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Geschichte der Griechen.
Der Staat der Athener.
§ 18. Geschichte Athens vor Solon. In Attika herrschten anfangs Monarchie. Könige; sie waren die obersten Feldherren, Richter und Priester. Nach «delkherr-dem Tode des Kodrus übernahm der Adel die Herrschaft, d.h. die großen Grundbesitzer, die zu Roß ins Feld zogen und ein ritterliches Leben führten und denen die Masse der Bauern zur Zinszahlung verpflichtet war. An der Archonten Staates standen nunmehr Archonten, d.h. Herrscher. Seit
dem Beginn des siebenten Jahrhunderts gab es neun Archonten, die in jedem Jahre neu gewählt wurden und unter welche die richterlichen, priester-lichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden.
Ver- Es mar damals eine schwere Zeit für das Volk von Athen. Viele der
armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen entleihen müssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in Bedrängnis gekommen; denn wenn sie die Schuld samt den Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, so verfielen sie selbst mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, daß viele athenische Bauern völlig verarmten, gar manche sogar die Freiheit verloren. Andere Gerichtliche Mißstände kamen hinzu. Zunächst waren die Gesetze noch nicht auf-pouiiiche geschrieben, wie man ja damals überhaupt die Schrift noch wenig anwandte, sondern sie wurden mündlich überliefert; den adligen Richtern aber warf man vor, daß sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprächen. Endlich empfand die Bevölkerung es schwer, daß nur die Adligen politische Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden durften. Auch Bürger und Bauern verlangten Anteil an der Staatsverwaltung.
Drakon. Da entschloß sich der Adel zunächst die Gesetze aufschreiben zu lasten und
beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die drakonischen Gesetze waren von außerordentlicher Härte; die Erbitterung des Volkes wurde nicht beschwichtigt. So wurde denn für das Jahr 594 Solon zum Archon gewählt, mit dem Aufträge, dem Staat neue Gesetze zu geben.
eolon. § 19. Die Gesetzgebung Solons 594. Solon war ein Mann von
altem Adel und leitete sein Geschlecht von König Kodrus her; aber er war beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gütigen Gesinnung allgemein beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reisen gemacht und reiche Erfahrungen gesammelt; er hatte über die Pflichten, die der Mensch gegen Gott und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher
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Aus der Geschichte des Altertums.
b) Verfassung. Wir treffen die Germanen um Christi Gebnrtim ber-gang vom Nomadenleben zum sehaften Hirten- und Bauernleben. Das Ackerland war bei ihnen nicht Privateigentum; es war Gemeindebesitz, an dem damals jedem Gemeindegenossen alljhrlich sein Anteil zugewiesen wurde. Wenn sie daher zu Casars Zeit noch jhrlich ihre Htten abbrachen und wieder aufschlugen, wo ihnen ein Ackerteil angewiesen war, so finden wir dagegen 150 Jahre spter (zu Tacitus' Zeit) schon feste Drfer bei ihnen.
Die Grundlage der staatlichen Gliederung sind die nach Sippen ge-ordneten Geschlechter. In Geschlechtern siedeln sich die Germanen an, teils in Einzelhfen, teils in weitlufig angelegten Drfern.
Vor alters hatte das Geschlecht (die Familie) die einzige feste Ein-heit des Staatswesens gebildet. Die Familienltesten waren allein die Beamten" und Richter und der lteste eines bevorzugten Geschlechtes zu-gleich das Haupt des ganzen Stammes.
Zu Tacitus', wie schon zu Casars Zeit zerfiel der germanische Staat in Bezirke, die ohne Unterschied Gaue oder Hundertschaften (pagi. centenae) genannt wurden. Die Vorsteher derselben wurden vou der Volksversamm-luug gewhlt; der Staat (nicht der lteste des Geschlechts) bte die Straf-gewalt. Erledigte die Versammlung der Hundertschaft deren Geschfte besonders gerichtlicher Art, so fielen der allgemeinen Landesversammlung (die gleichbedeutend mit der Heeres- und Volksversammlung war), dem Ding, die gemeinsamen Volks- und Regierungsgeschfte zu.
Das Ding (Volksversammlung). Je nach Bedrfnis, alljhrlich wenigstens einmal, gewhnlich zur Zeit des Voll- oder Neumonds, ver-sammeln sich alle freien Männer zum Ding. Dingpflichtig ist jeder Wehr-haste, bewaffnet findet man sich ein. Die vornehmste Dpferfttte des Volkes ist Dingsttte. Es dauert einige Tage, bis alle versammelt sind. Priester hegen" die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellt. Inzwischen haben die Fürsten, ltesten und Weifen Rat gepflogen.
Nach uraltem Brauche richtet ein Sprecher die Frage an den Priester, ob es die rechte Dingzeit und der rechte Ort fei, und ob man den Ding-frieden gebieten mge. Bejaht der Priester die Frage, fo wird das Ding gehegt, Pfhle werden rings um die Versammelten in den Boden ge-fchlagen und mit Schnren untereinander verbunden. Dann verkndet der Priester den Dingfrieden im Namen des Gottes Ziu und richtet das Wahrzeichen des Gottes, das an einen Speer gebundene Banner, auf. Wer jetzt eine Strung verursacht oder einen Frevel verbt, der vergeht sich gegen den Gott und mu schwere Strafe erwarten. Zuletzt spricht der Priester die Worte: Ich gebiete Lust (Gehr und Schweigen) und verbiete Unlust."
Dann werden die gemeinsamen Angelegenheiten: Wahlen, Rechtssachen, Beschlsse der Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zgen einzelner Fürsten erteilt, die jungen Männer durch berreichung des Speers wehrhaft gemacht und die Frage an die Volksgemeinde gerichtet, ob sie zustimme oder nicht: durch Aneinanderschlagen der Waffen stimmt sie zu, durch Murren lehnt sie ab.
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Iii. Kreis: Wanderungen in die nächste Umgebung.
g. Der fttfiö*).
Viele Dörfer und kleine Städte bilden zusammen einen Kreis
und haben darin eine gemeinsame Verwaltung. An der Spitze eines
Kreises steht der Landrat. Er ist der oberste Beamte desselben und
wohnt gewöhnlich in der Kreisstadt. Der Landrat vertritt die Angelegen-
heiten des ganzen Kreises in Gemeinschaft mit dem Kreisausschusse
und dem Kreistage. Die Mitglieder des Kreistages werden von den
Kreisbewohnern, den Kreiseingesessenen, gewählt, und diese wählen ans
ihrer Mitte wieder die Mitglieder des Kreisausschusses.
Wie beißt dem Heimatkreis? Wodurch ist die Kreisgrenze bezeichnet? Wo
hast du sie schon gesehen? Wie heißt der Nachbartreis?
*) Aus Th, Henze und E. Mariini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg".
Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.
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Extrahierte Personennamen: Mariini Ferdinand_Hirt Ferdinand
Haaren. Sie wohnten nicht in größeren Ortschaften, sondern in zerstreut liegenden Gehöften. Die Felder des von ihnen in Besitz genommenen Bezirkes, der Mark, wurden unter die einzelnen Genossen geteilt. Wald und Weide wurden von allen gemeinsam benutzt. Ihre Kleidung bildeten lederne Hosen und ein weiter Mantel, der bei den Vornehmen mit Silber verziert war. Die Arme blieben nackt; der Kops war unbedeckt, nur wenige trugen im Kampse einen Helm. Ihre Nahrung war einfach und bestand in Kräutern und Wurzeln, Fischen und Fleisch. Ihr liebstes Getränk war Bier, welches sie aus Gerste zubereiteten.
Das ganze Volk zerfiel in Freie und Leibeigene. Die Leibeigenen hatten keine Rechte; wurden sie verletzt, so mußten ihre Herren für sie eintreten. Während ein Teil von ihnen als Knechte arbeitete, erhielten andere ein Stück Land von ihren Herren, welches sie auf eigene Rechnung gegen Abgaben und Dienste bewirtschafteten. Den Kern des Volkes bildeten die Freien. Der Hausvater war der Herr und Richter in der Familie; ihm mußte unbedingt gehorcht werden. Die Frau, welche eine geachtete Stellung einnahm, war die getreue Gefährtin des Mannes in Krieg und Frieden; sie leitete das Hauswesen und die Erziehung der Kinder. Die Lieblingsbeschäftigung des Mannes war Jagd und Krieg. Schon früh zog der Jüngling aus die Jagd, um sich hierbei für den Kriegsdienst zu stählen. Ackerbau und Viehzucht wurden den Leibeigenen überlassen.
Das ganze Volk zerfiel in Völkerschaften, deren Gebiet, der Gau, durch natürliche Grenzen bestimmt wurde. Jede Völkerschaft teilte sich in mehrere Hundertschaften, zu denen ursprünglich immer hundert Grundbesitzer gehörten. Eine Hundertschaft zerfiel in mehrere kleine Gemeinden. An der Spitze der Völkerschaft stand der vom Volke gewählte Gau fürst, der Graf. Nur in der Volksversammlung, wo über die wichtigsten Angelegenheiten des Landes, über Krieg und Frieden beschlossen wurde, und im Kriege trat an die Spitze aller Völkerschaften ein Heerführer, H erzog. Waffen waren: das Schwert um die Leuden, der Schild in der Linken, in der Rechten die zweischneidige Streitaxt oder der Speer, der im Kampse weithin geschlendert wurde.
Zur Pflege des Rechts versammelten sich die freien Männer. Unter freiem Himmel wurde Gericht gehalten, das Verfahren war öffentlich und mündlich; die Volksversammlung sprach das
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Erster Abschnitt.
Leviten als Opferpriester, Lehrer, Gesetzeskundige und Ärzte. Hauptseste des Jahres waren außer dem Passahfest das Pfingstfest, zur Feier der ersten Ernte und zum Andenken an die Gesetzgebung auf Sinai, sowie das Laubhüttenfest zur Erinnerung an das Zeltleben in der Wüste und zum Dank für die von Jehovah gespendeten Früchte des Landes. Das letztere wurde durch den großen Versöhnungstag eingeleitet, an welchem der Hohepriester in dem Allerheiligsten für das büßende Volk das Versöhnungsopfer brachte, um es mit Gott wieder zu vereinigen.
Der siebente Tag der Woche war Sabbattag, an dem alle Arbeit ruhte, das siebente Jahr Sabbatjahr, in welchem das Feld un-
bebaut blieb; das fünfzigste Jahr sollte als Jubeljahr zur Steuerung der Armut allen Landbesitz den früheren Eigentümern zurückführen und jede Knechtschaft aufheben.
Josua. Von den 600 000 Männern, die aus Ägypten ausgewandert waren, betraten nur Josua und Kaleb das Land Kanaan; alle andern starben in der Wüste, selbst Moses kam nicht hinein. Nach Moses wurde Josua der Führer des Volkes Israel. Er erreichte mit einem jungen Geschlechte das gelobte Land, eroberte es nach langen und schweren Kämpfen und verteilte es unter die 12 Stämme. Der Stamm Levi erhielt keinen Landbesitz sondern den Zehnten von dem Bodenerträge; die Nachkommen Josephs zerfielen in zwei Stämme, die nach dessen Söhnen Manasse und Ephraim genannt wurden. Die Stämme Rüben, Gad und der halbe Stamm Manasse hatten schon
unter Moses das Ostjordanland erhalten.
Die Richter 1300—1095. Nachdem die Israeliten sich in Kanaan eingerichtet hatten, gaben sie das unstäte Hirtenleben auf und wandten sich dem Ackerbau zu. Sie blieben auch jetzt noch ohne Könige; jeder Stamm hatte sein Oberhaupt, jede Stadt ihren Ältesten. An der Spitze der Familie stand der Vater mit großen Rechten. Aber weder die unterworfenen Kananiter, noch die benachbarten Völker ließen die Israeliten in ruhigem Genuß des eroberten Landes, sondern nötigten dieselben zu blutigen und verheerenden Kriegen. Diese Kämpfe erzeugten Roheit und Verwilderung; an Stelle des Jehovahdienstes wurde Götzendienst gesetzt, bis Niederlagen und andere Unglücksfälle große Notstände hervorriefen. In solchen trüben Zeiten erstanden dem Volke Israel tapfere und fromme Männer, welche die Feinde besiegten und den Glauben der Väter wieder herstellten. Sie blieben dann auch in der folgenden Friedenszeit zur Wahrung des Rechtes Vorsteher des Volkes und wurden Richter genannt. Die Bibel nennt 15 solcher Richter. Unter diesen sind die bedeutendsten:
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Autor: Dinkler, Rudolf, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Geschlecht (WdK): Jungen
Sietjes: Was ist der dritte Stand? 9
roaltung nötig ist. Ihre Macht ist auf die Geschäfte der Regierung begrenzt.
Außerordentliche Stellvertreter werden jede beliebige neue Vollmacht haben, welche ihnen die Nation geben will. Da sich eine große Nation jedesmal, wenn es außerordentliche Umstände fordern könnten, nicht wirklich selbst versammeln kann, so muß sie außerordentlichen Stellvertretern die bei diesen Gelegenheiten notwendigen Vollmachten anvertrauen. . . . (Eine Versammlung außerordentlicher Stellvertreter ersetzt die Versammlung dieser Nation. . . .
Wir wollen daraus folgern: 1. daß eine außerordentliche Stellvertretung allein die Grundverfaffung verändern und uns eine geben darf; 2. daß diese verfassunggründende Stellvertretung sich ohne Rücksicht auf die Unterscheidung der Stände bilden müsse.
was zu tun übrig bleibt.
Der dritte Stand muß aus der Bewegung der Gemüter und aus der Lage der Dinge gewahr werden, daß er nichts mehr als von feiner Aufklärung und von feinem Ttcut zu hoffen habe. Die Vernunft und die Gerechtigkeit find für ihn; er muß sich wenigstens die ganze Kraft derselben versichern. Nein, es ist nicht mehr Zeit, an der Vereinigung der Parteien zu arbeiten. . . .
Die Aristokraten, welche zuerst angriffen, haben nicht bedacht, daß sie die größte Ungeschicklichkeit begingen, indem sie gewisse fragen in Bewegung setzten. Bei einem an die Sklaverei gewöhnten Volke kann man die Wahrheiten schlafen lassen; allein wenn ihr die Aufmerksamkeit erregt, wenn ihr aufmahnet, zwischen denselben und dem Irrtum zu wählen, so heftet sich der Geist an die Wahrheit ebenso, wie sich gesunde Rügen nach dem Licht wenden. Das Licht in der Moral kann sich aber nicht auf einen gewissen Punkt verbreiten, ohne gutwillig oder mit Gewalt zur Billigkeit zu führen; und zwar deswegen, weil die Wahrheiten in der Moral an die Rechte gebunden sind; weil die Kenntnis der Rechte das Gefühl davon erweckt. Und weil das Gefühl feiner Rechte im Grunde der Seele die Feder der Freiheit, welche bei den (Europäern niemals ganz zerbrechen wird, wieder aufzieht. . . .
Bei diesem neuen Zustand der Dinge ist es natürlich, daß die unterdrückten Klassen lebhafter das Bedürfnis der Rückkehr der guten Ordnung fühlen; sie haben mehr Interesse, die Gerechtigkeit, diese erste, so lang von der Erde verbannte Tugend, unter die Menschen zurückzurufen. Dem dritten Stande liegt es also ob, die ersten Anstrengungen und fast alle vorschritte zur Nationalewiederherstellung zu machen. Man muß überdies denselben erinnern, daß, wenn er nicht dahin kommt, sich besser zu befinden, es für nichts tauge, wenigstens zubleiben, was er
(Quelleniammlung I, 12: Dtnfler, Don 1789 bis 1807 2
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s
Aus der deutschen Vorzeit.
Die erste Gemeinschaft der Germanen bildete die Familie. An der Spitze derselben stand der Vater als Oberhaupt und sorgte für Recht und Schutz der Glieder seines Geschlechts (der Sippe). Wurde ein Glied verletzt oder getötet, so waren die übrigen zur Rache, selbst Blutrache verpflichtet, die nur durch öffentliche Unterwerfung zu einer Buße, dem Wergeld, abgewandt werden konnte. Mehrere benachbarte, freie Grundbesitzer bildeten eine Gemeinde oder Markgenossenschaft und befanden sich im Genusse des Gemeindelandes, dem Allmend. Aus mehreren Gemeinden wurde ein Gau, die erste politische Gemeinschaft, gebildet. In jedem Gau wurden zur Neu- oder Vollmondszeit an einem geweihten Orte, der Malstatt, Versammlungen abgehalten, zu welchen jeder freie Mann in Waffen erschien. An der Spitze der Gauversammlung stand ein Fürst oder Gaugraf, wozu die erfahrensten und angesehensten Männer der edeln Geschlechter gewählt wurden. Der Fürst hatte die Versammlungen und Gerichte zu leiten und war außerdem Führer im Kriege. In dieser Versammlung wurde der freie Jüngling wehrhaft gemacht; hier wurde Recht gesprochen über alles, was Leben und Eigentum anging. Konnte die Versammlung in einer Sache das Recht nicht finden, so nahm sie ihre Zuflucht zum Gottesurteil, zumeist zum Zweikampf, wobei dem Sieger das Recht zugesprochen wurde. Vereinigten sich mehrere Gaue zu einem Kriege, so wurde der tapferste Fürst oder Freie zum Herzog gewählt, der für die Dauer des Krieges den Oberbefehl führte und nach Beendigung desselben in seine frühere Stellung zurücktrat. Die Vereinigung aller Kämpfer bildete den Heerbann. Dieser wurde durch Boten oder den Heerpfeil, der Tag und Nacht von Hof zu Hof gebracht wurde, einberufen, und Priester brachten aus den geheiligten Hainen die Götterbilder herzu. Vor dem Beginn der Schlacht stimmten die Kämpfer feurige Schlachtgesänge an, in welchen sie ihre Götter und Helden feierten, und wobei sie aus der Fülle der Klänge aus den Ausgang des Kampfes schlossen. Sie verstärkten den Ton, indem sie den Schild (altnordisch bardhi) vor den Mund hielten, woher diese Sangesweife den Namen Barditus erhielt. Die Kämpfer waren in keilförmiger Schlachtordnung aufgestellt. Frauen und Kinder, die auf den Wanderzügen zugegen waren, blieben während des Kampfes in der „Wagenburg", von wo die Frauen dem Kampf folgten und die Wankenden anfeuerten. Vom Platze zu weichen galt, wenn man zum Kampfe wieder zurückkehrte, mehr für klug als feige. Wer den Schild in Feindeshand ließ, wurde von Opfern und Volksversammlungen aus-
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ließ sich kein Volk maßloser; jemandem Obdach verweigern, galt als Frevel; jeder bewirthete nach Möglichkeit; war der Vorrath im eigenen Hause aufgezehrt, so führte er den Gast ohne Anstand zum Nachbar, bei welchem beide gleich freundliche Aufnahme fanden.
Besondere Achtung genoß das Weib; in ihm sah man etwas Heiliges und Gottverwandtes; seinem Rathe wurde gefolgt, seinem Ausspruche gehorcht. Vielweiberei war bei den alten Germanen nicht üblich. Die Ehe galt heilig; durch sie wurde das Weib die „Frau", d. h. die Herrin des Hauses.
(„Frau" ist verwandt mit einem altdeutschen Worte „M," welches „Herr" bedeutet; es findet sich noch in „Fronleichnam" — Leichnam des Herrn, in „frönen" — einem Herrn dienen, in „Fronveste" — Herrenburg.)
Durch Verheirathung wurde der Sohn der väterlichen Vormundschaft ledig, er wurde frei; darum nannte man das Heirathen selbst „Freien." — Die Verlobung erfolgte in öffentlicher Volksversammlung, die man „Mal" nannte; daher schreibt sich der Ausdruck „vermählen." — Als Mitgift brachte der Mann der Frau ein Paar Stiere, ein gezäumtes Pferd und Waffen zu. Damit wollte man andeuten, daß die Frau des Mannes Gehilfin in der Arbeit und Anstrengung, seine treue Genossin in Freude und Leid sein solle.
Es fehlten aber neben diesen Licht- auch die Schattenseiten nicht. Als schlimme Eigenschaften der alten Germanen werden uns genannt:
Trägheit (— die Lieblingsbeschäftigung freier Männer war Krieg und Jagd; das Hauswesen besorgten die Frauen; den Ackerbau überließ man den Sklaven. Wenn nicht Krieg oder Jagd sie in Anspruch nahm, lagen die Männer müsfig auf der weichen Haut des erlegten Bären; daher der Ausdruck, „auf der faulen Bärenhaut liegen," —)
Spielfucht (— man spielte mit Würfeln, und die Leidenschaft des Spiels ging so weit,_ daß der Deutsche nicht selten Hab und Gut, Weib und Kind, zuletzt die eigene Freiheit verspielte; ruhig ging dann nach unglücklichem Wurf der Verlierende in die Knechtschaft und wurde der Leibeigene des andern. —)
Trinksucht (— getrunken wurde Gerstensaft, also eine Art Bier, und Meth, eine Mischung aus Wasser und Honig —) und
Streitsucht (—die Festgelage arteten häufig in wilden Streit und Kamps aus und „endeten seltener mit Schmähreden als mit Wunden und Tod").
6. Das Volk bestand aus Freien und Unfreien. Freie mit großem Besitz oder mit großem Ansehen hießen Edelin ge (—Adlige). Diese edlen Freien waren zumeist die Nachkommen der Männer, unter.deren Führung einst die Deutschen die lange Wanderung aus dem fernen Asien bis in die neue Heimath zurückgelegt oder welche sich in den Kämpfen der Einwanderer mit den bisherigen Bewohnern als Kriegsführer ausgezeichnet oder sonst verdient gemacht hatten. Die übrigen Freien waren die Gemeinfreien
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18 Geschichte der Griechen.
Ter Staat Der Athener.
18. Geschichte Athens vor Solott. In Attila herrschten anfangs Monarchie Könige; sie waren die obersten Feldherren, Richter und Priester. Nach Adel^herr- dem Tode des Kodrus bernahm der A d e l die Herrschaft, d. h. die groen Grundbesitzer, die zu Ro ins Feld zogen und ein ritterliches Leben fhrten und denen die Masse der Bauern zur Zinszahlung verpflichtet war. An der Archontcn Staates standen nunmehr Archonten, d.h. Herrscher. Seit
dem Beginn des siebenten Jahrhunderts gab es neun Archonten, die in jedem Jahre neu gewhlt wurden und unter welche die richterlichen, priester-lichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden.
lchuldung war bamals eine schwere Zeit fr das Volk von Athen. Viele der
armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen entleihen mssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in Bedrngnis gekommen; benn wenn fiie die Schuld samt den Zinsen nicht be-zahlen konnten, fo wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die Kauffumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, fo verfielen sie selbst mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, da viele athenische Bauern vllig verarmten, gar manche sogar die Freiheit verloren. Andere Gerichtliche Mistnde kamen hinzu. Zunchst waren die Gesetze noch nicht auf-politische geschrieben, wie man ja damals berhaupt die Schrift noch wenig anwandte, sondern sie wurden mndlich berliefert; den adligen Richtern aber warf man vor, da sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprchen. Endlich empfand die Bevlkerung es schwer, da nur die Adligen politische Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden dursten. Auch Brger und Bauern verlangten Anteil an der Staatsverwaltung.
Drakon. Da entschlo sich der Abel zunchst die Gesetze aufschreiben zu lassen und beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber bfe brakonischen Gesetze waren von auerordentlicher Hrte; die Erbitterung des Volkes wrbe nicht beschwichtigt. So wurde denn fr das Jahr 594 Solon zum Archon gewhlt, mit dem Auftrage, dem Staat neue Gesetze zu geben.
19. Die Gesetzgebung Solons 594. Solon war ein Mann von altem Adel und leitete sein Geschlecht von König Kodrus her; aber er war beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gtigen Gesinnung allgemein beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reisen gemacht und reiche Er-fahrungen gesammelt; er hatte der die Pflichten, die der Mensch gegen Gott und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher
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Extrahierte Personennamen: Attila Drakon Drakon König_Kodrus
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im Teutoburger Walde im Jahre 9 n. Chr. den rmischen ftelbfierrn Varus schlug.
Es ist ein merkwrdiges Zusammentreffen, da in die Regierung des ersten rmischen Kaisers die Geburt Christi fllt, und da zugleich unter der Regierung desselben Kaisers aus der Varusschlacht das Boll als Sieger hervorgeht, das berufen sein sollte, Haupttrger der christlichen Bildung und Gesittung zu werden.
Persnlichkeit des Augustus. Augustus war ein einfacher Mann. Brot, Feigen und einige kleine Fische waren seine gewhnliche Nahrung. Seine tgliche Kleidung war von seinen Tchtern gewebt. Gern stand er jedem zu Diensten. Ein Soldat bedurfte seiner als Zeugen in einer gerichtlichen Verhandlung. Augustus sagte, er werde einen andern schicken, er selbst habe keine Zeit. Der Soldat erwiderte: Als du meiner Hilfe bedurftest, habe ich keinen andern geschickt, ich selbst habe fr dich gekmpft." Augustus trat ohne weitere Weigerung als Zeuge fr den Soldaten auf.
Wohlfahrtseinrichtungen. Ungeheure Vermchtnisse flssen dem Kaiser zu; in 20 Jahren wurden ihm der 300 Millionen Mark nach unfern Gelde vermacht. Einen groen Teil dieses Geldes verwandte er fr Wohlttigkeitseinrichtungen. Er legte groe Wasserleitungen an; tue Brger Roms konnten unentgeltlich in 170 staatlichen Badeanstalten baden. (Fig. 38 u. 50.) Geld und Brot teilte er mit freigebiger Hand aus. b
Erleichterung des Handelsverkehrs. Im ganzen Reiche fhrte er ein-heitliches Ma und Gewicht ein. Er entzog den Stdten das Recht Metall zu prgen; das Mnzrecht wurde kaifer-liches Recht. Dadurch kam eine einheitliche Mnze von einem Ende des Reiches bis zum andern in Umlauf. Christus fragte die Juden: Wessen ist das Bild und die Umschrift?" Sie antworteten: Des Kaisers." Noch im althochdeutschen Hildebrandsliede werden Gold-mnzen Kaiserringe, d. i. Kaisermnzen, genannt.
Reichsverwaltnng. Alle mter der Republik lie Augustus be-stehen, das Konsulat, die Zensur, die Priestermter, aber alle lie er aus !e ?ecrfn bertragen. Senat und Volk wetteiferten, ihn mit Ehren zu nberhanfen S.e warm der Brgerkriege und der Parteiherrschaft mde. Sogar gttliche Ehren wurden ihm erwiesen
Gegen die unterworfenen Völker zeigt- er groe Jjitbe. Die Besiegten behielten ihre Religion, ihre Sprache, ihre Gerichtsbarkeit. Sie wurden Nicht Untertanen, sondern Bundesgenossen genannt. Auch ln!?e e^e*?en fte; Diese Könige wurden Lehnsmnner des Reiches. *e (Sohne muten sie nach Rom zur Erziehung schicken. Nur mit Genehmigung des Kaisers dursten diese den erledigten Thron ihrer Vter
*) Das Nhere ist Seite 102 dargestellt.
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Extrahierte Personennamen: Varus Augustus Augustus Augustus Augustus Christus Augustus