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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 32

1880 - Halle : Anton
32 Deutschland; nach Lothars und seiner Söhne Tode kam dazu noch ein Theil von Lothringen, Deutschlothringen. So wurde der Bertrag zu Verdun die „Geburtsstunde" des deutschen Reichs. 2. Zuerst haben also in Deutschland Karls des Großen Nachkommen, die Karolinger, regiert: Ludwig der Deutsche, Karl der Dicke, Arnulf von Kärnthen und Ludwig das Kind. Unter ihnen erlebte unser Vaterland keine glücklichen Zeiten. Aeußere Feinde — Normannen, Slaven und Ungarn — bedrängten es. Die Normannen waren die Nordmänner; sie bewohnten das heutige Dänemark, Norwegen und Schweden und gehörten ebenfalls dem germanischen Stamme an. Raub- und Kriegslust trieb sie in die Ferne. Schon Karl der Große hatte, als er einst normannische, vor ihm fliehende Schiffe vom Gestade der Nordsee aus heimwärts segeln sah, mit Thränen im Auge ausgerufen: „Wenn diese Räuber schon bei meinen Lebzeiten solches wagen, was wird mein Volk erst von ihnen zu leiden haben, wenn ich todt bin!" Das Meer schien ihre eigentliche Heimath; in leichtem Schiff fuhren sie über die Wellen südwärts. Wehe den Küsten, die sie überfielen! Städte und Dörfer wurden niedergebrannt, die Habe der Bewohner als Beute weggeführt und diese selbst in die Sklaverei geschleppt. Und nicht blos die Küsten, auch das innere Land war vor ihnen nicht sicher; mit ihren leichten Fahrzeugen fuhren sie die Flüsse weit hinauf, zerstörten die Städte und plünderten das umliegende Land. Von Osten her kamen die Slaven und die Ungarn oder Magyaren. Die letzteren waren ein wildes, aus Asien stammendes Reitervolk; nachdem die Avaren durch Karl den Großen vernichtet worden waren, hatten sie sich in deren Land, in Ungarn, das seinen Namen von ihnen trägt, festgesetzt. Aus leichten Pferden kamen ihre Schaaren wie ein verwüstender Sturmwind bald über die eine, bald über die andere deutsche Provinz, wütheten mit Feuer und Schwert und führten Taufende von Gefangenen als Sklaven mit sich fort. Ehe die Deutschen noch an eine kräftige Vertheidigung denken konnten, waren sie mit ihrem Raube schon wieder verschwunden. — Im Innern Deutschlands fehlte es auch an der rechten Ordnung; die Großen des Reichs machten sich mehr und mehr vom Könige unabhängig. Den äußeren Feinden gegenüber befanden sich die Könige nicht selten in arger Verlegenheit, zu ihrer Bekämpfung hatten sie die Hilfe jener Großen dringend nöthig. Das benutzten diese. Sie gewährten ihren Beistand nur, wenn der König ihnen allerlei Rechte und Freiheiten versprach. So wußten Einzelne immer mehr Macht an sich zu bringen, und es bildeten sich fünf Herzogthümer (= Sachsen, Baiern, Franken, Schwaben, Lothringen), deren Hänpter dem Könige nur fo viel gehorchten, als sie eben Lust hatten. Dem Beispiele dieser Herzöge folgten die übrigen adligen Herren, Grafen und Ritter. Jeder wollte so unabhängig als möglich sein; keiner wollte einen Herrn über sich dulden; wenn er sich beschädigt oder

2. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 120

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
120 z ' ; , , . bischof Engelbert von Cln zum Reichsverweser ernannt. Whrend er die Freiheit der Städte gleichwie in Italien zu beschrnken fnchtc, t-, ,;'w anerkannte er auf dem Reichstage zu Maiuz (1235) im Landfriedensgesetz die Erblichkeit und Laudeshoheit der grereu Lehen, wo-. ^ ^ ' ' durch er die Fürsten fr seine Plaue gewann, aber auch die Klein-,:5.. staaterei in Deutschland begnstigte und die Umwandlung der Lehns- - Monarchie in einen Bundesstaat vorbereitete. Zur Aufrechterhaltuug des Landfriedens erheft er gesetzliche Bestimmungen in deutscher Sprache; die deutschen Ordensritter beauftragte er. nach Preußen zu ziehen, um dieses Land fr das Christentum und Deutschtum zu gewinnen. Nachdem der tatkrftige Erzbischof Engelbert von seinen Verwandten ermordet war, nahm Heinrich seinem Vater gegenber eine schwankende Stellung ein; die deutschen Brger fanden an ihm einen Beschtzer und einen Frderer ihrer Bestrebuugeu nach Selbstndigkeit, die lombardischeu Städte einen Verbndeten. Friedrich zog nach Deutschland, nahm seinen Sohn Heinrich gefangen und lie ihn nach Italien bringen, wo er nach sieben Jahren als Gefangener starb. Auf dem uerst glnzenden Reichstage zu Maiuz lie er seinem Sohne Konrad die Nachfolge im Reiche zusichern. Dann kehrte der Kaiser nach Italien zurck, und doch wre seine Anwesenheit in Deutschland, das er nur dreimal und zwar bei seiner Krnung, bei seiner Vermhlung mit Jsabella, der Tochter des Knigs von England, und bei der Wahl seines Sohnes Konrad ans kurze Zeit besucht hat. so notwendig gewesen./ Whrend einige Fürsten und die mchtig aufstrebenden Handelsstdte Hamburg und Lbeck die Kolonisation des Ostens fortsetzten, verwsteten Fehden Stadt und Land, die Raubritter trieben allenthalben ihr Unwesen, und von Osten her waren die Mongolen, ein wilder asiatischer Volksstamm, unter Sengen und Brennen in Schlesien eingefallen. Herzog Heinrich von Schlc-sien stellte sich ihnen bei Liegnitz entgegen, wurde abex besiegt und fand auf dem Schlachtfeld den Heldentod (1241)1 Die" Mongolen drangen nicht weiter vor; sie hatten die Deutschen kennen und frchten gelernt; die abendlndische, christliche Kultur war vor den asiatischen Horden gesichert worden. Unter schrecklichen Verwstungen zogeu sie stch nach Rußland und Poleu zurck. 5. Sein Tod. Im Jahre 1250 rief endlich der Tod den geist-vollsten Herrscher des Hohenstansenhauses, den sechs Kronen ') geschmckt i) Es waren die deutsche, burgnndische, lombardische, rmische, siziliamscho und die vom hl. Grabe.

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 425

1854 - Weimar : Böhlau
425 St eiermark wurde zum Herzogthum erhoben. In Schwaben waren die Hohenstaufen die letzten Herzoge. Es erhoben sich nun andere Geschlechter, Würtemberg, Baden, Hohenzollern, Habs- burg rc. Nirgends erhielten so viel kleine Herren und Städte die Unabhängigkeit als hier. In den Ländern, welche früher das Her- zogthum Franken ausgemacht hatten, erhoben sich das Erzbis- tum Mainz, die Bisthümer Speier, Worms, Bamberg, Würz- burg, Fulda, die rheinische Pfalzgrafschaft, die Grafschaften Henne- berg, Nassau u. a., die freien Reichsstädte Frankfurt, Nürnberg u. a. Das Burggrafthum Nürnberg (von der Stadt zu unterscheiden) kam an einen Zweig der Grafen von Hohenzollern und wurde später zu zwei Fürstentümern, Ansbach und Baireuth, erweitert. Im Her- zogthum Niederlothringen ging der herzogliche Titel auf Bra- bant über. Die demselben ehemals unterworfenen Grafschaften Lim- burg, Flandern, Hennegau, Namur, Geldern, Jülich, Kleve, Berg, Holland erscheinen jetzt unabhängig; eben so das Erzstift Köln, die Bisthümer Lüttich, Utrecht u. s. w. Vom Herzogthum Ober- lothringen trennten sich das Erzstift Trier, die Bisthümer Metz, Toul und Verdun und mehrere weltliche Besitzungen. Die Mark- grafschaft Oestreich wurde zu einem Herzogthum erhoben. Von den ehemals slawischen, erst während der hohenstaufischen Zeit für das Christenthum und deutsche Bildung gewonnenen Ländern wuchs besonders die Mark Brandenburg unter ascanischen Fürsten kräftig empor. Diese erwarben die Uker- und Neumark, die Ober- lausitz und die Lehnsherrlichkeit über Pommern. Während Deutschland als Gesammtreich von der erstiegenen Eroberung Höhe herabsank, wurde das Christenthum und deutsche Sprache, Sitte und Bildung über weite Länder am baltischen Meere aus- deutschen Ru gebreitet. Im Norden von Polen, von der Weichsel bis zum sin- tcmben‘ nischen Meerbusen, wohnte der lettische Stamm der Slawen, wel- cher sich in mehrere Völkerschaften theilte. Die merkwürdigste der- selben wird seit dem 11. Jahrhundert durch den Namen Preußen unterschieden. Diese standen noch auf einer niedrigen Stufe der Bildung, wohnten in Dörfern, lebten von Jagd, Fischerei, Vieh- zucht und einigem Ackerbau und ehrten außer ihren Fürsten (Reiks) besonders ihre Oberpriester (Griwen) als Vertraute der Götter. Der Griwe wußte dieses Ansehen durch das geheimniß- volle Dunkel, in welches er sich hüllte, zu erhalten; er zeigte sich so selten dem Volke, daß ihn gesehen zu haben für ein hohes Glück galt. Daher büßten der Bischof Adelbert von Prag 997 und der Benedictiner Bruno von Querfurt 1008 ihre Bekehrungsver- suche mit dem Märtyrertode. Auch scheiterten die Züge der Po- lenherzöge, welche den Preußen mit der christlichen Religion zu- gleich ihr Joch aufzulegen suchten. Noch eher als in Preußen fand das Christenthum in Livland einigen Eingang. Kaufleute aus Bremen knüpften 1158 einen Handelsverkehr mit den Liven an. Mit den Kaufleuten ka- men bald auch Missionäre; aber die Bekehrung der Liven war mit großen Schwierigkeiten verbunden. Es wurden mehrere Kreuz- züge gegen die Liven unternommen, zu ihrer Bekämpfung der Or-

5. Geschichte für sächsische Schulen - S. 33

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
glaubten sie an Gespenster, Drachen, Hexen, Kobolde. Der Berg Czerneboh (b. H. schwarzer Gott) in der sächsischen Lausitz erinnert noch heute an ihren Gottesdienst. Ihre Toten begruben oder verbrannten sie. Einen Überrest der alten Wenden bilden jetzt noch die Wenden in der Lausitz, die wendische Sprache und Sitte bewahrt haben. Auch viele Wörter unserer Sprache stammen aus dem Wendischen, z. B. Peitsche, Quark, Schöps, ferner viele sächsische Ortsnamen, wie Dresden, Leipzig, Chemnitz, Planen, Zwickau, Lommatzsch, Kötzschenbroda, Loschwitz usw/ 2. Die Burg Meißen. Als Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, wandte er sich auch gegen die Wenden und besiegte sie. Doch nahm er sie.nicht in sein Reich auf, sondern begnügte sich mit Tributzahlung. Nach seinem Tode machten sie sich wieder unabhängig. Fortgesetzt beunruhigten sie nun die deutsche Ostgrenze. Um diesen Unruhen ein Ende zu machen, begann Heinrich I. einen Unterwerfungskrieg gegen sie. Nach Besiegung der nördlicher wohnenden Stämme (siehe S. 26) wandte er sich gegen die Wenden im heutigen Freistaate Sachsen, und zwar Albrechtsburg in Meißen, gegen den Stamm der Daleminzier links der Elbe. Er erstürmte ihre tapfer verteidigte Burg Jana und gründete 928 an der Elbe, an einem Flnßübergange, die Burg Meißen. Von hier aus unterwarf er auch die östlich der Elbe wohnenden Wenden, die Milzener. 3. Die Mark Meißen. Die eroberten slawischen Länder wurden nun zum Deutschen Reiche geschlagen. Um sie zu sichern, errichtete Otto der Große verschiedene Marken, deren eine die Mark Meißen war. Ein Markgraf nahm in Meißen seinen Sitz und regierte nun als höchster kaiserlicher Beamter im Lande. Es wurden viele feste Plätze (Burgwarten) angelegt und mit deutschen Lehnsleuten besiedelt. Sie sollten die unruhige wendische Bevölkerung im Zaume halten. 4. Das Bistum Meißen. In jeder der neuen Marken, auch in Meißen, gründete Otto der Große ein Bistum. So zog also auch ein Bischof hier ein, dem die Aufgabe zufiel, die Wenden zu Christen zu bekehren. Aber sehr schwer und nur ganz allmählich fand das Christentum bei ihnen Eingang. 5. Der Slawenaufstand. Zehn Jahre war Otto der Große tot — fein Nachfolger befand sich in Italien —, da brach ein furchtbarer Aufstand in den slawischen Marken aus. Die Deutschen in den Gebieten ostwärts der Elbe wurden vertrieben oder ermordet und die christlichen Kirchen niedergebrannt. Sogar Meißen ging wieder verloren. Doch gelang es dem tapfern Markgrafen Ekkehard, es zurück- Aeschichte für sächsische Schulen. 3

6. Teil 1 - S. 415

1882 - Leipzig : Brandstetter
der deutschen Juden im Mittelalter. 415 bürg, waren sie weniger zahlreich und hatten keine so feste Gemeinde- verfassung, wie in den alten, größtenteils aus der Römerzeit herstammenden Bischofsstädten an Rhein und Donau. Bis zu den Kreuzzügen scheinen die Juden im wesentlichen nicht anders als die übrigen Einwohner der Städte behandelt worden zu sein. Sie lebten vom Handel und wurden durch die Obrigkeiten geschützt. Im Jahre 1084 weist Bischof Rüdiger von Speier den Inden seiner Stadt ein mit Mauern umgebenes Stadtviertel an, um sie vor Belästigungen des Pöbels zu sichern, erteilt ihnen völlige Handelsfreiheit in der Stadt und bis zum Hafen, das Recht, Grundbesitz zu erwerben, einen Begräbnisplatz, eigene Gerichtsbarkeit, die Befugnis, christliche Dienstboten zu halten, Fleisch an Christen zu verkaufen, welches sie selbst nicht essen dürfen u. s. w. König Heinrich Iv. bestätigte und erweiterte 1090 diese Rechte; er sicherte den Juden von Speier Handels- und Zollfreiheit im ganzen Reiche zu, niemand soll gegen ihren Willen ihre Sklaven kaufen, bei Rechtsstreitigkeiten mit Christen soll jeder den Beweis nach seinem Recht führen, Gottesurteile sollen nicht gegen sie angewendet werden, den Eid sollen sie nach ihrem Gesetz leisten; Verbrechen gegen sie sollen streng geahndet werden. Während im Jahre 1090 die Juden Speiers den Kaiser darum bitten, sie in seinen Schutz zu nehmen, tritt im späteren Mittelalter die besondere Auffassung hervor, daß die Juden im ganzen Reiche schon an sich dem Kaiser unterworfen und seine Knechte seien, daß sie von ihm überall geschützt würden und für diesen Schutz ihm überall zu Abgaben verpflichtet seien. Als nämlich während der Kreuzzüge der Pöbel durch die Geistlichkeit und durch beutesüchtige Ritter gegen die Juden zu wildem Fanatismus erregt war und in schaudervvllen Scenen das Blut Christi an ihnen zu rächen meinte, waren Landesherren und Obrigkeiten fast überall zu schwach oder zu lässig, um ihnen wirksame Hilfe zu leihen und dem gesetzlosen Treiben ein Ende zu machen. Da erachtete es der Kaiser als seine Aufgabe, sie in seinen Schutz zu nehmen und es auszusprechen, daß sie gegen jede Gewaltthat zu schützen seien. Zuerst that dies Heinrich Iv., welcher in dem Landfrieden von 1103 thuen, ebenso wie den Kirchen und Geistlichen, eidlich Sicherheit versprechen ließ. Ebenso erteilte während des zweiten Kreuzzuges König Konrad Iii. den Inden, welche sich in ihrer Not an ihn wandten, seinen besonderen Schutz. Aus diesem Schutze, welchen die Kaiser ihnen thatsächlich gewährten und infolge der von ihnen selbst anerkannten Pflicht, den Bedrängten überall im ganzen Reiche gegen ihre Unterdrücker beizustehen, entwickelte sich allmählich die Auffassung, daß die Juden, gleichviel an welchem Orte und unter welchen Beamten, Obrigkeiten und Landesherren sie wohnten, sich im Schutze des Kaisers befänden und ihm für diesen Schutz zu Abgaben verpflichtet feien. Man nannte daher die Juden des Kaisers ^Kammer-knechte". Bestimmt ausgedrückt kommt diese Kammerknechtschaft erst am Anfange des 13. Jahrhunderts, unter Kaiser Friedrich Ii. vor. Als Kammer-

7. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 186

1847 - Leipzig : Engelmann
186 Das christliche Mittelalter. oder Besoldung für Dienstleistungen sowohl im Heer als bei der Hofhal- tung, und konnte wenn der Besitzer starb oder seiner Verpflichtung nicht nachkam, demselben wieder entzogen werden. Ans gleiche Weise belehnten reiche Freie andere minder Begüterte mit Theilen ihres Eigenthums, ja sogar ihrer Lehen (A ft er l c h c nt, und gewannen sich dadurch ebenfalls Lehnsleute oder Vasallen. 5iuct) Bischöfe und Aebte, die für ihre zeit- lichen Besitzungen zu den Landesherren im Lehnsvcrhältniß standen, vergaben Lehen an Ritter unter der Verpflichtung, das Kloster zu schütze,: und für das- selbe den schuldigen Herrbann zu leisten (Schirmherren, Kastvögte). Diese auf gegenseitige Treue gegründeten Verhältnisse wurden allinählig so allge- mein, daß die Zahl der freien Gutsbesitzer sehr vermindert wurde und zuletzt nur die reichen Freiherren (Barone) umfaßte, die zwischen dem hohen Adel der Krön- oder Rcichsvasallcn (Herzoge und G r a fe n) und dem niederen Atel der kleineren Vasallen (die neben ihrem Eigen- thum noch Güter von jenen oder von der Kirche zu Lehn trugen, in der Mitte standen. Die Freien von kleinem Allcd dagegen kamen mit der Zeit alle in Abhängigkeit, theils freiwillig, um sich dem lästigen Heerbann zu entziehen, theils gezwungen durch Druck oder Verarmung. Sie traten in das Verhältniß der Hörigkeit, indem sic die Hintersassen reicherer Gutsbesitzer wurden und ihr früheres Eigenthum fortan im Erbpacht bc- bauten. Sehr groß war auch noch die Zahl der Leibeigenen, die als Eigenthum des Guts angesebn wurden und als rechtlose Knechte der Willkür ihrer Herren anheimgegeben tvarcn. Diese Verhältnisse erfuh- ren unter den schwachen Nachkommen Karls des Großen mancherlei Stö- rungen, worunter die folgenreichste die von den Edelleuten ertrotzte Erb- lichkeit ihrer Lchnsgütcr war. Seitdem standen gewaltige Reichs- Vasallen den Königen als Gleiche gegenüber, lind wenn sich mehre von ihnen verbanden, konnten sie dem Rcichsobcrhaupt ungestraft Trotz bieten. Ii. Normannen und Dänen. 1. England. §. 258. Die Bewohner der Halbinsel Scandinavien gehören dem germanischen Volksstamm an, mit dem sie den ungestümen Frei- heitsdrang, Thatenlust und Wanderungstrieb, so wie Sprache, Runen- schrift, Religion und Sitten gemein hatten. In H el d en l i e de rn und Sagen priesen ihre Sanger(S k a ld en) die Großthaten der Altvordern*). Wilde Kampfe und Raubzüge füllen die älteste Geschichte Scandina- viens, das sich erst spater in die drei unabhängigen Staaten Däne- mark, Norwegen und Schweden schied. Unter dem Namen Nor- mannen suchten sie die Küsten der Nordsee heim (§. 252); als Dä- nen waren sie im 9. und 10. Jahrhundert die Geißel Englands, dem sie einen schweren Tribut (Danegeld) abtrotzten. Hier plünderten sie unter Egberts (§. 224) schwachen Nachfolgern die Küsten und

8. Heimatskunde der Provinz Westfalen - S. 4

1900 - Minden i. W. : Volkening
— 4 — Sprach gelehrten endlich ziehen das englische Wort fellow — Ge- fährte oder ein altes Wort fala = plaga, Feld, Gegend heran. Jedenfalls bezeichnet Westfalen das westliche Land und Volk der alten Sachsen. Von Ludwig dem Deutschen an bis zum Sturze Heinrichs des Löwen 1180 bestand ein Herzogtum Sachsen, zu dem mit Ausnahme des Sieger- und Wittgeusteinschen Landes auch die jetzige Provinz Westfalen gehörte. Dann aber wurde es zer- trennt und ein kleiner Teil unter den Erzbischöfen von Köln zum Herzogtum Westfalen und Engern mit der Hauptstadt Arns- berg gemacht. Es umfaßte etwa 80 Quadratmeilen mit 195 000 Bewohnern in 25 Städten und 9 Freiheiten des Sauerlandes, nämlich die Kreife: Arnsberg, Meschede, Brilon, Olpe und ein- zelne Teile der Kreise Soest, Lippstadt, Iserlohn im jetzigen Re- gierungsbezirk Arnsberg. Der erste Herzog war Erzbischof Philipp zur Zeit Friedrich Barbarossas, der letzte Anton Viktor, welcher das Land 1803 infolge des Reichsdeputationsbeschlusses an Hessen- Darmstadt abtrat. Von ihm ging es 1815 an Preußen über. Ter westfälische Kreis, der achte, den mit neun andern Kaiser Maximilian I. 1512 in Deutschland zur besseren Handhabung des Landfriedens und Vollstreckung der Reichskammergerichts-Urteile einrichtete, zwischen Weser und Maas, umfaßte mit den Herzog- tümcrn Cleve, Jülich, Berg, den Grafschaften Ravensberg, Mark, den Bistümern Lüttich, Münster, Paderborn, Minden, Verden, Osnabrück, den Grafschaften Ostfriesland, Oldenburg, den Abteien Herford, Corvey und kleinern Gebieten z. B. Dortmund einen Flächenraum von 1250 Quadratmeilen und wurde von Teilen des niederrheinischen Kreises, zu dem das Herzogtum Westfalen gehörte, durchschnitten. Die größte Ausdehnung hat Westfalen gewonnen, als infolge des Tilsiter Friedens (9. Juli 1807) Napoleon I. am 18. August 1807 eine Filiale des französischen Kaiserreichs in dem Königreiche Westfalen mit seinem Bruder Jerome Bonaparte als Herrscher errichtete. Es war etwa 690 Quadratmeilen groß, zählte fast zwei Millionen Einwohner und mußte zum Rheinbunde 25 000 Soldaten

9. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 67

1883 - Wiesbaden : Kunze
67 dessen Bruder und Nachfolger Balduin I. (1100—1118) erst sich König nannte. Der Sieg der Kreuzfahrer bei Askalon sicherte den Besitz Jerusalems. Es folgte ein fortwährendes Zuströmen christlicher Einwanderer. 5) Verfassung des Königreichs Jerusalem. — Wie die Bevölkerung des neuen Koloniestaates eine sehr bunte, zum Teil verworfene Mischbevölkerung aus allen christlichen Reichen des Abendlandes war, so seine politische Form ein Gemisch aus den Elementen der Hierarchie, des französischen Feudalstaats und der freien städtischen Gemeinden; — ein konfuses Abbild abendländischer Zustände. Das erbliche Königtum steht fast machtlos gegenüber: a. den geistlichen Würdenträgern, den Patriarchen (von Jerusalem und Antiochien), den Erzbischöfen und Bischöfen; b. den drei großen Kronvasallen von Edessa, Antiochien, Tripolis und den übrigen Baronen; c. den fast unabhängigen Reichsstädten und den Handelsansiedelungen der Genuesen, Venetianer und Pisaner an den Küsten. Die Reichsgesetzgebung wurde niedergelegt in den assises du royaume de Jerusalem. Der Sefteschall, Oonnetable und Marschall sind die ersten Reichsbeamten. Das nordfranzösische Element hat in dem neuen Staat das Übergewicht; das Französische ist die offizielle und Verkehrssprache. 6) Nicht minder unabhängig wie die hohe weltliche und geistliche Aristokratie einer-, die Städte andererseits hielten sich der Krone gegenüber die geistlichen Ritterorden, eine eigentümliche Schöpfung der Kreuzzüge, aus der Verbindung von Rittertum und Mönchwesen entsprungen, ein Hauptwerkzeug zur Fortsetzung des Kampfes gegen den Halbmond. Der Ritterstand (milites, equites), von gröfserem Eigenoder Lehenbesitz und dem hierdurch ermöglichten Reiterdienste ausgehend, durch die Kriegsspiele der Turniere und eigentümliche Standessitte weiter ausgebildet, erhält seine volle Entwickelung durch die Kreuzzüge, in denen der ritterliche Adel aller christlichen Länder in wechselseitigen Verkehr miteinander tritt und sich als eine große Genossenschaft mit gleichen Waffen, Privilegien und Pflichten fühlen lernt. — Stufen des Ritterlebens: Nach der häuslichen und mütterlichen Erziehung der jungen Adligen bis zum siebenten 5*

10. Die Völker und Staaten der Erde - S. 787

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
Volks- und Staatsverhültnisse. §. 21. Staatseinrichtungen. 787 zählt. Sie theilen das Gesetzgebungs-Recht mit der nach dem Recht der Erstgeburt in männlicher und weiblicher Linie erblichen Königin (oder dem Könige), welcher allein die voll- ziehende Gewalt zusieht. — Näher auf diese Staatseinrichtungen einzugehen kann wohl, nicht allein des Raumes, sondern auch der Unsicherheit ihres Bestehens halber, unterbleiben; aus denselben Gründen sind auch die folgenden Nachrichten über die Stände-, Ver» waltungs-, Rechts- und Militair-Verhältnisse beider König- reiche auf das Nöthigste beschränkt worden. — Vor dem Gesetze sind gegenwärtig alle Spanier und Portugisen gleichen Standes. Der Adel hat indeß noch ge- wisse Ehrenrechte und durch ausgedehnten Grundbesitz bedeu- tenden Einfluß. Dies bezieht sich indeß in beiden Königrei- chen vorzugsweise nur auf den hohen Adel oder die Titu- lados oder Tiiulos im Allgemeinen, die in die Grandezza (1., 2. und 3. Klasse) oder den auf erblichen Grund- und Majorat-Besitz gegründeten und in die Titulo« (de Castilla) oder den für persönliches Verdienst verliehenen hohen Adel abgestuft sind. — Der niedere Adel oder die Hidaljos (Fidalgos in Portugal) *) ist in beiden Ländern, besonders in Spanien, sehr zahlreich**), größtentheils verarmt und ohne besondere Vorrechte. Selbst die dem Adel eigenen Titel „Ca- vallero" (Ritter), „Escudero" (Schildknappe), „Infanzón" (Knappe, Junker) sind ein Gemeingut geworden, von dcni jedermann nach Belieben Gebrauch macht, so wie auch die dem Taufnamen vorgesetzte, ehemals der Grandezza ausschließ- lich zukommende Betitelung „Don" oder (in Portugal) „Dom" (d. i. Dominus) gegenwärtig von Jedem in An- spruch genommen wird, der nicht zu fürchten braucht, sich dadurch lächerlich zu machen. Die ehemals strenge Scheidewand zwischen den Hidalgos de Sangre (d. i. von reinem Blut) *) Eigentlich Hijos (Fijos) d'algo, d. h. wörtlich „Söhne von Etwas", von namhafter Abkunft, etwa guter Leute Kinder. **) Nach dem Censo von 1821 werden in Spanien 722794 See- len als zur Klasse der Hidalgos gehörig angegeben.
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