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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. III

1904 - Cöthen : Schulze
«-Kl f.«, *Vt 107019 J9da 90 Guellensatze zur Geschichte unteres Volkes von der Reformation bis zur Gegenwart. Don Dr. Luöwig Avnöt, §6erse£rer. Erste Abteilung. Schicksale unseres Volkes. Zusammenfallende Darltellung der Ifaatlichen Zultände unleres Volkes. gof ß ert. Oerlag von Otto Schulze. 1904.

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. VIII

1904 - Cöthen : Schulze
— Viii — diese weisen hier und da bei den Schicksalen Anmerkungen hin, sodaß schon bei der Behandlung der Schicksale Quellensätze gelegentlich mitherangezogen werden können. Im übrigen ist die Anordnung des Stoffes genau wie in den Blumeschen Büchern. Die „Zustände" sind in einer ganz kurzen Zusammenfassung den Quellensätzen vorangeschickt, damit sie als Richtschnur für die Benutzung der letzteren dienen. Die Hauptsache ist doch immer, daß die Schüler einen Teil der Quellensätze selber verarbeiten, damit sie in eigener Arbeit unser Volksleben verstehen lernen. Wer einmal ernstlich und gründlich diesem geschichtlichen Werdegänge nachgegangen ist, wird nicht so leicht von dieser fruchtbaren und anregenden Blumeschen Methode abgehen. Die Blumeschen „Quellensätze" haben ja auch in den weitesten Kreisen die günstigste Beurteilung gefunden. Der Vorwurf, der von einer Seite gegen dieselben erhoben ist, daß die oft sehr kurzen Sätze des Zusammenhanges entbehrten, ist mir, der ich die Bücher lange gebraucht habe, noch gebrauche und sie auch die Schüler gebrauchen lasse, als ein durchaus unberechtigter immer mehr zur Erkenntnis gekommen. Die zu einem Thema, beispielsweise über den „Reichstag" zusammengestellten Quellensätze stehen innerlich durch das Hauptthema „Reichstag" im engsten Zusammenhange; die Frage über die Teilnehmer am Reichstage, über den Termin, den Ort, die Beschlußfassung, Zuständigkeit, Kosten des Reichstages und andere derartige am Rande stehende Unterthemen bilden ebenfalls ein innerliches Band um die betreffenden Quellensätze. Dazu ist das Jahr, dem der einzelne Quellensatz angehört, dem Satze vorgedruckt, sodaß der Schüler angeleitet wird, die Sätze untereinander zu vergleichen und selber zu suchen, ob denn in einem bestimmten Zeitraum die Verhältnisse dieselben geblieben sind, oder ob sie sich verändert haben. Und wo der Zusammenhang wirklich einmal schwerer erkennbar sein sollte, da hilft noch die Heraushebung der Sache, auf die es

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. IX

1904 - Cöthen : Schulze
— Ix — gerade ankommt, durch stärkeren Druck und endlich die kurze Zusammenfassung. Ich habe selten gefunden, daß die Schüler, die eine Anzahl von Sätzen zur häuslichen Vorbereitung aufbekamen, nicht selber den inneren Zusammenhang zwischen den Sätzen erkannt hätten. Wenn von anderer Seite Quellenlesebüchern vor den Quellensätzen der Vorzug gegeben wird, so ist eine Behandlung der Geschichte nach Quellenlesebüchern, welche größere Quellenstücke enthalten, ganz gewiß ebenfalls sehr fruchtbar- indem auch so die Selbsttätigkeit des Schülers kräftig angeregt wird und derselbe sich in den betreffenden Zeitabschnitt ganz anders vertiefen kann, als er es an der Hand des besten Vortrags des Lehrers vermag. Aber die in den mir bekannten Quellenlesebüchern gebotenen Quellenstücke dienen zum großen Teil der besseren Erkenntnis der Schicksale unseres Volkes: Die Blumeschen „Quellensätze" haben den Vorzug, daß sie der Erkenntnis der geschichtlichen Entwickelung des zuständlichen Lebens unseres Volkes in Staat, Gesellschaft, im geistigen, religiösen und wirtschaftlichen Leben dienen. Daß in dem Zeitraum von der Reformation bis zur Gegenwart bei der Beschreibung des Staatslebens der Hauptabschnitt mit dem Jahre 1806 zu machen ist, rechtfertigt sich selbst. Mit dem Zusammenbruche des römischen Reiches deutscher Nation hört nicht nur das Kaisertum und die Reichsregierung auf, sondern auch alles, was von dem Reiche auch auf dem Gebiete des Rechtslebens, des Heerwesens und der Finanzverhältnisse Namen und Bestand hatte. Auch für die deutschen Territorialstaaten ist mit dem Jahre 1806 der wichtigste Einschnitt der neueren Geschichte gegeben. Die volle Souveränität der Einzelstaaten konnte sich nunmehr ausgestalten; im Deutschen Bunde wurde dieselbe nur wenig beschränkt, erst im Norddeutschen Bunde und im heutigen Reiche wurde eine starke Reichsgewalt geschaffen und eine reinliche Scheidung zwischen Reichsgewalt und einzelstaatlichen Hoheitsrechten

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. X

1904 - Cöthen : Schulze
— X — besorgt. Einen dritten Abschnitt vom Jahre 1867 an beginnen zu lassen, ist in der Sache jedenfalls berechtigt; doch fürchtete ich, den Umfang des Buches noch mehr, als mir ohnehin lieb war, anschwellen zu lassen. — Schließlich möchte ich nur noch eitler Pflicht der Dankbarkeit genügen. Mein Freund, Oberlehrer Otto Gartz in Bochum, hat einen Teil des Buches einer Durchsicht unterzogen; ich danke ihm auch an dieser Stelle herzlich dafür. Herr Seminardirektor Prof. Blume hat mir bei meiner Arbeit fort und fort mit seinem Rate zurseite gestanden; ihm bin ich zu besonderem Danke verpflichtet, ich freue mich, daß er die Widmung des Buches angenommen hat. — Köthen, 29. Januar 1904. L. Arndt.

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 1

1904 - Cöthen : Schulze
Schicksale unseres Wokes von 6er Reformation bis zur Gegenwart. @rfler Abschnitt: Die Jeit der Reformation (1517—1555). Maximilian I. war im Januar 1519 gestorben. Es vergingen (15fi1q9tl1^56j fünf Monate, ehe sich die Kurfürsten für einen neuen Herrscher ^ti^m entschieden. Die gewaltigen Anstrengungen, die Franz I. von Frankreich machte, um die Krone des römischen Reiches deutscher ^wäruge Nation zu erwerben, blieben erfolglos. Die Kurfürsten wählten nach "“«g» Bis mancherlei Schwankungen und Verhandlungen den Enkel Maximilians, Karl I. von Spanien, in dessen Hand sich eine ungeheure Macht vereinigte. Zum ersten Male wurde dem zukünftigen Kaiser von seinen Wählern eine schriftliche Wahlkapitulation *) vorgelegt, in welcher jener eine Reihe von Bedingungen über die Regierung des Reiches nach innen und nach außen sich gefallen lassen mußte. Nach der Krönung in Aachen 15202) begab sich Karl V. zum ersten Reichstage nach Worms. — Hier sollte sich Luther vor Kaiser und Reich wegen seiner Lehre verantworten. D. Martin Luther3) J) Bgl. Abteilung 2, Satz 8 a, 20 und 21 a. 2) Vgl. Sz. 40 a. 3) Geboren am 10. November 1483 zu Eisleben, gestorben am 18. Februar 1546. Besucht die Schulen zu Mansfeld, Magdeburg, Eisenach (Frau Cotta). 1501 geht er auf die Universität zu Erfurt, treibt scholastische und humanistische Studien. 1505 Magister, tritt ins Augustinerkloster in Erfurt ein (Staupitz). 1507 Priester, 1508 ins Wittenberger Kloster, zugleich Universitätslehrer in Wittenberg. 1511 Reise nach Rom. 1512 Dr. theol., liest exegetische Kollegien und wirkt durch volkstümliche Predigten. Arndt Ouellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 1

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 2

1904 - Cöthen : Schulze
hatte am 31. Oktober 1517 die 95 Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg geschlagen, in denen er dem Mißbrauch des Ablasses entgegentrat: der Anfang der Reformation der Kirche. Was die Konzilien des 15. Jahrhunderts nicht vermocht hatten, das sollte einem schlichten Manne aus dem Volke gelingen. Jene Thesen fanden ungeahnte und unbeabsichtigte Verbreitung. Rom unterschätzte die Gefahr. Der Papst Leo X., um die wahren Bedürfnisse der Kirche unbekümmert, entsandte den Kardinal Cajetan nach Augsburg auf den letzten Reichstag, den Kaiser Maximilian noch erlebte. Der hochfahrende, römische Legat vermochte den Wittenberger Mönch durch seine scholastischen Beweisgründe nicht zu überzeugen. Luther entwich. Auch ein zweiter Versuch des Papstes, durch den geschmeidigen Miltitz den Reformator zum Schweigen zu bringen, mißlang, da die Gegner nicht schwiegen. Durch Dr. Ecks Streitsätze wider Karlstadt fühlte sich Luther angegriffen; er stellte sich auf der Pleißenburg zu Leipzig seinem Gegner und wurde durch die Disputation (1519) in der Erkenntnis und in dem Bekenntnis der Wahrheit gefördert. In den drei großen Reiormationsschnsten des Jahres 1520: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung", „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" und „Von der Freiheit eines Christenmenschen", vollzog Luther die innerliche Trennung von der mittelalterlichen Kirche, von der er sich äußerlich durch die Verbrennung der päpstlichen Bannbulle sonderte (Dezember 1520). Nun sollte er sich in Worms vor Kaiser und Reich verantworten (17. und 18. April 1521). Der Aufforderung, zu widerrufen, was er in seinen Schriften geschrieben, konnte er nicht Folge leisten, da er in seinem Gewissen sich an die heilige Schrift gebunden fühlte. So wurde er von der schon nicht mehr vollzähligen Reichsversammlung in die Reichsacht getan und seine Lehre verdammt, doch das Geleit wurde ihm gehalten. Der Kaiser hatte sich gegen Luther und die folgenreichste, bedeutendste Geistesbewegung, die das 16. Jahrhundert, die überhaupt die Neuzeit kennt, entschieden und der päpstlichen Partei sich angeschlossen. Er verließ jetzt Deutschland auf ein Jahrzehnt, um in Italien das Herzogtum Mailand zu gewinnen und um Burgund zurückzuerobern. — Während die Türken im Osten vorrückten, machte der Kaiser in Italien immer größere Fortschritte; Mailand und Genna wurden erobert, bei Pavia 1525 die Franzosen von deutschen

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 10

1904 - Cöthen : Schulze
— 10 — gäbe von Wütenberg erkauft. Der Kurwürde gingen die Ernestiner für immer verlustig; diese und das Land um Wittenberg mußten sie an den Albertiuer abtreten *). So war die Macht der Ernestiner gebrochen. Johann Friedrich selbst, im Glauben unbeugsam, wurde vom Kaiser in die Gefangenschaft geführt. Der Landgraf von Hessen warf sich in Halle dem Kaiser zu Füßen; wider Erwarten der vermittelnden Fürsten wurde auch er der Freiheit beraubt. Die bisherigen schnellen Erfolge ließen Karl V. hoffen, auch die übrigen evangelischen Reichsstände in Norddeutschland bald niederwerfen zu können. Immerhin wehrten sich die niedersächsischen Städte tapferer als die süddeutschen; Magdeburg blieb standhaft. Der Protestantismus und die Libertät der Neichsstände schien trotzdem gebrochen. Der Reichstag zu Augsburg (1548) sah den Kaiser auf der Höhe seiner Macht. Hier entschied er, mit der Verlegung des Konzils von Trient nach Bologna nicht zufrieden, die Religionsfrage aus eigener Machtvollkommenheit; 2) im sogenannten Augsburger Interim wurde den Evangelischen wenig mehr als Priesterehe und Laienkelch zugestanden. Die Geistlichen, die sich nicht fügen wollten, wurden von Amt und Familie vertrieben. Mit diesem Interim war auch der Papst nicht einverstanden, schon aus dem Grunde, weil er dem Kaiser das Recht in Religionsfragen zu entscheiden nicht einräumen mochte. Auf dem Reichstage zu Augsburg wurden auch die niederländischen Provinzen des Reiches unter dem Namen des burgundischen Kreises unter den für den Kaiser günstigsten Bedingungen dem Reiche einverleibt. Moritz von Sachsen erleichterte in etwas seinen erbitterten Untertanen die Jnterimsbestimmungen durch das Leipziger Interim, bei dessen Ausarbeitung auch Melanchthon geholfen hat. Die Gewissensbisse, die Moritz über seinen Abfall von der protestantischen Sache empfinden mochte, das schmerzliche Bewußtsein, von seinem eigenen Volke gehaßt zu werden, die Erbitterung über den Kaiser, der seinen Schwiegervater, den Landgrafen von Hessen, noch immer bei sich behielt und nicht alle Versprechungen erfüllt hatte, alles dieses ließ in Moritz den Entschluß reifen, die Partei zu wechseln. Es kam ihm zustatten, daß der Kaiser durch sein herrisches Aus- 1) Vgl. Sz. 17. 2) Vgl. Sz. 51 c.

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 11

1904 - Cöthen : Schulze
— 11 — treten nach dem schmalkaldischen Kriege selbst unter den katholischen Fürsten Deutschlands manchen sich zum Feinde gemacht; daß das deutsche Volk durch das undeutsche Gebahren des Kaisers und seiner spanischen Ratgeber und Soldaten immer mehr mit Groll erfüllt wurde; daß auch Ferdinands Verhältnis zu Karl eine Änderung dadurch erfuhr, daß dieser seinen Sohn Philipp zum einstigen Nachfolger Ferdinands in der deutschen Kaiserwürde bestimmen wollte. Insgeheim verbündete sich Moritz mit evangelischen Fürsten und auch mit Frankreich. Heinrich Ii. von Frankreich wurde Cambrai, Metz, Toul und Verdun unter dem Namen eines Reichsvikariates verheißen. Die Belagerung des geächteten Magdeburg ermöglichte dem Sachsen, unauffällig kriegerische Rüstungen zu betreiben. Plötzlich bricht er, mit andern sich verbindend, nach Süden aus, bald hätte er den nichtsahnenden Kaiser in xsnnsbruci in seine Gewalt bekommen; mit Mühe rettete sich dieser in einer Sänfte über die Alpen. Die evangelische Sache war gerettet. Ferdinand verhandelte mit Moritz zu Passau (1552.). Die Stände ratifizierten den Vertrag: die Freigebung der gefangenen Fürsten, freie Religionsübung der Protestanten, politische Gleichberechtigung der Konfessionen, die Aufrechterhaltung der Libertät der deutschen Reichsstände wurde verabredet. Wenn auch der Kaiser diese Abmachungen bestätigte, so dachte er doch noch immer an Rache. Moritz selbst sollte den Sieg nicht lange genießen. Er fiel bei Sievers. hausen (1553) im Kampfe gegen feinen ehemaligen Waffengefährten Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, der auf die Seite des Kaisers übergetreten war und von Frieden nichts wissen wollte. Noch im Jahre 1552 belagerte der Kaiser Metz, ohne es den Franzosen wieder nehmen zu können. Müde der deutschen Händel, überließ er dieselben schließlich ganz seinem Bruder Ferdinand. So wurde die Bahn frei zum Augsburger Religionsfrieden. — Auf der Grundlage des Pasfauer Vertrages einigte man sich zu Augsburg dahin, daß um der Religion willen in Zukunft0iü"s£fe niemand beschwert werden sollte; zwischen den Katholiken und den Bekennern der Augsburgischen Konfession sollte Friede sein; auf die „Reformierten" erstreckte sich der Religionsfriede noch nicht. Dm* Recht, die Religion zu wechseln, (das sog. ius reformandi), steht nur den weltlichen Reichsständen, nicht den Untertanen zu: letzteren wurde nur die Befugnis freien Abzuges gewährt. Kein

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 12

1904 - Cöthen : Schulze
— 12 — Karls V. Ausgang. Reichsstand darf einen anderen oder dessen Untertanen zu seiner Religion drängen. Will in Zukunft ein Geistlicher zur evangelischen Kirche übertreten, sv verliert er Amt und Einkünfte, „jedoch seinen Ehren ohnnachtheilig"; diese letzte Bestimmung, bekannt unter dem Namen des geistlichen Vorbehalts (reservatum ecclesiasticum), wurde von König Ferdinand dem Reichstagsabschiede beigefügt, da sich die Stände über diese Frage nicht einigen konnten. So hatte der geistliche Vorbehalt aber auch nicht das Ansehen eines eigentlichen Reichsbeschlusses. Den gegen das reservatum protestierenden evangelichsen Ständen kam der König in einer besonderen Declaration entgegen, wonach Untertanen geistlicher Stände, die bisher zur Augsburgischen Konfession sich bekannt hätten, von ihrer Religion nicht abgedrängt werden sollten. Übrigens wurde weder der Widerspruch der Evangelischen gegen den geistlichen Vorbehalt noch diese „Declaratio Ferdinandea“ in dem Frieden selbst erwähnt. Die eingezogenen geistlichen Guter, soweit sie nicht Reichs-unmittelbaren gehörten, „deren Possession die geistlichen zur Zeit des Passauischen Vertrags, oder seithero nicht gehabt," bleiben in den Händen ihrer Besitzer. Die geistliche Jurisdiktion soll katholischen Geistlichen über die Bekenner der Augsburgischen Konfession bis zu einer endlichen Vergleichung der Religion nicht mehr zustehen?) In Zukunft sollte das Reichskammergericht auch mit Evangelischen besetzt werden?) Der Friede soll gelten, auch wenn eine zukünftige Vergleichung nicht stattfindet. Die Reichsritter sind in denselben mit eingeschlossen. Bezüglich der Reichsstädte wurde bestimmt, daß, wo bisher beide Religionen in Geltung gewesen sind, sie auch weiterhin Bestand haben sollten. — Außerdem wurden zu Augsburg Beschlüsse gefaßt über die Exekutions-^) und Kammergerichtsordnung/) über Änderungen der Reichsanschläge und allerlei Polizeiliches. — Kaiser Karl dankte im Jahre 1556 ab,°) nachdem er auch schon aus Spanien und andere Habsburgische Besitzungen zugunsten seines Sohnes Philipp Verzicht geleistet hatte. Sein Lebensziel: *) Vergl. Sz. 132 a. — 2) Vergl. Sz. 204 a. — 3) Vergl. Sz. 10 a und 12 a. — 4) Vergl. z. B. Sz. 201, Sz. 204 a und Sz. 223. — 5) Vergl. Sz. 36 a. —

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 13

1904 - Cöthen : Schulze
— 13 — die Erhaltung der Habsburgischen Universalmacht und die Unterdrückung des Protestantismus war ihm nicht gelungen. Er zog sich in klösterliche Einsamkeit nach Spanien zurück, wo er zwei Jahre darauf starb. — Zweiter: Abschnitt: Die Ieil 6er Gegenreformation, per dreißigjährige Krieg (1555—1648). So viel auch durch den Religionsfrieden von 1555 erreicht worden war, so barg derselbe doch wieder Keime zu neuen Zwistigkeiten, da über wichtige Fragen eine Einigung nicht erzielt war. Es galt für die Evangelischen, sich fest zusammenzuschließen in einer Zeit, in der die katholische Kirche wieder innerlich erstarkte. Das Tridentiner Konzil, mit Unterbrechungen von 1545—1563 und nicht immer in Trient tagend, ließ den Katholicismus wieder mächtiger werden. Der katholische Lehrgehalt wurde im Gegensatz gegen die Lehreder Reformation genau festgelegt und begründet; manche Mißbräuche wurden abgestellt; den Geistlichen wurde ein streng sittliches Leben zur Pflicht gemacht; die Machtstellung des Papstes gekräftigt. Das Konzil war je länger je mehr von Jesuiten beeinflußt und geleitet worden. Der Jesuitismus ist die schärfste Waffe des Katholicismus in der Zeit der Gegenreformation gewesen. Von Ignatius Loyolas gegründet und 1540 vom Papste bestätigt, hat der Orden eine außerordentliche Tätigkeit in Deutschland und nicht nur in Deutschland entwickelt durch eine straffe Organisation, durch x) Ignatius Loyola einem vornehmen spanischen Geschlecht entsprossen, geb. 1491 (1493 ?), Bei der Verteidigung Pampelonas gegen die Franzosen (1521) verwundet, wird auf dem Krankenlager durch Lektüre von Heiligenlegenden für den Dienst Gottes gewonnen; gibt sich eifrigen Studien hin und ftest sich Ende der dreißiger Jahre des 16. Jahrhunderts mit seinen Genossen dem Papste zur Verfügung. — Das innere Erstarken des Katholicismus.
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