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1. Die Zeit der Umwälzungen - S. 69

1909 - Leipzig : Hirt
129. Auerdeutsche Ereignisse zur Zeit Wilhelms H. 69 2. Der Russisch-Japanische Krieg, 19041905. Die Japaner, das tchtigste Volk der mongolischen Raffe, blieben bis in die zweite Hlfte des neunzehnten Jahrhunderts unberhrt von fremden Einflssen. Der Mikado (Kaiser) in seinem Palast in Kioto war dem Volke unsichtbar, stand nicht in Verbindung mit den Daimio (Statthaltern der Provinzen) und wurde beherrscht von dem Oberfeldherrn, der die Regierungsgewalt hatte. Alle Versuche europischer Völker, mit ihnen Handelsverbindungen anzuknpfen, wiesen die Japaner ab. Da erschienen 1853 acht Kriegs-schisse der Vereinigten Staaten von Amerika, und der Befehlshaber ber-brachte einen Brief seines Prsidenten, worin dieser um einen Freund-schasts- und Handelsvertrag bat. Der japanische Oberfeldherr gab nach, und bald folgten hnliche Vertrge mit europischen Mchten. Damit hrte auch das Verbot fr die Japaner, ihr Vaterland zu verlassen, auf. Die Folge war, da die Regierung des Oberfeldherrn, dem die nationale Partei aus der Verbindung mit den Fremden einen schweren Vorwurf machte, 1868 gestrzt wurde und der Mikado seine ursprngliche Gewalt zurckerhielt. Nun begann eine tiefgreifende und schnelle Umwandlung aller Staats- und Kulturverhltnisse. Der Mikado verlegte seine Residenz nach Tokio und gab eine Verfassung nach europischem Muster mit Ministerien und Volksvertretung. Die Japaner befreundeten sich mit den handgreiflichen Vorzgen der abendlndischen Kultur, schickten ihre Shne auf europische Hochschulen, riefen Europer als Lehrmeister ins Land und bewiesen in der Nachahmung des Fremden ein erstaunliches Geschick. Als Rußland, das bis an den Stillen Ozean vorgedrungen war und seine dortigen Hfen, Wladiwostok und Port Arthur, durch die Sibirische Bahn mit Europa verbunden hatte, seine Hand auch nach Korea ausstreckte, sah sich Japan in seinen Interessen bedroht und be-gann den Krieg. Bald muten die Russen Korea rumen. Dann wurde 1904. die sdliche Mandschurei der Kriegsschauplatz. In allen greren Schlachten wichen die Russen zurck, ohne da es den Japanern gelang, ihnen den Rckzug abzuschneiden, zuletzt bei Mukden, wo mehr als eine halbe Million Menschen kmpften. Die Festung Port Arthur hatte sich schon nach erbitterten Kmpfen ergeben. Bald nach der Schlacht bei Mukden wurde die groe, aber minderwertige russische Flotte von den Japanern in der Koreastrae vernichtet. Dann kam durch die Vermittlung des Prsidenten der Union der Friede zu Portsmouth (in Nordamerika) 1905. zustande: Japan erhielt den sdlichen Teil von Sachalin, Port Arthur und die Oberherrschaft der Korea. Die Mandschurei wurde an China zurckgegeben. 3. Die russische Revolution, 19051906. Die Niederlagen und die durch den Krieg hervorgerufene Geldnot vermehrten die Unzufriedenheit des russischen Volkes mit den bestehenden Zustnden ( 127,1). Unzufrieden waren auch die angegliederten Vlkerschaften, besonders die Finnen,

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 213

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
213 theils an sich gezogen haben. Die Streitigkeiten, in welche die Sikhs mit den Moslemin und den Großmoguln geriethen, machten sie wild und krie- gerisch. Aus Kriegern wurden sie Räuber und Eroberer und stifteten das Königreich Lahore, kehrten aber 1839 die Waffen auch gegen einander, so daß die Engländer sich genöthigt sahen, diesen Händeln an ihren Grenzen ein Ende zu machen, und den größten Theil des Königreichs Lahore an sich zu ziehen. Die ungemein schöne Landschaft Kaschmir soll äußerst mild und ergiebig sein; sie war der Hauptplatz für die berühmten Kaschmir-Webereien, welche ehedem 16,000 Webstühle beschäftigten. Jetzt sollen nur noch 6000 im Gange sein, das Land der Arbeitskräfte entbehren und das Volk, durch Lug und Trug geächtet, vielfach Mangel leiden. Kaschmir am Dschilum, 40,000 E. 2. Das Königreich Nepal ist ebenfalls ein hochgelegenes Alpenthal am Himalaya, wo der Dhawala- giri sich erhebt, und hat ebenfalls einen bedeutenden Theil seines Gebietes an England (1815) abgetreten. Der König residirt in Kathmandu, 40,000 Einw. Da die königliche Familie dem kriegerischen Stamme der Ghorkas daselbst entsprossen ist, so nennt man in Indien Nepal häufig nur das Königreich der Ghorkas. 3. Das britische Indien. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts trat in London eine Handelsgesell- schaft zusammen, welche allmählich zu 2000 Mitgliedern herangewachsen war, die englisch-ostindische Compagnie. Sie hatte zuerst um das Privilegium des ausschließlichen Handels mit Ostindien und China nachgesucht, dasselbe auf 20 Jahre erhalten, Colonien angelegt und ihren Besitzungen allmählich die Ausdehnung gegeben, welche sie gegenwärtig daselbst haben. Alle 20 Jahre wurde bisher dieser Freibrief erneuert; die Besitzungen der Compagnie waren von der Regierung jeder Zeit genau beaufsichtigt. 24 Mitglieder der indischen Compagnie bildeten das Direktorium. Dieses wählte den General- Gouverneur für Ostindien; er entschied über Krieg und Frieden, schloß Ver- träge, erließ Verordnungen, übte das Begnadigungsrecht rc. 4 Beamte, der Obergeneral des Heeres und noch 2 Staatssekretäre standen ihm rathend zur Seite. Rief das Direktorium der Compagnie in London den General- Gouverneur ab, so hatte er unverzüglich zu gehorchen. Um aber tüchtige Offiziere und Beamte für Indien heranzubilden, hatte das Direktorium für Indien eigene Civil- und Militärschulen in London errichtet. Die Krone, welche alle Schritte des Direktoriums genau überwachte, hatte auch das Be- stimmungsrecht. Tie britische Kriegsmacht in Indien betrug bisher 300,000 Mann, worunter aber nur 35,000 Europäer waren. Rur die oberen Offi- ziere waren Engländer, Subalternoffiziere und Aerzte aber Inder, wie denn überhaupt die Eingebornen möglichst auch im Civildienst verwendet werden, um sie der englischen Herrschaft geneigt zu machen und zu erhalten. Seit 1857 hat die englische Krone die Besitzungen der englisch-ostindischen Han- delscompagnie selbst übernommen, und das derselben'ertheilte Privilegium zurückgezogen. Der Hauptgrund, daß überhaupt die englischen Colonieen ganz andern Erfolg hatten, als die spanischen und portugiesischen, ist ohne Zweifel der:

3. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 147

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
147 konos (Ruhepunkt der Zugvögel, Wachtelfang), Paros (Marmor), Naxos, Syra :c. Syra mit der Hauptstadt Hermopolis, 19,000 Einw., der ersten Handelsstadt von Griechenland. 3) Die ionischen Inseln, 47 Q.-M. und 233,000 E., gehören seit 1864 zu Griechenland. Die bedeutendsten derselben sind Cepha- lonia (Kephalonia), Korfu, mit der Stadt Korfu, 25,000 Einw., Santa Maura, (Leukas), Zante, (Zakytho), mit der Stadt Zante, 20,000 E., Cerigo. Korinthen, Wein und Olivenöl bilden die Handelsprodukte der Inseln. Zante gilt als die fruchtbarste der- selben. Jthaka war die Heimath des Königs Odysseus. 3. Die europäische Türkei, deren unmittelbare Länder 6,500 Q.-M. und 15,600,000 Einwohner*) enthalten, bildet einen Theil des osmanischen Reiches, dessen Gesammlbesitzungen in Afrika, Asien und Europa aus 86,288 Q.-M. mit 37 (2 Mill. Einwohner angeschlagen werden. Das türkische Kaiserthum ist eine absolute Erbmonarchie. Das Staats- oberhaupt ist der Sultan oder Padischah, d. i. Großherr. Seine Macht ist nur durch den Koran, das Buch des Propheten Mohammed, eingeschränkt. Er gilt bei allen Sunniten**) als Chalis. Der Divan, d. i. das Staatsministerium, und die Ulemas oder die Rechtskundigen stehen dem Oberhaupte rathend zur Seite. Der Divan be- steht aus dem Großvezier und den Ministern des Innern, des Aeußern, der Finanzen und der Marine; er verhandelt alle Angelegenheiten, welche dem Sultan zur Beschlußnahme vorgelegt werden sollen. Der Großvezier ist Stellvertreter des Sultans in allen Civil- und Militärangelegenheiten; der Minister des Innern wird Kiaja Beg, der des Aeußern gewöhnlich Reis Essendi, der Finanzminister Defterdar, der Marineminister Kapudan Pascha genannt. Der Großmufti ist zugleich Oberster der Ulemas, der höhern Geistlichen und Rechtsgelehrten. Der Mufti oder Scheik ül Islam ist der Ausleger des Korans in Bezug auf religiöse und polizeiliche Vorschriften. Unter den Ulemas stehen die 3 Kadeleskier oder die drei obersten Richter in Europa, Asien und Afrika, die Muftis, Kadis oder Richter und die Imams oder Koranerklärer und Seelsorger. Zur Geistlichkeit gehören noch *) Davon waren 1860 Griechisch-Katholisch und Armenier 10,240,000, Römische Katholiken................ 640,000, Muhamedaner...................... 4,550,000, Juden ............................. 70,000. **) Die Anhänger des Islam zerfallen nämlich hauptsächlich in zwei Sekten: 1) in die Sunniten oder solche, welche neben dem Koran auch die Sunna oder die Tradition und andere Bekenntnißschriften des Islam als oberste Quelle der Reli- gionserkenntniß annehmen; 2) in die Schiiten, welche nur den Koran als Religions- und Gesetzbuch anerkennen. 10'

4. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 148

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
148 die Scheiche (Prediger), die Chatibs (Vorbeter) und die Derwische (Mönche). Der Großmufti und die Kadileskier werden oft in den Divan gerufen?) Die Regierung wird nach dem Palaste des Großveziers, welcher wie der Großmufti den Titel „Hoheit" "führt, die hohe Pforte genannt, weil sich in demselben die Ministerien des Innern und Aeußern befinden und ge- wöhnlich der Divan darin versammelt wird. Die unmittelbaren Länder des osmanischen Reichs werden von einem Mutessarif oder Generalgouverneur verwaltet, der je nach der Größe seines Fürstenthums ein Pascha von 2 oder 3 Roßschweifen*) **) ist. Er hat unum- schränkte Gewalt, weil er eigentlich nicht beaufsichtigt wird. Jede Provinz muß zur Bestreitung des Staatshaushaltes jährliche Steuern entrichten. Diese erheben aber nicht die Statthalter, sondern verpachten sie an die meist- bietenden Pächter, welche dann die Steuererhebung ausführen und argen Miß- brauch treiben. Man unterscheidet 4 Hauptklasscn der Bevölkerung: 1) die Mu- hamedaner oder Moslemins; nur sie haben Zutritt zu allen Staatsämtern; 2) die Rajah's oder Ungläubigen (Christen, Juden rc.); sie zahlen Kopfsteuer, haben keine politischen Rechte und wenig Schutz, können kein Grundeigenthum erwerben und vor Gericht nicht zeugen; die Sklaven sind entweder Christen, Juden oder Heiden. Kein Muselmann kann zum Sklaven gemacht wer- den; mit dem Uebertritt zum Islam wird jeder Sklave frei; 3) die Franken; darunter versteht man alle christlichen Fremdlinge im türkischen Reiche. Sie stehen nicht unter türkischer Botmäßigkeit, sondern unter der ihres eigenen Vaterlandes, welches seinen Gesandten in Konstantinopel oder seine Consuln in Smyrna oder einer anderen Stadt hat. Die Türken haben im Ganzen ihre asiatischen Sitten und Gebräuche beibehalten. Als Bekenner des Islam sind die Türken von geistigen An- strengungen keine Freunde, und haben daher in Kunst und Wissenschaft keiner- lei Fortschritte gemacht. Der Charakter der Türken ist im Allgemeinen gut; sie werden als redlich, treu, großmüthig, mäßig, mild und wohlthätig gegen Aermere ihres Glaubens, aber als fanatisch, grausam und zügellos gegen Rajahs geschildert. In Triest hat ein türkischer Kaufmann mehr Credit und *) Wir fügen zum Verständniß der Lektüre über türkische Staatsangelegen- heiten noch folgende Erklärungen bei: Hatti-S heriff bedeutet wörtlich Bulle des Kalifen, und ist ein vom Sultan erlassenes Gesetz. T anzimat ist die Verordnung zur Einführung des Hatti-Sheriffs von Gülhane, wonach den Türken eine Art Constitution zugesichert ist, und bildet gewissermaßen die Verfassung der Türken. Jrad e ist eine vom Sultan als politischem Souverain unterzeichnete Verordnung. Ferm an ist ein vom Sultan unterzeichnetes Dekret, das sich auf Verwaltungs- gegenstände bezieht. Berat ist ein Diplom, welches nur persönliche Angelegen- heiten betrifft. Sen ne d ist eine diplomatische Convention, zu deren Unterzeich- nung der Minister ermächtigt ist. **) Der Roßschweif ist das Zeichen der höchsten militärischen Würden in der Türkei; ein Roßschweif hängt von einem vergoldeten Halbmonde herab, der an einer oben in eine vergoldete Kugel auslaufenden Stange ausgeht. Diese Aus- zeichnung, welche nur dem Sultan, dem Großvezier und den Paschas zukommt, wird ihnen im Kriege vorgetragen und vor ihrem Zelte aufgepflanzt, und zwar erbält der Sultan 6, der Großvezier und die Paschas mit Vezier-Rang 3, die übri- gen Paschas 2 Roßschweife. Auch gibt es Paschas, denen nur die Ehre Eines Roßschweifes zukommt.

5. Zweiter oder höherer Kursus - S. 773

1850 - Weilburg : Lanz
Vi. ' V o r d e r - 2 n d i e n. 773 königl. indischen Kommission und dem Kollegium der 2-1 Direktoren geleitet, dem in Indien selbst die Gouverneure der vier Präsidentschaften untergeordnet sind. Der von Kalkutta führt den Titel Geueral-Gouverueur und ist im Besitze ausgezeichneter Rechte. Er entscheidet z. B. über Krieg und Frieden, schließt Verträge, begnadigt Verbrecher u. dgl. Die jährliche Einnahme aus diesen Besitzungen beträgt 248 Mill., die Ausgabe aber 210 Mill. Gulden. Die Schuld der Kompagnie wird zu 309 Mill. Gulden angegeben. — Die Landmacht ist aus britischen Truppen und aus Eingebornen zusammengesetzt; sie zählte im I. 1837 184,340 Manu. Die Seemacht bestand damals nur ans 13 Fahrzeugen. — Die Präsident- schaften, in welche die unmittelbaren Besitzungen zerfallen, sind folgende: 1) Kalkutta 7028 Qmcil. mit 34,307,000 Einw. 2) Agra 8 §83 „ „ 19,430,000 „ 3) Madras 7183 '> 13,657,000 „ 4) Bombay 3344 „ ,, 10,500,000 <, §. 9t0. 1) Die Präsidentschaft Kalkutta oder Bengalen. Diese ist die östlichste und breitet sich im Norden des bengalischen Meerbusens an den Flüssen Brama- puira, Ganges und Mahanuddy ans. Sie besteht, abgesehen von den britischen Besitzungen in Hinter-Jndien, nur aus zwei Provinzen. — Kalkutta, die Hauptstadt des gesammken indo-britischen Reiches, so wie der gleichnamigen Präsident- schaft und Provinz, und zugleich der wichtigste Handels- platz Indiens, breitet sich am Hugli (§. 902) in einer ungesunden Gegend aus und zählt 6 — 800,000 Einw. Sie ist der Sitz des General-Gouverneurs und der obersten Be- hörden und besteht aus der Stadt der Weißen und der der Schwarzen. Jene, die Wohnstätte der Briten und anderer Europäer, bietet breite und gerade Straßen und viele ansehn- liche Gebäude, wie den Regieruugs-Pallast, das Rathhaus, den Gerichtshof u. a.; diese, von den Eingebornen bewohnt,

6. Zweiter oder höherer Kursus - S. 808

1850 - Weilburg : Lanz
808 Die einzelnen Länder Asien's. §. 946. Die Staats Verfassung ist monarchisch, aber keineswegs unumschränkt. Sie beruht zugleich auf der Gnmd- Jdce einer patriarchalischen Regierung. Der Kaiser führt den Titel „Sohn des Himmels", wird als Vater seines Volkes verehrt und mit dem heiligen Namen des "großen Vaters" angerufen. Nur zehnmal zeigt er sich öffentlich während eines Jahres. Der jetzige Kaiser heißt Tao Kuang, geb. 1784, der seit dem 2. Sept. 1820 regiert. Die Thronfolge ist erblich in männlicher Linie; doch wird das Recht der Erstgeburt nicht immer beobachtet. Die vornehmsten Reichsbeamten sind in Europa unter den: Namen der Man- darinen bekannt und bestehen aus zwei Abtheilungen, nämlich den Civil- und Kriegsbeamten. Sie stehen hinsichtlich ihrer Dienstführung unter strenger Aufsicht und werden in gewissen Fällen sogar mit Stockschlägen bestraft. Ein Geschlechts- odcr Erbadel ist nicht vorhanden. Das übrige Volk theilt sich in Gelehrte, Krieger, Geistliche, Bauern und Gewerbsleute. Sehr zahlreich sind die Priester des Fo, die den Europäern unter dem Namen Bonzen bekannt und bei den Chinesen sehr verachtet sind. In Ansehung der Religion herrscht vollkommene Freiheit; von einer kirchlichen Verfassung zeigt sich keine Spur. §. 947. Die Einkünfte des gesummten chinesischen Reiches (§. 64. 12), theils in Lieferungen von Getreide, besonders Reiß und Korn, theils in Geld bestehend, mögen etwa 480 Mill. Gulden betragen. Die Kriegsmacht soll gegen 1 Mill. Streiter zählen, unter denen sich 60,000 Seesoldaten befinden. Alle sind schlecht bewaffnet, dagegen aber mit großen Sonnenschirmen versehen. Die Flotte besteht aus 1753 Fahrzeugen, von welchen ein jedes höchstens 20 Kanonen hat. §. 948. Das eigentliche China wird in achtzehn Provinzen eingetheilt. — 1) Nord-Provinzen sind vier. — Peking, die Hauptstadt des Reiches, die Residenz des Kaisers und zugleich die größte Stadt der Erde, breitet sich im nördlichen Theile des Landes in einer Ebene aus, besteht aus der Thron- stadt und der Altstadt, die einen Umfang von 4% Meilen

7. Zweiter oder höherer Kursus - S. 828

1850 - Weilburg : Lanz
828 Die einzelnen Lander Asien's. Nnfe, und die lackirten Waaren übertreffen an Glanz und Dauerhaftigkeit alle ähnliche der Erde. Auf den Dörfern findet man große Porzellan-Brennereien und Töpfereien. Auch Papier, Kupfer-, Eisen- und Glaswaaren, sowie Uhren, Fernrohre und Barometer find geschätzt. — Ein äußerst reger Verkehr findet im Innern des Landes Statt und wird durch die leichten Verbindungsmittel zu Wasser und zu Lande befördert. Sehr schön sind die Landstraßen, alle mit Bäumen bepflanzt. Der Handel mit dem Auslande aber ist sehr beschränkt. Nur die Chinesen, Koreaner und Holländer dürfen den Hafen Nangasaki auf Kiusiu besuchen. Fremde Länder zu besuchen, ist den Japanern nicht gestattet. Vor- nehmlich werden Kupfer, Porzellan, Baumwolle, Papier, Reiß, Kampfer, Seiden- und Lackwaaren ausgeführt. — Man rechnet nach Tals — 33/2 fl. Viereckige Gold, und Silberplatten vertreten die Stelle der Münzen. §. 979. Japan ist eine erbliche Monarchie, an deren Spitze ein Kaiser (Da'i'ri oder Mikado) steht. Seine Macht ist gegenwärtig gering, groß aber die Ehre, die ihm zu Theil wird. Die Da'iri's fuhren, wie die Kaiser von China, den Titel „Söhne des Himmels." Die höchste Gewalt aber in dem Staate besitzt der Oberfeldherr (Scogun oder Kubo), von welchem der Kaiser und sein Hof sogar ihren spärlichen Unterhalt empfangen. Dem Kubo ist ein Staats- rath zugetheilt, der in Gesetzgebung und Verwaltung eine gewichtige Stimme hat. Das Land steht unter erblichen Lehnsfürstcn, die innerhalb ihres Gebietes unabhängig regieren. Die Gesetze sind streng; Jedermann kennt sie genau; Sklaverei ist unbekannt. — Die Staatseinkünfte werden zu 116 Mill. Gulden geschätzt; das Heer besteht aus 120,000 Mann. §. 980. Dieses Kaiserthum besteht ans dem Haupt- lande und den Neben ländern. Jenes begreift die drei großen südlichen Inseln, nämlich Nipón, Kiusiu und Sikokf; zu diesen gehören Jesso, die südlichen Kurilen, ein Theil von Sachalin (§. 9ir5) und die Bonin-Inseln. — 1) Nipou (Niphon), die größte unter allen Inseln des japanischen

8. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 215

1836 - Leipzig : Schumann
215 Iii. Kultur-Geographie. derativsystem. Beispiele sind Deutschland, wo der Bundestag, die schweizerische Eidgenossenschaft, wo die Lagsatzung, und die vereinigten Staaten von Nord-Amerika, wo der Kongreß die höchste Gewalt ausübt. §. 920. Ein monarchischer Staat ist ein solcher, wo die oberste Gewalt in den Handen eines einzigen Menschen, des Mon- archen, liegt. Er herrscht entweder auf Lebenszeit, und die Mon- archie ist eine W a h l m o na r ch i e, wie früher in Polen, öder er erbt seine Würde durch das Recht der Geburt, wie gegenwärtig in Europa überall, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo der Papst ein geistlicher Wahlmonarch ist. §. 921. In einer ab so luten oder unumschränkten Mon- archie giebt der Herrscher ganz nach Laune und Gutdünken Ge- setze für Alle, wie z. B. in Rußland, Sardinien, Neapel rc. Kann er nach Gutdünken über Leben, Freiheit und Eigenthum seiner Un- tergebenen schalten und walten, so ist es ein Despot, wie der persische Schah, der türkische Sultan. Kann er nicht nach Gutdün- ken, sondern nur mit Zustimmung der Abgeordneten des Volkes, Gesetze geben und Al^aben auflegen, so ist er ein constitutio- neller oder eingeschränkter Monarch, wie der König von Nor- wegen, von Großbritannien, von Würtemberg rc. 8- 922. Die erste und natürlichste Autorität, die sich in den Urzeiten zugleich mit den ersten Ansängen einiger Gesittung bildete, war wohl die patriarchalische. Die Patriarchen oder Stamm- und Familienhäupter hatten über ihre Familien- oder Stammesge- nossen eine gewisse, in ihrem natürlichen Standpunkte beruhende Gewalt, wie z. B. Abraham. Aehnliches finden wir noch jetzt in Lappland, aus Grönland, auf Neu-Holland und in einigen an- deren Gegenden. §. 923. Als die Familien größer und zahlreicher wurden und zu gegenseitiger Vertheidigung gegen feindliche Angriffe sich verbün- deten, traten Patriarchen an die Spitze ihres ganzen Stammes als Häuptlinge oder Emire. Noch jetzt sind auch hiefür zahl- reiche Beispiele vorhanden. Die Häuptlinge führen verschiedene Namen, in Nord-Amerika heißen sie Sachems, in Süd-Amerika Kaziken, in Asien Khane. Bei kriegerischen Völkern, wie bei den Germanen, traten oft ärmere Leute oder nachgeborene Söhne begüterter Familien in das Gefolge eines reichen und kühnen Man- nes; dieser kam oft mit ihrer Hülfe zu großem Ansehen, gründete sich eine Herrschaft und wurde König; diese Könige waren dem- nach glückliche Soldaten. Unterwarf ein solcher mehre Staaten, bildeten die ihm gehorchenden Länder ein Reich, so hieß er Kaiser, im Oriente Rajah, Schah, Sultan. §. 924. Der Einfluß, welchen die Häuptlinge bei wilden und barbarischen Völkern ausüben, ist mehrentheils in dem Ansehen be- gründet, das sie durch persönliche Lapferkeit, ihre Erfahrung und durch hervorragende Eigenschaften überhaupt sich zu verschaffen wis- sen. Im Rathe hat der Aelteste oder Weiseste das meiste Gewicht, Anführer im Kriege ist der Tapferste. So war es bei den Germa- nen, und ist es noch jetzt bei den Indianerstämmen Nord-Amerika's

9. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 532

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
532 Zehnter Zeitraum. 1821 mit eigener Macht das Joch ihrer Zwingherren zu zerbrechen und sich die Rechte eines .freien, selbständigen Volkes zu erkämpfen. Ein geheimer Bund, Hetäria genannt, sollte das große Werk durch Heranbildung einer im Auslande unterrichteten, durch freisin- nige Ideen genährten und gekräftigten Jugend langsam vorberei- ten, damit Körperstarke, Geistesbildung bei dem bevorstehenden Kampfe sich einten. Allein vorschnell brach der Fürst Alexander Vpsilanti, ehemals General in russischen Diensten, in der Moldau und Walachei los, überwältigte allerdings die dort gerin- gen Besatzungen der Türken, riß aber seine Landsleute zu einem Kampfe fort, der, noch unvorbereltet, bedenklich und blutig werden mußte. Indessen folgte Morea und die griechischen Inseln der gegebenen Losung. Grimmig raste des Sultans Würhen gegen die Griechen, so in Consiantinopcl und den umliegenden Pro- vinzen in seiner Gewalt waren. Der zu Laibach versammelte Fürstencongreß und vor allem der Kaiser Alexander schlugen der Griechen Hoffnung auf Beistand unumwunden nieder und wie- derholten dieses den griechischen Abgeordneten zu Verona. Jus- suf Pascha überwand die Griechen beig alacz den 13. Mai, ver- nichtete die heilige S ch a a r, größtentheils von den ausländischen Hochschulen zurückgekehrte Jünglinge, unter Jordaki fast gänz- lich, den 10. Juni und nöthigte den Fürsten Ppsilanti sich auf ö streicht sch es Gebiet zu flüchten, wo er Anfangs in der Fe- stung Munkatsch verwahrt, dann nach Theresienstadt gebracht wurde; er starb 1828, nachdem er in Freiheit gesetzt worden. So schien der Griechen Unternehmen nach kurzem Beginnen ver- nichtet. Doch der eigentliche Kern der Griechen in Morea und auf den Jnsrln kämpfte mit besserem Glücke. Sie eroberten Tri p olizza, Morea's Hauptstadt, den 23. Sept., 1821, siegten durch ihre Flotte bei Mikylene den 10. Sept. und bildeten einen Congreß zu Argos. Mit warmer Theilnahme schauete Europa auf des Miltiades, Themistocles, Leonidas und Pelopidas Enkel, und viele Jünglinge und gediente Krieger auswärtiger Län- der eilten, sich in ihre Reihen zu stellen. Es entstanden anfangs drei Verfassungen, des westlichen Festlandes zu Mesolongion, den 4. Nov. 1821, des östlichen Festlandes den 11. Nov. zu Salona und des Peloponneses den 1. Dec. 1821, bis sich Grie- chenland zu Epidauros zu einer Republik constituirte den 13. Jan. 1822. Trotz mancher Vortheile der Griechen über die Türken besonders zur See durch losgelassene Brander, und der Ero- berung von Na pol i di R omania mit Sturm den 16. Dec. 1822, waren sie doch bei weitem nicht am Ziele. Es landete ein ägyp- tisches Heer unter Ibrahim, dem Sohne des Vicekönigs Meh- met ?kli, in Morea, Missolong hi ward von den Türken er- stürmt den 23. April 1826, eine Schlacht bei Athen ver- loren den 6. Mai 1827 und die Akropolis capitulirtc den

10. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 533

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
Türkei und Griechenland. ¿33 5. Juni. Endlich schritten England, Rußland und Frankreich nach einem geschloffenen Vertrage den 6. Juli 1827 in die griechi- schen Angelegenheiten ein, und sendeten zu diesem Ende Flotten, unter dem englischen Admirale Co drington, dem französischen de Rigny und dem ruffischen von Heyden, nach dem Mittel- meere, Ibrahim zur Räumung des Peloponneses zu bewegen, auch das Auslaufen der türkischen Flotte zu verhindern, ohne je- doch feind selige Maßregeln anzuwenden! Mit starker Faust hatte inzwischen der Sultan das Corps der meuterischen Janitscharen ausgelöst den 15. Juni 1826, indem er deren we- nigstens 15,000 niedermetzeln ließ, und eine neue, europäisch ge- bildete Truppe an ihre Stelle gesetzt. In dem geräumigen Hafen von Navarin lagen die drei vereinigten Geschwader der türkisch- ägyptischen Flotte gegen über. Ein von den Türken abgefeuertec Pistolenschuß veranlaßte eine blutige Schlacht bet\ 20. Oct. 1827, in welcher der größte Theil der muselmännischen Flotte zerstört ward. Nur mit Rußland und der Pforte brach hierauf der Krieg aus (s. §. 93.), England und Frankreich blieben fortwährend mit selbiger in Frieden. Der Graf Cap o d'jstria, ehemals russi- scher Minister, ward Präsident der griechischen Regierung den 14. April 1827 und bemühete sich, ihr eine bestimmte Form zu verleihen. Durch auswärtige Hülfsgeldec unterstützt ordnete ec das Militaic -, See - und Verwaltungswesen. Um die geforderte Räumung Morea's zu bewirken, landete den 30. Aug. 1828 eine französische Flotte mit einem Truppencorps unter dem General Maison am Bord, der sich in dem Meerbusen von Kalamate ausschiffke. Ohne Feindseligkeiten zu veranlassen, räumte Ibrahim die festen Plätze, ging mit seinen Truppen unter Segel und die Franzosen besetzten Navarin, Modon, Koron und Patras. Doch die Strenge, mit welcher der Präsident verfuhr, viel- leicht mehr noch der Argwohn, daß er ins Geheim an Rußland halte, weckten Haß und Parteiungen gegen ihn, daher verschwuren sich die Brüder M a u r o m i ch a l i s wider sein Leben, deren einer ihm das Haupt durch einen Pistolenschuß zu Nauplia zerschmetterte, den 9. Oct. 1831. Der Bruder des Ermordeten übernahm pro- visorisch die Regierung, aber der Aufruhr regte sich im Innern. Durch Zustimmung der auswärtigen Mächte ist endlich in dem Sohne des Königs Ludwig von Baiern, in dem Prinzen Otto, geboren 1815, ein König von Griechenland gewählt wor- 1832 den; er rüstet sich zur Abreise nach seinem neuen Reiche, wohin ihn eine bewaffnete Kriegsmacht und einige erfahrene Rathgeber begleiten werden. Noch bedarf das griechische Volk, verwildert durch langen Druck und geistiger Bildung ermangelnd eines stren- gen Zügels; doch schlummern die Anlagen seiner Altvordern in ihm, und das von der Natur so reich gesegnete Land, in welchem es wohnt, wird dem Pflüger, dem Seefahrer, dem gewerbfleißigea
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