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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 64

1880 - Halle : Anton
64 kam er bald vorwärts, und die Söhne setzten des Vaters Geschäft mit so viel Glück fort, daß sie nur die reichen Fugger genannt wurden und daß es nicht leicht einen befahrenen Weg zur See oder zu Lande gab, auf dem sich nicht Fugger'sche Waaren befanden. Selbst die deutschen Kaiser wendeten sich an sie, wenn sie Geld brauchten, und erhoben sie zum Danke für die geleistete Hilfe in den Adelstand. — Als der spätere Kaiser Karl V. einst nach Augsburg kam, besuchte er auch den reichen Handelsherrn und entschuldigte sich bei ihm, daß er seine große Schutt) noch nicht habe abtragen können. Am andern Morgen fror es den an ein wärmeres Klima gewöhnten Kaiser. Fugger ließ sofort ein Kaminseuer anzünden, legte einige Bündel Zimmet, der damals entsetzlich theuer war (— ein Loth kostete einen Dukaten —), auf das Holz, nahm dann die Schuldverschreibung des Kaisers und zündete damit die dünnen Zimmetrollen an. — Als Karl später einmal den königlichen Schatz zu Paris besah, sagte er: „In Augsburg habe ich einen Leinweber, der das alles mit seinem Gelde bezahlen kann." Der in den Städten aufgehäufte Reichthum verleitete zu einem verschwenderischen, üppigen Leben. Man wohnte prächtiger, aß und trank mehr und besser und kleidete sich kostbarer. Die Frauen liebten es, in Kleidern und Mänteln einherzugehen, die so lang waren, daß ein oder zwei Diener die Schleppe nachtragen mußten; auch trugen sie gewaltig hohe Hauben aus dem Kopse. Bei den Männern wiederum waren Schuhe mit großen Schnäbeln Mode; die Größe dieser Schnäbel richtete sich nach dem Range der Personen; auch brachte man auf und an ihnen noch allerlei Thierfiguren und Schellen an, welche letztere durch ihr Geläute die Ankunft der Person ankündigten. (Man lebte damals „ans einem großen Fuße"). - Namentlich zeigte man den Reichthum auch bei Festlichkeiten aller Art; solche Familienfeste dauerten oft 8 Tage; Hunderte von Gästen wurden dazu eingeladen; Unmassen von Speisen und Getränken wurden dabei vertilgt. Und wenn auch die Obrigkeiten gegen solchen Unfug Gesetze erließen, so wurden dieselben doch nur wenig beachtet. 6. Um so schlimmer waren die Bauern ans dem Lande daran. Sie lebten in Unwissenheit und Aberglauben dahin. Einem Ritter oder Kloster leibeigen, gehörte der Ertrag ihrer Arbeit nicht einmal ihnen, sondern ihrem Herrn. Ihm hatten sie allerlei Dienste unentgeltlich zu leisten und vielfache Abgaben zu entrichten. Starb der Bauer oder seine Frau, so mußte ein Theil des Nachlasses', gewöhnlich die beste Kuh im Stalle, an den Herrn abgetreten werden; starb der Herr, so mußten ebenfalls Abgaben gezahlt werden; wollte der Bauer sich verheirathen, so mußte er wieder durch eine besondere Abgabe sich die Erlaubniß des Gutsherrn dazu erkaufen. Daneben galt es, eine Menge Dienste zu leisten, die nicht bezahlt wurden. „Die Männer mußten Fuhren und Botengänge thun, auf dem Hofe Wachten halten, Heu und Getreide mähen; die Weiber mußten Flachs brechen, spinnen, weben, waschen oder in der Herrenküche helfen". Ja, oft wurde der Bauer unter einem ganz nichtigen Verwände „abgemeiert", d. h.

2. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 132

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
132 Mittlere Geschichte. beförderte Biederkeit und andere bürgerliche Tugenden. Auch weckte es Lust zur Poesie, und damit die ersten Keime der Volksbildung in der Nacht der Barbarei. Allmählich aber nahmen Prunksucht, Völlerei und Gewaltthätigkeit unter den Rittern überhand; und von ihren Burgen herab wurden viele privilegirte Aiänber. Später, da das Staatsleben geregelter wurde, waren sie entbehrlich. Doch verloren sie sich erst im Laufe des 16. Jahrhunderts, wozn die Erfindung des Schießpnlvers und die Ausstellung stehender Heere am meisten beitrug. 9. Die Habsburger. § 53. Der Verwirrung in Deutschland zu steuern, trachteten die Stände darnach, einen tüchtigen Mann znm Throne zu erhebeu. Sie vereinigten sich für Rudolph, Graf von Habsbnrg (in der Schweiz). Er war klug und wohlwollend, entschlossen und thätig, dabei einfach und leutselig. Noch als Gras begegnete er einst einem Priester, der einem Kranken das heil. Abendmahl reichen sollte. Der Weg war vom Regen verdorben, daher stieg Rudolph von seinem Pferde und bot dieses dem Priester an mit den Worten: „Es würde mir übel anstehen, zu reiten, indeß der, welcher den Leib des Herrn trägt, zu Fuß geht." Als ihm nachher der Priester das Pferd zurückgeben wollte, weigerte er sich, es anzunehmen, nachdem es einen Herrgott getragen. Solcher Sinn zeichnete seine ganze Regierung aus, dem Papst aber schwur er gar einen Unterthaneneid! Er belagerte eben Basel, als ihm (1273) seine Erhebung gemeldet wurde. Basel öffnete ihm sogleich die Thore und leistete ihm den Eid der Treue. Zu Aachen wurde er gekrönt. Manche Fürsten wollten ihm nicht huldigen, weil das Reichsscepter fehle, auf welches gewöhnlich die Huldigung geleistet wurde. Da ergriff er rasch eilt Krucifix, hob es in die Höhe und sprach: „Dieses Sinnbild der Erlösung sei mir ein Scepter gegen Alle, die mir und dem Reiche treulos sind." Er bot es den Fürsten hin, sie küßten es und huldigten ihm. Ohne

3. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 116

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
116 Die Hand- werker Lehr- zeit. frohe Volk nicht ohne Schmuck wissen: „Frauen trugen aus der oberen breiten Borte des Brustlatzes oft gauze Darstellungen von Gold und Perlen gestickt; Männer führten Medaillen an ihren goldenen Ketten, und beide Geschlechter befestigten jene als Zierde an ihre Kopfbedeckung." Werfen wir nunmehr einen Blick in die Werkstätten, aus denen . diese Fülle von Kunst- und gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen hervorgingen. Wer sich dem Handwerk widmen wollte, trat unter Beobachtung bestimmter Formen bei einem Meister als „Sehrknecht" in die Arbeit. Vor allem wurde von ihm gefordert, daß er ehelich geboren und unbescholten sei. Für seine Aufnahme in die von ihm gewählte Zunft hatte er bestimmte Gebühren — Wein oder Geld — zu entrichten, die, soweit es sich um Geld handelte, mit dazu verwandt wurden, gewisse Kosten, z. B. für Erhaltung des Leichentuches der Zunft, Anschaffung von Kerzen u. s. w., zu bestreiten. Einige Handwerke, die sogen, „gesperrten", waren nur den Söhnen von Bürgern zugänglich, während in den „gewanderten" oder „geschenkten" auch Auswärtige zugelassen werden konnten. Die Dauer der Lehrzeit war sehr verschieden. Hatte z. B. ein Gewerbe viele Meister und fand für seine Erzeugnisse nicht den genügenden Absatz, so wurde die Zahl der Lehr- und Gesellenjahre erhöht (von zwei bis sieben Jahren). In der Regel lernte ein „Lehr-knecht" drei oder vier Jahre. Es war streng verboten und mit Strafe bedroht, den Lehrlingen für eine Geldentschädigung etwas von der Lehrzeit zu schenken. Ein Meister, der dies Verbot übertrat, durfte so lange keinen Lehrling wieder annehmen, ,bis die drei Jahre vorbei sind, die ihm der Lehrling hätte dienen müssen, von dem er die Lehrjahre sich hat abkaufen lassen4. Außerdem hatte der schuldige Sehrherr fünf Pfund neuer Heller als Buße zu zahlen. Nicht weniger hart war die Strafe für den Lehrling, der willkürlich seine Lehrzeit unterbrach. Das Handwerksgesetz bestimmte für diesen Fall folgendes: ,Wenn hinfür ein Sehrknecht oder Sehrjunge aus eigenem Mutwillen und ohne redliche Ursache von seinem Meister lief oder käme, derselbe Sehrjunge soll alsdann Hinfür seines Handwerks, er habe lange oder kurze Zeit gelernt, beraubt sein und weiter zu lernen nicht zugelaffen werden/ Stellte sich bei der Untersuchung indes heraus, daß nicht der Sehrling, sondern der Meister der schuldige Teil war, so sollte der Sehrling bei einem andern Meister vollends auslernen, der Meister aber sollte ,nicht Macht haben, einen andern Sehrjungen aufzunehmen oder zu lehren, so lange bis sich die Zeit des Sehrjungen endet und ^erscheinet'. Sehr genau

4. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 59

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
59 das Petschaft befestigt war. Erst seit den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts trug man die Uhr in der Westentasche an einer um den Hals gehenden Schnur aus Haaren, Perlen oder Seide. Der Damenfächer, der zierliche Gefährte des Reifrockes, kam erst seit den dreißiger Jahren wieder aus. Große Mannigfaltigkeit aber herrschte am Ende des 18. Jahrhunderts in Bezug auf die Strick- und Arbeitsbeutel der Damen. Viel kunstreiche Strick- und Stickarbeit ward an dieselben gewendet. Das Leben im Hause verlies einfach und genügsam. Bares Geld war seltener als gegenwärtig; ein großer Teil der Einnahmen bei Beamten und Begüterten bestand in Naturalien. Geistliche und Schullehrer erhielten einen wesentlichen Teil ihres Gehaltes in Getreide, Brot, Eiern, Hühnern, Holz rc. Almosen wurden meist in Gestalt von Brotstücken verabreicht. Die Hausfrau rührte fleißig die Hände. Die Mädchen hörten nicht Vorlesungen über Litteratur u. dgl., mußten aber fleißig nähen, sticken, stricken und in der Wirtschaft helfen. In größere Gesellschaften gingen die Frauen selten; desto häufiger besuchten sie sich gegenseitig im Hanse. Wenn es dabei ohne Klatschereien nicht abging, so mag zur Entschuldigung dienen, daß es noch keine Tagesblätter gab, welche die Neuigkeiten bereits zum Morgenkaffee brachten. Der Verkehr unter Verwandten war ein fehr lebhafter, und als halbe Verwandte galten Gevattersleute, die zu ihren Taufpaten meist ein sehr inniges Verhältnis unterhielten. Das Kinderspielzeug ist faft bei allen Völkern und zu allen Zeiten dasselbe. Allerdings hatten die Kinder am Ende des 18. Jahrhunderts noch keine Miniatur - Dampfwagen, wohl aber bereits Zauberlaternen, magnetische Fische und Schwäne, Menagerieen, die oft vortrefflich geschnitzt waren, Puppen aller Art rc. Für Herstellung guter Bilderbücher blieb nur der Kupferstich übrig, der Steindruck war noch wenig gebräuchlich, der Holzschnitt aber im tiefsten Verfall. Die Krone aller Bilderbücher war das große Bertnchsche. Arme Kinder begnügten sich mit einem Abe-Bnch voll entsetzlicher, grell kolorierter Holzschnitte. In ihnen gab es Verse wie folgende: Der Affe gar possierlich ist, Zumat wenn er vom Apfel frißt. oder: Das Cränzlein ziert den Hochzeitsgast, Garneele tragen Centnerlast.

5. Teil 1 - S. 423

1882 - Leipzig : Brandstetter
der deutschen Juden im Mittelalter. 423 einem andern Jndenkirchhofe zu bestatten. Verletznngen der Begräbnisplätze waren verboten, doch kehrten sich weder Landesherren, noch Städte an solche Bestimmungen. Die Inden, von Worms mußten 1278 der Stadt eine große Summe zahlen, damit man von dem Vorhaben, die Kirchhofsmauer niederzureißen, abließ. Im Jahre 1345 erlaubte König Johann den Liegnitzern, die Grabsteine vom Judenkirchhofe zu nehmen, um sie bei der Aufführung der Stadtmauer zu verbauen. Andererseits verlangte man von den Juden, daß sie sich aller Verspottungen und Störungen des christlichen Gottesdienstes enthielten. Fränkische Reichsgesetze des sechsten Jahrhunderts verboten ihnen, sich vom grünen Donnerstag bis zu den Osterfeiertagen auf den Straßen sehen zu lassen. Das lateranische Konzil von 1215 erneuerte diese Bestimmung. Kein Christ sollte mit einem Juden zusammen essen. Ein Geistlicher verlor in einem solchen Falle sein Amt, ein Laie wurde exkommuniziert. In der Fastenzeit sollten Juden keine Fische kaufen, um den Preis derselben nicht zu verteuern. Auch besondere Badehäuser sollten die Juden sich halten. Das Verbot, christliche Dienstboten zu halten, wurde nicht immer streng anstecht erhalten; doch wurde 1472 ein Dienstmädchen bestraft, das zu einer Jüdin in Dienst gegangen und auch während der heiligen Zeiten bei ihr geblieben war. Ein Bader wurde in Strafe genommen, weil er an einem christlichen Festtage einer Jüdin zur Ader gelassen hatte. Die drückendste und die Inden am tiefsten erniedrigende Vorschrift war, daß sie an ihrer Kleidung besondere Zeichen tragen sollten. In Nürnberg mußten die Inden einen roten Hut tragen, König Sigismund gebot 1434, daß die Juden Augsburgs gelbe Ringe auf ihren Kleidern tragen sollten. Die Reichspolizei-Ordnung von 1530 verlangt auch einen gelben Ring an Rock oder Kappe, und die späteren provinziellen Polizeiordnungen sind sehr geschäftig, die Form und Größe noch genauer zu bestimmen, ja wohl auch durch beigegebene Abbildungen vorzuzeichnen. Viereckig oder rund, von gelber oder anderer Farbe, am Hut oder am Oberkleid getragen, war das Judenzeichen eine Aufforderung für die Gassenbuben, die Träger zu verhöhnen, war es ein Wink für den Pöbel, sie zu mißhandeln oder gar zu töten, war es selbst für die höheren Stände eine Gelegenheit, sie als Auswürflinge der Menschheit zu betrachten. Noch schlimmer als diese Entehrung nach außen war die Wirkung des Abzeichens auf die Juden selbst. Sie gewöhnten sich nach und nach an ihre demütige Stellung und verloren Selbstgefühl und Selbstachtung. Sie vernachlässigten ihr äußeres Austreten, da sie doch einmal eine verachtete, ehrlose Kaste sein sollten; sie verwahrlosten nach und nach ihre Sprache, da sie doch zu gebildeten Kreisen feinen Zutritt erlangen und untereinander sich durch ihr Kauderwelsch verständlich machen konnten. Sie büßten damit Schönheitssinn und Geschmack ein und wurden nach und nach teilweise so verächtlich, wie ihre Feinde es wünschten. In den Städten wohnten die Inden in besonderen Judenvierteln, an

6. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 128

1912 - München : Oldenbourg
128 Die Entwicklung der Französischen Revolution rc. zur Aufrechterhaltung der Ordnung eine bewaffnete Bürgerwehr (Ratio n a l g a r d e1); aber die tobende Menge plünderte das Jnvaliden-hotel (Zeughaus) und rückte gegen das als Sinnbild des Despotismus 1789 verhaßte Staatsgesängnis, die Bastille. Die Zerstörung der Bastille war u.3uh weiteren Verlauf der Dinge von der größten Tragweite. Obwohl man in der Bastille nur 7 Gefangene vorfand, die übrigens mit Fug und Recht in Haft waren, ermordete der Pöbel einen Teil der Besatzung, die sich gegen Znsichernng freien Abzngs ergeben hatte. Ebenso fielen einige als Aristokraten bekannte Männer, darunter der Bürgermeister von Paris, den wütenden Scharen zum Opfer. Die nächsten Folgen des Bastillesturms waren eine neue Pariser Gemeinde-ordnung, durch die Magistrat und Gemeinderat der Hauptstadt vollständig demokratisch wurden, sowie die Anerkennung der Nationalgarde durch die Regierung. Allerdings wählte man B a i l l y zum Bürgermeister von Paris und L a f a y e 11 e zum Befehlshaber der Nationalgarde; aber diese beiden wohlmeinenden Männer konnten die entfesselte Volkswut nicht mehr bändigen. Ein Besuch des Königs in Paris wirkte ebensowenig beruhigend wie die Rückberufung Neckers, zu der sich der erschreckte Hof jetzt entschloß. Im Gegenteil veranlaßte der Erfolg des Pariser Aufstandes Ausschreitungen in den Provinzen: in Städten und Dörfern wurden Adelssitze und Klöster zerstört, Aristokraten ermordet u. dgl. Auf das hin begannen die sog. Emigrationen, d. h. viele Reiche und Vornehme, darunter die jüngeren Brüder des Königs, Ludwig und Karl, verließen das Land, nahmen ihren Aufenthalt in den benachbarten Gebieten und suchten die Grenzmächte zur gewaltsamen Wiederherstellung der früheren Zustände in Frankreich, des ancien regime, zu bewegen. Dies erhöhte noch den Zorn des französischen Volkes gegen die zurückgebliebenen Aristokraten. Anderseits wurde durch die Emigrationen viel Grund- und Häuserbesitz herrenlos, was wieder tiefgehende wirtschaftliche Umwälzungen verursachte. 2. Ter Sturz des Feudalstaates. Um nun das aufgeregte Volk zu beschwichtigen, beschloß die Nationalversammlung durch die Tat zu beweisen, daß man seine Lasten erleichtern wolle. Dabei überboten sich die Vertreter der Privilegierten an Selbstentsagung. So erfolgte denn 1789 in der berühmten Nachtsitzung vom 4./5. August die vollständige, aber überstürzte Beseitigung aller mittelalterlichen Einrichtungen und Vorrechte ohne jegliche Entschädigung. Der Adel verzichtete aus die Fronden und alle Abgaben, die er von den Bauern zu beanspruchen hatte, auf das Jagdrecht und die gutsherrliche Gerichtsbarkeit, die Geistlichkeit aus ihre Zehnten, das Bürgertum auf den Ämterkauf, auf die Zünfte usw. Außerdem beschloß man gleichmäßige Verteilung der Steuern und Zulassung aller Bürger zu allen Ämtern. — Welche Summen bzw. Werte dabei geopfert wurden, bewies die Tatsache, daß der kirchliche Zehnte jährlich 60—80 Millionen Livres betragen hatte. 3. Die Neuordnung des Staatswesens. Den Neubau des Staats-Aug. wesens begann man mit der Erklärung der Menschenrechte, um dadurch x) Für die Nationalgarde wurde auch die Nationalkokarde (Trikolore) geschaffen aus den Farben von Paris (blau, rot) und dem Weiß der bourbonischen Lilien.

7. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 96

1888 - Leipzig : Engel
— 96 - Um die Juden zu demüthigen und von der Gesellschaft auszuschliessen, mussten sie gleich ihren Glaubensbrüdern in ändern Ländern eine bestimmte in die Augen fallende Kleidung oder andere in die Augen fallende Zeichen, die Männer einen Ring aus rothem oder gelben Tuch, einen gehörnten Hut, die Weiber Streifen am Schleier tragen. In manchen deutschen Städten wurde ihnen auch geboten, lange Bärte zu tragen, in ändern wieder, die Bärte alle vier Wochen zu kürzen. Eine andere Ausgeburt des mittelalterlichen Judenhasses war der Judeneid. Bereits der Schwabenspiegel bestimmte, dass der Jude bei Ablegung eines Lides auf einer Sauhaut, auf der Haut des Thieres stehen solle, welches zu essen ihm seine Religion verbietet, an manchen Orten musste er auf einem dreieckigen Schaukelstuhl oder auf einer in Lammblut getauchten Haut stehen. Der Eid wurde in der Synagoge auf der Thora geleistet. Die in Anwendung gebrachten verschiedenen Eidesformeln waren voll Verwünschungen und Verfluchungen, gegen die sich jedes menschliche Gefühl empören musste. Trotz der dicken Scheidewände, welche die Juden von den christlichen Einwohnern trennten, fühlten beide dennoch den tiefen Zug eines gegenseitigen Bedürfnisses. Die Juden waren gehasst und doch unentbehrlich, denn in ihren Händen lag der Handel, sie galten als die natürlichen Darlehnsgeber. Der Güterbesitz war ihnen versagt, der Landbau verleitet, vom Handwerk waren sie durch die Innungen und Zünfte ausgeschlossen, es blieb ihnen nichts anders übrig als Handel und Geldgeschäfte. Die von ihnen betriebenen Geldgeschäfte führten nothwendig zum Wucher wie sehr auch die Rabbiner auf Grund des Religionsgesetzes dagegen eiferten. Im 14. und 15. Jahrhundert schwankte der gesetzliche Zinsfuss zwischen 21 und 86 Prozent, und in manchen Städten war es den Juden gesetzlich gestattet, 100 bis 120 Procent zu nehmen. Dem so von den Fürsten und Kaisern genährten Wucher verdankte es der Jude im Mittelalter, dass ihm trotz allem nationalen Hasses und aller religiösen Unduldsamkeit überall der Aufenthalt gestattet wurde, ihm hatte er es aber auch zuzuschreiben, wenn von Zeit zu Zeit sich jener Hass in Wuthausbrüchen und Verfolgungen wieder Luft machte. Die Verfolgung, welche 1384 in Schwaben und Franken wüthete, trug ganz offen den Charakter der Beraubung; im darauf folgenden Jahre wurden die Juden in allen schwäbischen Bnndesstädten gefangen genommen und ihrer Forderungen beraubt; ähnliche Scenen wiederholten sich gar oft. Waren die weltlichen und geistlichen Fürsten den Juden verschuldet, so glaubten die Kaiser sich berechtigt, die Forderungen der Juden für null und nichtig zu erklären. So erliess Kaiser Wenzel 1390 eine Verordnung, dass sämmtliche Schuldforderungen der Juden an Christen erloschen und sämmtliche Pfänder der Christen auszuliefern seien. Kaiser Ruprecht, welcher diesen Erlass bestätigte, betrachtete das Vermögen der Juden als sein Eigenthum, über das er nach Willkür schalten und walten konnte; zur Eintreibung der Judensteuern bestellte er einige Juden und ernannte aus finanziellen Rücksichten den „jüdischen Meister Israel, einen gelehrten und redlichen Juden, zum obersten Hochmeister oder Oberrabbiner über alle Hochmeister und Juden und Jüdinnen in deutschen Landen“; er war mit der Ein-

8. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 494

1855 - Mainz : Kirchheim
494 gewagt. — Riskiren, Gefahr laufen, wagen. — Ritus, m. Kirchcn- gebrauch. — Rivalifiren, wetteifern, mitbewcrben. — Robust, stark, hand- fest, kraftvoll. — Roman, m. erdichtete Geschichte. — Rouleau, m. und s. (Ruloh) Rolle, Rollvorhang. — Route, w. (Rutt) Weg, Reiseweg, Straße, Richtung. — Rubrik, w. Aufschrift in Berichten, Classe, Gattung. — Ruin, m. Verfall, Untergang, Verwüstung, Zerstörung. — Ruine, w. Trümmer. — Ruiniren, zerstören, zu Grunde richten. S. Sacramcnt, 8. Gnadenmittel. — Sandalen, Band oder Schnürsohlen. — Satire oder Satpre, w. Spottrede, Spott- oder Strafgedicht. — Sauce, w. (Sohß) Brühe, Tunke. — Scandal, m. Aergerniß, Anstoß, Schändlichkeit, schändliche Sache. — Scepter, m. Herrscher- oder Königs- stab. — Schaffst, s. Blutbühne, Blutgerüst. — Schalupe, w. Schiffs- boot. — Scribent, m. Schreiber. — Secte, Lehr- oder Glaubenszunft. —- Säculum, 8. das Jahrhundert. — Sedez, Sechszehntel-Größe eines Bogens oder Buches. — Semester, 8. Halbjahr. — Scminarium, 8. Pflanz- schule, Vorbereitungsanstalt. — Senat, m. Rath, Stadtrath, Staatsrath. — Sentenz, w. richterlicher Ausspruch, Sinn- und Denkspruch. — Sepa- riren, absondern, trennen. — Seraph, Mehrzahl Seraphim, höhere Geister, Engel. — Session, w. Sitzung, Versammlung. — Shawl, m. (Schahs) Umhängtuch, Manteltuch füih Frauenzimmer. — Signal, 8. Zeichen, Lo- sung. — Signalement, 8. (Signalcmangh) Bezeichnung, genaue Beschrei- bung (eines Menschen). — Simultan, gemeinschaftlich, gleichzeitig. — Simultan-Kirche, w. eine gemeinschaftliche Kirche zum gottesdienstlichen Gebrauch verschiedener Religionsparteien. — Skelett, s. Gerippe, Knochen- gebäude. — Solid, dicht, fest, gediegen, gründlich, tüchtig, rechtlich, zuver- lässig, sicher, wohlberechnet. — Sopha oder Sofa, 8. türkisches Ruhebett, Polsterbank. — Sortiren, aussuchen, sondern. — special, speciell, beson- ders, einzeln, genau. — Species, w. Gattung, Art, Haupt- oder Grund- rechnungsart, Zuthat, Bestandtheil. — Speculiren, spähen, nachsinnen, grübeln; auf Gewinn versprechende Handelsunternehmungen denken; daher Speculation, w. — Spediren, fördern, versenden (Waaren). — Spesen, Unkosten, Auslagen, Versendungskosten, Besorgungsgebühren. — Spion, m. Späher, Kundschafter, Ausspäher; daher spioniren. — Spiritus, m. Geist, geistiges Wesen; geistige Flüssigkeit. — Sporteln, gerichtliche Nebengebüh- ren, Ncbcneinkünfte. — Standarte, w. Reiterfahne. — Station, w. Stand- ort, Aufenthalt; die Anfuhrt (von Posten und Schiffen); eine Stelle, ein Amt. — Stationiren, anstellen, einen Standort anweisen. — Stativ, s. Gestell. — Statue, w. Standbild, Bildsäule, Ehrcnsäule. — Statuiren, festsetzen, als fest annehmen, behaupten; Statt finden lassen. — Statur, w. Leibesgröße, Leibesgestalt. — Statut, 8. Mehrzahl Statuten, Gesetz, Ver- ordnung. — Stellage, s. (Stcllahsch) Gestell, Gerüst. — Stereometrie, w. Körpermeßkunst; Lehre von der Körpermessung. — Stipuliren, angeloben, versprechen, sich zu Etwas verpflichten. — Strophe, w. Wendung, Absatz, Berssatz. — Student oder Studiosus, m. ein Schüler auf hohen Schulen. — Stüdiren, der^Wisscnschaften obliegen, sich befleißigen; forschen, fleißig nachdenken. — Styl, auch Stil, m. eigentlich ein Griffel; Schreibart, Darstellungsart, Vortrag oder Ausdruck im Schreiben. — Subscribiré», unterschreiben, unterzeichnen, sich schriftlich im Voraus zu Etwas verbind- lich machen. — Substanz, w. das Wesen, Wesentlichste, Wichtigste; der Kern, die Hauptkraft eines Dinges; Substanzen, Bestandtheile. — Sup- pliciren, demüthig bitten, eine Bittschrift einreichen. — Suspendiren, auf- schieben; auf einige Zeit des Amtes entsetzen. — Symbol, 8. Kennzeichen, Wahrzeichen, Sinnbild. — Symmetrisch, ebenmäßig, übereinstimmend. —

9. Bilder deutscher Kultur und Geschichte - S. 149

1898 - Langensalza : Schulbuchh. Gressler
149 wieder gute Freundschaft zwischen Schweizern und Friesen. Beide wußten im fünfzehnten Jahrhundert zu erzählen, daß einst Friesen auf der Heimkehr von einem Römerzug Karls des Großen sich in Schwyz niedergelassen und die Anherren der Schwyzer geworden wären. Beider Stärke bestand in dem freien Bauernstand, beide duldeten keine Herren über sich, und in ihren Briefen nannten sie einander Söhne und Vettern. Die Landsknechte aber waren zum größten Teil Oberdeutsche und viele Stadtkinder darunter. Doch troh der Feindschaft behandelten diese Gegner einander in der Regel als ehrliche Soldaten. Dagegen hatten die Raizen, welche in den Kriegen des Königs Matthias mit den deutschen Landsknechten zusammenstießen, grobe und unchristliche Sitten, sie nahmen niemand gefangen, denn sie bekamen für jeden abgeschnittenen Kopf einen Gulden, das war ihr Sold, und sie schnitten Köpfe ab, wo sie irgend Gelegenheit fanden; diese erhielten von den Landsknechten kein Quartier. Das Leiden des Landsknechtheeres war, daß jeder Kriegführende die Landsknechte nötig hatte, und daß keiner sie zu bezahlen vermochte. Das Dienstverhältnis ruhte auf Vertrag, beide Teile hatten zu leisten, der Kriegsherr den Sold, der Söldner den Dienst. Wurde der Sold nicht gezahlt — und das geschah selten regelmäßig, selten ohne Abzüge und Betrug, der den Hauptleuten zu gute kam, und zuweilen nach den ersten Wochen gar nicht oder doch uur durch kleine Abschlagszahlungen: dann war nach Ansicht des Heeres der Vertrag gebrochen, und dem Heere stand frei, sich anderweitig zu vermieten. So kam es, daß den Landsknechten eine aufsässige und meuterische Stimmung zur üblen Gewohnheit wurde. Die Hauptleute der Fähnlein, in Geldsachen häufig durch böses Gewissen gedrückt, hatte geringe Autorität und folgten dem empörten Haufen. Der Feldhauptmann, welcher kein Geld schassen konnte, mußte zu allerlei Mitteln Zuflucht nehmen; er vermochte doch vielleicht Tuch zu borgen, wenn die Kleidung seiner Mannschaft abgerissen war, dann wurde kapituliert, die Knechte nahmen einmal Gewand statt Geld, und Hauptmann und Leute freuten sich, daß sie in gleichen Farben, z. B. schwarz und weiß, einhergingen.

10. Geographie - S. 344

1912 - Berlin : Wichert
— 344 — Die Bewaffnung ist reicher^ als bei den Australiern. Zu Speer, Keule, Steinbeil und Schild kommen vor allein noch Bogen und Pfeil. Unter den Erzeugnissen der Papuas müssen vor allen: ihre gut gebauten, mit Auslegern versehenen Boote genannt wer- den. Sogar Doppelschiffe sind bei ihnen im Gebrauch. Die Melauesier sind zu den seetüchtigsten Völkern der Erde zu zählen. Über die religiösen V o r st e l l u u g e u ist noch wenig bekannt. Die Zauberei wird viel betrieben. Viele Ge- Heimbünde bestehen, deren Bedeutung und Gebräuche nur den Eingeweihten bekannt sind. Bei Festen tragen die Mitglieder Masken. Der bekannteste Geheimbund ist der D u k - D u k. Sehr verbreitet ist die Sitte des Tabu. Die Hänpt- liuge und Zauberer bedienen sich desselben häufig, um Gegen- stände, Baum- und Feldfrüchte nur für sich iu Beschlag zu nehmen. Ein Stock mit einem Lappen wird in den Boden gesteckt, oder ein Gewand über das Feld geschleppt, und die Ernte des betr. Feldes gehört dem Häuptling oder Zauberer. Wer den Tabu bedacht oder unbedacht verletzt, wird mit dem Tode bestraft. Ii. Tie Polynefier. Sie umfassen die Bewohner des äußeren Insel- g ü r t e l s Australiens mit Ausnahme der Kleiuiuselgruppeu: Palau-, Mariauen-, Karolinen-, Marschall- und Gilbert- Inseln. Polynesier heißt „Vielinselbewohner". Der Kreis ihrer Wohnplätze wird begrenzt durch Neuseeland, die Oster- insel und die Hawaiinseln. Die. Polynesier sind Verwandte der Malaien. Das be- zeugen ihre Sprache und ihr Aussehen. Sie sind von kräftigem, schönem Körperbau mit straffem oder gelocktem, schwarzem Haar und gelbbrauner Lederfarbe der Haut. Ihre Gesichts- züge sind fast kaukasischen Charakters. Die Augen sind klein. Von Charakter ist der Polynesier sorglos und heiter, aber auch der Laune unterworfen. Vielgenannte Vertreter des Volkes sind die Samoaner, die K a n a k e n auf Hawai und die M a o r i auf Neuseeland. Ihre Bewaffnung setzt sich aus Speeren, Keulen, Streitäxten, Schleudern, Bogen, Pfeilen, Schwertern zusam- men. Dazu sind Panzer aus Stäbchen und Kokosfasern nebst Helmen im Gebrauch, während die Schilde fehlen.
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