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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 2 - S. 185

1854 - Leipzig : Engelmann
Die englische Thronumwälzung. 185 die Regierung des brittischen Gemeinwesens anfangs eine Verbindung. Als aber der englische Gesandte im Haag von flüchtigen Royalisten ermordet und sein Nachfolger schwer beleidigt ward, ohne daß man die Thater auswies, erfolgte ein Bruch zwischen Großbritannien und Holland. Die von dem Parlamente erlassene Schisfahrts (Navigations)-Akte, wornach „bei Strafe der Consiscation von Schiff und Ladung, Auswärtige fortan keine andern Maaren als selbst erzeugte, auf eigenen Schiffen nach England bringen dürften," versetzte dem holländischen Zwischenhandel einen furcht- baren Schlag. Als die geforderte Zurücknahme verweigert wurde, brach der Krieg aus, den Cromwell eben so sehr wünschte als ihn die Generalstaaten gern vermieden hätten. Anfangs behaupteten die Holländer ihren Ruhm im Seekriege; große Schlachten wurden gewonnen und die holländischen See- helden Tro mp und Ruyter befuhren die Themse und verwüsteten die Ge- stade; aber bald nahm das unter den Stuarts vernachlässigte Seewesen einen mächtigen Aufschwung; die Tage der Armada kehrten wieder und der eng- lische Admiral Blake, ein Mann von altem Republikanersinn und rauher Tugend, trug in einer dreitägigen Seeschlacht über Tromp und Ruyter den Sieg davon. Monk,im Land- und Seekrieg gleich erfahren, und gleich glücklich, vermehrte Englands Ruhm durch neue Seesiege. Holland mußte einen nachtheiligen Frieden schließen, die Stuarts aus seinem Lande entfer- nen und den minderjährigen Prinzen Wilhelm von Oranien, einen Verwandten der englischen Konigsfamilie, von der Statthalterwürde aus- schließen. Die Schiffahrtsakte aber blieb bestehen. Auch ein Krieg mit Spanien nahm für England einen glücklichen Ausgang. Der Hafen von Dünkirchen und oie fruchtbare Insel Jamaica wurden dem auswärtigen Gebiet der Republik beigefügt. Die Corsaren von Nordafrika züchtigte Cromwell mit starker Hand und machte England zu Land und zur See ge- fürchtet und geachtet. tz. 603. Die Verfassungskämpfe. Diese Erfolge weckten das Selbst- gefühl des Parlaments; es suchte die Seemacht auf Kosten des Landheers zu heben und dachte auf Vermehrung seiner Mitglieder durch Einberufung ausge- stoßencr Presbyterianer. Von diesen Entwürfen fürchtete Cromwell Gefahr für seine Macht; daher beschloß er die Auflösung des langen Parlaments. Nachdem er das Haus mit Truppen umstellt, trat er in seiner schwarzen Purita- nertracht in den Saal, hielt eine mit Schmähungen angesüllte Rede und trieb dann die Anwesenden mit Hülfe der eingetretenen Soldaten hinaus, indem er dem Einen zurief: „Du bist ein Trunkenbold!" dem Andern: „Du bist ein Ehe- brecher!" dem Dritten: „Du bist ein Hurer!" Ein neuer, größtentheils aus Offi- zieren zusammengesetzter Staatsrath übernahm nunmehr unter Cromwell's Vorsitz die Bildung eines andern Parlaments. Hiezu ließ man in allen Bezirken Listen von frommen, gottesfürchtigen Leuten ansertigen, und wählte dann aus den „Heiligsten" die Passendsten als Vertreter der drei Reiche aus. Diese, nach dem Lederhändler Preisegottba reboñe spottweise das B a re b on e (T o d- tenknochen)- Parlament genannte Versammlung gab schon durch die bibli- Oktbr. 1651. Februar 1653. 15. April 1654. 19. April 1653.

2. Bd. 2 - S. 194

1854 - Leipzig : Engelmann
4. Dccbr. 1642. 14. Mai 16415. 194 Das siebenzehnte Jahrhundert. oder die den bestehenden Rechten zu nahe traten, in ihre Gesetzregister einzutragen, was zur Folge hatte, daß die Unterbeamten in den Provinzen dieselben nicht vollzogen. Nur wenn der König selbst den Sitzungen beiwohnte (lit de justice), mußte jede Widerrede verstummen. Da die Beamtenstellen um hohe Summen gekauft wurden und gegen eine jährliche Abgabe, Paulette, in den Familien erblich blieben, so hatten Alle gleiches Interesse, daß die Rechte jedes Einzelnen sorgfältig geachtet wurden. Die Parlamente theilten mit dem Königthum den Vorzug der Souveränetät. Dieser Beamtenmacht trat Richelieu energisch entgegen. Die Parlamente mußten Abbitte thun, wenn ihre Einwendungen ungeeignet oder vermessen schie- nen; durch Einführung von Intendanten, die blos vom Minister abhingen, schwachteer die Gewalt der Provinzialbeamten und durch Aufstellung außer- ordentlicher Gerichtshöfe für politische Vergehungen minderte er den Geschaftskreis der Parlamentsgerichte. „So machte Richelieu aus allen bösen Bestrebungen und Thorheiten der Parteien in Frankreich, aus der Schwache des deutschen Reichs und der Unfähigkeit Spaniens gleichsam ein Kapital, das er zu den Zwecken der königlichen Unumschranktheit gebrauchte. Er war ein Absolutist ganz nach Macchiavelli's Sinn, dessen persönliche Leidenschaften sich mit denen für das Staatsinteresse verschinolzen, dem man seine grausame Harte verzieh, weil er dem Staate nach Außen eine nie besessene Macht gab, dessen Bestrebun- gen, weil sie dem Staate förderlich und in rücksichtsloser Consequenz verfolgt wurden, von stets treuem Glück begleitet waren." — Auch als Gesetzgeber der französischen Literatur trat Richelieu auf, indem er durch Gründung der aus 40 Mitgliedern bestehenden fra n z ö si sch e n A k a d em i e einen obersten Gerichtshof des Geschmacks und der Sprache aufzustellen suchte. Aber im Gebiete der freien Wissenschaft war sein despotischer Geist nicht zum Heile. tz. 610. Mazarin und die Fronde. Im Jahr 1642 starb Ri ch e- lieu, gehaßt und gefürchtet von König und Volk, aber bewundert von Mit- und Nachwelt, die Geißel der Großen und der Unterdrücker aller Be- vorrechteten. Ludwig Xiii., ein Fürst ohne große Tugenden und Laster, abhängig von Jedem, der sich seine Gunst zu erwerben oder sich ihm furcht- .bar zu machen wußte, folgte ihm bald nach. Sein letzter Wille übergab die Regierung während seines Sohnes Minderjährigkeit einem Regentschafts- rathe, worin die Königin Anna von Oestreich, eine Schwester Phi- lipps Iv. von Spanien, nur eine untergeordnete Stelle einnahm, und der Italiener Mazarin, der Erbe von Richelieu's Amt und Staatsgrundsätzen, lenkendes Haupt war. Aber Anna war bisher die Stütze und Hoffnung des Adels gewesen; von ihrer Hand erwartete er die verlorne Macht wieder, so wie anderseits die Parlamente auch ihr gebrochenes Ansehen unter der weib- lichen Regierung wieder fester zu begründen hofften. Beide waren daher einer Verwaltung feind, die Richelieu's Grundsätze befolgen wollte, und es gelang ohne Mühe einer Partei von Edelleuten, die man die Wichtigen nannte, und an deren Spitze der junge Herzog von Beauford stand, das Testament Ludwigs Xiii. bei dem Parlamente für nichtig erklären zu lassen und die Regentschaft einzig den Händen der Königin anzuvertrauen. Anna war jedoch nicht Willens, die Schranken der Königsmacht, die Richelieu

3. Bd. 2 - S. 252

1854 - Leipzig : Engelmann
11. Dec, 1718, 1719-21. 1719. 1720. 252 Erste Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts. Tod. Als er bei nächtlicher Weile an eine Brustwehr gelehnt den Arbeitern in den Laufgräben zusah, ward er getddtet. Die Kugel, die seinem Leben ein Ende machte, kam wahrscheinlich von Mörderhand. — Karls Tod hatte in Schweden eine Umgestaltung der Verfassung, eine Reihe nach- theilkger Friedensschlüsse mit den verbündeten Mächten und den Ju- stizmord des Ministers G örz zur Folge. b) Die innern Zustände. §. 649. 1) Schweden. Der schwedische Adel, des Militärdespotismus langst müde, benutzte die streitige Thronfolge zur Wiedererlangung der ihm von Karl Xl entrissenen Rechte. Ehe Karls Xu. jüngere Schwester Ulrike Eleonore und ihr Gemahl Friedrich von Hessen-Cassel von den Standen (die ihr altes Wahlrecht sich wieder beilegten und den rechtmäßigen Thronerben Karl Friedrich von Holstein-Gottorp, den Sohn von Karls Xu. ältester Schwester, umgingen) auf den schwedischen Thron gehoben wurden, mußten sie der unumschränkten Königsmacht entsagen und nicht nur in die Wiederherstellung der alten Verfassung willigen, sondern auch dem neu errich- teten aristokratischen Reichsrath eine so unabhängige Stellung einraumen, daß dieser allmählich zu einer mitr eg ier enden Behörde emporstieg. Als ständiger Ausschuß der Reichsftände, denen die oberste Macht- vollkommenheit (Souveränetät) beigelegt ward, sollte der Reichsrath nur diesen verantwortlich sein. — Dies hatte die Folge, daß nach und nach alle Re- gierungsgewalt in die Hände des nach Stimmenmehrheit entscheidenden Reichsraths kam und die Königswürde zu einer machtlosen Ehre herabsank. Schwedens Verfassung wurde eine drückende Oligarchie; der Reichsrath, in dem der König nur zwei Stimmen hatte, entschied über alle Regierungssachen und besetzte die obersten Stellen im Heer, in der Justiz und in der Verwaltung. — Als erstes Opfer der zur Macht gelangten Adelspartei (von der auch wahrscheinlich des Königs Ermordung ausgegangen) blutete Karls verhaßter Rathgeber Görz. Ohne der beschuldigten Staatsverbrechen überführt zu sein ward er durch ein ungerechtes und höchst parteiisches Gerichtsverfahren zum Tode verurtheilt und grausam hingerichtet. Und damit der Reichsrath seine neu errun- gene Gewalt in Sicherheit und Ruhe genießen könne, wurden alsbald mit den gegen Schweden verbündeten Mächten Friedensschlüsse eingegangen, bei denen der Adel mehr seinen Eigennutz als den Vortheil und die Ehre des Landes berücksichtigte. Von dem an schied Schweden aus der Reihe der Großmächte; an seine Stelle trat Rußland. In den Fried en ssch lü sse n erwarb Georg I. von England gegen Entrichtung einer Million Thaler an die schwedische Regierung das Hcrzogthum Bremen und Ver- de n sür sein Stammland Hannover; Friedrich Wilhelm I. von Preußen behielt für zwei Millionen Thaler das von ihm besetzte Stettin und Vorp ommern bis an die Peene, nebst den Inseln Usedom und Wollin. Dänemark erlangte den Besitz der dem Herzog von Holstein-Gottorp entrissenen Provinz Schleswig, gab aber die schwe- dischen Eroberungen (Stralsund, Greifswald u. a.) zurück, nachdem Schweden aus die bisher genossene Sund-Zollfreiheit verzichtet. Gegen die alten Grundrechte, wornach Schleswig und Holstein vereint und ungetheilt bleiben sollten, verband Friedrich Iv. das Herzogthum Schleswig mit Dänemark und unterwarf es widerrechtlich dem däni-

4. Bd. 2 - S. 253

1854 - Leipzig : Engelmann
253 Das Zeitalter Ludwigs Xiv. schen Königsgesetz, ein Verfahren, das in der neuesten Zeit seine blutigen Früchte getragen hat. — August Ii. wurde als König von Polen anerkannt. Am längsten dauerte der Krieg mit Rußland. Erst als Peter die schwedische Küste mit Feuer und Schwert barbarisch verheeren ließ, willigte endlich die Regierung im Frieden von Nystädt in die Abtretung der reichen Provinzen Jngermanland, Esthland, Lievland und eines Theils von Ca re lien an die Russen gegen die geringe Entschä- digung von zwei Millionen Thaler. §. 650. 2) Rußland. Wie ganz anders ging Rußland aus dem Kampfe hervor. Der Zaar, der nunmehr den Kaisertitel annahm, hatte seinem Reiche blühende, cultivirte Länder erworben, seiner neugegründeten Seemacht zwei Meere erschlossen, die wenig bevölkerte Provinz Jngermanland durch erzwungene Uebersiedelung volkreich gemacht, Petersburg, das der europäischen Cultur naher lag als Moskau, zum Sitz der Regierung und zur Hauptstadt des Reiches erhoben und durch großartige Anlagen und Bauwerke in Aufschwung gebracht. Durch Anlegung von Canälen und Landstraßen erleichterte Peter den inner» Verkehr seines unermeßlichen Reiches; mit den Seestaaten des Auslandes wurden direkte Handelsverbindungen angeknüpst und zu dem Ende Seehäfen angelegt und die Schiffahrt befördert. Gewerbe und Manufakturen erfreuten sich besonderer Begünstigungen und neu erschaffene Berg we rke för- 4 derten den inneren Reichthum des Landes zu Tage. Dies hatte zur Folge, daß am Ende des zweiundzwanzigjährigen Krieges der russische Staat nicht nur schul- denfrei war, sondern das Finanzwesen sich in so gutem Zustande befand, daß der Kaiser unmittelbar nachher einen Krieg gegen Persien, hauptsächlich für 1722-24 Handelszwecke, unternehmen konnte. Auch die ganze Verwaltung des Reichs bekam durch Peter eine neue Gestalt. An die Stelle des alten Bojarenhofs trat der vom Kaiser abhängige und von ihm ernannte Senat als oberstes Reichsgericht in Petersburg; und in den Ukasen wurde nicht mehr wie früher der Zustimmung der Bojaren zu dem Willen des Souveräns gedacht. Zehn neue Regierungs-Kollegien mit bestimmtem Geschäftskreis leiteten die Verwaltung in den Provinzen. Eine nach französischem Muster eingerichtete Polizei sicherte die Hauptstadt, aber leider glaubte Peter, daß eine geheime J n- quisitionskanzlei auch zur guten Polizei gehöre, und ließ daher dieses von Iwan Wasiljewitsch gegründete schreckliche Institut bestehen. — Ja selbst eine Akademie der Wissenschaften wurde in Petersburg gegründet, aber von ihren gelehrten Forschungen hatte das rohe Volk keinen Gewinn. — Eine der folgen- reichsten Neuerungen Peters des Großen war die Aufhebung der Patriar- 1700. chenwürde und die Errichtung der h e i l i g e n S y n 0 d e als oberster Kirchen- behörde, welcher der Kaiser Verhaltungsbefehle ertheilte. Eine nach dem Tode des Patriarchen Adrian von Peter angeordnete zwanzigjährige Verwesung sei- ner Stelle hatte das Volk zuvor eines kirchlichen Oberhauptes entwöhnt. Hätte Peter noch seinen Plan, dem ganzen Reiche ein allgemeines Gesetzbuch zu ver- leihen, ausgeführt, so wäre die Staatsorganisation zur Vollendung gebracht wor- den. — Aber wie viel Peter auch für Cultivirung seines Landes that, er selbst blieb bis an das Ende seines Lebens ein der Völlerei und rohen Sinnesgenüssen ergebener Despot. Eine zweite, in Begleitung der Kaiserin Katharina unternom- mene Reise durch Deutschland nach Holland und Frankreich bewies, wie weit noch die russischen Sitten hinter der europäischen Civilisation zurückstanden; und Pe- ters Verfahren wider seinen einzigen Sohn Alex ei, auf den er die Abneigung gegen dessen verstoßene Mutter übertragen, zeugt von der harten Gemüthsart des Machthabers. Durch Trotz und störrisches Wesen hatte Alexei die Liebe seines

5. Bd. 2 - S. 301

1854 - Leipzig : Engelmann
Der nordamerikanische Freiheitskampf. 301 Unzufriedenheit, daß die Minister abtreten mußten und ein sogenanntes Coali- 2 5(pn[ tions-Ministerium, bestehend aus den Häuptern der einander widerstre- 1782 — benden Parteien, North und Fox, an ihre Stelle trat. Allein auch diese hielten die Bestätigung der Friedensartikel für durchaus rathsam, da die Schuldenlast Englands wahrend des Krieges unermeßlich gestiegen war. So hatte Amerika seine Freiheit erstritten und Washington konnte seine Oberbefehlshaberstelle in die Hände des Congresses zurückgeben und sich, ein zweiter Cincinnatus, auf sein Landgut Mount Vernon in Virignien begeben. Aber noch viele innere Stürme waren zu bestehen, ehe Amerika zu der Verfassung gelangte, die es heutzutage genießt. Erft im Jahre 1788 vereinigten sich alle Staaten dahin, daß die gesetzgebende Gewalt und die oberste Bundesregierung einem Congresse und einem alle vier Jahre neuzuwählenden verantwort- lichen Präsidenten zustehen sollte. Jener zerfallt in den Senat, in den jeder der 30 dermaligen Staaten zwei Abgeordnete sendet, und worin derbun- des-Vicepräsident den Vorsitz führt und in das Haus der Repräsen- tanten, die alle zwei Jahre von sammtlichen Bürgern der Föderativ-Republik aufs Neue gewählt werden, so daß auf je 70,000 Einwohner ein Abgeordneter kommt. Das Wahlrecht ist durch keinen Census bedingt und die Presse frei. Die richterliche Gewalt liegt in höchster Instanz in den Händen eines ober- sten Bundesgerichts, das aus einem Oberrichter und acht Beisitzern besteht, über Staatsprozesie und Bundesangelegenheiten entscheidet und zugleich als Appellationsgericht dient. Unter ihm bestehen noch 35 B ezirksg erich te, in jedem Staat eins oder mehrere, mit Geschwornen, und sogenannte um- gehende Gerichte, ebenfalls mit Geschwornen. Die richterliche Gewalt ist getrennt von der Administration und überall herrscht vollkommene Religions- freiheit ohne Staatskirche. Jeder einzelne Staat hat eine freie selbstän- dige Regierung zur Leitung seiner innern Angelegenheiten nebst einem Landtag. Dem Congreß steht das Recht der Gesetzgebung, Besteuerung, Zoll- und Handelsbestimmungen, Kriegserklärung u. A. zu; der Prä- sident, der ein Jahrgehalt von 25,000 Dollars bezieht, ist Ober-Befehlshaber der Land- und Seemacht, ernennt alle Beamten, vollzieht die Beschlüffe des Se- nats und Repräsentantenhauses, schickt und empfängt Gesandte, schließt Ver- träge», dergl. m. Achtjahre lang (bis 1797) bekleidete der würdige Washing- ton diesen Ehrenposten, zu dem ihn die allgemeine Anerkennung seiner Mit- bürger zuerst berief. Franklin starb 1790 als 84jähriger Greis allgemein betrauert. Er war ein praktisch-kluger Mann ohne Ideale, dem in seinem Thun und Handeln wie in seiner schriftstellerischen Thätigkeit immer etwas von dem Kleinlichen und Sachlichen seines ersten Gewerbes anklebte. In seinem „Kalender des armen Richard" erscheint er als eine jener Naturen, die da meinen, der Mensch lebe vom Brod allein. Trotz vieler Vorzüge und guter Eigenschaften kann er darum keineswegs als Vertreter dessen gelten, was die menschliche Natur im Großen bedarf und was sie zu erreichen wohl hoffen mag.

6. Bd. 2 - S. 313

1854 - Leipzig : Engelmann
1 Die Reformationsversuche der Regenten und Minister. 313 allein über die Angelegenheiten, um derentwillen der Papst gekommen war, wurde nichts verhandelt, und Pius Vi. mußte sich mit der Ehre begnügen, die man ihm in Süddeutsch- land, namentlich in Bayern, zu Lheil werden ließ. 2) Reformen der bürgerlichen Verhältnisse. Zu den segensreichsten Einrichtun- gen Josephs I!. gehören die Begründung der persönlichen Freiheit durch Auf- hebung der Leibeigenschaft, die gleichmäßige Besteuerung aller Staatsbürger ohne Unterschied des Ranges nach Maßgabe des einer neuen Vermessung (Katastrirung) unterworfen Grundbesitzes und die Gleichstellung vor dem Gesetze ohne Ansehen der Person oder des Standes. Freilich gab seine Raschheit und Schonungslosigkeit bei der Ausführung manchen Anstoß und verletzte bestehende Rechte und verjährte Gewohnheiten. Auch suchte er den Wohlstand seiner Staaten durch Beförderung der Landeskultur, der Viehzucht und der Gewerbthätigkeit zu heben; er verbot die Einführung fremder Weine und Kunstwaaren, bestrafte den Schleichhandel mit unerbittlicher Strenge und öffnete dem östreichischen Verkehr einen Weg nach dem schwarzen Meer durch Verträge mit den Tür- ken. Der Versuch, die freie Ausfuhr auf der Schelde zu ertrotzen und dadurch den Handel von Antwerpen zu heben, verwickelte ihn in einen Krieg mit den Holländern, worin er zwar einige Vortheile erlangte, aber von seinem Vorhaben abstehen mußte (§, 677). §. 688. Josephs Streit mit den Niederländern und Ungarn. 3) Einführung einer gleichförmigen Staats - und Gerichts org a - n isa tion. Josephs Plan, die verschiedenen dem östreichischen Scepter unterwor- fenen Völker, die ihre eigenthümlichen Rechte und Verfassungen hatten, nach Einer Form zu regieren und zu Einer großen Nation und in Ein Reich umzu- wandeln, scheiterte zunächst in Belgien und Ungarn. Jenes bestand aus einer Anzahl von Landschaften mit herkömmlichen Rechten, Freiheiten und Einrichtun- gen, worunter die durch die sogenannte llo^eu86 entree verbriefte Verfassung Brabants am berühmtesten war. Ein Statthalter und ein Minister repra- sentirten den Kaiser und leiteten die Verwaltung; aber die Stande der einzelnen Provinzen mußten bei allen wichtigen Fragen, besonders in Betreff der Abgaben, zu Rathe gezogen werden und die Regierung des Landes befand sich gänzlich in den Händen eingeborner Beamten. Die meisten Landschaften hatten eigene, un- abhängige Obergerichte, unter denen besonders der große Rath vonbra- bant in hohem Ansehen stand. Von größter Bedeutung war die reiche und mäch- tige Geistlichkeit, in deren Händen sich aller Unterricht befand und die auf das Volk einen unbegrenzten Einfluß übte. Diese seit Jahrhunderten bestehenden Zustände wagte Joseph gleichfalls umzugestalten. Er theilte das Land in neun Kreise mit eben so vielen Intendanten, errichtete einen obersten Regierungs- rath, und vereinigte alle Gerichte zu einem einzigen höchsten Justizhofe in Brüssel. Dann tastete er die kirchlichen Einrichtungen an, indem er, wie in Oest- reich, Toleranz gewährte, mehrere Klöster einzog, die Werkheiligkeit beschränkte und eine durchgreifende Schulreform, besonders der Universität L ö w en, vor- nahm. Dieß erregte zuerst einen Aufstand bei den ganz unter geistlichem Einfluß stehenden Studenten der Hochschule. Kaum war dieser gedämpft, so gab sich der Unwille gegen die neue Verwaltungsart und Rechtspflege durch eine allgemeine vom Klerus und Adel geleitete und von rohen Pöbelexcessen begleitete Empörung kund. Die Stände von Brabant verweigerten die Steuern, bis die Neuerungen 178?. abgestellt wären; die Städte errichteten eine bewaffnete Bürgermacht, um die Herstellung des alten Zustandes zu erzwingen. Da der Kaiser als Bundesgenosse von Rußland gerade in einen Krieg mit den Türken verwickelt war, so versprach die bestürzte Landesregierung in ihrer Rathlosigkeit die Wiederherstellung der alten Ordnung, um die Empörung niederzuschlagen. Allein Joseph versagte seine Ein-

7. Bd. 2 - S. 390

1854 - Leipzig : Engelmann
390 Napoleon Bonaparte's Machtherrschast. Amerika, nachdem er durch ein höchst willkürliches Gerichtsverfahren zu zweijäh- riger Hast und Tragung der Gerichtskosten verurtheilt worden war. Die klebrigen wurden theils eingekerkert, theils unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Li. Das französische Kaiserreich (1804—1814). tz. 745. Das Kaiserthum. Diese Verschwörungen wurden von Bona- parte zur Ausführung seines langgehegten Planes der Errichtung einer Erb- nronarchie benutzt. Durch die Machinationen seiner blinden Anhänger wußte er es dahin zu bringen, daß die Uebertragung der erblichen Kaiserwürde mit dem Rechte einer entsprechenden willkürlichen Verfassungsänderung an den 18. Mtü. ersten Eonsul von dem Tribunal in Vorschlag gebracht, von dem Senat be- stätigt und von dem Gesammtvo lke mittelst Listen mit Namensunterschriften gutgeheißen ward. Wahrend noch die Gemüther von den blutigen Hinrichtungen in angstvoller Aufregung befangen waren, wurde Napoleon I. als Kaiser der Franzosen ausgerufen und am Ende des Jahres von dem Papste in der Notre- "L!"Dame-Kirche feierlich gesalbt. Die Krone jedoch setzte er sich und seiner vor ihm knieenden Gemahlin Josephine selbst aufs Haupt. Das glanzende Krönungsfest schien der Schluß der Revolution zu sein, da nun allmählich alles Alte, dessen Vertilgung Tausende von Menschenleben gekostet, wiederkehrte. Der neue Kaiser umgab seinen Thron mit einem glänzenden Hofstaat, an dem die alten Titel, Orden und Rangstufen unter anderer Form wieder auflebten. Er selbst blieb zwar stets militärisch einfach, aber die Glieder seiner Familie wurden zu Prin- zen und Prinzessinnen mit reichen Dotationen erhoben; seine Generale wurden M a rschä l l e; ergebene Diener und Förderer seiner Pläne wurden als Groß Würdenträger der Krone oder als Senatoren mit großen Einkünften an den neuen Kaiserthron geknüpft. Die Begründung eines neuen Lehens- Adels mit den alten Titeln von Fürsten, Herzogen, Grafen, Baronen vollendete den neuen Prachtbau eines glänzenden Kaiserhofes. Heimgezogene Royalisten und bekehrte Republikaner drängten sich um die Wette in den Kaiserpalast, der bald an Glanz nicht nur den ehemaligen Hof von Versailles, sondern alle Fürstenhöfe über- strahlte. Reichbesoldete Hofbeamte, Schmeichler und Ohrenbläser fanden sich wie- der reichlich ein und das Volk vergaß abermals über den Festlichkeiten und dem Gepränge den Verlust seiner Freiheit. Nur Carnot und Lafayette huldigten dem neuen Herrenthum nicht und trugen daher weder Würden noch Titel zum Lohne. Die republikanischen Einrichtungen gingen allmählich unter. Der alteka- 1806. tender wurde wieder eingeführt. Der neue Lehensadel durfte Majorate gründen, der Klerus und die Ordensgeistlichkeit griff wieder in dieerziehung ein, die Presse wurde strenge überwacht, die persönliche Freiheit mißachtet, die politische Thätigkeit des Volkes und das Wahlrecht der Bürger immer mehr beschränkt. Jeder Widerspruch war dem Herrscher unerträglich; darum verminderte er schon im Jahr 1802 die Zahl der Tribunen auf 50, verbot dann die allgemeinen 1807. Berathungen und hob zuletzt das ganze Institut des Tribunals auf. Fortan galt nur Gehorsam; und Frankreich stand unter einer Zwingherrschaft, die gewal- tiger war als die des alten Königthums. Aber dieser Zwingherr war ein großer Mann, darum beugte man sich williger unter ihn und die Errungenschaft der Revolution; Gleichheit vor dem Gesetze, gleiche Besteuerung und Eigenthums-

8. Bd. 2 - S. 330

1854 - Leipzig : Engelmann
330 Die französische Revolution. Hast- briefe. 1771. 1774. mehrende Interessen dargereicht, und was die Steuern und Auflagen betrifft, so waren zwar die dadurch erlangten Summen im Vergleich mit der heutigen Be- steuerung gering, allein sowohl deren Erhebung durch die Generalpächter und ihre blutsaugenden Unterbeamten als deren Vertheilung aus den Bür- ger- und Bauernstand, da der reiche Adel und die Geistlichkeit Steuer- freiheit genossen, machte sie für die untern Stande, die ohnedieß mit Zehnten, Frohnden und andern ihren Gutsherren schuldigen Abgaben schwer belastet waren, höchst drückend. Die Grund-und Vermögenssteuer (taille), die Kopfsteuer, die Häusersteuer (der Zwanzigste), die Zölle und die Salzauflagen u. a. m. entrissen dem geringen Mann die Früchte seines Erwerbs und hinderten das Aufkommen eines wohlhabenden Bürgerstandes, indeß die Generalpächter, denen die Regie- rung alle Abgaben gegen bestimmte Summen überließ, solchen Gewinn machten, daß sie in Kurzem Millionairs wurden. §. 704. e) Streit mit den Parlamenten. Run bestand die Sitte, daß alle Steueredikte und Gesetze bei dem obersten Gerichtshöfe in Paris (Par- lament) in Register eingetragen werden mußten (h. 609). Daraus folgerte dieser, daß in Ermangelung der Generalstände, die seit 1614 nicht mehr einberufen worden, die Gültigkeit der Auflagen und Verordnungen von seiner Bestätigung abhänge und daß er somit auch das Recht habe, durch Verweigerung der Ein- tragung sich den Gesetzen und Steueredikten zuwidersetzen. Dies erzeugte bei jeder neuen Auflage einen heftigen Streit zwischen dem Parlamentshof und der Regie- rung, der gewöhnlich dadurch geendigt wurde, daß der König eine Thron - oder Kissensitzung (lit ele justice) hielt und den Widerstand niederschlug. Außer den Steueredikten waren besonders die willkürlichen Haftbriefe (lettres àe cachet), welche in die Gerechtsame des Parlaments Eingriffen, ein Gegenstand des Haders zwischen dem Gerichtshöfe und der Regierung. Diese furchtbaren Siegel- briefe, die sich nicht nur die Minister, sondern auch Unterbeamte, Bischöfe, Fa- milienväter und Alle, die am Hofe einigen Einfluß hatten, leicht verschaffen konn- ten, waren ein despotischer Eingriff in die persönliche Freiheit, indem dadurch Jedermann ohne Verhör und Gericht in Haft gebracht werden konnte. Zehn Jahre lang kämpfte das Pariser Parlament und die mit ihm verbundenen Ge- richtshöfe der Provinzen gegen den Hof und die Regierung, aber nicht für Frei- heit und Volksrechte, sondern für Privilegien und Korporationsrechte. Die Beamtenaristokratie der Parlamente, stolz auf die erkauften Stellen und mächtig durch ein Heer von Schreibern und Advokaten,'war dem Zeitgeist und dem Fort- schritt mehr entgegen als die Minister. Die Parlamentsräthe haßten zwar die Jesuiten, weil sie den eben.so engherzigen Ansichten der Jansenisten bul- digten (§. 617.), aber sie ließen Rousse au's Emil durch Henkershand ver- brennen und verhängten schwere Verfolgungen über die kecken Bekämpfet verjähr- ter Ansichten, Einrichtungen und Vorurtheile. Nur wo ihr eigener Vortheil mit den Forderungen des Volks zusammentraf, huldigten sie den neuen Ansichten. Als daher der König, ihres beharrlichen Widerstandes müde, die widerstrebenden Mitglieder durch Soldaten gefangen nehmen ließ und dann den Pariser Gerichts- hof einer neuen Organisation unterwarf, wodurch dessen Oppositionsgeist gebro- chen ward, fanden sie so wenig Theilnahme bei dem Volke, daß sie es für gera- then hielten, sich demüthig in die Beschränkung zu fügen und eine Einrichtung zuzulassen, die ihnen weniger Macht, dem Hofe weniger Verdruß und dem Volke schnellere Justiz gab. — Daß Ludwig Xvi. sich bald nach seiner Thronbesteigung von seinem alten beschränkten Rathgeber und mehrjährigen Premierminister Maurepas bereden ließ, den Parlamenten ihre alte Einrichtung und Gewalt

9. Bd. 2 - S. 334

1854 - Leipzig : Engelmann
334 Die französische Revolution. Nach der neuen Organisation sollte statt des Pariser Parlaments eine aus dem hohen Adel und einigen Hofleuten gebildete 0000 plenière die Eintragung der Gesetze und Steuer- erlasse vornehmen; die Parlamente und Provinzen wurden in ihrem richterlichen Geschäfts- kreise verkürzt, indem fast alle bürgerlichen Streitigkeiten und alle peinlichen Sachen, bei denen weder Geistliche noch Edclleute betheiligt wären, Mittlern Gerichtshöfen (Obcrämtern) zur Erkenntniß anheimgegeben wurden. h. 709. e) Einberufung der Stände. Der stets zunehmende Sturm ^^gen den Minister nöthigte endlich den Hof inbrienne's Entlastung zu willigen, zu einer Zeit, wo die Geldnoth so groß geworden, daß alle Baarzahlungen ein- , à gestellt werden mußten und ein Staatsbankbruch unvermeidlich schien. Nun erfolgte 1788—so. die Uebertragung des Finanzministeriums an den volksbeliebten Necker, woraus man schloß, daß der König gesonnen sei, der mehrfach verheißenen und von allen Seiten mit Ungestüm geforderten E i n b eru fung der Stände nunmehr Folge zu geben. Kaum hatte daher Necker durch Freilassung der gefangenen Räthe und durch Zurücknahme der Edikte gegen die Parlamente die Auf- regung beruhigt und der Regierung wieder Zutrauen verschafft, als er die zu dem wichtigen und folgenreichen Ereigniß nöthigen Anordnungen traf. Nun zeigte ^ sich bald, daß die Parlamente nur insofern dem Geiste des Fortschritts huldigten, 1788. als dieser ihre Standesinteressen nicht gefährdete; denn sowohl sie als die von Necker abermals befragten No tadeln waren der Meinung, die neue Versamm- lung sollte sich in der Zahl der Abgeordneten und in dem Geschäftsgänge nach den Ständen des Jahres 1614 richten, indeß Necker dem Bürgerstande (tiers ekst) die doppelte Anzahl zugestanden und nach Köpfen, nicht nach Ständen ab- gestimmt haben wollte, eine Ansicht, der die talentvollsten Wortführer der Nation December^n ""er Menge von Flugschriften beitraten. Unter diesen hat keine größern Ein- 1788." druck gemacht als die Schrift von Abbe' S leyes „Was ist der dritte Stand?" „Graf und Geistlicher zugleich, sprach er doch sowohl gegen den Adel wie gegen den Klerus und stellte den Hauptsatz der Revolution auf, daß der dritte Stand die Nation selbst sei, die Nation in ihrer wahren Souveränetät und Machtvollkom- menheit." Necker's Meinung siegte. Eine königliche Verfügung bestimmte die Zahl der adeligen und geistlichen Mitglieder auf je 300, die der bürgerlichen auf 600 und setzte den 1. Mai des folgenden Jahres als Zeitpunkt der Eröffnung fest. Zu spat bereute das von der Ungunst des Volks betroffene Parlament sei- nen Widerstand und suchte durch Nachgiebigkeit gegen die öffentliche Meinung seine frühere Stellung wieder zu gewinnen — die Volksgunst war verscherzt und der Glanz, in dem bald die neue Versammlung strahlte, verdunkelte das Parla- ment so sehr., daß dessen spatere Auslösung fast unbemerkt vorüberging. Necker war der Held des Tages, aber er war nicht der Lenker des Staatsschiffs, sondern „trieb nur mit dem Winde." Ohne Plan und Vorbereitung trat der kurzsichtige Vertreter der Regierung den von den kühnsten und mannichfachsten Ansichten erfüllten Volksvertretern entgegen. Durch eine mangelhafte und nach den Provinzen verschiedene Wahlart wurde der Grundbesitz ungenügend vertreten und durch die von den alten Generalständcn beibehaltene Einrichtung, daß die Wählercorporationen ihren Abgeordneten Instruktionen und Wünsche schriftlich (in Cahiers) mitgaben, kamen viele übereilte Reformvorschläge in die Kammer. Vernichtung des absoluten Königthums, Aufhebung der Feudalverhält- nisse und Minderung der Macht und des Reichthums der Hierarchie standen in erster Reihe. „In ganz Frankreich war nur der eine Gedanke, daß von hier an ein neues Zeitalter für das Volk und das Reich beginne, und, trete in den Weg wer da wolle, sich vollenden müsse."

10. Bd. 2 - S. 538

1854 - Leipzig : Engelmann
538 Die Zeit des französischen Bürgerkömgthums. 1835. manschreiber. Dee Glaube an Unsterblichkeit und an eine Vergeltung im Jen- seits wurde als ein Wahn hingestellt, wodurch man den um sein Glück betrogenen Armen auf den Himmel vertrösten und von seinen gerechten Ansprüchen auf irdische Glückseligkeit ablenken wolle; Regierung und Obrigkeit wurde als eine durch Gewalt begründete Ordnung geschildert, gegen die man keine Verpflichtung habe, und die nur so lange bestehe, als „das Volk" sich seiner Kräfte nicht be- wußt sei, oder sie nicht in Anwendung bringe. Durch diese in Frankreich wur- zelnden und nach allen Landern verzweigten Lehren wurde allmählich der Boden, auf dem das Staatsgebaude ruhte, unterwühlt. Gahrendeelemente, die vonjahr zujahr an Umfang, Ausdehnung und Organisation gewannen, drohten der ganzen bestehenden Weltordnung Umsturz und Verderben. Von der Ansicht geleitet, daß der französische Staatsorganismus nur durch die Gewandtheit und Klugheit des Oberhaupts zusammengehalten werde, trachteten die Glieder dieser geheimen Verbindungen dem König nach dem Leben, um in dem Augenblick der Verwir- rung eine republikanische Staatsform zu begründen und alsdann rasch zu den socialen Reformen zu schreiten. Licht Mordanschlage wurden auf Louis Philipp unternommen, aber allen entging er mit wunderbarem Glück. Der schrecklichste darunter war das bei der Feier der Julitage 1835 von dem Korsikaner Fies chi vermittelst einer sogenannten Höllenmaschine auf den Boulevards ausge- führte Attentat, wodurch 21 Personen in der Nahe des Königs, unter ihnen der greise Marschall von Trev iso (Mortier), umkamen. Fieschi und seine beiden Mitschuldigen starben unter der Guillotine, doch schreckte ihr Tod Andere nicht von ähnlichem Beginnen ab. A l i b a u d , D a r m è s u. A. büßten ihre Mord- versuche theils aus dem Blutgerüste, theils als Deportirte auf einer Strafcolonie, und der große aber mißglückte Aufstand vom Jahre 1839 enthüllte zum Theil die in der Tiefe der Gesellschaft gahrenden zerstörenden Elemente. Die höhern Stande sahen dem Treiben der Arbeiterverbindungen mit Gleichgültigkeit zu, ja sie leisteten wohl gar, verstimmt über die Schritte der Regierung, der von ihnen ausgehenden Opposition Vorschub. Statt nämlich die Zeitverhaltnisse richtig zu würdigen und durch zeitgemäße Reformen im liberalen Sinn durch Rechtserwei- terungen und volksthümliche Gesetze die Mittelklassen zu gewinnen und an das bestehende Staatswesen zu knüpfen, benutzte die Juliregierung jeden Aufstand, jeden Mordansall, jede demokratische Regung zur Beschränkung der durch die Charte gewährleisteten Rechte und zur Schärfung der Repressiv - Maßregeln. Die in Folge des Fieschi-Attentats erlassenen Septembergesetze, welche die perio- dische Presse durch hohe Camion fesselten, und durch Einführung geheimer Ab- stinnnung bei den Schwurgerichten und durch Ausdehnung der Strafe gegen die 'Abwesenden sili contumaciam) die richterlichen Erkenntnisse zu scharfen suchten, bedrohten wie ein Damoklesschwert die Preßfreiheit und die persönliche Sicherheit. Vergebens widersetzte sich die von Odilon Barrot u. A. geleitete Linke, dieß- mal unterstützt durch die gewichtige Stimme des alten ropalistischen Staatsman- nes und Philosophen Ro y er-C o l l ar d s , diesen retrograden Maßregeln; die ministerielle Mehrheit, von dem Wahne besangen, daß der aufstrebende Demokra- tismus nur durch Schrecken im Zaum gehalten werden könne, und daß die libe- rale Presse einzig und allein die in den untern Klassen herrschende Gahrung und Unzufriedenheit erzeugt habe und nähre, billigte alle Beschrankungsgesetze. Im sichern Vertrauen auf die durch Wahlbeherrschung und Corruption bei jeder Kam- mererneuerung erlangte Mojoritat schritt die Regierung auf der betretenen Bahn fort und isolirte sich immer mehr von der Nation; durch ihre Einwirkung aus die Wahl der Geschwornen schwächte sie sogar das Vertrauen auf das volksthümliche
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