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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 80

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Sechste Periode. Von 1648- 1789. — Zweiter Abschnitt. Von 1740 — 1789. griffen wurden. Man glaubte nicht mehr an den guten Willen des Königtums.1 Zum zweiten Male zur Freude des Volkes Minister geworden (1788), faßte Necker den Plan, zur Rettung des Staates die seit 1614 nicht mehr berufenen Etats-generaux (Generalstände) d. h. die Vertreter des Klerus, des Adels und des Bürgerstandes (tiers etat) zu versammeln. Aber unter den obwaltenden Umständen mußte das die Revolution sein. 1) Wie groß die Mißachtung gegen den Adel geworden war, beweist der Jubel, mit dem Beaumarchais’ „Mariage de Figaro“ aufgenommen wuide.

2. Quellenlesebuch für den Unterricht in der Länder- und Völkerkunde - S. 65

1911 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 65 — diejenigen Rechte anmaßen, welche der Bundesregierung durch die Verfassung übertragen sind, und darf nichts unternehmen, was die Einheit der Union aufheben und letztere schädigen kann. Die Verfassungen der verschiedenen Staaten sind daher keineswegs gleich, ebensowenig wie ihre ganze Organisation, Verwaltung und Gesetzgebung, und vieles, was in dem einen erlaubt, ist in dem nächsten oder in andern Staaten verboten und umgekehrt. Auf diesen gänzlichen Mangel an Ein- heitlichkeit in der Gesetzgebung namentlich sind viele Konflikte der Staaten unter einander oder mit der Bundesregierung und zahlreiche Übelstände zurückzuführen, die das öffentliche und das soziale Leben der Vereinigten Staaten aufzuweisen haben. Die Bürger des Staats wählen auf Grund des allgemeinen Wahl- rechts die Mitglieder der General Assembly, der gesetzgebenden Versamm- lung, welche sich aus Senat und Abgeordnetenhaus zusammensetzt, und ferner den Gouverneur, den Präsidenten. Letzterer hat seine Sekretäre, die sein Ministerium bilden und die verschiedenen Ressorts verwalten. Er selbst stattet dem Unionspräsidenten jährlich seinen amtlichen Bericht ab. Als Regierungssitz wird meist nicht die eigentliche Hauptstadt des betreffenden Staates erwählt, sondern ein kleinerer, möglichst zentral ge- legener oder von allen Teilen des Staats leicht zugänglicher Ort; so ist der Regierungssitz von New Jork zum Beispiel nicht etwa diese Stadt, sondern das kleine Albany, der Regierungssitz von Kalifornien nicht etwa San Francisco, sondern Sacramento. Manche Staaten haben sogar zwei politische Hauptstädte, zwischen denen sie wechseln, wie Connecticut, dessen Regierungssitze Hartford und Newhaven sind. Der Zweck dieser eigenartigen Institution ist, die Ansammlung der politisch einflußreichen oder maßgebenden Elemente am Regierungssitze zu verhüten, der Zentralisation der Macht und der Möglichkeit eines seitens der herrschenden Partei oder anderer Faktoren etwa beabsichtigten Staats- streiches vorzubeugen. Vii. Der Südosten der Union und der Mississippi. („Die Vereinigten Staaten von Nordamerika." Von Dr. Friedrich Ratzel, Professor der Erdkunde an der technischen Hochschule zu München. Erster Band. Physi- kalische Geographie und Naturcharakler. Mit 12 Holzschnitten und 5 Karten in Farben- druck, München, Druck und Verlag von R. Oldenburg, 1878. 667 Seiten, 2 Bände 14 Mark. S. 488, 490-493, 517—519, 521—524.) (1. Der Charakter des Südostens.) Wer jemals im Winter durch den Süden, etwa durch die östlichen Teile der beiden Carolinas reiste, wo Niederungen und dürre Sandrücken häufig miteinander abwechseln, hat den südlichen Charakter jener und den nordischen dieser gewiß bald herausgefühlt. Wiewohl die Zypressen des Südens (Taxodien) im Winter ihre Blätter ab- werfen, während die Föhren der Sandrücken grün bleiben, sieht es doch im Zypressensumpf immer halb tropisch, im Pine Barren hingegen winterlich dürr, nordisch aus; das Unterholz und einzelne eingesprengte Bäume bedingen den Unterschied. Im Zypressensumpf sehen wir das dichte Palmengestrüpp, die immergrünen Aruudinarien, Lorbeer- und Heidekrautartige, und stellen- weise Magnolien, ferner lebhaft grüne Schlingsträucher, wie Smilax und Marquardt, Quellenlesebuch. 5

3. Quellenbuch zur deutschen Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 61

1906 - Leipzig [u.a.] : Ehlermann
— 61 — Rede vom 4. September, bett wir hier herausheben wollen: „Unterwerfen wir uns bei der ersten Prüfung, welche uns naht, bett Mächten des Auslanbes gegenüber, kleinmütig bei dem Anfange, dem ersten Anblick der Gefahr, dann, meine Herren, werben Sie Ihr ehemals stolzes Haupt nie wieber erheben! Denken Sie an biefe meine Worte: me!" Die Möglichkeit der Wiebererhebuug sollte aber in anberem Sinne, von eben dem Staate kommen, bessen bamaligen Partikularismus in jenen Septembertagen eine vortreffliche Rebe des Dichters Wilhelm Jorban als innerlich berechtigt erkannt hat. Meine Herren! Wer der Begeisterung gegenüber zu nüchterner Prüfnug auffordert, befindet sich jedesmal in einer ungünstigen Lage; ich habe deshalb Ihre Nachsicht doppelt in Anspruch zu nehmen. Erlauben Sie mir, daß ich zuvörderst einige Begriffe herzustellen fuche, die im Laufe dieser lebhaften Diskussion einigermaßen verdunkelt worden find. Ein Waffenstillstand ist kein Friede, und der Waffenstillstand, der vor uns liegt, greift auch dem späteren Frieden nicht vor. Um das letztere deutlicher zu übersehen, meine Herren, bitte ich Sie, den Blick auf die Bedingungen zu richten, die der einstige Friede, wie wir ihn wünschen, zu erfüllen haben würde. Holstein hat ein unzweifelhaftes Recht darauf, in seiner steten Verbindung mit Schleswig geschützt zu werden. Als die übelberatene dänische Regierung diese Verbindung durch einseitige Gewaltschritte zu zerreißen drohte, mußte Deutschland das ihm angehörige Bundesglied Holstein selbst mit Waffengewalt schützen. Ein hiervon ganz verschiedener Akt war die Einverleibung Schleswigs in den deutschen Bund; hierbei stand uns nicht das positive Recht zur Seite. Ich weiß vollkommen, daß es politische Notwendigkeiten gibt, die einen solchen Schritt gebieten; aber wir dürfen nicht erwarten, daß andere, unabhängige Regierungen denselben mit gleichem Auge ansehen. Dort geht man davon aus, daß Deutschland die Gelegenheit ergriffen habe, Eroberungen zu machen, und nicht bloß die fremden Kabinette, sondern auch die fremden Völker

4. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 206

1886 - Berlin : Hertz
206 Ede aber ergriffen und mit Mühe von Schutzleuten vor der Wut der Menge gesichert. Es war ein Klemptnergeselle, Hödel aus Leipzig, und er machte kein Hehl daraus, daß er den Kaiser habe töten wollen: er fei Anarchist; er gehörte mithin einer Partei an, die den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Regrerungssormen erstrebt. Aus seinen Aussagen ging hervor, daß der beschränkte Mann durch das Lesen vieler social-demokratischer Schriften verführt war. Die Regierung fand sich vaher veranlaßt, ein Gesetz gegen die social-demokratische Presse und Vereine ^ dem Reichstage vorzulegen. Überraschender Weise wurde die Vorlage abgelehnt, indem die liberale Mehrheit vorgab: man dürfe auch die Socialdemokratie nur auf dem Boden des gemeinen Rechts, nicht durch ein Ausnahmegesetz bekämpfen. Am 2. Juni 1878 richtete Dr. Nobiling aus dem zweiten Stock eines Hauses Unter den Linden zwei Schrotschüsse gegen den Wagen des vorbeifahrenden Kaisers und brachte diesem eine schwere Verwundung am Kopfe bei. Derselbe wurde unmittelbar nach der That ergriffen und zur Haft gebracht, er war der That geständig, wollte sich aber über die Gründe derselben nicht auslasten. Eine unbeschreibliche Trauer und Aufregung wurde durch die Kunde des neuen Verbrechens in ganz Deutschland erregt. Der König, zunächst nicht fähig, die Regierung zu führen, übertrug dieselbe einstweilen dem Kronprinzen, dessen erste That die Auflösung des Reichstags war. Die Socialdemokratie habe dem Staat und der Gesellschaft den Krieg erklärt und sich somit selbst außerhalb des gemeinen Rechts gestellt. Das Gesetz gegen die Ausschreitungen der Socialdemokratie wurde vom neuen Reichtage mit großer Mehrheit angenommen und von den Behörden alsbald kräftig in Vollzug gesetzt Die Regierung wähnte aber nicht, daß die Maßregeln staatlicher Beschränkung für sich allein imstande sein sollten, die socialistischen Verirrungen durchgreifend zu heilen, sie war vielmehr überzeugt, daß die gesetzliche Vorkehr nur dazu dienen müsse, zunächst den Boden für eine heilende Wirksamkeit aller dazu berufenen staatlichen, kirchlichen und bürgerlichen Kreise freizumachen. Die Regierung erachtete es fortan als eine ihrer höchsten Aufgaben, diese von

5. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 126

1912 - München : Oldenbourg
126 Die Entwicklung der Französischen Revolution rc. Das Hauptunglück war die wachsende Finanznot: i. I. 1759 z. B. betrugen die Staatsausgaben 500 Millionen Livres, die Einnahmen 286 Millionen. Der Fehlbetrag (das Defizit) mußte durch Steuererhöhungen und Anleihen gedeckt werden. Dabei verschlang die H o f h a l t u n g ungeheure Summen: der königliche Haushalt zählte etwa 15 000 größtenteils überflüssige Personen und beanspruchte i. I. 1774 über 42 Millionen bei einer Staatseinnahme von 305 Millionen. Vergebens betraute Ludwig Xvi. bei seinem Regierungsantritt zwei treffliche Männer, den einsichtigen und willenskräftigen Minister T u r g o t sowie dessen Amtsgenossen, den edlen Malesherbes, mit der Ordnung des zerrütteten 1774/75 Staatswesens. Die Reformvorschläge Turgots (Sparsamkeit in der Hofhaltung, Abschaffung der Privilegien, Neuordnung und Verstaatlichung der Steuern rc. zc.) wären sehr gut gewesen. Indes Turgot beabsichtigte, sein Werk durch die Einführung der parlamentarischen Regierungsform (nach englischem Muster) zu krönen, während das Königspaar wohl Reformen bewilligen, dabei aber den Absolutismus aufrecht erhalten wollte (etwa wie Friedrich d. Gr.). Diese grundsätzliche 1776 Meinungsverschiedenheit zwischen König und Minister führte zur Entlassung Turgots. Die Reformverfuche der folgenden Minister (Necker, Calonne, Brienne u. a.) bewegten sich entweder in den Geleisen Turgots oder sie entsprachen den Wünschen der Krone; zustande kam jedoch nichts, auch nicht durch die aus Adeligen, Geistlichen, Parlamentsräten und einigen Städteabgeordneten bestehende Nota- 1787 belnversammlung, die an den ständischen Vorrechten festhielt. 2. Die Berufung der Reichsstände. Als man schließlich alle Bar- 1788 Zahlungen einstellen mußte und somit der Staatsbankerott drohte, berief Ludwig den früheren Minister Necker zum zweiten Male und willigte in die Einberufung der Reichsstände. Dabei setzte Necker es durch, daß dem Abel und der Geistlichkeit je 300, dem Bürgerstanbe (tiers etat) jedoch 600 Vertreter zugebilligt würden. Nun bemächtigte sich des Volkes eine ungeheure Erregung; zahllose Flugschriften mit Wünschen und Vorschlägen überschwemmten das Land und es entbrannte ein Wahlkampf von beispielloser Heftigkeit. Als endlich der Zusammen- 1789 tritt der Reichsstände in Versailles erfolgte, fanden sich unter den Ab-ö,9kai geordneten die hervorragendsten Männer Frankreichs. Zn nennen sind der kluge Bifchof T a l l e y r a n d, der schwärmerische Freiheitskämpfer Marquis L a f a y e 11 e , der gelehrte Astronom B a i l l y , den der dritte Stand zum Vorsitzenden wählte, der redekundige Abbe Sieyes, dessen Flugschrift „Qu'est ce que le Tiers-etat?“ gewaltiges Aufsehen erregte1), und der hochgebildete, klarblickende und zielbewußte Graf M i r a b e a u. Letzterer hatte nach einer bewegten Jugend große Reisen in Europa gemacht, in Berlin eine Unterredung mit Friedrich d. Gr. gehabt und durch geistreiche Schriften die Augen der Öffentlichkeit auf sich gelenkt. Da er von seinen Standesgenossen nicht gewählt wurde, ließ er sich, wie Sieh es, vom dritten Stand wählen; sein Schlagwort „Die Privilegien ändern sich, das Volk ist ewig" flog von Mund zu Mund. !) Sieyes stellte den Grundsatz auf, daß „der dritte Stand die Nation selbst sei". Bekannt sind seine geflügelten Worte: „Was ist der dritte Stand? — Alles! Was bedeutet er im Staate? — Nichts! Was will er? — Daß er etwas bedeute!"

6. Die Geschichte der Deutschen - S. 392

1824 - Herborn : Krieger
592 mehre Städte traten, eine bestimmte Verfassung gegeben, und zu dessen Haupkleuten der Kur- fürst Johann Friedrich von Sachsen (re- gierte ftir 1532) und der Landgraf Philipp von Hessen ernannt. Der Gegensatz zwischen dem alten und neuen Glauben ward solcher Gestalt je langer je schär- fer und schroffer; vergebens versuchte der Kai- ser noch immer den Weg der Vermittelung. Schon im Jahr 1533 (Ivtenjun.) schloß sein Kanzler Held, jedoch ohne seinen Auftrag, mit den eifrigsten katholischen Retchsständen den ge- gen den schmalkaldischen gerichteten, sogenann- ten beiligen Bund und bald darauf kam es zu einer offenen Fehde zwischen dem katholischen Herzog Heinrich von Braunschweig Wol- fe» bürtel und den schmalkaldischen Bundes- genossen. Jener harte yickt nur den Landgra- fen von Hessen durch kleinliche Neckereien *) be- leidigt, sondern auch, selbst der kaiserlichen Ab- mahnungsschrciben ungeachtet, gegen die dem schmalkaldischen Bunde verwandte Stadt G o ß- lar, mir welcher er von einer Waldung wegeir in Streit gerathen war, die Waffen ergriffen, was dann zur Folge hatte, daß der schmalkaldt, sche Bund in sein Land einfiel und ihn vertrieb (im I. 1542). Der Versuch, sein Land wie, *) Zn der Instruction seines an den Kurfürsten, von Mainz abgetandten Secretaire's, der in Hessen ges sangen gesetzt ward, fand der Landgraf Philipp die Stelle : der Landgraf schlaft deö Nachts kaum eine Stunde, hat keine Ruhe, denn il.i Holze, will toll wer- den, dlsdann denen Sachen leichtlich zu ralhen; er ist bereits über die Hälfte. S. Fr. Hortted er Han- dlungen und Lusschreibenrc. L. 4. c. 2. p. 111. 13.

7. Die Völker und Staaten der Erde - S. 596

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
596 Abschii. 2. Das germanische Europa. Kap. 7. Das britische Reich. drei Königreiche auf. Durch die erstere erhielten die Schot- ten und Engländer ganz gleiche Rechte und Freiheiten; die letztere gestand dieselben auch den protestantischen Ire- ländern zu, während sie den katholischen den Eintritt ins Parlament verweigerte, und die Vertretung Irelands in dem genteinsamen Parlament auf minder günstige Bestimmungelt basirte, als für Großbritannien gültig waren. — Die i. I. 1899 erlassene Emanzipations-Akte gewährt indeß nun den Katholikeit gleiche politische Rechte mit den übrigen christ- lichen Religionspartheien und die Reform-Akte v. I. l832 regelt die Vertretung der Gemeinen im Parlament, nach Maaß- gabe der für sie durch den Umschwung der Verhältnisse noth- wendig gewordenen Veränderungen. — Andere Grundgesetze, wie die Test-, die Corporations-, die Navigations-Akte, sind aufgehoben. — Demnach ist die Staatsform des britischen Reichs für alle drei Königreiche eine und dieselbe und zwar eine durch die ständischen Rechte der Nation beschränkte, aber in männ- licher und weiblicher Linie erbliche Monarchie*). Der Kö- nig oder die Königin hat danach die höchste ausübende Ge- walt und das Aufsichtsrecht in allen kirchlichen Angelegenhei- ten, kann nach eigenem Ermessen Krieg beginnen oder Frie- den und andere Staatsverträge schließen; auch können ohne die Genehmigung der Krone (mit der unten erwähnten Einschrän- kung) weder neue Gesetze gegeben, noch ältere abgeschafft wer- den. Der König bestimmt beim Erlöschen seines Hauses, mit Zustimmung des Parlaments, die künftige Erbfolgeordnung; er verleiht alle Staatsämtcr und Würden und hat das aus- schließliche Begnadigungsrecht; in seinem Namen geschiht je- der öffentliche Akt; er ist für seine Person unfehlbar und un- verantwortlich für alle Maaßregeln der Regierung, für bereit *) Bekanntlich geht indeß, nach der englischen Thronfolgeordnnng, nicht der gesammte Mannsstainm der weiblichen Descendenz voran, son- dern es haben die männlichen vor den weiblichen Erben nur unter Gleich- berechtigten den Vorzug, also z. B. sämmtliche Söhne mit ihrer legiti- men Nachkommenschaft vor den Töchtern eines Königs, diese aber vor seinen Brudern, die letzteren vor den sämmtlichen Schwestern desselben re.

8. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 284

1904 - Cöthen : Schulze
— 284 — 59c. (1648.) Die Reichsstände sollen sich . . . des Stimmrechts in allen Beratungen über Reichsangelegenheiten erfreuen, besonders . . . wenn über einen Krieg zu entscheiden ist . . . Friede von Osnabrück, Art. Viii, § 2. Mumg 60. (1530. Erasmus schreibt an den Kardinal Campeggi:) bc§ Kaisers. Des Kaisers Macht sei zwar groß, aber dieser Name werde nicht von allen anerkannt: Die Deutschen lassen ihn in der Weise gelten, daß sie in Wirklichkeit eher herrschen als gehorchen. Sleidanus, a. a. O. . . . Lib. Vii, S. 112b. 61a. (1570. Speyerer Reichstags-Abschied. § 108ff:) Als wir dann weiters gemeinen Ständen und den Abgesandten fürtragen lassen, was merckliche Zerrüttung und Abgang in deß H. Reichs Matricul und Anschlägen sich ein zeitlang her eräuget, so alles aus dem hersleust, daß das Heil. Reich an seinen Gliedern nicht allein von srembden Potentaten mercklich geschwächt, sondern auch etliche sich selbst davon absondern, viel Praelaturen, Graf- und Herrschafsten, auch Fürstenthumen, durch allerley Mittel davon entwendet, zertheilet, und dermassen zertrennet, daß man ihrer Anschlag nicht habig sayn kan . . . Neue Sammlung der Reichsabschiede Iii, S. 302. 61b. (1684.) Noch heute ist Deutschland durch seine Ländermasse bedeutsam, wenn schon nicht geringe Stücke in den Besitz anderer gelangt sind oder zu Sonderstaalen sich getrennt haben. Pufendorf, De statu Imp. Germ. Cap. Ii, I. 61c. (1684.) Die Ausdehnung Deutschlands wird man leicht ermessen, wenn man von Kassubien nach Mömpelgard, oder vom äußersten Holstein nach der Grenze von Kram, oder» von Lüttich nach den entlegensten Gebieten Schlesiens sich begibt. Ebenda, Cap. Vii, Ii. 61 d. (1640.) Noch während des großen deutschen Krieges erschien ein weissagendes Titelkupfer zu der damals Aufsehen erregenden Schrift: Hippolithus a Lapide „über den Staatszustand in unserem Römisch-deutschen Reiche. 1640." Der deutsche Reichsadler zeigt sich in seiner tiefsten Erniedrigung,' am rechten Flügel hat ihn eine starke Gestalt gefaßt, die eine Königskrone und einen mit Lilien besäeten Mantel trägt und ihm die besten Schwungfedern ausreißt; in die andere Seite schlägt ein hungriger Löwe feine Klauen, und hinten droht ein Henkersgesicht mit ge-

9. Die außereuropäischen Erdteile, Die deutschen Kolonien - S. 64

1907 - Breslau : Hirt
Vi. Die deutschen Kolonien'. A. Die deutschen Kolonien in Afrika. 126. Abgesehen von der s. Hälfte von Südwestafrika, liegen sämtliche deutschen Koloniallande im Gebiet des heißen Klimas. Ihre Küsten sind zum weit- aus größten Teile der Schiffahrt nicht günstig, die Niederungen an den Küsten sind für Europäer ungesund und gefährlich. Die Hochländer im Innern sind meist steppenartige Grassavannen oder Parklandschaften. Diese sind 1 In diesem Abschnitt ist die Aussprache der Namen nach der Schrei- bung der deutschen Reichskanzlei bezeichnet.

10. Charaktere aus der neuen deutschen Geschichte vornehmlich in zeitgenössischer Schilderung - S. 229

1891 - Berlin : Mittler
— 229 — in dem er sich eingeschlossen hatte, eingedrungen; er hat sich zur Wehr gesetzt, sich dann aber selbst eine Kugel vor bm Kopf geschossen; boch hat er sich noch nicht getötet. Dies das schreckliche Ereignis, das Zweite binnen bm Wochen von berselben Tendenz, nur noch bebachter nnb gefährlicher als das erste. Wollte man unter allen Deutschen, die leben, einen Mann aufsuchen, der sich ant meisten eignete, Kaiser zu sein, so würde der alte Held und König wohl allen andern vorangehen. Und die ganze Nation schien nichts mehr zu wünschen als eben das Kaisertum. Eigentlich ist niemals Glück bei beut beutscheu Kaisertum gewesen. Die großen Häuser — das sächsische, das salische, staufische — siub darüber zu Gruube ge-gaugeu. Der erste Österreicher, der es zur Geltung zu bringen bachte, ist barüber getötet worben. Ludwig der Bayer ist mitten im Abfall gestorben; für die Luxemburger war der Besitz des Kaisertums der Anlaß zur Auflösung der großartigen Lanbesherrschast, die sie sich grünbeten. Karl V., dem es noch einmal gelang, die Macht des Fürstentums zu brechen, ist bemselben boch zuletzt erlegen. Die späteren besaßen die Macht nicht, sie suchten sie neu zu erwerben ober sich ihrer zu beit Zwecken ihres Hauses zu behielten. Glücklich ist eigentlich keiner gewesen • die Sympathie der Nation hat in der That keiner von allen gehabt; eine solche hat sich immer bloß au das territoriale Fürstentum angeschlossen. i)aß nun der König von Preußen, der Fürst der Militärmacht, die boch eigentlich im Gegensatz mit bettt Inhaber des Kaisertums gebildet worben, oies selbst in die Hand nahm, lag eigentlich nicht ans seinem Weg. D.r nächste Erfolg ist gewesen, daß die kräftige Organisation der Monarchie bnrch die Rücksicht auf die anbei’en Territorialmächte, welche sie nehmen mußte, mehr gelockert als gekräftigt worben ist. Bei der ersten Begrünbnng des Norbbeutscheu Buubes hörte ich Gesanbte der kleineren und mittleren Mächte sagen: man werbe von ihrer Seite mehr Einfluß ausübeu als erfahren; sie wollten Borussien germanisieren, nicht Germanien bornssifizieren. Dem Kaiser Wilhelm muß mau uachrühmeu, daß er nach seinem Kaisertum niemals getrachtet, sonbern es nur gerabe angenommen Hat, gleichsam als Preis für beit Sieg. Er würde aber babei noch in einen anbetn Wiberfprnch verwickelt. Zwar war bei feiner Erhebung zum Kaisertum kein populäres Parlament wirksam, wie das, besten Anerbietungen Friedrich Wilhelm Iv. ablehnte; es warb von den Fürsten und freien Städten dargeboten. Aber die Ideen jenes Parlaments beherrschten bennoch die Geister. Sie mußten berücksichtigt werben, da in den verschiedenen Territorien fast überall zwei Parteien einander gegenüberstanden, von denen die eine, mehr konservative, für das eingeborene Fürstentum, die andere, mehr liberale, für das Reich Partei nahm. Dieser aber mußte man durch die Reichsgesetzgebung gerecht werden. Man meinte, sie nur festhalten zu können, indem man die liberalen Ideen in populärem Sinne pflegte. Dabei aber ging man über den bisherigen Liberalismus weit hinaus; das allgemeine Stimm-
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