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1. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 7

1913 - Leipzig : Dieterich
1. Das Steuerwesen in Kursachsen im 17. und 18. Jahrhundert. Seit dem Jahre 1635 *) umfaßte unser Vaterland ein Gebiet von 40000 qkm (736 Geviertmeilen) und reichte von der Werra bis zur Oder, vom Erzgebirge bis zum Harze und dem Spreewald. Es war in sieben Verwaltungsbezirke — den Meißner, Leipziger, Neustädter, Thüringer, den Kurkreis, den erzgebirgischen und vogtländischen Kreis2) — geteilt, wozu noch die Ober- und Niederlausitz, das Fürstentum Querfurt bei Merseburg, ein Teil der gefürsteten Grafschaft Henneberg in Franken, die Herrschaft Treffurt rechts der Werra und ein Teil der Grafschaft Mansfeld kamen. Über die Länder der Fürsten von Schwarzburg, der Grafen 3) von Schönburg und der Grafen von Stolberg und Solms befaß, der Kurfürst nur die Landeshoheit. 1) 1635 schloß Kurfürst Johann Georg I., der seit 1630 auf schwedischer Seite gestanden hatte, mit Kaiser Ferdinand Ii. den Frieden von Prag und erhielt die beiden Lausitzen. 2) Die 7 Kreise werden auch als die sächsischen Erblande bezeichnet. 3) 1790 wurde die Waldenburger Linie gefürstet. 4) Gebiet zwischen der Zwickauer Mulde und der Chemnitz, 580 qkm (I8v2 Geviertmeilen) groß und damals gegen 80 000 Einwohner zählend. Städte: Waldenburg, Glauchau, Meerane, Hohenstein, Ecnstthal, Lichtenstein, Callnberg, Hartenstein, Lunzenau, Penig und Burgstädt.

2. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 8

1913 - Leipzig : Dieterich
Das ganze Land zählte um 1800 gegen 2 300000 Einwohner, die Hauptstadt Dresden 60000, Leipzig 32000, Chemnitz 10000, Freiberg 9000, Bautzen, Görlitz und Naumburg je 8000, Zittau 7800, Wittenberg, Merseburg, Zeitz und Lau--bau je 7000, Meißen, Sangerhausen und Suhl je 6000, Plauen i. V. 5600, Langensalza und Luckau je 5400, Eisleben 5300, Guben 5200, Glauchau, Zwickau und Pirna je 5000 Einwohner. Die übrigen ©todtex) waren alle weniger bevölkert. Die Ausschreibung und Erhebung von Abgaben und Gefallen für die Bedürfnisse des Staates, besonders in den Erb* landen, war abhängig von der Bewilligung der Landstände, die sich aus Vertretern des Adels, der hohen Geistlichkeit und der Städte2) zusammensetzten und unter dem Namen Landtag meist in Dresden^) berieten. Schon im 17. und 18. Jahrhundert gab es in Sachsen direkte und indirekte Abgaben. Jene waren vorwiegend Grundsteuern, die unter verschiedenem Namen hauptsächlich vom Platten Lande eingingen. Die Haupteinnahmen für die Deckung der Regierungsbedürfnisse lieferte die Land schock steu er. Im Jahre 1546 war, weil Geld zu Besestigungszwecken^) gebraucht wurde, jedes Grundstück nach seinem Werte vom Besitzer selbst ge- x) Z. B. zählten Annaberg 4500, Schneeberg 4400, Lößnitz und Weißenfels je 4000, ©orau 3800, Zschopau 3700, Großenhain 3600, Oschatz, Mittweida und Torgau je 3500, Lübbenau 3300, Reichenbach i. V., Döbeln und Kamenz je 3200, Johanngeorgenstadt, Marienberg, Frankenberg, Waldenburg, Hohenstein, Werdau, Delitzsch, Wurzen, Leisnig, Grimma, Jüterbogk und Lübben je 3000, Borna 2700, Geithain, Frohburg und Pegau je 2000, Lausigk 1200, Groitzsch und Rötha je 600 Einwohner. 8) Zum engeren Ausschuß gehörten die 8 Städte Leipzig, Wittenberg, Dresden, Zwickau, Freiberg, Chemnitz, Langensalza und Torgau, zum weiteren die 20 Städte Annaberg, Weißenfels, Meißen, Eilenburg, Großenhain, Weißensee, Herzberg, Schmiedeberg, Schneeberg, Liebenwerda, Marienberg, Plauen, Neustadt a. Orla, Weida, Delitzsch, Wurzen, Tennstädt, Sangerhausen, Pirna und Oelsnitz. 3) Seit dem 17. Jahrh., vorher auf dem Colmberge bei Oschatz. 4) Schmalkaldischer Krieg 1546—47. 8

3. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 9

1913 - Leipzig : Dieterich
schätzt und diese Schätzung nach Schocken, der damaligen Rechnungseinheit, bestimmt worden. Daher hieß diese Taxation Beschockung, und die angefertigten Kataster nannte man Steuerschocke. Von jedem Schock Groschen Vermögenswert wurde eine gewisse Zahl von Pfennigen als Steuer abgegeben. Schon nach kurzer Zeit hatte sich aber der Wert der Grundstücke verändert; darum erfolgte 1628 eine neue Beschockung, die allen ferneren Einschätzungen als Grundlage diente. Beschockt wurden 1. alle Grundstücke einschließlich der Gebäude, 2. die fahrende Habe (das Mobiliar), 3. die werbende Barschaft, 4. die dem Besitztum zustehenden Gerechtigkeiten und Vorrechte und 5. das zur Wirtschaft gehörige Vieh, also jedes nutzbringende bewegliche und unbewegliche Eigentum. Da es aber nicht gelang, das bewegliche Vermögen durch die Steuer zu fassen, wurde es 1660 wieder freigegeben, und dadurch war die Schocksteuer im wesentlichen eine Immobilien-. [teuer geworden. Im Jahre 1640 wurde diese Steuer auf 16 Pfg. von jedem Schocke festgesetzt und in zwei Terminen, März und August, eingehoben. Sie hieß jetzt auch Landsteuer. Da der Dreißigjährige Krieg, der seit 1630 Sachsen in Mitleidenschaft zog, den Wert der Grundstücke außerordentlich beeinträchtigte, wurden die 1628 aufgestellten Steuerkataster wieder unrichtig. Darum ließ man Milderungen eintreten, die dem veränderten Werte entsprachen. So entstanden die „gangbaren" oder ermäßigten Schocke. Manche Steueransätze mußten ganz wegfallen (dekremente Schocke); viele Grundstücke blieben wüst liegen (kaduke [= hinfällige] Schocke); manche konnten nach dem Kriege gar nicht mehr aufgefunden werden (fehlende Schocke). Die Kataster sind wiederholt nach dem wahren Ertrage des Grund und Bodens geändert worden, zuletzt noch 1768, aber ohne dauernden Erfolg. Die 16 Pfg. betragende Schocksteuer genügte feit 1648 (Ende des Großen Krieges) nicht mehr; darum wurden auf jedes Schock des Jmmobilienwertes drei weitere Pfennige als 9

4. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 11

1913 - Leipzig : Dieterich
bäube gelegt würde, So war auch die Quatemberfteuer eitte Gmnbsteuer geworben; die Beiträge der Unansässigen bienten nur zur Ergänzung der Aussälle beim Ortskontingent ober zur Erleichterung der Ansässigen. Bei 4 Quatembern blieb es nicht. 1703 gab es schon 231/2, im Jahre 1787 aber 49 Quatember. Wer also einen Groschen znm einfachen Quatember zahlte, hatte biesen Betrag 49 mal, bemnach 2 Taler 1 Groschen, zu entrichten. Im Jahre 1792 kamen 921573 Taler an Quatembersteuern ein. Befreit von biesem Gefälle waren die Professoren, die Berg- und Hüttenleute, die Spitzenklöpplerinnen, alle verabschieden Soldaten, die neun Jahre gebient hatten, und die Stadt Schöneck. Auch alle biejenigen Grunbstücke, die von der Schock- und Pfennigsteuer ausgenommen waren, gingen frei aus. Im 18. Jahrhundert würde nochmals der Versuch unternommen, das bewegliche Vermögen zur Steuer heranzuziehen. 1746 bewilligte nämlich der Sanbtag auf zehn Jahre eine allgemeine Kopfsteuer, die 1763 für immer eingeführt würde und Personensteuer hieß. Jebe erwachsene Person hatte je nach ihrem Staube und Einkommen einen Beitrag von 1 Groschen bis zu 120 Talern (Minister, Generäle) jährlich zu entrichten. Frei blieben nur Stubenten, Unteroffiziere und gemeine Soldaten und Almofenempfänger. Im Jahre 1792 kamen durch die Personensteuer 182840 Taler ein. Außer den bisher ausgeführten bireften Staatssteuern gab es in den sächsischen Erblanben auch noch anbere den Grunbbesitz belastenbe Abgaben. Seit der Regierung des Kurfürsten Johann Georg Iii. (1680—91) besaß Sachsen ein stehendes Heer, zu bessert Unterhalt das ganze Laub beitrug; die sieben Kreise zahlten jährlich ungefähr 550000 Taler an Milizgelbern. Die größeren Städte hatten die Verpflichtung, für die Verpflegung der Infanterie auszukommen; solche ohne Garnison mußten daher seit 1752 den Servis, acht Groschen jährlich von jebem Hause, entrichten. Die Kavallerie war bis 1777 verstreut in Dörfern und kleinen Lanbstäbten untergebracht. Nach ihrer 11

5. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 20

1913 - Leipzig : Dieterich
und zum Unterhalte der Straßen die Gleite zu bezahlen. Johann Georg Ii. (1656—80) setzte 1671 fest, daß die Gleite von jedem Pferde, wenn Güter, 2 Groschen, wenn Personen geladen oder die Wagen leer waren, 1 Groschen zu entrichten seien. Später wurde sie nach Taxen erhoben, die in der „Gleitsrolle" jeder Station (Gleitsstätte) verzeichnet waren. Jeder Reiter oder Fuhrmann hatte sich auf der „ordentlichen" Straße zu halten, sich bei der Gleitsstätte zu melden und die Gleite in jedem Amte aufs neue zu erlegen. Fußgänger, „die nichts bei sich führten", hatten außer dem etwa eingeführten Brücken- oder Fährgeld nichts abzugeben. Nur die Juden, die über 10 Jahre alt waren, bildeten eine Ausnahme. Reisten sie zu Fuß, so zahlten sie 6, zu Pferde aber 8 Groschen. Zoll- und gleitsfrei waren alle deutschen Reichsfürsten, fremde Gesandte, der Adel und die Rittergutsbesitzer, die Geistlichen, die im Aufträge der Regierung reisenden Beamten, die Bergbauenden betreffs ihrer Bergwerksbedürfnisse und solche Reisende, die die Postkutsche benutzten. Alle Steuereinnahmen flössen in 3 Kassen: in die Ober-steuer-, Generalhaupt- und Generalkriegskasse. Die Obersteuerkasse beanspruchte die Donativgelder, die Landschock-, Pfennig-, Quatember-, Personen-, Trank- und Mahlgroschensteuer und den Stempelimpost; sie zog auch die Steuerbeiträge der Stifter Merseburg und Naumburg und das Kontingent der Grafen und Herren von Schönburg ein. Dafür bestritt sie die verwiegten Donativ- und Deputatgelder an den Kurfürsten, 1 Million zur Generalkriegskasse für Unterhaltung der Armee, 1100000 Taler zur Tilgung der Landesschulden, gegen 50000 Taler Beitrag zu den Gesandtschaftsspesen, die Auslösungen für die Stände bei Land- und Ausschußtagen und etwaige außerordentliche Ausgaben. Die Kasse war der Aufsicht und Prüfung der Landstände unterworfen. In die Generalhauptkasse flössen die Einnahmen der Land-und der Generalkonsumtions-Akzise, die Zölle und die Gleite, ferner sämtliche Steuern des Fürstentums Quersurt, der Graf-

6. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 21

1913 - Leipzig : Dieterich
schaft Henneberg, der Lausitzen (mit Ausschluß der Personensteuer und des Beitrags zur Erhaltung der Armee), der Überschuß von der Fleischsteuer, die kurfürstlichen Deputatgelder, alle Einkünfte aus den Regalien (Berg- und Blaufarbenwerke, Salzwerke, Glashütten, Kalkbrennereien, aus der Münze, von den Strömen, Flüssen und Flößen, die Einkünfte vom Postwesen und von den Straßen, die Jagd- und Forstnutzungen, gerichtliche Strafgelder und Sporteln, die Einkünfte von Herrmunt) erblosen Gütern und verwirkten Lehen) und die Erträge der Kammergüter. Auch die Lehn-, Fron-, Dienst- und Hufengelder der Amtsdörfer fielen der Generalhauptkasse zu, über deren Einnahmen und Ausgaben der Kurfürst niemand Rechenschaft schuldig war. Doch bestritt er davon die Abgaben ans Reich, den Aufwand für die auswärtigen Gesandtschaften, 300 000 Taler zur Tilgung der Kammerschulden, den Unterhalt des Hofstaates, die Apanagengelder an die erwachsenen Mitglieder des kurfürstlichen Hauses, die Besoldungen und Pensionen der kurfürstlichen Beamten und die für die Unterhaltung der Armee nötigen Summen. Die Generalkriegskasse erhielt die Milizgelder der sieben Kreise, die Beiträge der Lausitzen, der Stifter Merseburg und Naumburg und des Hauses Schwarzburg zur Unterhaltung der Armee, 1 Million aus der Obersteuerkasse und einige Beiträge aus der Generalhauptkasse, sorgte aber für Instandhaltung des gesamten Heeres, für die Militärpensionen und die Soldatenschule in Annaburg b. Torgau. Auch bei dieser Kasse durften die Landstände keine Abrechnung verlangen, da der Kurfürst, weil die aufgebrachten Mittel für das stehende Heer nicht ausreichten, tief in seine Tasche greifen mußte, um alle Ausgaben fürs Militärwesen decken zu können. Nach dem Siebenjährigen Kriege waren zur Tilgung der entstandenen Landes- und Kammerschulden zwei neue Kassen gegründet worden: 1763 die Steuerkreditkasse in Leipzig, die jährlich 1100 000 Taler aus der Obersteuerkasse erhielt, und 1765 die Kammerkreditkasse in Dresden, der der Kurfürst aus der Generalhauptkasse jährlich 300000 Taler zuwies. Die 21

7. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 23

1913 - Leipzig : Dieterich
2. Der kursächsische Bauer im 17. und 18. Jahrhundert. Auch in Sachsen war der Bauernstand im 17. und 18. Jahrhundert gar übel daran. In der persönlichen Freiheit äußerst beschränkt, mit Pflichten gegen seinen Herrn überladen, in der Wirtschaftsweise allenthalben beengt, führte der Bauer ein mühseliges Leben. Seine Vorfahren hatten es um vieles besser gehabt. Wie war es gekommen, daß sich der Zustand des Landmannes so sehr verschlimmert hatte? Nach altem Brauche galt der Grund und Boden eines unterworfenen Gebietes als verfallen. Als nun Kaiser Otto der Große (936—73) die Mark Meißen eroberte und organisierte, überwies er ein Dritteil des Landes als Lehen seinem Statthalter, dem Markgrafen; mit dem zweiten Drittel belehnte er die Kriegsleute, die das Land mit unterworfen hatten (Rittergutsbesitzer), und der Rest wurde der Kirche zugeteilt. Da nun um 1100 die Lehen erblich wurden, zogen die Grund-Herren — Markgraf, Adel und Kirche —, um ihre Liegenschaften auszunützen und dadurch ihre Einkünfte zu erhöhen, deutsche Bauern aus Thüringen, Franken, Sachsen, Schwaben und Holland herbei, die neue Dörfer in unserem Vaterlande gründeten. Die dem Landesherrn, dem Markgrafen, gehörigen Siedelungen hießen Amtsdörfer oder unmittelbare Ortschaften, 23

8. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 25

1913 - Leipzig : Dieterich
freie Eigentümer und konnten ihr Anwesen vererben oder verkaufen. Genau so standen sich auch die deutschen Kolonisten der Oberlausitz, die im 11. Jahrhundert unter deutsche Herrschaft gekommen war. Die Belastung des bäuerlichen Besitzes war damals also ganz erträglich und wurde auch nicht größer, als die Rittergutsbesitzer im Laufe der Zeit manche Rechte erwarben, die seither dem Markgrafen oder der Kirche zustanden, wie die Einziehung des Wachkorns (Getreide, das an die Stelle von Wachdiensten getreten war, die auf Grenzburgen oder Fürstensitzen zu leisten gewesen: für jedes Dorf 1/2 bis 6 Scheffel Hafer und ebensoviel Schock Groschen, dazu halb so viel Korn wie Hafer), der Landabgabe (für Sicherung der öffentlichen Wege durch Berittene des Landesherrn) und die Ausführung von Baufuhren (zur Herstellung befestigter Plätze, landesherrlicher Gebäude und von Kirchen). Diese Lasten hatten ja die Bauern schon getragen und durften sie, wie bisher, unter sich verteilen. Manchem kam der Wechsel sogar insofern zu statten, als jetzt der Ort, wo Geld oder Arbeit fällig waren, näher lag als seither. Aber im 14. und 15. Jahrhundert, in den unruhigen und gewalttätigen Zeiten des Faustrechts, verschlimmerte sich die Lage der meißnischen Bauern. Wenn auch dank der Macht des Landesherrn die öffentliche Unsicherheit in Meißen nicht gar weit um sich griff, so gab es doch auch in unserem Vaterlande einzelne Ritter, die vom Stegreife lebten. Im Jahre 1382 wurde das Vorwerk Ottenhain, das damals einem Geit-hainer Ratsherrn gehörte, von Strauchdieben überfallen und ausgeplündert. Die Räuber führten ihre Beute bis an die Weiße Elster bei Prödel. Der Geitharner Rat nahm die Verfolgung auf und brachte nicht nur die geraubten Rinder zurück, sondern griff auch einen der Raubritter auf, Heinrich von Etzoldtshain. Er wurde an den Galgen geschmiedet und fein Hos abgebrannt1). Jeschke von Dohna überfiel reifende Kauf- *) Wagner, Aus Geithains vergangenen Tagen, 1910. 25

9. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 27

1913 - Leipzig : Dieterich
die Gewalt der Fürsten stieg und die Macht und der Reichtum der Städte wuchs, desto weniger wollten auch sie zurückbleiben, um ihre Lage zu bessern. Da wußten sie sich sehr wohl zu helfen, was ihnen um so leichter fiel, als sie Gerichtsherren waren, also die Gerichtsbarkeit über ihre Hüsner ausübten (Patrimonialgerichtsbarkeit). Sie hatten zwar, als sie Kolonisten ansetzten, deren Führer, dem Lokator, welcher den Platz für die neue Gemeinde ausgewählt und begrenzt hatte, außer 2 Hufen Landes als erbliches Lehen die Polizeigewalt verliehen, also das Recht, über gewöhnliche Vergehen, wie Grenzstreitigkeiten, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Be-leidigungen usw., zu entscheiden — sie nannten ihn Erb- oder Lehnrichter —; aber er handelte nur in ihrem Aufträge, war also bloß ihr Stellvertreter und ganz von ihnen abhängig. Seit dem 14. Jahrhundert verfuhren die Ritter nach dem Grundsätze: Macht geht vor Recht! Feldarbeit und Zinsleistungen nahmen daher immer größeren Umfang an, so daß sich der Landmann fast nur noch für den Grundherrn plagte und zusehen konnte, wie er seine eigene Wirtschaft besorgte. Auch wälzte der Adel alle Steuern, die der Landesherr für Kriegszwecke der ganzen Landschaft auferlegt hatte, auf die ländliche Bevölkerung ab. Zu Luthers Zetten war der Bauer der geplagteste Mann im Lande. In Süd- und Mitteldeutschland griff er im 15. und 16. Jahrhunderte aus Verzweiflung zur Gewalt (Bauernkrieg), aber vergebens: der auf ihm lastende Druck wurde nur noch härter. Wie schwer die Hand des Ritters die ländliche Bevölkerung auch in Sachsen drückte, zeigt die Kriebsteiner Gerichtsordnung vom Jahre 1573. Der Erb-, Lehn- und Gerichtsherr forderte nicht nur die früher üblichen Abgaben, sondern auch das Lehngeld (die Lehnware), wenn das bäuerliche Gehöft in andere Hände überging, gewöhnlich 5 Prozent des Taxwertes, ferner den Abzugs) und den Teilschilling2), den 1) 1 Prozent der Kaufsumme. 2) 27a Prozent des ausgezahlten Erbgeldes. 27

10. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 28

1913 - Leipzig : Dieterich
Hufenhafer, die Hufeneier, oft auch Hühner, wenn schon teilweise gegen Entschädigung. Sobald die Kinder des Herrn heirateten, hatten die Bauern ohne Bezahlung Hühner, Eier und Getreide zu liefern, in Schweikershain auf jede Hufe einen Scheffel Hafer, eine Henne und eine Mandel Eier. Im Dorfwirtshaus mußte das Bier der herrschaftlichen Brauerei geschenkt und in der Kriebsteiner Mühle das Getreide gemahlen werden, soweit dieser Zwang nicht gegen eine Mahlsteuer abgelöst wurde. Für Versäumnisse, Übertretungen und Ungehörigfeiten belegte der Gutsherr die Untertanen mit Strafgeldern, die in seine Tasche flössen. Dazu kamen j)ie drückenden Fronen. Die Obercroffener mußten 1589 auf dem Schweikershainer Rittergute jährlich 10 Tage Spanndienste und 5 Tage Handdienste leisten. Die Bauern von Schweikershain hatten 1595 ihrem Herrn 16 Tage mit den Pferden und 16 Tage mit der Hand zu dienen und erhielten dafür täglich Brot im Werte von 2 Pfennigen. Die Feldarbeit dauerte im Sommerhalbjahre (von Mitfasten bis Michaelis) von 5—11 vormittags und 1—7 nachmittags, im Winterhalbjahre von 7—11 und 1—5. Durch Handschlag mußten die Fröner geloben, ihren Pflichten getreulich nachzukommen. Für nicht geleistete (weil nicht gebrauchte) Fronen waren für einen Tag Spanndienst 7 Groschen, für einen Tag Handdienst 2 Groschen an die Herrschaft zu zahlen. Die Bauernkinder waren angewiesen, auf dem Gutshofe zu dienen oder ihre Dienste doch wenigstens anzubieten. Sie erhielten für ihre Arbeit einen zur damaligen Zeit sehr dürftigen Lohn: ein Großknecht 6 Gulden, ein Kleinknecht 4, eine Viehmagd ebenfalls 4 Gulden, ein Viehhirt 2 Gulden 6 Groschen und eine Gänsemagd 1 Gulden 9 Groschen jährlich. Kein Bauer durfte Mietsleute ohne Vorwissen der Herrschaft in sein Gehöft aufnehmen. Alle Häusler und Hausgenossen hatten auf dem Rittergute gegen Tagelohn zu arbeiten ; die von Schweikershain, Butterberg, Holzhausen, Arras und Obercrossen erhielten täglich 2 Groschen, eine Frau 18 Pfennig zum Lohne. Auch gab es Botschaft zu laufen, die Meile um 28
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