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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 529

1904 - Cöthen : Schulze
— 5*29 — verwundeten wurden dagegen, soweit irgend möglich, in den Sanitätszügen untergebracht, deren Einführung sich als einer der wichtigsten Fortschritte auf dem Gebiete der Verwundetenpflege erwies . . . Das nichtärztliche Pflegepersonal für sämmtliche Sanitätszüge hatte die freiwillige Krankenpflege zu stellen . . . — Die Errichtung von Reserve-Lazarethen zur Aufnahme der vom Kriegsschauplätze zurückgeschafften Kranken und Verwundeten war in allen Deutschen Staaten schon im Frieden derartig vorbereitet, daß noch vor Eintreffen der Verwundeten von Weißenburg, Spicheren und Wörth eine für den ersten Bedarf mehr als ge-nügende Anzahl Lagerstellen ihrer Verwendung harrte . . . Ebenda, Heft 20, S. 1499 ff. 512. (1870 n. 71.) Zur Ausübung der Seelsorge bei deib) seeiforge. mobilen Armee wurden neben den im Frieden angestellten Militär-Pfarrern aus der großen Zahl der freiwillig sich meldenden Geistlichen noch (sehr) viele mit Feldstellen beliehen .... — Die Dienstleistungen der Geistlichen beider Bekenntnisse im Felde und in den Lazarethen waren von um so größerem Werthe für die Armee, als diese Männer, neben der Ausübung ihrer besonderen Beruss-pflichten als Seelsorger, ihre Aufgabe namentlich darin sahen, den patriotischen und sittlichen Geist im Heere zu erhalten und zu fördern. Ebenda, Heft 20, S. 1515 ff. 513 a. (15. Juni 1871: Aus der Thronrede zum Schlüsse c)füf°b^e des Reichstages:) . . Mit freigebiger Hand haben Sie (die Mit- Invaliden, glieder des Reichstages) für die an ihrer Gesundheit geschädigten Krieger und für die Hinterbliebenen der Gefallenen gewährt, was die Dankbarkeit des Vaterlandes erstatten kann. Sie haben die verbündeten Regierungen in den Stand gesetzt, die Nachtheile zu mildern, welche der Ruf zur Fahne für die Erwerbsverhältnisse vieler Berufenen herbeigeführt hat. Bismarcks Reden, Bd. 5, S. 136. 513b. (12. März 1873: Aus der Thronrede zur Eröffnung des Deutschen Reichstages:) Die Ansprüche, welche den Invaliden aus dem letzten Kriege und deren Hinterbliebenen gesetzlich zustehen, erfordern Einrichtungen, welche Gewähr dafür leisten, daß die Deckung dieser Ansprüche aus der Kriegsentschädigung bestritten werden wird, ohne auf die regelmäßigen Einnahmen des Reiches zurückzugehen. Ebenda, Bd. 6, S. 3 u. 4. Arnd t, Qnellensätze. (Blume, Quellensätze Iv.) 34

2. Zeit- und Lebensbilder aus der neueren und neuesten deutschen und württembergischen Geschichte - S. 99

1896 - Stuttgart : Bonz
— 99 — eingesetzt, die ordentlicherweise alle vier Jahre aus Berufung des Landesherrn zusammentritt. Die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche innerhalb Württembergs leitet der Landesbischof, dessen geistlicher Beirat das Domkapitel ist. Das Domkapitel besteht aus einem Dekan und 6 Kapitularen. Aus der Zahl der katholischen Geistlichen des Landes wählt es den Landesbischof. Wählbar find nur solche Geistliche, gegen welche die Staatsregierung nichts einzuwenden hat. Die Wahl des Bischofs bedars der Bestätigung des Papstes. Jeder Württemberger ohne Unterschied der Religion hat gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. Das württembergische Heer bildet das Xiii Armeekorps Deutschlands. Es besteht aus 8 Infanterie- 4 Kavallerie- und 2 Feldartillerieregimentern. Dazu kommen 1 Fußartillerie- 1 Pionier- und 1 Trainbataillon. Die Mannschaft zum Fußartilleriebataillon stellt Preußen. Der Dienst im stehenden Heere dauert 7 Jahre. Kavallerie und Artillerie dienen 3 Jahre aktiv und 4 Jahre in der Reserve; die übrige Mannschaft dient 2 Jahre aktiv und 5 Jahre in der Reserve. Die Landwehrpslicht dauert 11 Jahre, nämlich 5 Jahre Landwehr I. und 6 Jahre Landwehr Ii. Aufgebots. Der Landsturm besteht aus den Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören; er zerfällt in den Landsturm I. (bis zum 39. Lebensjahr) und Ii. Aufgebots (bis zum vollendeten 45. Lebensjahre i. Dienstuntaugliche Wehrpflichtige haben dem Aufruf zum Landsturm nicht Folge zu leisten. Im Frieden ist der Landsturm keinerlei militärischen Übungen unterworfen. Die Verletzung der Wehrpflicht wird sehr streng bestraft. Die Württembergischen Landesfarben sind Schwarz und Rot. Das Königliche Wappen zeigt auf dem von einem Hirsch und Löwen getragenen Schilde drei liegende Hirschhörner, denen drei kleine Löwen mit roten Tatzen gegenüberstehen. Unter dem von der Königskrone überragten Schilde steht auf purpurnem Bande der Wahlspruch: „Furchtlos und treu!"

3. Beschreibung des Königreichs Sachsen - S. 187

1852 - Leipzig : Klinkhardt
187 Bei Maxen wird Marmor und Sandstein von vorzüglicher Güte gebrochen. Selbst für die katholische Kirche zu Dresden ist viel Maxener Marmor verwendet worden. Jetzt wird der hiesige Marmor, der bergmännisch gewonnen wird, nur noch zu Kalk ge- brannt. Zum hiesigen Rittergute gehört eine Badeanstalt. In der Nähe von Maxen ist der bereits erwähnte Finken sang, eine Anhöhe, welche zu diesem Namen auf folgende Weise kam: Friedrich Ii. hatte 1758 im November, wo er bei Freiberg stand, 11 - 12000 Mann, theils Cavallerie, iheils Infanterie, unter Anführung des Gene- ral Fink in die Gegend um Maren geschickt, um den Oesterreichern, die bet Dresden ein Lager bezogen hatten, die Zufuhr von Böhmen zu hemmen Die O^sterreicher, unter Anführung des General Daun, griffen die Preußen mt einer weit überlegenen Macht an und schlossen das Corps des General Fink ein. Die Preußen wehrten sich tapfer und verschossen ihre ganze Munitwn. Fink wollte sogar den Versuch machen, sich durchzuschlagen; doch überzeugte er sich bald, daß dieß eine Unmöglichkeit sei, und so mußte er sich den Oesterrei- cher gefangen geben. Gerade die Hauptbatterie Fink's stand auf einer bei Maren gelegenen Anhöhe, welche man nun spottweise den Finkenfang nennt. Nur einige 'Husaren entkamen, um Friedrich dem Großen die Nachr'cht von der Gefangennebmung des Fink'schen Corvs zu überbringen. Er verlor 9 Ge- nerale, 550 Officiere, 11 — 12000 Soldaten, und darunter viel Cavallerie, 71 Kanonen und außerdem Fahnen und viel Gepäck. Nahe bei Kreischa liegtauch das Dorf Lungwitz, welches einer sehr wohlthätigen Stiftung wegen genannt zu werden verdient. Christiane Elisabeth, verwittwete Hof- und Justizräthin Bene- mann, welche im Jahre 1772 starb, begründete in ihrem Testa- mente auf dem hiesigen Rittergute ein Wittw e n st ist, welches sechs bedürftigen Wittwen freie Wohnung, Heizung und Aufwartung, auch jeder derselben eine jährliche baare Unterstützung von 50 Thlrn. im 20 fl.-Fuße gewährt.. Bei Verleihung dieser Stellen sind stif- tungsgemäß und vorzugsweise solche Wittwen, die zu der genannten Stifterin oder deren Gatten, dem vormaligen kurfürstlich sächsischen Hof- und Justizrath Dr. Johann Christian Benemann, in blutsverwandtschaftlichem oder schwägerschastlichem Verhältnisse stehen, und zwar nach der Nähe ihrer dießfallsigen Verwandtschaft und nach Maßgabe ihrer Bedürftigkeit, zu berücksichtigen. Be- dingungen der Aufnahme sind, daß die betreffende Wittwe das 50. Lebensjahr überschritten hat, kein zu ihrer Versorgung hinläng- liches Vermögen selbst besitze, in dem Rufe eines guten, unbeschol- tenen Lebenswandels stehe, zu der lutherischen Confession sich be- kenne. Finden sich keine Verwandten der Stisterin oder ihres Gatten, so können auch andere Wittwen, deren Männer „in Ehrenstellen oder geistlichen oder Civilbedienungen gestanden haben," zugelassen werden. Schon bei Altenbcrg, Lauenstein, Bärenstein und Glashütte haben wir als Erwerbszweig das Strohslechten genannt. Je- doch gerade hier, von wo aus dieses Gewerbe sich ursprünglich ver- breitete, müssen wir desselben ausführlicher gedenken. Kommen wir nach Kreischa und in die Umgegend, so würden wir in den Monaten des Sommers Mädchen und Frauen mit dem Strohge-
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