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V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest)
Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen.
Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte.
Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein-
2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung.
2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.
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Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde.
Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben.
Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können.
1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland.
Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte.
Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."
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7. Die Schleswig - Holsteinsche Frage.
73
staaten verhielten sich ablehnend, das Vierkönigsbündnis zustimmend. Ein Streit in Hessen hätte die beiden Parteien beinahe zum Kriege geführt.
Der Kurfürst von Hessen, im Streit mit seinen Ständen, sprach den Bundestag um Hilfe an. Diese wurde zugesagt. Preußen legte dagegen Verwahrung ein, weil Hessen zu seiner Union gehöre. Beide Parteien ließen Heere in Hessen einrücken. Preußen zog seine Truppen zurück, als Rußland sich für Österreich erklärte. Gegen Rußland und Österreich, denen das Vierkönigsbündnis Gefolgschaft geleistet hätte, wollte Friedrich Wilhelm Iv. keinen Krieg wagen. Daher verstand er sich zu dem Aertrage von Olmüt; (1850). Die einzelnen Punkte sind: 1. Preußen löst Dte Unton auf, 2. uberläßt die Herstellung der Ordnung in Hessen dem Bundestage, 3. liefert Schleswig-Holstein an Dänemark aus. (Darüber im folgenden Abschnitte.) Der Vertrag von Olmütz bedeutet den Tiefstand der preußischen Politik unter Friedrich Wilhelm Iv.
7. Die Schleswig-Kolsleinsche Frage.
Die gemeinsame Geschichte von Schleswig-Holstein beginnt mit dem Jahre 1386, wo nach dem Aussterben der Herzoglichen Familie von Schleswig Graf Gerhard Vi. von Holstein Schleswig als Lehen erhielt. Von nun an gab es ein Schleswig-Holstein. Als Gerhards Familie in männlicher Linie ausstarb, wählten die Stände von Schleswig-Holstein 1460 König Christian I. von Dänemark aus dem Hause Oldenburg zu ihrem Herzog gegen das Versprechen, daß Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten. Kaiser Friedrich Iii. erhob die Grafschaft Holstein zum Herzogtum. Holstein hatte während des Mittelalters zum Deutschen Reiche gehört und gehörte seit dem Wiener Kongreß zum Deutschen Bunde. Dagegen war Schleswig vor der Vereinigung mit Holstein dänisches Lehen gewesen und blieb es auch in der Folgezeit. Nach ihrer Vereinigung hatten die beiden Herzogtümer ihre eigne ständische Volksvertretung und ihre eigne Erbfolgeordnung, in der nur die männliche Linie erbberechtigt war. In Dänemark dagegen war Thronfolge der weiblichen Linie zulässig. Dies führte zur Verwicklung. Im Jahre 1848 kam Friedrich Vii. zur Regierung. Er war kinderlos. Nach den bestehenden Gesetzen war bei seinem Ableben in Dänemark die Zweiglinie Sonderburg - Glücksburg, in Schleswig-Holstein die Linie Sonderburg-Augusten bürg erbberechtigt. Um die Einheit zu erhalten, erließ Friedrich Vii. im ersten Jahre seiner Regierung eine Gesamtverfassung für Dänemark und die beiden Herzogtümer. Herzogs) Friedrich
Das Wort Herzog ist hier nur Titel, nicht Bezeichnung eines regierenden Fürsten. Herzog und Fürst werden sowohl als Titel wie als Bezeichnung eines Regenten gebraucht. Der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt ist regierender Fürst, Fürst Bismarck, Fürst Bülow hatten nur den Titel. Fürst Bismarck erhielt bei seinem Austritt aus dem Staatsdienst den Titel „Herzog von Lauenburg", aber keine Regierungsgewalt in Lauenburg.
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Extrahierte Ortsnamen: Hessen Hessen Hessen Hessen Hessen Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Holstein Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Oldenburg Schleswig Holstein Holstein Holstein Dänemark Dänemark Sonderburg Glücksburg Schleswig-Holstein Lauenburg
3. Der Dänische Krieg im Jahre 1864.
81
1866. Als die Regierung den Erfolg auf ihrer Seite hatte, gab der Landtag die erbetene nachträgliche Zustimmung zu den Ausgaben d Konfliktsjahre.
Veranlassung. König Friedrich Vii. von Dänemark, mit dem die Großmächte 1852 das Londoner Protokoll unterzeichnet hatten, starb 1863. Thronfolger war Christian Ix. aus dem Hause Sonderburg-Glücksburg. Dieser erließ eine gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig. Dadurch wurde Schleswig in Verwaltung und Gesetzgebung von Holstein getrennt. Das lief den bestehenden Verträgen zuwider. Die Bevölkerung von Schleswig-Holstein wünschte Loslösung von Dänemark und einen eignen Herzog in der Person des Prinzen Friedrich von Sonderburg-Augusten bürg, des Vaters unsrer Kaiserin. Dieser wandte sich an den Deutschen Bund.
Österreich und Preußen erklärten, an dem Londoner Protokoll und an der Erbfolge der Linie Glücksburg festhalten zu wollen, wenn König Christian Ix. die neue Verfassung für Schleswig aufhöbe. Da er dies verweigerte, ließen sie je eine Heeresabteilung in Schleswig-Holstein am 1. Februar 1864 einrücken. Das österreichische Heer befehligte Feldmarschall von Gablenz, das preußische Prinz Friedrich Karl, der Sohn eines jüngern Bruders des Königs. Den Oberbefehl über beide Heere führte der preußische Feldmarschall Wrangel. Da dieser bereits 80 Jahre alt war und seinem Amte sich nicht mehr gewachsen zeigte, wurde an seiner Stelle Prinz Friedrich Karl zum Oberbefehlshaber und General Herwarth von Bittenfeld zum Führer des preußischen Heeres bestimmt.
Verlauf des Krieges. Die Heere drangen bis Schleswig vor. In Schleswig liegt das Dorf Düppel, der Insel Alsen gegenüber. Bei diesem Dorfe hatten die Dänen große Festungswälle gebaut, die man die Düppeler Schanzen nannte. Außen waren sie mit Gras bewachsen, im Innern befanden sich die Wohnungen der Soldaten. Am 18. April 1864 stürmten die Preußen die Schanzen und trieben die Dänen hinaus. Anführer bei der Erstürmung der Düppeler Schanzen war Prinz Friedrich Karl.
Die Dänen zogen sich nun nach der Insel Alsen zurück. Alsen ist durch den Alsensund von Schleswig getrennt. Die Breite des Alsensundes wechselt zwischen 400 m und 4 km. Die Preußen suchten mit Kähnen über den Alsensund zu setzen. Wenn sie auf dem Wasser waren, schossen die Dänen von der Insel aus, und die Preußen konnten sich nur schlecht verteidigen. Trotzdem gelang die Überfahrt unter Anführung Herwarths von Bittenfeld, und die Dänen wurden von der Insel vertrieben.
Friedensschluß. Als die Österreicher in die dänische Halbinsel Jütland eindrangen, baten die Dänen um Frieden. Dieser wurde zu Wien
D ah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. ß
3. Der Dänische Krieg im Jahre 1864.
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Extrahierte Ortsnamen: Dänemark Hause_Sonderburg-Glücksburg Schleswig Holstein Schleswig-Holstein Dänemark Schleswig-Holstein Schleswig Schleswig Dorf_Düppel Schleswig Wien
Der bänljise Krieg 1864.
237
tigen: ein Mann von unvergleichlichem politischem Genie, der mit unerschöpflicher Kunst immer neue Mittel und Wege zur Durchführung seiner großen Gedanken fand; ein Mann von ungeheurer Willenskraft, von unbedingter Furchtlosigkeit, freilich auch von gewaltiger Leidenschaft; ein Mann von umfassender Bildung, großen, nie versagenden Kenntnissen, packender Beredsamkeit; ein Mann endlich von großer Tiefe des Gemüts und starkem Familiensinn; der größte Staatsmann des Jahrhunderts und einer der größten deutschen Männer überhaupt.
Erst verspottet, dann befehdet,
Vielgeschmäht in allen Landen,
Hat er dennoch hohen Mutes Aufrecht stets und fest gestanden.
Dann gehaßt und dann gefürchtet,
Dann verehrt, geliebt, bewundert,
Also steht er, eine Säule,
Überragend das Jahrhundert.
Von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses wurde der neue Minister mit Abneigung, ja mit Haß empfangen. Versuche zur Verständigung hatten teilten Erfolg; vielmehr wurde das ganze Budget, d.h. der Entwurf des Staatshaushaltes, den die Regierung vorlegte, verworfen. Da erklärte Bismarck, daß, da die Staatsmaschine nicht stillstehen dürse, die Regierung ohne Budget regieren müsse; dies Verfahren wurde von den Gegnern als verfassungswidrig bezeichnet. So wurde der Kampf immer erbitterter; erst als sich in zwei ruhmreichen Kriegen die Berechtigung der Heeresreform erwiesen hatte, kam die Stunde der Versöhnung.
Der dänische Krieg. 1864.
§ 240. Vorgeschichte des Krieges. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten unter der wiederhergestellten dänischen Herrschaft viel zu leiden gehabt. Endlich tasteten die Dänen auch von neuem die staatsrechtliche Selbständigkeit Schleswigs an; 1863 unterzeichnete der neue König Christian Ix., von seinem Ministerium gedrängt, eine Verfassung, durch ütri®£ng welche die Einverleibung Schleswigs angeordnet wurde. Schleswig« Uber diesen Rechtsbruch entstand in Schleswig-Holstein ungeheure Dänemark. Empörung. Der Erbprinz Friedrich von Augustenburg erhob, -trotzdem sein Vater, der Herzog von Augustenburg, 1852 gegen eine Geldsumme auf das Erbfolgerecht verzichtet hatte, Erbansprüche auf die Herzogtümer und fand nicht nur dort, sondern in ganz Deutschland jubelnde Zustimmung. Der Bundestag ließ zunächst Holstein, das zum deutschen Bunde
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Der deutsch»französische Krieg 1870—1871.
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ein Umschwung in der Stimmung des preußischen Volkes. Den Verfassungs- §&£§. streit wünschte es, wie die Wahlen bewiesen, in seiner Mehrheit nicht erneuert zu sehen; und da auch die Regierung sich maßvoll und entgegenkommend erwies, so wurde der Konflikt beigelegt. Der König hatte wieder Frieden mit seinem Volke.
§ 247. Der norddeutsche Bund. Demnorddeutschenbunde noi£rtw gehörten folgende Staaten an: die Königreiche Preußen und Sachsen, ®und' die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, die Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudol-stadt, Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, Reuß jüngere und ältere Linie, die freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen, dazu die Provinz Oberhessen.
Der neue Bund unterschied sich durch zwei Dinge wesentlich von dem,Asu!s. alten deutschen Bunde: einmal dadurch, daß er eine geschlossene Einheit bildete, ein B u n d e s st a a t und kein Staatenbund war; zweitens dadurch, daß der Vertretung der verbündeten Regierungen, dem Bundesrat, eine Volksvertretung, ein R e i ch s t a g, zur Seite trat. Die innere Einheit des Bundes beruhte darauf, daß ihm nur eine Großmacht angehörte, und daß dieser ein maßgebender Einfluß eingeräumt war. Der König von Preußen vertrat den Bund nach außen, hatte das Recht, Krieg und Frieden abzuschließen und führte den Oberbefehl über das Bundesheer, das nach preußischem Muster und nach dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht organisiert wurde, und über die neue Bundesmarine, welche die schwarz - weiß - rote Flagge führte. Er ernannte auch den Bundeskanzler, der an die Spitze der Bundesverwaltung trat; Bundeskanzler wurde Gras Bismarck. Der Reichstag wurde auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts gewählt.
Der Zollverein wurde wieder erneuert. Er umfaßte außer dem Stettin, norddeutschen Bunde die süddeutschen Staaten und Luxemburg.
Der deutsch-französische Krieg. 1870—1871.
§ 248. Vorgeschichte des Krieges. Seit Preußen Österreich niedergeworfen und den norddeutschen Bund gegründet hatte, war Napoleon Iii. auf das ängstlichste darauf bedacht, für Frankreich irgendwo eine Gebietserweiterung zu erlangen. Er mußte eine Erschütterung seines Thrones und eine Gefährdung seiner Dynastie fürchten, wenn es ihm nicht
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135
Stellung in Deutschland und als europäische Großmacht seine Heereseinrichtungen verbessern müsse. Er arbeitete bafurjelblt einen Plan aus. Der Lanbtag verweigerte aber die zur Durchführung der Heeresverbesserung nötigen Gelbmrttel. Darüber brach zwischen Regierung und Volksvertretung ein Zwist cm*, der sich fünf Jahre hinzog. Der tatkräftige Minister Otto von Bismarck sah voraus, daß über kurz ober laug das Schwert zwischen Österreich und Preußen entscheiden werde, Ueß stch durch nichts irre machen und nahm selbst bett Haß eines großen Teiles der Bevölkerung ans sich, um seinem Kömge zur ^nrch-sührnng seines Verbessertutgsplanes znr ^ette zu stehen. ~u
Entscheibung nahte heran. , , .
Im Herbste 1863 starb König ^nebnch Vii. von Dänemark. Sein Nachsolger Christian Ix. gab seinem Königreiche eine iteue Verfassung. Dnrch bieselbe wollte er das Herzogtum Schleswig dem bänischen Staate einverleiben. Nun aber waren die Herzogtümer Schleswig und Holstein seit Jahrhunderten miteinander verbunben, und ihre Trennung wäre wiber das gute und verbrieste Recht gewesen. Holstein war ein beutsches Bundesland , konnte also nicht dem bänischen Staate etuverleibt werben; Schleswig war zwar kein Bunbeslanb, hatte aber das Recht, mit Holstein vereinigt zu bleiben. .Schon 1848 hatte Dänemark die Einverleibung Schleswigs versucht; die Schleswtg-Holsteiner hatten sich mit bewassneter Haitb für ihr Recht gewehrt utib waren ansatigs auch vom Deutschen Bunde unterstützt worben. Von biefent verlassen, unterlagen sie mich zweijährigem Karnpse den Dänen. Die europäischen Mächte bestimmteit 1852 durch das Londoner Protokoll int Einverständnisse mit dem Bunbes-tage, daß Schleswig mit Dänemark verbunben werben solle. Ganz Deutschland sah das Lonboner Protokoll als etne Be-fchimptung seiner nationalen Ehre an; allein 1852 hieß e*: schweigen und dulden. Änbers 1863; man hatte eben die fünfzigste Jahresfeier der Schlacht bei Leipzig begangen, als der Hilferuf der bebrückten schleswig-holsteinischen Brüber erscholl.'. Überall in Deutschland würden Volksversammlungen geholten^und von den Fürsten die Befreiung der Herzogtümer vom Joche der Dänen verlangt. Vom Deutschen Bttnbe wurde gegen die Einverleibung Schleswigs Verwahrung eingelegt. Holstein^ würde von 12000 Mann Bundestruppen, Hannoveranern und Sachsen, besetzt. Bald daraus folgte ein zweites Heer von 45 000 Mann, Österreichern und Preußen. Der König von Dänemarks wurde aufgefordert» die Einverleibung Schleswigs zu unterlassenjmd seine Truppen aus dem Herzogtume zurückzuziehen. Der Sieg der Österreicher bei Översee, die Erstürmung der Schanzen bei Düppel und die Eroberung der Insel Alsen durch die Preußen
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120. Die schleswig-holsteinische und die deutsche Frage um 1850. 43
Die Selbstverwaltung der Verbnde wurde spter weiter aus-gebildet. Die untersten Verbnde sind die Gemeinden, die entweder Stadt- oder Landgemeinden sind. (S. die Stdteordnung 109, 2. In den Landgemeinden wird der Gemeindevorsteher von der Gemeindever-sammlung, die aus den Besitzern der Grundstcke besteht, gewhlt, auer in den Gutsbezirken, in denen der Gutsbesitzer Gemeindevorsteher ist.) der die Angelegenheiten des Kreises beschliet der Kreistag, und die Ver-waltung liegt in den Hnden des Kreisausschusses, in dem der Land-rat den Vorsitz fhrt. In hnlicher Weise sorgen fr die Angelegenheiten der Provinz der Provinziallandtag und der Provinzialaus-schu. Der oberste Beamte der provinziellen Selbstverwaltung ist der Landesdirektor (Landeshauptmann). Gegenstnde der Selbstverwaltung sind u. a. Schulangelegenheiten, Wegebau, Armenwesen, Frsorge fr Blinde, Taubstumme und Geisteskranke.
f. Rechte und Pflichten der Staatsbrger: Gleichheit aller vor dem Gesetze; Freiheit des religisen Bekenntnisses; Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre; Freiheit der Presse; das Vereins- und Versammlungsrecht; Unverletzlichkeit der Wohnung; Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses; Schulzwang; allgemeine Wehrpflicht.
In hnlicher Weise ist die Verfassung in den meisten brigen deutschen Staaten geregelt.
120. Die schleswig - holsteinische und die deutsche Frage um die Mitte des Jahrhunderts.
1. Die Erhebung Schleswig-Holsteins. Das Nationalgefhl wurde iu ganz Deutschland mchtig angeregt durch die schleswig - holsteinische Frage. Holstein war mit Lauenburg durch den Wiener Kongre als deutsches Bundesland erklrt worden, dessen Herzog der König von Dne-mark war. Dieser war auch Herzog von Schleswig, das, ohne zum Deutschen Bunde zu gehren, berwiegend deutsche Bevlkerung hatte und ach einem Vertrage niemals mit Dnemark zu einem Staate vereinigt werden durfte ( 70,5).
Als nun der kinderlose König Friedrich Vii. von Dnemark, nach dessen Tode in Schleswig-Holstein ein anderes Erbfolgegesetz als in Dnemark zur Geltung kommen mute, gleich nach seiner Thronbesteigung 1848 die Einverleibung Schleswigs in den dnischen Staat verhie, 1848. erinnerten sich die Schleswig - Holsteiner des alten Wortes: Op ewig ungedeelt!" *) und begannen den Krieg gegen Dnemark. Preußen sandte ihnen den General Wrangel mit einem Heere zu Hilfe, dem sich andere
*) Die allgemeine Stimmung fand ihren Ausdruck in dem Liede: Schleswig-Holstein meerumschlungen", von Chemnitz.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Vii Friedrich
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54
Ii. Die Zeit der nationalen Staatenbildung.
124.
b) Die Entscheidung. In drei Heersulen drangen die Preußen durch die Elbgegenden, die Lausitz und Schlesien unter siegreichen Ge-fechten in Bhmen ein, wo das sterreichische Hauptheer unter Benedek (einem einsichtigen Feldherrn, der nur mit Widerstreben den Oberbefehl bernommen hatte) zum Empfange bereit stand. König Wilhelm begab sich mit Bismarck (der vom König in den Grafenstand erhoben war) und Moltke, dem Chef des Generalstabes, zum Heere und bernahm selbst den Oberbefehl. Am 3. Juli war die Schlacht bei Kniggrtz (oder Sadowa), wo das Erscheinen des durch aufgeweichte Wege aufgehaltenen schlesischen Heeres unter dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm das Geschick des Tages entschied.10) Damit war auch der Krieg (in sieben Tagen) entschieden.
Vergleiche die Schlachten bei Waterloo und bei Kniggrtz!
Die Truppen der sddeutschen Staaten wurden in den Maingegenden von den Preußen zurckgedrngt.
c) Der Friede zu Prag. sterreich mute aus dem deutschen Staatenverbande ausscheiden und dem Gegner die Einverleibung von Hannover, Kurhessen, Nassau, Hessen-Homburg, Frankfurt und Schleswig-Holstein sowie die Grndung eines Norddeutschen Bundes zugestehen.
) Italien. Im Bunde mit Preußen hatte Italien an fter-reich den Krieg erklrt. Die preuischen Siege kamen auch den besiegten Italienern zugute: sterreich mute an Italien Venetien abtreten.
e) Innerer Friede in Preußen. Nach solchen Erfolgen ver-stummten die Gegner der Regierung; dankbar ergriffen sie die dargebotene Hand der Vershnung, als Bismarck im Abgeordnetenhause nachtrglich die Genehmigung der gemachten Ausgaben nachsuchte und erhielt.
4. Der Norddeutsche Bund. Preußen grndete mit den brigen norddeutschen Staaten (bis zum Main) den Norddeutschen Bund, dessen
1867. Verfassung am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Prsident wurde der König von Preußen, Bundeskanzler Graf Bismarck; gesetzgebende Ver-sammlnngen waren der aus den Vertretern der Regierungen bestehende Bundesrat und der durch allgemeines Stimmrecht gewhlte Reichstag. Die sddeutschen Staaten (Baden, Wrttemberg, Bayern, Hessen) schlssen mit dem Norddeutschen Bunde Schutz- und Trutzbndnisse und stellten ihre Truppen fr den Fall eines Krieges unter preuischen Oberbefehl.
Auch die sterreichischen Staatsverhltnisse wurden 1867 neu geordnet. Das Reich zerfllt seitdem in zwei Hlften: a) Deutsch-sterreich (Zisleithanien) mit einem Ministerium und dem Reichsrat in Wien; b) die Lnder der un-garischen Krone (Transleithanien) mit einem Ministerium und dem Reichstag in Budapest. Die gemeinsamen Angelegenheiten werden von einem besonderen Ministerium und den Delegationen verwaltet.
5. Das Verhalten Napoleons, a) Als Bismarck in Nikolsbnrg in Mhren der den Frieden unterhandelte, versuchte Napoleon durch seinen Gesandten Benedetti, den Schiedsrichter zu spielen. Es gelang ihm
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Kulturgeographie.
193
Hamburg „ 0,8
Neu-Uork „ 0,6
Amsterdam 0,5
deutschland das eigentliche Land der Blonden ist. Nach 8. hin nehmen
sie ab, so sind in Lauenburg z. B. 45 °/o, im Reichsland 18 °/0 blond.
Die Brünetten sind in Süddeutschland am meisten vertreten und werden
nach N. hin knapper, z. B. in 'Schlettstadt waren 31 b. H. braun, in
Oldenburg nur 7.
In Österreich-Ungarn, in Belgien und in der Schweiz treten die Blonden
gegen die Brünetten zurück.
Die deutsche Sprache sprechen aus der ganzen Erde 90 Millionen
Menschen, davon sind 30 Mill. niederdeutsch, einschließlich Niederländer
und Vlamen.
Es leben im deutschen Gebiet 1900. 55,6 Mill. in der Union 10 Mill.
in Osterreich Unaarn 11,5 „ in Britisch N.-Am. 0,5 „
in der Schweiz,Belgien, den|1f)9 in Brasilien 0,5 „
Niederlanden, Luxemburg j ' " in Argentinien 0,06 „
in Rußland_2,0 in Amerika 11 Mill.
in Europa 79,3 Mill.
in den anderen Erdteilen 0,7 Mill.
Die 10 ersten deutschen Großstädte sind:
Berlin i. e. S. mit 2,0 Mill. Deutschen. München mit 0,5 Mill. Deutschen.
Wien „ 1,4 „ „ Dresden „ 0,5 „ „
Leipzig „ 0,5 „ „
Breslau „ 0,4 „ „
Chikago „ 0,4 „ „
2. Die Verfassung
Nach der Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 ist
es ein Bundesstaat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. Zähle sie nach
S. 138 auf! Die Vormacht des Reiches ist das Königreich Preußen. Der
König von Preußen ist erblicher „Deutscher Kaiser". Er vertritt
das Reich nach außen hin, führt den Oberbefehl über die gesamte Land- und
Seemacht, ernennt die Reichsbeamten, beruft den Bundesrat und den Reichs-
tag, erläßt die Reichsgesetze, hat das Recht, Bündnisse und Verträge einzu-
gehen, im Namen des Reichs Krieg zu erklären (falls ein feindlicher Angriff
auf die Reichsgrenzen erfolgt) und Frieden zu schließen.
Die Reichsgesetze werden vom Bundesrat und Reichstage beraten
und festgestellt, vom Kaiser bestätigt und verkündet. Der Bundesrat
besteht aus den Bevollmächtigten der deutschen Staaten (Preußen 17,
Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3,
Mecklenbnrg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je
1 Stimme, in Summa 58). Das Präsidium führt der Reichskanzler
als oberster Reichsbeamter, der auch die Reichsregierung im Reichstage ver-
tritt. — Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Ab-
geordneten. Die Wahl ersolgt auf 5 Jahre. Wahlberechtigt ist jeder deutsche,
unbescholtene Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr erreicht hat. Aktive
Militärpersonen sind davon ausgeschlossen.
Der Reichsgesetzgebung und Reichsaufsicht unterstehen
das Kriegswesen zu Laude und zur See, die Reichsfinanzen, das gesamte
bürgerliche Recht, das Post- und Telegraphenwesen, die Reichsstenergesetz-
gebung, der Schutz des deutschen Handelsverkehrs, Bestimmungen über Ge-
Tromnau-Schlottmann, Schulerdkunde n. 13
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark]]
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Niederlanden Luxemburg Argentinien Amerika Europa Berlin Wien Dresden Leipzig Breslau Chikago Bayern Sachsen Württemberg Baden Hessen Mecklenbnrg-Schwerin