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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 495

1888 - Berlin : Hertz
Ansprache an das Staatsimmsterium. 495 sichten über die Bedürfnisse des Landes voraussetzte. Der frühere Minister des Innern von Westphalen war bereits wegen Meinungsverschiedenheit über die Einsetzung der Regentschaft aus dem Amte geschieden, der Minister-Präsident von Manteuf fel und die meisten übrigen Minister wurden bald darauf in Gnaden entlassen. An die Spitze des neuen Ministeriums berief der Regent (5. Novbr. 1858) ven Fürsten Anton von Hohen-zollern-Sigmarin gen, welcher seit seiner freiwilligen Abtretung der Sigmaringenschen Lande im preußischen Militärdienste, zuletzt als General in Düsseldorf gelebt und zum Priuzeu vou Preußen schon lange in engen freundschaftlichen Beziehungen gestanden hatte. Als der Regent das neue Ministerium zum ersten Male um sich versammelte, bezeichnete er in einer bedeutsamen Ansprache die Ge sammt-richtung seiner Regierungsabsichten. Die Entlassung des vorigen Ministeriums und die Berufung von Männern, welche theilweife zu den entschiedenen Gegnern desselben gehört hatten, war vielfach als ein Anzeichen einer völlig veränderten Richtung der Regierung aufgefaßt worden, und es knüpften sich darau hier und da übertriebene Erwartungen in Bezug auf eine bevorstehende Umgestaltung der öffentlichen Verhältnisse. Dem Regenten war daran gelegen, dem gegenüber seine wirklichen Absichten klar anzudeuten und jenen unberechtigten Auffassungen von vorn herein entgegenzutreten. Dies geschah namentlich durch jene Ansprache an das Staatsministerium. Er hob zuvörderst hervor, daß er die Schwere des Augenblickes, in welchem er die ersten Räthe der Krone zum ersten Male um sich versammele, um so tiefer empfiude, weil ein unglückliches Verhängniß ihn in feine Stellung berufen habe. Die Pietät gegen seinen schwer heimgesuchten König und Herrn habe ihn lange schwanken lassen, wie Manches, das er unter dessen Regierung wahrgenommen, in eine bessere Bahn wieder überzuleiten sei, ohne seinen brüderlichen Gefühlen und der Liebe, Sorgfalt und Treue, mit welcher sein allergnädigster Herr die Regierung geführt, zu nahe zu treten. Wenn er sich jetzt habe entschließen können, einen Wechsel in den Räthen der Krone eintreten zu lassen, so sei es geschehen, weil er bei allen von ihm erwählten Ministern dieselbe Ansicht getroffen, welche die seinige sei: daß nämlich von einem Bruche mit der Vergangenheit nun und nimmermehr die Rede sein solle. Es solle nur die sorgliche und bessernde Hand angelegt werden, ivo sich Willkürliches oder gegen die Bedürfnisse der Zeit Laufendes zeige. Von allen Berufenen werde anerkannt, daß das Wohl der Krone und des Landes unzertrennlich sei, daß die Wohlfahrt beider auf gesunden, kräftigen, conservativen Grundlagen beruhe. Diese Bedürfnisse richtig tju erkennen, zu erwägen und ins Leben zu rufen, das sei das Geheimniß der Staatsweisheit, wobei man sich von allen Extremen fern halten müsse. Die Aufgabe werde in dieser Beziehung keine leichte sein, denn im öffentlichen Leben zeige sich seit Kurzem eine Bewegung, die, wenn sie teilweise erklärlich sei, doch andererseits bereits Spuren von absichtlich überspannten Ideen kund gäbe, denen durch ein eben so besonnenes, als gesetzliches und selbst energisches Handeln entgegen getreten werden müsse. Versprochenes müsse man treu halten, ohne sich der bessernden Hand dabei zu entschlagen, nicht Versprochenes müsse man nöthigen Falls mnthig verhindern. Vor Allem sei vor der stereotypen

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 649

1888 - Berlin : Hertz
Die Loire-Armee. 646 lungen wurden abgebrochen und Thiers kehrte nach Tours zurück. In Paris wie in Tours hatte die Politik der blinden Leidenschaft wieder das Uebergewicht gewonnen. In Paris zumal hatte sich bereits auf die Nachricht von der Anknüpfung neuer Verhandlungen ein stürmischer Widerspruch der äußersten revolutionären Partei gegen die angebliche Schwäche und Verrätherei der Regierung erhoben: es kam zu einem Aufstande vor dem Stadthause, bei welchem mehrere Regierungsmitglieder verhaftet und mit Mühe durch die Nationalgarde befreit wurden. Die Regierung versicherte sich durch eine allgemeine Abstimmung zwar der Zustimmung der großen Mehrheit der Bevölkerung von Paris, aber sie hatte doch nicht mehr den Muth, einen Waffenstillstand, wie er nach Lage der Dinge allein möglich gewesen wäre, abzuschließen. In Tours entschied vollends der leidenschaftliche Einfluß des früheren Advocaten, jetzigen Ministers Gambetta, welcher sich zuerst mit der provisorischen Regierung in Paris hatte einschließen lassen, am 6. Oktober aber die Hauptstadt im Luftballon verlassen hatte, und von da ab als fast unumschränkter Dictator die Provinzen beherrschte und zum Kampf bis aufs Aeußerste antrieb. Sein Geschick zur Aufregung der Massen und seine schrankenlose Thatkraft ließen ihn zuerst anscheinend große Erfolge erringen, aber dieselben schlugen doch bei dem Mangel militärischer Kenntniß schließlich nur zum Verderben Frankreichs aus. Zunächst verstand er es, die niederdrückende Wirkung der Capitulation von Metz rasch zu verwischen und er erklärte einfach Bazaine für einen Verräther, die „große Nation" aber für unbesiegbar, und willig ließen sich die Massen von ihm noch weiter zur Schlachtbank führen. Alle seine Anstrengungen aber waren vornehmlich darauf gerichtet, der eingeschlossenen Hauptstadt Rettung zu bringen. Der erste Feldzug der französischen Republik. Die Loire-Armee und die Kämpfe bei Orleans. Die Absicht der französischen Regierung, eine Armee zum Entsatz von Paris hinter der Loire zu bilden, war der deutschen Heerführung seit längerer Zeit bekannt. Man wußte, daß bei Tours ein neues (Xv.) Corps gebildet, daß hinter der Loire noch andere Truppen zusammengezogen wurden und daß eine Division aus Algier dort eingetroffen war. Jedenfalls erforderte das etwaige Vorgehen größerer Massen von der Loire her volle Aufmerksamkeit und das deutsche Oberkommando traf bereis Anfangs Oktober die erforderlichen Maßregeln, um die Cernirungsarmee vor Paris gegen etwaige Angriffe von dort sicher zu stellen. Am 6. Oktober wurde ein größeres Corps, bestehend aus dem 1. bairischen Armee-Corps unter General v. d. Tann, der 22. preußischen Division (General v. Wittich), und einer Kavallerie-Division unter Prinz Albrecht von Preußen (Vater) gegen die Loire entsendet. Dasselbe traf am 9. Oktober bei Arten«'.), an der Straße von Orleans nach Paris, auf den Feind, warf denselben zurück, erstürmte am 10. Oktober nach fortgesetztem Kampfe die nördlichen Vorstädte von Orleans und trieb die Franzosen unter großen Verlusten über die

3. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 164

1896 - Leipzig : Voigtländer
~ 164 der russische General Suworoff nahm ihnen durch mehrere Siege ihre Er-oberungen in Italien weg. Da kam Bonaparte aus gypten zurck. 2. Die Konsnlarregiernng in Frankreich 1799-1804 Er strzte mit Waffengewalt die Direktorialregierung (9. November 1799) und stellte sich als erster Konsul (mit zwei einflulosen Nebenkonsuln) an die Spitze des Staates. Der Krieg nahm nun eine andere, den Franzosen gnstige Wendung. Bonaparte berschritt mit einem Heere die Alpen und besiegte die sterreicher in der Schlacht bei Marengo 1800, wodurch er Oberitalien wiedergewann. Der General Moreau drang der den Rhein nach Bayern vor, schlug die sterreicher in der Schlacht bei Hohenlinden und bedrohte Wien. Diese Siege der franzsischen Waffen fhrten zu dem Frieden von Lneville 1801, in dem das linke Rheinufer an Frankreich abge-treten wurde. Auch mit Rußland, wo (1801) der Kaiser Alexanderl. seinem Vater Paul aus dem Throne gefolgt war, wurde Friede geschlossen. Mit England schlo Frankreich den Frieden zu Amiens 1802, in I dem England die meisten eroberten Kolonieen in Westindien an Frankreich zurckgab. Die deutschen Fürsten, die im Lneviller Frieden Besitzungen auf dem linken Rheinufer verloren, wurden durch Einziehung geistlicher Herrschaften (Skularisa-tio nen) und freier Reichsstdte entschdigt/Von den letzteren blieben nur sechs: Augs-brg, Nrnberg, Frankfurt a. M., Hamburg, Lbeck und Bremen erhalten. Die geistlichen Kurfrstentmer Kln und Trier gingen ein, der geistliche Kurfürst von Mainz blieb als Kurerzkanzler (mit dem Sitz in Regensburg). Wrttemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg wurden Kurfrstentmer. Bonaparte fhrte als Konsul in Frankreich Ruhe und Ordnung zurck. Den meisten Emigranten gestattete er die Rckkehr ins Vaterland. Im Jahre 1802 lie er sich das Konsulat aus Lebenszeit, sowie die Wrde einesprsidenten der italienischenrepublik bertragen. Die Entdeckung einer Verschwrung zur Herstellung der Knigsherrschaft in Frankreich fhrte zur Erschieung des aus deutschem Boden (in dem badischen Stdtchen Ettenheim) ausgegriffenen Herzogs von Enghien und zur Ver-^/^P bannung des republikanisch gesinnten Generals Moreau. Darauf erklrte sich Bonaparte als Napoleon I. zum erblichen Kaiser der Fr an-zosen 1804. 3. Napoleon als Kaiser. Napoleon lie sich am 2. Dezember 1804 zu Paris vom Papste falben und fetzte sich und feiner Gemahlin Jofephine die Kaiferkrone auf. Seine Brder wurden zu franzsischen Prinzen, seine Schwestern zu Prinzessinnen erhoben, ein glnzender Hofstaat und Erz-mter eingefhrt, Grobeamte des Reiches, unter diesen 16 Marschlle, ernannt. Die italienische Republik wurde 1805 in dasknigreichjtalien

4. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 146

1895 - Leipzig : Voigtländer
146 mehrere Siege ihre Eroberungen in Italien weg. Da kam Bonaparte aus gypten zurck. 2. Die Konsularregierung in Frankreich 17991804. Er strzte mit Waffengewalt die verachtete Direktorialregierung (18. Brumaire, 9. No-1799vember 1799) und stellte sich an die Spitze des Staates. Nur dem Namen nach blieb Frankreich eine Republik. Denn Bonaparte als erster Konsul 17991804, (mit zwei einflulosen Nebenkonsuln) auf zehn Jahre eingesetzt, bte volle monarchische Gewalt aus. Der Krieg nahm nun eine andere, den Franzosen gnstige Wendung. Mit einem Heere die Alpen berschreitend, besiegte Bonaparte die sterreicher in der Schlacht bei Marengo 1800, und gewann dadurch Oberitalien wieder. Der General Moreau drang der den Rhein in Bayern vor, schlug die sterreicher in der Schlacht bei Hohen-linden und bedrohte Wien. Diese Siege der franzsischen Waffen fhrten zu 1801 dem Frieden von Lneville 1801, in welchem das linke Rheinufer (1150 Lh Meilen und fast vier Millionen Einwohner) an Frankreich ab-getreten und die in Holland und Oberitalien von den Franzosen errichteten Republiken anerkannt wurden. Auch mit Rußland, wo (1801) der Kaiser Alexander I. seinem Vater Paul auf dem Throne gefolgt war, wurde Friede gemacht. Mit England schlo Frankreich den Frieden zu Amiens 1802, in welchem England die meisten eroberten Kolonieen in Westindien an Frankreich zurckgab. Die deutschen Fürsten, welche im Lneviller Frieden Besitzungen auf dem lin fett Rheinufer verloren, wurden durch Einziehung geistlicher Herrschaften (Skularisa-tionen) und freier Reichsstdte entschdigt. Von den letzteren blieben nur sechs: Augs-brg, Nrnberg, Frankfurt a. M., Hamburg, Lbeck und Bremen erhalten. Die geistlichen Kurfrstentmer Kln und Trier gingen ein, der geistliche Kurfürst von Mainz blieb als Kurerzkanzler (mit dem Sitz in Regensburg). Wrttemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg wurden Kurfrstentmer (deren jetzt im ganzen zehn waren). Bonaparte regierte als Konsul mit Kraft und Einsicht. Er stellte durch ein Konkordat mit dem Papste die katholische Kirche in Frankreich wieder her und gestattete den meisten Emigranten die Rckkehr ins Vaterland. 1802 lie er sich zum Konsul auf Lebenszeit erheben und sich die Wrde eines Prsidenten der italienischen Republik bertragen. Die Entdeckung einer Verschwrung unter Pichegr zur Herstellung der Knigsherrschaft in Frankreich fhrte zur Erschieung des auf deutschem Boden (in dem badischen Stdtchen Ettenheim) aufgegriffenen Herzogs von Enghien, zu Pichegrs gewaltsamem Tode im Gefngnis und zur Verbannung des republikanisch gesinnten Generals Moreau. Darauf erklrte sich Bonapartx als Napoleon I. zum erblichen Kaiser der Franzosen 1804. /

5. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 211

1891 - Leipzig : Voigtländer
211 Im ganzen erhielt Rußland 8500, sterreich 2300, Preußen 2600 Quadratmeilen polnisches Gebiet. Im nchsten Jahre (1796) starb Katharina Ii., und es folgte ihr Sohn Paul I. 5. Der Friede von Basel. Nun zog sich Preußen von dem Koalitionskriege zurck und schlo fr sich allein mit Frankreich den Frieden von Basel 1795 ( die Demarkationslinie). Von da an 1795 schieden sich fr eine Reihe von Jahren die Wege Preuens und Deutschlands : zum Unheil fr beide. 140. Jas Direktorium. Ende des ersten Koalitionskrieges. 1. Das Direktorium, welches fnf Mitglieder zhlte (und dem als gesetz- 1795 gebende Gewalt der Rat der 250 Alten und der Rat der Fnfhundert zur Seite standen), stand vier Jahre (17951799) an der Spitze der Republik, die durch seine Unfhigkeit und Willkr mehr und mehr zerrttet wurde. 2. Ende des ersten Koalitionskrieges Napoleon Bonaparte. Als nach dem Frieden von Basel die Franzosen (unter den Generalen Jonrdan und Moreau) auch in Sddeutschlandeindrangen, wurden sie von den sterreichern unter dem Erzherzog Karl der den Rhein zurckgeschlagen (1796). Desto glnzendere Siege erkmpften sie in I t a l i e n unter dem jungen General Bon aparte. Napoleon Bonaparte war 1769 (15. August) zu Ajaceio auf der Insel Korsika geboren, eines Advokaten Sohn. Auf der Kriegsschule zu Brienne, zuletzt in der Artillerieschule zu Paris wurde er zum Offizier gebildet. Als er (1785) die Schule verlie, um als Artillerielieutenant ins Heer zu treten, erhielt er das Ab-gangszeugnis: Zurckhaltend und fleiig, zieht er das Studieren jeder Art von Vergngen vor; er liest gern Autoren. Auf die abstrakten Wissenschaften ver-wendet er viel Flei; die andern den gar keine Anziehung auf ihn aus. Grnd-liehe Kenntnisse hat er sich in der Mathematik und der Geographie erworben. Die Einsamkeit liebend, ist er launisch, hochfahrend und beraus selbstschtig. Er ist verschlossen und spricht wenig. In seinen Antworten ist er bestimmt, in den Gegenbemerkungen schlagfertig und scharf. Er hat sehr viel Eigenliebe, ist ehr-geizig und Streber. Dieser junge Mann ist wert, protegiert zu werden." Beim Ausbruch der Revolution schlo er sich der Bewegung an, und als sich 1793 die Stadt Toulon gegen den gewaltthtigen Konvent erhob, leistete er als Artillerie-Hauptmann bei der Belagerung der Stadt vorzgliche Dienste. Erst 25 Jahre alt, wurde er 1794 Brigadegeneral, und schon nach zwei Jahren erhielt er den Ober-befehl des franzsischen Heeres, das in Oberitalien kmpfte. Er schlug die Feinde (sterreicher und Sardinier) in einer Reihe von Schlachten, namentlich bei Lodi und Arkole 1796; machte der 1796 alten Republik Venedig ein Ende und zwang durch diese Erfolge sterreich, im Frieden zu Campo Formio 1797 (Schlo im Vene- 1797 tianischen) Belgien und die Lombardei abzutreten, wogegen es Venedig 14* I

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 449

1877 - Leipzig : Teubner
Germanii — ( gedichts von Aratos unter dem Titel Clandn Caesaris Arati Phaenomena, die sich durch dichterischen Schwung und geschickten Versbau auszeichnet und schon, im Alterthume commentirt worden ist. Mit Unrecht hat man sie dem Domitian zugeschrieben. Ausgabe sammt den Scholien von Breysig (1867). — Abhandlung von Zingerle (1867). Germanii, Fsq^ixvloi, persischer Stamm. Rät. 1, 125. Gerrliaei, Fsqq^lol, ein mächtiges, ans Chal-däa eingewandertes Handelsvolk mit der Hauptstadt Gerrha an der Ostküste Arabiens, nicht fern (200 Stadien) vom erythraiischen (persischen) Meerbusen; die Stadt hatte 5 Millien im Umsang. Strab. 16, 766. 778. Tsqovöia (ßovxrj ysqovzcov), der Rath der Alteu, Name der obersten Staatsgewalt in aristokratischen Staaten (s. Bovlij). In Sparta bestand die Gernsia aus achtundzwanzig, mit den beiden Königen, die Stimme und den Vorsitz im Senate hatten, ans dreißig Mitgliedern. Sie mußten das sechzigste Lebensjahr überschritten haben und wurden ans Lebenszeit gewühlt, und es galt, früher wenigstens, für die größte Auszeichnung und höchste Belohnung, der Tugend, in den Senat zu gelangen (aqszrjs d&lov, Demosth. Lept. p. 489.). Seitdem die Trennung der Ho-moien von den übrigen Bürgern eingetreten war, wurden sie natürlich aus den ersteren gewählt. — Die Gerusia war nach Lykurgos' Einrichtung die wichtigste und einflußreichste Staatsbehörde, die Macht der Könige wie die der Ekklesia beschränkend. Schon die Lebenslänglichkeit und Unverantwortlichkeit ihrer Mitglieder gab ihr eine hervorragende Stellung. Ihre Thätigkeit war eine doppelte, einmal eine richterliche über gewisse schwere Vergehungen, die mit Tod oder Atimie bestrast wurden, namentlich über Verbrechen der Könige, sodann eine politische, indem in der Gerusia die dem Volke vorzulegenden Gesetze und Beschlüsse vorberatheu wurden. Eine Bestätigung der Senatsbeschlüsse durch das Volk war im Allgemeinen nothwendig. Mit dem wachsenden Einflüsse des Ephorats, das sich besonders aus die Ekklesia stützte, mußte das Ansehn der Gerusia, an deren Spitze die Könige standen, wie der ly-kurgischen Einrichtungen überhaupt sinken. — Aehn-lich war bei den Kretern die Macht der Gerusia, die auch als ßovl-j bezeichnet wird. Die Zahl der Mitglieder belief sich wahrscheinlich ans 28. Erwählt wurden sie aus den 10 xoöfioi (s. Kreta, 6.) nach tadelsreier Vollendung ihres Amtes. — Die homerischen Geronten sind die „Volksältesten", d. H. die vornehmsten, dem Oberkönige zur Seite stehenden Hänpter der edelsten Familien, wo der Begriff des Alters zurücktritt, wie im senatus in Rom, der signorie in Venedig, bei dem seignenr in Frankreich. Geryönes s. Herakles, 9. dvaöao/iioq,, Aeckervertheilnng, nebst dem Schuldenerlaß (%qemv a.ttov.our]) eine der Maßregeln, die in griechischen Staaten beim Siege des Demos über die herrschende Oligarchie einzutreten pflegten, lieber den weisen und vermittelnden Weg, den Solon, dem Verlangen der Volkspartei nach diesen Maßregeln gegenüber, einschlug, s. lg ä £lcc unter , 5. Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aust. iesetzgebung. 449 Gesetzgebung. In dem ursprünglichen Zustande des hellenischen Staats wie des Staats überhaupt, erscheinen die Gesetze (voi^ol) nicht als etwas Gewordenes, Werdendes und Veränderliches, sondern als die feste Macht, die den Staat bestimmt, unveränderlich und ohne nachweisbaren Ursprung (s. auch "Aygacpol Der König als Reprä- sentant der Richtergewalt ist der oberste Verwalter und Ailsleger der Gesetze. Wo nach dem allmählichen Absterben der patriarchalischen Staatsform die aus dem Zustande innerer Zerrüttung hervor-gegaugene Bildung neuer Verhältnisse und Beziehungen der staatlichen Elemente unter einander auch neue Gesetze, um die sich trennenden und befeindenden Elemente zu verewigen und zusammenzuhalten, nothwendig machte, war der gewöhnliche Weg der, daß die gesetzgeberische Thätigkeit einem einzelnen, in allgemeinem Vertrauen stehenden Manne übergeben wurde. So finden wir im epizephyrischeu Lokri den Zaleukos, in Katanci Eharondas, in Lakedaimon Lykurgos, in Athen Drakon und Solon durch das Vertrauen ihrer Mitbürger zur Herstellung eines neuen und geordneten Staatswesens berufen (s. auch Aisy-mnetes). Wo nun aber einmal geordnete und gesetzmäßige Zustände vorhanden waren, wurde das Aufheben bestehender und das Einrühren neuer Gesetze sehr erschwert, so auch in dem demokratischen Athen, so lange wenigstens als wirklich das Gesetz und nicht die Willkür der Ekklesia den Staat beherrschte, so lange nicht iprjqji'oaarcc au Stelle der ^o>o-. gesetzt wurden. Die Gesetzgebung war vielmehr nach der solonischen Verfassung der Gewalt der Volksversammlung so weit entnommen, daß in derselben (in der ersten zur Revision der Gesetze bestimmten Versammlung des Jahres) nur etwa mangelhaste Punkte bezeichnet und Wünsche ausgesprochen, Vorschläge gemacht wurden; die Entscheidung fiel dann den ans der Zahl der geschworenen Heliasten entnommenen Nomotheten anheim (s. Demosth. adv. Lept. p. 485.). Ueber das Verfahren vor den Nomotheten, welches dem gerichtlichen Verfahren entsprach, s. ’E%y.lr}-aca. — Eine Hauptstelle über die Entwickelung der römischen Gesetzgebung findet sich in einem Exeurse des Taeitns {ann. 3, 26—28.). Nach ihm war der erste wirkliche Gesetzgeber unter den Römern Servins Tullius, die Vorgänger begnügten sich mit einzelnen Bestimmungen. Doch werden von andern auch schon Gesetze des Romulus und der nächsten Nachfolger mit wörtlichen Citaten erwähnt; man nannte sie im Allgemeinen regiae leges (commentarii regum, Cic. Hab. 5, 15.). Sie sollen von einem Papirius gegen Ende der Kölligszeit (ins Papirianum) gesammelt sein. Einen Kommentar dazu verfaßte Granius Flaecns zur Zeit des Cäsar (liber acl Caesarem de indigita-mentis seriptua). Dion. Hai. 3, 36. Auch Kaiser Claudius suchte noch Gesetze des Königs Tullus Hostilius hervor (Tac. ann. 12, 8.). Die Gesetzgebung des Servins Tullius beruhte aus aristokratischer Grundlage, insofern sie auf dem Unterschied des Vermögens und dem staatlichen Ueber-gewicht der Reichen basirte. Nach Vertreibung der Könige nntrben wieder nur einzelne Gesetze gegen die Uebergriffe bet Patrizier gegeben, die aber boch die Freiheit der Bürger schützten und den Streit der beiden Stände im Ganzen in 29

7. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 60

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 60 - Amerika 74 Millionen. Australien 3 zji „ so vertheilt sie sich auf die einzelnen Religionen also: Christen 370 Millionen. Juden 7 Muhamedaner 75 Heiden 500 8 51. Die staatlichen Cinrichtnngen der Völker. Die Menschen leben gern in größern geselligen Vereinen bei einander, und bilden auf diese Art große Familien. Sowie diese eines Hauptes be- darf, welches die Angelegenheiten des Hauses leitet, ordnet und die Schwä- chern schützt, so bedarf auch die Familie der Erwachsenen irgend eines Vor- standes, welcher die Interessen dieser Körperschaft in allen Verhältnissen ver- tritt. Wo mehrere Familien nun zu einer größern Vereinigung zusammen- treten, entsteht eine Gemeinde, welche je nach Verhältniß der Größe oder Lage ein Dorf, einen Flecken oder eine Stadt bewohnt. Viele Gemeinden, welche zu einem Ganzen unter gemeinschaftlicher Leitung, Verwaltung und Gesetzgebung vereinigt sind, bilden einen Staat. Dieser führt nach seinem Umfange und nach der Art der ihn leitenden Regierung verschiedene Namen: Kaiserthum, Königthum, Großherzogthum, Kurfürstenthum, Herzogthum, Fürstenthum, Landgrafschaft, Grafschaft, Republik oder Freistaat. Die Staaten haben entweder eine monarchische, oder eine republikanische Regierungsform, je nachdem die höchste Gewalt im Staat erblichen Ober- häuptern, oder wählbaren und von der Regierung nach Verlauf eines be- stimmten Zeitraums abtretenden Lenkern übertragen ist. Beide Regierungs- formen spalten sich wiederum in verschiedene besondere Arten, je nach dem Grade der Macht und der bürgerlichen Stellung der Obern. Man nennt eine Monarchie unumschränkt oder absolut, wenn der Herr- scher eines Staates das Recht der Gesetzgebung mit der Ausführung dersel- den in einer Person vereinigt. Seine Macht ist durch Nichts eingeschränkt, als durch sein Gewissen, durch das Herkommen und alte bestehende Ge- bräuche. Gilt aber nur der Wille des Monarchen als höchstes Gesetz, ohne sich an irgend eine Rücksicht, Gesetz re. zu kehreu, so wird der Herrscher ein Despot genannt. Dagegen spricht man von einer eingeschränkten Konstitutionellen) Mo- narchie, wenn der Wille des Herrschers durch ein Staatsgrundgesetz (Con- stitution oder Charte), welches die Rechte und Pflichten des Monarchen und des Volkes darstellt und begrenzt, gebunden ist. Das Wesen einer consti- tutionellen Monarchie ist in Folgendem enthalten: An der Spitze des Staates steht ein unverantwortliches Oberhaupt, dessen Rathgeber, die Minister, dagegen für die Verfassunngsmäßigkeit seiner Handlungen und staatlichen Anordnungen den Abgeordneten des Volkes (Kam- mer, Reichstag, Ober- und Unterbaus, Stortbing, Generalftaaten, Cortes) verantwortlich sind. Darum hat in eineni constitutionellen Staate keine

8. Die politische Geographie - S. 68

1857 - Emmerich : Romen
68 Getreide und Vieh, aber reich an Wein, Wäldern, Mais, Südfrüch- ten und Seidenraupen sind. Große Haiden im südwestl. Frankreich. In Frankreich leben auf 9750 Q.-M. gegen 36 Mill. E. Der Abstammung nach unterscheiden wir 1. Franzosen (gegen 32 Mill.), ein germanisch-römisch-celtisches Mischvolk, dem Charakter nach den Celten, den Wortstämmen der Sprache nach den Römern näher stehend. Im S. herrscht das romanische Element vor (Pro- venoalen, Languedokcr, Auvergner), im N. und O.. das germanische (Normannen, Lothringer, zum Theil Burgunder), im N.o. das cel- tisch-germauische (Wallonen, Fläminger); doch verschwinden die charak- teristischen Züge dieser Völkerschaften mit jeden: Jahrzehend mehr und mehr. — 2. D e u t s ch e (über 2 Mill.) in: äußersten O. — 3. Bretonö (1 Mill.) im äußersten W. — 4. V a s k e n (125000) in: S.w. (in den West-Pyrenäen). Die Gaskogner sind Franzosen mit baskischer Beimischung. — 5. Italiener (300000), nament- lich Corsen. Die Sprache der Franzosen, eine Tochter der lateinischen, zer- fällt in die eigentliche oder n o rd fr a n z ö s i s ch e (langue d’oiii), nördlich von der Loire, Haupt- und Schriftsprache, und in die s ü d- französische, provenoalische (liui-jue do’c), ehedem in Dicht- kunst blühend (Troubadours). Unter den vier übrigen Völkern reden die niedern Stände ihre eigenen Sprachen. Die französische Sprache charakterisiren Einfachheit, Bestimmtheit, Klarheit und Zierlichkeit; sie eignet sich mehr zur Prosa und zu den exacten Wissenschaften, als zur Poesie und Philosophie. Die Franzosen sind thätig, munter, muthig, voll Nationaleitel- keit, stüchtig, mittheilend, setzen oft das Familienleben der Gesellschaft hintan, haben einen Hellen Verstand und heftige Leidenschaften. In der letzten Zeit scheint der Sinn der Nation ernster und tiefer ge- worden zu sein. Ihre Literatur ist reich und bedeutend. In Nück- sicht des öffentlichen Unterrichts sind die Franzosen den übrigen ro- manischen Völkern überlegen, doch hinter den germanischen zurück; namentlich entbehrt noch ein nicht unbedeutender Theil der untern Volksklassen eines genügenden Unterrichtes. — Die katholische Reli- gion ist die der Mehrzahl (über 2 Mill. Protestanten, vorzüglich im O. und S., 75000 Juden). Freie Religionöübung. Was die Erwerbsquellen betrifft, so ist der Ackerban noch der Verbesserung bedürftig; wie Viehzucht und Obstbau ist er am weite- sten in: N. vorgeschritten; Weinbau blüht im Centrum und in: S. Der Gewerbfleiß ist in raschem Fortschritt begriffen und bildet die Hauptgrundlage des blühenden Handels (großes Eisenbahnsystem). An Kunstproducten erwähnen wir: Baumwollen-, Wollen-, Seiden- zeuge, Spitzen, Batist, Stahl-, Galanterie-, Glaswaaren, Tapeten. Die Staatsverfassung ist beschränkt monarchisch. Der Kaiser hat außer seinem Ministerium einen von ihn: ernannten Staatsrath, einen Senat und einen gesetzgebenden Körper, zur Seite.

9. Zweiter oder höherer Kursus - S. 1024

1850 - Weilburg : Lanz
1034 Die einzelnen Länder Amerika's» Weiße (260000), Indianer (800,000), Neger (40,000), Mulatten und Mestizen bilden diese Bevölkerung. Das Hauptvolk sind die Peruaner; sie reden noch in man- chen Gegenden die alte Quichua-Sprache. Die Indianern Stämme in den östlichen Pampas und Gebirgen sind äußerst roh und noch ganz unabhängig. — Die herrschende Religion ist die katholische; auch unter den Indianern zählt sie bereits viele Anhänger. — Peru war schon bei Pizarro's Eroberung im I. lo.'Zi ein gebildeter Staat, beherrscht von den Inkas. Viele Ueberreste großartiger Bauwerke, als Land- straßen, Kanäle, Palläste, Gräber u. a. deuten hin auf diese frühere Kultur. Gegenwärtig sorgen drei Universitäten, meh- rere Gymnasien und höhere Schulen für Unterricht und Bil- dung. — Der Gewerb fleiß steht eben auf keiner hohen Stufe; die wichtigsten Beschäftigungen sind Land- und Bergbau und Viehzucht; Jagd und Fischerei wird hauptsächlich von den India- nern betrieben. Mau gewinnt Chinarinde, webt Wollen - und Baumwollenzeuge, bereitet Leder und Seife und verfertigt man- cherlei Metallwaarcn. Der Verkehr im Innern ist mit groß- ßen Schwierigkeiten verbunden, indem die steilen, unwegsamen Gebirge und reißenden Gewässer an manchen Stellen alle Ver- bindung unmöglich machen. Lima unterhält einen nicht unbe- deutenden Seehandel. — Die Regierungsform ist demo- kratisch. Ein Kongreß, aus den Vertretern des Volkes gebil- det, hat die gesetzgebende, ein Präsident die vollziehende Gewalt. Alle Bewohner des Staates besitzen gleiche Rechte; die Skla- verei ist abgeschafft. Die öffentliche Schuld wird zu 40 Mill. Gulden angegeben. §. 1192. Der ganze Staat zerfällt in sieben Departe- ments. — Lima, die regelmäßige und schön gebaute Haupt- stadt des Staates und des gleichnamigen Departements, erhebt sich, von vielen Gärten umgeben, im Nordwcsten des Titikaka- Sees in einer angenehmen Ebene am Flusse Rimak und l/2 Meile vom Meere und zählt 74,000 Einw. Die geraden Straßen durchschneiden sich unter rechten Winkeln; wegen der hausige» Erdbeben sind die Gebäude nur ein bis zwei Stock-

10. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 111

1847 - Berlin : Reimer
111 sprechen, welches auch die Gcschästssprache der Insel ist. Die katholische Religion ist als die der Haitier, nicht aber die kirchliche Oberherrschaft des Papstes anerkannt; — Volksunterricht und Gesittung lassen viel zu wünschen. 39. Nahrungszweige. Vorzugsweise Plantagenwirthschast und Handel (mit Kaffee, Kakao, Baumwolle, Tabak u. a. rohen Produkten); Industrie fehlt nicht ganz. 40. Staatseinrichtnng. Bisher ging die Gesetzgebung von der Se- natoren- und Volksdeputirten-Kammcr aus, und die vollziehende Gewalt übte ein auf Lebenszeit erwählter Präsident; seit der neuerlichen Revolution erwarten diese Verhältnisse ihre neue Gestaltung. Weiße dürfen kein Grundeigcnthum besitzen; Sklaven giebt cs nicht. ii o A ■ m 6 n .. . .. ü f; r ] U-) t / 9 & )fov ,■ :i ;i ^ n 10' t"ji? .u 1k! .1
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23 124
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25 4798
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27 170
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29 224
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31 754
32 198
33 49
34 2062
35 660
36 100
37 991
38 57
39 946
40 264
41 560
42 239
43 23
44 263
45 1124
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