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1. Deutsche Geschichte - S. 263

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der innere Ausbau des deutschen Reichs. 263 gestorben und S e o Xiii. auf ihn gefolgt war, ist bnrch Nachgeben von beiben Seiten ein Friedenszustanb hergestellt worben. Währenb des Kulturkampfes würde das Reichsgefetz über die Ziv i l e h e erlassen; baburch ist die Eheschließung und die Beurkunbung der Geburten und Sterbefälle von den Geistlichen auf bürgerliche Beamte, die Stanbesbeamten, übertragen worben. §261. Heer und Flotte, Recht, Volkswirtschaft und Reichsfinanzen. Der stärksten Grunblage des neuen Reichs, dem Heere, mtrbe*«««. von vornherein die größte Sorgfalt gewibmet. Es würde befonbers mit Rücksicht auf die mehrmaligen Verstärkungen der französischen Wehrkraft stetig vermehrt; heute beträgt feine Stärke im Frieden 500700 Mann, wozu 25000 Offiziere und fast 85000 Unteroffiziere kommen; im Kriege etwa 4 300 000. Die Armee zerfällt heute in 23 Armeekorps; bavon entfallen auf Württemberg, Baden und Hessen je eins, auf Sachsen zwei, auf Bayern brei, die übrigen auf Preußen und die kleineren Staaten. Die Armeekorps zerfallen in zwei Divisionen, die Divisionen in zwei Jnfanteriebrigaben, eine Kavalleriebrigabe, deren jebe zwei Regimenter umfaßt, und eine Felbartillerie-brigabe. Die Vorbereitung der Mobilmachung und der Entwurf der Pläne für etwaige künftige Kriege liegt dem General st ab ob. Gleichzeitig würde eine beutfche Flotte geschaffen. Sie besteht aus gepanzerten Linienschiffen und Küstenpanzerfchiffen, großen und kleinen Kreuzern, Kanonenbooten, Avisos, Schulschiffen, Schiffen zu befonberm Zwecken, unter benen sich auch die kaiserliche Jacht „Hohenzollern" befinbet, und Torpebobooten. Sie untersteht dem kommanbierenben Abmirot. Wie das neue deutsche Reich im Unterschiebe von dem beutfchen Bunbe mt. eine Wehreinheit ist, so ist es auch eine Rechtseinheit. Ein Strafgesetzbuch war schon zur Zeit des norbbeutfchen Bunbes geschaffen worben und würde von biefem übernommen. Es würde ferner eine einheitliche Gerichtsverfassung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Lanbgerichte und Oberlanbesgerichte; die letzteren umfaffen gewöhnlich den Umfang einer Provinz. An der Spitze steht das Reichsgericht, bas feinen Sitz in Leipzig hat und in mehrere Senate geteilt ist. Leichte Straffälle werben von den Schöffengerichten, die aus einem Richter als Vorfitzenben und zwei Laien als Schöffen bestehen, schwerere von den Strafkammern, die nur aus Berufsrichtern zusammengesetzt finb, bestimmte Gruppen von Verbrechen von den Schwurgerichten, die aus je zwölf Laien als Geschworenen bestehen, abgeurteilt. Die beutfche Rechtseinheit ist abgeschlossen worben durch die Einführung des bürgerlichen Gesetzbuchs, das feit dem Jahre 1900 in Geltung ist.

2. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 95

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der innere Ausbau des deutschen Reicks. 95 mittelnbe Stellung nahmen einerseits die nationalliberale Partei, die in den Siebziger Jahren sehr stark war, und unter beren Fhrern Bennigsen hervorragte, anbererseits die Freikonservativen (deutsche Reichspartei) ein. Zu allen brgerlichen Parteien stellte sich bte sozialbemokratische Partei in scharfen Gegensatz (vgl. 76). 73. Heer nttb Flotte, Recht, Volkswirtschaft und Reichsfinanzen. Der strksten Grunblage des neuen Reichs, dem Heere, wrbe von vorn- Reichsheer, herein die grte Sorgfalt gewibmet. Es wrbe besonbers mit Rcksicht auf die mehrmaligen Verstrkungen der franzsischen Wehrkraft stetig ver-mehrt; 1908 betrug feine Strke im Frieden 619 000 Mann, babei 25 500 Offiziere und 85 000 Unteroffiziere; im Kriege vielleicht 4 300 000 Mann. An feiner Fortbilbung wrbe rastlos gearbeitet, die besten Waffen beschafft, alle neuen, fr den Krieg nutzbaren Erfinbungen sorgfltig geprft und durch fortwhrende bung und schrfste Aufsicht die Kriegstchtigkeit der Armee erhalten. Sie zerfllt heute in 23 Armeekorps; bavon ent-fallen auf Wrttemberg und Baden je eins, auf Sachsen zwei, auf Bayern brei, die brigen auf Preußen und die kleineren Staaten. Die Armeekorps zerfallen in zwei Divisionen, bte Divisionen in zwei Jnsanteriebrigaben, bereu jede zwei Regimenter umfat, eine Kavalleriebrigade und eine Feld-artilleriebrigabe. Die Vorbereitung der Mobilmachung und der Entwurf der Plne fr etwaige knftige Kriege liegt dem General st ab ob. Gleichzeitig wurde eine deutsche Flotte geschaffen. Sie besteht aus Reichsflotte, gepanzerten Linienschiffen und Kstenpanzerschiffen, groen und kleinen Kreuzern, Kanonenbooten, Avisos, Schulschiffen, Schiffen zu besonderen Zwecken, unter benen sich auch die kaiserliche Jacht Hohenzollern" befindet, und Torpebobooten. Sie untersteht dem fommanbierenben Abmiral. Wie das neue beutsche Reich im Unterschiebe von dem deutschen Bunbe Recht. eine Wehreinheit ist, so ist es auch eine Rechtseinheit. Ein Strafgefetzbuch war schon zur Zeit des norbbeutschen Bunbes geschaffen werben und wrbe von biefem bernommen. Es wrbe ferner eine einheitliche Gerichtsverfassung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amts-gerichte, Lanbgerichte und Oberlandesgerichte; die letzteren umfassen ge-whnlich den Umfang einer Provinz. Au der Spitze steht das Reichsgericht, das seinen Sitz in Leipzig hat und in mehrere Senate geteilt ist. Die Gerichte entscheiden entweder der Streitigkeiten, die zwischen einzelnen Personen entstanden sind (Zivilproze), oder sie verfolgen die durch die Gesetze mit Strafen bedrohten Handlungen (Strafproze). Leichte Straf-

3. Deutsche Geschichte - S. 263

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der innere Ausbau des deutschen Reichs. 263 gestorben und L eo Xiii. auf ihn gefolgt war, ist durch Nachgeben von beiden Seiten ein Friedenszustand hergestellt worden. Whrend des Kulturkampfes wurde das Reichsgesetz der die Zivilehe erlassen; dadurch ist die Ehe-schlieung und die Beurkundung der Geburten und Sterbeflle von den Geist-lichen auf brgerliche Beamte, die Standesbeamten, bertragen worden. 261. Heer und Flotte, Recht, Volkswirtschaft und Reichs-finanzen. Der strksten Grundlage des neuen Reichs, dem Heere, wurde Reich-wr. von vornherein die grte Sorgsalt gewidmet. Es wurde besonders mit Rcksicht auf die mehrmaligen Verstrkungen der franzsischen Wehrkraft stetig vermehrt; heute betrgt feine Strke im Frieden 500700mann, wozu 25000 Offiziere und fast 85000 Unteroffiziere kommen; im Kriege etwa 4 300 000. Die Armee zerfllt heute in 23 Armeekorps; davon entfallen auf Wrttemberg, Baden und Heffen je eins, auf Sachsen zwei, auf Bayern drei, die brigen auf Preußen und die kleineren Staaten. Die Armeekorps zerfallen in zwei Divisionen, die Divisionen in zwei Jnfanteriebrigaden, eine Kavalleriebrigade, deren jede zwei Regimenter umfat, und eine Feldartillerie-brigade. Die Vorbereitung der Mobilmachung und der Entwurf der Plne fr etwaige knftige Kriege liegt dem Generalftab ob. Gleichzeitig wurde eine deutsche Flotte geschaffen. Sie besteht aus Reichsflotte gepanzerten Linienschiffen und Kstenpanzerschiffen, groen und kleinen Kreuzern, Kanonenbooten, Avisos, Schulschiffen, Schiffen zu besonderen Zwecken, unter denen sich auch die kaiserliche Jacht Hohenzollern" befindet, und Torpedobooten. Sie untersteht dem kommandierenden Admiral. Wie das neue deutsche Reich im Unterschiede von dem deutschen Bunde Recht. eine Wehreinheit ist, so ist es auch eine Rechtseinheit. Ein Straf-gefetzbuch war schon zur Zeit des norddeutschen Bundes geschaffen worden und wurde von diesem bernommen. Es wurde ferner eine einheitliche Ge-richtsverfaffung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amts-gerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte; die letz-teren umfassen gewhnlich den Umfang einer Provinz. An der Spitze steht das Reichsgericht, das seinen Sitz in Leipzig hat und in mehrere Senate geteilt ist. Leichte Strafflle werden von den Schffengerich-t e n, die aus einem Richter als Vorsitzenden und zwei Laien als Schffen bestehen, schwerere von den Strafkammern, die nur aus Berufs-tichtem zusammengesetzt sind, bestimmte Gruppen von Verbrechen von den Schwurgerichten, die aus je zwlf Laien als Geschworenen bestehen, abgeurteilt. Die deutsche Rechtseinheit ist abgeschlossen worden durch die Einfhrung des brgerlichen Gesetzbuchs, das seit dem Jahre 1900 in Geltung ist.

4. Vorderasien und Griechenland - S. 114

1874 - Leipzig : Teubner
— 114 — Ms Lykurg nach Sparta zurückkam, fand er große Unordnung und Unzufriedenheit. Charilaos hatte sich eine tyrannische Gewalt angemaßt, und der größte Theil des Volkes war verarmt unter dem Drucke von wenigen Reichen. Deshalb beschloß er, den Staat durch eine neue Gesetzgebung zu retten; vorher aber fragte er in Delphi über sein Vorhaben an. Die Pythia antwortete ihm, sie wisse nicht, ob sie ihn als einen Gott oder einen Menschen begrüßen sollte, und erklärte, seine Gesetzgebung werde besser sein als jede andre. Nachdem er in Sparta die vornehmsten Bürger für seine Absichten gewonnen, trat er eines Tages mit 30 Bewaffneten auf den Markt, um die Gegner zu schrecken. Charilaos glaubte, es sei auf sein Leben abgesehen, und floh in einen Tempel; als man ihm aber durch einen Eid Sicherheit gelobt, ließ er sich bewegen, selbst Theil an der Umwandlung der Verfassung zu nehmen. Als die Dorier das lakedämonische Land eroberten, nahmen sie das fruchtbare Ackerland in dem Thal des Euro-tas, wo Sparta lag, für sich in Besitz und machten die bisherigen Eigenthümer zu Sclaven, zu leibeigenen Bauern, die ihnen das Feld bebauen mußten. Diese hießen Heloten, d. h. wahrscheinlich Kriegsgefangene. Dagegen die Landeseinwohner an den Abhängen der Berge auf beiden Seiten des Thales, des Taygetos und Parnon, behielten ihre persönliche Freiheit und ihr Ackerland und zahlten davon dem König einen Tribut. Sie hießen Periöken, d. H. Umwohner, weil sie um das Thal herumwohnten und um die Stadt Sparta. Die Dorier, die Herren des Landes und die eigentlichen Bürgerdes Staates, wohnten in derhanptstadtsparta selbst. Sie hatten daher auch den Namen Spartiaten. Diese Unterschiede der Bevölkerung ließ Lykurgos in seiner neuen Verfassung bestehen, ebenso auch das Doppelkönigthum. Aber die eigentliche Regierungsgewalt lag nicht in den Händen der Könige, sondern war bei dem sogenannten Rath der Greise, der Gerusia. Diese bestand aus 28 Rathsherrn von wenigstens 6ojahren unddenbeidenkönigen, also im Ganzen aus 30 Mitgliedern. Die Rathsherrn wurden auf

5. Geschichte des Mittelalters - S. 56

1912 - Frankfurt a. M. [u.a.] : Diesterweg
56 Sachsen- und Franken-Kaiser. seine Obergewalt anzuerkennen: er überliefe ihnen die oberste Richtergewalt, dem Herzog von Bayern auch das Königsrecht, die Bischöfe zu ernennen, und begnügte sich, sie mit ihrer Würde zu belehnen: als „Fahnenlehen" empfingen sie von ihm ihr Amt mit der Fahnenlanze und leisteten in seine Hand den Treueid. Lothringen gewann er vom Westfrankenreich zurück. Zugleich hielt er über vornehme Friedensbrecher strenges Gericht und stellte die Ordnung wieder her. So wurde er der Begründer des Deutschen Reiches. * *Die süddeutschen Herzogtümer waren nicht so ausgedehnt wie Sachsen, aber erheblich größer als die heutigen Länder, die ihren Namen tragen: Schwaben umfaßte den Süden des Elsasses, Badens, Württembergs, Bayerns bis an den Lech, ferner die Ostschweiz und Tirol; Bayern reichte mit seinen Marken weit an der Donau hinunter und tief in die Alpen hinein; die Landschaften am Main und die heutige Rheinpfalz bildeten mit dem nördlichen Elsaß das Herzogtum Franken. Dennoch vermochten die Herzöge sich der Ungarn nicht zu erwehren, die damals Augsburg und St. Gallen heimsuchten und am Hohentwiel durch alemannische Große und die Mönche der Klöster Ti Reichenau und St. Gallen eine blutige Schlappe erlitten. □ Als die „Hunnen" ins Sachsenland eindrangen, fiel einer ihrer Großen bei der Pfalz Werla in Heinrichs Hände. Da benützte der König seinen Gefangenen als Unterhändler, um gegen jährliche Geschenke für Sachsen Waffenruhe zu erkaufen; er brauchte Zeit, um eine wirksame Abwehr vorzubereiten. 3. Wie Alfred der Große schuf er zunächst auf seinen Erbgütern ummauerte Wohnplätze, „Burgen", in denen sich die Landleute mit Haustieren und Hausrat „bergen" konnten. Jährlich mußten sie ein Dritteil ihrer Ernte in die Burg liefern; viele siedelten sich darin als „Bürger" an; die Gilden, Vereine zu gegenseitiger Unterstützung, mußten hier ihre Feste feiern. Auf diese Weise mögen in Sachsen mehrere Städte (Quedlinburg, Merseburg) entstanden oder im Schutz neu errichteter Steinmauern aufgeblüht sein. Bisher waren die Edeln und die Freien, wenn sie auf ihren schweren Rossen einzeln daherritten, von den Feinden leicht umzingelt und niedergemacht worden; Heinrich übte sie ein zu planvoller Bewegung in geschlossener Linie. * * Gleichsam zur Übung zog er während des ungarischen Waffen- stillstandes über die Elbe und das Eis der Havelsümpfe gegen die

6. Deutsche Sozialgeschichte - S. 21

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Immunität. Karls d. Gr. Maßregeln. Bedeutung der Großgrundherrschaft. 21 Die Gefahr, die in dem Schwinden der freien Bauern, in der steten Zunahme des Grundholdentums für den Bestand der Staatsordnung lag, erkannte Karl der Große (768 — 814) wohl und traf deshalb Bestimmungen, um den Fortbestand des kleinen, freien Besitzes zu sichern. Nur wer mindestens vier Husen besaß, sollte persönlich den für Unbemittelte zu unerschwinglicher Last gewordenen Kriegsdienst leisten. Tie Besitzer kleinerer Guter sollten gemeinsam einen Mann stellen und ausrüsten. Auch ward öfter nur ein Teil des Heerbanns aufgeboten, und die Zurückbleibenden brauchten dann nur eine Beisteuer zu leisten. Ferner sollten, damit die freien Bauern nicht durch die Gerichtsverhandlungen zu viel Zeit verlören, nur dreimal im Jahre ungebotene Gerichtstage, echte „Dinge"*), gehalten werden, zu denen alle Freien erscheinen mußten. In den Hundertschaften dagegen sprachen die aus den Freien des Gaues lebenslänglich gewählten Schöffen das Urteil. So suchte Karl die breiten, unteren Schichten der Nation in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erhalten, konnte aber den Verfall des Standes der Freien nicht hindern. Die Großgrundherrschaft gab also in der Karolingerzeit der Gesellschaft das eigenartige Gepräge; den mächtigsten Stand bildeten geistliche und weltliche Großgrundherren, und viele bis dahin völlig freie Bauern wurden ihnen zins- und dienstpflichtig, um vor den vielfachen Bedrückungen, namentlich durch Heeresfolge, geschützt zu sein. Denn an Vereinigung zu gemeinsamer Abwehr war nicht zu denken. So büßte das Volk viel von der Wehrhastigkeit, dem Stolze der alten Germanen, ein, und die Gemeinfreiheit schwand bedenklich; um die Mitte des 10. Jahrhunderts herrschte nur noch in Sachsen und Friesland, sowie in den südlichen Gebirgsgegenden Karls des Großen Maßregeln zur Erhaltung der kleinen Freien. Bedeutung der Großgrund- herrschaft. *) Ding (Thing) bedeutet Verhandlung; vgl. den Ausdruck: eine Magd dingen.

7. Ausgewählte Lesestücke aus deutschen prosaischen Musterschriften für höhere Bürgerschulen und die unteren Klassen der Gymnasien - S. 216

1810 - Berlin : Realschulbuchh.
sitz Siebenter Abschnitt. fqhrern, wie er sie nur in seinem jetzigen Vater- lande, Portugall, finden konnte, sein großes Vor- haben zur Ausführung bringen zu können. Denn daß auch Johann der Zweite, der erst vor kurzem einen Pedro de Coviilam und Alphonso de Payra zu Lande nach Abyssinien, und den Bartholomao Dia; zur See nach Indien gesandt hatte, so ungezwei- fe!t vortheilhaste Vorschläge ebenfalls zurückweisen werde, ließ er sich wohl von ferne nicht in den Sinn kommen. --- Colombo war dem Könige bereits von einer nicht unvortheilhaften Seite als Seemann bekannt; um so eher konnte er wenigstens Aufmerk- samkeit und sorgfältige Prüfung seiner Vorschlage erwarten. — Hierin fand er sich auch nicht betro- gen. Johann widmete ihnen beides: und da er, oh wohl keineswegs ganz ohne Kenntnisse dieser Art, sich doch nicht Einsicht und Erfahrung genug zu- traute, um darüber zu entscheiden, so übertrug er die nähere Prüfung derselben den Männern, denen er die meiste Fähigkeit einer richterlichen Entschei- dung zutraute, und die er gewöhnlich zu Ra/he zu ziehen pflegte. — Diese waren; der Bischof von Ceuta, und zwei jüdische Aerzte, die in dem Rufe standen, große Cosmographen zu seyn. — Diesen drei Männern war auch die Aufsicht über die Ent- deckungsreisen anvertraut, und der Plan, nach wel- chem man dabei verfuhr, rührte zum Theil von ihnen her, und war wenigstens völlig von ihnen febjlligt. Natürlich waren sie nun auch für diesen flan, und eben so natürlich gegen jeden andern ein- genommen, der von diesem abwich, oder gar ein entgegengesetztes Verfahren angab. Und ein empi- rischer Seemann — denn dafür galt ihnen Colombo nur sollte einsichtsvoller seyn, als so große ge- lehrte Eosmologen? Schon vor der Untersuchung stand daher bei ihnen die Ueberzeugung, oder viel- mehr der Schluß fest, daß des Colombo Plan nichts tauge und verworfen werden müsse. — In- dessen, da der König nicht der Mann war, den man mit Machtsprüchen abfertigen konnte, so suchten sie sich für diesen einen genugthuenhen Beweis zu ver-

8. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 191

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
191 1527 schlossen die Welserschen Geschäftsträger am Hofe zu Madrid mit König Karl I. (Kaiser Karl V.) einen Vertrag ab, durch den sie in Venezuela (Klein-Venedig) in Südamerika zu wichtigen Handelsunternehmungen berechtigt wurden. Sie sollten einen genau bestimmten Landstrich, welcher der Provinz Santa Marta zunächst lag, unterwerfen, Niederlassungen und Festungen gründen, fünfzig deutsche Bergleute und 4000 Negersklaven liefern. Dafür durften die Welser den Statthalter ernennen, sie bestellten den Oberrichter und drei Lieutenants der Festungen, und letztere empfingen von dem spanischen Könige ihre Besoldungen. Die Unternehmungen der Welser waren indes wenig vom Glücke begünstigt: teils durch eigene, teils durch die Schuld der neidischen Spanier mißglückten die meisten Züge, die sie in das Innere des noch säst ganz unbekannten Landes ausführten; 1555 wurden ihnen in einem Prozesse mit der Krone Spanien alle ihre Rechte auf Venezuela aberkannt und die Trümmer der Welserschen Expedition zur Rückkehr nach Deutschland gezwungen. Auch die Welser waren warme Freunde der Kunst und Wissenschaft, Wohlthäter der Menschheit und Liebhaber edler Lebensgenüsse. In der Art jedoch, wie sie ihren Vorteil suchten, stellten sie sich ebenso wie die Fugger, in den Augen des Volkes auf eine Stufe mit den verachteten und verhaßten Juden. Wie diese rissen sie allen Handel und namentlich alles Geld an sich und bewirkten, daß berühmte Volksredner gegen ihr wucherisches Treiben auftraten und daß Prozesse gegen sie angestrengt wurden, die nur durch den Einfluß der ihnen günstig gesonnenen Träger der Kaiserkrone zu ihren Gunsten ausfielen. Mit der Pracht in den Häusern der großen Kaufherren in Nürn-Tafelberg und Augsburg wetteiferten die Tafelfreuden, welche den ein-' geladenen Gast erwarteten. Hans von Schweimchen, der berüchtigte Trinker, erzählt von einem Bankett (großes Gastmahl), das er im Gefolge des Herzogs Heinrich von Liegnitz mit einem Herrn von Schönberg bei Max Fugger besuchte: ,Ein dergleichen Bankett ist mir kaum vorgekommen; selbst der römische Kaiser kann nicht besser traktieren/ Die Sucht, mit den aufgetragenen Gerichten zu prunken, erzeugte die wunderlichsten Einfälle. „Nicht selten wurden ganze Pfauen mit ihrem prächtigen Gefieder und mit ausgebreitetem Schweife auf die Tafel getragen. Man hatte sie zunächst gebraten und dann wieder mit ihrem Gefieder besteckt. Aus Kuchenteig formte man mächtige Burgen, große Schiffe u. dgl." — In schlichten Bürgerhäusern ging es natürlich

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 512

1858 - Weimar : Böhlau
512 Cromwells Protektorat. die Verbesserungen deß Gemeinwesens mit dem Ernst von Gewissens- sachen. Als rechtliche Bürger drangen sie auf einen sparsamen Staats- Haushalt, wollten das Heer vermindert wissen, verlangten statt der un- geheuren Masie von Statuten und Herkommen ein Gesetzbuch, welches in der Tasche eines ehrlichen Bürgers Raum finde, und schafften das Patronatrecht und die Zehnten ab. Deshalb waren die Gerichtshöfe, die Patrone, die Geistlichen Gegner der Heiligen, und Cromwell wünschte sie wieder los zu sein. Seine Anhänger begaben sich am 12. December 1653 eine Stunde früher als gewöhnlich in die Sitzung und faßten den Be- schluß, daß das Parlament sich auflösen müffe. Dann gingen sie, etwa fünfzig Personen und der Sprecher an ihrer Spitze, nach Whitehall und überreichten Cromwell eine in Eile aufgesetzte Schrift, welche den Beschluß enthielt. Die übrigen Mitglieder, welche sich später zur Bera- thung einfanden, wurden durch eine Compagnie Soldaten aus dem Hause getrieben. Nach gehaltenem Rathe mit seinen Ofsieieren beschloß Cromwell die höchste Gewalt unter dem Titel eines Lord-Protektors zu füh- ren. Am 16. December fuhr er in feierlichem Zuge von Whitehall nach Westminster, und dort bat ihn der General Lambert im Namen der bewaffneten Macht und der drei Nationen die Würde eines Protektors von England, Schottland und Irland anzunehmen. Es wurde eine Versassungsurkunde verlesen, deren Hauptbestimmungen waren: Die ge- setzgebende Gewalt besitzt der Lord-Protektor, zu welcher Cromwell auf Lebenszeit ernannt ist, und das Parlament, welches alle drei Jahre be- rufen werden muß. Die Zahl der Mitglieder desselben ist vierhundert für England, je dreißig für Irland und Schottland. Die ausübende Gewalt hat der Protektor, welcher mit Zustimmung des Staatßraths Krieg erklärt und Frieden schließt, den Befehl über Land- und Seemacht führt und die Staatsämter besetzt. Aber ohne Zustimmung des Parla- ments kann er keine Gesetze geben und keine Abgaben erheben. Die Katholiken bleiben von der Religionsduldung ausgeschloffen. Cromwell leistete stehend den Eid auf die neue Verfaffung. Cromwell hatte das Ziel seiner Wünsche erreicht und er war ent- schlossen, seine Stellung mit der Kraft seines Herrschergeistes zu behaup- ten. Er brachte das von ihm verwaltete Reich zu hohem Ansehen, und die Höfe Europa's nahmen keinen Anstand, den erklärten Beherrscher von England anzuerkennen. Ihre Gesandten fanden in den früher von der königlichen Familie bewohnten Zimmern einen Hofstaat, und der Protektor nahm, auf einem prächtigen Seffel sitzend, ihre feierliche Auf- wartung an. Der Seekrieg mit Holland endete (1654) so ehren- voll, als er geführt worden war. Mit Frankreich verband sich Cromwell gegen Spanien, theils aus religiösem Eifer, weil Spa- nien vorzugsweise das katholische Princip vertrat, theils weil der Krieg reiche Beute in Europa und Amerika versprach. Der treffliche See- held Blake begeisterte in diesen Kämpfen durch seine Thaten die Eng- länder so für den Seedienst, daß man von ihm den Anfang der Größe der englischen Kriegsschifffahct rechnen kann. Die neue Verfassung gewährte den Engländern nicht mehr Rechte und Freiheiten, als sie zur Zeit des Königs Karl besessen hatten; aber

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 569

1858 - Weimar : Böhlau
569 näherte, ertheilte sie sogleich Befehl, die Prinzessin über die Grenze zu bringen. Philipp überließ die Leitung der Geschäfte seiner jungen Gemahlin; bei dieser aber galt Alberoni alles. Er wurde von der dankbaren Eli- sabet in den Staatsrath berufen und durch deren Vermittlung zum Kar- dinal ernannt. An die Spitze der Verwaltung gestellt, strebte Alberoni darnach, Spanien aus dem gesunkenen Zustande zu erheben, er beför- derte den Ackerbau und schuf eine ansehnliche Seemacht. Der Königin schmeichelte er mit der Aussicht, ihren Söhnen unabhängige Fürsten- thümer zu verschaffen, da zwei Söhne Philipps aus der ersten Ehe ihnen die Hoffnung benahmen, auf den Thron Spaniens zu gelangen. Es sollten die an Oestreich gekommenen Landschaften in Italien wieder an Spanien gebracht werden. Gegen die Pläne Alberoni's vereinigten sich Frankreich, England und Holland zu einer Tripelallianz(1717). Alberoni aber sandte eine Flotte von zwölf Kriegsschiffen und 9000 Mann nach Sardinien, und nach kurzer Gegenwehr wurde diese Insel erobert. Im folgenden Jahre wurde auch Sicilien von den Spaniern besetzt. Nun trat auch der Kaiser der Tripelallianz bei, die nun eine Quadru- pelallianz wurde (1718). Man kam überein, daß der Kaiser Sici- lien von Savoyen erhalten, diesem "dagegen Sardinien einräumen sollte. Für Don Carlos, den ältesten Sohn der Elisabet, bestimmte man Toskana, Parma und Piacenza, wo die männlichen Linien der Häuser Medici und Farnese dem Aussterben nahe waren. Elisabet und Albe- roni waren mit diesen Vorschlägen nicht zufrieden; aber die englische Flotte unter Admiral Byng besiegte die spanische bei Cap Passaro (1718), und England und Frankreich erklärten Spanien den Krieg. Da nun der Königin von Spanien zugleich das Anerbieten gemacht wurde, daß ihre Tochter die Gemahlin Ludwigs Xv. werden solle, wenn Spa- nien die Bedingungen der Quadrupelallianz annähme, so erfolgte der Sturz Alberoni's, und Spanien nahm die Bedingungen der Qua- drupelallianz an. Nach Alberoni's Entfernung wollte Philipp V. die Leitung des Staates selbst übernehmen, aber daß überstieg das Maß seiner Kräfte. In einem der bei ihm so gewöhnlichen Anfälle von Trübsinn, Schwer- muth und Gewissensangst übergab er die Regierung seinem ältesten Sohne Ludwig (1724). Da aber der siebzehnjährige Fürst schon nach sieben Monaten starb, so übernahm Philipp V. von neuem die Regie- rung. Seine Melancholie wuchs und stieg bis zur Geisteszerrüttung. Die Königin mußte die Befriedigung ihres Ehrgeizes, die Staatsgeschäfte zu leiten, durch das traurige Geschäft erkaufen, einen solchen Gemahl zu beaufsichtigen, ihm Gesellschaft zu leisten und sich zuweilen auch harte Mißhandlungen gefallen zu lassen. Als der Kaiser Karl Vi. wegen der Unterstützung des Kurfürsten von Sachsen bei der polnischen Königswcchl mit Frankreich in Krieg gerieth (S. 370 und 400), glaubte auch Elisabet die Gelegenheic be- nutzen zu können. Ein spanisches Heer zog nach Italien (1733) und eroberte Neapel und Sicilien. Im Frieden (1735) wurde das König- reich Neapel mit Sicilien dem spanischen Jnfanten Don Carlos zugesprochen; dagegen mußte dieser Toskana an Franz Stephan und Parma und Piacenza an den Kaiser abtreten.
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