Anfrage in Hauptansicht öffnen

Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument

Basierend auf den Feldern Volltext

Sortiert nach: Ähnlichkeit zu Dokument

1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 11

1904 - Cöthen : Schulze
— 11 — treten nach dem schmalkaldischen Kriege selbst unter den katholischen Fürsten Deutschlands manchen sich zum Feinde gemacht; daß das deutsche Volk durch das undeutsche Gebahren des Kaisers und seiner spanischen Ratgeber und Soldaten immer mehr mit Groll erfüllt wurde; daß auch Ferdinands Verhältnis zu Karl eine Änderung dadurch erfuhr, daß dieser seinen Sohn Philipp zum einstigen Nachfolger Ferdinands in der deutschen Kaiserwürde bestimmen wollte. Insgeheim verbündete sich Moritz mit evangelischen Fürsten und auch mit Frankreich. Heinrich Ii. von Frankreich wurde Cambrai, Metz, Toul und Verdun unter dem Namen eines Reichsvikariates verheißen. Die Belagerung des geächteten Magdeburg ermöglichte dem Sachsen, unauffällig kriegerische Rüstungen zu betreiben. Plötzlich bricht er, mit andern sich verbindend, nach Süden aus, bald hätte er den nichtsahnenden Kaiser in xsnnsbruci in seine Gewalt bekommen; mit Mühe rettete sich dieser in einer Sänfte über die Alpen. Die evangelische Sache war gerettet. Ferdinand verhandelte mit Moritz zu Passau (1552.). Die Stände ratifizierten den Vertrag: die Freigebung der gefangenen Fürsten, freie Religionsübung der Protestanten, politische Gleichberechtigung der Konfessionen, die Aufrechterhaltung der Libertät der deutschen Reichsstände wurde verabredet. Wenn auch der Kaiser diese Abmachungen bestätigte, so dachte er doch noch immer an Rache. Moritz selbst sollte den Sieg nicht lange genießen. Er fiel bei Sievers. hausen (1553) im Kampfe gegen feinen ehemaligen Waffengefährten Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, der auf die Seite des Kaisers übergetreten war und von Frieden nichts wissen wollte. Noch im Jahre 1552 belagerte der Kaiser Metz, ohne es den Franzosen wieder nehmen zu können. Müde der deutschen Händel, überließ er dieselben schließlich ganz seinem Bruder Ferdinand. So wurde die Bahn frei zum Augsburger Religionsfrieden. — Auf der Grundlage des Pasfauer Vertrages einigte man sich zu Augsburg dahin, daß um der Religion willen in Zukunft0iü"s£fe niemand beschwert werden sollte; zwischen den Katholiken und den Bekennern der Augsburgischen Konfession sollte Friede sein; auf die „Reformierten" erstreckte sich der Religionsfriede noch nicht. Dm* Recht, die Religion zu wechseln, (das sog. ius reformandi), steht nur den weltlichen Reichsständen, nicht den Untertanen zu: letzteren wurde nur die Befugnis freien Abzuges gewährt. Kein

Ähnliche Ergebnisse

Ähnliche Dokumente basierend auf den Feldern Volltext

1. Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes - S. 84

1915 - Berlin : Vahlen
84 Passauer Vertrag. Religionsfriede. Ende Karls V. §§ 112—114. spanischen Truppen nach wie vor in Deutschland schalten und walten liess, trieb ihn zur Erhebung. Ebenso heimlich und plötzlich wie einst gegen seinen Verwandten ging er jetzt gegen den Kaiser vor. An Bundesgenossen unter den deutschen Fürsten fehlte es ihm nicht, und Heinrich Ii. von Frankreich wurde durch das Versprechen gewonnen, ihm die zum Reiche gehörenden Bischofsstädte Metz, To ul und Verdun zu überlassen. § 113. Der Passauer Vertrag. 1552. Die Belagerung von Magdeburg, die Moritz als Vollstrecker der Reichsacht gegen die dem Interim widerstrebende Stadt, „unseres Herrgotts Kanzlei", leitete, gab ihm Gelegenheit, Truppen zu sammeln; mit ihnen brach er dann 1552 plötzlich gegen Karl V. auf, der in Tirol weilte. So schnell und entschlossen ward der Angriff ausgeführt, daß der gichtkranke Kaiser in Innsbruck beinahe gefangen genommen worden wäre und nur mit Mühe über die Alpen flüchten konnte. Zur Vermittlung trat nun Ferdinand von Österreich ein und brachte noch in demselben Sommer 1552.den Passauer Vertrag zustande, durch den Karl Y. den beiden gefangenen Fürsten (von Sachsen und Hessen) die Freiheit zurückgab und den Evangelischen in Deutschland vorläufig freie Religionsübung gestattete. § 114. Der Augsburger Religionsfriede. 1555. Das Ende Karls V. und Moritz' von Sachsen. Noch in demselben Jahre unternahm Karl V. /5ejnen Feldzug gegen Heinrich Ii., der sich inzwischen wirklich der Städte Metz, Toul und Verdun bemächtigt hatte. Vor allem das feste Metz suchte der Kaiser dem Reiche wieder zu gewinnen — aber vergeblich. Es gelang ihm nichts mehr. Und nun mußte er es auch geschehen lassen, daß 1555 auf dem Reichstage zu Augsburg, dessen Verhandlungen in seinem Auftrag sein Bruder Ferdinand leitete, deraugs-1555. burger Religions friede vereinbart wurde, der den Reichsständen Augsburger Konfession mit den katholischen gleiche Rechte und die Befugnis gab, die Untertanen zu ihrem Glauben anzuhalten. Nur geistliche Fürsten sollten, wenn sie überträten, auf die von ihnen beherrschten Gebiete verzichten, sie also nicht säkularisieren dürfen. Diesen sogenannten Geistlichen Vorbehalt brachte Ferdinand von Österreich noch als besondere Klausel in den Frieden hinein. — Im folgenden Zahre legte Karl V., schon lange kränklich und tief verstimmt über das Scheitern seiner Pläne, die Kaiserkrone nieder, zog sich in ein einsames Haus neben dem spanischen Kloster San Auste zurück und lebte hier, ohne jedoch auf allen Einfluss auf die Regierung seines Sohnes Philipp in Spanien zu verzichten, meist stiller Betrachtung und religiösen Übungen bis an sein Ende (1558). Sein Gegner Moritz von Sachsen war ihm schon 1553, erst 32 Jahre alt, im Tode vorausgegangen. Bei Sievershausen, unweit von Hannover, hatte er in siegreichem Kampf gegen seinen früheren Waffen-

2. Deutsche und preußische Geschichte bis zum Jahre 1740 - S. 14

1899 - Leipzig : Teubner
14 Die Neuzeit. sahen, protestantische wie katholische, mit Sorge und Groll auf Karls V. Stimmung neue Machtfülle. Die Mißstimmung steigerte sich, als er versuchte, in Deutschland, ^iuem Sohne Philipp die Nachfolge im Kaisertum zu verschaffen. Dazu kam, daß die Evangelischen ihr Bekenntnis nicht aufgeben wollten, und Moritz Moritz von Sachsen zürnte, weil sein Schwiegervater noch immer gefangen Die Fürsten- gehalten wurde. Er bildete mit Albrecht Alcibiades von Kulmbach, Verschwörung. Johann Albrecht von Mecklenburg und den Söhnen Philipps eine Verschwörung zu dem Zwecke, die Macht des Kaisers zu brechen, und er-Bund langte von Heinrich Ii. von Frankreich gegen die Zusage, er könne mit Frankreich. Metz, Tonl und Verdun als „Reichsvikar" in Besitz nehmen, die zum Kriege nötigen Geldmittel. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf Die Erhebung, den Kaiser die Nachricht von der Erhebung der unzufriedenen Fürsten, die in Eilmärschen auf Innsbruck, den damaligen Aufenthaltsort Karls V., zogen. Mit genauer Not entkam er nach Kärnten. Er verstand sich zum Passauer Vertrage zu Passau (1552), wonach der Landgraf in Freiheit gesetzt, Vertrag 1552. unk ou^ nächsten Reichstage die kirchliche Frage endgiltig entschieden werden solle. 4. Der Augsburger Religionsfriede (1555). Dieser Reichstag Karl V. belagert fand drei Jahre darauf zu Augsburg statt. Vergeblich hatte indessen vergeblich Metz Kaiser den Versuch gemacht, Metz zurückzuerobern. Der deutschen Dinge überdrüssig, übergab er seinem Bruder Ferdinand die Ordnung der streitigen Angelegenheiten. Durch dessen gemäßigte Haltung kam der Religionsfriede Religionsfriede zustande. Das Augsburger Bekenntnis — nicht au Augsburg auc^ has der Reformierten — wurde reichsgesetzlich anerkannt. Die Bestimmungen. Fürsten und Magistrate der freien Städte, die sich zu ihm hielten, empfingen das Recht der freien Religionsübung und der Ordnung der religiösen Angelegenheiten ihres Gebietes *). Den Unterthanen wurde keine Gewissensfreiheit eingeräumt; aber sie durften auswandern. In Bezug auf die geistlichen Reichsstände wurde festgesetzt, — aber unter Verwahrung der evangelischen Stände — daß sie, falls sie die neue Lehre annehmen, ihre Würden verlieren sollten. Dies war der sog. geistliche Vorbehalt. Doch sollten die protestantischen Adligen und Städte in den Bistümern und Abteien bei ihrem Glauben verbleiben dürfen. Damit war die Zerreißung des deutschen Volkes in zwei kirchliche Lager besiegelt, eine Thatsache, welche für seine ganze Entwicklung und seine Geschicke sehr verhängisvoll war. ^Karls v. 5. Karls Y. Ausgang. Früh gealtert und von körperlichen Stimmung. Schmerzen heimgesucht, ließ nun Karl V., dessen Hoffnungen, eine habsburgische „Universalmonarchie" herzustellen, in der alle nur eine Religion bekennen sollten, gescheitert waren, den Gedanken, die Kronen l) Dieses Recht wurde später jus reformandi genannt. Danach bestimmte der jedesmalige Fürst das Bekenntnis seiner Unterthanen.

3. Lehrbuch der Geschichte für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 266

1887 - Stuttgart : Krabbe
266 Freiheit des Reiches und des Evangeliums herstellen. Er verband sich mit den Shnen des Landgrafen, dem Markgrafen Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach und andern Fürsten. Ja er gestattete dem König Heinrich Ii. von Frankreich, sich der Reichsstdte Metz, Tonl, Verdnn und Cambrai bemchtigen zu drfen, um sie als Reichsvikar zu behalten. Dann brach Moriz, nachdem er Magdeburg unter sehr milden Bedingungen zu einer Kapitulation gebracht hatte, gegen den ahnungslosen Kaiser auf, wh-1552. reud die Franzosen Metz durch Verrat einnahmen 1552. Der Kaiser, ohne Truppen und Geld, nicht einmal von seinem Bruder unter-sttzt, mute fliehen. Die Ehrenberger Klause war schon in einem bedeutendem Gefecht genommen. Nur eine Meuterei der Truppen des Kurfrsten gab dem Kaiser Raum zur Rettung. Er setzte den Kurfrsten Johann Friedrich in Freiheit; beim Schein brennender Windlichter mute der schwer leidende Kaiser in kalter regnerischer Nacht der das noch schneebedeckte Gebirge nach Villach flchten. Das Lebenswerk des Kaisers war zerstrt. Er mute den von Ferdinand 1552 abgeschlossenen Passauer Vertrag, der auch dem Landgrafen das Gefngnis ffnete und den Frieden zwischen den beiden Religionsparteien herstellte, sich gefallen lassen, b) Ob aus dem Pasfauer Vertrag ein bleibender Friede hervorgehen wrde, das hing von dem Ausgang des franzsischen Krieges ab. Aber die Rckeroberung des von Rranz von Gnise (spr. Gu-ise) tapfer verteidigten Metz milana durchdie Ungunst der Witterung (Okt. 1552jan. 1553). So konnte Karl nicht daran denken, in Deutschland, wo 155:? Kurfürst Moria im Kampf gegen den Markgrafen Alb rmt^o.us.r.anur.g bei , gefallen war, "den Passauer Vertrag umzustoen. Den Evangelischen mtm^rmetwhrenden Religionsfrieden einzurumen, ging gegen sein Gewissen. Er gab darum seinem Brnder Ferdinand unbedingte Vollmacht auf dem Reickstaa zu Augsburg abzuschlieen. So ent-stand der Augsburge^Neltgionsfrieden (25. Sept.^ ... In demselben wurde 1) den Protestanten ein immerwhrender Frieden, unabhngig davon, ob eine Einigung erfolge oder nicht, ver-willigt. Demgem sollte das Kammergericht mit Beisitzern der alten und neuen Religion zu gleichen Teilen besetzt werden. 2) Vollkommen war der Religionsfriede noch nicht, sosern er a) nur beschrnkt war t aus die Bekenner der Augsburgischen Konsession: b. nur den reichs-I unmittelbaren Stnden wurde die freie Wahl der Konsession zuge-I standen, wogegen die Unterthanen der Konfession des Landesherrn folgen sollten: als sprlicher Ansang der Toleranz wurde *9]^. - Recht eines freien Abzuges zugestanden; e) endlich setzten die katholychen Stnde die Bestimmung durch, da jeder von der alten Religion ab= \ tretende geistliche Reichsstand dadurch seiner Wrde verlustig fem Me. Dieser sogenannte geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum) wurde nur als Deklaration des Knigs in die Friedensurkunde ausgenommen.

4. Geschichte der Neuzeit - S. 24

1892 - München [u.a.] : Franz
24 Erhebung des Kurfürsten Moritz; der Passauer Vertrag. Die Erhebung des Kurfürsten Moritz gegen Karl V. und der Passauer Vertrag 1552. §°^un9 des Kaisers, der immer entschiedener gegen den Karl v und Protestantismus und die Machtstellung der Reichsstände 'auftrat, Moritz. und die Erbitterung, die vom schmalkaldischen Krieg her gegen Moritz von Sachsen unter seinen eigenen protestantischen Unterthanen herrschte, veranlaßten diesen, sich plötzlich gegen den Kaiser zu wenden. Er schloß mit dem Sohne des gefangenen Landgrafen von Hessen und mit einigen anderen protestantischen Fürsten sowie mit Heinrich Ii. von Frankreich, dem er die Besetzung von Metz, Tonl,° Verbuu und Cainbrai zugestand, ein geheimes Bünbnis und verstänbigte sich mit Magbelmrg, das sich ihm (im Spätjahr 1551) gegen Zusicherung, von Begnabignng und Religionsfreiheit ergab. Der Kaiser befand sich zu Innsbruck; er würde von verschobenen Seiten vor Moritz Moritz fällt gbwarnt, vertraute ihm jeboch blinblings. Als dieser alles mit in Tirol ein größter Umsicht vorbereitet hatte, brach er mit überraschenber Schnelligkeit gegen den Kaiser auf. In fünf Tagen rückte er von der Rhön, wo bk hessischen Truppen zu ihm stießen, bis Augsburg, von bit nach Tirol. Ein Manifest, das er veröffentlichte, befchulbigte den Kaiser, daß er trotz feiner Zusage die evangelische Religion zu unter-brücken und die Reichsverfaffung umzustürzen suche, daß er den Lanbgrafen Philipp von Hessen in Haft halte. Nachbem Moritz die Ehrenberger Klause erstürmt hatte und bis auf zwei Stunben Flucht des vor Innsbruck vorgebrungen war, entfloh der gichtkrauke Kaiser Kaisers. über die Alpen nach Kärnten, inbem er den gefangenen Johann Friedrich frei ließ und feinem Brnber Ferdinand Vollmacht zu Unterhanblungen erteilte. Dieser schloß mit Moritz und seinen Verbünbeten auf einem Fürstentage zu Passau im Sommer 1552 ^ Passauer > den Passauer Vertrag. Derselbe orbnete einen allgemeinen Frieden «ertrag 1552 (m Reich an, der Landgraf Philipp von Hessen wnrde feiner Haft entlassen und ihm wie seinem Schicksalsgenossen Johann Friedrich von Sachsen die Freiheit zugesichert, die übrigen im schmalfalbisehen Krieg Geächteten in ihre Güter und Ehren wieber eingesetzt und den Bekennern der Augsburger Konfession freie Religionsübung bis zu einem allgemeinen Reichstag zugestanden. Moritz f 1553. Ehe dieser noch zusammentrat, fand Kurfürst Moritz seinen Untergang. Er wandte sich gegen den Markgrafen Albrecht Alci-biabes von Baireuth, der dem Passauer Vertrag nicht beitrat, sondern plündernd und brandschatzend in Deutschland umherzog. Bei Sievershausen besiegte ihn Moritz 1553, wurde aber im Kampfe verwundet, so daß er nach zwei Tagen verschied. Ihm folate als Kurfürst von Sachsen sein Bruder August.

5. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 123

1896 - Hannover : Manz & Lange
Luther und Kaiser Karl V. 128 entlassen wurde; auerdem hatte er sein Ansehen in den Augen seiner Glaubensgenossen und besonders seiner Unterthanen wieder-herzustellen. Insgeheim rstete er sich zum Krieg. Geld dazu verschaffte er sich durch einen schmhlichen Vertrag mit dem König Heinrich Ii. von Frankreich. Darin gestattete er diesem, die drei deutschen Bistmer Metz, Toul und Verduu dem Reiche zu entreien. Nach solchen Vorkehrungen fiel er pltzlich im Frhjahr 1552 in Sddeutschland ein. Kaum brachte der Kaiser, der sich ahnungslos in Innsbruck aufhielt, seine Person vor dem gleich darauf hier einziehenden Moritz in Sicherheit. Es blieb ihm, der zu keiner Gegenwehr gerstet war, nichts anderes brig, als alle seine Plne auf Herstellung der Glaubenseinheit endgltig aufzugeben. So kam unter Vermittlung Ferdinands von sterreich im Sommer 1552 zu Passau ein Vertrag mit dem siegreichen Moritz zustande. Karl mute die beiden gefangenen protestantischen Fürsten freigeben1) und bis zum^Abschlu eines Reichssriedens die Gleichberechtigung und freie Religions-bung den Protestanten zugestehen. " 7) Der Augsburger Religionsfriede vom Zahr looo Im Jahr nach dem Abschlu des Paffauer Vertrags fand Moritz von Sachsen in einer Fehde einen gewaltsamen Tod. Die Unterhandlungen behufs eines Reichsfriedens bertrug Karl V., der infolge des Scheiterns fo mancher Plne regierungsmde war, seinem Bruder Ferdinand. Dieser vereinbarte im Jahr 1555 auf dem Reichstage zu Augsburg einen allgemeinen Religionsfrieden fr Deutschland. Darnach erhielten die Reichsstnde,/welche der Augsburger Konfession angehrten, das Recht der freien i) Johann Friedrich erhielt einige mter im Thringischen zu-gewiesen und ist der Stammvater der schsisch-thringischen oder erneftinischen Frstenhuser.

6. Die deutsche Geschichte - S. 91

1855 - Essen : Bädeker
91 zu Passau Unterhandlungen ein, und der passauer Vertrag kam zu Stande 1552, wornach Johann Friedrich und Philipp ihre Freiheit erhielten, beide Religionsparteien gleichgestellt wurden und sich friedlich zu einander halten sollten. Genaueres sollte auf einem nahen Reichstage festgestellt werden. §. 116. Bis zum augsburger Religionsfrieden 1555. So erfreulich die Errungenschaften waren, wodurch Moritz seinen früheren Verrath an den Glaubensgenossen sühnte, so bitter waren die Früchte seiner Vundesgenossenschaft mit Frankreich für das Vaterland, womit jene theilweise erkauft wurden. Die Franzosen hatten die lothrin- gischen Festungen Metz, Toul und Verdün weggenommen, und Karl, so sehr er sich anstrengte, vermochte nicht, sie wiederzugewinnen. Dazu setzte Moritzens ehemaliger Freund, der Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, als Frankreichs Bundesgenosse, unbekümmert um den passauer Vertrag, in Deutschland den Krieg gegen die katho- lischen Reichsstände fort, die er fürchterlich brandschatzte. Moritz, um dem Vaterlande seine redlichen Absichten zu zeigen, griff ihn bei Sie- vershausen auf der lüneburger Heide an, und besiegte ihn in einem blutigen Treffen, fiel aber selbst tödtlich verwundet, 32 Jahr alt (1553). „O Absalom, mein Sohn, mein Sohn!" rief der Kaiser aus, als er die Kunde empfing. Herzog August wurde seines Bruders Moritz Nachfolger im Kurfürstenthume. Albrecht, nochmals geschlagen, geächtet, floh nach Frankreich, kehrte nach 2 Jahren zurück, und starb bald nach- her bei seinem Schwager, den: Markgrafen von Baden, zu Pforzheim. So war es endlich einmal ruhig im Reiche, und Ferdinand ließ es sich nun ernstlich angelegen sein, den verheißenen Reichstag zu Augsburg zu Stande zu bringen, nicht mehr um eine Religions- Vereinigung, sondern einen festen Religionsfrieden zu erzielen. Vier- mal lud er ein, und Niemand kam. Zum fünften Mal kamen doch wenigstens die Gesandten. Am 5. Febr. 1555 wurde dieser denk- würdige Reichstag zu Augsburg eröffnet, am 2l>. Sept. geschlossen mit dem augsburger Religionsfrieden. Man versicherte gegenseitige Duldung,. den Reichsständen, die sich zur augsburgischeu Confession be- kannten, und den römisch-katholischen völlig gleiche und ungestörte Religions- freiheit, wovon jedoch alle Andersgläubigen ausgeschlossen sein sollten; die Unterthanen katholischer Stände sollten freien Abzug haben, wenn sie auswandern wollten, und die der evangelischen Lehre schon seit Jahren zugethanen Unterthanen geistlicher Stände der Religion wegen nicht bedrängt werden. Den „geistlichen Vorbehalt", daß geistliche Fürsten, die in Zukunft von der alten Religion abträten, auf ihr Amt und Einkommen Verzicht thun müßten, mußten sich die Evangelischen endlich gefallen lassen, doch gaben sie einen Protest dagegen zu Pro- tokoll. Das sind die wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrages, der zwar manches Verfängliche enthielt, doch den vorläufigen Bedürfnissen entsprach, und eine evangelische Kirche zu Recht anerkannte.

7. Deutsche Geschichte - S. 201

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
59. Der Schmalkaldische Krieg. 15461547. 201 Dabei stie Karl auf den Widerstand der evangelischen und katholischen Fürsten. Im geheimen verband sich Kurfürst Moritz mit einigen prote-stantischen Fürsten Norddeutschlands und mit dem König Heinrich Ii. von Frankreich, dem Nachfolger Franz I., zu einem Angriffsbunde gegen den Kaiser. Der Franzosenknig sollte als Preis fr seine Hilfe die drei zum Reiche gehrenden, aber nicht deutsch redenden lothringischen Bischofsstdte Metz, Toul und Verdnn erhalten. Es gelang Moritz, den Kaiser zu tuschen und zu berrumpeln. Die Belagerung Magde-burgs diente ihm zum Vorwande, ein Heer beisammen zu halten. Nachdem er sich mit Magdeburg vertragen hatte, brach er im Frhjahr 1552 pltzlich nach Sddeutschland auf, erstrmte die Ehrenberger Klause, den Eingang nach Tirol, und ging auf Innsbruck los, wo der Kaiser gerade weilte, gichtkrank und ohne Heer, und nichts Bses ahnte. Nur mit genauer Not entging Karl der Gefangennahme. In strmischer Regennacht lie er sich in einer Snfte der das Gebirge tragen und rettete sich in eiliger Flucht der den Brenner nach Krnten. Wenige Tage nachher hielt Moritz seinen Einzug in Innsbruck. Das Konzil zu Trient stob auseinander. Der König von Frankreich besetzte unterdes die lothringischen Bistmer. 5. Der Passauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede. Der Kaiser war infolge dieser unerwarteten Ereignisse, durch welche alle seine Plne in Deutschland vernichtet wurden, tief gebeugt. Jetzt bernahm König Ferdinand, Karls Bruder, die Vermittelung und berief protestantische und katholische Fürsten zu einem Frstentage nach Passau, 1552. Hier kam zwischen Moritz und Ferdinand ein Bertrag zustande, dem der Kaiser seine Zustimmung gab. Durch diesen Passauer Vertrag erhielten die beiden gefangenen Fürsten ihre Freiheit wieder, und das Interim wurde aufgehoben. Die Frage der Reformation sollte nicht auf dem Konzil, sondern durch einen Reichstag entschieden werden. Bis dahin wurde den Protestanten Religionsfriede zugestanden. Der Kaiser versuchte nun, Metz den Franzosen wieder zu ent-reien. Aber die Belagerung schlug fehl, und Karl mute unverrichteter Sache abziehen. Seitdem war er vllig gebrochen und berlie es ganz seinem Bruder, den religisen Streit zu schlichten, so gut er es vermochte. Dieser schlo im Jahre 1555 mit den protestantischen Fürsten den Augsburger Religionsfrieden. Die katholischen und protestantischen Stnde versprachen einander Frieden. Sie erhielten das Recht, die Religion ihres Landes zu bestimmen. Doch sollte die Religionsfreiheit nur fr die Stnde, nicht fr deren Unter-tanen gelten. Den andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zugebilligt. Die Landesfrsten und freien Städte augsburgischer Konfession konnten nun in ihren Gebieten die Refor-mation durchfhren. Die Reformierten blieben von diesem Religions-frieden ausgeschlossen. 6. Die Folgen des Passauer Vertrages fr unsere Heimatlaude. (Die Schlacht bei Sievershausen. 1553). Kurfürst Moritz hatte schon vorher seinen Tod gefunden. Sein Bundesgenosse auf dem Feldzuge

8. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 177

1918 - Paderborn : Schöningh
Der Augsburger Religionsfriede. 177 der Kaiser entging, da Moritz durch berrumpelung der Ehrenberger Klause nach Tirol eindrang, nur durch eilige Flucht nach Krnten der persnlichen Gefangenschaft. 3. Der Passauer Vertrag (1552). Indessen verzweifelten nunmehr auch die meisten katholischen Reichsstnde an der Wiederherstellung der kirchlichen Einheit. Daher kamen die F r st e n auf einer V e r s a m m -lung zu Passau, die von evangelischen und katholischen Fürsten ohne Zulassung eines kaiserlichen Bevollmchtigten beschickt war, dahin berein, datz das Interim fallen gelassen und den Anhngern der Augsburger Konfession bis zu einem allgemeinen Reichstage freie Religionsbung gewhrt werden solle. Nach langem Widerstreben lieh sich auch der Kaiser durch seinen Bruder Ferdinand fr diese Bestimmung gewinnen und machte mit den Fürsten seinen Frieden. Er nahm die frheren chtungen zurck und setzte den Landgrafen Philipp von Hessen auf freien Futz, nachdem der abgesetzte Kur-frst Johann Friedrich bereits aus der Haft entlassen war. 4. Das Nachspiel des Frstenverrates. Der Kaiser wandte sich ftoch im Winter desselben Jahres gegen Heinrich Ii. von Frankreich, der inzwischen die freien Reichsstdte Metz, Toul und 23 erb un in Besitz genommen hatte, nutzte aber nach einer vergeblichen Belagerung von Metz wieder abziehen. Nach lngeren unentschiedenen Kmpfen an der Westgrenze trat das Reich von dem Kriege zurck, und Frankreich blieb durch einen Waffenstillstand im Besitze der drei Städte und der gleichnamigen geistlichen Frstentmer (1556). Der gewaltttige Markgraf Albrecht von Culmbach hatte vergebens gehofft, durch die Frstenrevolution einige benachbarte Bistmer zu gewinnen. Er nahm daher den Pasiauer Vertrag nicht an und fhrte unter Raub und Plnderung gegen die Bistmer den Krieg fort. Zum Schutze der kaum errungenen Einigkeit verbanden sich Ferdinand von Osterreich und Sachsen, Albrechts ehemaliger Bundesgenosse, gegen den Friedensstrer. Moritz besiegte ihn (bei Jbitosjlaufen,_untt>. Hannover), wurde aber selbst im Kampfe tdlich verwundet (1553). Jf X. Der Augsburger Religionsfriede (1555) toi. Der zu Passau in Aussicht genommene Reichstag kam erst nach drei Jahren in Augsburg zustande. Hier wurden folgende Bestimmungen erlassen: 1. Fr alle Reichs stnde (und die Reichsritter-fchaft) wird die Gleichberechtigung der katholischen und der Augsburger Konfession festgestellt. 2. Die Reichsstnde haben der die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen (cuius regio, eins religio), sollen aber den Untertanen, Stein, Geschichte. C. Iv. 19

9. Für einen einjährigen Unterricht in einer unteren Klasse berechnet - S. 175

1862 - Hildburghausen : Nonne
Moritz von Sachsen. 175 er an der Gicht litt, in eine von Mauleseln getragene Sänfte, leuchtete ihm mit Fackeln vor und -führte ihn durch Bergschluchten und auf Felsenpfaden nach Villach *). Moritz verfolgte den Kaiser nicht, sondern begab sich von Innsbruck zur Fürstenversammlung nach Passau *). Karl V. erkannte jetzt, daß er vor der Hand weder die Evangelischen unterdrücken, noch die deutschen Reichsfürstcn in vollständige Abhängigkeit von sich bringen könne und so war es ihm nur darum zu thun, zunächst die lothringischen Städte Metz, Toul und Verdun *), welche Heinrich Ii. kurz vorher dem deutschen Reiche entrissen hatte, wiederzugewinnen. Um diesem Unternehmen seine ganze Kraft widmen zu können, ermächtigte er seinen Bruder Ferdinand, mit Moritz den Vertrag zu Passau (2. August 1552) abzuschließen; durch den (außerdem daß Landgraf Philipp seine Freiheit er- hielt) bewilligt wurde, „daß ein allgemeiner Reichstag gehalten und der Religions-Zwiespalt zur christlichen Vergleichung gebracht werden solle und daß bis dahin Niemand der Religion halber beunruhigt werde, sondern Jeder solle bei seiner Religion und Glauben ruhiglich und friedlich gelassen werden." Da der Kaiser auch in den folgenden Jahren durch den Krieg mit Frankreich (1552—1556) in Anspruch genommen war2), so mußte er cs geschehen lassen, daß König Ferdinand ans dem Reichstag zu Augsburg den sogenannten Augsburger Religionsfrieden (den 25. September 1555) mit den Reichsständen, welche sich zu der Augsburger Konfession bekannten, abschloß. Laut desselben blieben die evangelischen Stände in Besitz aller von ihnen eingenommenen Stifter und sollten mit den katholischen Ständen gleiche und ungestörte Freiheit ihres Glaubens genießen^). Kurfürst Moritz erlebte diesen Frieden nicht. Im Jahre 1553 zog er gegen den früher mit ihm verbündeten Markgrafen Albrecht von Brandenburg- Kulmbach, der den Passauer Vertrag nicht anerkennen wollte, zu Felde, be- siegte ihn bei dem Dorfe Sievershausen *) (9. Juli 1553), starb aber zwei Tage nachher am 11. Juli im 32. Lebensftlhre an seinen Wunden. Bei der Nachricht von seinem Tode soll Karl H mit David's Worten ausge- rufen hüben: „O Absalom, mein Sohn, mein Sohn!" *) Villa ch in Kärnthen an der obern Drau, von Innsbruck 30 Meilen ent- fernt. — Passau, an der Donau im Osten Baiern's. — Metz, an der Mosel; Toul, südlich von Metz, ebenfalls au der Mosel; Verdun, S. 102. Anm. 2. —- Sievershausen, Dorf im uicdersächsischeu Kreise auf der Lüneburger Haide, jetzt im Königreich Hannover. 2) Im Waffenstillstand zu Van cell es (im nördlichen Frankreich an der Schelde) 1556 mußte Karl die Städte Metz, Toul und Verdun mit ihren Ge- bieten an Frankreich abtreten. 3) Ueber einen Punkt konnte man sich nicht einigen. Es entstand nämlicb die Frage, ob die hohen Geistlichen (Bischöfe u. s. w.), welche zur lutherischen Lehre über- gingen, ihre Stifter und Pfründen behalten sollten, oder nicht. Die Protestanten ver- langten das Erstere, die Katholiken das Letztere. Dieser Punkt, der sogenannte geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum), wurde daher in den Friedensvertrag aufgenom- men, mit dem Zusatze, daß sich die Stände darüber nicht hätten vergleichen können. So war ein Keim zu neuen Streitigkeiten in dem Frieden selbst enthalten. 4) Karl V. trat an seinen Sohn Philipp Mailand und Neapel, die Nieder- lande, Spanien und die nenentdeckten Länder ab. Im Jahre 1556 legte der Kaiser

10. Hilfsbuch für den Unterricht in der Geschichte - S. 168

1897 - Breslau : Handel
1555 168 C. Aus der deutschen Geschichte. Bestreben des Kaisers, Deutschlands Regierung monarchisch zu gestalten, bedrohte ihn mit einer Schmälerung seiner fürstlichen Gewalt. Auch lag ihm wohl daran, die Schmach des Verrats an der Sache des gemeinsamen Glaubens zu tilgen. Darum betrieb er die Belagerung Magdeburgs lässig und trat 1551 mit mehreren deutschen Fürsten und dem französischen Könige Heinrich Ii. zu einem Bündnis zusammen. Den Franzosen wurden für ihren Beistand die Bistümer und Reichsstädte Metz, Toul und Verdun zugesichert. Nachdem Moritz Magdeburg durch Stellung günstiger Bedingungen zur Unterwerfung gebracht hatte, brach er plötzlich mit seinem Heere nach Süddeutschland auf. Der Kaiser, der von dem gegen ihn geschmiedeten Verrate nichts wußte, lag in Innsbruck krank danieder. Da er keine Truppen bei sich hatte, konnte er sich nur durch schleunige Flucht nach Kärnten vor Gefangenschaft retten. Der Passauer Vertrag (1552). Nach dem Abfalle des thatkräftigen Moritz gab der fortgesetzt von der Gicht geplagte Kaiser die Hoffnung auf, die Glaubenseinheit in Deutschland herstellen zu können. Er stimmte vielmehr dem Passauer Vertrag bei, den in seinem Aufträge sein Bruder Ferdinand 1552 mit den protestantischen Ständen einging. Letztere erhielten bis zum nächsten Reichstage, der den Religionsstreit endgültig beilegen sollte, Religionsfreiheit. Die gefangenen Fürsten wurden frei. Der Religionsfriede zu Augsburg (1555). Auf dem Reichstage zu Augsburg kam 1555 endlich der Religionsfriede zu stände. Die freie Religionsübung wurde den Reichsständen des Augsburger Bekenntnisses bestätigt. Jeder Reichsstand konnte in seinem Gebiet nach Belieben das katholische oder Augsburgische Bekenntnis einführen. Den Unterthanen, die sich einem ihnen zugemuteten Konfessionswechsel nicht fügen wollten, blieb hiergegen nur das Mittel der Auswanderung. Alle geistlichen Güter, welche die Protestanten vor dem Passauer Vertrag eingezogen hatten, behielten diese. Der „geistliche Vorbehalt", nach welchem katholische Kirchenfürsten beim Glaubenswechsel auf die mit ihrem geistlichen Amte verbundenen weltlichen Besitzungen verzichten sollten, wurde von den Protestanten nicht allgemein anerkannt. Die Reformierten. Von dem Augsburger Religionsfrieden ausgeschlossen blieben die Reformierten, die Anhänger Zwinglis in Zürich und Calvins in Genf. Sie waren in den Rheingegenden, sowie in Schottland und Frankreich zahlreich. Ihr Bekenntnis stimmt in den meisten Stücken mit dem Luthers überein, unterscheidet sich aber wesentlich in der Lehre vom Abendmahl. Karls V. Abdankung (1556). Seit 1552 hatte Karl V. in mehreren Feldzügen vergeblich versucht, Metz, Toul und Verdun den Franzosen zu entreißen. Im Jahre 1556 ging er einen Waffenstillstand ein, der sie im Besitze ihrer Erwerbungen ließ. — In dem letzten Kriege hatten häufig wiederkehrende Gichtanfälle den Kaiser genötigt, von der Sänfte aus seine Krieger zu befehligen. Schwer drückte ihn auch die Wahrnehmung, alle Pläne seines mühevollen Lebens: die Herstellung der Glaubenseinheit, die Demütigung Frankreichs, die Zurückdrängung der Türken, schließlich gescheitert zu sehen. Dies brachte in ihm

11. Römische Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 218

1906 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 218 — Kulmbach mit dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich und bewilligte ihm seine Forderung, Cambrai, Metz, Toul und Verdun als „Vikar des Reiches" zu verwalten?) Vereinigt mit den Truppen Wilhelms von Hessen und Albrechts von Brandenbnrg-Kulmbach rückte Moritz in Geschwindmärschen nach Augsburg, dem wichtigsten Geldplatze des Kaisers, zersprengte die kaiserlichen Truppen und besetzte Innsbruck. Mit Mühe und Not rettete sich der gichtkranke Kaiser mit dem jetzt freigegebenen Johann Friedrich über den Brenner. Folgen des kühnen Zuges. Fürstliche Religiosität und Ehrgeiz, verbunden mit spanischer Verschlagenheit, hatten dem Kaiser das Werk seines Lebens zertrümmert. Das Konzil zu Trient stob aus Angst vor dem Sieger auseinander. Die deutschen Fürsten berieten zu Passau ohne kaiserliche und päpstliche Bevollmächtigte über den Frieden; Ferdinand übernahm die Friedensvermittelung. 1552 Der Passauer Vertrag 1552 gab Philipp von Hessen die Freiheit wieder, hob das Interim auf und bestimmte die Gleichberechtigung der Bekenntnisse und Ruhe und Frieden bis zum nächsten Reichstage. Die Protestanten hatten einen großen Erfolg errungen: sie waren nicht mehr an die Beschlüsse des Konzils gebunden. Zur Berufung eines Nationalkonzils und der Gewährung eines dauernden Religionsfriedens hatte der Kaiser nicht bewogen werden können, denn solche Zugeständnisse hätten das Streben seines ganzen Lebens vernichtet. Noch im Spätherbst unternahm er die Belagerung von Metz, mußte sie aber in dem rauhen Winter wieder aufgeben. Tod des Kurfürsten Moritz. Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach hatte trotz des gebotenen Friedens den Krieg gegen die fränkischen Bistümer fortgesetzt, um seine eigene Macht zu stärken. Daher sah sich auch Moritz von Sachsen gezwungen, gegen den Friedensstörer, seinen alten Bundesgenossen, zu Felde zu ziehen. Er schlug ihn bei Sievershausen2), starb aber, von einer Kugel getroffen, zwei Tage darauf. Albrecht wurde in die Reichsacht erklärt, abermals besiegt und zur Flucht nach Frankreich genötigt. 1555 Der Augsburger Religionsfriede gewährte 1555 die Gleichberechtigung der Bekenntnisse, denn er gab den weltlichen Reichsständen, die sich zur Augsburgischen Konfession bekannten, freie Religionsübung und das Recht, in ihren Gebieten zu reformieren?) Über die geistlichen Fürstentümer kam eine Verständigung nicht zustande. Da sie reichsrechtlich Wahlfürstentümer waren, aber ihre Erblichkeit durch den Übertritt ihrer Inhaber zum Protestantismus begründet worden wäre, so setzten die katholischen Fürsten *) Die öffentliche Meinung war so von der Frage über die Freiheit des Gewissens beherrscht, daß niemand das Bündnis für pflichtwidrig oder unpatriotisch hielt. 2) östlich von Hannover. 3) cuius regio, eins religio.

12. Leitfaden der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen - S. 99

1900 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Die Reformation 1517—1555. 99 2. So kam denn schon bald zu Passau, wo eine Reihe von 1552 Moritz von Fürsten verhandelten, ein Vertrag zu stände, nach dem Herzog Johann ®™el7efa£f von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen aus der Haft entlassen,demfürstentag^ das Augsburger und Leipziger Interim außer Kraft gesetzt und bis zu fcetbev1"8 einem baldigen Reichstage den evangelischen Ständen Religionsfrieden Interims, zugesichert wurde. Wenngleich von der Höhe, die er fünf Jahre vorher erklommen hatte, jäh herabgestürzt, hatte der Kaiser, gewohnt, an einem einmal ergriffenen Gedanken zäh festzuhalten, die endgültige Entscheidung noch einmal hinausgeschoben. § 100. Der Religionsfrieden in Augsburg. 1. Die Frist benutzte der Kaiser zunächst zu einer That, die einen besseren Erfolg verdient hätte: noch 1552 versuchte er Heinrich Ii. Metz wieder abzu-Der Kaiser führt nehmen; aber Krankheit und Frost nötigten ihn bald zur Aufhebung der Belagerung: Metz blieb von da an bei Frankreich. Heinrich 11. von 2. Auch den protestantischen Fürsten gegenüber wurden Sranirett^ des Kaisers Aussichten nicht besser. Moritz, einst sein Haupthelfer, dann sein Hauptfeind, wurde allerdings 1553 bei Sievershausen (ö. v. Hannover) schwer verwundet im siegreichen Kampfe gegen den Hohenzoller Albrecht Alkibiades von Kulmbach, der sich an den Passaner Vertrag nicht kehrte, sondern in geheimem Einverständnis mit dem Kaiser den Krieg fortsetzte, um sein Gebiet auf Kosten der benachbarten geistlichen Fürstentümer zu vergrößern. Die Wunde war für den jungen Kurfürsten tödlich. 3. Aber der in Aussicht genommene Reichstag trat 1555 zu 1555 aus dem Augsburg doch zusammen und nötigte den Kaiser, der die Leitung seinem Bruder Ferdinand überließ, zu gänzlichem Verzicht auf die Er- die lutherischen fülluugseiner Lebensaufgabe. Denn hier wurde denreichsständen un -gehinderte Ausübung des augsburgischeu oder des katholischen meden. Bekenntnisses zugesichert: der Landesherr bestimmte die Religion seiner Unterthanen („cuius regio, eius religio“); wer damit nicht zufrieden war, dem blieb nur übrig, mit Hab und Gut auszuwandern. Ausgeschlossen waren die geistlichen Reichsstände, die Erzbischöfe, Bischöfe, Abte. Um ihre Gebiete der alten Kirche zu erhalten, wurde trotz des Einspruches der protestantischen Stände der Vorbehalt („reservatum ecclesiasticum“) in den Religionsfrieden aufgenommen, daß sie beim Übertritt zur neuen Lehre ihr Land aufgeben mußten. Es wurde dann einem neuerwählten Geistlichen gegeben. § 101. Karls T. Thronentsagung und letzte Lebensjahre. 1. Einen Monat nach dem Reichstagsabschied legte Karl V. regierungsmüde die Krone der Niederlande in die Hände seines Sohnes Philipps Ii., der bereits Neapel und Mailand hatte; etwas später übertrug er ihm auch Spanien und dankte bald zu Gunsten seines Bruders Ferdinand auch in Deutschland ab, wo allerdings erst 1558 dessen Krönung erfolgte.

13. Deutsche Geschichte von der Reformation bis auf Friedrich den Großen - S. 20

1892 - Berlin : Nicolai
20 im Abendmahle wurde den Laien, die Ehe den Priestern freigegeben. Diese Ordnung hieß das „Interim", weil sie nur eine vorläufige, bis zu 1548 einem allgemeinen Konzile geltende sein sollte. Moritz gegen den Kaiser. Alle deutschen Fürsten fügten sich dem Interim; den Mut des Widerstandes fanden nur einzelne Reichsstädte, vor allen das blühende Magdeburg, iu dessen Schutz sich eine Menge vertriebener protestantischer Geistlichen geflüchtet hatte. Von hier gingen heftige Streitschriften aus („unsers Herrgotts Kanzlei"). Magdeburg weigerte sich, den katholischen Gottesdienst wiederherzustellen. Da verfiel es der Reichsacht, und Moritz ward mit der Vollziehung beauftragt. Aber er betrieb die Belagerung mit geringem Nachdruck. Ci' fürchtete mit Recht, Karl würde auf der Höhe seiner Macht auf Kosten der Fürsten ein unbeschränktes Kaisertum gründen; zudem zürnte er Karl wegen der harten Behandlung, die Philipp von Hessen trotz seiner Fürsprache erfuhr. Auch bei den Evangelischen konnte er sein Ansehn herstellen, wenn er ihnen die Glaubensfreiheit wieder gewönne. Er beschloß also, den Kaiser anzugreifen. Nachdem er sich heimlich mit den Magdeburgischeu verständigt hatte, gab er in einem Vertrag mit dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun preis. Dann brach er plötzlich auf und überraschte den Kaiser bei Innsbruck, sodaß dieser nur mit genauer Not über die Alpen entkam. Der jähe Umschwung brachte Karl um alle so mühsam errungenen Erfolge. 1552 Der Passauer Vertrag (1552). Er überließ die Ordnung der deutschen Angelegenheiten seinem Bruder Ferdinand, und dieser gewährte, der Not gehorchend, im Vertrage zu Passau den Protestanten freie Religionsübung. Karl versuchte vergeblich, den Franzosen Metz wieder zu entreißen. Moritz von Sachsen fiel bei Sievershausen im Kampfe gegen seinen bisherigen Bundesgenossen Albrecht (Alcibiades) von Brandenburg-Kulmbach, der 1553 trotz des Passauer Vertrages fortfuhr, katholische Stifter zu plündern (1553). 1555 Der Augsburger Religionsfrieden (1555). Karl verzichtete gegen Ende seines Lebens auf die Erfüllung seines Lieblingswunsches, die Wiederherstellung der Einheit der Kirche. Er gab deshalb im Religionsftieden zu Augsburg den Ständen, evangelischen wie katholischen, den Glauben frei und verlieh ihnen das Reformationsrecht (cujus regio, ejus religio). Seitdem bestimmte der Landessürst und der Rat der freien Städte die Konfession der Unterthanen. Wer sich nicht fügte, mußte auswandern. Die Anhänger beider Konfessionen erhielten gleiche staatliche Rechte. Die geistlichen Güter, welche vor dem Passauer Vertrage iu den Händen der Protestanten gewesen waren, dursten dariu bleiben; die Katholiken behielten sich aber vor, daß bei einem künftigen Übertritte eines geistlichen Fürsten, derselbe einen katholischen Nachsolger erhalten sollte (reservatum ecclesiasticum). So schoben sie der künftigen Verweltlichung (Säkularisation) der Bistümer einen Riegel vor. Die Evan-

14. Die neuere Zeit - S. 12

1882 - Leipzig : Baedeker
12 Passauer Vertrag. Augsburger Religionsfrieden. Konzil zu Trient. . 3. und schlo ein Bndnis mit Heinrich Ii. von Frankreich, der die zum Reiche gehrigen lothringischen Bistmer Metz, Tonl und Verdun besetzte (1552). Der Kaiser, der sich in Innsbruck befand, beschied den Kurfrsten Moritz zu sich. Dieser kam mit einem Heere nach Tirol, und kaum gewann Karl Zeit, nach Villach in Krnten zu eut-fliehen. Sein Bruder Ferdinand, der die Hoffnung auf Vereinigung beider Religionsparteien durch ein Konzil ausgegeben hatte, vermittelte im I. 1552 mit dem Kurfrsten Moritz und anderen deutschen Fürsten den Passauer Vertrag, durch welchen den Anhngern der augsburgischen Konfession freie Religionsbung bis zu einem allge-meinen Reichstage bewilligt wurde. Der noch gefangene Landgraf erhielt seine Freiheit; auch der Kurfürst Johann, den der Kaiser-schn bei seiner Abreise von Innsbruck aus der Haft entlassen hatte, wurde der Reichsacht entbunden und wieder als Herzog von Sachsen, Landgraf in Thringen, Markgraf zu Meien eingesetzt. Der Kampf des Kaisers mit Heinrich Ii. brachte Metz nicht dem Reiche zurck; der Krieg endete (1556) mit einem Waffenstillstand auf 5 Jahre, der den ersten Schritt zur Schmlerung Deutschlands enthielt, in-dem er die Franzosen im Besitze ihres Raubes lie. Im I. 1555 wurde auf dem Reichstage in Augsburg durch den Augsburger Religionsfrieden den Fürsten und Reichs-stnden der katholischen und der augsburger Konfession gleiche Religionsfreiheit eingerumt; die mit der Religionsordnung ihres Landesherrn unzufriedenen Unterthanen durften auswandern. Nur der den sog. geistlichen Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum) oder die Forderung der Katholiken, da geistliche Reichsstnde, wenn sie zur protestantischen Konfession bergingen, ihr Amt und dessen Einknfte verlieren sollten, konnte man sich nicht einigen. Die An-Hnger Zwinglis und Kalvins (f. S. 13) waren in diesen Frieden nicht mit einbegriffen. Dem Konzil zu Trient, welches mit zweimaliger lngerer Unterbrechung 18 Jahre dauerte (15451563), gelang es eben so wenig wie den frheren Kirchenversammlungen, die von der Kirche Getrennten wieder mit derselben zu vereinigen, denn die streitigen Punkte wurden im Sinne der alten Lehre entschieden. Dagegen wurden viele der katholischen Kirche wohlthtige Bestimmungen ge-troffen, sowohl fr genaue, unzweideutige Fassung der kirchlichen Lehre wie auch fr die Bildung und Zucht der Geistlichen. Den Beschlssen dieses Konzils allenthalben Anerkennung zu verschaffen und der Ausbreitung des Protestantismus entgegenzuwirken, war eine Haupt-

15. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 145

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Karl V. und die Reformation vom schmalkaldischen Kriege an. 145 dienstes. Zugleich begann er Berban^lunqen mit Heinrich Ii. v o n Vertrag von Frankreich, der 1547 auf Franz I. gefolgt war, und fchlojfmit ^i552°rö ihm^en Vertrag von Chambord ab: Heinrich stellte ihm die Geldmittel zum Kriege zur Verfügung; dafür gestand ihm Moritz leider die Abtretung von Petz. Toul. Verdun und Cambrai zu, die er als „Reichsvikar" verwalten sollte. Im Frühjahr 1552 zog Moritz mit seinen Verbündeten nach Moritz' Er-Süddeutschland, erstürmte die Ehrenberger Klause und nötigte den ®e6un0 15o2‘ Gichtkranken Kaiser sich in einer Sänfte über den Brenner und durch das Pusterthal nach Kärnten zu retten; damals gab Karl den gefangenen Johann Friedrich frei. Das Konzil, das 1551 wieder in Trient zusammengetreten war, löste sich auf. Gleichzeitig hatte sich Heinrich Ii. der ihm zugesagten Grenzstädte bemächtigt. Inzwischen trat in Passau ein Fürstentag zusammen. Im Pas sau er Paffauer Vertrage, den der Kaiser genehmigte, wurde festgesetzt, daß auch a?ertra0' Philipp von Hessen freigegeben, eine Amnestie erlassen, das Interim beseitigt werden und ein vorläufiger Religionsfriede eintreten sollte. Der Versuch des Kaisers, Metz wieder zu nehmen, scheiterte. Belagerung». Indessen hatte Albrecht von Brandenburg-Kulmbach trotz des 1553‘ Passauer Friedens seinen verheerenden Krieg gegen die geistlichen Stifter fortgesetzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen, schlug ihn bei Srevershausen (unweit Braunschweig), fiel aber selbst; er war Moritz' Tod erst 32 Jahre alt. Albrecht mußte nach Frankreich fliehen. 1553‘ § 132. Der Augsburger Religionsfriede und Karls Y. Ausgang. Der Augsb. Auf dem Augsburger Reichstag von 1555, den König Ferdinand, ^eb^isto. von seinem Bruder bevollmächtigt, leitete, wurde der Religions-friebe enbgiltig beschlossen und die evangelische Lehre reichsgesetzlich Anerkannt. Jnbessen blieb die Anerkennung auf die Augsburgischen Kanfessions verwandten beschränkt. Ferner würde die frere Religionsübung xmr den Reichsständen zugestanden, die nach dem Grundsatz „wessen das Land, dessen der Glaube" (onius regio, eins —_ religio) die kirchlichen Verhältnisse in ihren Gebleten^regeln'durften, nicht den Unterthanen, denen für den Fall einer abweichenden religiösen Überzeugung nur das Recht der Auswanderung gewahrt wurde. Über die Frage des „geistlichen Vorbehalts" endlich, d. H. ob auch die geistlichen Relchsstände das Recht haben sollten, zur neuen Lehre überzutreteen, okne dadurch ihrer Würde verlustig zu gehen, wurde keine Einigung erreicht. So wenig dieser Vertrag imstande war der deutschen Nation Ausgang aus die Dauer den religiösen Frieden zu sichern, so bedeutete er doch Sar18 V" das völlige Mißlingen der auf Herstellung der Glaubenseinheit und einer starken Centralgewalt gerichteten Politik Karls V. Dieser, der Neubauer, Lehrbuch der Geschichte. Iv. Teil. 10

16. Leitfaden der Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 171

1916 - Stuttgart : Bonz
171 b. Interim. Nach seinem Sieg erlie der Kaiser in Augsburg das Interim (1548), ein Reichsgesetz, durch das die religisen Ver- 1548. Hltnisse einstweilen" (interim) bis zur Entscheidung des Konzils geordnet werden sollten. In demselben wurden den Protestanten die Priesterehe und der Kelch im Abendmahl zugestanden ; dagegen muten sie sich den Bischfen unterwerfen und die katholischen Ge-brauche wieder annehmen. In Sddeutfchlaud wurde das Interim mit Gewalt durchgefhrt, in Sachsen von dem Kurfrsten Moritz nur mit Vernderung angenommen; im Norden widersetzte man sich vielfach jeder Einfhrung. c. Passauer Vertrag und Augsburger Religions-frieden. Da beschlo der Kurfürst Moritz durch abermaligen Verrat die Evangelischen zu retten und zugleich den neugewonnenen Kurhut sich zu sichern. Er verband sich mit einigen evangelischen Fürsten und mit dem König von Frankreich. Diesem wurde fr feine Untersttzung gestattet, die lothringischen Bistmer Metz, Toul und Ver dun sich anzueignen. Nun berfiel Moritz den Kaiser, der krank und wehrlos in Innsbruck war und _ der die Alpen nach Krnten fliehen mute. Die Macht des Kaisers war vollstndig zusammengebrochen. Auch die katholischen Fürsten hatten ihn im Stich gelassen. Man forderte einen dauernden Religions-frieden. Dazu konnte sich Karl trotz seiner Machtlosigkeit auch jetzt nicht entschlieen. Nur zu einem vorlufigen Frieden bis zum nchsten Reichstag und zur Freilassung der gefangenen Fürsten gab er im Passauervertrag 1552 seine Einwilligung. Aber bald mute er einsehen, da der dauernde Frieden nicht mehr verhindert werden knne. Da es dem Kaiser gegen das Gewissen ging, die Evan-gelischen anzuerkennen, beauftragte er feinen Bruder Ferdinand, auf eigene Verantwortung die Sache abzumachen. So kam der Augs-burger Religionsfriede 1555 zustande. In demselben war be- 1555. stimmt, da der Religionsfriede bleiben folle, auch wenn man sich nicht auf einem Konzil einige. Die Religionsfreiheit war aber mehrfach beschrnkt: 1) Die Reformierten hatten nicht daran teil. 2) Nicht die einzelnen, fondern nur die Reichsstnde durften frei ihre Religion whlen, dem, der eine andere Religion als der Landesherr hatte, wurde nur das Recht auszuwandern eingerumt. So bescheiden dieser Ansang der Toleranz war, so hat er doch Deutschland fortan vor den greulichen Ketzerhinrichtungen bewahrt. 3) Ein Bischof oder ein anderer geistlicher Fürst, der evangelisch wurde, soll sein Amt verlieren. Die letztere Bestimmung nannte man den geistlichen Vorbehalt". Die Evangelischen, die schon manches geistliche Frstentum sich angeeignet hatten, strubten sich dagegen. Die Katholiken konnten hierin nicht nachgeben, da ohne das der Fortbestand der katholischen Kirche in Deutschland bedroht gewesen wre. Wollten die Evangelischen nicht den ganzen Frieden

17. Hauptdaten der Weltgeschichte - S. 52

1901 - Berlin : Ploetz
52 Neuere Geschichte. 1545—1563. Konzil zu Trient (Tridentum). 1546. Tod Luthers in Eisleben. 1546—1547. Schmalkaldischer Krieg. Karl V. unterwirft die Evangelischen in Oberdeutschland, besiegt in der 1547. Schlacht bei Mühlberg den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und nimmt ihn gefangen. Die Kurwürde an Moritz von Sachsen (Albertinische Linie). Philipp von Hessen unterwirft sich, kommt ebenfalls in Gefangenschaft. 1548. Augsburger Interim, Religionsedikt des Kaisers. 1552. Moritz von Sachsen, mit Frankreich verbündet, empört sich gegen den Kaiser und erzwingt den Passauer Vertrag. Die Bekenner der augsburgischen Konfession erhalten bis auf weiteres freie Religionsübung. 1552—1556. Krieg Karls V. gegen Heinrich Ii., König von Frankreich. Karl belagert vergeblich Metz, das nebst Toni und Verdun in Frankreichs Besitz bleibt. 1555. Augsburger Religionsfrieden. Geistlicher Vorbehalt. 1556. Abdankung Karls V. Spanien mit den Kolonieen, Neapel, Mailand, Freigrafschaft Burgund, Niederlande kommen an seinen Sohn Philipp Ii. Sein Bruder, schon seit 1521 im Besitz der deutschen Erblande,. wird als 1556—1564. Ferdinand I. deutscher Kaiser. 1561. Gotthard Kettler, der letzte Ordensmeister in Livland r wird als Herzog von Kurland polnischer Vasall. Livland kommt an Polen, Estland an Schweden. 1564—1576. Maximilian Ii. deutscher Kaiser, den Protestanten geneigt. 1565. Malta vom Johanniterorden (der Grofsmeister La Valette) ruhmvoll verteidigt gegen die Türken. 1566. Sultan Soliman stirbt vor Szigeth, welches Zrmy verteidigt.

18. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 139

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Karl V. und die Reformation vom schmalkaldischen Kriege an. 139 131. Die Frstenerhebung und der Passauer Vertrag. Aber Moritz von gerade Moritz hat die Fremdherrschaft Karls V. gebrochen und <Bctc^en' mit der Libertt" der deutschen Fürsten zugleich die politische und religise Freiheit der Nation gerettet. In einer Zeit, wo religise Rcksichten auf das engste mit der Politik verflochten waren, war er ein Staatsmann, der nur sein und seines Hauses Machtinteresse zum Mastab seiner Handlungen machte, und der an Verschlagen-heit Karl V. nichts nachgab. Er war tief gekrnkt durch die Ge-fangenschaft und harte Behandlung Philipps von Hessen; er frchtete ein weiteres Fortschreiten der Macht des Kaisers, der damals mit dem Gedanken umging seinem Sohne Philipp nach dem Tode seines Bruders Ferdinand die Nachfolge in Deutschland zu sichern. So trat er in Verbindung mit anderen deutschen Fürsten, besonders mit dem verwegenen Markgrafen Albrecht Alcibiades von Branden-burg-Kulmbach; den Magdeburgern bewilligte er, als sie sich 1551. ergaben, im geheimen den Fortbestand des evangelischen Gottes-dienstes; zugleich begann er Verhandlungen mit Heinrich Ii. von Vertrag von Frankreich, der 1547 auf Franz I. gefolgt war, und schlo mit ihm G^|r den Vertrag von Chambord ab: Heinrich stellte ihm die Geldmittel zum Kriege zur Verfgung, wofr ihm freilich Metz, Toul, Verdun und Cambrai abgetreten wurden, die er als Reichsvikar" verwalten sollte. Im Frhjahr 1552 zog Moritz mit seinen Verbndeten nach Moritz' Er-Sddeutschland, erstrmte die Ehrenberger Klause und ntigte den I)e6uns lo52-gichtkranken Kaiser sich in einer Snfte der den Brenner und durch das Pusterthal nach Krnten zu retten; damals gab Karl den ge-fangenen Johann Friedrich frei. Das Konzil, das 1551 wieder in Trient zusammengetreten war, lste sich auf. Gleichzeitig hatte sich Heinrich Ii. der ihm zugesagten Grenzstdte bemchtigt. In-zwischen trat in Passau ein Frstentag zusammen. Im Passauer Vertrage, den der Kaiser genehmigte, wurde festgesetzt, da Passauer auch Philipp von Hessen freigegeben, eine Amnestie erlassen, das $ertia0' Interim beseitigt werden und ein vorlufiger Religionsfrieden ein-treten sollte. Der Versuch des Kaisers Metz wieder zu nehmen scheiterte. Bewgerungv. Indessen hatte Albrecht von Brandenburg-Kulmbach trotz des lo3' Passauer Friedens seinen verheerenden Krieg gegen die geistlichen Stifter fortgesetzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen, schlug ihn bei Sievershausen (unweit Braunschweig), fiel aber selbst: er war Moritz'tod erst 32 Jahre alt. Albrecht mute nach Frankreich fliehen. 132. Der Augsburger Rcligionsfrieden und Karls V. Ausgang. Der Augsb. Auf dem Augsburger Reichstag von 1555, den König Ferdinand, ^edeniss5. von seinem Bruder bevollmchtigt, leitete, wurde der Religions-

19. Die Neuzeit - S. 29

1905 - Bamberg : Buchner
29 der Kirche (1548). Erst nach Pauls Iii. Tod verlegte der dem Kaiser befreundete Papst Julius Iii. das Konzil nach Trient zurck; auch einzelne protestantische Stnde fgten sich vorbergehend in die Beschickung desselben (1551). Das Interim, im Auftrag des Kaisers von katholischen und protestantischen Theologen ausgearbeitet, sollte ursprnglich wohl fr beide Konfessionen gelten; auf die Vorstellungen der vom Papste beratenen katholischen Stnde beschrnkte es der Kaiser auf die Protestanten. Aber auch diese konnte es nicht befriedigen. In Sddentfchland wurden widerstrebende Magistrate abgesetzt, zahlreiche Prediger vertrieben. Kurfürst Moriz lie unter Melanchthons Mitwirkung das sog. Leipziger Interim entwerfen, in welchem gleichfalls die meisten Gebruche der alten Kirche, wie Firmung, letzte lung, Fasten n. s. w., wieder eingefhrt wurden. 10. Scheitern der Plne Karls Y. durch die Schwenkung des Kurfrsten Moritz; der Augsburger Religionsfriede (1555) und der Ausgang Karls Y. (1558). 1. Kurfürst Moritz wandte sich vom Kaiser ab, da er von ihm die Freilassung seines Schwiegervaters nicht erlangen konnte und ein weiteres Zurckdrngen des Protestantismus besorgte; er verbndete sich mit anderen deutschen Fürsten und gewann den franzsischen König Heinrich Ii. durch ' Zusicherung der drei lothringischen Bistmer und deutschen Reichsstdte Metz, Toul und Verdun (Jan. 1552)/ Moritz zog durch Oberdeutschland gegen den Kaiser, der sich durch eilige Flucht von Innsbruck nach Villach in Krnten in Sicherheit brachte (Mai 1552). Das im Jahre zuvor nach Trient zurckverlegte Konzil vertagte sich abermals. König Ferdinand vermittelte mit den deutschen Fürsten den Passauer Vertrag (Juli 1552), in welchem den Anhngern der Augsburger Konfession freie Religionsbung bis zu einem allgemeinen Reichstag bewilligt wurde. Die gefangen gehaltenen Fürsten wurden aus Haft und Reichsacht entlassen und kehrten in ihre zum Teil geschmlerten Lnder zurck. Beide Interims waren durch den Passauer Vertrag hinfllig geworden. 2. Karls V. Versuch einer Wiedereroberung der Festung Metz im Winter 1552/53, scheiterte an der Ungunst der Witterung und an der geschickten Verteidigung durch Franz v. Guise. Der Krieg gegen Frankreich wurde in Lothringen und Savoyen ohne Entscheidung fortgesetzt bis 1556. Der gewaltttige Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulm-dach wollte sich dem Passauer Vertrag nicht fgen und seine in Schwaben und Franken gemachten Eroberungen nicht herausgeben. Da wandte auch sein frherer Bundes- 1 Heinrich Ii. begehrte diese französisch sprechenden Städte als Vikar des Deutschen Reiches" zu besetzen. Die Besitznahme gelang ohne Mhe. Heinrich Ii. durchzog ganz Lothringen und bedrohte selbst Straburg.

20. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 75

1904 - Marburg : Elwert
Landgraf Philipps Befreiung und letzte Lebensjahre. 75 dem zur Erhaltung der deutschen Freiheit und zur Rettung des evangelischen Glaubens geschlossenen Fürstenbunde, dem auch Philipps ältester Sohn, Landgraf Wilhelm, angehörte, die Unterstützung Frankreichs. Leider mußte diese mit der Abtretung deutschen Landes bezahlt werden: König Heinrich Ii. erhielt das Reichsvikariat über die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun. So sehr man dieses Zugeständnis deutscher Fürsten beklagen mag, so sehr mutz man doch auch als weltgeschichtliche Tatsache anerkennen, daß die Hbschüttelung des spanischen Joches eben nicht anders ausführbar war. Rls im Tttärz 1552 des Heer der Verbündeten unter Führung des Kurfürsten rasch nach Süddeutschland vorrückte, erkannte der Kaiser endlich die Größe der Gefahr. Seine eigenen Heere kämpften in Italien und Spanien gegen die Franzosen, seine Kassen waren leer, und Ferdinand schlug sich mit den Türken. Nachdem Moritz die (Ehrenberger Klause genommen hatte, mußte Karl V., um dem Sieger nicht in die hänbe zu fallen, aus Innsbruck fliehen und sich zu Verhandlungen bequemen. 3m vertrage zu Passau erlangte der Fürstenbund die Freilassung des Landgrafen, dessen Prozesse mit Nassau, Braunschweig und dem Deutschen Orden nochmals verhandelt werden sollten - Mainz hatte schon vorher auf seine Ansprüche und besonders die geistliche Gerichtsbarkeit über Hessen verzichtet - ; aber eine bedingungslose, endgültige Sicherstellung der evangelischen Glaubensfreiheit zu bewilligen, hätte der Kaiser für eine Schande angesehen. So begnügten sich die Fürsten damit, daß Frieden und Rufhebung des Interims wenigstens bis zum nächsten Reichstag zugestanden wurden, der dann das letzte entscheidende Idort sprechen sollte. Wenn aber der Kaiser gehofft hatte, bis dorthin wieder die Übermacht zu erlangen, so täuschte er sich: er konnte es nicht wagen, den Kampf gegen das evangelische Deutschland nochmals aufzunehmen, und ließ, da ihm sein Gewissen und seine Politik den Friedensschluß mit den Protestanten nicht gestatteten, dem Könige Ferdinand zur Regelung der deutschen Angelegenheiten freie Hand. Unter dessen Vorsitz wurde auf dem Reichstage zu Augsburg 1555 der Religionsfriede geschlossen, durch welchen die Stände der Augsburger Konfession - aber nur diese — gegen Angriffe der Katholiken wegen ihres Glaubens sichergestellt wurden. Nur die Stände erhielten das Recht der freien Religionswahl, nicht aber die einzelnen Untertanen. Doch durften diese ein andersgläubiges Gebiet ungehindert verlassen; das Inquisitionsverfahren und die Todesstrafe für Ketzer sollten also beseitigt werden. Die eingezogenen Kirchengüter verblieben-den Protestanten; wenn aber in Zukunft ein katholischer geistlicher Reichsstand (Bischof, Abt) übertrete, so solle er seine Würde verlieren und sein Gebiet katholisch bleiben („Geistlicher Vorbehalt"). Auf dieser Grundlage wurde also der Friede geschlossen, der den Evangelischen die lang ersehnte Anerkennung im Reiche, Karl V. aber die (Erkenntnis brachte, daß seine ganze Lebensarbeit umsonst gewesen, da er sein Ziel, Deutschland beim Katholizismus zu erhalten, nicht erreicht hatte.