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1. Deutsche Geschichte - S. 68

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
68 Die deutsche Katserzeit 919—1250. Genuas lag. Von diesen Städten führten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des südlichen Europas, Gewürze, Wein und Ol, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, über die Alpen nach den großen Handelsplätzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem größten Kanal Venedigs ein mächtiger Palast, der den Namen „Kaufhaus der Deutschen" trägt. § 70. Städtewesen ltnb Bürgertum. Deutschland war ein städtereiches Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegründet, wo man Markt abhalten durfte und die durch Mauern gegen fremde Angriffe und Überfälle geschützt waren. Die Bevölkerung bestand in der Hauptsache aus zwei Ständen, den Geschlechtern und »cwcchter.ben Handwerkern. Die Geschlechter oder Patrizier bildeten den städtischen Adel; aus ihnen wurden die B ü r g e r m e i st e r und Ratsherren gewählt. Sie waren oft reiche Leute, deren Schiffe die Meere befuhren und deren Handelsbeziehungen in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prächtig kleideten und auf die übrige Bevölkerung von oben herabsahen. Handwerker Aber auch die Handwerker wurden allmählich wohlhabender, behäbiger und selbständiger. Im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert kam es in vielen Städten zu Aufständen der Zünfte gegen die Geschlechter; diese endeten meist damit, daß einige Zunftmeister in den Rat ausgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Städtewesens. Damals standen diese Republiken mächtig da, um so mächtiger, weil Städte-sich zu Städtebunden zusammenschlossen. Ein rheinischer 6u“bt' Städtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwäbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schließlich ist es allerdings nicht allen Städten gelungen, die selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von Landstädte ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstädten gemacht, Ruchrstme.immerhin gab es auch ferner eine große Zahl von freien Reichsstädte n, die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck. ®twee Werfen wir noch einen Blick auf das A u ß e r e d e r S t a d t. Die Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur

2. Geschichte des Mittelalters - S. 218

1888 - Wiesbaden : Kunze
218 Vierte Periode des Mittelalters. von Böhmen, der allein eine ausreichende Macht zu dieser Würde zu haben glaubte und daher selbst auf die Krone gehofft hatte, war der Wahl fern geblieben und spottete jetzt über den armen Grafen, der Herr und Haupt der deutschen Fürsten sein solle. Rudolf war, als er in seinem 55. Jahre auf den Thron erhoben wurde, eine stattliche Erscheinung. Der kleine, dünnbehaarte Kopf wurde durch eine hohe Stirn und lebhafte Augen geziert, aus dem blassen Gesichte trat eine große Adlernase hervor, die starke Unterlippe kennzeichnet noch heute die Habsburger. Er war gerade in einer Fehde mit dem Bischof von Basel begriffen, dessen Bürger einige von seinen Leuten erschlagen hatten, und lag mit seinem Kriegsvolke vor der Stadt; da weckte ihn einst in der Nacht sein Schwager Friedrich von Zollern und teilte ihm das Ergebnis der Wahl mit. Als der Bischof von Basel die un- erwartete Kunde vernahm, rief er bestürzt aus: „Lieber Herr Gott, setze dich fest auf deinen Thron, sonst holt dich der auch herunter!" Die Belagerung von Basel wurde aufgehoben, die Stadt öffnete dem Kaiser die Thore und schenkte ihm 9000 Mark Silber als Beitrag zu den Krönungskosten. Rudolf begab sich hierauf mit einem großen Gefolge nach Aachen, wo ihn der Erzbischof von Köln krönte. Bei dieser feierlichen Handlung bekundete er aufs neue seinen frommen Sinn. Als Rudolf nach der Krönung den Fürsten die Belehnung mit dem Zepter erteilen sollte und dasselbe fehlte, nahm er das Kruzifix vom Altar, küßte es und sprach: „Dies Zeichen, in welchem die ganze Welt erlöst wurde, kann wohl ein kaiserliches Zepter vertreten!" Die Fürsten küßten das Kreuz und empfingen mit demselben die Belehnung. Festlichkeiten aller Art verherrlichten die Krönung, und Kurfürsten verrichteten die Ehrendienste. Zum erstenmale wurde ein mit Wildpret gefüllter Ochse für das Volk gebraten; 2000 Mark Silber empfing die Volksmenge, und 5 Tage währte das Turnier. Nach der Krönung schrieb Rudolf an den Papst. Er sagte der Kirche seinen Schutz zu und versprach, sich der Eingriffe in die Angelegenheiten Unteritaliens zu enthalten, worauf ihn der Papst als rechtmäßigen König anerkannte und Alfons von Kastilien zur Verzichtleistung auf den deutschen Thron bewog. Von einem Römerzug sah deshalb Rudolf ab, er begnügte sich mit der Huldigung der Lombarden und richtete seine ganze Kraft auf die Ordnung und Besserung der Verhältnisse in Deutschland. Als er auf feinem Königsritt durch das Land von Bürgern und Bauern allerorten Klagen über Willkür und Wegelagerei, welche Adlige trieben, vernehmen mußte, gab er strenge

3. Geschichte des Altertums - S. 32

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der Griechen. Staat. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Brger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung, wo er auch reden durfte. Mit dein dreiigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt whlen oder aus-losen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der groen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zhlten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschdigung. So war immer ein auerordentlich groer Teil der Brgerschaft im Dienste des Staates ttig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Rats-Herren oder Beamte. Es ist leicht begreiflich, da durch die groe Machtstellung Athens auch 5etoerbenbdas wirtschaftliche Leben gefrdert wurde. Der Pirus wurde jetzt der besuchteste Handelshasen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Ksten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewnder aus dem Orient oder Wein, Frchte, Fische, auch Sklaven herbeigefhrt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit l, Vasen und Krgen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbelten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolge-dessen erblhte das Gewerbe; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Brger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkaust werden wie irgend ein anderer Besitz. Wissenschaft und Kunst im Zeitatter des Perikles. Wissenschaft. 36. So war Athen damals die mchtigste und reichste Stadt Griechenlands. Unvergnglichen Ruhm aber hat es sich dadurch erworben, da Wissenschaft und Kunst damals dort erblhten, wie sie nie zuvor und selten spter in einer Stadt geblht haben. Dort lebte der Geschichtschreiber der Perserkriege, Herodot, der Vater der Geschichte", der aus einer Stadt Kleinasiens stammte; dort auch der einige Jahrzehnte jngere Thucydides, ein Athener, der unbertroffene Geschichtschreiber des Poesie, peloponnesischen Krieges. Freilich brachte Athen die drei groen Tragdien-dichter Griechenlands hervor: Aschylus, der in der Schlacht bei Salamis mitfocht, Sophokles, den Dichter der Antigone und des Odipus, der nach der Schlacht bei Salamis in dem Siegesreigen mittanzte, Euripides, der am Tage dieser Schlacht geboren sein soll. Ebenso war der groe Lust- Grtel geschrzt wurde. Ging man aus, so trug man darber einen weiten, um den Krper geschlungenen Mantel. Auch die Mnnerkleidung bestand aus dem hemdartigen Untergewand und dem Mantel.

4. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 202

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
Machthaber und die letzte Rechtsquelle. Da es das Streben der Fürsten ;v uach Strkung ihrer landesherrlichen Gewalt frderte, bevorzugten auch die /, , Hohenstaufen in ihrem Streben nach absoluter Gewalt das rmische Recht. - Die jungen Leute, die auf deu Universitten dieses Recht studiert hatten, nahmen allmhlich die Richterstellen an den Gerichten ein (Reichs-*; ' kammergerjcht und Kammergericht Joachims f. von Braudeuburg)^Dem Volke blieb das rmische Recht fremd, und deshalb mute es sich bei t. V, . .jeinen Rechtshndeln durch Anwlte vertreten lassen.diese aber zogen die Prozesse nicht selten zu ihrem eigenen Vorteile und zum Nachteile ' ' ihrer Austraggeber in die Lnge, schlugen ein nicht immer einwandfreies Verfahren ein und erschtterten auf diese Weise das Rechtsbewutseiu des Volkes und seinen Glauben an die Unparteilichkeit der Zchter. Fr ^ . die Entwicklung der Geldwirtschaft war das rmische Recht wohl geeignet, r^^"7bil-age der Bauern hatte es schwere Folgen. 'Das Gerichtsverfahren war durch den Einflu des rmischen^ Rechts in mancher Hinsicht anders geworden. Als Beweismittel kam die -Folter znr Anwendung. Die Strafen wurden hart und grausam.^ / ,' , /, Die Missetter wurden an dem Galgen aufgeknpft oder gefoltert. cutd&V/ 7 ' : -durch das Schwert hingerichtet oder gerdert, gevierteilt oder verbrannt; Verstmmlungen durch Blendung der Augen, Abhauen von einzel-- e neu Gliedmaen kamen ebenfalls vor. Entehrend war die Straft. des Hundetragens, des Ailsstupens, des Ansstellens am Prangers / *'"'/* das Brandmarken und Eselreiten. Andere beltter wurden in Trme . gesperrt, wo Arme und Beine in einen Stock eingeschraubt wurden. Verleumdern hing man einen Ring um deu Hals, schwatzhafte Weiber wurden # * Oy! C" ins Wo)|er getaucht, znkische zwngte man zusammen in die Beiskatze," ' ein Brett, das au beiden Enden eine ffnung hatte, durch die die Weiber fo den Kops steckten, da sie sich ansehen muten. ?as Zemgeritkl.^Das Feingericht ober die Feme (----- Strafe, Bund?) ist , in seinem Ursprnge aus das altdeutsche Volksgericht zurckzufhren, das atf,"/ der Groe durch Einfhrung von Schaffen geregelt und unter kaiserliche Ober-' , Hoheit gestellt hatte. Als spter die Landesherren das Volksgericht durch das Hofgericht zu verdrngen suchten, setzten die Westfalen diesen Bestrebungen den krftigsten Widerstand entgegen und hielten das alte Freigrafengericht aufrecht. In der rechtlosen Zeit um die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts, wo es fast berall an einer geordneten Rechtspflege mangelte, gewann das ; ,// Femgericht immer mehr an Bedeutung. Nach feinem Sitze in Westfalen fhrt e- auch den Namen das westflische Gericht, und weil es anfangs nur ibcr Freie richtete, während die Unfreien dem Gaugericht unterworfen waren, /. nennt man es das Freigericht. Heimliches Gericht hie es. weil nur J ^ seine Mitglieder, die Wissenden, in das Gerichtsverfahren eingeweiht waren; sie erkannten sich an bestimmten Zeichen. .4kafr .

5. Geschichte des Mittelalters - S. 162

1888 - Wiesbaden : Kunze
162 Dritte Periode des Mittelalters. seine Tapferkeit bereits auf dem zweiten Kreuzzug bewiesen. Er wurde darum 1152 in Frankfurt einstimmig gewählt und in Aachen gekrönt. Er war ein schöner, kräftiger Mann von mittlerer Größe. Das blonde Haar trug er kurz abgeschnitten und aus der Stirne gekräuselt. Sein Bart war rot, weshalb er in Italien den Namen Barbarossa (Rotbart) erhielt, das Auge war blau, der Blick scharf, der Gang würdevoll, seine ganze Erscheinung majestätisch. Gelehrte Kenntnisse besaß er nicht, aber Verstand, einen unbeugsamen Willen, wahre Frömmigkeit und Sinn für Kunst und Wissenschaft. Sein Urteil betrog ihn selten, sein Gedächtnis nie. Gegen die Kirche und ihre Diener war er ehrerbietig, gegen die Übergriffe der . Geistlichkeit streng. Von sich selbst dachte er bescheiden, und seine Leistungen dünkten ihm im Vergleich zu dem, was Karl und Otto der Große gethan, gering. Und doch ist er von allen deutschen Kaisern seinem erhabenen Vorbilde, Karl dem Großen, am nächsten gekommen. Gleich diesem führte er ein sehr bewegtes Leben; er mußte in Italien mit den lombardischen Städten und Papst Alexander Iii., in Deutschland besonders mit Heinrich dem Löwen kämpfen und beschloß endlich seine thatenreiche Laufbahn aus dem dritten Kreuzzuge. Kaum hatte Friedrich feine Regierung angetreten, fo war er bemüht, das kaiferliche Ansehen in Deutschland und Italien in seinem ganzen Umfang wieder herzustellen. Zunächst schlichtete er die Streitigkeiten in Deutschland. Er versöhnte die Welsen- und Hohenstaufenpartei, indem er dem Herzog Jasomirgott, den er wegen Ungehorsams achten mußte, das Herzogtum Bayern nahm und Heinrich dem Löwen noch zu Sachsen verlieh, sodaß er an diesem fürs erste einen mächtigen Bundesgenossen gewann. Darnach wandte er sich den Angelegenheiten in Italien zu. In Italien war die Wiederaufrichtung der Kaisermacht am schwersten durchzuführen, und Friedrich war genötigt, sechs Züge dahin zu unternehmen. In Oberitalien hatten sich nämlich die großen Städte zu Beherrschern des Landes erhoben und die kaiserlichen Rechte, wie Gerichtsbarkeit, Zölle, Münzrecht rc. sich angeeignet. Am meisten Klagen wurden gegen das stolze Mailand geführt, das die kleineren Städte hart bedrückte, die Bewohner von Lodi mit Weib und Kind von Haus und Hof verjagt und die Stadt verbrannt hatte. In Rom bestanden bedenkliche Zwistigkeiten zwischen dem Volke und dem Papste, während in Unterhalten die Normannen mit dem griechischen Kaiser in beständiger Fehde lebten. Erster Zug nach Italien (1154—1155). Friedrich hatte an

6. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 135

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
135 (ober Kaisers) Kammerknechte'. Im Laufe der Zeit entwickelte sich dann die Ansicht, daß das Vermögen der Kammerknechte biesen nur precario b. H. als eine Vergünstigung gehöre, mithin vom Kaiser jeber-zeit zurück genommen werben könne. Da aber dieser den Jubenschutz-zoll oft an anbere (Städte, Fürsten, Bischöfe) aus Zeit ober für immer verlieh, teils um feine Verpflichtungen den Belehnten gegenüber bamit zu tilgen, teils um ihnen eine Gunst zuzuwenben ober in schwierigen Lagen sie zu unterstützen, so übten balb auch anbere Mächte als der Kaiser das Recht aus, von den Juben jeberzeit zu sorbern, was sie brauchten. „Im Gerichtsverfahren war der Jube, soweit es den Zeugenbeweis anbelangt, jebem anbetn Fremben gleichgestellt; bagegen wanbte man gegen ihn anbere Beweismittel an, beiten sonst nur Leibeigene unterlagen: man unterwarf sie den Gottesurteilen und der Tortur, freilich erst im späteren Mittelalter. Auch würde der Jube später, obgleich das Tragen der Waffen ihm verboten war, zum Zweikampfe genötigt. Der Jubeneib würde mit häßlicher Spitzsinbigkeit ausgebilbet, sowohl was die Worte betrifft, die der Jube zu sprechen hatte, als in Rücksicht auf feine Kleibung und fein sonstiges Verhalten währenb des Schwures. Schon in karolingischen Jubengefetzen hieß es: ,Streue Sauerampfer zweimal vom Kopf aus tm Umkreis feiner Füße; wenn er schwört, soll er bastehen, und in seiner Hand die fünf Bücher Mosis halten, gemäß feinem Gesetz, und wenn man sie nicht in hebräischer Sprache haben kann, so soll er sie lateinisch haben.' Der Schwabenspiegel aber bestimmt: ,Er sol uf einer suwe hüte (Schweinehaut) stan unde suln diu fiunf buchern Moysy vor im ligen, unde sol im diu rehte hant in dem buoche ligen unz an das riste b. H. bis ans Gelenk. Nach andern Vorschriften sollte der Jube auf nacktem Körper einen grauen Rock und Hosen ohne Vorsüße (unsere Heutigen Strümpfe) anhaben, einen spitzen Hut auf dem Rock tragen und auf einer in Lammblut getauchten Haut stehen. Die älteste Formel des von den fränkischen Königen aufgestellten Jubeneibes lautete: ,So wahr mir Gott helfe, der Gott, welcher Moses das Gesetz auf dem Berge Sinai gab; möge mich der Aussatz verschonen, der über Raemann und Siri kam; möge mich die Erbe verschlingen, wie sie Dathan und Abiron verschlang; ich habe tu dieser Sache nichts Böses gegen btch verschulbet.- Die Strafen wiber die Juben würden an manchen Orten schärfer und vor allen Dingen schimpflicher gestaltet als bei christlichen Verbrechern.

7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 185

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 185 - groes Gut und Geld, wie mir dann geboten worden, erlangt haben. Was aber Eurer Kaiserlichen Majestt und dem Hause Osterreich an Nachteil daraus entstanden wre, das haben Eure Kaiserliche Majestt aus hohem Verstand wohl zu erwgen......... Dem allen nach, so ist an Eure Kaiserliche Majestt meine untertnigste Bitte, Eure Kaiserliche Majestt wolle solche meine getreuen untertnigen Dienste gndiglich bedenken und mit Herrn Barges oder auf anderem Wege verschaffen und verordnen, da mir solche meine ausgelegte (Summe. Geldes samt dem Interesses ohne lngeren Verzug entrichtet und bezahlt werde....... Eurer Kaiserlichen Majestt untertnigster Jakob Fugger. D. Die Brger. Quelle: Seb. Franck: Chronika. Zeitbuch und Geschichtsbibel von An beginn bis 1531. Straburg 1531. Fundort: Albert Richter a. a. O. S. 176. Der dritte Stand sind die Brger oder die Stadtleute; deren sind etliche dem Kaiser, wie in den Reichsstdten, etliche den Fürsten verpflichtet, etliche sind fr sich, wie in der Schweiz und in den Freistdten. Ihr Gewerbe ist mancherlei und knstlicher als bei irgend einem Volke auf dem Erdreiche. Wiewohl vor-zeiten Barbaren und ein ungeschicktes, kunstloses, wildes, ungezhmtes, krieggieriges Volk, sind sie doch jetzt ein weltweises, kunstreiches Volk, dazu zu allen Hndeln khn und geschickt. Weiter ist auch in mchtigen Freistdten und Reichsstdten zweierlei Volk: gemeine Brger und die Geschlechter, die etwas edel sein wollen und auf adelige Manier von ihren Renten und Zinsen leben. Sie leiden keinen gemeinen Brger in ihrer Gesellschaft, ob er ihnen gleich an Reichtum gleichkommt, heiraten auch ebensowenig als der Adel unter sie, sondern gleich zu gleich heiratet, wer nicht ein Auswurf und nicht verschmht sein will. Doch haben sie ein Recht, <md ist kein Teil dem anderen unterworfen. Dies Volk lebt untereinander freundlich auf gemeinen und besonderen Pltzen. Da kommen sie zuhaus, reden, hantieren und laden einander. Die Kleidung ist alle Tage neu. Nicht lange, noch bei Menschengedenken, trug man spitzige Schuhe mit langen Schnbeln, kleine, enge, kurze Kleider, Kappen mit Zotten; jetzt ist alles anders und umgekehrt, weit, groß, die Schuhe breit. Der Weiber Kleidung ist jetzt kostbar, aber ehrbar gemacht und wenig zu tadeln, ausgenommen den frwitzigen berflu. In Messe hren und lesen lassen ist es ein andchtig und aberglubisch Volk, das viel aufs Messelesen hlt und oft auch vor Tags Mgde und Knechte zu der Frhmesse ntigt. Im Almosengeben ist es mild und freigebig, ernhrt viel Bettelmnche und andere Geistliche, deren sie einen Hausen haben, wie kaum ein anderes Volk. Desgleichen viel Stiftskirchen voller Chorherren, Domherren, Bischfe, Prlaten, bte, Prpste, Dekane usw. Spitler hat dies Volk nicht wenig; auch in den Stdten hin und her viel arme Schler und Halbpfaffen, *) mit Zinsen.

8. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 89

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Godepert, Perthari und Grimwald. 89 versprach, dem Taso nach germanischem Brauch den Barl zu scheren und ihn damit an Kindesstatt anzunehmen,*) worauf denn auch Taso mit seinem Bruder Kako und einem auserlesenen Gefolge junger Männer, nichts Schlimmes befürchtend, zu Gregorius kam. Sobald sie aber die Stadt betreten hatten, ließ der Exarch die Thore verschließen und Bewaffnete über Taso und sein Gefolge herfallen. Dieser rüstete sich mit den Seinen unerschrocken zum Streit; nachdem sie aber ein großes Blutbad unter den Kaiserlichen angerichtet hatten, fanden sie selber den Tod. Gregorius ließ sidi Tasos Haupt bringen und schnitt ihm, auf teuflische Weise seinen Eid erfüllend, den Bart ab. Danach wurde Gisulfs Bruder, Grasulf, vom König Agilulf zum Herzog von Friaul erhoben. Die beiden jüngern Söhne Gisulfs aber, Radwald und Grimwald, waren zu stolz sich der Gewalt des Oheims zu beugen, obwohl sie beide noch jung an Jahren waren. Darum fuhren sie auf einem kleinen Schiffe an der Küste des adriatischen Meeres südwärts und begaben sich nach der Stadt Benevent, dem Sitze des Herzogs Arichis. Dieser hatte, wie früher bemerkt worden ist, die Söhne Gisulfs erzogen und nahm jetzt die beiden Flüchtlinge auf das liebevollste auf und hielt sie in allen Stücken als seine eigenen Söhne. Er selbst hatte nur einen Sohn, Agio mit Namen. Der war einst ein kluger und herrlicher Jüngling gewesen. Als aber sein Vater ihn zur Zeit des Königs Rothari einmal als Gesandten nach Italien geschickt hatte und Agio auf dem Rückweg in Ravenna einkehrte, brachte ihm der Exarch, obwohl es mitten im Frieden war, einen Gifttrank bei, der dem Unglücklichen seinen Verstand raubte, so daß er seitdem nie wieder bei gesunden Sinnen war. Als nun der alte Arichis, nachdem er fünfzig Jahre Herzog gewesen war, zu sterben kam, empfahl er, wohl wissend, daß sein armer Sohn nicht wohl bei Sinnen sei, seinen Mannen die beiden wackern Helden Radwald und Grimwald als seine eigenen Söhne und riet ihnen diesen zu gehorchen, da sie besser als Agio die Herrschaft zu führen vermöchten. Darauf starb der greise Herzog (641). Radwald und Grimwald aber wollten den Sohn ihres Wohlthäters nicht in seinem Rechte kränken, sondern gehorchten ihm in allen Dingen wie einem älteren Bruder. Als nun Agio ein Jahr und fünf Monate regiert hatte, kamen einst slavische Seeräuber auf einem Schiffe über das adriatische Meer, landeten, schlugen ein Lager auf und verwüsteten das Gebiet der Stadt Sipontum. Sie gruben aber insgeheim verborgene Gruben und deckten sie mit Reisig und Rasen zu, und wie Agio, da Radwald *) Abschneiden des Haares, bei Erwachsenen des Bartes, war Symbol der Annahme an Kindesstatt. Wer sich Haar oder Bart abschneiden ließ, unterwarf sich gleichsam der väterlichen Gewalt des Abschneidenden; denn Haar und Bart durften nur mündige Freie ungeschoren tragen.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1901 - München [u.a.] : Franz
Das Interregnum. 89 und erkrankter christlicher Pilger im Orient, besaßen eigene Ordenshäuser und umfaßten Ritter, welche den Schutz ihrer Glaubensgenossen gegen die Muhammedaner, Priester, welche die Funktionen der Geistlichkeit, und dienende Brüder, welche den Dienst der beiden anderen Klassen zu übernehmen hatten. Die wichtigsten sind: 1. Die von Italienern gestifteten Johanniter, die sich nach Johannes dem Täufer, später nach ihrem Sitze (der Insel Rhodus) Rhodiser und schließlich (seit ihnen Karl V. 1530 Malta eingeräumt) Malteser nannten. Sie trugen ein schwarzes Ordenskleid mit weißem Kreuz. 2. Der von Frankreich aus gegründete Orden der Tempelherren, die sich nach dem salomonischen Tempel nannten, in dessen Gegend ihr Ordenshaus in Jerusalem gestanden. Ihr Ordenskleid war weiß mit rotem Kreuz. 3. Die Denlschhcrren, deren Genossenschaft von Barbarossas Sohne Friedrich im Lager vor Akkon 1190 gestiftet worden. Sie trugen einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz, woher auch die Farben von Preußen stammen, das sie in 53jährigem Kampfe (1230—1283) germanisierten. 3. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte jzso—3517. Das Interregnum izwischenreich) 1256—1273. Nach dem Tode Konrads Iv. (1254) saud sich kein deutscher Fürst, der die Kaiserkrone hätte annehmen wollen, und so blieb Dentschlan d von 1256—1273 ohne gemeinsames Oberhaupt ^). In dieser kaiserlosen Zeit, dem sog. Interregnum oder Zwischenreich, in dem das Königtum völlig daniederlag, befestigte sich vor allem die fürstliche Gewalt in der Stellung, die sie schon unter Friedrich 11. errungen hatte. Das Neichssürftenlnm ist in Deutschland hervorgegangen ans dem Volksherzogtum. Seit Heinrich Iv. ward die fürstliche Gewalt that-fachlich erblich; die Fürsten schwangen sich mit der Zeit zu wirklichen Herren ihrer Gebiete aus, zu Landesherren, d. h. jeder von ihnen übte nun kraft Erbrechtes in seinem beschränkten Gebiete alle diejenigen Rechte aus, die srüher der König oder Kaiser für das ganze Reich besessen hatte, wie das Zoll- oder Münzregal, die Bergwerksgerechtigkeit, das Befestigungsrecht, die Befugnis einer Landesgesetzgebung, die sogar dem Reichsrecht vorging. Da dies auch nach dem Interregnum, d. H. seitdem man wieder Könige wühlte, nicht anders wurde, war die Lockerung des Reichsverbandes und die Königtum. Fürstentum. *) Richard von kornwall und Alfons von Kastilien, die sich trnn zwei Gruppen unter den Fürsten wählen ließen, waren bloß Namenkaiser.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 101

1901 - München [u.a.] : Franz
Das deutsche Ztädtewesen. 101 Leibrock, darüber ein Mantel, enganliegende Hosen, lederne Schuhe, keine Mütze oder Hut, kein Hemd. Die Tracht der Bürgers- Frauentracht. statten blieb zunächst auch die altgermanische (s. S. 88), bis der zunehmende Wohlstand zu übergroßer Pracht der Gewänder verführte, so daß „Kleiderordnungen" gegen den Luxus erlassen werden mußten (im 15. Jahrhundert). Über die bürgerliche Bildung s. S. 85. Bürgerliche Bildung. Die Stellung der Bürgersfrauen war im wesentlichen dieselbe Stellung der wie heute: sie besorgten mit den Töchtern den Haushalt und unter- Bürgersfrau, stützten den Hausherrn in seinem Geschäft oder Gewerbe. Frauen konnten selbständige Meisterinnen werden, gab es doch sogar Zünfte, deren Mitglieder nur dem weiblichen Geschlechte angehörten. Immer häufiger geschah es auch, daß reiche, gebildete, schöne Bürgers-töchter trotz ihrer „Unebenbürtigkeit" von Fürsten und Rittern zu Ehefrauen genommen wnrden. So erhob z. B. der Herzog Albrecht „den Engel von Augsburg," Agnes Bernauer/) zu seiner Gemahlin, Agnes die freilich auf Befehl ihres ergrimmten Schwiegervaters, des Herzogs Bernauer. Ernst von München, ein unglückseliges Ende in den Wellen der Donau sand (sie wurde von der Straubiuger Brücke in die Fluten gestürzt 1435), welche schmachvolle That den Herzog Albrecht mit dem eigenen Vater verfeindete. Eine andere schöne Augsburger Bürgerstochter, Klara Tettin, der alle weiblichen Tugenden nachgerühmt wurden, Klara Dettin. vermählte sich mit dem Psalzgrafen Friedrich und wurde die Ahnfrau des noch heute blühenden Fürstengeschlechts der Löwenstein. Die Wehrhastigkeit und der Reichtum2) der Städte zog in Politische steigendem Maße die Berücksichtigung des Reichsregimentes ans sie Bedeutung, und verschaffte ihnen zugleich wachsenden Einfluß auf die Ausgestaltung der Reichs Verhältnisse, bis sie schließlich als gleichberechtigte Mitglieder des Reichsverbandes neben die Fürsten traten und 1489 die volle Reichsstandschaft als stimm berechtigte Teilnehmer der Reichstage erhielten. Die Entwickelung der städtischen Gemeinwesen bis zur „Reichsstadt" ist eine rein deutsche Erscheinung. Wohl gelangen während des 14. und 15. Jahrhunderts auch in den romanischen Ländern, in Italien und Frankreich, einzelne Städte zu hoher Blüte, nirgend aber bildet sich das Bürgertum zu einer so Treten Selbstherrlichkeit und politischen Bedeutung aus wie in Deutschland; und wenn unser Vaterland gegen Ende des Mittelalters das reichste, ') Friedrich Hebbel: „Agnes Bernauer"; Ctto Ludwig: „Der Engel von Augsburg"; Martin Greif: „Agnes Bernauer, der Engel von Augsburg". ") Gedicht: „Die Fuggerei" von &. Görres. — Der Volksmund sang öcintals: Regensburgs Macht, Augsburgs Pracht, Straßburgs Geschüt^, Nürnberger Wip, Uhner Geld — gehen durch alle Welt.
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TM Hauptwörter (200)200

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