Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400—1410).
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In Böhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den tattgiett. Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf: er hat in Prag die erste deutsche Universitat^gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch Brandenburg von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute.
Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 2)%^lj,ene mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man 1356. nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte.
Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund jjjjfgjjj' Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs für das Haus Luxemburg bedeutete.
Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400—1410).
§ 80. Wenzel 1378—1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab.
Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen.
In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und
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Deutschland im dreizehnten Jahrhundert.
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möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere.
§ 68» Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Verfall des oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürstensi5nt9tum3" hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzöge, Grasen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber für ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-flüter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wahlreich geworden. Auch früher hatte der Königwahle gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für den Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten.
Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen gereute* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an
Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. 5 latt68-
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Extrahierte Personennamen: Ottos Konrads Friedrich_Barbarossas Friedrich Barbarossas Neubauer
Maximilian I. 1493 — 1519.
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Maximilian I. 1493-1519.
§ 91. Maximilian und die Reichsreform. Maximilian I. ist wmtnatt» einer der begabtesten und vielseitigsten deutschen Könige gewesen. Er war ite*wt. ein Meister in allen ritterlichen Fertigkeiten, „der letzte Ritter", wie man ihn genannt hat; noch als König warf er einst auf einem Reichstag zu Worms einen französischen Ritter, der die deutsche Ritterschaft herausforderte, im Turniere in den Sand. Auf den verschiedensten Gebieten des Kriegswesens war er ein Kenner, brachte Verbesserungen im Geschützwesen an und machte sich um die Ausbildung der Landsknechte so verdient, daß er der „Vater der Landsknechte" genannt wurde. Dazu hatte er starke künstlerische und wissenschaftliche Neigungen: er war ein Gönner der Gelehrten, welche sich damals mit Begeisterung in das Studium der alten Schriftsteller versenkten, der Humanisten, und ein Förderer der Kunst, der dem größten deutschen Maler, Albrecht Dürer, Aufträge erteilte. Aber trotz seiner hohen Gaben, die sich mit großer Liebenswürdigkeit und Leutseligkeit verbanden. ist er dem deutschen Volke nicht das geworden, was man von ihm hoffte. Ihm wohnte ein abenteuerlicher, unsteter Sinn inne; er wechselte oft in seiner Politik; auch schwebte ihm immer mehr das Interesse seines Hauses als das Wohl des deutschen Vaterlandes vor Augen.
So ging denn Maximilian auch auf die Gedanken einer Reichsreform, Reichsreform, wie sie damals besonders von dem Erzbischof Berthold von Mainz vertreten wurden, nur widerwillig ein, weil er von ihrer Durchführung eine Schmälerung der königlichen Gewalt durch die Reichsstände befürchtete. Doch wurde auf mehreren Reichstagen wenigstens einiges erreicht. Es wurde ein ewiger Landfriede verkündet; es wurde ein Reichskammergericht geschaffen, ein oberstes Reichsgericht, das man bisher besonders schmerzlich entbehrt hatte, und das Reich wurde zur besseren Durchführung des Landfriedens in zehn Kreise geteilt. Auch eine Reichssteuer beschloß man, den gemeinen Pfennig, dessen Erhebung sich aber bald als undurchführbar erwies; und so blieb das deutsche Reich auch ferner ohne eigene Einnahmen.
§ 92. Das Erstarken der westeuropäischen Mächte. Daß das da- Europäische malige deutsche Reich so ohnmächtig, so zerspalten, so wehrlos war, war iun,en. deshalb besonders zu beklagen, weil eben zu dieser Zeit die westeuropäischen Staaten, durch Begründung einer starken königlichen Gewalt gekräftigt, einen bedeutsamen inneren Aufschwung nahmen und nunmehr zum Teil ihre Kräfte nach außen wandten und die Bahn der Eroberungen betraten.
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_I. Maximilian_I. Maximilian Maximilian Maximilian_I. Maximilian_I. Albrecht_Dürer Albrecht Maximilian Maximilian Berthold_von_Mainz
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noch erhalten. Er liegt in der Augustinerkirche unmittelbar vor den Stufen des Altars. Auf ihm empfing Luther feine ersten Weihen (f. Luthers Aufenthalt im Kloster, Nr. 38c). — Der Reichsversammlung in Konstanz wohnten mehrere Erfurter Ratsherren bei, doch haben sie sich nicht an den Sitzungen beteiligt. Ueber-hanpt war dem Rat wenig daran gelegen, Erfurt als Reichsstadt bezeichnet zu sehen. Er wollte nicht, daß die Stadt zu den großen Kriegsleistungen herangezogen wurde, und lehnte darum alle weiteren Einladungen zur Beschickung von Reichstagen mit folgender Begründung ab: „daz unser stait Erffurt keyn rych stait nicht en ist unde wir an daz riche auch nicht gehören, sundern an unsern gnedigen hern von Mencz unde sinen stifft, als daz kuntlich und uffenbar gnug ist.“ Dadurch freilich hat die Stadt selbst für die späteren Streitigkeiten mit dem Mainzer Stift bezüglich des Herrscherrechtes über Erfurt den Mainzer Rechtsgelehrten das beste Beweismittel in die Hand gegeben. — Wie hoch man die Macht der Stadt einsetzte, das beweisen am besten die Bündnisse, welche benachbarte Städte und Fürsten mit Ersurt zu schließen suchten; auch vertraute man ihr in dem drohenden Hussitenkriege die gemeinschaftliche Kriegskasse an. — Von ihrem Reichtum gab die Stadt oft öffentlich Zeugnis durch die glänzenden Feste, die sie feierte (s. 1. Die große Prozession, Nr. 35 n. 2. Schützenseste und Turniere, Nr. 36).
Beginnender Niedergang: Der sächsische Bruderkrieg, der
von der Stadt noch so rühmlich geführt wurde, war der Wendepunkt ihres Glückes. Es rächte sich jetzt, daß sie es versäumt hatte, Reichsstadt zu werden. In den Streitigkeiten um die gegenseitigen Rechte, welche Ersurt mit dem Erzbischos Dieter von Mainz auszusechten hatte, gelangte sie nicht zum Siege. Zwar vermochte sie den Einritt des Erzbischofs zu hindern (s. Das Einreiten der Erzbischöfe, Nr. 30), auch baute sie gegen den Willen desselben die Eyriaksburg. Aber der Schaden, welchen er der Stadt zufügte, war weit größer. Er schloß mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen ein Bündnis unter dem Versprechen, daß dessen Sohn Albert einst sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl werden sollte. Dafür begann der Kurfürst sofort, der Stadt den ausgedehnten Handel zu unterbinden. Er sperrte den Erfurtern feine eigenen Straßen und veranlaßte andere Fürsten, dasselbe zu tun. Als dann bald daraus Herzog Wilhelm von Thüringen starb und Kurfürst Ernst sich mit seinem Bruder Albert in die herzoglichen Länder teilte (1482), sperrte er auch die Thüringer Straßen, so daß die Zu- und Abfuhr gänzlich stockte. Noch ungünstiger wurde Erfurts Lage, als Erzbischof Dieter in demselben Jahr starb und Albert, des Kurfürsten Sohn, sein Nachfolger wurde. Ohne zu zögern, schickte sich jetzt Kurfürst Ernst an, aus dem heimlichen Krieg einen offenen zu machen, so daß dem Rat nichts weiter übrig blieb, als mit Mainz und Sachsen Frieden zu schließen
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Extrahierte Personennamen: Mencz Dieter_von_Mainz Ernst Albert Wilhelm Ernst Albert Dieter Albert Ernst
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt.
Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn,
dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz."
Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende.
Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her.
Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach
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Kupferfuhren, die aus dem Harz die Erze über Erfurt bis weit über den Thüringer Wald führten.
Durchs Augusttor, später aber durchs Schmidtstedtertor, gelangte man auf Zwei Straßen nach Weimar und nach Saalfeld. Die erste lief ungefähr in derselben Richtung wie die heutige Chaussee nach Linderbach und Utzberg, die andere, auch „Böhmische Straße" genannt, führte in auffallend gerader Richtung über Berg und Tal und durch dichte Waldungen über Klettbach und Tannroda nach Rudolstadt und Saalfeld.
Mit den oberdeutschen Städten, in erster Linie mit dem befreundeten Nürnberg, war Erfurt durch die „Waldstraßen" verknüpft. Die „Nürnberger Geleitstraße" nahm am Löbertor ihren Ausgang. Sie überschritt den Alten Steiger, die Wawet, bis Egstedt und bog dann nach Rockhausen zum südlich davon gelegenen „Alten Gericht" oder „Galgenhügel" ab, wo sie sich mit der alten Arnstadt-Weimarischen Straße kreuzte. Von hier führte sie durch die düsteren Schwarzburger Wälder über Ilmenau und den Paß von Allzunah nach Frauenwald und von da weiter ins Fränkische. Ein reiches Netz von Nebenstraßen zweigte sich von diesem Haupt-Wege ab. Eine der wichtigsten war die Verbindung Erfurts mit der „Nürnberger- oder Kupferstraße", die von Nürnberg über Coburg und Saalfeld nach Leipzig führte. Sie verließ die Hauptstraße bei Egstedt und führte über Bechstedt-Wagd, Gügleben, Achelstedt, Dienstedt, den Großen Kulm nach Alt-Remda und von da über den Greifenstein und Blankenburg nach Saalfeld.
In das Brühlertor mündete „die Königstraße", die den gewaltigen Verkehr mit den Niederlanden und Flandern vermittelte. Auch reich an Nebenwegen lief diese alte Völkerstraße vom Rhein über Frankfurt, Eisenach und Gotha nach Erfurt. Sich fern von der bergigen Waldwildnis der Loiba (Thüringer Wald) haltend, führte sie, um die Reisestrecke weithin überschauen zu können, doch auf genügend hoch gelegenem Wege dahin, daher auch ihr anderer Name „Hohe Straße". Besonders zahlreich waren ihre Abzweigungen, die in südwestlicher Richtung dem Thüringer Wald zustrebten und ihn in den vielfachen Tälern flußabwärts überschritten.
Stratzenschutz: Pflicht der Landesfürsten war es, die Rei-
senden, namentlich die Kaufleute, die auf den genannten Straßen dahinzogen, durch Bewaffnete begleiten zu lassen1) und die Land-
0 Die Sicherung der Reisenden, zumal der Kaufleute und ihrer Warenzüge, war notwendig, da sie sehr unter dem Raubritterunwesen zu leiden hatten. Außerdem wurde ihnen durch die Kümmerung oder Beschlagnahme ihrer Güter, wozu jeder Beamte auf der Straße das Recht hatte, wenn er etwas nicht in Ordnung zu finden glaubte, großer Schaden zugefügt. Selbst für die Schulden anderer Kaufleute seiner Vaterstadt konnte ein Erfurter Kaufmann so lange mit seinem Fuhrwerk festgehalten werden, bis die Summe auf irgend eine Weise beigebracht war. Noch viel schlimmer aber war die Plage durch die Placker, Ritter, die unter dem Scheine des Rechts Erfurt befehdeten. Sie brachten zunächst eine beliebige Beschwerde vor ein Gericht, dessen Urteil aber
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oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre.
Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus
(s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße).
In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte."
Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den
reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial-
waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf
i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus
oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem
Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.
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zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht
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straße in erträglichem Zustande zu erhallen. In Thüringen waren die Landgrafen die Inhaber des Geleits; aber man kann nicht sagen, daß sie sich damit besondere Mühe gegeben hätten. Die Straßen waren meist in einem fürchterlichen Zustande, höchstens daß die Bauern einmal gezwungen wurden, die ganz unwegsam gewordenen Stellen mit Kies und Geröll auszufüllen. Auch von der Mitgabe bewaffneter Leute hört man wenig, umsomehr aber von dem geforderten Rechte der Geleitseinnahme. An günstig ge legenen Orten, die von allen durch das Land fahrenden Wagen berührt werden mußten, hatten die Landgrafen Geleitstellen errichtet und verlangten von jeder aufgeladenen Ware eine Art Chausseegeld. Eine derartige Geleitstelle war auch in Erfurt. Ihre Einnahmen waren meist an Erfurter Bürger verpachtet. Von Erfurt aus mußten die Fuhrleute daun die nächste Geleitstelle aufsuchen und hier den Beweis erbringen, daß sie in Erfurt bezahlt hatten. Wer auf Nebenwegen betroffen wurde, dem sollte Wagen, Gespann und Ladung verloren sein, ooch ließ man's beim vierten Teil bewenden. Erst im 16. Jahrhundert, als die Kurfürsten von Sachsen das Geleitsrecht besaßen, hörte dieser strenge Zwang allmählich auf. Damals war das Geleitshaus die heutige Gastwirtschaft „zum Vaterland" in der Regierungstraße. — Aber der Rat selbst sorgte mit allen Mitteln für die Sicherung der Straßen, war doch der fandet Erfurts Lebensader. Die meisten Bündnisverträge, besonders die mit den treuverknüpften Nachbarstädten Nordhausen und Mühlhausen, enthalten Abmachungen über die Sicherung der Straßen. So geloben die drei Städte, als sie sich im Jahre 1371 mit den Grafen von Gleichen, von Schwarzburg u. a. auf zehn Jahre zum Schutze des Landfriedens verbinden: „Ouch sollen wir . . . die strazze . . . schirmen, also, daz die nymand hindern sol oder verbieten.“ Außerdem hatte der Rat für sein gutes und sehr begehrtes Geld mehrere Burgen erworben, die zu jeder Zeit, vor allem aber in gefährlicher, den Erfurter Kaufleuten offenstanden. Auf ihnen saßen Amtleute, deren besondere Aufgabe die Sicherung der Straßen war. Auch hatte sich der Rat für die Handelswege außerhalb Thüringens von den betreffenden Landesherren Schutzbriefe ausstellen lassen; denn Erfurts Handel dehnte sich zur Zeit seines höchsten Glanzes nach allen Richtungen, selbst weit über die deutsche Grenze aus.
Erfurter Handel: Und doch war er nur zum kleinsten Teil
Ausfuhrhandel, da das einzige Ausfuhrerzeugnis der Waid war. Die waidgefüllteu, tauuenen Fässer gingen bis nach Italien, an
von ihnen, um zur Selbsthilfe schreiten zu können, verworfen wurde. Auch das Urteil des Erfurter Stadtgerichts fand nicht ihren Beifall. Wenn dann die höhere Instanz (Urteil des Land- oder Hofgerichts) nicht vom Erfurter Rat anerkannt wurde, so schickten sie wegen Rechtsverweigerung der Stadt ihren Fehdebrief, und die Kaufleute hatten es dann auf den Landstraßen zu büßen. Zbre Ladung war den Stadtfeinden eine willkommene Beute; außerdem mußten wohlhabende Gefangene noch ein hohes Lösegeld zahlen.
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Klosters enthielt die seltensten Bücherwerke und wurde jahraus, jahrein vermehrt, da sich die Mönche auf das Malen der kunstreichen Buchstabenbilder auf Pergament in hohem Maße verstanden. Was ^würden wir heute noch um die Kleinode des Bücherschatzes von Skt. Peter geben, um den silbernen Kodex, von dem wir nur wissen, daß er 2 Pfund wog, um den „dreifachen Psalter", um all die wertvollen Chroniken, die von den fleißigen Mönchen abgeschrieben und mit mancher Beifügung erweitert wurden, von denen wir nur Trümmer ans dem Schiffbruch der Zeiten in unsere Tage gerettet haben!
Aufhebung des Klosters: Mit Beginn des vorigen Jahrhunderts schlossen sich die Pforten des Petersklosters für immer. Es wurde am 22. März 1803 aufgehoben, nachdem das gesamte Erfurter Gebiet des Erzbistums Mainz in preußische Hände übergegangen war. Der letzte Abt, Placidus Muth, der Prior und sämtliche 22 Mönche gingen in Pension. Zehn Jahre darauf wurden die Gebäude ein Raub der Flammen, als das Kloster und die Festung Petersberg, die damals in den Händen der Franzosen waren, zum letzten Male mit der Stadt die Leiden einer Belagerung teilten. (Nach Pros. Als. Kirchhofs u. a.)
16. Vom Erfurter Wappen.
Gestalt des Wappens und Siegels: Seit der Zeit, von
welcher Kunde und Abbildungen auf uns gekommen sind, führt Erfurt ein acht- oder (vom 16. Jahrhundert ab) ein fechsfpeichiges Rad als Wappen, das auch vom Erzbischof, bezw. vom Erzstift Mainz geführt wurde. Außerdem zeigte das große und kleine Siegel der Stadt bis zu ihrer Uebernahme durch die Krone Preußens den heiligen Martin, den Schutzherrn des Mainzer Stifts, sitzend in einem Tor unter Türmen und Mauern, mit der Inschrift „Erfurt ist die getreue Tochter des Mainzer Stifts" (s. S. 4).
Deutung des Wappens: Tatsächlich hat auch Erfurt un-
gefähr feit dem Jahre 1000 zu Mainz gehört; doch können Sieget* Umschrift und Wappen nicht etwa als vollgültige Beweise dieser Zugehörigkeit angesehen werden. Wahrscheinlich hat Otto Iii. dem Erzbischof Willegis, dem er zu großem Danke verpflichtet war, um diese Zeit die Stadt geschenkt, oder schon Ottos I. Sohn Wilhelm, Erzbischof von Mainz, war ihr Besitzer (s. Erfurts Entstehung usw., Nr. I).
Der Erzbischof und Kurfürst von Mainz war in Deutschland dem Range nach der erste Erzbischof. Unter allen geistlichen und weltlichen Fürsten war er der höchste, überhaupt der erste nächst dem Kaiser. Er war der erste Reichsstand und leitete allein alle Beratungen der Reichsstände. Er machte das Absterben des Kaisers seinen Mitkurfürsten bekannt, schrieb den Wahltag aus, nahm den Kurfürsten oder ihren Gesandten den Wahleid ab, leitete die Wahl
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Extrahierte Personennamen: Placidus_Muth Kirchhofs Martin Otto_Iii Otto Willegis Ottos_I. Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Erzbistums_Mainz Erfurt Erfurt Mainz Mainz Erfurts Mainz Deutschland