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1. Vaterländische Geschichte - S. uncounted

1909 - Nürnberg : Korn
l|y|n Trümmern liegt Schloß Wittelsbach — Es sank ins Tal der hohe Turm, And aus den alten Mauern brach Sich Stein um Stein der wilde Sturm. Doch fester hält als Fels und Stein, Was Treue bindet, Pflicht und Recht, Und unerschütterlich wird's sein, Wenn so gegründet ein Gelchlecht. So stehst du da für adse Veit Im Wetter und im Sturmgebraus Auf Vagerntreue, Dir geweiht: $ Wittelsbacher Königshaus! Franz Vrttmar.

2. Probleme und Prinzipien des Geschichts-Unterrichts - S. II

1912 - Straßburg i. E. : Bull
Aus Schule Und Leben Beiträge zur Pädagogik und allgemeinen Bildung Herausgegeben von Karl König, Kreisschulinspektor, Mülhausen i. E. Unter Mitwirkung von Studienrat Dr. Andreä, München; Mittelschullehrer Bernard, Mülhausen i. E.; Seminarlehrer Brock-Haus, Straßburg; Mittelschullehrer Brücker, Mülhausen i. E.; Prof. Dr. Brunner, Pforzheim; Prof. Dr. Budde, Hannover; Rektor Dr. Felsch, Magdeburg; Dr. Th. Fritzsch, Leipzig; Direktor Martin Glück, Stuttgart; Reallehrer Grabs, Glogau; Schulrat Dr. Hartmann, Kamenz; Rektor Hauptmann, Straßburg; Rektor Hollkamm, Wolmirstedt; Rektor Hossann, Straßburg; Mittelschullehrer Issler, Colmar; Lehrer Jetter, Kirchheim a. Teck; Direktor Kunz, Illzach; Seminar-Oberlehrer Fritz Lehmensick, Dresden; Vorsteher Lienhardt, Straßburg-Schiltig-heim; Lehrer Ernst Linde, Gotha; Kreisschulinspektor Lombard, Molsheim; Hauptlehrer J.meyer, Rappoltsweiler; Direktor Dr. Pabst, Leipzig; Prof. Dr. Rein, Jena; Rektor A. Rude, Nakel a. d. Netze, Privatdozent Dr. F. A. Schmid, Heidelberg; Schriftsteller Christian Schmitt, Straßburgi.e.; Lehrer K. Schreiber, Würzburg; Seminardirektor Tesch, Herford; Hilfsschullehrer Truschel, Straßburg; Rektor Walter, Straßburg i. E.; Kreisschulinspektor Wendling, Saarunion; Rektor Wigge, Artern; Dr. Hans Zimmer, Leipzig u. a. Ii. Reihe, Nummer 4: Probleme Und Prinzipien Des Geschichts-Unterrichts Durch Beispiele erläutert. Von Fritz Lehmensick, Seminar-Oberlehrer in Dresden.

3. Geschichte - S. uncounted

1872 - Leipzig : Siegismund & Volkening
L e r n b u ch für den Unterricht in der Bearbeitet von H. Damm, Rektor der Stadtschulen i» Suhl. 1 lieft. Geschichte. Dritte verme hrte Auflage. Wz Leipzig, 1872. Verlag von Siegismund & Bolkening. Buchhandlung für Pädagog. Literatur. /W

4. Der Weltkrieg - S. uncounted

1918 - Leipzig : Voigtländer
3n der Aeuordnung des Geschichtslehrplanes fr die hheren Lehranstalten in preuflen ist fr Quinta u. a. bestimmt: .. Dabei sollen, wie in Sexta und in den brigen Klassen, wo Unterricht in deutscher Geschichte statt-findet, die geschichtlichen Verhltnisse des Ortes und der Heimatprovin? der Schule besonders bercksichtigt werden.... Dieser Forderung entsprechen die den Nndr'schen Lehrbchern betgegebenen Landes- und provin?! algeschichten. Verzeichnis f. S. 4 des Umschlages.

5. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 4

1836 - Stuttgart : Scheible
4 Einleitung. Deutsche Bundesakte vom «ten Juni iui5. I m N a in e n der a l l e r h e i l i g st e n und u n t h e i l b a r e n D r e i e i n i g k e i t. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, den gemein- samen Wunsch hegend, den 6ten Artikel des pariser Friedens vom Zosten Mai 1814 in Erfüllung zu sehen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europa's hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem be- ständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behufe ihre Ge- sandten und Abgeordneten am Kongresse in Wien mit Vollmachten ver- sehen, nämlich: Seine kaiserlich-königliche apostolische Majestät den Herrn Kleinen- Wenzeslaus Lothar Fürsten von Metternich u. s. w. Hier folgen die Namen der Bevollmächtigten. In Gemäßheit dieser Beschlüsse haben die vorstehenden Bevollmächtig- ten, nach geschehener Auswechslung ihrer richtig befundenen Vollmachten, folgende Artikel verabredet: Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, mit Einschluß J.j. M.m. des Kaisers von Oesterreich, und der Kö- nige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande; und zwar der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reiche gehörigen Besitzungen; der König von Dä- nemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll. Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Art. 3. Alle Bundesglieder haben, als solche, gleiche Rechte. Sie verpflichten sich alle gleichmäßig, die Bundesakte unverbrüchlich zu halten. Art. 4. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch die Bundes- versammlung besorgt, in welcher alle Glieder desselben durch ihre Bevoll- mächtigten theils einzelne, theils Gesammtstimmen folgendermaßen, je- doch unbeschadet ihres Ranges, führen: 1) Oesterreich ....... i Stimme 2) Preußen . . ... . . i —

6. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 45

1836 - Stuttgart : Scheible
Deutschlands Boden. 45 Seen, welche die Alpen auf der Nordseite und Südseite umlagern, sind auf der Nordseite ain häufigsten. Die Luft ist, besonders auf den höheren Theilen der Alpen, viel dün- ner, leichter und durchsichtiger, als in tiefer liegenden Landstrichen. Des- halb erscheinen hier entfernte Gegenstände viel näher, und man täuscht sich oft außerordentlich über die. Hohe und Entfernung einzelner Berge und Bergtheile, wenn man diesen Umstand unbeachtet läßt, und bis das Auge sich an diese Erscheinung gewöhnt, und der Reisende einen Maßstab gewonnen hat. Die leichte und.dünne Luft ist ferner llrsache, daß die Sonnenstralen in den hohen Gegenden eine geringere Wärme hervorbrin- gen, und der Dunstkreis daselbst im Sommer kälter ist, als in niedrigeren, unter gleicher Breite liegenden, Gegenden, und daß in einer bestimmten Höhe ewige Winterkälte herrscht, weshalb der Schnee daselbst nicht schmilzt. Der Schnee, welcher auf den niederern Theilen des Alpengebirges, wie im Flachlande, aus Flocken besteht, ist in den höchsten Regionen körnig, und wird dann Firn genannt. Die Firnkörner mögen nicht überall von gleicher Größe sein; auf d'oedi (Tödi) fand ich sie etwas größer, als ein Steckuadelkovf ist. Vergebens versuchte ich einen Schneeball daraus zu machen, und glaube daher, daß aus Firnschnee keine Nolllauinen oder soge- nannte Schlaglauinen sich erzeugen, sondern diese nur in tieferen Regionen, wo der Schnee aus Flocken besteht, sich bilden können. Die von Firn überdeckten Berge werden in manchen Gegenden, sehr richtig, Firner genannt, in andern nennt man sie Schneeberge, und in noch andern, sehr unpassend, Eisberge oder Eisgebirge. Tiefer als der Firn liegen die Glättscher, welche auö Eis beste- hen, und da mit ihrem obern Theile anfangen, wo der Firn mit seinem untern Ende aufhört. Der Uebergang ist kaum zu bemerken, und die Glättscher scheinen den Firnen ihr Dasein zu verdanken, und die Fortsetzung des Firns in tiefere Region zu sein. — In einer Höhe von mehr als zehn kaufend Fuß ist die Firnmasse, selbst im höchsten Sommer und an heißen Tagen, so fest, daß der Fuß nur eine wenig bemerkbare Spur darin zu- rückläßt. Der Schnee über der Firnlinie scheint, bei erhöheter Luftwärine, Mehr in Luft- als in Wasserform überzugehen, scheint mehr auszudünsten, als zu zerstießen. Auf jeden Fall sintert der Hochschnee, ohne flüssig zu werden, in Körner zusammen. Die gekörnte Masse ist im Sommer einem fortwährenden Wärmewechsel ausgesetzt, und die heftige Kälte der Nacht Macht sie so fest, daß der Fuß keine Spur einzudrücken vermag. Was die Nacht gebunden hat, löset die Hipe des Tages wieder auf. Die Körner gehen auseinander, Regen tränkt die offenen Zwischenräume, und dient den einzelnen Körnern als Stoff zum wachsen. Der Gegensatz 'und die wechselseitige Wirkung von Tag und Nacht, so wie die daraus hervor- gehenden Umänderungen, wiederholen sich in größerem Maßstabe, und in

7. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 8

1836 - Stuttgart : Scheible
I 8 Einleitung. Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwände zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen, und falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeord- nete Ausirägalinstanz zu bewirken, deren Ausspruch die sireitenden Theile sich sofort zu unterwerfen haben. Ii. Besondere Bestimmungen. Außer den in den vorhergehenden Artikeln bestimmten, auf die Fest- stellung des Bundes gerichteten Punkten sind die verbündeten Mitglieder übereingekommen, hiemit über folgende Gegenstände die in den nachste- henden Artikeln enthaltenen Bestimmungen zu treffen, welche mit jenen Artikeln gleiche Kraft haben sollen: Art. 12. Diejenigen Bundesglieder, deren Besitzungen nicht eine Volkszahl von 300.000 Seelen erreichen, werden sich mit den ihnen ver- verwandten Häusern oder andern Bundesgliedern, mit welchen sie wenig- stens eine solche Volkszahl ausmachen, zur Bildung eines gemeinschaftli- chen obersten Gerichts vereinigen. In den Staaten von solcher Volksmenge, wo schon jetzt dergleichen Gerichte dritter Instanz vorhanden sind, werden jedoch diese in ihrer bis- herigen Eigenschaft erhalten, wofern nur die Volkszahl, über welche sie sich erstrecken, nicht unter 150.000 Seelen ist. Den vier freien Städten steht das Recht zu, sich untereinander über die Errichtung eines gemeinsamen obersten Gerichts zu vereinigen. Bei den solchergestalt errichteten gemeinschaftlichen obersten Gerichten soll jeder der Parteien gestattet sein, auf die Verschickung der Akten auf eine deutsche Fakultät, oder an einen Schöppenstuhl, zur Abfassung des Endurtheils anzutragen. Art. 13. In allen Bundesstaaten wird eine landesständische Verfas- sung Statt finden. Art. 14. Ulli den im Jahre 1806 und seitdem mittelbar gewordenen ehemaligen Reichsständen und Reichsangehörigen, in Gemäßheit der gegen- wärtigen Verhältnisse, in allen Bundesstaaten einen gleichförmig bleiben- den Rechtszustand zu verschaffen, so vereinigen die Bundesstaaten sich dahin: a) daß diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichts destoweniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleibt.

8. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 47

1836 - Stuttgart : Scheible
47 Deutschlands Boden. Schluß, daß alle'glättschermasse als feinkörniger Firn in der Firnregion auf der Außenfläche entstehe, daß dann, wie iin Laufe der Jahre die Masse sich zu Thal senkt, und zugleich durch unteres Abschmelzen dem Grunde oder der Unterfläche sich nähert, jedes einzelne Korn an Umfang gewinne, und daß dadurch die thatsächliche Ausdehnung der Glättscher nach allen Richtungen bin theilweise bedingt werde. Die größten Glättscher der Alpen liegen in den Thälern auf der Nvrdseite, wohin die Sonne wenig scheint; hier senken sie sich sogar bis zur Tiefe von 3.200 Fuß herab, während sie an solchen Stellen, die den Tag über von der Sonne beschienen werden, erst mit der Firnlinie, die zwischen 7.600 und 7.700 Fuß hoch zieht, beginnen. Die Eiskristalle, aus welchen die Masse der Glättscher zusammengesept ist, lockern sich vor dem Aufthauen der Gesammtmasse auseinander, so daß sich die einzelnen aufthauenden Glättscherbruchstücke bewegen lassen. Aber auch bei dem lockersten Zusammenhange der Kristalle und ihrer Beweglichkeit gegen ein- ander, fallen sie doch nicht auseinander; ja es ist eine bedeutende Gewalt erforderlich, um einen Kristall aus der Masse zu nehmen, und ohne ihn zu zerbrechen, wird man kaum seine Absicht erreichen, denn die Kristalle, im größern Durchmesser wohl über zwei Zoll, im kleinen aber über einen Zoll im Durchmesser haltend, sind gleichsain nach allen Lagen und Rich- tungen geleukförniig in einander gehängt, und jeder hilft seinen Nachbar in die Masse einkeilen. Wenn nur ein Kristall herausgehoben ist, kaun Man sehr leicht, einen nach dem andern, mit den Fingern wegnehmen, und so die ganze Masse abtragen. Auch zerfällt diese, wenn einige Kri- stalle aus derverbindulig gehoben sind, meist von selbst in Haufen. Kaum wird es je möglich sein, bei den Kristallen eine bestimmte Form nachzu- weisen, oder sie im Allgemeinen auf eine solche zurückzuführen. Im Durchschnitte sind sie mehr länglich, als kubisch, und haben sehr oft auf der einen Seite, selten auf beiden Seiten, einen großen Gelenkkopf mit unbestimmten Flächen und Winkeln. Diese Unbestimmtheit hat dann noch eine größer- in den umgebenden Kristallen zur Folge, die sich nach allen Richtungen zusammenfügen, kleinere zwischen größere einschließen, und sich kluinpenweise zusammenkeilen. Alle Außenflächen der Kristalle sind rauh, warzig und gefurcht. Nur an abgerissenen Massen und Kanten, abep nicht im ebenen Zusammenhange der Glättscher, pflegen sich die Kristalle auseinander zu lockern. Wenn man die untere Breite eines Glättschers untersucht, so sieht man die fortwährend unten abschmelzende und gewölb- oder kuppenartig aus- gemuschelte Unterfläche (denn die Glättscher ruhen nur mit einzelne» Fü- ßen auf dem festen Gestein) sehr glatt, doch ausgezeichnet netzartig von den Fugen der Kristalle bestrickt; ohne daß die Masse um diese Fuge tiefer als die feste Masse der Kristalle eingeschmolzen wäre. Die

9. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 10

1836 - Stuttgart : Scheible
In den durch den Frieden von Lüneville vom 9ten Februar 1601 von Deutschland abgetretenen und jetzt wieder damit vereinigten Provinzen werden, bei Anwendung der obigen Grundsätze auf den ehemaligen unmit- telbaren Reichsadel, diejenigen Beschränkungen Statt finden, welche die dort bestehenden besondern Verhältnisse nothwendig machen. Art. 15. Die Fortdauer der auf die Reinschiffsahrtsoktroi angewie- senen direkten und subsidiarischen Renten, die durch den Reichsdeputations- schluß vom 25sten Februar 1805 getroffenen Verfügungen in Betreff des Schuldenwesens, und festgesetzter Pensionen an geistliche und weltliche In- dividuen, werden von dem Bunde garantirt. Die Mitglieder der ehemaligen Dom- und freien Reichsstifter haben die Befugniß, ihre durch den erwähnten Reichsdeputationsschluß festgesetz- ten Pensionen ohne Abzug in jedem init dem deutschen Bunde im Frieden stehenden Staate verzehren zu dürfen. Die Mitglieder des deutschen Ordens werden ebenfalls, nach den in dein Reichsdeputationshauptschlusse von 1803 für die Domstifter festgesetz- ten Grundsätzen, Pensionen erhalten, in sofern sie ihnen noch nicht hin- reichend bewilligt worden, und diejenigen Fürsten, welche eingezogene Be- sitzungen des deutschen Ordens erhalten haben, werden diese Pensionen nach Verhältniß ihres Antheils an den ehemaligen Besitzungen bezahlen. Die Berathung über die Regulirung der Suslentationskasse und der Pensionen für die überreinifchen Bischöfe und Geistlichen, welche Pensionen auf die Besitzer des linken Reinufers übertragen werden, ist der Bundes- versammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist zu beendigen; bis dahin wird die Bezahlung der erwähnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. Art. 16. Die Verschiedenheit der kristlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Be- kenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte, gegen die Ueber- nahme aller Bürgerpflichten, in den Bundesstaaten verschafft und gesichert, werden könne. Jedoch werden den Vekennern dieses Glaubens, bis dahin, die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten. Art. 17. Das fürstliche Haus Thurn und Taxis bleibt in dem durch den Reichsdeputationsschluß vom 25sten Februar 1803 oder in spätern Verträgen bestätigten Besitz und Genuß der Posten in den verschiedenen Bundesstaaten, so lange als nicht etwa durch freie Uebereiulunft ander-' weitige Verträge abgeschlossen werden sollten.

10. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 49

1836 - Stuttgart : Scheible
Deutschlands Bodeu. 40 Firnlinie auszuüben vermögen. Sie hängt nicht allein, oder vielleicht gar nicht, von der Temperatur ab. Oberhalb der Firnlinie ist der Dunstkreis auffallend trocken, und dies vielleicht Ursache, daß der Hochschnee als ein rein kristallinisches Gebilde erscheint. Die Höhe des beginnenden Firnes (die Firnlinie) scheint auch in der Atmosfäre eine wichtige Linie, gleichsain eine neue, reinere Schichte zu bezeichnen, welche die Schnee-, Firn-, Schmelzungs- und Ausdünstungs- verhältniffe bedingt. Daß die Firne nur an ihrer untern Fläche (wie die Glättscher) ab- schmelzen, ist allgeinein bekannte Thatsache. Dagegen ist es unrichtig, daß die Glättscher sich im Winter fest an den Boden anschließen, und mit demselben zusammenfrieren. Unter der Firnlinie schmilzt der jährliche Winterschnee nicht nur schnell weg, ohne sich auch nur im geringsten in Glättscher zu verwan- deln, sondern die Glättschermasse ist auch selbst an ihrer Oberstäche und unten an den Seiienstächen in fortwährendem Abschmelzen oder Verflüch- tigen begriffen. Eben so bekannt und thatsächlich ist das Vorrücken der Glättscher, das jährlich 20 bis 6» Fuß beträgt. Der Glättscher wird daher nicht in der Glactlcherregion gebildet, sondern enlstebt als Firn in den höchsten Regionen, von wo er, unter fortwährender Entwickelung und Gestaltung seiner Masse, in die Tiefe geschoben wird, in welcher er sich, in der höchsten Bildung, auflöset. Merkwürdig sind an den Glättschern die sogenannten Glätt scher- tische und vorzüglich die Gufferlinien. Die erster» sind einzelne, ans Glättscherkegeln ruhende, Steine, die letzter» hingegen zusammenhäng.nv.. über die Glättscher auslaufende, Schuttlinien. Als Thatsache fallt hier auf, daß wenn die Gufferlinie noch in der Region des Firnes über den- selben herabläuft, sie noch nicht über die Firnfläche erhoben ist, daß sie aber, sobald sie die Firnlinie überschritten, und den Glättscher erreicht hat, sich über seine Fläche, der ganzen Länge nach, wallartig aufthürmt. Die- ses Emporwachsen steigt in deut Verhältnisse, in welchem der Glättscher lang und wagerecht ist, und also im Herabsinken einen größer» Wider- stand zu überwinden hat. Gegen den Alisgang der Glättscher, wo die Masse ohne Widerstand vorrückt, oder vielleicht ihre höchste kristallinische Bildung erreicht hat, sinkt die, oft gegen 80 Fuß hohe, Gufferlinie wieder ganz zur Glättscherfläche herab, und kann sich nicht mehr über dieselbe erheben. Gleiches ist auch der Fall bei den Glättschertischen. Nie wird man die Gufferlinie von Schründen durchzogen finden. Wenn eine Oneer, spalte sich über den Glättscher zielvt, hört sie iininer an der Gufferlinie auf, und wenn dem Zlzge der Spalte ein Gtättscherliseb in die Linie kömmt, so umgebt er diesen, und fährt dann wieder in seiner Richtung Hoffmanns Deütschl. u. s. Bew. 4
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