Das Flachland. 107
den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vvr uns liegt
mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschaft, die wir heute durchwandert
haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und
Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S.
Lutherstein in der Dübener Heide.
4. Schmiedeberg als Badeort.
Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne
für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Neinigungsbad.
Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg
feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt.
Er läszt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme-
grad vorhanden ist.
Woher ist die Moorerde genommen?
Der Boden in der Umgegend von Schiniedeberg enthält unerschöpfliche
Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem
ein Arzt in früherer Zeit anf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte,
wnrden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste
wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter auf einem freien
Platze liegen.^ Ehe sie zur Bereitung des Moorbades gebraucht wird,
schüttet man sie auf eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie
in eine feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln
und Steiucheu ist.
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
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Extrahierte Personennamen: Schmiedeberg
Extrahierte Ortsnamen: Kemberg Wittenberg Eilenburg S.
Lutherstein Dübener_Heide Schiniedeberg Schmiedeberg_Moorbadeeinrichtungen
108
8. Das Land zwischen ^aale und Elbe.
Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht?
50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das
Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat,
kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken,
die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher,
der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte,
hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er
Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur
3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen
besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind
Moorhalde bei ^chmiedeberq.
in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und
rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen-
werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore
ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich-
falls daran.
B. Gewässer.
1. Die weiht (flfter.
Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In
zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das
Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem
Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen
vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz
au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder
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TM Hauptwörter (200): [T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T119: [Fluß See Kanal Strom Lauf Wasser Land Ufer Mündung Elbe], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk]]
Extrahierte Ortsnamen: Schmiedeberg Leipzig Greiz Gera Zeitz
Das Flachland. 121
den 200 m hohen Kaiser-Wilhelm-Aussichtsturm. Vor uns liegt
mit ihrem Zauber die herrliche Waldlandschast, die wir heute durchwandert
haben. Unsere Blicke reichen bis zu den Kirchtürmen von Kemberg und
Wittenberg im N. und bis zu den Türmen von Düben und Eilenburg im S.
Lutherstem in der Dübener Heide.
4. Schmiedeberg als Badeort.
Wir besuchen die Badeanstalt. In jeder Badezelle steht eine Wanne
für das Moorbad und eine zweite Wanne für das Reinigungsbad.
Der Bademeister macht ein Bad zurecht, indem er in die Badewanne 50 kg
feingemahlene Moorerde schüttet und diese durch Wasserdampf erhitzt.
Er läßt dann so lange kaltes Wasser zulaufen, bis der gewünschte Wärme-
grad vorhanden ist.
Woher ist die Moorerde genommen?
Der Boden in der Umgegend von Schmiedeberg enthält unerschöpfliche
Moorlager, die in den Dienst der Heilkunde gestellt werden. Nachdem
ein Arzt in früherer Zeit auf die Heilkraft des Moores hingewiesen hatte,
wurden in Schmiedeberg Moorbadeeinrichtungen hergestellt. Im Herbste
wird die Moorerde gestochen und bleibt dann im Winter aus einem freien
Platze liegen. Ehe sie zur Vereitung des Moorbades gebraucht wird,
schüttet man sie aus eine besondere Mühle. Durch das Mahlen wird sie
in eilte feine, gleichmäßige Masse verwandelt, die nun frei von Wurzeln
und Steiuchen ist.
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
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10
Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte.
I. Die Obrigkeit.
a) Die Verwaltung des Borfcs*).
An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher
(früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer-
tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge-
meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die
Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver-
waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und
sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet
er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch
für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be-
leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und
das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus-
gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit
dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen
Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde-
Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen.
Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen
alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem
Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im
Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk
unter einem Amtsvorsteher.
b) Tic Verwaltung der Stadt*).
An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt-
verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle
ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister
und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober-
bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt.
Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten
gewählt.
Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker,
Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird,
nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B.
Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an,
hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die
öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge
für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der
Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten.
*) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg".
Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
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Extrahierte Personennamen: Martini Ferdinand_Hirt Ferdinand
122
8. Das Land zwischen Saale und Elbe.
Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht?
50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das
Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat,
kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken,
die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher,
der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte,
hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er
Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur
3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen
besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind
Moorhalde bei ^chmiedeberg.
in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und
rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen-
werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore
ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich-
falls daran.
B. Gewässer.
1. Sic weihe Elster.
Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In
zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das
Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem
Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen
vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz
an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe]]
TM Hauptwörter (200): [T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T51: [Kind Himmel Nacht Sonne Tag Gott Wald Baum Blume Feld], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit]]
Extrahierte Ortsnamen: Schmiedeberg Leipzig Greiz Gera Zeitz
Autor: Dittrich, P., Pfeifer, Wilhelm, Christoph, A.
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Ostdeutschland
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): Jungen
164 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte.
und Versammlungsrecht. Die Ausfhrung dieser Artikel der Ver-fassnng ist durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt, zum Teil nach Errichtung des Reiches gendert worden.
Vom Könige. Das Staatsoberhaupt ist der König, die Krone ist erblich im Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. Der König legt beim Antritt der Re-gierung in Gegenwart der beiden Kammern den Eid auf die Verfassung ab. Die Person des Knigs ist unverletzlich. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu, er ernennt und entlt die Minister, besetzt alle Stellen in dem Heere und den brigen Zweigen des Staats-dienstes. Er beruft die Kammern, vertagt sie und schliet ihre Sitzungen. Alle Regierungsakte des Knigs bedrfen zu ihrer Gltig-feit der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verautwort-lichkeit bernimmt.
Vom Landtage. Die verfassungsmige Vertretung der Staats-brger ist der Landtag. Er ist aus zwei Kammern zusammengesetzt: seit dem Jahre 1855 wird die Erste Kammer das Herrenhaus, die Zweite Kammer das Haus der Abgeordneten genannt. Die gesetz-gebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch die zwei Kammern ausgebt. Die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Zur Auferlegung von Steuern, zur Bestreitung von Ausgaben, die nicht bereits durch Gesetz festgestellt sind, bedarf es der Zustimmung der Landesvertretung. Sie ist berechtigt, Gesetze vorzuschlagen, Petitionen anzunehmen, die Verwaltung, insbesondere die Finanzverwaltung zu berwachen.
Das Herrenhaus besteht aus den volljhrigen Prinzen des Kgl. Hauses, erblichen Mitgliedern und Mitgliedern auf Lebenszeit, die vom Könige unmittelbar berufen oder von ihren Standesgenossen ge-whlt und vorgeschlagen (prsentiert), vom Könige aber berufen werden. Ein Prsentationsrecht steht zu den Grafen einer Provinz, dem alten und befestigten Grundbesitz, den Landesuniversitten, den technischen Hochschulen, den Magistraten mehrerer grerer Städte.
Das Haus der Abgeordneten besteht aus den 443 (frher 433) vom Volke gewhlten Vertretern. Die Wahl der Abgeordneten geschieht ffentlich, in drei Klassen und mittelbar (indirekt). Die Whler, genannt Urwhler, whlen nur die Wahlmnner, diese die Abgeordneten. Urwhler ist jeder selbstndige Preuße, der das fnfundzwanzigste Lebens-jhr vollendet hat, die brgerlichen Ehrenrechte geniet und nicht aus ffentlichen Mitteln untersttzt wird; zum Abgeordneten ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat. (Aktives und passives Wahlrecht.)
Die Abgeordneten werden fr die Dauer einer Legislaturperiode von fnf Jahren gewhlt. Sie erhalten Reisekosten und während der Dauer der Sitzungen Diten (Tagegelder).
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Autor: Dittrich, P., Pfeifer, Wilhelm, Christoph, A.
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Ostdeutschland
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): Jungen
214 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-dentschen Geschichte.
130. Die Gesetze zur Frsorge sr das Wohl der arbeitenden Klassen. Die gegenwrtige Ordnung des wirtschaftlichen Lebens schliet die Gefahr in sich, da der wirtschaftlich Strkere die Notlage des Wirt-schaftlich Schwcheren zu seinem Vorteil ausbeutet. Die schweren sozialen Schden, die hieraus entspringen, soll die sozialpolitische Gesetz-gebung mildern.
Sie wurde dem Reichstage durch die Allerhchste Botschaft vom 17. November 1881 angekndigt. Der Kaiser bezeichnete darin es als seine Pflicht, die Heilung der sozialen Schden ans dem Wege der posi-tiven Frderung des Wohles der Arbeiter zu suchen und dem Vaterlande neue und dauernde Brgschaften seines inneren Friedens und den Hilss-bedrftigen grere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen".
Die sozialpolitische Gesetzgebung verfolgt das Ziel, das Wohl der Arbeiter zu frdern. Sie umfate schon unter Wilhelm I.
1. das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (1883);
2. das Unfallversicherungsgesetz (1884);
3. das Gesetz betreffend die Jnvaliditts- und Altersver-sichernng der Arbeiter (1889).
1. Nach dem Krankenkassengesetz besteht fr alle in der Industrie, dem Handel und dem Handwerk beschftigten Arbeiter (sowie fr die Beamten, welche ein Einkommen unter 2000 Mark haben) der gesetzliche Zwang zur Krankenversicherung. Dieselbe erfolgt bei einer Orts-, Be-triebs-, Bau-, Junnngs-, Knappschafts- oder Hilfskrankenkasse. (Zwei Drittel der Mitgliederbeitrge werden von den Arbeitnehmern, ettt Drittel von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Versicherung gewhrt im Krank-heitssalle freie rztliche Behandlung und Arznei sowie im Falle der Er-werbsnnfhigkeit ein Krankengeld im Betrage des halben Tagelohns.)
2. Zur Unfallversicherung sind alle Unternehmer von Fabriken, Steinbrchen, Bauten, Seeschiffahrt, Gewerbetreibende, die Dampfkessel anwenden oder Transportgeschfte betreiben, alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Post-, Telegraphen-, Eisenbahnverwaltung, die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltung verpflichtet. Alle in diesen Betrieben beschftigten Arbeiter und Beamte mit einem Gehalte bis 3coo Mark sowie ihre Hinterbliebenen haben danach Anspruch auf Er-fatz des Schadens, der durch Krperverletzung oder Ttung infolge von Unfllen beim Betriebe entsteht. (Der Geschdigte ist zunchst auf die Krankenkasse angewiesen, spter trgt die Unfallversicherung die Kosten und gewhrt bei dauernder Erwerbsunfhigkeit eine Rente oder freie ^er-pfleanna in einer Anstalt, im Falle der Ttung ein Sterbegeld von mindestens 50 Mark und fr die Hinterbliebenen eine Rente.) Die Kosten tragen die Unternehmer, die zu diesem Zwecke in Berufsgenossenschaften vereinigt werden.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Autor: Dittrich, P., Pfeifer, Wilhelm, Christoph, A.
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Ostdeutschland
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): Jungen
Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates.
215
3. Durch die Jnvaliditts- und Altersversicherung wird den Arbeitern beim Eintritt in das siebzigste Lebensjahr oder, sosern sie dauernd erwerbsunfhig geworden sind, eine jhrliche Rente zugesichert. Die hierzu erforderlichen Betrge, deren Hhe nach fnf Lohnklassen abgestuft ist, werden vom Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen durch Einkleben von Wochenmarken, auerdem durch einen Reichszuschu aufgebracht. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die Post; der Hchstbetrag ist 450 Mark. Kein andrer Staat hat so viel fr die Arbeiter getan.
Die Reichsversicherungsordnung von 1911 hat die sozialen Ver-sichernngen vereinheitlicht und erleichtert. Die Krankenkassenversicheruugs-pslicht ist auf mindestens weitere fnf Millionen Arbeiter: Landarbeiter, Heimarbeiter und husliches Dienstpersonal (Dienstboten) aus-gedehnt, die Bezge sind erhht worden*).
Nunmehr erhlt auch jede invalide Witwe ein Witwengeld und eine Waisenrente shinterbliebenenversichernng; die Rente richtet sich nach der Zahl der Beitragswochen). Dazu kommt eine Heilfrsorge, welche sr kranke Arbeiter und Arbeiterinnen die Benutzung von Heilsttten, Bdern u. dgl. vorsieht.
Schon das Arbeiterschutzgesetz von 1891 forderte Vorkehrungen zur Sicherung des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter. Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist verboten oder gekrzt, auch Frauen- und Kinderarbeit zeitlich beschrnkt worden. Die Aufsicht der die Durchfhrung dieser Bestimmungen ist den Fabrik- und Ge-Werbeinspektoren bertragen. Die Frsorgeerziehung" dient auch der Erziehung Minderjhriger. Die Organe der Selbstverwaltung, kirch-liche Genossenschaften und privater Wohlttigkeitssinn bemhen sich, der sozialen Not zu steuern.
Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates.
131. Reform der Landesverwaltung. In den ersten Jahrzehnten nach Grndung des Reiches wurde die innere Landesverwaltung Preuens einer Reform unterworfen. Hatte bisher ihr Schwerpunkt fast ausschlielich in den Hnden der Staatsbehrden gelegen, ins-besondere der Oberprsidien, Regierungen und Landrte, und hatten die Provinzial- und Kreisstnde im wesentlichen nur eine beratende, keine bestimmende Ttigkeit ausgebt, so trat jetzt an Stelle der Zentralisation die Dezentralisation, an Stelle der Verwaltung durch die Organe des Staates die Selbstverwaltung der Gemeinden; es ging ein Teil der
*) Die Verwaltung der Krankenkassen liegt in den Hnden eines Vorstandes, der von den Ausschssen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewhlt wird; der Vorsitzende mu in beiden Gruppen die Stimmenmehrheit erhalten haben, sonst wird er vom Ver-sicherungsamte bestellt.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]
26
Aus der Geschichte des Altertums.
Schon in den Zeiten der Republik war die Verehrung der Götter des Staates zu einem äußerlichen, inhaltlosen Dienste hinabgesunken. Seitdem wandte sich hoch und gering krassem Aberglauben und ausländischen, besonders orientalischen Kulten zu.
Die Entartung der Sitten entging scharfen Beobachtern nicht. Der Spanier Martialis geißelte sie in seinen Epigrammen, Persius und Juvenalis entwarfen in ihren Satiren düstere Schilderungen von dem Leben ihrer Zeitgenossen.
Wer inmitten dieses Verfalls aber nach festen Regeln für sein Handeln suchte und den Vorfahren ähnlich zu werden wünschte, wandte sich der stoischen Philosophie zu. Seneka aus Cordoba in Spanien, der Lehrer Neros, gab ihren Gedanken in glänzender Form Ausdruck. Der gefeiertste Vertreter ihrer Lehren aber wurde der Sklave, später Freigelassene eines Günstlings Neros, Epiktet. „Dulde und enthalte dich!" war der Grundsatz seiner Ethik; alles, worüber man keine Macht hat, alle äußeren Dinge, die die innere Freiheit stören, von sich abwehren, das sei Tugend. Niemals zählte die stoische Philosophie vielleicht mehr Anhänger als damals; denn alle, die zu den Kaisern in Gegensatz standen, wandten sich ihr zu, weil sie das republikanische Staatsideal pflegte, und darum erlitten die Philosophen mehrmals Verfolgungen. Im 2. Jahrhundert gewann die Schule auch unter den Kaisern Anhänger, Mark Aurel wurde ihr letzter namhafter Schriftsteller.
Unzweifelhaft zeigte ja das Leben unter Nerva und seinen Nachfolgern weniger abschreckende Züge als unter den julisch-klaudischen Kaisern. Man war sich bewußt, daß den Geist der Zeit eine gewisse Humanität auszeichne, und handelte danach. Dem Herrn wurde das äußerste Recht über den Sklaven, das Recht, ihn zu töten, genommen. Man machte Stiftungen für Kinder armer Leute, aus denen ihnen bis zu einem gewissen Lebensalter der Unterhalt gereicht wurde (Alimentationen). Aber den langsam fortschreitenden wirtschaftlichen Verfall hielt man nicht auf, schon Hadrian sah sich genötigt, Steuernachlässe zu bewilligen. Mit tiefem Pessimismus beurteilt daher Mark Aurel seine Zeit.
Die römische Literatur hat noch ihr silbernes Zeitalter. Unter Trajan lebte Taeitus, der Verfasser des Agricola, der liistoriae, der libri ab excessu divi Augusti, der Germania. Plinius der Ältere stellte eine bistoria naturalis zusammen, sein Neffe und Adoptivsohn Plinius der Jüngere hinterließ mehrere Bücher Briefe. Quinetilian verfaßte seine Schrift über die Redekunst.
In Griechenland schrieb Plutarch vergleichende Biographien bedeutender Griechen und Römer und philosophische Schriften, in Syrien Sucian seine Dialoge.
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn]]
TM Hauptwörter (100): [T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T88: [Sohn Vater König Tod Kaiser Tochter Bruder Jahr Mutter Gemahlin], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T181: [Rom Kaiser Sohn Stadt König Nero Romulus Jahr Tarquinius Tod], T74: [Zeit Wissenschaft Philosophie Geschichte Philosoph Werk Lehrer Schrift Sokrat Schüler], T172: [Dichter Zeit Gedicht Schiller Werk Goethe Maler Dichtung Lied Hans], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
224
Aus der Geschichte der Neuzeit.
Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches waren die wichtigsten:
1. Brandenburg erhielt Hinterpommern und wurde für den Verlust von Vorpommern durch die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt.
2. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde.
3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde erhielt der Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V.
Kirchliche Fragen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt.
Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, das Jahr 1624 als Normaljahr angesehen, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er in diesem Jahre gewesen war. Von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus.
Die kirchliche Trennung bestand weiter, der Protestantismus wurde anerkannt, wenn auch die Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen waren, erhalten blieben.
Innere Reich sau ge legen heilen. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen sind, tritt eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein, und eine allgemeine Amnestie wird erlassen. Hiervon nimmt der Kaiser seine Erblande aus.
Die volle Landeshoheit (= Souveränität, wozu die Besteuerung, Rechtspflege, Polizei, das Militär-, Unterrichts- und Münzwesen gehörten) der Landesfürsten wurde anerkannt, das jus pacis et armorum, das Recht, zu ihrer Sicherheit Bündnisse untereinander und mit auswärtigen Mächten zu schließen, ausgenommen gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und den Westfälischen Frieden, wurde ihnen zugestanden. Der Kaiser blieb Oberlehnsherr, hatte das Recht der Standeserhöhung, der Privilegierung von Universitäten, der Erteilung des Dichterlorbeers und ähnlicher unbedeutender Vorrechte. Aus dem Reich bezog er ein Einkommen von 13000 Gulden. Über Reichsangelegenheiten (Krieg und Frieden, Reichsgesetze, Steuern und Bündnisse) sollte er mit dem Reichstage (den Abgesandten von 314 Reichsständen) beschließen. Der Reichsverband war also förmlich ausgelöst, das Reich als solches war unter den vertragschließenden Mächten nicht einmal genannt.
Der alte Kampf zwischen kaiserlicher Majestät und ständischer Libertät war also zugunsten der Fürsten entschieden worden, und zwar ans Kosten des Reichsganzen.
Das Reich verlor etwa 100000 qkm und erhielt eine gänzlich zerbröckelte, wehrlose Westgrenze. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und deren Beratung in Aussicht genommen. Für die kaiserlichen Erblande wurden wesentliche, durch Friedensbeschlüsse allgemein festgestellte Bestimmungen aufgehoben, sie gehörten also nicht mehr
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T44: [Preußen Polen Brandenburg Provinz Land Schlesien Sachsen Pommer Friedrich Schweden]]
Extrahierte Personennamen: Friedrichs_V.
Extrahierte Ortsnamen: Hinterpommern Halberstadt Minden Rheinpfalz Friedrichs Westfälischen