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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 77

1855 - Heidelberg : Winter
77 §. 79. Die Germanenwelt zur Zeit des Augustus. kündigen und rüstete sie nach seiner Himmelfahrt mit Kraft aus der Höhe, mit dem heiligen Geiste dazu ans. Schon am ersten Pfing st feste wurde die erste Christenge- meinde gesammelt, welche senfkornartig allmählig zu einem Baume heranwachsen sollte, in dessen Schatten alle Völker Ruhe und Heil fin- den. Damit war der Grund zur christlichen Kirche gelegt, welche, auf den Fels des Glaubens an Christum, den Sohn des lebendigen Gottes erbaut, selbst von den Pforten der Hölle nicht sollte überwältigt wer- den können. Die erste Verfolgung der neuen Gemeinde von Seiten des hohen Raths veranlaßte zwar den Märtyrertod des Almosenpflegers Stephanus, aber auch die Ausbreitung der Gemeinde über andere Theile Palästinas und Syriens. Dieselbe Frucht schaffte auch die zweite Verfolgung durch Herodes Agrippa I , in welcher der Apostel Ja- kobus der Aeltere seinen Tod fand. Nachdem zuvor schon die Erstlinge aus den Heiden in die Gemeine ausgenommen worden waren, begann der vom Herrn selbst bekehrte und ausgerüstete Heidenapostel Paulus sein Werk, durchzog auf drei Reisen Kleinasien, Macedonien und Griechenland, stiftete allenthalben neue Christengenieinden und verkündigte zuletzt noch in der Weltstadt Rom das Evangelium von dem Gekreuzigten, in welchem allein das Heil zu finden ist. 2. Die Germanenwelt zur Zeit des Augustus/ §. 79. Während so die christliche Kirche in der Stille sich gründete, traten in dem römischen Kaiserreich verschiedene Wechsel ein. Noch zur Zeit des Angustns hatte der Kampf mit dem Volk der Germanen be- gonnen , welches zunächst berufen war, das Strafamt über das versun- kene Römerreich zu üben und darnach der Hauptträger christlicher Bil- dung und Gesittung zu werden. Die Germanen, dieses kräftige, nach Sprache und Blut unvermischte Volk, wohnten von dem Jura, den Vogesen und der Maas bis zur Weichsel, von der Donau bis zur Ost- und Nordsee, und waren in viele Völkerschaften getheilt, welche größtenteils ohne politischen Zusammenhang lebten. Sie zeichneten sich in leiblicher Beziehung durch hohe Körpergestalt, weiße Haut, blondes Haar, blaue, feurig blickende Augen, trotzige Haltung und große Kraft, in geistiger Hinsicht durch unbän- digen Muth, unbezwingliche Tapferkeit, Freiheitssinn, Vaterlandsliebe, Gottesfurcht, Züchtigkeit, Achtung gegen das weibliche Geschlecht, Gastlich- keit, Treue und Redlichkeit vor allen andern Völkern aus. Jeder Germane oder Deutsche, welcher ein Grundeigenthum, Allod, besaß, war frei. Wer aber einem Freien gegen ein Feod oder Lehens- gut oder um sonstigen Unterhalt diente, war dinglich — hörig. Die

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 172

1855 - Heidelberg : Winter
172 §. 154. Die französische Revolution. In Frankreich war die Schuldenlast durch Ludwig's Xiv. Eroberungs- sucht und Glanzliebe, und durch Ludwig's Xv. thöricht geführte Kriege, sowie durch die grenzenlose Verschwendung seiner Maitressen aus 1000 Mill. Livres gestiegen; die Stenern drückten mit furchtbarer Last aus den Bürger- und Bauernstand, weil der Adel und Clerns im Be- sitze der einträglichsten Aemter und zugleich fast steuerfrei war. Zudem hatte die Willkühr Ludwig's Xiv. und seiner Minister, und das scham- lose Hofleben Ludwig's Xv. das Königthum verhaßt und verachtet gemacht, und die'dem Christenthum feindliche Philosophie allen Grund der Sittlichkeit und des Glaubens besonders in den höhern und gebil- deten Ständen untergraben. So lange Ludwig Xv. minderjährig war, legten der Herzog von Orleans und der Minister D ub o i s den Grund zu der Zerrüttung der Finanzen; und als derselbe volljährig geworden war, überließ er in seinem Hange zur Ueppigkeit und Wollust die Regierung ganz seinen Mätressen, von welchen die Marquise von Pompadour und die Gräfin Dubarry die berüchtigtsten sind. Erstere besonders regierte eine Zeit lang fast allein den Staat, indem sie die höchsten Würden an ihre Creaturen vergab und nach Belieben über den Staatsschatz verfügte. Sein Enkel und Nachfolger Ludwig Xvi war als Privatmann sehr achtungswerth, aber als König seiner Aufgabe nicht gewachsen. Er hatte den guten Willen, den von seinen Vorgängern angerichteten Schaden zu heilen, aber nicht die Kraft dazu. Um der steigenden Finanznoth abzuhelfen, berief Ludwig Xvi. auf Neckers Rath 1789 die Stände des Reichs, welche seit 175 Jah- ren nicht ntehr versammelt worden waren. Adel und Geistlichkeit aber wollten mit den Abgeordneten des dritten Standes nicht berathen, und so erklärten sich diese, zu welchen auch ein Theil der. beiden ersten Stäitde übertrat, als die wahre N a t i o n a l v e r s a m m l u n g und machten 1789 damit (am 7. Juli) den Anfang zur Revolution. Die Entlassung Neckers und die Zusammenziehung eines Heeres sührtezum Aufruhr und zur Zerstörung der Bastille, zu blutigen Aufständen der Bau- ern gegen ihre Gutsherren und zur Verfolgung des Adels, welcher deshalb auszuwandern anfieng und bei den fremden Mächten Hilfe suchte. Die Nationalversammlung aber fuhr in ihren umstürzenden Arbeiten fort; sic dekretirte die Aufhebung des Lehnwesens, aller Standesvorrechte, der Klöster, des Zehntens, des Erbadels, proklamirte die Volkssouveränetät, beschränkte die Königsgewalt auf das Aeußerste und führte ein Papiergeld ein, die Assignaten, welche in der Folge ganz werthlos wurden. Als nach Neckers Austritt und nach Mirabeau's Tod die repu- blikanische Partei der Jakobiner mehr und mehr die Oberhand er- hielt, versuchte der König zu fliehen, wurde aber gefangen, und mußte die neue Constitution beschwören (1791).

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. IV

1855 - Heidelberg : Winter
Iv Vorwort. Sollte von diesem Leitfaden einmal eine neue Auflage nöthig werden, so hoffe ich, wenn Gott will, die Besorgung derselben un- mittelbar in die Hand nehmen zu können; denn dieß gleich bei der ersten völlig zu thun, daran hat mich die im Werk begriffene Vollen- dung meiner größern Weltgeschichte verhindert. Unterdeß möge dieses Büchlein, wie es vorliegt, auch seinerseits nach dem ihm vergönn- ten Maaße dazu beitragen , dem hohen Werthe eines wohlbestelltcn Geschichtsunterrichts für innere und äußere, hauptsächlich christlich- sittliche Bildung eine immer allgemeinere Anerkennung zu ver- schaffen. Zweibrücken, den 14. Juni 1855. H. Dittmar.

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 34

1855 - Heidelberg : Winter
34 §. 35. Sparta. Sie bestanden in Wettrennen zu Pferd, zu Wagen und zu Fuß, in Ring- und Faustkämpfen, im Discus (Wurfscheiben) - und Speerwerfen; später kamen auch noch Wettkämpfe in der Musik und Dichtkunst und Ausstellungen von Kunstwerken dazu. Nur Griechen konnten daran theilnehmen, um die „vergängliche Krone", den Oelzweig, zu erringen, der jedoch für die höchste irdische Ehre galt. 5. Sparta. §. 35. Die bedeutendsten der griechischen Staaten waren schon in früher Zeit Sparta und Athen. Die Spartaner oder Spartiaten, d. h. die Dorer, welche Sparta eroberten, waren durch fortwährende Kämpfe mit den achäischen Ein- wohnern des Landes noch schroffer und härter geworden, als sie ohne- dies schon waren. Ihr Staat kam durch die Streitigkeiten zweier Königshäuser an den Rand des Verderbens, aus welchem endlich 880 die Gesetzgebung Lykurgs ihn rettete. Dieser hatte die Krone zu v.cbr Gunsten seines nachgeborenen Neffen niedergelegt, und dann lange Reisen in fremde Länder gemacht, wo er sich viele Erfahrungen in Be- ziehung auf die Verwaltung des Staats sammelte. Die Hauptpunkte seiner Verfassung waren folgende: 1. Nur die Spartiaten hatten volles Bürgerrecht; die Periöken, d. h. diejenigen Achäer, welche sich freiwillig unterworfen hatten, waren per- sönlich, aber nicht politisch frei; die Heloten d. h. Achäer, welche Widerstand geleistet hatten, waren die eigentlichen Sklaven und unter die Spartiaten vertheilt, von welchen sie sehr hart behandelt wurden. . 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staats, d. h. der Spartiaten, von denen jeder ein Grundstück zur Benützung bekam; auch die Periöken erhielten Grundstücke, aber gegen Zinsabgabe; die Heloten mußten das. Land bauen. 3. Die Spartiaten durften weder goldene noch silberne, sondern nur eiserne Münzen führen; aller Aufwand in Kleidung, Geräthen und Nahrung war verboten. Alle Spartiaten mußten an gemeinschaftlichen, höchst mäßigen Mahlen theilnehmen. 4. Die Kinder gehörten dem Staat; gebrechliche und schwächliche wurden ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre au in öffentlichen Anstalten sehr streng erzogen, wo man sie besonders an verständiges Urthcil, kurze und bündige Rede, Ertragung aller Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten Gehorsani und Ehrfurcht gegen Aeltere und Vorgesetzte, an Muth und Tapfer- keit, Aufopferung für das Vaterland zu gewöhnen suchte. 5. In Sparta regierten zwei (Titular-) Könige mit dem Rath der 28 G eron ten. Späterhin erhielten die 5 Eph o ren die meiste Macht im Staat. Neue Gesetze durften nur mit Zustimmung der Volksversammlung eingeführt werden, aus welcher auch die Gerusia, ein Bürgerausschuß, hervorgieng, welcher die der Volksversammlung vorzulegenden Fragen vorbereitete.

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 54

1855 - Heidelberg : Winter
54 §. 58. Ursprung des röm. Volks. §. 59. Die älteste röm. Staatsverfaffung. auf der Gestirnkunde; sie hatten zwölf obere und zwölf untere Götter. Ihre Bauwerke giengen ins Riesengroße; Landwirthschaft, Gewerbe und Han- del blühten, und alles, was man von ihnen weiß, läßt auf eine frühe und hohe, aber stchengebliebene Cultur schließen, von welcher die Römer sich Man- ches aneigneten. 2. Ursprung des römischen Volks. §. 58. Die Latiner, welche ein aus einheimischen und fremden Stämmen zusammen geschmolzenes Volk waren, bildeten einen Staatenbund von dreißig Städten, unter welchen Alba lonqa der Vorort war. Nach- dem sie ihre ursprüngliche Einfachheit verloren hatten und in Genußsucht und Herrschsucht verfallen waren, entstanden unter ihnen Parteiungen, 7o3welche die Gründung der Stadt Nom herbeiführten, v Ehr. Zu Alba longa wurde der König Numitor von seinem Bruder Amu- lius vom Thron gestoßen, welcher dann den Sohn des Verdrängten tödten und seine Tochter Rh ea Sylvia zur Vestalin weihen ließ. Diese aber gebar Zwillingssöhne, Romnlus und Remus, welche Amulius auszusctzen befahl. Sie wurden aber — nach der Sage — von einer Wölfin gesäugt und von ei- nem Hirten gesunden, der sie als seine Söhne auferzog. Nachdem sie ihre Herkunft erfahren hatten, ermordeten sie den König Amulius und setzten ihren Großvater Numitor wieder auf den Thron, der ihnen zum Lohn dafür erlaubte, auf dem palatinischenhügel eine Stadtzu gründen, welche den Namen Rom erhielt. Nachdem die Stadt durch das Asylrecht für Landesflüchtige eine größere Zahl Bewohner, und durch den Raub der Sabinerinnen Eheweiber erhalten hatte, geriethen die Römer mit den Latinern und später mit den Sabinern in Krieg. Durch Vermittlung der Frauen wurde jedoch Friede geschlossen, worauf die Sabiner den capitolinischen Hügel anbauten, und sich mit den Römern zu Einer Gemeinde-vereinig- ten. Ihr König Titus Tatius regierte mit Romnlus gemeinschaftlich, starb aber bald, worauf Romulus wieder allein regierte. Später ließ sich auch eine etrurische Gemeinde auf den: cälischen Hügel nieder und bildete als dritte mit den beiden andern den Grund- stock des römischen Volks. 3. Die älteste römische Staatsverfaffung. §. 59. Das ganze, ans drei Gemeinden oder Tribus zusammengesetzte Volk bestand aus Vollfreien und Halbfreien. Erstere nannte man Pa- trizier. welche die Staatsgewalt und die eroberten Ländereien allein im Besitz hatten. Letztere waren die Clienten, von welchen jeder ei- nem Patron zu verschiedenen Dienstleistungen verpflichtet war, und dagegen Schutz und Rath von ihm genoß. Als man später besiegte Nach- barvölker in Rom aufnahm, bildeten diese die Klasse cher Plebejer, die zwar persönliche Freiheit, aber kein Stimmrecht hatten. Die ganze Gemeinde war — nach ihrer Entstehung — in drei Tribus,

6. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 186

1873 - Heidelberg : Winter
186 Kap. 155. Entstehung der nordamerikanischen Freistaaten. Iv. Die neueste Zeit oder das Revolttlionsmalter. 1. Englands Kmpfe um seine Colonieen. * (Umri L 78 und 79.) $a{i. 355. Die Entstehung der nordamerikanischen Freistaaten. ^ (!) Nie Ostkste von Nordamerika war von Englndern, theils 1496, 1 Shells 1584 entdeckt, aber erst lange nachher von ihnen dauernd besetzt worden. Meist waren es Auswanderer, welche den Religionsverfolgungen im englischen Mutterlande entgehen wollten. So. wurde 1607 Virgiuieu und 1620 New-Plymouth von Puritanern, 162533 Maryland von Katholiken, 1681 Pennsy lvanien von -Qukern (William Penn) gegrndet. Die neuen Ansiedler erkannten Englands Oberhoheit und den von dort der sie gesetzten Statthalter an, waren aber englischen Gesetzen und Abgaben nicht unterworfen. Das 1497 von den Englndern entdeckte Canada wurde erst 1608 von den Fran-zosen colonisirt. Anfangs hatten die Colonisten schwere Kmpfe mit den Indianern zu bestehen, bis diese, von dem Anwachs der ersteren genthigt, sich in die Urwlder des Innern zurckzogen. Im achtzehnten Jahrhundert waren diese englischen Colonieen schon auf dreizehn angewachsen, welche durch den spanischen Erbfolgekrieg sich um zwei vermehrten. Als in Folge von Streitigkeiten zwischen den Colonieen der Englnder und Franzosen in Nordamerika zwischen den beiden Mchten ein siebenjhriger Land- und See-krieg (1756) ausbrach, unterlagen die Franzosen fast berall und muten im Frieden von Paris 1763 Canada an die Englnder abtreten. Als aber England, um seinen durch den Krieg erschpften Finanzen aufzuhelfen, 1764 den Colonieen Eingangszlle und die sog. Stempel-taxe auferlegte, widerstrebten sie so, da das Parlament die Steuergesetze bis auf die Theesteuer, welche der ostindischen Compagnie zustand zurcknahm. Aber auch diese Steuer verweigerten die Colonieen, und als die Englnder Gewalt anwendeten, traten zwlf Provinzen in Philadel-phi a zu einem Kongre zusammen'und brachen allen Handelsverkehr mit dem Mutterlande ab. Als es sodann die Englnder, welche zu diesem Krieg ihre Truppen aus Deutschland (besonders aus Hessen) bezogen, zum Gefecht bei Lexington 1775 kommen lieen, erhoben die Nordamerikaner die Fahne des Freiheitskriegs und whlten sich den besonnenen und standhaften Virginier Washington zum Oberfeldherrn. Als nach abwechselndem Kriegsglck Washington den Sieg bei Saratoga erfocht, erklrten sich dreizehn vereinigte Staaten fr 1776 unabhngig, und gewannen durch den patriotischen und klugen Ben-jam in Franklin den Beistand Frankreichs und Spaniens. Diese 13 Staaten sind: Massachusetts, New-Hampshire, Rhode-Jsland, Connecticuts New-)ork, New-Jersey, Pennsylvanien, Delaware, Maryland, Virginien, Nord-Carolina, Sd-Carolina und Georgien. Schon hatten die Englnder einige Vortheile errungen, als das sranz-

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 32

1873 - Heidelberg : Winter
32 Kap. 35. Sparta. Lykurgs Staatsverfassung. den Demos oder das niedere Volk aus. Wo die Glieder dieses Standes zu Vermgen und dadurch zu einem Antheil an der Regierung kamen, ent-stand allmhlich eine Demokratie oder Volksherrschaft. Aus einer zerrtteten Aristokratie sowohl, als auch aus einer zerrtteten Demokratie gieng zuweilen die Tyramiis oder unbeschrnkte Herrschaft eines Einzelnen (Tyrannos) hervor, der, wenn er Recht und Eigenthum schtzte, oft vom Volke geachtet, wenn er aber seine Alleinherrschaft zu Bedrckungen mibrauchte, gehat wurde. Aus der Timokratie entstand hufig die Oligarchie'oder Herrschaft weniger Vornehmen. Die Demokratie war eine beschrnkte oder gemigte da, wo auch die Aristo-kratie noch einen gewissem Antheil an der Regierung hatte; die unbeschrnkte De-mokratie, welche entstand, wenn sich das Volk die allgemeine Theilnahme an der Regierung erzwang, artete leicht in Ochlokratie oder Pbelherrschaft aus. Kap. 35. Sparta. (1.) Die in Lakonien eingedrungenen Dorer behaupteten sich dort nur nach langen Kmpfen mit den frheren achischen Einwohnern und bildeten, nachdem sie sich in Sparta festgesetzt, hier unter dem Namen Spartiaten den herrschenden Stand, der die Unterworfenen in Hrigkeit hielt. An der Spitze der Spartiaten standen zwei Könige aus den Nachkommen der beiden Shne des ersten Eroberers, aus den Eurystheniden und Prokliden. Weil aber diese stets mit einander in Zwist lebten , so gerieth das Gemeinwesen, bei dem ohnedie rauhen Charakter der Dorer, nach und nach in einen Zu-stand der Gesetzlosigkeit. Diesem machte endlich der Proclide Lykurg durch eine Staatsverfassung ein Ende, die ganz auf den dorischen Charakter berechnet war, und deren Grundzge folgende waren: 1. Nur die Spartiaten hatten volles Brgerrecht und waren in drei unter sich gleiche Klassen getheilt; die Perifen, d. i. Abkmmlinge derjenigen Acher, die sich freiwillig unterworfen hatten, waren zwar persnlich frei, aber nicht stimmfhig; die Heloten, d. i. Abkmmlinge derjenigen Acher, die bewaffneten Wider-stand geleistet hatten, waren Scla ven und wurden hart behandelt. 2. Das ganze Land war Eigenthum des Staates, d.i. der Spartiatengcmeinde; jede Spartiaten sam ilie bekam ein Grundstck zur Bentzung, durste es aber nicht veruern; die Periken bekamen Grundstcke zur Bentzung gegen Zinsab gaben; die Heloten muten das Land bauen. 3. Der Spartiate durfte kein Gold und kein Silber besitzen, sondern nur eiserne Mnzen führen. Aller Aufwand an Kleidung, Gerthe und Nahrung, der Betrieb des Handels und Gewerbes, so wie das Reisen in's Ausland war verboten. Zur Verhtung der Ueppigkeit muten sie, in Tischgeno ssenschaften (Phiditien und Syssitien) getheilt, ihre migen Mahle ffentlich halten. 4. Die Kinder gehrten dem Staate; gebrechliche und schwchliche wurden ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre an in ffentlichen Erziehungsanstalten erzogen, wo man sie an verstndiges Urtheilen, an kurze, bndige Reden, an Ertragung von Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten Gehorsam gegen Aeltern und Vorgesetzte, an Ehrfurcht vor Greisen, an Muth und Tapferkeit bis zur Todesverachtung und an Aufopferung von Gut und Blut frs Vaterland zu gewhnen suchte. Auch die weib-Ii che Jugend wurde krperlich abgehrtet und zur Freiheit erzogen, wehalb auch das spartanische Weib eine geehrtere Stellung hatte, als in andern griechischen Staaten. 5. Die Regierung des Staats war anfangs in den Hnden zweier (Titular-) Könige mit dem Rothe der Geronten oder Alten. Die Könige waren im Krieg als Heerfhrer unumschrnkt, im Frieden die Vorsitzer des Raths und Besorger der Opfer fr den Staat. Die Geronten waren 28 sechzigjhrige, auf Lebenszeit gewhlte Brger, welche in peinlichen Sachen Recht sprachen und die der Volksversammlung vorzulegenden Angelegenheiten beriethen. Die Volksversammlung bestand aus allen Brgern, die der dreiig Jahre alt waren. 6. Kriegspslichtig war jeder Brger vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahre.

8. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 40

1845 - Heidelberg : Winter
40 §. 13. Die Perser. » noch das Bild des ehemaligen, nur durch den äußersten Lurus verdeckten Nomadenlebens an sich, indem der König dreimal im Jahr, nach den verschiedenen Jahreszeiten, seinen Aufent- halt wechselte und den Frühling zu E k b a t ä n et, den Som- mer zu Susa, den Winter zu B a b p l o n zubrachte.. Solche Umzüge glichen Heereszügen, und waren für die Provinzen, welche durch tägliche Lieferungen der besten Landesproducte die Hofbedürfnisse befriedigen mußten, äußerst beschwerlich. Alles eroberte Land wurde als Eigenthum des Königs betrachtet, und die besiegten Völker mußten jährlichen Tr i b u t geben, der, nebst andern Geldgefällen, in die Privatkasse des Königs floß, woraus er seine Günstlinge beschenkte. Der Unterhalt des Hofes, der Beamten und der Heere wurde aus Naturalabgaben bestritten, die aus jeder Provinz einge- liefert werden mußten. Das Land mit seinen mannigfaltigen Völkerschaften war in Satrapieen oder Statthalterschaften eingetheilt, die von Satrapen mit oft wenig beschränkter Gewalt regiert wurden. Jeder Satrap hatte ebenfalls eine eigene, dem könig- lichen Hof nachgebildete Hofeinrichtung und -zog seine Geld- und Naturaleinkünfte in ähnlicher Weise aus den verschiedenen Theil-n seiner Satrapie, wie der König aus dem ganzen Land. Der Satrap hatte für gute Verwaltung seiner Provinz zu sorgen; das in seiner Provinz aufgestellte Heer aber stand nicht unter ihm, sondern unter eigenen Kriegsbesehlshabern. So lange diese Trennung der Civil- und Militärgewalt Statt hatte, stand es ziemlich gut um das Land: als aber späterhin beide Gewalten sich.in der Person des Satrapen vereinigten, auch nicht selten ein Satrap mehrere Satrapieen zugleich zur Verwaltung bekam, und die einheimische Waffenmacht durch den Vorzug, den man fremden Söldnern gab, in Verfall gerieth, wurden Empörungen der Satrapen um so leichter, und durch diese hinwiederum die innere Auflösung des Reichs um so schneller herbeigeführt.

9. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 126

1845 - Heidelberg : Winter
120 $. 40. Rom unter den Königen. barvolk diesen zusammengelaufenen rohen Männern seine Töchter zur Ehe geben wollte, und die Römer sich daher durch den Raub der Sabinerinnen und anderer Jung- frauen benachbarter Völker Eheweiber verschafften, geriethen sie besonders mit den Sabinern in Krieg; doch ehe es zur Schlacht kam, führte die Vermittlung dieser Frauen einen Friedensvertrag herbei, vermöge dessen die Sabiner sich durch Anbauung des capitolinischen Hügels mit den Römern zu Einer Gemeinde vereinigten und ihr König Titns Tatrus das Recht bekam, mit Romulus gemeinschaftlich zu regieren. Auf diesem Vertrage beruhet Rom's eigent- liche Gründung. Nom unter den Königen. §. 49. S'chon Romulus hatte die von ihm zuerst gestiftete lati- nische Gemeinde in 10 Euricn gethcilt und einen Rath (Senat) von 100 Beisitzern (Senatoren) eingerichtet, welche die Ver- ordnungen und Gesetze vorbereiteten, über welche die Curie« Beschluß zu fassen hatten. — Der Hinzutritt der sabinischen Gemeinde verdoppelte diese Zahl der Curien und Senatoren; und als späterhin noch eine dritte Gemeinde tu sei sch en Stammes hinzukam, so erhöhte sich die Zahl der Eurien auf 30 und die Zahl der Senatoren auf 300. Das ganze aus diesen drei Stammgemeinden oder Tribus bestehende Volk theilte sich in Patricier (Edle) und Ple- bejer (Gemeine). Die Patricier waren anfangs allein im ^Besitze der 'Staatsgewalt, so wie auch der eroberten Lände- reien. — In einem durch Pietät geheiligten Dienstverhält- nisse zu den Patriciern standen die Clienten oder Hörigen, von denen jeder für das Fortkommen und für den Schutz und Rath, so er von seinem Dienstherrn (Patron) genoß, ihm zu Gegendiensten bereit sepn mußte. — Die Patricier der drei Tribus durften mit einander, nicht aber mit Plebejern und Clienten Ehebündnisse eingehen. — Alte Staatshandlungen

10. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 274

1845 - Heidelberg : Winter
274 tz. 94. Die Republik der vereinigten Niederlande. gungen noch strenger fort. Zwar rückte nun Wilhelm von Oranten selbst mit einem Heere ein, mußte aber, durch Mangel genöthigt, das Land bald wieder verlassen, das jetzt Alba durch Erbauung von Festungswerken in verschie- denen Städten zu schützen suchte. Weil nun aber Philipp, auf Alba's Rath, gegen die Landesrechte eine unerhört starke Abgabe verlangte, und den Handel mit England verbot, so unterstützten die dadurch beeinträchtigten niederländischen Kaufleute den Prinzen von Oranien zu neuen Kriegsrüstungen, und bald war, durch den Hinzutritt der wilden Wassergeußen (Ausgewan- derter, die vom Seeraube lebten), ein Theil der nördlichen Provinzen im Aufstand, und ein gräuelvoller Krieg begann (1570), in welchem Sieger wie Besiegte gleichmäßig dem Lande schadeten. Obgleich Alba dem Aufstande mit dem äußersten Nach- drucke begegnete, so fand es doch Philipp gerathen, ihn abzurufen und die Verwaltung der Niederlande einem ge- mäßigteren Manne zu übertragen. Dennoch dauerte mit abwechselndem Glücke der Krieg fort, aus dessen Verlaufe hier nur die Belagerung der Stadt Leyden durch die Spanier, und ihre glückliche Entsetzung durch eine Flotte der Geußen, sowie die Erhebung Oraniens zum Statthalter von Holland und Seeland und die Entwerfung des Dordrechter Glaubensbekennt- nisses (1574), endlich'die entsetzliche Plünderung Antwerpens durch die Spanier 1576 hervorgehoben werden kann. In Folge dieses letztem Ereignisses schloßen jetzt, alle Verschiedenheiten in den Ansichten bei Seite setzend, die bis dahin dem König treugebliebenen Provinzen mit den abgefallenen den Frieden zu Gent (1576), zu dessen Aufrechthaltung die niederländischen Generalstaaten den so- genannten ewigen Vertrag eingiengen, welchen Alba's zweiter Nachfolger Juan von Austria, Philipps Halb- bruder, (derselbe, der kurz vorher die Übermacht der Tür-
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