Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): Jungen
6 l. Der Kulturkampf
§ 8. Die Staatsprüfung hat nach zurückgelegtem theologischem Studium statt. Zu derselben darf nur zugelassen werden, wer den Vorschriften dieses Gesetzes über die Gymnasialbildung und theologische Vorbildung vollständig genügt hat. Die Prüfung ist öffentlich und wird darauf gerichtet, ob der Kandidat sich die für feinen Beruf erforderliche allgemeine wissenschaftliche Bildung, insbesondere auf dem Gebiete der Philosophie, der Geschichte und der deutschen Literatur erworben habe. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten trifft die näheren Anordnungen über die Prüfung.
§ 15. Die geistlichen Oberen sind verpflichtet, denjenigen Kandidaten, dem ein geistliches Rmt übertragen werden soll, dem Oberpräsidenten unter Bezeichnung des Amtes zu benennen. Dasselbe gilt bei Versetzung eines Geistlichen in ein anderes geistliches Amt oder bei Umwandlung einer widerruflichen Anstellung in eine dauernde. Innerhalb 30 Tagen nach der Benennung kann (Einspruch gegen die Anstellung erhoben werden. Die (Erhebung des (Einspruchs steht dem Dberpräsidenten zu.
§ 18. Jedes Pfarramt ist innerhalb eines Jahres vom Tagender Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmäßig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der (Erleöigung der Pfrünöe an gerechnet, öauernö zu besetzen. Die Frist ist vom (Dberpräfiöenten im Falle des Beöürfniffes auf Antrag angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der Frist ist der (Dberpräfiöent befugt, die tvieöerbefetzung der Stelle durch Gelöstrafen bis zum Betrage von 1000 Talern zu erzwingen. Die Androhung und Festsetzung der Strafe öarf wieöerholt rveröen, bis dem Gesetze genügt ist. Außeröem ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten ermächtigt, bis öahin Staatsmittel einzubehalten, welche zur Unterhaltung der Stelle oöer öesjenigen geistlichen Oberen öienen, der das Pfarramt zu besetzen oöer die Besetzung zu genehmigen hat.
§ 22. (Ein geistlicher Oberer, welcher Den §§ 1—3 zutoiöer ein geistliches Amt überträgt oöer die Übertragung genehmigt, wirö mit Gelö-strafe von 200 bis zu 1000 Talern bestraft. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher der Vorschrift des § 19 Absatz 1 zuwiöerhanöelt.
b) Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom \2. Mai 1873.
§ 1. Die kirchliche Disziplinargewalt über Kirchenötener öarf nur von öeutfchen kirchlichen Behöröen ausgeübt rveröen.
§ 2. Kirchliche Disziplinarstrafen, welche gegen die Freiheit oöer das vermögen gerichtet finö, öürfen nur nach Anhörung des Beschul-öigten verhängt weröen. Der (Entfernung aus dem Amte (Entlassung, Versetzung, Suspension, unfreiwillige (Emeritierung usw.) muß ein ge-orönetes prozessualisches Verfahren vorausgehen. 3n allen öiesenfällen ist die Lntscheiöung schriftlich unter Angabe der Gründe zu erlassen.
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16 Ii. Die finanziellen Grundlagen des Reiches
annehmbare Vorschläge bleibe, so muß ich den von anderer Seite kommenden Vorschlag prüfen: was gibt er denn? Nun, er gibt mir in dem Sinne, wie ich die Matrikularumlagen bekämpft habe, die volle Abstellung derselben und der Übelstände, die ich gerügt habe. Ich habe gesagt, bisher sei das Reich ein lästiger Kostgänger bei den einzelnen Staaten, einmahnendergläubiger, während es 6er freigebige Versorger der einzelnen Staaten fein müßte bei richtiger Benutzung der Quellen, zu welchen der Schlüssel durch die Verfassung in die Hände des Reichs gelegt, bisher aber nicht benutzt worden ist. Dieser „freigebige Versorger" wird das Reich aber durch die Hnnahme des Fran-ckensteinschen Hntrags, der sich von dem früher in der Kommission vorgelegten Bennigsenfchen bezüglich der Versorgung der Staaten nur dadurch unterscheidet, daß man den einzelnen Staaten ein höheres Ittaß der Autonomie in der Verwendung dessen, was ihnen zugestanden wird, beläßt. Wenn das Reich den (Einzelstaaten nach seinem (Ermessen die Überschüsse zu überweisen hätte, so dürfte sich sehr leicht ein System entwickeln, nach welchem alle Budgets, das preußische so gut wie das würt-tembergifche, hier vor das Forum der Reichstags - Finanzkommission gezogen werden, und das wäre ein Unitarismus, den ich für schädlich und verwirrend halte, und welchen sich die einzelnen deutschen Stämme mit ihrem Selbständigkeitsgefühl schwerlich gefallen lassen würden. Das wird vermieden, wenn die Überweisung von Rechts wegen im Gesetz steht, nicht in der Verfassung, sondern im Gesetz, welches dem Reich eine ständige Ausgabe zur Versorgung der einzelnen Staaten auferlegt. Das Reich ist nicht mehr ein lästiger Kostgänger, sondern ein Kostgänger, der ein gutes Kostgeld bezahlt und darüber hinaus sich freigebig erweist, es ist ein Kostgänger wie ein König, der bei einem Privatmann wohnt, und das Reich steht in voller Berechtigung feiner Finanzhoheit da, wenn es sich der Pflicht unterzieht, durch Flüssigmachung der Quellen, die unter feinem Verschluß liegen, der Finanznot der einzelnen Staaten aufzuhelfen, ohne die Grenzen seines Ressorts zu überschreiten und ohne sich in das Verwaltungswesen der einzelnen Staaten zu mischen. Das bisherige Matrikularsqstem hatte das (Ergebnis, daß das Reich die (Einzel-staaten durch Versagung der Zuflüsse, die aus den indirekten Steuer-quellen kommen könnten, aushungerte, und dabei doch in jedem Jahr als mahnender Gläubiger die Rtatrikularumlagen verlangte; — durch die heut in Aussicht genommene Reichshilfe aber schwindet die Finanznot der Staaten und des Reichs, welche die einleitende Motivierung meines ganzen Vorgehens in dieser Frage gebildet hat.
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Lntlassungsgesuch Bismarcks: Kobiucttsoröcr von 1852 37
Gesamtpolitik des Kabinetts, also der Gesamtheit der Ressorts. Die meisten dieser Herren hatten kein eigenes Ressort, sondern nur .das Präsidium, so zuletzt vor meinem (Eintritt der Fürst von hohenzollern, der Minister v. Auersroald, der Prinz von hohenlohe. Aber es lag ihm ob, in dem Staatsministerium und dessen Beziehungen zum Monarchen diejenige (Einigkeit und Stetigkeit zu erhalten, ohne welche eine ministerielle Verantwortlichkeit, wie sie das Wesen des Verfassungslebens bildet, nicht durchführbar ist. Das Verhältnis des Staatsministeriums und feiner einzelnen Mitglieder zu der neuen Institution des Ministerpräsidenten bedurfte sehr bald einer näheren, der Verfassung entsprechenden Regelung, wie sie im (Einverständnis mit dem damaligen Staatsministerium durch die Order vom 8. September 1852 erfolgt ist. Diese Order ist seitdem entscheidend für die Stellung des Ministerpräsidenten zum Staatsminifterium geblieben, und sie allein gab dem Ministerpräsidenten die Autorität, welche es ihm ermöglicht, dasjenige Maß von Verantwortlichkeit für die Gesamtpolitik des Kabinetts zu übernehmen, welches ihm im Landtag und in der öffentlichen Meinung zugemutet wird. Wenn jeder einzelne Minister allerhöchste Anordnungen extrahieren kann, ohne vorherige Verständigung mit seinen Kollegen, so ist eine einheitliche Politik, für welche jemand verantwortlich fein kann, nicht möglich. Keinem Minister und namentlich dem Ministerpräsidenten bleibt die Möglichkeit, für die Gesamtpolitik des Kabinetts die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit zu tragen. 3n der absoluten Monarchie war eine Bestimmung, wie sie die Order von 1852 enthält, entbehrlich und würde es noch heute fein, wenn wir zum Absolutismus ohne ministerielle Verantwortlichkeit zurückkehrten. Nach den zu Recht bestehenden verfassungsmäßigen (Einrichtungen aber ist eine präsidiale Leitung des Ministerkollegiums auf der Basis der Order von 1852 unentbehrlich, hierüber sind, wie in der gestrigen Staatsmini-fterialsitzung festgestellt wurde, meine sämtlichen Kollegen mit mir einverstanden, und auch darüber, daß auch jeder meiner Nachfolger im Ministerpräsidium die Verantwortlichkeit nicht würde tragen können, wenn ihm die Autorität, welche die Order von 1852 verleiht, mangelte. Bei jedem meiner Nachfolger wird dieses Bedürfnis noch stärker hervortreten wie bei mir, weil ihm nicht sofort die Autorität zur Seite stehen wird, die mir ein langjähriges Präsidium und das vertrauen der beiden hoch ehgen Kaiser bisher verliehen hat. Ich habe bisher niemals das Bedürfnis gehabt, mich einem Kollegen gegenüber auf die Order von 1852 ausdrücklich zu beziehen. Die Existenz derselben und die Gewißheit, daß ich das vertrauen der beiden hochseligen Kaiser Wilhelm und Friedrich besaß, genügten, um meine Autorität im Kollegium sicherzustellen. Diese Gewißheit ist heute aber weder für meine Kollegen noch für mich selbst vorhanden. Ich habe daher auf die Order1
Georg-Eckert-Institut für internationale
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.Schulbuchbibliothek
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Extrahierte Personennamen: Lntlassungsgesuch_Bismarcks Wilhelm Friedrich Friedrich
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14 Ii. Die finanziellen Grundlagen des Reiches
tion des Reichs, der wir alle zustreben, wird gefördert, wenn die Ina-trikularbeiträge durch Reichssteuern ersetzt werden - sie würde auch nicht verlieren, wenn diese Steuern so reichlich ausfallen, daß die Linzel-staaten vom Reich empfangen, anstatt daß sie dieselben bisher in einer nicht immer berechenbaren und für sie unbequemen weise zu geben hatten. . . .
3ch halte die direkte Steuer, auf Klaffen gelegt, welche überhaupt mit der Hot des Lebens nach ihrer Vermögenslage zu kämpfen haben, Klaffen bis zu 1000 Taler (Einkommen, für absolut verwerflich. Diese Art direkter Steuer, die nach mehr oder weniger Willkür des veranlagenden von jemand erhoben wird, die der Schuldige bezahlen muß, nicht nach seiner Bequemlichkeit, sondern zu einem bestimmten Termin, wo die Exekution, wo die ganze Schmach der letzteren den Nachbarn vor den Rügen steht, wenn er sie nicht zahlt, sollte vollständig wegfallen, zumeist in großen Städten, wo man dieselbe an Stelle der vielvermißten Schlacht- und Mahlsteuer eingeführt hat. . . .
wer als Kaufmann, als Industrieller, als Handwerker durch tägliche Arbeit sich ein (Einkommen verdient, welches sich morgen verringern kann und sich nicht auch auf die Kinder übertragen läßt, ist ungerecht besteuert, wenn er gerade soviel bezahlen soll wie ein anderer, der bloß die Schere zu nehmen und die Kupons abzuschneiden, oder bloß eine Quittung zu schreiben braucht für den Pächter, der ihm das Pachtgeld bezahlt. Ich bin deshalb der Meinung, daß die Steuer für das nicht fundierte (Einkommen heruntergesetzt werden sollte, ich bin ferner der Ansicht, daß ein S taatsbeamter eine ftaatliche (Einkommensteuer nicht bezahlen sollte. (Es ist das eine unlogische Huflage, die mir als solche schon in der Seit erschien, als sie eingeführt wurde. Ich kann sie nur identifizieren mit einer direkten Steuer, die der Staat etwa auf die Kupons feiner eigenen Schulden legen wollte. (Er schuldet dem Beamten das (Behalt, zieht ihm aber unter dem vorwande der Staatssteuer — ich spreche nicht von der Gemeindesteuer, es ist der Beamte einer Gemeinde gegenüber in einer anderen Lage — einen Teil des Gehalts als Steuer für den Finanzminister wieder ab. Entweder der Beamte ist ausreichend bezahlt, was ich von den wenigsten bei uns sagen kann, oder er ist es nicht, oder er ist zu hoch bezahlt. In dem Fall, daß derselbe zu hoch bezahlt ist, mag man ihm einen Teil des Gehalts entziehen; ist er anstreichend bezahlt, so ist es gut, ist er aber nicht ausreichend bezahlt, so ist es eine außerordentliche härte, ihm durch die Steuer noch einen Teil des Gehalts zu verkürzen. .. .
In allen diesen Fragen halte ich von der Wissenschaft gerade so wenig wie in irgendeiner anderen Beurteilung organischer Bildungen. Unsere Chirurgie hat feit 2000 Jahren glänzende Fortschritte gemacht; die ärztliche Wissenschaft in bezug auf die inneren Verhältnisse des Körpers,
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Bismarcks Schutzzollrede. - Franckensteinsche Klausel 15
in die das menschliche Auge nicht hineinsehen kann, hat keine gemacht, wir stehen demselben Rätsel heute gegenüber wie früher. So ist es auch mit der organischen Bildung der Staaten. Die abstrakten Lehren der Wissenschaft lassen mich in dieser Beziehung vollständig kalt, ich urteile nach der (Erfahrung, die wir erleben. Ich sehe, daß die Länder, die sich schützen, prosperieren, ich sehe, daß die Länder, die offen sind, zurückgehen, und das große mächtige (England, der starke Kämpfer, der, nachdem er feine Muskel gestärkt hatte, auf den Markt hinaustrat und sagte: wer will mit mir kämpfen? ich bin zu jedem bereit, — auch dieses geht zum Schutzzoll allmählich zurück und wird in wenigen Jahren bei ihm angekommen sein, um sich wenigstens den englischen Markt zu bewahren.
Nach meinem Gefühl sind wir, seitdem wir unsere Tarife zu tief heruntergesetzt haben, — eine Schuld, von der ich mich nicht eximiere — in einem Verblutungsprozeß begriffen, der durch die verrufene Milliardenzahl um ein paar Jahre aufgehalten ist, der ohne diese Milliarden aber wahrscheinlich schon vor fünf Jahren so weit gekommen wäre wie heute. Angesichts dieser Sachlage liegt kein Grund vor, persönliche Empfindlichkeit in eine Sache einzumischen, die wir, wenn wir ehrlich sein wollen, alle nicht beherrschen; sowenig die Frage des inneren menschlichen Körpers, von der ich sprach, gelöst ist, so wenig gibt es einen, der,mit unfehlbarer Gewißheit sagen könnte, dies ist die Folge der und der wirtschaftlichen Maßregel.
töir wollen sehen, wie wir dem deutschen Körper wieder Blut, wie wir ihm die Kraft der regelmäßigen Zirkulation des Blutes wieder zuführen können. Und wenn wir dem deutschen Volke etwas zu geben haben, so sage ich: bis dat qui cito dat, und qui non cito dat, der schädigt unsere ganze Volkswohlfahrt in hohem Grade.
2. Zranckensteinsche Klausel und Bismarcks Reichslagsrede hierzu vom 9. Juli M9?
wie ich höre, hat der Abgeordnete von Bennigsen darauf aufmerksam gemacht, daß ich in einer früheren Rede die Matrikularumlagen als nachteilig bekämpft habe. Lieber märe mir die ganze Sache allerdings ohne Matrikularumlagen, aber ich habe doch eben nicht die Wahl, jbie Dinge so zu machen, wie ich sie mir an die wand malen kann, wenn ich von der liberalen Seite ohne Unterstützung, ohne Anhalt, ohne bestimmte
1 horst Kohl, Viii, S. 149ff. — Über die Verwendung der durch den neuen Zolltarif bewilligten Zölle hatte die Tarifkommission auf Hntrag des Freiherrn zu Zranckenstein in das Tarifgesetz folgenden § 7 eingefügt: „Derjenige (Ertrag der Zolle und der Tabacksteuer, welcher die Summe von 130000000 M in einem Jahre übersteigt, ist den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu den Itcatritularbeiträgen herangezogen werden, zu überweisen."
3*
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Bismarck an Itzenplitz. - Bismarcks Reichstagsrede zur sozialen Gesetzgebung 19
eigentlich auf die Regulierung der beiden ersten Fragen berechnet sind, und es als ein vergebliches Bestreben erscheint, die Agitationen zu beschwören, wenn man den Agitatoren ihre besten Agitationsmittel beläßt.
2. Bismarck? Reichztagsrede vom 2. April Ml zur sozialen Gesetzgebung?
... vor dem verhungern ist der invalide Arbeiter durch unsere heutige Armengesetzgebung geschützt. Nach dem Landrechte wenigstens soll niemand verhungern, ob es nicht dennoch geschieht, weiß ich nicht. Das genügt aber nicht, um den Mann mit Zufriedenheit auf sein Alter und seine Zukunft blicken zu lassen, und es liegt in diesem Gesetze auch Me Tendenz, das Gefühl menschlicher würde, welches auch der ärmste Deutsche meinem willen nach behalten soll, wach zu erhalten, daß er nicht rechtlos als reiner Almosenempfänger dasteht, sondern daß er ein Pekulium an sich trägt, über das niemand außer ihm verfügen kann, und das ihm auch nicht entfremdet werden kann, über das er als Armer selbständig verfügt und das ihm manche Tür leichter öffnet, die ihm sonst verschlossen bleibt, und ihm in dem Hause, in dem er Aufnahme gefunden hat, eine bessere Behandlung sichert, wenn er den Zuschuß, den er mit hineinbringt, aus dem Hause auch wieder entfernen kann. . . . Aber zunächst ist dieses (Besetz gewissermaßen eine Probe, die wir machen, und auch eine Sonde, wie tief das Wasser finanziell ist, in das wir Staat und Land vorschlagen, hineinzutreten.
wenn der Herr Abgeordnete Bamberger, der ja an dem Worte „christlich" keinen Anstoß nimmt, für unsere Bestrebungen einen Hamen finden wollte, den ich bereitwillig annehme, so ist es der: praktisches Thristentum, aber sans phrase, wobei wir die Leute nicht mit Reden und Redensarten bezahlen, sondern wo wir ihnen wirklich etwas gewähren wollen. (Bravo ! rechts.)
Aber umsonst ist der Tod! wenn Sie nicht in die Tasche und in die Staatskasse greifen wollen, dann werden Sie nichts fertig bekommen. Die ganze Sache der Industrie aufzubürden, — das weiß ich nicht, ob sie das tragen kann. . . .
Denn ich würde nicht den Blut haben, den Zwang auszusprechen, wenn der Staat nicht auch gleichzeitig einen Zuschuß anbietet, würde der Zwang ausgesprochen, so ist es notwendig, daß das Gesetz zugleich ein Versicherungsinstitut beschafft, welches wohlfeiler und sicherer ist als jedes andere. Titan kann nicht den Sparpfennig des Armen jedem Konkurse aussetzen, man kann auch nicht zugeben, daß ein Abzug von den Beiträgen als Dividende oder zur Verzinsung von Aktien gezahlt würde. Der Herr Abgeordnete Bamberger hat ja feinen Angriff auf das (Besetz wesentlich mit der Klage über den Ruin der versicherungs-
1 Horst Kohl, a. a. Ö). Ix. S. 20ff.
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Extrahierte Personennamen: Itzenplitz Bismarck Horst_Kohl
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2 I. Der Kulturkampf
Päpste auch in weltlichen Dingen lehren, welche über Duldung Andersgläubiger und Standesrechte des Klerus Grundsätze aufstellen, die der heutigen Ordnung der Gesellschaft widersprechen, hiermit wird das friedliche Einvernehmen zwischen Kirche und Staat, zwischen Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zukunft ausgeschlossen. angesichts der Verwirrung, welche durch diese neuen lehren in der Kirche jetzt schon eingetreten ist und sich in der Zukunft voraussichtlich noch steigern wird, setzen wir in jene Bischöfe, welche diesen Lehren entgegengetreten sind und durch ihre Haltung auf der Versammlung den Dank der katholischen Welt verdient haben, das vertrauen und richten zugleich an sie die Bitte: daß sie in gerechter Würdigung der Xtot der Kirche und der Bedrängnis der Gewissen auf das baldige Zustandekommen eines wahren, freien und daher nicht in Italien, sondern Mesfeit der Hipen abzuhaltenden ökumenischen Konzils mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln hinwirken mögen.
3. Adresse katholischer Abgeordneter an Kaiser Wilhelm I. in Versailles um Wiederherstellung der Kirchenstaates (l8.Zebruar {Sil).1
Ew. Kaisers, und Königl. Majestät nahen in (Ehrfurcht die unterzeichneten Mitglieder des Hauses der abgeordneten, um allerhöchsteren aufmerksamfeit auf die bedrängte Lage des heiligen Vaters und der ganzen katholischen Kirche zu richten. Die siegreiche abmehr der vereinten deutschen Stämme gegen französische aggressionen sahen wir in Mißachtung alles Rechtes von einer fremden Macht benutzt, um den Katholiken unerträgliche Gewalt und den beleidigendsten hohn anzutun. Rom, ihr Rom, der letzte Rest des Kirchenstaates, ist okkupiert, der Papst seiner weltlichen Herrschaft beraubt, die älteste der legitimen Mächte der Christenheit vernichtet. ... allergnädigster Herr! Für das Papsttum gibt es keine andere Unabhängigkeit als die Souveränität; nur in ihr (ist feine würde vollkommen gesichert. (Ein entthronter Papst ist immer ein gefangener oder ein verbannter Papst, was keiner Macht gleichgültig sein kann, müßte folgen. Die Gewissensfreiheit der Katholiken, von der souveränen Freiheit des Papstes zuletzt getragen, wäre geknechtet mit der tödlichen Verletzung ihres Rechtes, jede autorität in ihren Grundfesten erschüttert. . . . Möge es ailerhöchstdemfelben gefallen, als eine der ersten Taten kaiserlicher Weisheit und Gerechtigkeit den großen aft der Wiederherstellung ihres Rechtes und ihrer Freiheit zu vollziehen. Möge der neue Friedenstag die notwendige Wiederaufrichtung der weltlichen Herrschaft des römischen Stuhles bringen, zu welcher auf dem Kongreß zu Wien Ew. Majestät hochseliger Vater, König Friedrich Wilhelm Iii. glorreichen 5lndenkens, so hervorragend mitgewirkt. Der
1 Hahn, Geschichte des Kulturkampfes, S. 41 f.
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I. Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm_Iii Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Italien Versailles Rom Rom Wien
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26 Iv. Die Anfänge der Koionialpoutif
und wenn wir sehen, daß der Baum Wurzel schlägt, anwächst und gedeiht und den Schutz des Reiches anruft, so stehen wir ihm bei, und ich sehe auch nicht ein, wie wir ihm das rechtmäßig versagen können............
b) vom 13. März 1885.
. . . wir wirtschaften und streben für die Hebung des wirtschaftlichen Gesamtvermögens der deutschen Nation. . . .
Die Kolonien wie Kuba, wie portoriko, wie die westindischen und all die äquatorialen Kolonien sind vom Mutterlande stets in ihrem Geldwert sehr hoch geschätzt. Deshalb ist dahin aber noch keine große Auswanderung gegangen; man hat nicht darauf gerechnet, daß dort Weizen oder Wolle produziert werbe, welche nachher zum Schreien des Herrn Vorredners zollfrei bei uns eingelassen werden sollten; sondern es sind eben tropische Produkte, die bei uns nicht wachsen. Das ist gerade die Hauptsache, dort Plantagen anzulegen, Deutsche des gebildeten und halbgebildeten Standes auf diesen Plantagen zu beschäftigen. . . .
Nehmen Sie an, wenn ein Teil der Baumwolle, des Kaffees, den wir bei uns importieren, auf deutschem Grund und Boden über See wüchse, wäre denn das nicht eine Vermehrung des deutschen Nationalreichtums? Wir kaufen jetzt die sämtliche Baumwolle von Amerika und sind auf ein gewisses Monopol der Amerikaner angewiesen, weil die indische und ägyptische Baumwolle nicht in der Vollkommenheit bearbeitet und vorbereitet wird, daß sie sofort leicht in verbrauch zu nehmen ist wie die amerikanische. Wenn wir demgegenüber mit der gleichen Intelligenz, wie die Amerikaner ihre Baumwolle pflanzen und bearbeiten, in Gegenden wie Neuguinea, wie Kamerun, wie die afrikanischen äquatorialen Gegenden Baumwolle züchten könnten, die wir nicht mehr von Ausländern, sondern von deutschen überseeischen Besitzern kaufen würden, so wäre das ein Vorteil für unser Nationalvermögen, während jetzt das Geld, das wir für Baumwolle, Kaffee, Kopra und alle solche äquatoriale Produkte ausgeben, rein ä fonds perdu herausgeht aus unserem vermögen. .. .
3ch bin auch weit entfernt, der französischen Politik auf diesem Pfade zu folgen; wir folgen überhaupt keinem fremden Beispiele, sondern wir folgen unseren Kaufleuten mit unserem Schutze. Das ist das Prinzip, das wir von Hause aus beobachtet haben, und woran Sie uns irre machen können, wenn Sie uns die Mittel dazu nicht bewilligen. Aber dann, meine Herren, wiederhole ich immer, muß ich auch fordern, daß Sie vor dem Volke die Tatsache klar stellen, daß nicht die Regierungen es sind, die die Mittel nicht hergeben wollen für diesen Schutz, sondern daß die Abgeordneten des Volkes es sind, die die Mittel dazu verweigert haben. Die Klarheit darf ich verlangen. Sie dürfen nicht die Tatsache, daß Sie uns die Mittel dazu verweigern, bedecken, bemänteln durch allerhand andere Gründe: Wir würden sie bewilligen,
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Extrahierte Ortsnamen: Kuba Amerika Neuguinea Kamerun
Autor: Dinkler, Rudolf, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Geschlecht (WdK): Jungen
2 I. Die französische Revolution
Ernte ist herrlicher, als man es sich nur einbilden kann — Zehntausende von Morgen Weizen, besser als irgendwelcher, der in (England wächst. . . . 3ch gebe zu, daß ich früher annahm, die Franzosen seien ein leichtsinniges, unbedeutendes Volk, kümmerlich anzusehen, und daß sie in Armut lebten, da sie von den höheren Klassen unterdrückt würden. Was wir gesehen haben, widerlegte das. Die Männer sind stark und athletisch; das Land zeigt, daß Fleiß seinen Lohn findet. Ruch die Frauen ... des niederen Volkes sind stark und gut gebaut . . .; die kleinen Bauern in England sind jedenfalls ärmer; sicherlich sehen sie nicht so glücklich aus. . . . was wir bisher gesehen, spricht für Frankreich. . . . wir haben noch keinen (Huadratzoll gesehen, der nicht auf das trefflichste bebaut wäre. . . . Diese Leute haben alles, was sie zum Glück brauchen; alles, was wir sahen, trägt den Stempel von Fleiß und Munterkeit. . ..
e) Routhe, Intendant der Champagne, über die Erhebung der Taille.'
Der Kollekteur, der meistens weder lesen noch schreiben konnte, wandte sich an denjenigen seiner Mitbürger, der ihm die Arbeit für Geld und möglichst billig abzunehmen bereit war, so daß das Schicksal der Steuerzahler in der Hand dieser zwei Männer lag, die oft mit einer tiefen Unkenntnis des Vermögens und der Besitzungen der einzelnen eine blinde Parteilichkeit verbanden, die sie veranlaßte, ihre verwandten und Freunde zu begünstigen und diejenigen Einwohner zu überlasten, die das Unglück gehabt hatten, ihnen zu mißfallen.
f) üolonne, Minister Ludwigs Xvi., über die Erhebung der Zalzsteuer
(la gabelle).8
Die Gabelte war so ungleich in ihrer Verteilung, daß man in einer Provinz 20mal mehr bezahlt als in der andern; so streng in ihrer Erhebung, daß ihr Harne schon Schrecken einflößt; eine Steuer endlich, welche, da sie einen Verbrauchsgegenstand ersten Ranges trifft, Den Armen beinahe so schwer belastet wie den Reichen; die den Handel in mehr als einer Hinsicht einschränkt; die die Landwirtschaft eines gesunden Mittels zur (Erhaltung ihres Viehes beraubt; eine Steuer endlich, deren (Erhebungskosten ein Fünftel ihres (Ertrages ausmachen, und welche so sehr zum Schmuggel verleitet, daß um ihretwillen jedes Jahr mehr als 500 Familienväter zur Galeere oder zu Gefängnis verurteilt werden und mehr als 5000 Konfiskationen unternommen werden müssen.
1 Wahl, Vorgeschichte I, S. 50 f. Die Taille war die älteste und be-drückendste Steuer des Ancien Regime. Rn direkten Steuern gab es außer der Taille, die im Jahre 1772 etwa 50 Millionen einbrachte, noch die Kopfsteuer mit 22,5 Millionen und den Zwanzigsten mit etwa 40 Millionen/ von der Zahlung der Taille war der 5ldel befreit; der Kopfsteuer und dem Zwanzigsten war er unterworfen. Der größere Teil der Steuern aber, etwa zwei Drittel der Gesamtsumme, entfiel auf die indirekten Steuern.
2 Wahl, Vorgeschichte I, S. 54. Die Salzsteuer, die weitaus verhaßteste Steuer, brachte etwa 60 Millionen ein.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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