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1. Für Seminare - S. 155

1912 - Breslau : Hirt
5. Südasien. 155 92. Tor und Turm eines Tempels in Madura (Provinz Madras). (Aus Boeck, Durch Indien ins verschlossene Land Nepal.) Eine Art Prozession von Wallfahrern, an ihrer Spitze geschmückte Elefanten, die Sinnbilder göttlicher Weis- heit, verläßt gerade das Tor des mit vergoldetem Dache ausgestatteten Tempels. Das ziemlich niedrige Innere ist im Vergleich zu dem reich und kunstvoll ausgestatteten Äußern wenig künstlerisch gebaut und ausgeschmückt, mit Bildwerk aus Holz und Stein überladen.

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 219

1877 - Leipzig : Teubner
Campanus morbus — Caninii. 219 patter ins Gefängniß abgeführt wurden, während man andere in die latinischen Städte vertheilte; die übrigen Bürger der Stadt wurden verkauft, nur die Nichtbürger blieben Bewohner der Stadt, und Capua bildete kein Gemeinwesen mehr, ein jährlich hingesendeter Präfect übte die Rechtspflege. Liv. 26, 16. Durch ein Gesetz Julius Cäsars de agro Stellate et Campano sollten 20,000 Bürger als Kolonisten nach Capua geschickt werden; als Colouie erhob sie sich bedeutend und hielt sich, selbst nachdem sie für ihre Anhänglichkeit an Vitellins bestraft worden war. Tac. hist. 3, 57. 4, 3. Durch die Völkerwanderung aber zerstört, wurde sie bei Cafilinum als Nova Capua wieder aufgebaut. Von der Größe der Stadt zeugen noch die Reste eines Amphitheaters. Die hiesige Fechterschule veranlaßte den Sclavenkrieg des Spartaeus. Andere Städte waren von N.-W. an längs der Küste: Voltnrnnm, Liternnm, Cnmä, Misenum, Vajä, Puteoli, Neapolis, Herculaneum, Pompeji, Snrren-tnm, Salernum; im Lande: Teanum Sidicinum, Cales, Cafilinum, Calatia, Atella, Acerrä, Nucerici. Canipänus morbus, Hör. sät. 1, 5, 62., die nach dem Scholiasten in Campanien besonders häufig vorkommenden, zu hornartigen Auswüchsen werdenden Warzen, besonders an der Stirn und den Schläfen. Campestre f. Kleidung, 10. Campi lapidei, nsdiov Ilq-cosss, hieß eine 8 — 10 Q.-M. große, mit faustgroßen Kieselsteinen bedeckte Fläche unweit Massilia, wahrscheinlich der Grund eines ehemaligen Landsees; dazwischen wuchs Gras und Thymian, welche eine gesuchte Nahrung der Heerden waren, j. la Grau. Strab. 4, 182. Plin. 3, 4, 5. 21, 10, 31. Campi macri, Mcchqoi Kä^inol, war der Name einer großen Thalebene zwischen Parma und Mu-titta (jetzt Val bi Montirone), in der noch zu Stra-bons Zeiten große Volksversammlungen stattfanden. Strab. 5, 216. Liv. 41, 18. 45, 12. Von einem besuchten Viehmarkte spricht Varro (de re rüst. 2, praef. 6.). Die Wolle der dortigen Schafe wird gerühmt. Campi Raudii, Ebene in Gallia transpadatta, nicht bei Verona, sondern wol unterhalb Vercellä unweit der Mündung der Sesia in den Padus, wo am 30. Juli 101 v. C. (Flut. Mar. 26) Marius und Catulus die Cimbern aufs Haupt schlugeu. Veil. Pat. 2, 12. Flut. Mar. 24 ff. Liv. epit. 68. Campus Martins f. Roma, 12 u. 17. Canaria f. Fortunatae insulae. Candavia heißt eine bergige Gegend von Jllyri-cunt, nahe der maeedon. Grenze, durch welche die via Egnatia führte. Der Weg per deserta Canda-viae war sehr beschwerlich. Cie. ad Att. 3, 7. Plin. 3, 23, 26. Sen. ep. 31. Candela, die Kerze, d. i. eine mit Wachs (cerea) oder Talg (sebacea) umgebene Binse, war das älteste Beleuchtungsmittel, ehe die Oellampen aufkamen, und erhielt sich fpäter nur in den Häusern der ärmeren Klasse, während die Reichen die lu-eerna gebrauchten. Candeläbrum, urspr. der kleinere Leuchter zum Aufstecken der candelae, Xvxvov%og, bisweilen auch der Fuß einer tragbaren Lampe, auf welchen man eine Oellampe fetzte; fpäter der große auf der Erde stehende Lampenträger, Xafimriq, mit hohem Fuß und oben mit einer Höhlung, feststehend, nicht transportabel. Aehnlich schon bei Homer {Od. 18, 307.) die Leuchtpfannen oder Feuerbecken, die jedoch mitunter auch zum Erwärmen dienten. Der Stoff beider Arten war Holz, Marmor, gebrannte Erde, aber auch edles Metall (Cic. Verr. 2, 4, 26.), und die Form sehr manigsaltig, oft mit der geschmackvollsten Verzierung. Candidätus ist der sich um ein öffentliches Amt Bewerbende, fo genannt von der weißen Toga, mit welcher bekleidet er sich bei den die Wahl leitenden Magistraten vor den Wahlcomitien meldete (nouien profiteri) und, wenn dieser ihn annehmen zu wollen (nomen recipere, rationem habere) erklärt Hatte, sich sodann dem Volke vorstellte und die Stimmen der Bürger erbat ambire). Candidätus principis s. Quaestor, 5. Canidia, der Spottname einer Libertine, die ursprünglich Gratidia geheißen haben soll. Horaz, mit ihr zerfallen, rächte sich in Schmähgedichten (sät. 1,8. epod. 5. u. 17.). Die Palinodie od. 1, 16. ist schwerlich darauf zu beziehen. Canidius, P. Cau. Crassus, einer der Feldherren des Antonius, zu dessen Gunsten er das Heer des Lepidns in Gallien, wo er damals (43) diente, bearbeitete und den Anschluß au ihn bewirkte. Als Antonius bett Krieg gegen die Parther (38) unternahm, besiegte Crassns im I. 38 die Armenier, im I. 36 die Iberer und Albaner und unterwarf das Land bis an den Kaukasus (Flut. Ant. 34.), war aber weniger glücklich gegen die Parther. Beim Ausbruch des Kampfes gegen Octavian war er einer der Feldherren des Ant., drang auf die Entfernung der Klevpatra vom Heere und befehligte das Landheer, verließ dasselbe aber heimlich, als des Antonius Flotte geschlagen war, und entwich nach Aegypten, um Antonius den Ausgang des Kampfes zu melden. Flut. Ant. 63—68. Später ließ ihn Octavian hinrichten. Veil. Fat. 2, 87. Gros. 6, 19. Caninesätes oder Canuinefates, ein batavischer Bolksstamm, wohnhaft auf der batavifchen Halbinsel zwischen dem Meere und dem Rheine, zunächst bett Friesen. Sie würden von Tiberius besiegt (4 n. E. Veil. Pat. 2, 105 ), erhoben sich jeboch unter Caligula von neuem und nahmen später au dem Ausstaube des Civilis Theil, wobei sie 71 n. C. die römische Flotte verbrannten. Plin. 4, 29, 32. Tac. ann. 4, 73. 11, 18. hist. 4, 15 f. u. ö. Caninii, eine plebejische Gens: 1) C. Catti-nius Rebilus, war Gesanbter bei Perseus von Makebonien im I. 170. Lav. 43, 11. — 2) C. Canittins Rebilus, nahm als Legat an Cäsars

3. Physische und politische Erdkunde von Asien, Australien, Afrika, Die deutschen Kolonien - S. 64

1911 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 64 — Haufen Leichen verbrannt, nachdem zuvor die starren Füße noch vom heiligen Wasser des Ganges benetzt sind, um dann die Asche dem gött- lichen Strome zu übergeben. — Im Inneren der Stadt sind die Straßen und Gassen oft so eng, daß kaum ein Wagen hindurchfahren kann. Mitten im Gewirr der Häuser gelangt man hin und wieder in den Hofraum eines nach der Straße hin unscheinbaren, hochragenden Hauses, wo man von der lichten Pracht der nach dem Hofe offenen Wohnhallen eines indischen Radschah überrascht wird. „Weite, breite Altane ziehen sich im ersten Stockwerk um die in kostbarer Mosaik und dem seinen Schnitzwerk mit seiner reichen Ornamentik in Sandelholz ausgelegten Gelasse. Vom Hofe herauf ragen üppige, tropische Gewächse, deren Blüten den ganzen Raum mit Wohlgeruch erfüllen. Da und dort plätschern Springbrunnen, in großen Käfigen tummelt sich eine färben- bunte Vogelwelt, ja selbst junge Tiger und Affen bewegten sich hinter starken, eisernen Gittern. Es war, als ob man wie durch einen Zauber- schlag aus der engen Stadt in eine entlegene farbenprächtige, lichtdurch- glühte Landschaft versetzt wäre." (Nach Dalton.) — In einigen Tempeln der inneren Stadt stehen die heiligen Kühe, um deren Unrat sich sogar die frommen Hindus reißen (Zweck!), in anderen wird wieder heiligen Affen Verehrung erwiesen. Auch sonst hat die Stadt zahlreiche Götzen-^ bilder. — Die Tätigkeit der evangelischen Mission gegen dieses Versunken- sein im tiefsten Heidentum ist eine unsagbar harte Arbeit. — Am Zusammenflüsse von Ganges und Dfchamna liegt Allahabad (174000 Einw.), auch ein Wallfahrtsort frommer Pilgerscharen. Weiter aufwärts erhebt sich, etwas abseits, links vom Strome, Laknau (300000 Einw.), mit umfangreichem Handel und bedeu- tender Industrie (seine Gewebe u. a.). Hier kreuzen sich mehrere Bahnlinien, welche die wichtigsten Handelsplätze Indiens ver- binden. An der Dschamna sind Agra und Delhi (220000 Einw.) bekannte Siedelungen. Ersteres war zu Beginn des 16. Jahrhunderts Residenz. Aus dieser Zeit besitzt es zahlreiche Prachtbauten. Delhi wiederum ist die ehemalige Residenz eines Großmoguls und hatte als solche einst 2 Mill. Einwohner. Herrliche Paläste und sonstige Prachtbauten erinnern noch an jene große Zeit. — Im Jndnsgebiete ist Peschawar am Kabul ein lebhafter Handels- platz und zugleich Grenzfestung (Iran). Im Pandschab sind La- höre (200000 Einwohner, auch einst Sitz der mohammedanischen Großmoguls) und Multan hervorragende Handelsplätze. Hai- derabad am unteren Indus (400 000 Einw., zahlreiche Moscheen) ist auch eine blühende Handelsstätte. Seine Industrie erzeugt vor- nehmlich Gewebe, Gold- und Silberstickereien, Waffen u. a. m. (Abb. 22.) Über die Bedeutung von Karatschi siehe oben! Auf dem Hochlande von Dekan liegt das Reich des Nizams, des größten Schutzstaates des britisch-indischen Kaiserreiches, mit der Haupt-

4. Das Mittelalter - S. 79

1913 - Leipzig : Voigtländer
58. Das Rechtswesen. 59. Lebensweise und Erwerbttigkeit. 79 zuweilen sogar den Sonntag in Anspruch - die Abgaben an Geld, Vieh und Feldfrchten lieen ihnen oft kaum das Notwendigste zum Lebens-unterhalt. 3n den zahllosen Fehden wurden vornehmlich die Drfer geplndert und verbrannt. Die Gerichte gewhrten den Bauern kein Recht. Daher bildeten sich gegen Ende des Mittelalters Bauern vaum.. bndnisse (der arme Konrad", der Bundschuh"), und Bauernaufstnde bun5mfie hrten nicht auf. 58. Das Rechtswesen. 1. Gerichte. An die Stelle der frheren Grafengerichte, bei denen Ittnner aus dem Volke als Schffen Recht sprachen, traten frstliche $}ofgerid)te Hofgerichte, deren Richter Adlige oder Rechtsgelehrte waren. Statt oes deutschen volksrechtes kam rmisches Recht in Gebrauch. Nur hier und da, namentlich in Westfalen, dem Lande der freien Bauern, auf der roten Erde", erhielten sich die Volksgerichte als Fern- oder Frei- 5-m oder gerichte; sie traten besonders dem Raub- und Fehdewesen entgegen 5re<9md,tc und bten der ganz Deutschland hin eine groe Gewalt aus. Da sie diese allmhlich mibrauchten, wurde ihre Macht seit dem Ende des fnf-zehnten Jahrhunderts stark beschrnkt. Sie bestanden zum Teil bis 1811. 2. Gerichtsverfahren und Strafen. Im Gerichtsverfahren criditso trat zu den bisherigen Beweismitteln, also zu Eid und Gottesurteil, jetzt Deifaf,ren noch die Folter; sie fand zuerst in den Ketzer- und Hexenprozessen Verwendung. Die Strafen wurden hart, ja grausam. Zur Hinrichtung strafen durch Schwert oder Strang trat das Rdern, vierteilen, verbrennen und Lebendigbegraben. Verstmmelungen durch Blendung und Abhauen der Hand waren nicht selten. Als entehrende Strafen dienten das Eselreiten, Prangerstehen und Hundetragen. 59. Lebensweise und Erwerbttigkeit. 1. Lebensweise. a) 03 oh nun g. Die Wnde der Zimmer wurden jetzt vielfach mit wohnung Holztfelung, die Fenster mit Glasmalereien ausgestattet. Zum Haus- gert gehrten nun auch Schrnke, zierliche Ksten, Spiegel und Bilder. Auf dem Tische fehlte nie ein weies oder gemustertes Tischtuch. b) Die Kleidung wurde nach franzsischer oder italienischer Mode Kieibung umgestaltet. Man whlte verschiedene Farben fr die rechte und die linke Seite des Krpers, zerschlitzte den Stoff der Gewnder und unter-legte ihn mit andersfarbigen Stoffen, besetzte die Kleider mit Schellen

5. Die außereuropäischen Erdteile - S. 23

1909 - Breslau : Hirt
Asien: China. 23 33. Tee-Pflanzung in China. Der Tee wird als niedriger Strauch gezogen und beschnitten, damit die Zweige buschig werden. Er verlangt reichliche Bewässerung. Die Blätter werden bis fünfmal jährlich geerntet, an der Sonne getrocknet, auf Feuer in eisernen Pfannen geröstet und noch heitz zwischen den Händen gerollt, dann sortiert und verpackt. 34. Lößlandschaft aus Schensi am Loho, einem Nebenflusse des Hoangho. Der Löh ist als Staub vom Winde auf die Grasmatten mehr als 600 m mächtig aufgetragen, hat die Ee- birgszüge überdeckt und die eingeebnete Landschaft gelb gefärbt. Er verwittert in senkrechtem Absturz zu seit- samen Burgen. Türmen, Säulen und Höhlen. (Die Talwände sind bis 150 m hoch.) Die mit Äckern be- deckten Terrassen bilden den Eingang zu Höhlenwohnungen. Unten im Tal wird Reisbau getrieben.

6. Europa ohne das Deutsche Reich, Die außereuropäischen Erdteile, Mathematische Erdkunde - S. uncounted

1912 - Breslau : Hirt
Benares am Ganges, die heilige Stadt der Hindu. Treppen führen zwischen dichtgedrängten Basaren hinab an den heiligen Strom. In dem „heiligen" Flusse baden die Hindu, um Reinigung von ihren Sünden zu erlangen. Auch suchen Schwerkranke in den lauen Fluten Heilung oder lassen sich ans Ufer schaffen, um dort zu sterben und verbrannt zu werden. Die Stadt ist dicht übersät mit grellfarbigen Bauteil Sie zählt gegen 1000 Tempel und 300 Moscheen.

7. Europa ohne das Deutsche Reich, Die außereuropäischen Erdteile, Mathematische Erdkunde - S. 145

1912 - Breslau : Hirt
§ 19. Asien. 145 73. Tee-Pflanzung in China. Der Tee wird als niedriger Strauch gezogen und beschnitten, damit ^ die Zweige buschig werden. Er verlangt reichliche Bewässerung. Die Blätter werden bis fünfmal jährlich geerntet, an der Sonne getrocknet, auf Feuer in eisernen Pfannen geröstet und noch heiß zwischen den Händen gerollt, dann sortiert und verpackt. 74. Loßlandschaft an einem Nebenflusse des Hoangho. Der Löß ist als Staub vom Winde mehr als 600 m mächtig ausgetragen, hat die Gebirgszüge überdeckt und die eingeebnete Landschaft gelb gefärbt. Er verwittert zu seltsamen Burgen, Türmen, Säulen und Höhlen. (Die Talwände sino bis 150 m hoch.) Die mit Ackern bedeckten Terrassen bilden den Eingang zu den Höhlenwohnungen. Unten im Tal wird Reisbau getrieben. Scheer, Erdkunde 2. 2. Aufl.

8. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 228

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
228 Er- hebung Preir- ßens zum Köuici- reich. vom Adel ließen auf ihren Gütern nach dem Muster des Lustgartens schöne Parkanlagen einrichten. Die Wirkung des Beispiels unterstützte der Kursürst gewöhnlich durch Verordnungen; so auch hier. Als 1665 der von ihm in der Breitenstraße erbaute Marstall neben den angrenzenden Däusern ab-biannte und sich beim Löschen des Brandes die Feuerlöscheinrichtungen als ganz unzureichend erwiesen, erließ der Kursürst eine neue Feuerordnung und verpflichtete die Bürger, die Schornsteine nicht mehr aus Lehm oder Holz, sondern aus Backsteinen herzustellen. Es erschien ferner eine Verordnung, nach welcher vor jedem dritten Hause abends eine Laterne ausgehängt werden solle. Hiermit war der Anfang einer regelmäßigen Straßenbeleuchtung gemacht. Die Pflasterung der Straßen, auf welchen bisher die Schweine gewühlt hatten, wurde geboten und überhaupt für bessere Pflasterung gesorgt. Die Viehställe durften nicht mehr nach der Straße zu erbaut werden. Es wurde verboten, den Kehricht auf die Straße oder in die Spree zu werfen. Angestellte Gassenmeister mußten darüber wachen, daß der Unrat aus der Stadt gefahren wurde. Der Kursürst drohte: „Wer den Unrat auf die Straße werfe, dem soll er wieder ins Haus geworfen werden; wer unsittlicher» weise die Straße verunreinige, solle an den Pranger kommen, Kinder dafür mit der Rute bestraft werden." Der Magistrat wurde angewiesen, über prompte Ausführung der kurfürstlichen Bestimmungen zu wachen. So weckte der Kurfürst den Sinn für Ordnung, Sauberkeit und Anmut und erhob seine Unterthanen aus eine höhere Stufe der Civilisation. Des Großen Kurfürsten Bemühen wurde reichlich gesegnet. Die Bevölkerung Berlins stieg während seiner Regierung nicht nur von 6500 auf 20000 Einwohner, sondern die Berliner zeichneten sich nach und nach gegen früher sehr vortrefflich aus durch Betriebsamkeit, Wohlstand und Streben nach höherer Bildung. Die Stadt selbst hatte ein schönes Kleid angelegt. Reisende schilderten Berlin als eine schön-gebaute Stadt. Der Franzose Patin, welcher im Jahre 1676 nach Berlin kam, urteilte: „Alle Beschwerden waren vergessen, als ich Berlin zu sehen bekam. Alles erschien mir so schön, daß ich mir eine Öffnung im Himmel dachte, von wo die Sonne ihre Wohlthaten auf die Erd-strecke ausbreitet." Den hohen Ausschwung, den die hohenzollernfche Monarchie unter dem Großen Kurfürsten genommen, wollte der Nachfolger auch seiner-

9. Der Freischöffe von Berne - S. 67

1891 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 67 — der Kerzen, die auf dem Sarge seiner Gattin brannten, die Vorladung, laut welcher der Priester Gottschalk von Berne, angeklagt der Gotteslästerung und des Mordes, sich nach drei Tagen auf der Dingstätte zu Berne vor dem heiligen Gericht der Feme stellen sollte. Diese Vorladung überreichte er dem Fronvogt, damit er sie noch in derselben Nacht an der Wohnung des Priesters anheftete. Aber so heimlich die Versammlung im Hanse des Freischöffen auch abgehalten war, so sorgfältig auch jeder nicht Eingeweihte fern gehalten war von derselben, so waren die Männer doch bei ihrem geheimnisvollen Thun belauscht worden. Vom Kloster Hude herüber kamen an demselben Tage zwei Mönche, welche im Aufträge ihres Priors nach Osterstade wollten. Die Nacht hatte sie ereilt, ehe sie die Weser überschreiten konnten, und sie sahen sich nun nach einer Herberge um, wo sie des Nachts bleiben möchten. Die meisten Häuser lagen schon im Dunkeln, als sie nach Bardenfleth kamen; nur aus dem Hanfe des Freischöffen drang noch heller Lichtschein. „Laßt uns", sprach deshalb der eine Mönch zu dem andern, „nach dem Hause des Freischössen gehen; sein frommes Weib wird uns wohl aufnehmen, uns Speise und Trank reichen, und morgen in der Frühe setzen wir unsern Weg fort." Denn die frommen Brüder wußten noch nichts von dem, was sich in den letzten Tagen im Stedingerlande und besonders im Hause des Freischöffen begeben hatte. Wohlgemut schritten sie auf das gastliche Haus zu; wie erstaunten sie aber, als sie die Thüren desselben fest verschlossen fanden! Durch ein niedriges Fenster konnten sie aber in das Haus hineinblicken, und was sie dort sahen, erfüllte sie mit Granen und Entsetzen. Was hatte diese geheime Versammlung in dem Hause zu nächtlicher Zeit zu bedeuten? Wer war es, der regungslos iu dem offenen Sarge lag? Wer war der bleiche Mann, bei* wie ein Erzbilb an der Seite des düster flackernden Herbfeuers staub, zu dem jetzt alle herantraten und ihn mit den 5*

10. Der Freischöffe von Berne - S. 9

1891 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 9 — Zelle allein war, sank er wie gebrochen auf das Strohbündel, welches ihm von nun an als Lager dienen sollte, und sein gepreßtes Herz machte sich in einem Thränen-strome Luft. Die auf dem Deiche zurückgebliebenen Männer setzten zwar ihre Arbeit fort, aber öfters als sonst lehnten sie sich auf ihren Spaten und sprachen im halb flüsternden Tone über das neueste Ereignis. Der alte Freischöffe stand allein; er bemühte sich, ruhig zu erscheinen, aber er konnte nicht verhindern, daß es bisweilen in seinem Gesichte schmerzlich zuckte und eine Thräne über seine gefurchten Wangen rieselte. Bolko war sein einziger, sein lieber Sohn, der Erbe seines mühsam erworbenen Gutes; und jetzt sollte, mußte er, der eigene Vater, der Richter dieses Sohnes sein! Er dachte an den Schmerz der Gattin, der Mutter des Jünglings, welche nichts Böses ahnend daheim im Hanse mit den Mägden der Rückkehr der Männer harrte und jetzt wohl damit beschäftigt war, für Gemahl, Sohn und Knechte das Abendbrot zu bereiten. Wie würde sie die Nachricht ertragen, daß der einzige, heißgeliebte Sohn, eines schweren Verbrechens beschuldigt, in Berne im festen Gewahrsam saß? Wie würde sie es überleben, wenn nun die Strafe, die schwere Strafe ihn traf? Bei diesem Gedanken krampste sein Vaterherz sich bang zusammen, ein tiefer Seufzer hob seine Brust und aufs neue drängte sich die Thräne in sein Auge. Ein alter Mann, welcher nicht weit von ihm sich auf seinen Spaten lehnte, sah den Schmerz des Freischöffen; er trat zu ihm und sprach: „Richter, grämt Euch nicht zu sehr. Seht, Euer wackerer Sohn hat nicht aus Bosheit oder in frevelhaftem Uebermnt seine strafbare That begangen, sondern hingerissen von gerechtem Zorn über den Verbrecher, den Grafenknecht. Da darf ihn nicht die ganze Schwere des Gesetzes treffen; es ist genug, wenn er vor der Volksversammlung mit einem ernsten Verweis gestraft wird". Aber traurig schütttelte der alte Richter das graue Haupt. „Davon steht nichts in unserm Gesetzbuch", sagte er ernst. „Ihr wißt,
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