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1. Geschichte des Altertums - S. 313

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 61, 1. Charakter, Leben und Sitten der Römer. 31z lagen, machten jetzt die Prachtgebäude der Reichen allgemeines Aufsehen und stachen gegen die einstöckigen Häuser der ärmeren Bürger auffallend ab. Geräumige Säulenhallen und schön bemalte Zimmer zierten die Paläste, kunstvoll gearbeitete Statuen, Mosaikböden und Freskogemälde schmückten die Speise-, Bibliothek- und Empfangsäle. Allmählich sah sich auch das armgebliebene Volk nach Mitteln um. Es verkaufte seine Stimme in den Volksversammlungen und verlangte in späterer Zeit nur nach Brot und Spielen. Zu Cäsars Zeit erhielten 320 000 Bürger monatliche Getreidespenden vom Staate; Cäsar setzte ihre Zahl auf 150 000 herab. Arbeitsamkeit, Mäßigkeit und Einfachheit waren verschwunden, die Sittenreinheit hatte grenzenloser Unzucht Platz gemacht. In Wohnung, Kleidung und Nahrung herrschte die größte Übertriebenheit. Mit der Unsittlich keil, welche die ganze Gesellschaft wie ein krebsartiges Übel ergriff, hielt die Üppigkeit und Unmäßigkeit im Essen und Trinken gleichen Schritt. Die Kochkunst wurde eine förmliche Wissenschaft. Man begnügte sich nicht einmal damit, die ausgezeichnetsten Leckereien zu bereiten und die seltensten Dinge aus weitester Ferne kommen zu lassen, sondern gab sich alle erdenkliche Mühe, die an und für sich schon teueren Gerichte durch die unsinnigste Verschwendung noch kostspieliger zu machen. Man pulverisierte kostbare Steine und Perlen, löste sie in Essig und anderen Stoffen auf und mischte sie entweder den Gerichten bei oder trank sie im feinsten Weine. Ehe die Mahlzeit begann, welche oft von 2 Uhr mittags bis tief in die Nacht währte, reizte man den Appetit mit den pikantesten Gerichten, welche der Gaumenkitzel nur ersinnen konnte, zum Essen und Trinken und schämte sich nicht, auch Brechmittel zu gebrauchen, welche man sonst dem überladenen Magen geboten hatte, um eine begonnene Mahlzeit weiter fortsetzen zu können. Eine große Reihe von Gerichten bildete die Hauptmahlzeit, bei welcher namentlich die seltensten Vögel und Fische erforderlich waren. Man ließ Muränen aus der sizilischen Meerenge oder aus Spanien kommen, Störe von der kleinasiatischen Küste, Austern von Tarent oder Britannien und Fische aus allen größeren Flüssen des bekannten Erdkreises. Pfauen, Krammetsvögel, Flamingozungen wurden zu kostspieligen Gerichten benutzt. Lucullus hatte einmal Cicero und Pompejus zu Tische bei sich behalten. Sie beobachteten ihn genau, daß er keine Befehle zu größerem Aufwande erteilen konnte, und doch kostete diese Mahlzeit 30 000 Mark. Es ist recht bezeichnend für die römische Kaiserzeit, daß Caligula für eine einzige Mahlzeit 1 Million Mark verausgabte. Dem Luxus

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 140

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
140 benachbarten Gemeinden ihr Vieh weiden und ebenso Waldstreu und Brennholz den Waldungen entnehmen. — „Die hohe Jagd blieb dem Könige und den Großen vorbehalten, die niedere ward bisweilen an den kleinen Adel oder auch an Städte verliehen." Jagdbare Tiere waren Hirsch, Reh, Wildschwein, Hase, Biber, Marder, bis in die sächsische Zeit hinein auch Elch und Schelch (Riesenhirsch). Man jagte zu Pserde, von Hunden begleitet, Armbrust und Speer zum Dienste bereit haltend. Vögeln stellte man durch Falken, Sprenkel und Leimrute nach. Die Strafen gegen Wildfrevler waren noch nicht hart, sie wurden indes in späteren Jahrhunderten bedeutend verschärft. Damals bestimmte der „Sachsenspiegel", niemand solle wegen eines Jagdfrevels „seinen Leib oder seine Gesundheit verwirken". Wilddiebe wurden daher nur mit Geld oder Gefängnis bestraft. Viele Menschen beschäftigte der Bergbau in verschiedenen Gegenden Deutschlands, Salinen waren in Kissingen, Halle a. d. Saale, Reichenhall und an andern Orten. So zeigte sich überall im Lande ein reges Leben, in der armseligen Hütte des Hörigen wie auf den Burgen der Könige, Fürsten und Prälaten. Ungeheuer waren die Ansprüche, welche diese Herren an die Leistungsfähigkeit des Bodens und des Volkes stellten. Eine Urkunde aus dem vorliegenden Zeitraume nennt eine Reihe von Höfen in Sachsen, Franken, Bayern und Lombardien, welche „zum Tische des Königs gehören", d. h. den Tisch des Königs zu versorgen haben. Es heißt in der Urkunde: „Diese Höfe in Sachsen leisten dem König soviel Dienste, wie Tage im Jahre sind und noch vierzig mehr. Desgleichen thun wir euch kund, was ein königlicher Dienst in Sachsen bedeute: Es sind 30 große Schweine, 3 Kühe (eine Kuh war im Tauschhandel früher die Werteinheit und galt 1 Solidus), 5 Frischlinge, 50 Hühner, 50 Eier, 90 Käse, 10 Gänse, 5 Fuder Bier, 5 Pfund Pfeffer, 10 Pfund Wachs, Wein aus feinem (des Königs) Keller überall in Sachsen." Die Höfe in Franken wurden in einigen Dingen noch stärker belastet, und statt der 5 Fuder Bier fordert man dort 4 große Fuder Wein. Diese hohen Forderungen zeigen, wie leistungsfähig schon damals der Bauernstand war. Freilich galt es hart zu arbeiten und für das eigene Behagen sehr wenig zu fordern. Armselig waren die Häuser, aus Fachwerk gebaut und mit Schindeln oder Stroh gedeckt. Unter einem Dache hausten Mensch und Vieh. Auf einer größeren „Hovestat" = Hofstätte waren die Wohnräume von den

3. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 315

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Aus dem Leben und Treiben in Stadt und Land im Merowingerreiche. 315 durch Hund und Horn bändigte, während langer Sommerzeit im Eichen-und Buchenwald. Dort baute er seiner Herde eine Baracke aus Baumrinde zum Schutz gegen Unwetter, und er und sein Hund hatten harte Kämpfe mit den Wölfen zu bestehen. Die größte Freude des Landmannes war die Zucht seiner Rosse. In sehr hohem Preis standen die Hengste, die zum Krieg tauglich waren; sie weideten, die Füße an Leinen gekoppelt. Schwer büßte', wer sie von der Weide stahl. Auch die Betrügereien der Roßtäuscher waren wohl bekannt, und das Gesetz suchte vor ihnen zu schützen. Allem Vieh banden die Süddeutschen tönende Schellen um den Hals, die Franken auch den Schweinen im Laubwald. Zahlreicher als jetzt flatterte in den Höfen das Geflügel. Obenan in Ehren stand mit seinen Hühnern der Haushahn, der durch besonderes Bußgeld geschützt war, außerdem Schwäne und sogar Kraniche, die bis zum dreißigjährigen Krieg als strenge Gebieter des deutschen Hühnerhofes geschützt waren. Im vornehmen Hofe fehlte auch das Falkenhans nicht, und unter den Vierfüßlern^ der Hofstätte liefen zahme Hirsche, die man zum Fange ihrer wilden Stammgenossen abzurichten verstand. Sorglich geschützt wurden die Bienenstöcke des Gartens, welche in verschiedenen Formen als Stämme oder Körbe eingerichtet waren. Wer einen Bienenstock stahl, hatte bei den Franken dasselbe Strafgeld zu entrichten wie für eine Kuh mit dem Kalbe. . . . Der freie Eigentümer hatte nur einen Herrn über sich, den König, vor ihm neigte er das Haupt und beugte die Knie, sonst saß er auch neben Reicheren, den Beamten und Gefolgsleuten des Königs als gleichberechtigt; dock schon zahlte für einen Frevel, der an seinem Leibe geübt wurde, der Thäter geringeres Wergeld, als wenn der Beschädigte des Königs Diener war.*) . . . Die ganze Kraft des Volkes lag in der Masse der freien Landbewohner. Aber schon damals arbeiteten Könige, Grundherren, gewalttätige Beamte und die Kirche daran, die Zahl der Freien zu vermindern. Der Gemeinfreie war ein geldarmer Mann, und doch forderten die neuen Gesetzbücher der Könige bei jedem Unrecht, das er beging, von ihm eine Strafe in edlem Metall. Kaum ein Landwirt vermochte sich in der händelsüchtigen Zeit straflos zu halten, wenn der Graf des Königs ihn zu einer Buße zwingen wollte. Reichten Viehhäupter und Ernte nicht hin, das Geld zu schaffen, so mußte er sich seines Eigens entäußern. Auch dem Schuldlosen wurden die Forderungen der Könige zu schwer. Schon damals [in der späteren Merowingeqeit] muß die Lage des freien Bauern oft unerträglich gewesen fein; die Lasten, die ihm das Land auferlegte, der Zehnte, Waffendienst, Fuhren und Lieferungen bei Reifen des Königs und feiner Beamten, waren sehr groß. Gegen die Mächtigen fand er kein Recht; *) Vgl. oben S. 224.

4. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 92

1900 - Leipzig : Hirt
Rmer und Germanen bis zur Zeit Karls des Groen. Am meisten beschftigt sich Csar mit dem Stamme der Sueven, deren Namen wir in Schwaben wiedererkennen. Die Sueven galten als die mchtigsten unter allen Germanen. Ihr Land teilten sie in hundert Gaue. Sie waren groß und muskelstark. Fleisch und Milch bildeten ihre Hauptnahrung. Ihre Kleidung bestand aus kurzen Fellen; ein groer Teil des Krpers war unbedeckt, Wind und Wetter preis-gegeben. So hrteten sie sich ab. Die Sueven waren ein ackerbautreibendes Wandervolk. Die cker gehrten nicht den einzelnen Familien, sondern waren Staatseigentum. Deshalb war auch der Ertrag der Felder Eigentum des ganzen Volkes. Die einzelnen Familien wechselten jedes Jahr den Wohnsitz. Hufig besuchten Kaufleute ihr Land, um ihnen die Kriegsbeute abzu-lausen. Die sueven selbst lausten nichts. Was ihr Land an Erzeugnissen der Tier- und Pflanzenwelt bot, gengte ihnen. Man versuchte mehrfach, Wein bei ihnen einzufhren; immer vergebens. Sie waren der Ansicht, da der Wein den Krper schwche. Von den Germanen berhaupt sagt Csar, da es der grte Ruhm eines Stammes war, weit und'breit um sich herum Einden und Wsteneien zu haben. Sie sahen es als einen ganz besondern Beweis von Tapferkeit an, wenn ihre besiegten Nachbarn auswanderten, und niemand es wagte, sich an ihren Grenzen aufzuhalten. Das betrachteten sie zugleich als ein Mittel fr ihre eigene Sicherheit, da sie dann keine pltzlichen berflle zu befrchten hatten. Brach ein Krieg aus, so wurde ein Herzog gewhlt, den die Stammesgenossen auf einen Schild erhoben und auf ihren Schultern umhertrugen. In Friedenszeiten gab es keine allgemeine Obrigkeit, sondern die Fürsten der kleinen Bezirke, die man Markgenossenschaften und Hundertschaften nennt, handhabten das Recht und schlichteten die Streitigkeiten. Raubzge entehrten nach ihrer Ansicht nicht, wenn sie auerhalb der Grenzen des Stammes ausgefhrt wurden. Sie dienten als Mittel, junge Leute vom Miggang abzu-halten. Fremde wurden nicht mihandelt; ihre Person war unverletzlich. Jedes Haus und alles, was dasselbe bot, stand ihnen offen. In den deutschen Wldern lebten Renntiere, Elentiere und Auer-ochsen. Auerochsen zu jagen, war eine Lieblingsbeschftigung des ger-manischen Jnglings. Man lockte die Tiere in Gruben und ttete sie dann. Ihre Hrner wurden in Silber gefat und dienten als Pokale. Csar und Ariovist. Bemerkenswert ist die Begegnung Casars mit dem Germanenhuptling Ariovist. Zwischen den gallischen Vlkerstmmen herrschte Zwietracht, die mit den Waffen ausgefochten wurde. Die Sequaner, die an der oberen Seine wohnten, riefen den Germanenhuptling Ariovist zu Hilfe und berwanden durch ihn ihre Gegner. Aber den Siegern erging es

5. Geschichte des Alterthums - S. 136

1852 - Weimar : Albrecht
136 lung des Kalenders zu erkennen gemeint) man hat einen Unterschied der Priesterreligion und der Volksreligion, verschiedene Perioden und Systeme der ägyptischen Religion angenommen. Die Alten erwähnen acht große Götter der ägyptischen Mytho- logie. Zu diesen gehörte Kneph oder Neph, der bei der Schöpfung waltende Geist Gottes, Phtah, der eigentliche Weltschöpfer, den die Griechen Hephästos nannten, weil sie sein Wesen in dem kunstrei- chen Feuergott am meisten wiederzuerkennen meinten, und Ammon oder Amun, bei den Griechen Zeus-Ammon, der Götterkönig. Au- ßer diesen höchsten Wesen wurden noch viele andere geringerer Art gedacht. Nach Herodot sind drei Ordnungen der ägyptischen Götter zu unterscheiden. Die erste Ordnung begreift die acht ersten Götter; in der zweiten sollen ihrer zwölf sein, welche von jenen entsprungen sind; in der dritten sollen die Nachkommen jener zwölf Götter sein. Die Verehrung der Götter war nicht im ganzen Lande dieselbe, son- dern in den verschiedenen Bezirken, Nomen, war der vorzüglichste Dienst hier der einen, dort der andern Gottheit geweiht. Nur Isis und Osiris wurden von allen Aegyptcrn gleichmäßig verehrt. Daher denn diese auch von allen ägyptischen Göttern die berühm- testen sind, obschon sie von den Alten nicht in die Reihe jener acht großen Götter gesetzt werden. Die einzelnen Götter wurden in dreifacher Weise dargestellt: in Menschengestalt mit den besonderen Attributen des Gottes oder mit einem menschlichem Leibe und dem Kopfe des dem Gotte geweihten Thieres oder in Gestalt dieses Thie- res mit den Attributen des Gottes. Seltsam und eigenthümlich ist der ägyptische Thierdienst. Einige Thiergattungen, der Stier, der Hund, die Katze, der Habicht, der Ibis und einige Fische wurden allgemein, andere dagegen, unter ihnen der Widder, der Wolf, der Löwe, die Spitzmaus, der Adler, das Krokodil, der Jchueumon, nur in einzelnen Nomen verehrt; ja manche, die in einer Gegend angebetet wurden, waren in einer andern verabscheut. Wer ein hei- liges Thier aus Vorsatz tödete, war des Todes schuldig; wenn es unvorsätzlich geschehen war, so konnte er sich mit einer Geldstrafe lösen. Wer aber eine Katze oder einen Ibis auch uuvorsätzlich um- gebracht hatte, mußte durchaus hingerichtet werden, sonst würde das erbitterte Volk die Todesstrafe selbst vollzogen haben. Daher blie- den diejenigen, welche ein heiliges Thier todt erblickten, in der Ferne stehen, schrieen, wehklagten und betheuerten, daß sie es schon todt gefunden hätten. Es sollen sogar blutige Kriege zwischen ver- schiedenen Bezirken ausgebrochen sein, wenn in dem einen ein Thier getödet worden war, welches der andere als heilig verehrte. Und dieser Fanatismus erhielt sich bis in Zeiten, wo das Volk seit Jahrhunderten unter fremder Herrschaft gestanden hatte, wo die feine griechische Bildung unter ihm heimisch geworden war. Bei einer Feuersbrunst trugen die Aegypter weit mehr Sorge für die Rettung der Katzen als für die Löschung des Brandes, und wenn eine Katze sich in die Flammen stürzte, wurde große Weh- klage erhoben. Starb in einem Hause eine Katze, so schoren sich alle Bewohner desselben die Augenbraunen ab; starb ein Hund, so schor man sich den ganzen Leib und Kopf kahl. Auf der anderen Seite wird aber auch berichtet, daß sich die Priester auch erlaubten

6. Geschichte des Mittelalters - S. 5

1872 - Münster : Coppenrath
da das wilde Land so reich an ebelem Metalle sei, wie es sich in der Folge fand. Salzquellen gab es in Menge. Diese stanben in solchem Ansehen, da hufige Kriege um sie gefhrt wrben. Ihren Hauptreichthum jedoch enthielten die Wlder. Diese bargen in ihrem Dickicht eine Menge der grten Raub-thiere, die nun schon lange entweder ausgerottet, oder tiefer nach Norden gezogen sind, als Bren, Auerochsen, Elenne, Rennthiere und Raubvgel ohne Zahl. Gegen sie konnte der rstige Deutsche in Zeiten des Friedens Muth und Kampflust stillen; sie gaben Nahrung und Kleidung zugleich. Unter den Vgeln des Waldes war auch der Edelsalk hufig, der, zur Jagd abgerichtet, noch in spterer Zeit dem Ritter ein sehr gesuchtes Vergngen verschaffte. Flsse und Seen wimmelten von groen und schmackhaften Fischen. 3. Deutschlands lteste Bewohner und deren Einrichtungen. Die alten Deutschen hatten weder Städte noch Flecken, nicht einmal zusammenhangende Drfer. Weit zerstreut lagen ihre Htten, damit keine zu nahe Nachbarschaft die Grenzen derselben beenge. Leicht war die Htte erbauet. Sie bestand aus rohen Baumstmmen, durch farbigen Lehm verbunden, oben mit einem Geflecht aus Stroh und Zweigen leicht gedeckt. Wo es gefiel, setzte man sie hin, am frischen Qnell, im stillen Hain, aus steiler Hh, im grnen Thal. Um die Htte lag das Feld. Der Hof-rum wurde mit einem schirmenden Gehege umzunt. Ein Bild solcher Ansiedelung findet sich noch jetzt in dem Kernlande des alten Germaniens, in dem heutigen Westfalen, wo noch jetzt die Hfe, von Holzungen, Wiesen und Saatfeibern umkrnzt, in romantischer Einsamkeit zu liegen pflegen. In solchen Hu-fern ober geschlossenen Hfen wohnte bamals der Deutsche in ungebundener Freiheit. Hier war er allein Herr und Richter, König in der Familie, der alle, die von seinem Gute lebten, und rchte blutig jeden Eingriff in seine Rechte. Eine Anzahl solcher Hse zusammen bildete einen Weiler, mehre Weiler einen Gau. Der

7. Teil 2 - S. 430

1882 - Leipzig : Brandstetter
430 Die Jagd im 17. und 18. Jahrhundert. erweisen habe. So forderte im 16. Jahrhundert Kurfürst August von Sachsen diejenigen seiner Unterthanen, welche die hohe Jagd hatten, auf, sich derselben solange zu enthalten, bis sie ihr Recht erwiesen und darauf Bescheid erhalten hätten. Der Landgraf Wilhelm von Hessen gab im Jahre 1579 dem Herzoge Julius von Braunschweig auf dessen Anfrage: wie es in Hessen mit der hohen Jagd gehalten werde? die Erklärung: Er habe deshalb keinen sonderlichen Streit, man halte sich an das Herkommen. Etliche adelige Geschlechter seien seit unvordenklicher Zeit im Besitze der hohen Jagd, und dabei lasse er sie, doch müßten sie dieselbe zu rechter Jagdzeit und nach Weidmannsgebrauch üben. Andere hätten zwar eigene Gehölze, die hohe Jagd darin habe aber das fürstliche Haus hergebrachter Weise. Bei andern sei zwar Streit entstanden, man habe sich aber meist dahin verglichen, daß ihnen für den Verzicht eine jährliche Lieferung von Schwarz- und Rotwildbret zugesagt sei. So bildete sich allmählich der Rechtssatz aus, daß die Jagd ein Regal sei, und es kam endlich dahin, daß auch das Recht zur niedern Jagd nur durch eine Bewilligung des Inhabers der hohen Jagd erlangt werden konnte. Die Einteilung der Jagd in eine hohe und eine niedere war nicht immer die gleiche. Nur das Rot- oder Hirschwild gehörte zu allen Zeiten und an allen Orten unbestritten zur hohen Jagd und wurde deshalb vorzugsweise Hochwild genannt. Dagegen schwanken die Bestimmungen über die Sau und das Reh, und namentlich das letztere wird eben so oft zur niedern wie zur hohen gezählt. Die Verteilung des Federwilds auf die hohe und niedere Jagt) ist erst seit dem 18. Jahrhundert Sitte geworden. Vorher gehörte das gesamte Federwild zur niedern Jagd. In einer Urkunde von 1576 ist noch die Rede von „Auerhahnen und anderem geringen Wildbret." Als noch alle Wälder einen reichen Wildstand bargen, hatte beinahe jede Jahreszeit auch ihre eigentümliche Jagdlust. Im Januar, je nachdem der Schnee fiel, auch schon im Dezember, begannen die Wolfsjagden und dauerten den ganzen Winter hindurch; im Februar zog man auf die Fuchsjagden; im Juni oder Juli hob die Sommerjagd, auch Hirfchfeifte genannt, an und währte bis in den August. Dieser folgte die Hirschbrunst, wo nur gepirscht wurde, und das letzte Viertel des Jahres füllte die Sauhatz aus. Dazwischen gab es Hasenhetzen, Vogelfang re. Eine der gebräuchlichsten Jagdarten, bis in sehr frühe Zeiten hinaufreichend und vorzugsweise auf das Hochwild sich beziehend, war die Hecken-jagt). Die Wildhecken waren hohe, vor den Wäldern, meist nächst den Grenzen aufgerichtete Zäune, welche bald aus Planken oder Flechtwerk, bald aus grüner Pflanzung bestanden. In diesen Zäunen befanden sich in gewissen Entfernungen Lücken, durch welche das Wild wechseln konnte. Wollte man jagen, so verstellte man diese Lücken mit Netzen und begann das Wild von innen zu treiben, das dann den gewohnten Pforten zueilend, in den aufgestellten Zeugen gefangen wurde. Im 17. Jahrhundert kam die Heckenjagd nach und nach außer Gebrauch. An die Stelle der Hecken traten die Jagd-

8. Teil 2 - S. 434

1882 - Leipzig : Brandstetter
434 Die Jagd im 17. und 18. Jahrhundert. verboten, große Hunde zu halten, die nicht gelähmt oder mit einem Schleifknüttel versehen sind. Nach der Jagdordnung für Schleswig und Holstein vorn Jahre 1781 mußte dieser Knüttel, der den Hunden ans Bein gebunden wurde, 5/4 Elle laug und V4 Elle dick sein; jede Unterlassung des Anknüt-telns ward mit 8 Tagen Gefängnis bestraft. Die Strafen auf Verletzung des herrschaftlichen Jagdrechts waren im 18. Jahrhundert nicht mehr so unmenschlich grausame, wie in früheren Zeiten, wo z. B. in Sachsen unter Kurfürst August I. auf den ersten Wilddiebstahl Staupenschlag und ewige Landesverweisung oder sechsjährige Galeerenstrafe, im Wiederholungsfälle lebenslängliche Verurteilung zur Galeere oder in die Bergwerke stand, allein immerhin noch unmäßig hart nach unseren heutigen Begriffen, zumal man gewöhnlich nicht einmal einen Unterschied machte, ob die Tötung oder Verletzung des Wildes aus gewinnsüchtiger Absicht oder vielleicht nur aus Notwehr, zur Verteidigung des eigenen Hab und Gutes geschehen sei. Schon das unbefugte Losschießen eines Gewehres, das Stellen von Netzen oder Fängen in einem Jagdbezirke (wozu auch Felder, Wiesen und Gärten gehörten), selbst wenn kein Wild geschossen oder gefangen ward, ist in den Jagdverordnungen mit harter Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Die wirkliche Tötung eines Wildes bestrafte man in den meisten Ländern mit Karrenschieben beim Festungsbau, in anderen mit hohen Geldbußen, die für den Unbemittelten unerschwinglich waren und an deren Stelle dann gleichfalls Freiheitsstrafen traten. Nach der pommerschen Forstordnung sollten erlegt werden: für einen Hirsch 200 Thaler, für ein Wildkalb, Reh, Wildschwein 100 Thlr., für einen Frischling 50 Thlr., für einen Hafen 20 Thlr., für einen Fasan, Auerhahn oder Rebhuhn 10 Thlr. Geldstrafen von 10 Thlrn. wurden mit vierwöchentlicher, von 10 bis 50 Thlrn. mit dreimonatlicher, von mehr als 50 Thlrn. mit sechsmonatlicher Festungsstrafe oder Zuchthausarbeit abgebüßt. Im Preußischen kostete ein Hirsch gar 500 Thlr., ein Keiler ebensoviel, ein Frischling 100 Thlr., ein Hase 50 Thlr., eine wilde Gans 40 Thlr. Aber wie menschlich mußten den damals Lebenden selbst diese harten Strafen erscheinen, wenn sie an jene haarsträubenden Vorgänge zurückdachten, deren einzelne der Älteren sich noch aus eigener Erfahrung schaudernd erinnerten, wo Menschen, die unbefugterweise einen Hirsch geschossen, auf die Geweihe eines solchen Tieres geschmiedet und so dem furchtbarsten, qualvollsten Tode preisgegeben wurden. In einer Verordnung des sonst milden Markgrafen Joachim Ii. von Brandenburg (1535 — 71) war das Schießen eines Hirsches mit Ausstechen der Augen bedroht. In der Jagdordnung für Schleswig und Holstein ward dem Land-matm gleichsam wie eine Gnade verstattet, „daß er, um den Schaden abzuwenden, den zuweilen das Wild in seinen Früchten oder Kohlhöfen thun könnte, solches durch Rufen, Klopfen ober sonstige unschädliche Schreck-zeichen verscheuchen mag; er muß sich aber dabei keines Schießgewehres bedienen".

9. Deutschland und die germanischen Nachbarländer - S. 2

1871 - Hannover : Hahn
2 Dritte Lehrstuse. findet; ihre Geräthe sind ebenso armselig wie ihre Wohnungen^ Schon etwas höher stehen die Fischervölker, die wir wesentlich nur in der gemäßigten und kalten Zone antreffen,, weil in der heißen, z. B. ans den Inseln der Südsee, Fisch- fang zwar auch getrieben wird, aber nicht die einzige Nah- rungsqnelle bildet. Am einfachsten gestaltet sich das Leben der Flußfisch er, dergleichen wir in Sibirien finden, wo die Flüße überhaupt reich an Fischen sind, zu gewissen Zeiten im Jahre aber, wenn die Seefische zur Ablegung ihres Laichs in ihnen emporsteigen, geradezu von ihnen wimmeln. Der Fang derselben setzt schon einige Knnstsertigkeit voraus. Ein. größeres Aufgebot geistiger Kräfte fordert das Geschäft der Seefischer, bei denen Kühnheit, Schlauheit und Geduld als hervorragende Charakterzüge zu erwarten sind. Die stete Beobachtung der wechselnden Witterung, des Himmels, dessen Sterne dem Fischer durch die Nacht hindurch den Weg zur fernen Heimat weisen, führt zu höherer Entwickelung des Verstandes und zu dem Geschick, mit geringen Mitteln Außerordentliches zu leisten. Das Volk der Eskimos im hohen Norden von Amerika bildet dafür das beste Beispiel. Jäger- Völker finden wir ebenfalls fast nur iu Nordamerika, denn in den übrigen Ländern fehlt es entweder, wie in Australien,, an größeren jagdbaren Thieren, oder es sind, wie in der alten Welt, zähmbare Thiere und anzubauende Pflanzen vorhanden. Das Jägerleben setzt gleiche Kühnheit, Besonnen- heit und Ausdauer wie das des Seefischers voraus, aber eö verlangt daneben schwerere körperliche Arbeit; daher folgen hier auf Tage der härtesten Anstrengung Tage vollständiger Unthätlgkeit. — Alle diese Völker haben kein bleibendes Eigenthum; ihnen stehen gegenüber die Völker mit bestimmmtem Besitze den man erwirbt, nicht, um ihn rasch aufzubrauchen, sondern um seine Früchte zu geuießeu. Dieser Besitz kann sehr verschiedener Art fein: Heerden, Ländereien, Bergwerke u. dgl. mehr. Mit dem festen Besitz tritt der Gegensatz von arm und reich, treten Standesunterschiede (Adel), tritt die Notwendigkeit von Gesetzen zum Schlitz des Eigenthnms ein. Wir theilen diese 2. Völkerabtheilung wieder in zwei Klassen, deren erste die wandernden Hirtenvölker (Nomaden) umfaßt. Ihr bewegliches Eigenrhum besteht in Heerden (Rennthiere bei den Lappen und Tungnsen, Schafe bei den Kirgisen, Pferde und Kameele bei den Mongolen und

10. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in der Volksschule - S. 66

1879 - Berlin : Mrose
— 66 — 888 v. Chr. Gründung Karthago's. Lothar erhielt außerdem noch einen Strich Landes zwischen Frankreich und Deutschland (Lotharingien) nebst dem Kaisertitel. Italien jedoch kam nach Lothars Tode an Frankreich; auch wählten 882 die Franzosen Karl den Dicken (Karl des Deutschen Sohn) zum König, und so wurde das fränkische Reich noch einmal vereinigt. Erst seit Karl des Dicken Absetzung 888 blieb die Trennung von Frankreich und Deutschland dauernd. Ii. Beschaffenheit (Kultur) der Germanen. In der Kindheits- oder Waldperiode der Germanen kann man die beiden zugleich geographischen Unterabtheilungen annehmen: die Zeit der Völkerwanderung: 400, und die Zeit Kar Fs d. Gr.: 800. a. Völkerwanderung d.h. einige Jahrhundert vor und nach ihr. Die Germanen dieser Zeit sind als Barbaren zu bezeichnen. Sie wohnten in künstlichen Höhlen, d. h. in Hütten, welche ans Lehm erbaut waren. Ihre Kleidung bestand aus Fellen, und ihre Nahrung beschränkte sich meist ans das Fleisch der erlegten Thiere. Angebaut wurde in einigen Gegenden Hafer, Gerste und Rüben. Pferde, Rind er, Schweine und Hunde waren die Hausthiere. Arbeitstheilung kannten sie noch nicht; jede Familie besorgte Alles, was sie nöthig hatte: der Mann kämpfte gegen Thiere und Menschen; die Frau that die Hausarbeit; und die Leibeignen alles Übrige. Die Freien waren gleich. Kriegsgefangene wurden leibeigen. Man kannte weder Rang noch Stand. Die Germanen bildeten also keinen Staat, auch nicht einmal ein Volk, sondern nur einzelne Stämme. Später traten je zehn Familien zu einer Zehnerschast zusammen, und 10 Zehnerschaften zu einer Hundertschaft. — Die Häupter dieser Familien versammelten sich gewöhnlich jeden Neu- oder Vollmond zu gemeinschaftlichen Berathungen.—
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