Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400 — 1410.)
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und wurden reich durch Handel und Gewerbe; unter ihnen nahmen Danzig und Thorn die erste Stelle ein. Deutsche Bauern und Gutsbesitzer wurden angesiedelt und ernteten zumal in den fruchtbaren Weichselniederungen reichen Ertrag. Der Orden führte eine gute Verwaltung, hatte bedeutende Einnahmen und gewann großen Reichtum, während er zugleich nach außen machtvoll dastand.
Allmählich aber wandelten sich die Dinge. Die Ritter halten keine Verfall. Heiden mehr zu bekämpfen, zumal seit die angrenzenden Litauer Christen geworden waren, und allmählich griffen Trägheit, Genußsucht und Schwelgerei im Orden um sich. Dazu waren die Ordensritter wegen ihres Hochmuts bei den Bürgern der Städte und den Landedelleuten nicht beliebt, und gar mancher Untertan des Ordens hielt es heimlich mit den Polen, den Feinden des Ordens und des Deutschtums. Zu Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts brach ein neuer Krieg mit Polen aus, das seit kurzem mit Litauen zu einem großen Reich verbunden war; und in der Schlacht bei Tannenberg 1410 wurde der Orden geschlagen, der Hochmeister und viele Ordensritter fielen, von den Ordenskomturen entkam nur einer. Zwar gelang es dem Feinde nicht, die Marienburg zu nehmen, und für dieses Mal wurde der Orden gerettet. Aber einige Jahrzehnte später brach der Krieg von neuem aus, und der Orden mußte 1466 im Frieden von Friede von Thorn nicht nur Westpreußen abtreten, sondern auch den Rest seines 1466! Besitzes vom König von Polen zu Lehen nehmen. So unterlag damals der deutsche Staat, der die Wacht an der Weichsel hielt, den slavischen Gegnern, weil ihn das deutsche Reich, Kaiser und Fürsten, im Stich ließen.
§ 84. Die Schweizer Eidgenossenschaft. Während sich die Lage der Bauern fast überall im Deutschen Reiche im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert verschlechterte, waren in den Alpentälern am Vierwaldstätter See Bauernstaaten entstanden, welche alle Versuche sie zu unterwerfen zurückwiesen und sich durch ihre kriegerische Tüchtigkeit zu einer machtvollen Stellung emporschwangen. Seit der Schlacht am Morgarten hatte sich die Eidgenossenschaft sehr vergrößert; acht „Orte" gehörten jetzt dazu, dabei die beiden Städte Zürich und Bern. 1386 zog wiederum ein Herzog Leopold von Österreich aus, um die Eidgenossen dem Hause Habsburg zu unterwerfen; aber wiederum erlitt sein Ritterheer bei Sempach eine Schlacht bei furchtbare Niederlage. Nach der Sage war es Arnold von Winkelried, @i386?* der die Schlacht entschied; soviel feindliche Speere, als er ergreifen konnte, erfaßte er, drückte sie sich mit den Worten: „Sorgt für mein Weib und meine Kinder!" in die Brust und bahnte so den Seinigen eine Gasse in die
Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. Q
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Extrahierte Personennamen: Leopold_von_Österreich Leopold Arnold_von_Winkelried
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Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre.
Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus
(s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße).
In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte."
Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den
reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial-
waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf
i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus
oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem
Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.
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Die deutsche Katserzeit 919—1250.
Genuas lag. Von diesen Städten führten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des südlichen Europas, Gewürze, Wein und Ol, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, über die Alpen nach den großen Handelsplätzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem größten Kanal Venedigs ein mächtiger Palast, der den Namen „Kaufhaus der Deutschen" trägt.
§ 70. Städtewesen ltnb Bürgertum. Deutschland war ein städtereiches Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegründet, wo man Markt abhalten durfte und die durch Mauern gegen fremde Angriffe und Überfälle geschützt waren. Die Bevölkerung bestand in der Hauptsache aus zwei Ständen, den Geschlechtern und »cwcchter.ben Handwerkern. Die Geschlechter oder Patrizier bildeten den städtischen Adel; aus ihnen wurden die B ü r g e r m e i st e r und Ratsherren gewählt. Sie waren oft reiche Leute, deren Schiffe die Meere befuhren und deren Handelsbeziehungen in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prächtig kleideten und auf die übrige Bevölkerung von oben herabsahen.
Handwerker Aber auch die Handwerker wurden allmählich wohlhabender, behäbiger und selbständiger. Im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert kam es in vielen Städten zu Aufständen der Zünfte gegen die Geschlechter; diese endeten meist damit, daß einige Zunftmeister in den Rat ausgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter.
Das vierzehnte Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Städtewesens. Damals standen diese Republiken mächtig da, um so mächtiger, weil Städte-sich zu Städtebunden zusammenschlossen. Ein rheinischer 6u“bt' Städtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwäbischen Bunde soll noch die Rede sein.
Schließlich ist es allerdings nicht allen Städten gelungen, die selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von Landstädte ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstädten gemacht, Ruchrstme.immerhin gab es auch ferner eine große Zahl von freien Reichsstädte n, die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck.
®twee Werfen wir noch einen Blick auf das A u ß e r e d e r S t a d t. Die Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur
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Extrahierte Ortsnamen: Genuas Europas Rhein Donau Venedigs Deutschland Hamburg Bremen
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Die Erhebung der Neichsritter und der Bauernkrieg.
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Die Erhebung der Reichsritter und der Bauernkrieg.
§108. Die Erhebung der Reichsritter. Es war nicht nur die religiöse Erregung, die damals große Teile des deutschen Volkes ergriffen hatte. Zunächst erhob sich ein Teil der deutschen Reichsritter unter der Führung Sickingens; noch gefährlicher wurde der große B auern-aufstand. Diese Erhebungen gingen vor sich, ohne daß der Kaiser schlichtend und Ordnung stiftend eingriff. Karl hatte nach dem Wormser Reichstag Deutschland verlassen und blieb ihm jahrelang fern, durch auswärtige Händel ganz in Anspruch genommen.
Die Reichsritter waren längst in Erregung über die Schmälerung ihrer Selbständigkeit durch die vordringende Macht der Fürsten. Ihr Haupt war Franz von Sickingen, dessen Güter in der Psalz lagen; sein Sicktng-n. Freund und Berater war Ulrich von Hutten, der auf der Ebernburg an der Nahe, der Burg Sickingens, der „Herberge der Gerechtigkeit", eine Zuflucht gefunden hatte. Jetzt brach Sickingen plötzlich los und fiel über den geistlichen Kurfürsten von Trier her. Aber der Angriff mißlang völlig.
Andere Fürsten kamen dem Trierer zu Hilfe; Sickingen wurde auf seiner Burg Landstuhl belagert, und ein bei der Beschießung abgesplittertes Balkenstück verwundete ihn tödlich. In demselben Jahre, sand auch Hutten den Tod. Er starb als Flüchtling, von Acht und Bann versolgt,^ arm und verlassen auf der Insel Ufnan im Züricher See.
§ 109. Der große Bauernkrieg. Einen weit größeren Umfang als die ritterliche Erhebung hatte der Aufstand der Bauern, die größte Revolution, welche die deutsche Geschichte kennt. Die deutsche Bauernschaft hatte sich im dreizehnten Jahrhundert in vielen Landschaften recht wohl besnnden. Sie erfreute sich damals eines steigenden Wohlstandes, da die Erträge des Ackerbaus wuchsen; sie litt nicht sehr unter dem Drucke der Gutsherren, da diese selten selbst Landwirtschaft trieben und die gutsherr-lichen Dienste daher gering waren; wem es im Jnlande nicht nach Wunsch ging, der ging in die Kolonisationsgebiete jenseits der Elbe und ließ sich als freier Bauer dort auf neuerworbenem Grund und Boden nieder. Aber im Laufe der Zeit war die Lage der Bauern viel schlechter geworden. Die adligen und geistlichen Gutsherren erhöhten willkürlich die Abgaben und die Fron-, d. H. Herrendienste; sie mißachteten ihre Rechte und suchten sie möglichst zu Leibeigenen zu machen; das Gemeindeland, besonders den Gemeindewald, schlugen sie zum eigenen Besitz. Von den Steuern ferner, welche der Staat jetzt auferlegte, wurde ein unverhältnismäßig großer Teil den Bauern aufgebürdet; denn sie waren der schwächste
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Franz_von_Sickingen Franz Ulrich_von_Hutten
Drutschland im dreizehnten Jahrhundert.
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möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Rittsrheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere.
§ 68. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürsten hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzoge, Grafen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber sür ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-güter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wah lretch geworden. Auch früher hatte der König Wahlreich, gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für bett Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten.
Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen Sewttte. Volkes. Die Zersplitterung 'Deutschlands nahm von nun an ^uta-
Neubauer, Geschichtl. Lehrbuch für Mädchensch. It. 8. Aufl. 5
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Extrahierte Personennamen: Ottos Konrads Friedrich_Barbarossas Friedrich Barbarossas Neubauer
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lung auf einem Felde zwischen Kamba und Tribur, südöstlich von Mainz, abgehalten. Die sieben Kurfürsten versammelten sich zur Wahl im Chore des Domes zu Frankfurt. Die Krönung und L-albuug des neugewählten Königs durch die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier fanb in Aachen statt.
Der König war oberster Regent, oberster Richter und oberster Felb-herr des Reiches. Er hatte keine feste Residenz, sondern begab sich jeweils dahin, wo die Reichsangelegenheiten feine Gegenwart nötig machten. In verschiedenen Teilen des Reiches waren königliche Paläste (Pfalzen), so in Aachen, Ingelheim, Goslar, auf dem Kyffhänserberg, auf dem Trifels. In den Pfalzen faßen hohe königliche Beamte, die Pfalzgrafen, welche das zu den Pfalzen gehörige Gebiet regierten und an der Stelle des Königs zu Gericht faßen. Der vornehmste dieser Beamten war der zu Aachen, der später als Pfalzgraf bei Rhein unter die höchsten Fürsten des Reiches gehörte. Zur Beratung über wichtige Reichsangelegenheiten würde vom Könige der Reichstag berufen, eine Versammlung aller freien Männer, später nur des hohen Abels. In alter Zeit wurden die Reichstage am liebsten in rheinischen Städten abgehalten.
Die Einkünfte des Königs flössen aus den Erträgnissen der Krongüter und der Allodialgüter des königlichen Hauses, ferner aus den sogenannten Regalien, d. H. Königsrechten, nämlich ans Zöllen und sonstigen Wegegeldern, Bergwerken, Salinen, dem Münzrechte, sowie auch aus gerichtlichen Strasgelbern. Steuern würden im alten deutschen Reiche nicht Bezahlt.
Die Kailerwürde. Tie Krönung Karls des Großen zum Kaiser bedeutete, daß Karl der oberste Gebieter über die Völker des Abendlandes und der Schutzherr der christlichen Kirche sein solle. In der Tat gehorchte seinem Scepter ganz Mitteleuropa und säst ganz West- und Südeuropa. Bei der Teilung des Karolingerreiches durch den Vertrag von Verdun gelangte die Kaiserkrone an die Familie Lothars, der zugleich die Herrschaft in Italien zufiel, und in den nächsten hundert Jahren führten die Könige von Italien den Kaifertitel. Otto der Große vereinigte das Königreich .Italien mit dem beutfchen Reiche und ließ sich 962 zum römischen Kaiser krönen, und die Kaiserwürde blieb den deutschen Königen bis zum Jahre 1806. Seit Kaiser zu frönen hatte nur der Papst das Recht; daher kam es, daß manche Päpste behaupteten, die Kaisermacht sei ein Ausfluß der päpstlichen Gewalt, was sie aber so wenig war, als die Königsmacht ein Ausfluß der Gewalt der Erzbischöse, die den deutschen König salbten und frönten. Es entstanden infolge davon viele und heftige Kämpfe, und mehr als ein Papst verlangte das Recht, die beutsche Königswahl zu bestätigen ober zu verwerfen. Darum traten im Jahre 1338 die deutschen Kurfürsten auf dem sogenannten Königsstuhl — einer Halle mit einer Plattform — bei Reuse zusammen und erklärten, daß ein deutscher König feine Macht nur von Gott habe durch die Wahl der Kurfürsten und keiner Bestätigung durch den Papst bedürfe. Dabei wurde es als selbstverständlich angesehen, daß nur der deutsche König einen Anspruch auf die Kaiserwürde habe. Die deutschen Könige ließen zwischen ihrer Königskrönung und ihrer Fahrt nach Rom zur Erlangung der Kaiserkrone seither oft viele Jahre vergehen, ohne daß ihnen die Ehren und Rechte des Kaisers streitig gemacht würden. So gewohnte man sich baran, das Oberhaupt des deutschen Reiches als Kaiser anzusehen und zu ehren, wettn auch die Krönung durch den Papst nicht erfolgte. Der letzte vom Papste gekrönte Kaiser war Karl V.; die späteren Kaiser würden vom Erzbischöfe von Mainz in Frankfurt gefrönt. Das Reich führte den Ramen „das heilige römische Reich deutscher Ration".
Heerwesen. Das Heer des alten römischen Reiches bestand zuerst aus dem Heerbanne, d. h. dem Aufgebote aller freien, waffenfähigen
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Extrahierte Personennamen: H._Königsrechten Karls Karl Otto Karl_V. Karl_V.
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Sehr zahlreich waren im deutschen Reiche die Klöster. Unter diesen Zeichneten sich besonders die des Benediktinerordens aus durch Pflege der Wissenschaften und Künste, durch Sorge für deu Unterricht der Jugend, sowie durch Beförderung des Ackerbaues und der Gärtnerei. Dies gilt vornehmlich von den Klöstern Tegernsee, St. Gallen, Reichenau, Clüuy, St. Blasien, Hirsau, Hersfeld, Fulda.
Die Städte. Schon vor der Völkerwanderung gab es in Deutschland viele Städte, die von den Römern gegründet worden waren, so Breisach, Straßburg, Speier, Worms, Mainz, Bonn, Köln, Trier, Baden, Augsburg, Regensburg, Passau. Andere Städte entstanden erst später im Anschlüsse au eine Kirche, ein Kloster, ein festes Schloß, oder durch Erweiterung eines Dorfes in günstiger Verkehrslage. Unter Heinrich I. wurden viele Dörfer und Flecken mit Mauern versehen und erhielten Stadtrechte. Die Einwohner der Städte trieben ursprünglich Ackerbau wie die Landbewohner: im Verlause der Zeit verlegten sie sich auf das Handwerk und den Handel. Die Bürger einer Stadt hatten nicht alle die gleichen Rechte. Man unterschied die Geschlechter, d. h. die alteingesessenen reichen Bürgerfamilien, auch Adelige, die das Bürgerrecht hatten, und die Handwerker oder Zünfte; aus den Geschlechtern wurden die Stadtobrigkeiten gewählt; die Handwerker konnten wählen, aber nicht gewählt werden. Die Leute des gleichen Handwerks bildeten eine Zunft; der Zunftmeister und die Zuuftältesteu hatten darüber zu wachen, daß die Meister, Gesellen und Lehrlinge ehrlich arbeiteten und einen ehrbaren Wandel führten. Wenn der Handwerksgeselle aus Wanderschaft ging, so fand er überall bei seiner Zunft sozusagen eine zweite Heimat. Im vierzehnten Jahrhunderte erhielten die Zünfte Anteil an der Stadtregierung. Die Städte waren teils Reichsstädte, teils Landstädte. Die Reichsstädte hatten nur den Kaiser als Herrn über sich und übertrafen an Macht und Ansehen manchen Fürsten, so Straßburg, Köln, Lübeck, Nürnberg, Augsburg. Die Landstädte waren einem Fürsten, Bischof, Kloster, oder auch einem einfachen Adeligen untertan.
Die deutschen Städte waren ausgezeichnet durch die Schönheit ihrer Kirchen, Rathäuser und öffentlichen Plätze; die Straßen waren allerdings meist eng und krumm; denn, weil die Städte durch Mauern mit Türmen und durch Gräben befestigt waren, mußte man eng bauen. Die Häufer waren bequem und wohnlich gebaut und mit soliden, oft kostbaren Geräten eingerichtet; reiche Familien der Reichsstädte besaßen oft nicht weniger Silbergeschirr und sonstige Kostbarkeiten als heutzutage mancher Fürst.
Der Stolz der Stadtbürger war Tüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Rührigkeit im Geschäfte, Handel oder Handwerk und Ehrbarkeit im Wandel. Von ihrer Frömmigkeit geben heute noch die herrlichen Kirchen der alten Städte Zeugnis, von ihrer Mildtätigkeit die Stiftungen für Arme und Kranke. Dabei waren sie wehrhaft, und jede Stadt besaß ein Bürgerheer, so gut bewaffnet und geübt, daß sie feindlichen Angriff der Fürsten und Adeligen abwehren konnte; wo die Wehrkraft einer Stadt nicht ausreichte, taten sich mehrere Städte zu Schutz und Trutz zusammen.
Durch die Städte gingen die großen Landstraßen, aus denen die Kaufmannsgüter befördert wurden; in den Städten wurden die Jahrmärkte gehalten, und von Handwerkern wurde alles verfertigt, was der Bürger und der Landwirt, der Geistliche und der Kriegsmann an Gewand, Geräten, Waffen bedurfte. Daher war Wohlstand und Reichtum in den Städten. Die Bürger lebten behaglich und ließen sich an Speise, Trank, Kleidung nichts abgehen. Zu Zeiten mußten die Obrigkeiten einschreiten, weil Wohlleben und Kleiderpracht übertrieben wurden. Nicht nur Gewerbe und Handel, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden in den deutschen Städten gepflegt. Geschickte Baumeister waren überall zu finden; noch
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Stifte in weltliche Herrschaften verwandelt und unter die Reichsritter verteilt werden. Die Bauern, welche von ihren geistlichen und weltlichen Herren hart bedrückt wurden, waren unruhig und rüsteten sich zum Aufstande. Als Schutzherr der Kirche'hatte Karl die Pflicht, nach Abstellung der Mißbrauche zu streben; allein dies war durch den Ablaßstreit und seine Folgen sehr erschwert worden. Dazu kam noch, daß König Franz I. von Frankreich, der durch Bestechung deutscher Fürsten vergeblich nach der Kaiserkrone gestrebt hatte, den jungen Kaiser mit Krieg bedrohte und die Türken aufhetzte, daß sie von Osten her in das deutsche Reich einfielen.
Auf dem Reichstage zu Worms (1521) versuchte Karl die kirchlichen Streitigkeiten durch Strenge zu unterdrücken; gleichzeitig gab er sich Mühe, den Papst zu einer Kirchenverbesserung zu bewegen. Er bewirkte, daß sein Lehrer, der fromme Bischof von Utrecht, Adrian Vi., zum Papst gewühlt wurde; aber sein Nachfolger Clemens Vii. schloß einen Bund mit dem Könige von Frankreich gegen den Kaiser. Allerdings erfocht Karl einen glänzenden Sieg bei Pavia und nahm den französischen König gefangen, und die deutschen Landsknechte erstürmten und plünderten Rom; aber dadurch wurde die Berufung einer allgemeinen Kirchenversammlung vorerst unmöglich gemacht.
Während Karl in Italien gegen die Franzosen kämpfte, griff Franz von Sickingen den Kurfürsten von Trier an. Der Kurfürst von der Pfalz und der Landgraf Philipp von Hessen kamen dem Trierer zu Hilfe. Franz von Sickingen mußte die Belagerung von Trier ausgeben und zog sich in seine feste Burg Landstuhl zurück. Hier wurde er von den Verbündeten belagert und verlor sein Leben durch einen Kanonenschuß.
2. Der Bauernkrieg.
3ni Sommer des Jahres 1524 brach am Oberrhein ein Ausstand der Bauern aus, der sich in Jahresfrist über das Elsaß, den Breisgau, Schwaben, Franken bis nach Sachsen und Thüringen verbreitete. Die Bauern waren von ihren geistlichen und weltlichen Grundherren stark bedrückt und mußten große Abgaben zahlen. Sie taten sich daher zu Bündnissen zusammen, um sich von den Grundherren freizumachen. Sie wollten sortan nur dem Kaiser und dem Reiche untertan sein und nicht mehr Lasten tragen, als durch Recht, Billigkeit und Gottes Wort geboten sei. Als Bündniszeichen hatten sie auf ihren Fahnen einen Bauernschuh, den Bundschuh, und davon gaben sie dem Bündnisse selbst den Namen „Bundschuh". Am härtesten wurden die Klöster mitgenommen. Sie wurden ausgeplündert, ihre Zinsbücher zerrissen, die Kirchen geschändet, verwüstet und in
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Franz_I._von_Frankreich Franz_I. Karl Karl Adrian_Vi Clemens_Vii Karl Karl Karl Karl Franz_von_Sickingen Franz Philipp_von_Hessen Philipp Franz_von_Sickingen Franz
Extrahierte Ortsnamen: Worms Utrecht Frankreich Pavia Rom Italien Schwaben Sachsen Gottes