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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 65

1902 - Karlsruhe : Lang
dem Herzogtum Sachsen wurde auch Thüringeu gerechnet mit den Mark-grafschaften Zeitz, Merseburg und Meißen, die nördlich durch Sachsen und die Ostmark, östlich durch den Bober, südlich und westlich durch den Thüringer Wald begrenzt waren. Das Herzogtum Franken umfaßte die heutige Provinz Hessen-Nassau, das Großherzogtum Hessen, die bayrische Pfalz, das nördliche Elsaß bis zur Sauer, den nördlichen Teil des Großherzogtums Baden bis zur Oos und den nordwestlichen Teil von Bayern bis zum Spessart (Rheinfranken), ferner diejenigen Teile von Württemberg und Bayern, welche zwischen den Quellen der Murg und dem Fichtelgebirge liegen. Das Herzogtum Bayern erstreckte sich vom Fichtelgebirge bis zum Wormser Joch; die Ostgrenze bildeten der Böhmerwald und die Enns, die Westgrenze zog sich vom Fichtelgebirge bis zur Müuduug des Lech, dann in ziemlich gerader Linie südlich vom Wormser Joch, von welchem die Südgrenze dem östlichen Alpenzuge bis zu deu Ouellen der Enns nachging. Die zu Bayern gerechnete Mark Österreich erstreckte sich östlich der Enns bis zur March und Leitha. Das Herzogtum Kärnten war durch die heutigen österreichischen Krön-länder Steiermark, Kärnten, Krain und Istrien gebildet; zu ihm gehörten die Markgrafschafteu Friaul und Verona zwischen den Alpen, der Etsch und dem Po, sowie die Grafschaft Trient. Das Herzogtum Schwaben war nördlich vom Herzogtum Franken, östlich von Bayern, westlich von den Vogesen begrenzt; die südliche Grenzlinie zog sich von den Vogesen nach der Rheinbieguug bei Basel, folgte dem Rhein, der Aar, der Renß und dem Hauptzuge der Alpen vom Gotthard bis zuin Wormser Joch. Das Herzogtum Lothringen, in Oberlothringen und Niederlothringen geteilt war von Frankreich durch eine Linie geschieden, die man von der Scheldemündung in ziemlich gerader Richtung nach dem südlichen Ende der Vogesen ziehen kann; die Ostgrenze folgt dem Kamme der Vogesen, wendet sich dann nördlich gegen Mainz, von wo sie dem Laufe des Rheins folgt bis zur Mündung der Sieg; hier tritt sie auf das rechte Ufer, folgt dem Laufe der Sieg bis zur heutigen Grenze zwischen der Rheinprovinz und Westfalen, mit der sie bis an die holländische Grenze zusammenfällt. Die Nordgrenze ist dann der Rhein bis zu seiner Mündung. 2. Die Verfassung des Reiches. Krhenswesen. Wenn in den Zeiten der Völkerwanderung von einem deutschen Stamme ein Land erobert worden war, wurde der gesamte Grund und Boden als das Eigentum des Eroberers betrachtet. Ein großer .ml des Ackerlandes, der Weiden und Wälder wurde für den Herzog oder König ausgeschieden; sodann wurde jedem freien Kriegsmann ein größeres oder kleineres Landgut als Allod, d. h. freies Eigentum, übergeben; den Rest behielten die früheren Eigentümer. Das Königsgut diente zur Bestreitung des Hoshaltes und derjenigen Ausgaben, die das gemeine Beste notwendig machte; so erhielten die vom Könige gesetzten Beamten ihre Belohnung durch Übertragung von Gütern zur Nutznießung entweder für die Dauer ihres Dienstes oder auch aus Lebenszeit; außerdem vergabte der König von seinem Gute nach Gunst oder Verdienst an die L-tammescingehörigen. Ein Gut, das aus diese Weise zur Nutznießung übergeben wurde, nannte man Lehen. Derjenige, welcher es einem andern übergab, wurde der Lehensherr genannt; der Empfänger hieß Lehensträger, Vasall, auch Dienstmann, weil er mit dem Lehen die Verpflichtung zu besonderen Diensten für den Lehensherrn, besonders zum Kriegsdienste, übernahm. Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte. 5

2. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 279

1906 - München : Oldenbourg
52. Der Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges. 279 Generalwachtmeister Graf Tattenbach mit Infanterie und Artillerie über Kel-heim auf das südliche Donauufer entsandt hatte, schloß er am 8. April die Stadt auf beiden Ufern ein. Die Drohung mit einer Beschießung bewog deu Stadtrat an Max Emannel die Douaubrücke zu überlassen und eine bayerische Brückenbesatzung aufzunehmen. Der Kurfürst rückte hierauf in Eilmärschen nach Vilshofen, bis wohin Schlick inzwischen vorgedrungen war, aber dieser trat auf die Nachricht von dem Anmarsche des Kurfürsten sofort wieder den Rückzug nach Passau au. Max Emanuel war eben im Begriff die Verteidigungsanstalten an der Ostgrenze neu einzurichten, als ihm die Mitteilung zukam, daß Marschall Villars den Rhein überschritten habe um den geplanten Vormarsch über den Schwarzwald nun wirklich anzutreten. Zugleich war das Verlangen gestellt, der Kurfürst solle mit seiner Armee bis Tuttlingen entgegenrücken und so den Franzosen den Übergang über das Waldgebirge erleichtern. Max Emanuel beschloß daher sich an der Ostgrenze verteidigungsweise zu verhalten und in möglichster Stärke in den Schwarzwald zu marschieren. In aller Stille ließ er vom 12. April an die an der Ostgrenze entbehrlichen Truppen teils auf dem Laudwege teils auf der Donan die Richtung auf Ulm nehmen und zog im Vormärsche alle sonst noch verfügbaren Truppen heran. Von Ulm ab wurde der Marsch donanaufwärts fortgesetzt und bereits am 6. Mai fand bei Tuttlingen die erste Begegnung der Bayeru und Franzosen statt. Max Emanuel sah sich jetzt an der Spitze einer aus 30000 Franzosen und 14 000 Bayern bestehenden Armee und seine Absicht war, mit dieser ansehnlichen Streitmacht alsbald gegen das Korps Styrum zu rücken, das inzwischen über Nördlingen herangekommen war und aus dein bisherigen Korps Schlick beträchtliche Verstärkungen erhalten hatte. Villars erklärte jedoch, seine Truppen seien der Ruhe bedürftig -und müßten für einige Wochen in Erholungsquartiere gelegt werden, und schloß damit jede entscheidende Unternehmung von vornherein aus, dagegen gestand er die sofortige Abstellung einer französischen Jnfanteriebrigade für den Fall zu, daß der Kurfürst mit seinen eigenen Truppen etwas zu unternehmen beabsichtige. Maßgebend für das eigentümliche Verhalten des Marschalls war der Umstand, daß vertragsgemäß dem Kurfürsten, wenn er sich bei der französischen Armee befand, der Oberbefehl zukam, weshalb Villars von Anfang an bestrebt war Max Emanuel möglichst fernzuhalten. Nebenbei ergab sich für Villars Gelegenheit sich durch Kontributionen im reichen Schwabenlande persönlich zu bereichern. War durch die Weigerung des Marschalls der Vorteil der französischen Hilfe zum Teil schon verloren, so wollte doch Max Emanuel selbst die Lage möglichst ausnützen. Nachdem er den Plan sich Passaus zu bemächtigen auf Grund ungünstiger Nachrichten aus der Oberpfalz während der Ausführung wieder aufgegeben hatte, wollte er gegen Nürnberg ziehen um diese Reichsstadt zu besetzen, die mit ihrem Kontingent die Unternehmungen gegen die Oberpfalz

3. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 137

1896 - Breslau : Hirt
Staatenkunde. 137 Wie heißen die Donau-, Rhein-, Elb- und Odersestuugen? Nenne die Havel- festung! 3. Die Reichsfinanzen, d. h. die Ausgaben und Einnahmen des Reiches*). Von ersteren sind die für Heer und Flotte die bedeutendsten; letztere bestehen aus den Erträgen von Zöllen und Verbrauchssteuern, Post- und Telegraphenwesen n. a. und aus den Matrikularbeiträgen, d. h. Beiträgen der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung. 4. Das Post- und Telegraphenwesen außer in Bayern und Württemberg. ■— Auch auf Handel, Eisenbahnen, Rechtspflege (Reichsgericht in Leipzigs, Gesundheits- wesen und andere Zweige der Verwaltung hat das Reich Einfluß, doch sind sie im wesentlichen den Einzelstaaten überlassen. Das Wappen des Deutschen Reiches ist ein einköpfiger schwarzer Adler mit rotem Schnabel und roten Füßen. . Ans der Brust trügt er in einem silbernen Schild den preußischen Adler. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Kaiserkrone mit goldenen Bändern. Die Flagge der deutschen Marine ist schwarz-weiß-rot. 10. Staatenkunde. Die Zersplitterung des Deutschen Reiches in eine große Zahl einzelner Staaten hat ihren Grund zum Teil in der mannigfaltigen Gestaltung seiner Oberfläche und entspricht im allgemeinen den Bodenverhältnissen. Doch zeigt sich auch hier, daß der Mensch nicht Sklave, sondern Herr der Natur ist, und daß der menschliche Wille einen unverkennbaren Einfluß auf die politischen Ver- Hältnisse eines Landes ausübt. An einigen Stellen fallen die wandelbaren po- litischen Grenzen mit den natürlichen zusammen, während sie anderwärts den räumlichen Zusammenhang geographisch einheitlicher Gebiete durchbrechen. Nach ihrer geographischen Lage teilt man die Staaten des Deutschen Reiches ein in süddeutsche, die s. vom Main liegen, und in norddeutsche, die n. von diesem Flnß gelegen sind. A. süddeutschland. Die Länder s. von der Mainlinie haben mancherlei staatliche Veränderungen durchgemacht. Ungefähr am Anfang unserer Zeitrechnung hatten die Römer ihre Herrschaft von S. her bis gegen die Donan, von W. her bis an den Rhein vorgeschoben. Das linksrheinische Gebiet bildete die römische Provinz Ober- germanien, die Länder s. von der Donau die römische Provinz Vindelizien, und das Dreieck zwischen Donau und Rhein war von den Eroberern zum Schutz ihrer Grenzen als Zehntland römischen Unterthanen überwiesen. Während ihrer mehrhundertjährigen Herrschaft legten die Römer Heerstraßen an, gründeten Städte und führten den Weinbau ein. In der Völkerwanderung nahmen deutsche Volksstämme von den römischen Provinzen Besitz. Als das Frankenreich 843 zerfiel, bildeten sich durch festen politischen Zusammenschluß der eingewanderten germanischen Völker die Stammesherzogtümer Bayern, Schwaben und Franken; auch Elsaß und Lothringen wurden Teile des ostfränkischen, d. i. des deutschen, Reiches. Seit dem 16. Jahrhundert entrissen uns die *) Die Zusammenstellung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen eines Gememwesens nennt man „Budget", d. i. Haushalt; das des Deutschen Reiches wird vom Bundesrate aufgestellt und vom Reichstage geprüft. Die Einzelstaaten haben außerdem ihre besonderen Budgets.

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 283

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
fe der Arbeiter geschtzt, und da ihre wirtschaftlichen Bedrfnisse und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. Bald hierauf traten auf Anregung des Kisers Abgeordnete aus ganz Europa - auch aus dem Arbeiterstande - zu einer internationalen Konferenz in Berlin zusammen, um der Mauahmen zu beraten, wie den Arbeitern geholsen werden knnte. Es kam insolge der getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterfchntzgefetze (vom 1. juni 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelt, die Arbelt der Kinder und Frauen in den Fabriken beschrnkt und die Sonntagsruhe einfhrt. Gewerbegerichte sollen dtc Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schlichten. Fr altersschwache oder arbeitsunfhige Personen aus dem Arbeiterst and e ist durch das Gesetz der Alters - und Jnvalidittsversichernng vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Januar 1900 das Invalid env ersichernngs-gesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis der Versicherungs-Pflichtigen grer, als nach dem alten, auch knnen sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als frher und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen fr die Versicherten sind in mancher Hinsicht gnstiger geworden, als dies nach dem alten Gesetze der -^all war. Am 1. Oktober 1900 kamen sr Minderjhrige die Lohnzahlbcher" auf, wodurch Eltern und Vormndern ein Einblick in den Verdienst der jungen Leute ermglicht wurde. Durch das Reichsgesetz vom 30. Mrz 1905 sind sr die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben neue Bestimmungen erlassen. 5. Handel und Verkehr. Den deutschen Anfiedlnngen in Afrika und Australien widmet der Kaifer eine frsorgliche Pflege, um durch Schaffung neuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christlichen Kultur in den heidnischen Lndern zu frdern. Seine kaiserliche Frsorge erstreckt sich auch auf die Deutschen in anderen Lndern und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen in China, soweit sie von Deutschen gelertet werden, unter den Schutz des Deutscheu Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschen Marine durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands wurde durch die Erwerbung der Karo l in e n, Marianen, der Pal au-und Samoa-.Jnfeln erheblich erweitert und die Bucht vou K t mit schon und ihr Userland im Vertrage von 1897 von China in Pacht genommen.

5. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 288

1836 - Leipzig : Schumann
288 Allgemeine Erdkunde. nur schwach bevölkertes Gebiet; wahrend das chinesische Reick fast eben so viel Einwohner zahlt als ganz Europa, aber ganz für sich allein dasteht, und Berührungen mit anderen Völkern so viel als möglich vermeidet. Dasselbe ist der Fall mit dem dicht bevöl- kerten Japan, welches jedoch im Falle eines Angriffs von Außen im Stande sein dürfte, denselben zurückzuschlagen. Persien und die Türkei sind in ihren inneren Verhältnissen so zerrüttet, daß sie kaum der Räuber in ihrem eigenen Lande Meister werden kön- nen; Arabien ist unter einer großen Anzahl von unabhängigen Stämmen getheilt, und nur durch den Fanatismus einzelner Sek- ten, der Wahhabis z. B., den Nachbarstaaten gefährlich geworden. Auch Afghanistan ist ohnmächtig, weil es ihm an Einigkeit fehlt; Hindustan steht entweder mittelbar oder unmittelbar unter- britischer Oberherrschaft, und auch die unabhängigen Staaten im Norden desselben können sich dem englischen Einflüsse nicht entziehen. Hinterindien ist zwischen den Reichen Birma, Siam und Ton- kin getheilt; auch die Briten haben hier Besitzungen. Die Malayen sind keine eigentliche Macht, sondern nur furchtbare Räuber und Piraten. 8. 1181. Was Oceanien anbetrifft, so werden die malayi- schen Inseln, so weit sie nicht unter europäischer Herrschaft stehen, von einer Menge unabhängiger Sultane und Häuptlinge beherrscht, welche gegen die Holländer, z. B. auf Java und Sumatra, nicht ohne Glück gekämpft haben. In Polynesien sind die Häuptlinge auf den Sandwichs- und Gesellschafts-Inseln am mächtigsten und bereits ziemlich civilisirt. §. 1182. In Afrika sind die sogenannten Barbaresken-Staa- ten jetzt ganz ohnmächtig und kaum noch als Seeräuber furchtbar. Algier ist im Besitze der Franzosen, Aegypten dem türkischen Kaiser dem Namen nach Unterthan, in der That aber selbstständig, und der Sultan von Marokko ohne große Bedeutung. Unter den Ne- gerstaaten ist das Reich der Ashantis am mächtigsten. §. 1183. In Amerika bildet die anglo-amerikanische Union den mächtigsten Staat und die zweite Seemacht auf Erden. Alle übrigen Staaten dieses Erdtheils sind, so lange sie nichts als bloße Kolonien waren, vom Mutterlande in drückender Abhängigkeit gehalten, und seitdem sie von dieser sich befreiet, zu sehr von inneren Unruhen bewegt worden, als daß ihre Macht schon jetzt bedeutend sein könnte. Wie in Europa und Asien die monarchische, so waltet in Amerika die republikanische Negierungsform vor. Die einzige Monarchie ist das Kaiserthum Brasilien. 8. 1184. Die Bedürfnisse des Staates, als Besoldung der Staatsbeamten, einschließlich des Monarchen, des Heeres, die Ausgaben für Unterrichtsanstalten, Landstraßen rc. rc., werden aus den Einkünften bestritten. Diese Einkünfte fließen in civilisirten Staaten aus mannichfachen Quellen, namentlich aus den Domai- nen oder liegenden Gütern, welche dem Staate gehören (der Ertrag, welchen sie abwerfen, fließt entweder in die Privatkasse des Fürsten oder in die Landeskasse, oder als Apanage in jene der mit dem regierenden Fürsten verwandten Individuen); den Regalien, welche

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 29

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums. 29 eingenommen hatten. Die Grenze zwischen Bayern und Ala-mannien (Schwaben) wurde der Lech. Böhmen wurde von den slawischen Tschechen besetzt; 4. der Rest von Alamannien. Durch diese Eroberungen erhielt der germanische Bestandteil des fränkischen Reiches eine Verstärkung. 2. Der merowingische Staat. a) Die wirtschaftliche Grundlage. Der Begriff des persönlichen Eigentums am Ackerlande war jetzt durchgedrungen; neben dem Privateigentum des Ackers stand die im Gemeinbesitz der Dorfgemeinde befindliche Allmende, die Wald, Weide und Gewässer umfaßte. Was davon ein jeder durch Rodung des Waldes an Kulturland schuf, wurde sein persönliches Eigentum. Aus den so gewonnenen und durch königliche Schenkung erlangten Ländereien bildete sich auch in den germanischen Gebieten ein Großgrundbesitz. Das Reich stand durchaus auf der Stufe der Naturalwirtschaft. Jeder Gutshof erzeugte im ganzen alles dasjenige selber, was zur Erhaltung seiner Bewohner notwendig war (Eigenwirtschaft). b) Soziale Folgen. Aus diesen neuen fränkischen und den alten römischen Großgrundbesitzern, den Bischöfen und dem Beamtenadel (s. u.) bildete sich ein neuer Adel, der mit dem alten germanischen Gechlechtsadel keinen Zusammenhang hat. Anderseits zweigte sich von der Masse der Gemeinfreien nach unten hin eine Gruppe abhängiger Leute ab, indem zahlreiche kleine Leute sich unter den Schutz eines Mächtigen stellten oder von ihm ein Stück Land zum Nießbrauch nahmen und dadurch einen Teil ihrer Vollfreiheit verloren. c) Die politischen Verhältnisse. Die Verfassung war überwiegend germanisch, wenn auch mit römischen Einrichtungen gemischt. ö) Das Königtum hatte gegenüber der früheren Zeit an Macht außerordentlich gewonnen. Es war erblich; nach der rohen Auffassung, die den Staat als persönliches Eigentum des Königs ansah, war das Reich beim Vorhandensein mehrerer Erben teilbar. Zeichen der königlichen Würde war das lange Haar, Sinnbild der

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 29

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums 29 eingenommen hatten. Die Grenze zwischen Bayern und Ala-mannien (Schwaben) wurde der Lech. Böhmen wurde von den slawischen Tschechen besetzt; 4. Der Rest von Alamannien. Durch diese Eroberungen erhielt der germanische Bestandteil des fränkischen Reiches eine Verstärkung. a) Die wirtschaftliche Grundlage. Der Begriff des persönlichen Eigentums am Ackerlande war jetzt durchgedrungen; neben dem Privateigentum des Ackers stand die im Gemeinbesitz der Dorfgemeinde befindliche Allmende, die Wald, Weide und Gewässer umfaßte. Was davon ein jeder durch Rodung des Waldes an Kulturland schuf, wurde sein persönliches Eigentum. Aus den so gewonnenen und durch königliche Schenkung erlangten Ländereien bildete sich auch in den germanischen Gebieten ein Großgrundbesitz. Das Reich stand durchaus auf der Stufe der Naturalwirtschaft. Jeder Gutshof erzeugte im y ganzen alles dasjenige selber, was zur Erhaltung seiner Bewohner notwendig war (Eigenwirtschaft). b) Soziale Folgen. Aus diesen neuen fränkischen und den alten römischen Großgrundbesitzern, den Bischöfen und dem Beamtenadel (s. u.) bildete sich ein neuer Adel, der mit dem alten germanischen Geschlechtsadel keinen Zusammenhang hat. Anderseits zweigte sich von der Masse der Gemeinfreien nach unten hin eine Gruppe abhängiger Leute ab, indem zahlreiche kleine' Leute sich unter den Schutz eines Mächtigen stellten oder von ihm ein Stück Land zum Nießbrauch nahmen und dadurch einen Teil ihrer Vollfreiheit verloren. c) Die politischen Verhältnisse. Die Verfassung war überwiegend germanisch, wenn auch mit römischen Einrichtungen gemischt. a) Das Königtum hatte gegenüber der früheren Zeit an Macht außerordentlich gewonnen. Es war erblich; nach der rohen Auffassung, die den Staat als persönliches Eigentum des Königs ansah, war das Reich beim Vorhandensein mehrerer Erben teilbar. Zeichen der königlichen Würde war das lange Haar, Symbol der 2. Der merowingische Staat.

8. Allgemeine Erdkunde - S. 202

1907 - Halle a. S. : Schroedel
— 202 — Südamerika aus nach Indien, Ceylon, Java und Westafrika verbreitet wurde, und dessen Rinde das gegen Fieber angewandte Chinin liefert. ä) Von den Pflanzen, die uns Ol und Harz geben, gehören die meisten der tropischen oder subtropischeu Zone an. Besondere Bedeutung haben von ihnen der Ölbaum und die Ol- palme. Unter den einheimischen Ölpflanzen sind Lein und Raps zu nennen. Die für technische Verwertung so wichtigen Harze (Kautschuk, Kopal, Guttapercha) entstammen heißen' Ländern. e) Unter den Gespinstpflanzen, deren Kultur und Ver- arbeituug Millionen von Menschen Arbeit und Unterhalt gibt, ist vor allem die Baumwollenstaude wichtig. Sie wächst haupt- sächlich^ iu deu Verewigten Staaten, in Indien und Ägypten. Als einheimische Gespinstpflanzen sind Flachs und Hans zu nennen. f) Endlich sind als Nutzpflanzen uoch außer den Färb- pflanzen die Nutzhölzer anzuführen. Sie sind allen Zonen eigen, so weit der Baumwuchs überhaupt reicht. Als gesuchte Handelsware gehen namentlich das Mahagoniholz von 'Mittel- amerika und das zum Schiffsbau unübertreffliche Tikholz vou Indien in alle Welt. B. Die Tierwelt. 1. Lebensbedingungen der Merrvett. Bei der geographischen Betrachtung eines Erdraumes er- scheint zunächst die Tierwelt weniger bedeutungsvoll als die Pflanzenwelt, die in ihren verschiedenen Vegetationsformen jedem Gebiete ein ganz bestimmtes Gepräge verleiht. Sie drängt sich dem Auge geradezu auf, während das Tierlebeu vorerst zurück- tritt und erst ausgesucht sein will. Aber doch ist auch die Tier- welt in vielen Beziehungen geographisch sehr wichtig. _ Es sei nur daran erinnert, daß die niedere Tierwelt der Vorzeit einen sehr großen Anteil an der Bildung der sesten Erdrinde gehabt hat (Jura- und Kreideformation, Korallenriffe u. a.), und daß das Tierleben der Jetztzeit gleich der Pflanzenwelt für die Kulturgeographie in mannigfacher Hinsicht ungemein bedeutuugs- voll ist. Das Tierlebeu hat das Vorhandensein der Pflanzenwelt zur Voraussetzung; denn die Pflanzen liefern den Tieren direkt oder indirekt die Nahrung, - und ohne sie kann die Tierwelt nicht existieren. Darum sind die Lebensbedingungen der Pflanzenwelt im letzten Grunde auch bestimmend sür die Tiere. Zudem sind diese aber auch von jenen Verhältnissen direkt mehr oder weniger abhängig. Am wenigsten gilt das von der Eigeuart des Erd- bodens, die ja sür die Vegetation in hohem Maße einflußreich

9. Allgemeine Erdkunde - S. 208

1907 - Halle a. S. : Schroedel
— 208 — viel länger erhalten. Manche alte Tierformen, die auf dem Festlande den später entstandenen großen Raubtieren zum Opfer fielen, blieben auf den Inseln bestehen, da ihre Feinde nicht zu ihnen gelangen konnten. Am deutlichsten zeigt sich das bei Australien. Unter allen Erdräumen hat dieses Land alte Tier- formen in seinen Beuteltieren und dem merkwürdigen Schnabel- tier am reinsten bewahrt. Von seinen acht Familien der Beutel- tiere kommen nur zwei noch in Amerika vor, und das eierlegende Schnabeltier, das als Mittelding zwischen Säugetier- und Vogel- klaffe ein Typus von sehr hohem Alter ist, lebt sonst nirgend- wo. Anderseits fehlen wieder in Australien, wo 2/3 aller Säuge- tiere zu der Ordnung der Beutler gehören, die meisten der Tierformen Asiens oder Afrikas, vor allem sämtliche größeren Raubtiere. Es folgt daraus, daß schon sehr früh jede Land- Verbindung zwischen Australien und den Nachbarkontinenten auf- hörte. Wahrscheinlich geschah das schon beim Beginn der Tertiärzeit, jedenfalls aber eher, als die meisten Säugetierarten entstanden, insonderheit die großen Raubtiere, von denen anders- wo manche alte Tierform ausgerottet wurde. Ahnlich, wenn auch nicht fo auffällig, siud die Verschiedenheiten bezüglich des Tierlebens in vielen andern benachbarten Gebieten. Sie be- weisen gleich der überraschenden Ähnlichkeit der Formen in räumlich weit voneinander entfernten Gegenden, daß die klima- tischen und tektonischen Veränderungen der Vorzeit auf die heutige Verbreitung der Tierwelt einen großen Einfluß gehabt haben. 3. Hiergruppen und Merreiche. Um eine Übersicht über die Verteilung der Tierwelt über die Erdräume zu gewinnen, berücksichtigt man neben Insekten, Landschnecken, Süßwasserfischen und Reptilien vor allem die Vögel und die Säugetiere. Diese beiden Tierformen gehören zu den jüngsten; ihre Verbreitung ist am eingehendsten erforscht worden und ist am meisten abhängig von der Verteilung von Land und Wasser. Die heutige Gestalt der Erdoberfläche wurde namentlich in der Tertiärzeit geschaffen, und da auch die meisten Säugetierarten erst in dieser Zeit entstanden, so steht ihre räumliche Verteilung in enger Beziehung zu den Änderungen, die in der Tertiärzeit, besonders in ihrer jüngsten Periode (Pliozänzeit), in der Anordnung von Land und Wasser statt- fanden. Die Säugetierfauna Australiens entbehrt einheimische jüngere Arten und weist fast ausschließlich altertümliche, aus der Sekundärzeit überkommende Formen auf. Daraus läßt sich, wie schon früher bemerkt, mit ziemlicher Sicherheit folgern, daß Australien spätestens am Beginn der Tertiärzeit von Asien oder Afrika getrennt wurde und niemals wieder Landzusammenhang mit diesen Kontinenten hatte. Die Tierwelt Nordamerikas zeigt große Ähnlichkeit mit derjenigen der Alten Welt, aber nur

10. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 302

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 302 — dem Unterhalt der Kranken, Witwen und Waisen, des Heeres und der Beamten dienende, darauf gesondert, aber in wechselseitiger Hilfe, das der einzelnen Familien und endlich das des Inka bestellt. Wie alles Land, waren auch die so wichtigen Lamas Eigentum des Staates; sie dienten den einzelnen als Lasttiere, auf Befehl des Inka fanden besonders bei Festen Schlachtungen und Fleischverteilungen statt; die Wollschur geschah in gemein- samer Fronarbeit. Die gewonnene Wolle wurde den Einwohnern nach ihrem Bedarf zur Weberei zugeteilt, doch mußten sie einen Teil des Gewebten auch wieder abliefern. Auch das übrige Handwerk wurde im Frondienst betrieben, ebenso der Bergbau, dessen Ertrag- nisse aber eigentlich nur dem Schmuck dienten, da man Geld nicht brauchte, ferner die Her- stellung öffentlicher Bauten, von Wegen und Brücken und endlich der Kriegsdienst, ein- schließlich des Besatzungsdienstes in unterworfenen Gebieten. Die Staatsleistung des Peruaners bestand also in seiner Arbeit, Müßiggang war ein Verbrechen, die Arbeitspflicht dauerte bis zum 50. Lebensjahre; dafür war jedermann gegen Not durchaus gesichert, aber diese Sicherung wurde erkauft durch die völlige Aufhebung der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung, durch die Unmöglichkeit, sich, abgesehen vielleicht von Schmucksachen und dergl., Eigentum zu erwerben und sich in eine höhere soziale Lage hinaufzuarbeiten" (Baldamns). Die einzelnen Staaten. / 1. Kolumbien (1,1 Mill. qkm, 5 Mill. E., 4 auf 1 qkm) reicht von der Landenge von Panama bis zum Äquator und umfaßt außer den Kordilleren auch noch große T?ile der Llanos (S. 303) und des Urwaldgebietes der Amazonenstromtiefebene (S. 312). Die Kordilleren von Kolumbien be- stehen aus drei Hauptketten und einem niedrigen Küstenzuge, die nach N. hin fächerförmig auseinandertreten. Dazwischen liegen große Längstäler, das des Magdalenenstroms und seines Nebenflusses Kauka. Die Küstenkette zieht zur Landenge von Panama hinüber, die West- und Mittelkordilleren enden im Tief- lande, während sich die Ostkette in zwei Züge spaltet, deren einer nordwärts verläuft und an der Küste mit dem kleinen, bis 5300 m ansteigenden Hoch- gebirge der Sierra Nevada de Santa Marta in Verbindung steht. Dieses bildet eine selbständige Erhebungsmasse von viel höherem Alter als die Kor- dilleren. Der zweite Arm hat nö. Richtung und geht in das Küstengebirge von Venezuela über (2800 M). Zwischen beiden Ästen liegt das Einbruchs- seld des Sees von Marakaibo. Die höchste Erhebung enthält die Mittelkordillere, die in dem erloschenen Vulkan Tolima 5600 in erreicht. Kolumbien ist durch seine Lage an zwei Weltmeeren und an der Landenge von Panama, durch seine Fruchtbarkeit und seinen Reichtum an Bodenschätzen ein von der Natur sehr begünstigtes Land. Aber die Trägheit der Bewohner, innere Unruhen und staatliche Mißwirtschaft haben die wirtschaftliche Entwicklung sehr zurückgehalten. Infolge der wechselnden Höhenlagen des Landes gedeihen nicht nur tropische und halbtropische Kulturgewächse, sondern auch solche der gemäßigten Zone. Die fruchtbarsten Landschaften sind die Längstäler der großen Flüsse. Das Haupterzeugnis des Anbaus ist Kaffee, von dem 1911 für 38 Mill. Mk.
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