bestimmte Beihilfe gegeben hatten. Dies werde untersucht und uns darüber berichtet. y) Hus der Landgüterordnung 812. Capitulare de villis vel curtis imperii. M. G. Ll. I, S. 182. vgl. klusg. v. (Bereis, Berlin 1895. 24. (Ein jeder Rmtmann soll achthaben auf das, was er für unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut und ausgesucht und sauber sei . . . 34. (Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß, was die Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, Wein, (Essig, Utaulbeertoein, gekochter wein, (Barum3, Senf, Käse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der größten Reinlichkeit hergestellt und bereitet werde. 62. (Ein jeder Landmann liefere Jahr für Jahr zu Weihnachten uns ein Verzeichnis von allem unserem Gute und (Ertrage: was von Ochsen vorhanden ist, welche unsere Gchsenknechte besorgen, von Hufen, welche gepflügt werden sollen, von 6cker- und anderen Zinsen, von geschlossenen vergleichen oder Friedensgeld, von dem ohne, unsere (Erlaubnis in unsern Forsten gefangenen wild, von verschiedenen Strafen, von Mühlen, von Forsten, von Feldern, von Brücken und Fähren, was von freien Leuten und solchen, welche unserem Fiskus zinspflichtig sind, von Märkten, von Weinbergen, von denen, welche weinzins zahlen, von Heu, von Holzöfen, von Kien, von Schindeln und anderem Bauholz, von Brachland, von Hülsenfrüchten, Hirse und Fennich, von wolle, Flachs und Hanf, von Baumfrüchten, von großen und kleinen Nüssen, an veredelten Bäumen, (Bärten, an Rübenland und Fischteichen, an Leder, Fellen und hörnern, an Honig und wachs, an Fett und Seife, an Maulbeerwein, gekochtem wein, Met und (Essig, an Bier, jungem 1 Das heißt 60 Solidi. ' Das beißt, sie sollen mit ihrem Grundbesitz dafür hasten, daß sie zu Recht stehen würden. 3 Gegorenes Getränk, aus Fisch und allerhand Gewürz zubereitet.

10. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 32

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 32 - von Templin Heinrich dem Löwen Stargard lassen. Seit dieser Zeit nennen sich die mecklenburgischen Fürsten „der Lande Rostock und Stargard Herr". 6. Auswärtige Keftrebungen. — Heinrich Ii. bestrebte sich, seine Macht nach allen Richtungen zu erweitern. Mecklenburg war unter diesem kriegerischen Fürsten auf dem Wege, die erste Macht Norddeutschlands zu werden. Als Markgras Waldemar 1319 ohne Erben starb, erhob Heinrich Ansprüche aus die Mark Bran den bürg. Die Priegnitz und die Uckermark erkannten ihn bereits als ihren Herrn an. Doch Kaiser Ludwig der Baier (1313 —1347) war ihm entgegen, und Heinrich mußte sich mit Geld und einigen Landstrichen genügen lassen. Seinen Anspruch auf das Fürstentum Rügen mußte er ebenfalls nach hartem Kampfe gegen geringe Geld-und Landentschädigung aufgeben. Mit dem König Magnus von Schweden schloß er ein Bündnis, das er durch die Verlobung seines Sohnes Albrecht, obgleich dieser noch ein Kind war, mit des Königs Schwester Euphemia zu befestigen suchte. 7. Innere Zustände. — Heinrichs des Löwen Regierung war ruhmvoll nach außen, aber für die innere Wohlfahrt des Landes wenig segensreich. Der große Länderzuwachs wurde durch das in den vielen Kriegen vergossene Blut teuer erkauft. Um das zur Kriegführung erforderliche Geld zu beschaffen, mußte Heinrich zahlreiche fürstliche Besitzungen verpfänden und zog dadurch einen mächtigen und trotzigen Vasallenstand groß. In seiner Geldnot forderte er auch Abgaben von den Klöstern und entzog, als ihm dieselben verweigert wurden, den Geistlichen ihre Einnahmen. Dafür ward er vom Bifchof von Ratzeburg in den Bann gethan. Nach Lösung desselben stiftete Heinrich, der bei aller Kriegslust ein fromm gesinnter Mann war, 1324 das Kloster zu Ribnitz. 17. Albrecht Ii der Große. 1329—1379. 1. Albrechts Ii. Jugend. — Heinrichs Ii. Söhne Albrecht und Johann befanden sich beim Tode ihres Vaters noch im minderjährigen Alter; bis zur Volljährigkeit des ersteren führten 16 Mitglieder der Ritterschaft und die Magistrate der Städte Rostock und Wismar die vormundschaftliche Regierung des Landes. Während diesek"zeit' schmolz der fürst-
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