l|y|n Trümmern liegt Schloß Wittelsbach — Es sank ins Tal der hohe Turm,
And aus den alten Mauern brach Sich Stein um Stein der wilde Sturm.
Doch fester hält als Fels und Stein,
Was Treue bindet, Pflicht und Recht,
Und unerschütterlich wird's sein,
Wenn so gegründet ein Gelchlecht.
So stehst du da für adse Veit Im Wetter und im Sturmgebraus Auf Vagerntreue, Dir geweiht:
$ Wittelsbacher Königshaus!
Franz Vrttmar.
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Extrahierte Personennamen: Schloß_Wittelsbach Franz_Vrttmar Franz
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Aus Schule Und Leben
Beiträge
zur Pädagogik und allgemeinen Bildung
Herausgegeben
von
Karl König,
Kreisschulinspektor, Mülhausen i. E.
Unter Mitwirkung von Studienrat Dr. Andreä, München; Mittelschullehrer Bernard, Mülhausen i. E.; Seminarlehrer Brock-Haus, Straßburg; Mittelschullehrer Brücker, Mülhausen i. E.; Prof. Dr. Brunner, Pforzheim; Prof. Dr. Budde, Hannover; Rektor Dr. Felsch, Magdeburg; Dr. Th. Fritzsch, Leipzig; Direktor Martin Glück, Stuttgart; Reallehrer Grabs, Glogau; Schulrat Dr. Hartmann, Kamenz; Rektor Hauptmann, Straßburg; Rektor Hollkamm, Wolmirstedt; Rektor Hossann, Straßburg; Mittelschullehrer Issler, Colmar; Lehrer Jetter, Kirchheim a. Teck; Direktor Kunz, Illzach; Seminar-Oberlehrer Fritz Lehmensick, Dresden; Vorsteher Lienhardt, Straßburg-Schiltig-heim; Lehrer Ernst Linde, Gotha; Kreisschulinspektor Lombard, Molsheim; Hauptlehrer J.meyer, Rappoltsweiler; Direktor Dr. Pabst, Leipzig; Prof. Dr. Rein, Jena; Rektor A. Rude, Nakel a. d. Netze, Privatdozent Dr. F. A. Schmid, Heidelberg; Schriftsteller Christian Schmitt, Straßburgi.e.; Lehrer K. Schreiber, Würzburg; Seminardirektor Tesch, Herford; Hilfsschullehrer Truschel, Straßburg; Rektor Walter, Straßburg i. E.; Kreisschulinspektor Wendling, Saarunion; Rektor Wigge, Artern; Dr. Hans Zimmer, Leipzig
u. a.
Ii. Reihe, Nummer 4:
Probleme Und Prinzipien Des Geschichts-Unterrichts
Durch Beispiele erläutert.
Von
Fritz Lehmensick, Seminar-Oberlehrer in Dresden.
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Extrahierte Personennamen: Karl_König Karl Bernard Brunner Budde Fritzsch Martin_Glück Grabs Hartmann Hollkamm Hossann Jetter Kirchheim Kunz Fritz_Lehmensick Ernst Lombard F._A._Schmid Christian_Schmitt Tesch Hilfsschullehrer_Truschel Walter Wendling Hans Fritz_Lehmensick
L e r n b u ch
für den Unterricht in der
Bearbeitet
von
H. Damm,
Rektor der Stadtschulen i» Suhl.
1 lieft.
Geschichte.
Dritte verme hrte Auflage.
Wz
Leipzig, 1872.
Verlag von Siegismund & Bolkening.
Buchhandlung für Pädagog. Literatur.
/W
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3n der Aeuordnung des Geschichtslehrplanes fr die hheren Lehranstalten in preuflen ist fr Quinta u. a. bestimmt:
.. Dabei sollen, wie in Sexta und in den brigen Klassen, wo Unterricht in deutscher Geschichte statt-findet, die geschichtlichen Verhltnisse des Ortes und der Heimatprovin? der Schule besonders bercksichtigt werden....
Dieser Forderung entsprechen die den Nndr'schen Lehrbchern betgegebenen
Landes- und provin?! algeschichten.
Verzeichnis f. S. 4 des Umschlages.
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4
Einleitung.
Deutsche Bundesakte vom «ten Juni iui5.
I m N a in e n der a l l e r h e i l i g st e n und u n t h e i l b a r e n
D r e i e i n i g k e i t.
Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, den gemein-
samen Wunsch hegend, den 6ten Artikel des pariser Friedens vom Zosten
Mai 1814 in Erfüllung zu sehen, und von den Vortheilen überzeugt,
welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit
und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht
Europa's hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem be-
ständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behufe ihre Ge-
sandten und Abgeordneten am Kongresse in Wien mit Vollmachten ver-
sehen, nämlich:
Seine kaiserlich-königliche apostolische Majestät den Herrn Kleinen-
Wenzeslaus Lothar Fürsten von Metternich u. s. w.
Hier folgen die Namen der Bevollmächtigten.
In Gemäßheit dieser Beschlüsse haben die vorstehenden Bevollmächtig-
ten, nach geschehener Auswechslung ihrer richtig befundenen Vollmachten,
folgende Artikel verabredet:
Allgemeine Bestimmungen.
Art. 1. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands,
mit Einschluß J.j. M.m. des Kaisers von Oesterreich, und der Kö-
nige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande; und zwar der
Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beide für ihre gesammten
vormals zum deutschen Reiche gehörigen Besitzungen; der König von Dä-
nemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum
Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der
deutsche Bund heißen soll.
Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußern und innern
Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit
der einzelnen deutschen Staaten.
Art. 3. Alle Bundesglieder haben, als solche, gleiche Rechte. Sie
verpflichten sich alle gleichmäßig, die Bundesakte unverbrüchlich zu halten.
Art. 4. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch die Bundes-
versammlung besorgt, in welcher alle Glieder desselben durch ihre Bevoll-
mächtigten theils einzelne, theils Gesammtstimmen folgendermaßen, je-
doch unbeschadet ihres Ranges, führen:
1) Oesterreich ....... i Stimme
2) Preußen . . ... . . i —
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Deutschlands Boden. 45
Seen, welche die Alpen auf der Nordseite und Südseite umlagern,
sind auf der Nordseite ain häufigsten.
Die Luft ist, besonders auf den höheren Theilen der Alpen, viel dün-
ner, leichter und durchsichtiger, als in tiefer liegenden Landstrichen. Des-
halb erscheinen hier entfernte Gegenstände viel näher, und man täuscht
sich oft außerordentlich über die. Hohe und Entfernung einzelner Berge
und Bergtheile, wenn man diesen Umstand unbeachtet läßt, und bis das
Auge sich an diese Erscheinung gewöhnt, und der Reisende einen Maßstab
gewonnen hat. Die leichte und.dünne Luft ist ferner llrsache, daß die
Sonnenstralen in den hohen Gegenden eine geringere Wärme hervorbrin-
gen, und der Dunstkreis daselbst im Sommer kälter ist, als in niedrigeren,
unter gleicher Breite liegenden, Gegenden, und daß in einer bestimmten
Höhe ewige Winterkälte herrscht, weshalb der Schnee daselbst nicht schmilzt.
Der Schnee, welcher auf den niederern Theilen des Alpengebirges, wie
im Flachlande, aus Flocken besteht, ist in den höchsten Regionen körnig,
und wird dann Firn genannt. Die Firnkörner mögen nicht überall von
gleicher Größe sein; auf d'oedi (Tödi) fand ich sie etwas größer, als ein
Steckuadelkovf ist. Vergebens versuchte ich einen Schneeball daraus zu
machen, und glaube daher, daß aus Firnschnee keine Nolllauinen oder soge-
nannte Schlaglauinen sich erzeugen, sondern diese nur in tieferen Regionen,
wo der Schnee aus Flocken besteht, sich bilden können. Die von Firn
überdeckten Berge werden in manchen Gegenden, sehr richtig, Firner
genannt, in andern nennt man sie Schneeberge, und in noch andern,
sehr unpassend, Eisberge oder Eisgebirge.
Tiefer als der Firn liegen die Glättscher, welche auö Eis beste-
hen, und da mit ihrem obern Theile anfangen, wo der Firn mit seinem
untern Ende aufhört. Der Uebergang ist kaum zu bemerken, und die
Glättscher scheinen den Firnen ihr Dasein zu verdanken, und die Fortsetzung
des Firns in tiefere Region zu sein. — In einer Höhe von mehr als zehn
kaufend Fuß ist die Firnmasse, selbst im höchsten Sommer und an heißen
Tagen, so fest, daß der Fuß nur eine wenig bemerkbare Spur darin zu-
rückläßt. Der Schnee über der Firnlinie scheint, bei erhöheter Luftwärine,
Mehr in Luft- als in Wasserform überzugehen, scheint mehr auszudünsten,
als zu zerstießen. Auf jeden Fall sintert der Hochschnee, ohne flüssig zu
werden, in Körner zusammen. Die gekörnte Masse ist im Sommer einem
fortwährenden Wärmewechsel ausgesetzt, und die heftige Kälte der Nacht
Macht sie so fest, daß der Fuß keine Spur einzudrücken vermag.
Was die Nacht gebunden hat, löset die Hipe des Tages wieder auf. Die
Körner gehen auseinander, Regen tränkt die offenen Zwischenräume, und
dient den einzelnen Körnern als Stoff zum wachsen. Der Gegensatz 'und
die wechselseitige Wirkung von Tag und Nacht, so wie die daraus hervor-
gehenden Umänderungen, wiederholen sich in größerem Maßstabe, und in
TM Hauptwörter (50): [T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
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I
8 Einleitung.
Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter
keinerlei Vorwände zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu
verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen.
Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu
versuchen, und falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine
richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeord-
nete Ausirägalinstanz zu bewirken, deren Ausspruch die sireitenden Theile
sich sofort zu unterwerfen haben.
Ii.
Besondere Bestimmungen.
Außer den in den vorhergehenden Artikeln bestimmten, auf die Fest-
stellung des Bundes gerichteten Punkten sind die verbündeten Mitglieder
übereingekommen, hiemit über folgende Gegenstände die in den nachste-
henden Artikeln enthaltenen Bestimmungen zu treffen, welche mit jenen
Artikeln gleiche Kraft haben sollen:
Art. 12. Diejenigen Bundesglieder, deren Besitzungen nicht eine
Volkszahl von 300.000 Seelen erreichen, werden sich mit den ihnen ver-
verwandten Häusern oder andern Bundesgliedern, mit welchen sie wenig-
stens eine solche Volkszahl ausmachen, zur Bildung eines gemeinschaftli-
chen obersten Gerichts vereinigen.
In den Staaten von solcher Volksmenge, wo schon jetzt dergleichen
Gerichte dritter Instanz vorhanden sind, werden jedoch diese in ihrer bis-
herigen Eigenschaft erhalten, wofern nur die Volkszahl, über welche sie
sich erstrecken, nicht unter 150.000 Seelen ist.
Den vier freien Städten steht das Recht zu, sich untereinander über
die Errichtung eines gemeinsamen obersten Gerichts zu vereinigen.
Bei den solchergestalt errichteten gemeinschaftlichen obersten Gerichten
soll jeder der Parteien gestattet sein, auf die Verschickung der Akten auf
eine deutsche Fakultät, oder an einen Schöppenstuhl, zur Abfassung des
Endurtheils anzutragen.
Art. 13. In allen Bundesstaaten wird eine landesständische Verfas-
sung Statt finden.
Art. 14. Ulli den im Jahre 1806 und seitdem mittelbar gewordenen
ehemaligen Reichsständen und Reichsangehörigen, in Gemäßheit der gegen-
wärtigen Verhältnisse, in allen Bundesstaaten einen gleichförmig bleiben-
den Rechtszustand zu verschaffen, so vereinigen die Bundesstaaten sich
dahin:
a) daß diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichts destoweniger
zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden, und ihnen das
Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe
verbleibt.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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47
Deutschlands Boden.
Schluß, daß alle'glättschermasse als feinkörniger Firn in der Firnregion
auf der Außenfläche entstehe, daß dann, wie iin Laufe der Jahre die
Masse sich zu Thal senkt, und zugleich durch unteres Abschmelzen dem
Grunde oder der Unterfläche sich nähert, jedes einzelne Korn an Umfang
gewinne, und daß dadurch die thatsächliche Ausdehnung der Glättscher
nach allen Richtungen bin theilweise bedingt werde.
Die größten Glättscher der Alpen liegen in den Thälern auf der
Nvrdseite, wohin die Sonne wenig scheint; hier senken sie sich sogar bis
zur Tiefe von 3.200 Fuß herab, während sie an solchen Stellen, die den
Tag über von der Sonne beschienen werden, erst mit der Firnlinie, die
zwischen 7.600 und 7.700 Fuß hoch zieht, beginnen. Die Eiskristalle,
aus welchen die Masse der Glättscher zusammengesept ist, lockern sich vor
dem Aufthauen der Gesammtmasse auseinander, so daß sich die einzelnen
aufthauenden Glättscherbruchstücke bewegen lassen. Aber auch bei dem
lockersten Zusammenhange der Kristalle und ihrer Beweglichkeit gegen ein-
ander, fallen sie doch nicht auseinander; ja es ist eine bedeutende Gewalt
erforderlich, um einen Kristall aus der Masse zu nehmen, und ohne ihn
zu zerbrechen, wird man kaum seine Absicht erreichen, denn die Kristalle,
im größern Durchmesser wohl über zwei Zoll, im kleinen aber über einen
Zoll im Durchmesser haltend, sind gleichsain nach allen Lagen und Rich-
tungen geleukförniig in einander gehängt, und jeder hilft seinen Nachbar
in die Masse einkeilen. Wenn nur ein Kristall herausgehoben ist, kaun
Man sehr leicht, einen nach dem andern, mit den Fingern wegnehmen,
und so die ganze Masse abtragen. Auch zerfällt diese, wenn einige Kri-
stalle aus derverbindulig gehoben sind, meist von selbst in Haufen. Kaum
wird es je möglich sein, bei den Kristallen eine bestimmte Form nachzu-
weisen, oder sie im Allgemeinen auf eine solche zurückzuführen. Im
Durchschnitte sind sie mehr länglich, als kubisch, und haben sehr oft auf
der einen Seite, selten auf beiden Seiten, einen großen Gelenkkopf mit
unbestimmten Flächen und Winkeln. Diese Unbestimmtheit hat dann noch
eine größer- in den umgebenden Kristallen zur Folge, die sich nach allen
Richtungen zusammenfügen, kleinere zwischen größere einschließen, und sich
kluinpenweise zusammenkeilen. Alle Außenflächen der Kristalle sind rauh,
warzig und gefurcht. Nur an abgerissenen Massen und Kanten, abep
nicht im ebenen Zusammenhange der Glättscher, pflegen sich die Kristalle
auseinander zu lockern.
Wenn man die untere Breite eines Glättschers untersucht, so sieht man
die fortwährend unten abschmelzende und gewölb- oder kuppenartig aus-
gemuschelte Unterfläche (denn die Glättscher ruhen nur mit einzelne» Fü-
ßen auf dem festen Gestein) sehr glatt, doch ausgezeichnet netzartig von
den Fugen der Kristalle bestrickt; ohne daß die Masse um diese
Fuge tiefer als die feste Masse der Kristalle eingeschmolzen wäre. Die
TM Hauptwörter (50): [T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein]]
TM Hauptwörter (200): [T95: [Gestein Schicht Wasser Boden Erde Granit Gebirge Masse Sand Teil], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T24: [Luft Wasser Wärme Körper Erde Wind Regen Höhe Temperatur Schnee], T6: [Berg Fuß Höhe Gipfel Gebirge Schnee Meer Fels Ebene See], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen]]
In den durch den Frieden von Lüneville vom 9ten Februar 1601 von
Deutschland abgetretenen und jetzt wieder damit vereinigten Provinzen
werden, bei Anwendung der obigen Grundsätze auf den ehemaligen unmit-
telbaren Reichsadel, diejenigen Beschränkungen Statt finden, welche die
dort bestehenden besondern Verhältnisse nothwendig machen.
Art. 15. Die Fortdauer der auf die Reinschiffsahrtsoktroi angewie-
senen direkten und subsidiarischen Renten, die durch den Reichsdeputations-
schluß vom 25sten Februar 1805 getroffenen Verfügungen in Betreff des
Schuldenwesens, und festgesetzter Pensionen an geistliche und weltliche In-
dividuen, werden von dem Bunde garantirt.
Die Mitglieder der ehemaligen Dom- und freien Reichsstifter haben
die Befugniß, ihre durch den erwähnten Reichsdeputationsschluß festgesetz-
ten Pensionen ohne Abzug in jedem init dem deutschen Bunde im Frieden
stehenden Staate verzehren zu dürfen.
Die Mitglieder des deutschen Ordens werden ebenfalls, nach den in
dein Reichsdeputationshauptschlusse von 1803 für die Domstifter festgesetz-
ten Grundsätzen, Pensionen erhalten, in sofern sie ihnen noch nicht hin-
reichend bewilligt worden, und diejenigen Fürsten, welche eingezogene Be-
sitzungen des deutschen Ordens erhalten haben, werden diese Pensionen
nach Verhältniß ihres Antheils an den ehemaligen Besitzungen bezahlen.
Die Berathung über die Regulirung der Suslentationskasse und der
Pensionen für die überreinifchen Bischöfe und Geistlichen, welche Pensionen
auf die Besitzer des linken Reinufers übertragen werden, ist der Bundes-
versammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist zu
beendigen; bis dahin wird die Bezahlung der erwähnten Pensionen auf
die bisherige Art fortgesetzt.
Art. 16. Die Verschiedenheit der kristlichen Religionsparteien kann
in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in
dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen.
Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine
möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Be-
kenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei, und wie
insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte, gegen die Ueber-
nahme aller Bürgerpflichten, in den Bundesstaaten verschafft und gesichert,
werden könne. Jedoch werden den Vekennern dieses Glaubens, bis dahin,
die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten
Rechte erhalten.
Art. 17. Das fürstliche Haus Thurn und Taxis bleibt in dem durch
den Reichsdeputationsschluß vom 25sten Februar 1803 oder in spätern
Verträgen bestätigten Besitz und Genuß der Posten in den verschiedenen
Bundesstaaten, so lange als nicht etwa durch freie Uebereiulunft ander-'
weitige Verträge abgeschlossen werden sollten.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschland Reichsdeputationsschluß
Deutschlands Bodeu. 40
Firnlinie auszuüben vermögen. Sie hängt nicht allein, oder vielleicht gar
nicht, von der Temperatur ab. Oberhalb der Firnlinie ist der Dunstkreis
auffallend trocken, und dies vielleicht Ursache, daß der Hochschnee als ein
rein kristallinisches Gebilde erscheint.
Die Höhe des beginnenden Firnes (die Firnlinie) scheint auch in der
Atmosfäre eine wichtige Linie, gleichsain eine neue, reinere Schichte zu
bezeichnen, welche die Schnee-, Firn-, Schmelzungs- und Ausdünstungs-
verhältniffe bedingt.
Daß die Firne nur an ihrer untern Fläche (wie die Glättscher) ab-
schmelzen, ist allgeinein bekannte Thatsache. Dagegen ist es unrichtig,
daß die Glättscher sich im Winter fest an den Boden anschließen, und
mit demselben zusammenfrieren.
Unter der Firnlinie schmilzt der jährliche Winterschnee nicht nur
schnell weg, ohne sich auch nur im geringsten in Glättscher zu verwan-
deln, sondern die Glättschermasse ist auch selbst an ihrer Oberstäche und
unten an den Seiienstächen in fortwährendem Abschmelzen oder Verflüch-
tigen begriffen. Eben so bekannt und thatsächlich ist das Vorrücken der
Glättscher, das jährlich 20 bis 6» Fuß beträgt. Der Glättscher wird
daher nicht in der Glactlcherregion gebildet, sondern enlstebt als Firn in
den höchsten Regionen, von wo er, unter fortwährender Entwickelung und
Gestaltung seiner Masse, in die Tiefe geschoben wird, in welcher er sich,
in der höchsten Bildung, auflöset.
Merkwürdig sind an den Glättschern die sogenannten Glätt scher-
tische und vorzüglich die Gufferlinien. Die erster» sind einzelne, ans
Glättscherkegeln ruhende, Steine, die letzter» hingegen zusammenhäng.nv..
über die Glättscher auslaufende, Schuttlinien. Als Thatsache fallt hier
auf, daß wenn die Gufferlinie noch in der Region des Firnes über den-
selben herabläuft, sie noch nicht über die Firnfläche erhoben ist, daß sie
aber, sobald sie die Firnlinie überschritten, und den Glättscher erreicht hat,
sich über seine Fläche, der ganzen Länge nach, wallartig aufthürmt. Die-
ses Emporwachsen steigt in deut Verhältnisse, in welchem der Glättscher
lang und wagerecht ist, und also im Herabsinken einen größer» Wider-
stand zu überwinden hat. Gegen den Alisgang der Glättscher, wo die
Masse ohne Widerstand vorrückt, oder vielleicht ihre höchste kristallinische
Bildung erreicht hat, sinkt die, oft gegen 80 Fuß hohe, Gufferlinie wieder
ganz zur Glättscherfläche herab, und kann sich nicht mehr über dieselbe
erheben. Gleiches ist auch der Fall bei den Glättschertischen. Nie wird
man die Gufferlinie von Schründen durchzogen finden. Wenn eine Oneer,
spalte sich über den Glättscher zielvt, hört sie iininer an der Gufferlinie
auf, und wenn dem Zlzge der Spalte ein Gtättscherliseb in die Linie
kömmt, so umgebt er diesen, und fährt dann wieder in seiner Richtung
Hoffmanns Deütschl. u. s. Bew. 4
TM Hauptwörter (50): [T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
TM Hauptwörter (100): [T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T93: [Alpen See Schweiz Rhein Berg Bodensee Fuß Italien Schweizer Paß], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht]]
TM Hauptwörter (200): [T24: [Luft Wasser Wärme Körper Erde Wind Regen Höhe Temperatur Schnee], T95: [Gestein Schicht Wasser Boden Erde Granit Gebirge Masse Sand Teil], T90: [Alpen See Schweiz Inn Rhein Bodensee Gotthard Paß Rhone Italien]]