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1. Teil 2 = Oberstufe - S. 93

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Die Alpen. 93 Unter den 28 Staaten Europas sind 24 Monarchien und 4 Frei- staaten (Schweiz, Frankreich, Andorra und San Marino). Zwei Staaten (Österreich-Uugarn) sind durch Real-Union, 2 (Rußland mit Finnland) durch Personal-Union miteinander verbunden, 4 sind Schutzstaaten (Bulgarien, Monaco, Andorra und San Marino). Die wichtigsten Staaten Europas werden Großmächte genannt. Es sind deren 6: Deutsches Reich, Frankreich, Großbritannien, Österreich-Ungarn, Rußland und Italien. Die übrigen sind Mittel-, Klein- oder Zwergstaaten. Weltstellung. Obwohl nächst Australien der kleinste Erdteil, nimmt Europa doch in bezug auf die Kulturentwicklung seiner Bewohner die erste Stelle rat. Zwar ist der dichtbevölkerte Erdteil nicht mehr imstande, seine Bevölkerung durch eigene Erzeugnisse des Bodenbaues und der Viehzucht zu befriedigen; zwar haben auch manche Länder anderer Erdteile, vor allem die Union, einen überraschenden Aufschwung in ihrer Entwicklung gezeigt; allein an geistiger Bildung, gewerblichen Erzeugnissen und kriegerischer Tüchtigkeit steht Europa voran. Es ist der Hauptträger der Weltgeschichte und der Mittelpunkt des Weltverkehrs, und die europäische Kultur hat begonnen, sich zur Weltkultur zu entwickeln. Europa und die Siedelungen der Europäer machen die Hälfte alles festen Landes mit der Hälfte aller Bewohner der Erde aus. A. Mitteleuropa. 1. Die Alpen. 1. Die Alpen (= die Weißen) sind zwar nicht hinsichtlich ihrer Aus- dehnnng, wohl aber nach ihrer Höhe das gewaltig st e Gebirge Europas. In Gestalt eines Füllhorns ziehen sie sich vom Mittelmeer bis zu den Ebenen der mittlereren Donau hin und bilden so den K e r n von Mitteleuropa. Mit der Verbreiterung nach O. nimmt ihre Höhe ab, ihre Gliederung zu. Die höchsten Erhebungen liegen demnach im W. Hier der 4810 m hohe Montblanc (= weißer Berg), der höchste Berg Europas. Der bedeutendste Hochgebirgsgipfel auf italienischem Gebiet ist der Monte Biso, 3840 in, auf Schweizer Gebiet der Monte Rosa, 4640 in, in den deutschen Alpen die Zugspitze, 3000 in, und in den österreichischen Ländern der Ortler, 3900 in. Die mittlere Kammhöhe beträgt in den Schweizer Alpen 2600 in, während sie sich in den Ostalpen allmählich bis zu 1000 in erniedrigt. Nach ihrem Aufbau zerfallen die Alpen in West- und Ostalpen, die durch die Linie Bodensee, Rhein, Hinterrhein, Splügen und C o m o s e e getrennt werden. Die Westalpen bilden einen nach 80. offenen Bogen um Piemont, die Ostalpen einen gleichen um Venetien. Diese werden im N. und S. von Kalkalpen begleitet, jene nur im X., während im 8. die Uralpen oder Mittelalpen unvermittelt aus dem piemontesischen Tieslaud aufragen. Die Westalpen umfassen die Schweizer- alpen und die französisch-italienischen Alpen. 2. Die Bewässerung der Alpen ist sehr reich. Welche drei großen Ströme entwässern den Außenrand (W. und N.), welcher Strom wird vor- zugsweise vom Juueuraud (im 8.) gespeist? Als Flüsse eines Hochgebirges haben die Alpenflüsse großes Gefälle und daher eine große Abtragnngsfähigkeit. Infolgedessen verändern die Alpenflüsse ihr Bett fortwährend; auch können zur Flößerei nur die

2. Teil 1 = Grundstufe B - S. 27

1895 - Halle a. d. S. : Schroedel
Aus der Länderkunde der Erdteile. 27 Zeit, so ist dieser Staat ein Freistaat oder eine Republik (Schweiz). - Die Haupt- stadt eines Staates ist gewöhnlich auch die Residenz des Staatsoberhaupts und der Hauptsitz der Regierung. — Festungen sind befestigte Städte, die zum Schutz des Landes dienen. — Eine Großstadt hat über 100 000 E. — Große Seestädte liegen an der Meeresküste oder an der Mündung eines Hauptflusses und haben einen sichern Hafen, wo die Schisse gut ankern und landen können. A. I. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat von 26 Einzelstaaten und^ steht unter einem Kaiser. Hst. Berlin mit l3/^ Mill. E. — H am bürg, großer Seehafen. Königsberg, Seehandelsstadt und starke Festung. — München, größte Stadt in Süddeutschland. 2.,, Österreich-Ungarn, lagert sich um die Donau und besteht aus dem Kaiser- tum Osterreich mit der Hst. Wien und dem Königreich Ungarn, Hst. Budapest. Beide Staaten stehen unter einem Kaiser. 3. Königreich Rumänien, Hst. Bukarest. 4. Republik Schweiz, Hst. Bern. 5. Republik Frankreich, Hst. Paris, über 2 Mill. E. 6« Königreich der Niederlande, Hst. Amsterdam. 7. Königreich Belgien, Hst. Brüssel. 8. Großherzogtum Luxemburg mit gleichnamiger Hst. B. 9. Königreich Däuemark, Hst. Kopenhagen. Zu Dänemark gehört die Insel Island. 10. Schweden-Norwegen, Königreiche unter einem Herrscher. Stockholm, Hst. von Schweden, Kristiania, Hst. von Norwegen. Ii. Königreich Großbritannien und Irland, Hst. London an der Themse, größte Stadt der Erde, über 3 X sv groß als Berlin. C. 12. Kaisertum Rußland, umfaßt mehr als die Hälfte des Erdteils. Alte Hst. Moskau, neue Hst. St. Petersburg. Im früheren polnischen Reiche Warschau. D. 13. Königreich Spanien, Hst. Madrid. 14. Königreich Portugal, Hst. Lissabon. 15. Königreich Italien, Hst. Rom. Neapel am Vesuv. Zu Italien die Inseln Sizilien und Sardinien. 16. Die Türkei, Kaisertum unter der Herrschaft eines Sultans. Hst. Kon- stantinopel. Zur Türkei gehört die Insel Kandia oder Kreta. ■— Das Fürsten- tum Bulgarien ist ein türkischer Schutzstaat. 17. Königreich' Griechenland, Hst. Athen. Zu Griechenland gehören die meisten der ägäifchen Inseln. 18. Königreich Serbien, Hst. Belgrad. 19. Fürstentum Montenegro. B. Asien. (45 Mill. qkm, 828 Mill. E.) 1. und Umgrenzung. Asien liegt auf der n. Halbkugel. Nur einige seiner s.ö. Inseln reichen über den Äquator hinaus. Die Grenzen gegen Europa werden durch den Ural und den Kaspisee scharf bestimmt. Der Kaukasus ist dagegen voll zu Asien zurechnen. Mit-Afrika hängt Asien durch die Landenge von ©ues*) zusammen, die durch den Snes- *) Eine Landenge ist ein schmaler Landstrich zwischen zwei Meeren, der zwei größere Länderflächen oder auch Erdteile mit einander verbindet. Gegenstück zur Meeresstraße.

3. Teil 1 = Grundstufe B - S. 26

1905 - Halle a.S. : Schroedel
26 Aus der Länderkunde der Erdteile. das Volk das Staatsoberhaupt auf gewisse Zeit, so ist dieser Staat eiu Freistaat oder eine Republik (Schweiz). — Die Hauptstadt eines Staates ist gewöhnlich auch die Residenz des Staatsoberhauptes und der Hauptsitz der Regierung. — Festungen sind mit Wall, Mauer und Graben umgeben und dienen zum Schutz des Landes. — Eine Großstadt hat über 100 000 E. — Große Teestädte liegen an der Meeresküste oder an der Mündung eines Hauptslusses und haben einen sichern Hafen, wo die Schiffe gut ankern und landen können. A. 1. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat von 26 Einzelstaaten und steht unter dem Kaiser. Hst. Berlin mit 2 Mill. E. In Nord- deutschlaud außerdem: die Seehäfen Hamburg, Bremeu, Stettin. Im Binnenlande Breslau, Dresden, Leipzig; in welchem Lande liegen die beiden letzten Städte? — Im Rheingebiet: Straßburg, Frankfurt am Main, Köln. — In Süddeutschland München, in? Stuttgart, in? 2. Österreich - Ungarn, zu beiden Seiten der Donau, es besteht aus dem Kaisertum Österreich mit der Hst. Wien und dem Königreich Ungarn, Hst. Ofen-Pest. Beide Staaten stehen unter einem Kaiser. 3. Königreich Rumänien, Hst. Bukarest. 4. Tie Schweiz, Hst. Bern. 5. Republik Frankreich, Hst. Paris, über 2 Mill. E. 6. Königreich der Niederlande, Hst. Amsterdam. 7. Königreich Belgien, Hst. Brüssel. 8. Groszherzogtum Luxemburg, mit gleichnamiger Hst. B. 9. Königreich Dänemark, Hst. Kopenhagen. Zu Dänemark gehört die Insel Island. Ii). Schweden-Norwegen, Königreiche unter einem Herrscher. Stock- Holm, Hst. von Schweden, Kristiania, Hst. von Norwegen. 11. Königreich Großbritannien und Irland, Hst. London, an? größte Stadt der Erde, dreimal so groß wie Berlin. C. 12. Kaisertum Rußland, umfaßt mehr als die Hälfte des Erdteils. Alte Hst. Moskau, neue Hst. St. Petersburg. Im früheren polnischen Reiche Warschau. D. 13. Königreich Spanien, Hst. Madrid. 14. Königreich Portugal, Hst Lissabon. 15. Königreich Italien, Hst. Rom. — Neapel am Vesuv. Zu Italien die Inseln Sizilien und Sardinien.

4. Europa - S. 10

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 10 — •untern Wolga nnb der Manytsch-Niederung) gehören zu den eigent- lichen Mongolen. Der Religion nach gehören 96,8°/g aller Europäer dem Christen- tum an. Nnr 12,4 Mill. bekennen sich zu anderen Religionen. Mit Recht hat man daher Enropa den „christlichen Erdteil" genannt. Den Südwesten Enropas beherrscht die römisch-katholische Kirche mit 166 Mill. Bekennern, den N. die protestantische oder evan- gelische Kirche mit ihren zahlreichen Sekten, im ganzen mit 99,4 Mill. Anhängern, und den O. nnb So. die griechische (nicht uuierte) Kirche mit 98,5 Mill. Glaubensgenossen. — 6,3 Mill. Iuben leben zerstrent in Europa und bekeuueu sich zur mosaischen Lehre. Die Anzahl der Mohammedauer aus der Balkanhalbinsel und im sö. Rußland ist etwa ebeuso groß. Die Staateubilduug zeigt in Europa iusoseru einen einheit- lichen Charakter, als die monarchische Staatsform vorherrscht. Unter den 27 Staaten Enropas sinb 23 Monarchien nnb 4 Repnbliken 'Schweiz, Frankreich, Anborra und San Marino). 2 Staaten l Österreich und Ungarn) sinb bnrch Real Union, 4 (Rußlaub mit Finlaub, Schweden und Norwegen) bnrch Personal-Union miteinanber verbnnben, 4 sinb Schntzstaaten (Bulgarien, Monaco, Anborra nnb Sau Marino). Eine Despotie ist das türkische Reich; absolute Monarchien siub Rußlaub, Montenegro nnb Monaco. Alle andern monarchischen Staaten haben eine Versassnng (Konstitution). Die wichtigsten Staaten Europas werben Großmächte genannt. Es sinb beren 6: Deutsches Reich, Frankreich, Großbritannien, Österreich -Ungarn, Rußlaub und Italien. Die übrigen sinb Staaten 2. ober 3. Ranges oder Kleinstaaten. Die kleinsten Staaten sinb Liechtenstein, San Marino nnb Monaco. „Noch bemerken wir, daß das osmanische Kaisertum (unter Den gegenwärtigen Staaten) das älteste Kaisertum in Europa ist, weil sein Urspruug bis zu der Eroberung von Koustautiuopel im Jahre 1453 zurückgeht, währeub das russische Kaisertum vom Jahre 1731 und das österreichische vom Jahre 1804 batieren; serner, daß .Frankreich bis 1870, mit Unterbrechungen, die älteste Monarchie war, inbem sie bis aus das Jahr 843 zurückgeht, und daß Spanien, Dänemark und England in Hinsicht des Alters unmittelbar baraus folgen; daß Braunschweig unter den Herzogtümern das älteste ist; daß San Marino nicht allein die älteste Republik, souberu auch zu- gleich eiuer der ältesteu europäischen Staaten ist." (Heiberich). 7. Weltstellung. Obwohl nächst Australien der kleinste Erb- teil, nimmt Enropa boch bei seinen günstigen Natnrverhältnissen hin- sichtlich der Kultur seiner Bewohner die 1. Stelle ein. Zwar ist der bichtbevölferte Erbteil nicht mehr imstanbe, seine Bevölkernng bnrch eigene Erzengnisse des Bobenbaus nnb der Viehzucht zu beliebigen; zwar haben auch manche Länber auberer Erbteile, vor allem die Union, einen überraschenben Ansschwnng in ihren Kultur Verhältnissen gezeigt: allein an geistiger Entwickelnng, gewerblichen Erzeugnissen und kriegerischer Tüchtigkeit steht Europa voran. Europa und die Kolonien der

5. Europa - S. 106

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 106 — Stapelplatz des Handels zwischen Rhein- und Rhonegebiet. — Belfort (beför), starke Feste am Eingang der Burgunder Pforte. 4. Die Insel Corsika, das Geburtsland Napoleons I., gehört ihrer Natur nach zu Italien Durch Kauf kam sie (1768) von Genua an Frankreich. Die Insel ist durchweg gebirgig und rauher als ihre s. Lage erwarten läßt. Der Kulm des Eilandes steigt bis 2 710 in empor. Nur 1 3 des Bodens ist angebaut, und die Industrie beschränkt sich ans die nächsten Bedürfnisse. — Die leidenschaftlichen Corsen haben in Sprache und Sitte noch manches Altertümliche be- wahrt. Die wichtigsten Wohnplätze sind die Küstenstädte Ajaccjo (ajätscho) und Bastia. 5. Auswärtige Besitzungen^ Frankreichs auswärtige Besitzungen und Nebenländer nehmen eine Fläche von 6x/8 Mill, qkm ein und werden Un- gefähr von 451/,, Mill. Menschen bewohnt. In Afrika gehören zu Frankreich Algerien, Tunis, Senegal, Sudan, Guinea, Elfenbeinküste, Dahome, Congo und Somaliküste, in Asien einige Punkte auf Vorderindien (Pondichery n. a.) und Jndochina ^Kambodscha. Cochinchina Annam und Tonkiu), in Amerika einige Inseln im N. lst. Pierre u. a.). Westindien lmartinique, Guadeloupe) und Guayana, im indischen Ozean und iu der Südsee Rcuuion, Mada- gaskar, Komoren^ Kergnelen-, St^ Paul-, Neu-Amsterdam-Jnseln, Neukaledonien, Loyalty-Jnseln und Tahiti und kleinere Gebiete. Das kleiue Fürstentum Monaco, mit gleichnamiger Hst., ö. von Nizza gelegen, steht unter Frankreichs Schutzherrschaft. „Spielhölle Europas." 2. Die Niederlande, Belgien und Knremburg. Diese kleinen Staaten breiten sich im wesentlichen um das Delta aus, mit welchem Rhein und Schelde die Nordsee erreichen. Die beiden erstgenannten Staaten heißen daher auch wohl ,,Rhein-Delta- staaten", während Luxemburg durchweg im Gebiet der waldigen Berg- landschaft der Ardennen liegt. — Als Herzogtum Nieder-Lothringen gehörten diese Gebiete lange zum deutschen Reich, wurden im Resormationszeitalter an Spanien vererbt und spalteten sich in den evangelischen Norden, der sich als „Niederlande" von Spanien losriß, und den katholischen Süden, der später an Österreich fiel und 1830 als „Belgien" ebenfalls ein selbständiger Staat wurde. Luxemburg war noch bis 1890 durch Personalunion mit den Niederlanden verknüpft. I. Königreich der Niederlande. (33 000 qkm, 5,1 Mill. E., 154,7 auf 1 qkm). 1. Das Land. Holland erstreckt sich vom Dollart quer über das Mündungsgebiet von Rhein, Maas und Schelde. Es grenzt im O. an Deutschland, im S. au Belgien, im W. und N. an die Nordsee. Die Küste gliedert sich iu 3 voneinander verschiedene Abteilungen. Die s. umfaßt das M ü u d u n g s g e b i e t von Schelde und Rhein und stellt eine Gruppe von Inseln dar (Seeland), die nach dem Binnen- lande flach und durch feste Dämme geschützt, nach dem Meere zu von kleinen, halbmondförmigen Dünenreihen eingefaßt sind. Der mittlere Küstenabschnitt erstreckt sich in einfacher Linie als ein ununterbrochener Dünenzug mit platter Küste von den großen Strommündungen nach

6. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 25

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
erklärt, den christlichen Kirchen aller Nationen Schutz zu gewähren. Da der Zar sich weigerte, die Vorschläge anzunehmen, schlossen Frankreich und England mit der Türkei ein Schutz- und Trutzbündnis und erklärten an Rußland den Krieg (28. März 1854). I Der Verlauf des Krieges. ad) Nach der Besetzung der Donausürstentürner drangen die Russen über die Donau, während eine englisch-französische Flotte Odessa bombardierte; eine Entscheidung siel nicht. ßß) Österreich war entschlossen, sich den Westmächten anzuschließen, Preußen wollte Rußland gegenüber wohlwollende Neutralität beobachten, da es aber einen Angriff Frankreichs auf deutsches Gebiet befürchten mußte, so schloß es mit Österreich einen Vertrag, nach welchem sie sich bewaffneten Beistand zu leisten versprachen, salls Rußland die Donau-sürsientümer nicht räumen oder Frankreich deutsches Gebiet angreifen sollte; die Wahrung der deutschen Interessen wurde ausdrücklich vorbehalten.^ 77) Infolge Der Aufforderung Preußens und Österreichs zog der Zar die russischen Truppen hinter den Pruth zurück; als Österreich trotzdem mit den Westmächten gemeinsame Sache machen und aktiv eingreifen wollte, würde bies durch Preußens feste Neutralität uerhinbert. In bteser Haltung aber fanb es bauernb die Zustimmung der kleineren deutschen Staaten. öd) Die Verbünbeten griffen die Russen auf der Krim an, schlugen den Fürsten Mentschikoff an der Alma (20. September 1854), bei Jnkerman (5. November) und begannen die Belagerung von Sewastopol; ©arbinien trat den Westmächten bei und schickte ein Heer auf den Kriegsschauplatz, währenb Österreich Truppenmassen in Galizien und Siebenbürgen aufstellte. es) Nach bcm Tode des Kaisers Nikolaus (2. März 1855) und dem Falle Sebastopols (23. September 1855) war der Zar Alexanber Ii. zum Frieden bereit, der in Paris (30. März 1856) abgeschlossen würde. Die Donauschiffahrt würde frei, die Donaufürstentümer behielten die Suzeränität des Sultans unter dem Schutze der Großmächte, das Schwarze Meer würde neutralisiert und alle Kriegsschiffe von seinen Häfen ausgeschlossen, die Christen in der Türkei erhielten gleiche Rechte mit den Mohammebanern.

7. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 104

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 104 — wirtschaftlichen Einflußsphäre Deutschlands und Österreichs lagen, wie Belgien, Holland, die Schweiz, Serbien und Rumänien, zu einem zentraleuropäischen Handelsverband zusammenzuschließen. So konnte man hoffen, den Gefahren, die dem Handel von Frankreich, Rußland und auch von Nordamerika drohten, wirksam zu begegnen. 7) So kamen im Jahre 1891 die Handelsverträge mit Österreich, Italien, auch mit der Schweiz und Belgien zustande, durch welche die Einfuhrzölle durchschnittlich um 25 % ermäßigt wurden; der Kornzoll wurde sogar von 5 M. für den Doppelzentner auf 3,50 M. herabgesetzt. Die 1891 begonnene Politik der Handelsverträge wurde im Jahre 1893 fortgesetzt, indem auch mit Rumänien, Serbien und Spanien abgeschlossen wurde. Nach einem längeren Zollkrieg, der besonders die deutsche Industrie schwer schädigte, kam auch im März 1894 der Handelsvertrag mit Rußland zustande. Diese Politik der Handelsverträge wurde von der deutschen Landwirtschaft grundsätzlich bekämpft, weil es ihr nicht möglich war, denjenigen Staaten gegenüber, die nach Deutschland Getreide einführten, konkurrenzfähig zu bleiben. Die Führung in diesem Kampfe übernahm der im Jahre 1893 zum Schutze der bedrohten Landwirtschaft in Berlin gegründete Bund der Landwirte. 3. Die weitere koloniale Entwickelung Deutschlands und seine Stellung zur Weltpolitik. a) Verträge Deutschlands über seine Besitzungen in Afrika. In dem Bestreben, die noch herrenlosen afrikanischen Ländermassen dem schon erworbenen Kolonialbesitz einzuverleiben, begegneten sich drei Großmächte als Rivalen: Frankreich, England und Deutschland. a) Die republikanischen Staatsmänner Frankreichs gingen mit großer Beharrlichkeit an die Verwirklichung der Idee, ein großes afrikanisches Kolonialreich zu schaffen und Bismarck hatte sie in dieser Politik unterstützt, weil er glaubte, dadurch ihre Blicke von Elsaß-Lothringen abzuwenden. Sieht man ab von dem Erwerb Madagaskars, so entfaltete es seine Macht namentlich im Westen des nördlichen Afrikas. Von Algier sowie im Süden von feinen Kongobesitzungen aus drang es in die von Europäern noch unbesetzten Gebiete ein und schuf sich ein territorial völlig geschlossenes Besitztum von ungeheurer Ausdehnung; nur Marokko fehlte noch. ß) In England war die kurze Periode der Kolonialmüdigkeit längst überwunden; es fetzte bald mit verstärkter Kraft

8. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 105

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 105 — und Zähigkeit ein, sich in gleicher Weise wie Frankreich ein großes, innerlich zusammenhängendes afrikanisches Kolonialreich zu schaffen; daß es bei diesem Bestreben mit den deutschen Interessen in Gegensatz geraten mußte, war eine unausbleibliche Folge. 7) Nach Bismarcks Abgange standen nun die leitenden Staatsmänner Deutschlands vor der Frage, den in Afrika erworbenen Besitz zu erweitern in gleicher Weise wie seine Nebenbuhler und unter Umständen, wenn jene es zu verhindern suchten, die Gegner mit Waffengewalt zu zwingen, den Miterwerb zuzulassen oder aber sich durch Verträge mit ihnen zu einigen. Der Reichskanzler Caprivi, ohnehin kein besonderer Kolonialfreund, wählte den letzteren Weg und schloß mit beiden Mächten Grenzverträge ab. aa) Im Juni 1890 wurden die Grenzen von Ost- und Südwestafrika und die von Togo mit England vereinbart. Der Vertrag bestimmte über Ostafrika, daß Deutsch-lanb vom Sultan von Sansibar den Küstenstrich der Insel Sansibar gegenüber erhalten sollte; im Norben war der Kongostaat, im ©üben der Nyassa-see als Grenze festgesetzt, ebenso sollte es die dem ihm zugesprochenen Gebiete vorgelagerte Insel Mafia, sowie von England die Insel Helgolanb erhalten. Dafür zahlte Deutschland dem Sultan von Sansibar eine bare Entschädigung und gestanb zu, daß dieser unter britischen Schutz gestellt würde; es trat ferner seine Schutzherrlichkeit über das Sultanat Witu und Deutsch - Somalilanb an England ab, verzichtete auf das Gebirge Mfumbiro und das Land um den Ngamifee, zu dem ihm nur ein schmaler Zugang von Sübwestafrika aus blieb (Caprivizipfel), und gewährte allen Engländern das Recht abgabefreien Durchzugs auf der sogenannten Stavenson-straße durch Deutsch-Ostafrika. Dieser Vertrag zerstörte all die frohen Hoffnungen auf ein großes beutsch-ostafrikanisches Kolonialreich von den Nilquellen bis Sansibar. ßß) Im März 1894 kam es dann zu einem Abschlüsse mit Frankreich. Deutschland behauptete nur mit Mühe die Verbinbung mit dem Sanga, dem westlichsten der großen rechten Kongozuflüsse. Für den Zugang zum Tsabsee war wie für den von Süd-weftafrika zum Zambefi — Ngamifee ein zweiter Caprivizipfel vereinbart.

9. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 106

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 106 — 7z) Aus Anlaß des Burenkrieges (1899—1902) wurde durch einen deutsch-englisch-amerikanischen Vertrag (1899) auch die Samoafrage geregelt. England zog sich ganz von der Gruppe zurück; die Hauptinseln blieben Deutschland, das dafür die beiden südöstlichen Salomoninseln und seine Ansprüche auf die Tongagruppe an Großbritannien überließ. Kurz vorher hatte es Spanien die Karolinen und Marianen abgekauft. 6) Die politischen Folgen der Annäherung zwischen Deutschland und England. c.a) Schon bevor die deutsche Regierung mit England die Grenzverträge über die afrikanischen Befitzver-hättniffe abgeschlossen hatte, war Kaiser Wilhelm für ein Zusammengehen mit der britischen Weltmacht eingetreten. Er hatte gelegentlich eines Besuches in England (1889), sowie bei dem Gegenbesuche des Prinzen von Wales in Berlin (1890) in feinen Ansprachen den bestimmten Wunsch ausgesprochen, daß beide Länder mit ihrer Macht zu Lande und zu Wasser einstehen möchten für den Frieden Europas. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, war jener Vertrag vom 1. Juli 1880 nicht aus kolonialen Interessen geschlossen worden, sondern es schien vielmehr die Absicht maßgebend gewesen zu sein, beide Reiche in engere Bundesbeziehungen zu bringen. ßß) Diese Stellung Deutschlands betrachtete nun die Petersburger Regierung als gegen Rußland gerichtet. In dieser Auffaffurtg wurden die russischen Staatsmänner noch dadurch bestärkt, daß der Reichskanzler Caprivi weder das alte „Dreikaiserverhältnis von 1884", noch den Rückversicherungsvertrag von 1887 erneuerte. Dazu kam noch, daß Rußland die Polenpolitik des Reichskanzlers als eine unfreundliche Maßnahme gegen feine eigenen Interessen in Polen aufnahm. Während Bismarck in den polnischen Fragen mit Rußland Hand in Hand gegangen war, in dem großen Ausstände von 1863 dem Nachbar durch militärische Vorkehrungen an der Grenze das Rückgrat gestärkt hatte, während er seit 1886 aus nationaler Notwendigkeit heraus das polnische Element in den Provinzen Posen und Westpreußen zurückdrängte und zur Stärkung des Deutschtums

10. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 110

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 110 — Der Vertrag, der das „herzliche Einvernehmen" die entente cordiale, begründete, beseitigte zwar auch die seit Jahrhunderten bestehenden Streitpunkte beider Staaten, war aber doch in erster Linie gegen Deutschland gerichtet. e) Obgleich der französisch-englische Vertrag von 1904 auch andere handeltreibenden Nationen die sogenannte Politik der offenen Tür zubilligte, also den Grundsatz der Handelsfreiheit in Marokko aussprach, so schien es der deutschen Regierung doch fraglich, ob Frankreich bei fortgesetzter Tunisierung Marokkos auch künftig sein Versprechen halten werde, und da jener Vertrag zustande gekommen war unter völliger absichtlicher Beiseiteschiebung Deutschlands, so sah sich dieses gezwungen, für sein verletztes Recht und seine Ehre einzutreten. ad) Deutschland griff in dem Augenblick ein, als Rußland durch seinen Krieg mit Japan festgelegt und infolge seiner schweren Niederlagen unfähig war, noch in europäische Angelegenheiten sich zu verwickeln. Kaiser Wilhelm landete anläßlich einer Reise in das Mittelmeer in Tanger und der Sultan Abdul Asis ließ ihn dort in feierlicher Weise begrüßen; zu den Vertretern der deutschen Kolonien aber sprach der Kaiser die bedeutsamen Worte: „Ich freue mich, in Ihnen die ergebenen Pioniere der deutschen Industrie und des deutschen Handels zu begrüßen, die mir bei dem Versuch helfen, alle Zeit in einem freien Lande die Jntereffen des Mutterlandes hoch zu halten. Über seine Interessen aber verhandelte Deutschland mit dem Sultan als einem unabhängigen Herrscher direkt, ohne jede Beachtung des englisch-französischen Vertrages. Nun lenkte Frankreich ein und entließ den Minister Delcasse. ßß) Nun verlangte der Sultan unter Zustimmung des Reichskanzlers Bülow die Regelung der marokkanischen Angelegenheiten durch eine internationale Konferenz, die auch in der spanischen Stadt Algeciras (gegenüber von Gibraltar) im Januar 1906 zusammentrat. Diese Algecirasakte bestimmte, daß Frankreich und Spanien in acht marokkanischen Häfen die Polizei organisieren sollten und daß Frankreich bei der Einrichtung der Staatsbank ein größerer Einfluß
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