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1. Im neuen Deutschen Reich - S. 16

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 Ii. Die finanziellen Grundlagen des Reiches annehmbare Vorschläge bleibe, so muß ich den von anderer Seite kommenden Vorschlag prüfen: was gibt er denn? Nun, er gibt mir in dem Sinne, wie ich die Matrikularumlagen bekämpft habe, die volle Abstellung derselben und der Übelstände, die ich gerügt habe. Ich habe gesagt, bisher sei das Reich ein lästiger Kostgänger bei den einzelnen Staaten, einmahnendergläubiger, während es 6er freigebige Versorger der einzelnen Staaten fein müßte bei richtiger Benutzung der Quellen, zu welchen der Schlüssel durch die Verfassung in die Hände des Reichs gelegt, bisher aber nicht benutzt worden ist. Dieser „freigebige Versorger" wird das Reich aber durch die Hnnahme des Fran-ckensteinschen Hntrags, der sich von dem früher in der Kommission vorgelegten Bennigsenfchen bezüglich der Versorgung der Staaten nur dadurch unterscheidet, daß man den einzelnen Staaten ein höheres Ittaß der Autonomie in der Verwendung dessen, was ihnen zugestanden wird, beläßt. Wenn das Reich den (Einzelstaaten nach seinem (Ermessen die Überschüsse zu überweisen hätte, so dürfte sich sehr leicht ein System entwickeln, nach welchem alle Budgets, das preußische so gut wie das würt-tembergifche, hier vor das Forum der Reichstags - Finanzkommission gezogen werden, und das wäre ein Unitarismus, den ich für schädlich und verwirrend halte, und welchen sich die einzelnen deutschen Stämme mit ihrem Selbständigkeitsgefühl schwerlich gefallen lassen würden. Das wird vermieden, wenn die Überweisung von Rechts wegen im Gesetz steht, nicht in der Verfassung, sondern im Gesetz, welches dem Reich eine ständige Ausgabe zur Versorgung der einzelnen Staaten auferlegt. Das Reich ist nicht mehr ein lästiger Kostgänger, sondern ein Kostgänger, der ein gutes Kostgeld bezahlt und darüber hinaus sich freigebig erweist, es ist ein Kostgänger wie ein König, der bei einem Privatmann wohnt, und das Reich steht in voller Berechtigung feiner Finanzhoheit da, wenn es sich der Pflicht unterzieht, durch Flüssigmachung der Quellen, die unter feinem Verschluß liegen, der Finanznot der einzelnen Staaten aufzuhelfen, ohne die Grenzen seines Ressorts zu überschreiten und ohne sich in das Verwaltungswesen der einzelnen Staaten zu mischen. Das bisherige Matrikularsqstem hatte das (Ergebnis, daß das Reich die (Einzel-staaten durch Versagung der Zuflüsse, die aus den indirekten Steuer-quellen kommen könnten, aushungerte, und dabei doch in jedem Jahr als mahnender Gläubiger die Rtatrikularumlagen verlangte; — durch die heut in Aussicht genommene Reichshilfe aber schwindet die Finanznot der Staaten und des Reichs, welche die einleitende Motivierung meines ganzen Vorgehens in dieser Frage gebildet hat.

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1. Kleine Staatslehre - S. 20

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
20 Ii. Das Deutsche Reich. c) Die Reichsstempel ab gab en, die von Wechseln, von verschiedenen Börsengeschäften, von Lotterielosen, von Frachturkunden usw. er- hoben werden. Zölle, Verbrauchssteuern und Reichsstempelabgabeu wurden 1908 auf iy4 Milliarden geschätzt und machten ungefähr die Hälfte sämtlicher Reichseinnahmen aus. 2. Direkte Steuern: Die einzige direkte Reichssteuer ist die Erbschaftssteuer, da die übrigen direkten Steuern den Einzelstaaten überlassen sind. 3. Einkünfte aus Staatsbetrieben: a) der Reichspost, b) den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 4. Matrikularbeiträge, d. h. auf Grund der „Matrikel" (b. h. des Verzeichnisses) festgestellte Beiträge der Einzelstaaten. Ihnen stehen gewisse Überweisungen ans den Reichseinkünfteu au die Einzelstaaten gegenüber. 5. Soweit durch diese Einnahmen die Ausgaben des Reiches nicht ge- deckt wurden, hat man sich durch Anleihen beholfen. So ist denn die Reichs schuld in außerordentlicher Weise gestiegen; sie betrug im Jahre 1908 4y3 Milliarden. Ein Staatsschatz von 120 Millionen Mark liegt im Juliusturm zu Spandau; aus ihm sollen im Falle eines Krieges die ersten Bedürfnisse gedeckt werden. Fürst Bismarck hatte als Grundsatz aufgestellt, dem neuen Reiche möglichst bald ausreichende eigene Einnahmen zu schaffen, damit es nicht auf die Beitrüge der Einzelstaaten angewiesen, sondern womöglich in der Lage wäre, ihnen seinerseits auszuhelfen; er wollte, daß das Reich nicht ein „lästiger Kostgänger", ein „mahnen- der Gläubiger", sondern ein „freigebiger Versorger" der Einzel- staaten sei. Dieser Zustand ist bisher noch nicht erreicht worden. tz 9. Deutschland als Wehrcinheit. (Das Reichsheerwesen.) Das deutsche Heer ist das Volk in Waffen. „Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen" (Artikel 57 der Reichsverfassung). Der oberste Kriegsherr ist der Kaiser. Er hat das Recht, sich durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente (d. h. der auf die Eiuzelstaaten entfallenden Anteile am Bundesheer) zu überzeugen. Die

2. Im neuen Deutschen Reich - S. 13

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Beendigung des Kulturkampfes. — Wirtschaftspolitische Krise 1879 13 Katholiken nicht ohne Grund Wünsche hegen, so muß man sich erinnern, daß Btehreres und Größeres Wir erreicht haben. Dazu gehört an erster Stelle, daß man in Preußen aufgehört hat, die Gewalt des römischen Papstes in der Regierung der katholischen Kirche als eine ausländische Macht zu betrachten, und daß dafür gesorgt ist, daß sie fortan ohne Behinderung ausgeübt werden kann. Für nicht minder wichtig werdet Ihr es halten, ehrwürdige Brüder, daß den Bischöfen in der Regierung ihrer Diözesen die Freiheit zurückgegeben wurde, daß die Klerikalseminare wieder hergestellt sind, und mehreren religiösen (Drben das Recht zur Rückkehr in die Heimat und die alten Gerechtsame wiedergegeben wurde. Was die noch übrigen Punkte betrifft, so werden Wir keineswegs in unseren Beratungen eine Zögerung eintreten lassen: und bei dem guten Willen des erhabenen Monarchen und seiner Minister ist sicherlich Grund vorhanden, zu wünschen, daß an dem (Erreichten die deutschen Katholiken sich aufrichten und stärken. Denn Wir hegen nicht den geringsten Zweifel, daß noch Besseres erreicht werden wird." Ii. Die finanziellen Grundlagen des Reiches. 1. Reichrtagsrede Bismarcks über die Schutzzollpolitik vom 2.lnai J879.1 .. . Das erste Motiv, welches mich in meiner politischen Stellung als Reichskanzler nötigt, für eine baldige und schleunige Finanzreform einzutreten, ist das Bedürfnis der finanziellen Selbständigkeit des Reichs. Dieses Bedürfnis ist bei der Herstellung der Reichsverfaffung schon anerkannt worden. Die Reichsverfassung setzt voraus, daß der Zustand der Matrikularbeiträge ein vorübergehender sein werde, welcher so lange dauern solle, bis Reichssteuern eingeführt wären. Ich gehe nicht so weit wie der Abg. Miquel, welcher die Matrikularumlagen in dem verfassunggebenden Reichstag gleichbedeutend mit der finanziellen Anarchie in ganz Deutschland genannt hat; aber gewiß ist, daß es für das Reich unerwünscht ist, ein lästiger Kostgänger bei den (Einzelstaaten zu sein, ein mahnender Gläubiger, wahrend es bei richtiger Benutzung der Quellen, zu welchen die Schlüssel durch die Verfassung in die Hände des Reichs gelegt, der freigebige Versorger der (Einzelstaaten sein könnte. Diesem Zustand muß ein Ende gemacht werden, denn die Matrikular-Umlage ist ungleich und ungerecht in ihrer Verteilung; 30 000 oder, wie der Abg. Miquel sagte, 100000 Bewohner von Thüringen oder Waldeck können nicht ebensoviel bezahlen an Matrikularbeiträgen wie 30 000 oder 100000 Bewohner von Bremen oder Hamburg. Die Konsoliöa- 1 horst Kohl, a. a. ®. Viii, S. 14ff. (Quciienfammlung I,16:Branöenburg«Rü^Imann,3m neuen Deutschen Reich Z

3. Vaterländische Geschichte für junge Landwirte - S. 107

1910 - Berlin : Parey
Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches. 107 direkt und in geheimer Abstimmung (Stimmzettel); die Wahl erfolgt auf 5 Jahre. Jeder Deutsche, der 25 Jahre alt ist und mindestens seit einem Jahre einem zum Deutschen Reiche gehörigen Staate angehört, kann wählen und auch gewählt werden, wenn er nicht unter Vormundschaft steht, keine Armenunterstützung empfängt und sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Der Reichstag tritt alljährlich auf kaiserliche Verordnung zusammen. Er wählt sich selbst sein Präsidium und regelt selbst seine G e-schäftsordnung; er hat das Recht der Gesetzgebung in Gemeinschaft mit dem Bundesrat; er stellt jährlich den Reichshaushaltsplan (Einnahmen und Ausgaben) fest und muß feine Zustimmung geben zur Einführung oder Erhöhung von Steuern und Zöllen und zu Handelsverträgen mit andern Staaten; er kann auch selbst Gesetze vorschlagen, sowie Bittschriften entgegennehmen und sie beim Bundesrat befürworten. b) Reichsverwaltung. 1. Reichsbehörden. An der Spitze der Reichsverwaltung steht der Reichskanzler, der als höchster verantwortlicher Beamter des Reiches alle Angelegenheiten des Reiches verwaltet und alle Verordnungen des Kaisers gegenzeichnet. Für die einzelnen Zweige der Verwaltung ftnb besonbere Reichsämter gebilbet, an beren Spitze „Staatssekretäre" stehen. Es gibt beren 8: 1. Das Auswärtige Amt, 2. das Reichsamt des Innern, 3. das Reichsjustizamt, 4. das Reichsmarineamt, 5. das Reichsschatzamt, 6. das Reichspostamt, 7. das Reichs-eisenbahnamt, 8. das Reichskolonialamt (seit 1908). Reben biesen Reichsämtern gibt es noch einige Reichsbehör-ben, die dem Reichskanzler bireft unterstellt sinb; es sinb das 1. die Reichsbank, 2. der Reichsrechnungshof, 3. die Reichsschulbenkommission, 4. der Reichsinvaliben-fonbs. 2. Die Reichsftnanzen. Die Mittel zur Bestreitung der großen Kosten, die dem Reiche insbesonbere durch Heer und Marine, durch die Reichsversicherung und durch die ganze Verwaltung erwachsen, entnimmt das Reich verschobenen Quellen. Direkte Reichs steuern, die von den Bürgern nach ihrem Einkommen erhoben werben, wie es in den Einzelstaaten geschieht, hat das Deutsche Reich nicht. Es ist barum in seinen Einnahmen auf in bi rekte Steuern angewiesen. So erhebt das Reich 1. Verbrauchsabgaben auf Salz, Tabak, Bier, Branntwein, Zucker u. a. 2. Reichs st empelabgaben für Wechsel, Wertpapiere, Spielkarten und Lotterielose, 3. Eingangszölle, die zugleich Schutz-

4. Allgemeine Weltgeschichte - S. 210

1910 - Münster in Westf. : Aschendorff
210 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. einheimischen Landarbeiter. Unter diesem Mangel leidet die Landwirtschast schwer. Die unvermeidliche Verwendung auslndischer Arbeiter aber bringt groe Nachteile mit sich. 134. Reformen in der Wirtrchciftspoiitik. Aus die Beilegung des Kulturkampfes" wirkte auer der politischen Einsicht, da er bent Staate nicht weniger als der Kirche schade, auch der Wandel der Wirtschaftspolitik des Reiches bedeutend ein, bei welcher die Zentrumspartei mit der konservativen Partei den Ausschlag gab. während die seither ber-wiegende nationalliberale Partei in den Hintergrund trat. Freihandel. Dem aus den Deutsch-franzsischen Krieg folgenden mchtigen Auf-schwung der deutschen Gewerbettigkeit, die durch den Fnsmilliarden-Segen begnstigt wurde, entsprach nicht der Absatz der Waren ins Ausland, weil mehrere Staaten z. B. Rußland und sterreich eine starke Schutzwehr in ihren Zllen besaen und andre Staaten, namentlich Grobritannien, der deutschen Fabrikation, besonders der Eisenindustrie, bedeutende Konkurrenz sogar in Deutschland selbst machten. Unter dem herrschenden Freihandel litt die deutsche Industrie gleichermaen wie die deutsche Landwirtschaft. Auf die auergewhnliche Steigerung der Arbeit und der Lhne, der Pro-Grndungs- duktion und der Grndung" von Industrie- und Handelsunternehmungen. und^Krach" folgte ein Stillstand und jher Rckschlag mit dem groen Krach" von 187s- Banken (1873), der viele allzu vertrauende und spekulationslsterne Leute um ihr sauer erworbenes Vermgen brachte. Starker Schwindel war be-sonders auch bei Anlage von Privat-Eisenbahnen zum Vorschein gekommen. Verstaat- Verstaatlichung des ganzen Eisenbahnwesens im Reiche vermochte Fürst hdeifenbclbismarck bei dem Widerstreben der Einzelstaaten nicht zu erreichen; doch bahnen, gingen in diesen allmhlich die Privatbahnen in deren Besitz der (von 1876 an). Die Umwandlung der Eisenbahnen in Reichseisenbahnen htte nicht blo im Interesse eines einheitlichen Verkehrs" gelegen, sondern auch vielleicht gleich dem Reichspostwesen dem Reiche eine sichere Ein-nhme gewhrt. Dank dem Wirken des Generalpostmeisters v. Stephan wurde 1874 der Weltpostverein begrndet. Um der Finanznot des Reiches zu steuern und den deutschen Gewerbeflei wie die deutsche Land-Wirtschaft gegen den Wettbewerb des Auslands zu sichern, mute an die Schutzzoll- Stelle des seitherigen Freihandelsystems das Schutzzollsystem treten. 'i879.1 Die Einnahmen aus erhhten Eingangszllen stellten den Einzelstaaten eine durchaus erwnschte Erleichterung hinsichtlich der Matrikularbeitrge in Aussicht. Bismarck hoffte, da das Reich durch die Zollreform aus einem lstigen Kostgnger und mahnenden Glubiger" fr feine Bundes-mitglieder zu einem freigebigen Versorger" werde und fand fr die In-dustrie- und Kornzlle, wie sie der Zolltarif von 1879 vorschlug, die erforderliche Mehrheit im Reichstag durch die Volkswirtschaftliche Ver-einigung", die sich hauptschlich aus dem Zentrum und den beiden konser-vativen Fraktionen, den Dentfch-Konfervativen und den Freikonservativen.

5. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 181

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Innere Politik im deutschen Reiche und in Preußen. 181 auf eigene Füße zu stellen. Dem Reich beabsichtigte er eigene Einnahmequellen zu schaffen, damit es, anstatt von den Einzel-staaten Matrikularbeiträge zu fordern und ein „lästiger Kostgänger", ein „mahnender Gläubiger" für die Einzelstaaten zu sein, vielmehr zu ihrem „freigebigen Versorger" werde; andrerseits wünschte er „der einheimischen nationalen Arbeit und Produktion im Felde sowohl wie in der Stadt, in der Industrie sowohl wie in der Landwirtschaft Schutz zu gewähren". Er verlangte demnach Erhöhung der indirekten Steuern, Aufgabe des grundsätzlichen Freihandelssystems, das in der letzten Zeit die Regierung beobachtet hatte, und Schaffung von Jndustriezöllen zum Schutze der heimischen Industrie gegen den Wettbewerb vorzugsweise Englands, von Kornzöllen zum Schutze der heimischen Landwirtschaft gegen die wachsende, den Preis drückende Einfuhr überseeischen Getreides. Solche Pläne konnte Bismarck, da außer der Fortschrittspartei, die nachher den Namen „deutsch-freisinnige Partei" angenommen hat, auch die Mehrheit der Nationalliberalen gegen ihn waren, nur mit Hilfe der Konservativen und des Centrums durchführen. Von größter Bedeutung für die Zukunft war es, daß die Kolonial-deutsche Regierung die Bahnen der Kolonialpolitik betrat. 1884 '5üittif‘ wurden die Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Lüderitz in dem Gebiete an der Bai Angra Pequena nördlich des Oranjestromes iss4. unter den Schutz des deutschen Reiches gestellt. Im Sommer desselben Jahres wurde von dem kaiserlich deutschen Generalkonsul Nachtigal, einem bedeutenden Afnkaforscher, die deutsche Flagge in Togoland und in Kamerun gehißt. Im nächsten Jahre wurden die Erwerbungen, welche Peters und andere im Austrage einer deutschen Gesellschaft in Ostafrika gemacht hatten, ebenfalls unter den 1885. Schutz des Reiches gestellt. Durch die in Berlin unter Bismarcks Vorsitz stattfindende Afrikakonferenz wurde eine Verständigung der lsss. Kolonialmächte, die in Afrika Besitzungen hatten, erzielt und die Unabhängigkeit und Neutralität des Kongo st aates anerkannt, dessen Souverän König Leopold Ii. von Belgien ist. Ein Aufstand der arabischen Sklavenhändler in Deutsch-Ostasrika wurde durch den Reichskommissar v. Wißmann niedergeschlagen. 1885 war auch der Neu-Guinea-Compagnie für ihre Be- isss. sitzungen auf Neu-Guinea und im Bismarck-Archipel ein kaiserlicher Schutzbrief erteilt und bald darauf auch ein Teil der Salo-monsinseln und die Marschallinseln unter deutschen Schutz gestellt worden. Die deutsche Volkswirtschaft hatte in den siebziger Jahren Die deutsche eine schwere Krise durchzumachen gehabt. Die Überflutung des Landes mit nach Anlage verlangenden Kapitalien, welche infolge der

6. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 181

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Innere Politik im Deutschen Reiche und in Preußen. 181 damit es, anstatt von den Einzelstaaten Matrikularbeiträge zu fordern und ein „lästiger Kostgänger", ein „mahnender Gläubiger" für die Einzelstaaten zu sein, vielmehr zu ihrem „freigebigen Versorger" werde; andrerseits wünschte er, „der einheimischen nationalen Arbeit und Produktion im Felde sowohl wie in der Stadt, in der Industrie sowohl wie in der Landwirtschaft Schutz zu gewähren". Er verlangte demnach Erhöhung der indirekten Steuern und Aufgabe des grundsätzlichen Freihandelssystems, das in der letzten Zeit die Regierung beobachtet hatte: d.h. Schaffung von Jndustriezöllen zum Schutze der heimischen Industrie gegen den Wettbewerb vorzugsweise Englands, von Kornzöllen zum Schutze der heimischen Landwirtschaft gegen die wachsende, den Preis drückende Einfuhr überseeischen Getreides. Solche Pläne konnte Bismarck, da außer der Fortschrittspartei, die nachher den Namen „deutsch-freisinnige Partei" angenommen hat, auch die Mehrheit der Nationalliberalen gegen ihn waren, nur mit Hilfe der Konservativen und des Zentrums durch- . führen. Von größter Bedeutung für die Zukunft war es, daß die deutsche Re- Kolonial-gierung die Bahnen der Kolonialpolitik betrat. 1884 wurden die Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Lüderitz in dem Gebiete an der Bai 1884. Angra Pequena nördlich des Oranjestromes unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt. Im Sommer desselben Jahres wurde von dem kaiserlich deutschen Generalkonsul Nachtigal, einem bedeutenden Afrikaforscher, die deutsche Flagge in Togoland und in Kamerun gehißt. Im nächsten Jahre wurden die Erwerbungen, welche Peters und andere im Auftrage einer deutschen Gesellschaft in Ostafrika gemacht hatten, eben- 1885. falls unter den Schutz des Reiches gestellt. Durch die in Berlin unter Bismarcks Vorsitz stattfindende Afrikakonferenz wurde eine Verständigung 1885. der Kolonialmächte, die in Afrika Besitzungen hatten, erzielt und die Unabhängigkeit und Neutralität des Kongostaates anerkannt, dessen Souverän König Leopold Ii. von Belgien wurde, und dessen Gebiet jetzt in den Besitz des belgischen Staates übergegangen ist. Ein Aufstand der arabischen Sklavenhändler in Deutsch-Ostafrika wurde durch den Reichskommissar v. Wißmann niedergeschlagen. 1885 war auch der Neu-Guinea-Kompanie für ihre Besitzungen auf 1885. Neu-Guinea und im Bismarck-Archipel ein kaiserlicher Schutzbrief erteilt und bald darauf auch ein Teil der Salomonsinseln und die Marschallinseln unter deutschen Schutz gestellt worden. Die deutsche Volkswirtschaft hatte in den siebziger Jahren eine schwere Krise durchzumachen gehabt. Die Überflutung des Landes mit wirtschaft.

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 210

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
210 Die Zeit des Ringens um Verfassungen zc. einheimischen Landarbeiter. Unter diesem Mangel leidet die Landwirtschaft schwer. Die unvermeidliche Verwendung auslndischer Arbeiter aber bringt groe Nachteile mit sich. 134. Reformen in der Wirtrchaftspolitik. Auf die Beilegung des Kulturkampfes" wirkte auer der politischen Einsicht, da er bent Staate nicht weniger als der Kirche schabe, auch der Wanbel der Wirt-schaftspolitik des Reiches bebeutenb ein, bei welcher die Zentrumspartei mit der konservativen Partei den Ausschlag gab. whrenb die seither ber-wiegenbe nationalliberale Partei in den Hintergrnnb trat. Freihandel. Dem auf den Deutsch-sranzsischen Krieg solgenben mchtigen Auf-schwung der deutschen Gewerbettigkeit, die durch den Fusmilliardeu-Segen begnstigt wurde, entsprach nicht der Absatz der Waren ins Ausland, weil mehrere Staaten z. B. Rußland und sterreich eine starke Schutzwehr in ihren Zllen besaen und anbre Staaten, namentlich Grobritannien, der bentschen Fabrikation, besonbers der Eiseninbustrie, bebeutenbe Konkurrenz sogar in Deutschlaub selbst machten. Unter dem Herrschenben Freihanbel litt die deutsche Industrie gleichermaen wie die deutsche Landwirtschaft. Auf die auergewhnliche Steigerung der Arbeit und der Lhne, der Pro-Grndungs- duktion und der Grndung" von Industrie- und Handelsunternehmungen, unvach" folgte ein Stillstand und jher Rckschlag mit dem groen Krach" von 1873. Banken (1873), der viele allzu vertrauende und spekulationslsterne Leute um ihr sauer erworbenes Vermgen brachte. Starker Schwindel war be-sonders auch bei Anlage von Privat-Eisenbahnen zum Vorschein gekommen. Verstaat- Verstaatlichung des ganzen Eisenbahnwesens im Reiche vermochte Fürst "^Ei?en-^" Bismarck bei dem Widerstreben der Einzelstaaten nicht zu erreichen; doch bahnen, gingen in diesen allmhlich die Privatbahnen in deren Besitz der (von 1876 an). Die Umwandlung der Eisenbahnen in Reichseisenbahnen htte nicht blo im Interesse eines einheitlichen Verkehrs" gelegen, sondern auch vielleicht gleich dem Reichspostwesen dem Reiche eine sichere Ein-nhme gewhrt. Dank dem Wirken des Generalpostmeisters v. Stephan wurde 1874 der Weltpostverein begrndet. Um der Finanznot des Reiches zu steuern und den deutschen Gewerbeslei wie die deutsche Laub-Wirtschaft gegen den Wettbewerb des Auslands zu sichern, mute an die Schutzzoll- Stelle des seitherigen Freihandelshstems das Schutzzollsystem treten. *1879" Die Einnahmen aus erhhten Eingangszllen stellten den Einzelstaaten eine burchaus erwnschte Erleichterung hinsichtlich der Matrikularbeitrge in Aussicht. Bismarck hoffte, ba das Reich biirch die Zollreform aus einem lstigen Kostgnger und mahnenden Glubiger" fr seine Bundes-Mitglieder zu einem freigebigen Versorger" werde und fand fr die In-dustrie- und Kornzlle, wie sie der Zolltarif von 1879 vorschlug, die erforderliche Mehrheit im Reichstag durch die Volkswirtschaftliche Ver-einigung", die sich hauptschlich aus dem Zentrum und den beiden konser-vativen Fraktionen, den Deutsch-Konservativen und den Freikonservativen,

8. Die Helden Griechenlands im Krieg und Frieden - S. 259

1866 - Leipzig : Teubner
17. Perikles icit Athen. 259 seine Bestätigung keine Gültigkeit hatten, und er übte diese Macht mit strengem Ernste, um den Staat vor jeder gefähr- lichen Neuerung zu bewahren; er war nach dem Willen des Solon der feste Anker, welcher das bewegte Staatsschifs auf dem Boden der Verfassung halten sollte, und bildete einen starken Halt für die Aristokratie. Den Männern der Volkspartei, welche den Staat von der ererbten Sitte der Väter abzulösen und durch Niederreißung der alten Schranken aus neuen Wegen zu Macht, Ruhm und Glanz zu führen trachteten, galt er als Vertreter von Sonderinteressen einer eigensinnigen, volksfeindlichen Partei, welche der vollen Entwickelung der Freiheit sich entgegenstemme, als ein lästiges Hemmniß auf der Bahn des heilsamen Fortschritts. Und in Wahrheit, wenn das Volk zu einer vollkommen freien Bewegung gebracht werden sollte, in welcher es die ganze in ihm liegende Kraft entfalten könnte, so mußten dem Areopag die leitenden, die hemmenden Zügel aus der Hand genommen werden. Ob dies ein Glück oder ein Unglück für den Staat sei, darüber waren die beiden Parteien entgegengesetzter Ansicht. Die Partei des Perikles stellte während der Abwesenheit des Kimon den Antrag, daß dem Areopag sein Oberaufsichtsrecht über den Staat entzogen und nur das Gericht über frevelhaften Mord belassen werde. Perikles selbst stellte den Antrag nicht, sondern schob den Ephiältes vor, und obgleich die Anhänger der guten alten Zeit sich mit Eifer zur Verteidigung des ehrwür- digen Instituts zusammenschaarten, der Vorschlag wurde in der Volksversammlung durchgesetzt. Als Kimon zurückkehrte, suchte er das ihm verderblich scheinende Gesetz wieder rückgängig zu machen, aber umsonst. Seitdem war das Ansehen und die Macht des Areopags gebrochen. Der Dichter Aeschylos, ein alter Kämpfer von Marathon und Salamis, ein Verehrer der guten alten Zeit, war in den Tagen, wo noch um die Erhaltung des Areopags gekämpft wurde, mit der Aufführung seiner großarti- gen Dichtung ,,Oresteia" für das gefährdete Institut in die Schran- 17*

9. Leitfaden für den Unterricht in der neueren Geschichte - S. 96

1890 - Berlin : Grote
96 Das Zeitalter der absoluten Monarchie zc. klmng, bereit in einzelnen Fllen erfolgte Ausschreitungen durch beit hrtesten Gewissenszwang gestraft wrben (Religions- und Censur-ebikt 1788; Bischoffswerber und Wllner), war nicht geeignet, die Preußen bebrngenben innern und uern Schwierigkeiten zu lsen ober zu berwinben, vielmehr hat sie bieselben trotz der leichten, aber nicht bauerhaften Erfolge einer unklaren, weit ausschauenben auswrtigen Politik voll unruhigen Machtstrebens zu ernsten Gefahren gesteigert. Aber auch auerhalb Preuens machten sich inzwischen die 97 4. Anzeichen einer nahen Umwlzung der bisher bestehenben Verhltnisse beutlich bemerkbar. In Frank-1 "s*8 reich ging das sittenlose Regiment Lubwigs Xv. 1774 mit Schimpf und Schanbe zu Ende und hinterlie den Staat tief verschulbet, Laub und Volk in wirtschaftlicher Verkommenheit und wachsenber Unzufriebenheit. Die bei allen guten Absichten unentschlossen und ohne Folgerichtigkeit unternommenen Reformversuche, welche der wohl-xvii8 toolleitbe, aber schwache Ludwig Xvi. (177492), der Gemahl ^1792^^Maria Antoinettes von sterreich, durch Turgot und Malesherbes einleitete, scheiterten an dem selbstschtigen Wiberstanbe der bevorrechteten Stube. Namentlich die Finanznot stieg daher fort-bauernb, und durch immer gewagtere und knstlichere Mittel wrbe England, boch nur fr den Augenblick Aushilfe geschafft. En glaub krankte unter den Nachwirkungen des opferreichen Kolonialkriegs und sah sich trotz seiner Verfassung der Herrschaft einer mit der eigenntzigen Parlamentsmehrheit tierbnbeten selbstschtigen und vielfach entarteten Regierung und der Ausbeutung durch die beiben leitenben hheren Stube preisgegeben, bereu Bekmpfung zu leibenschaftlicher Agitation unter beut niebern Volk und vielfacher Rechtsverletzung von beiben . Seiten (John Wilkes und feine Ausstoung aus dem Parlament) den Anla gab, whrenb ein tiefeingeweihter Beobachter (Sir Philipp Francis?) in den anonym erschienenen Jnninsbriefen" (176972) unbarmherzig die Entartung der Herrschenben Klassen an den Pranger stellte und die irregeleitete ffentliche Meinung zuerst aufzuklren anfing. In biefe ungesitnben Verhltnisse fiel nun der Beginn des Streites, der zwischen dem gelbbebrftigen England und feinen norbamerikanischen Kolonien entbrannte, als Regierung und Parlament im Einverstnbnis mit der ffentlichen Meinung biefe zum Vorteil . des Mutterlaubs und ohne Befragung ihrer befonberen gesetzgebenben Krperschaften mit Steuern belegten.

10. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 375

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. §. 74. 375 für ihre Befestigung den Werth zu erkennen gegeben, den sie auf den Besitz dieser unscheinbaren Gruppe von Kvralleninseln legt als Militär- und Handelsstation und als Verbannungsort für Verbrecher. 2. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Der östliche Küstenstrich Nordamerikas vereinigt alle Bedin- gungen einer bedeutenden Culturfähigkeit in sich: einen gemäßigten Himmelsstrich, wasserreiche Flüsse, fruchtbare Ebenen, hafenreiche Gestade und größte Annäherung an die alte Welt, die Quelle der Cultur für die ueue Welt. Die südliche Hälfte von Nordamerika verbindet eine große Fruchtbarkeit des Bodens mit reichen Schätzen an den beiden wichtigsten Mineralien (Eisen und Steinkohle) und mit einer glücklichen Vertheilung der natürlichen und künstlichen Verkehrsmittel. Dieses Zusammentreffen aller Bedingungen der Culturentwickelung unv des Nationalreichthums hat schon jetzt die Union zu dem gebildetsten, bevölkertsten und mächtigsten Staate der westlichen Hemisphäre und zu einer Handelsmacht ersten Ranges erhoben. Derselbe besitzt durch seine Weltlage einen ganz entschie- denen Vorzug vor den seefahrenden Nationen Europas, indem seine Küsten von den beiden größten Oceanen bespült werden, welche man durch eine Eisenbahn zu verbinden im Begriffe ist, um dem in riesenhaften Verhältnissen anwachsenden Produktenüberschuß auch einen Abzug nach W. zu eröffnen. Ueber die westlichen Staaten s. S. 378. Die „Union", deren Bevölkerung sich seit dem ersten Census im Jahr 1790 (3,929,328 E.) um das Achtfache vermehrt hat, besteht gegenwärtig aus 34 Staaten, 1 District und 7 Territorien, welche, wie die Schweiz, einen Bund mit einer gemeinschaftlichen Verfassung ausmachen, während jeder einzelne Staat wieder seine besondere Verfassung hat. Die Gesammtheit wird vertreten durch den „Congreß" der gewähl- ten Abgeordneten der einzelnen Staaten, welcher aus zwei Häusern, dem der Senatoren und dem der Repräsentanten, besteht, sich in Washington versammelt und für allgemeine Angelegenheiten Gesetze gibt. Die voll- ziehende Gewalt übt ein auf 4 Jahre (durch Wahlmänner) erwählter Präsident oder als dessen Stellvertreter ein Vicepräsident, zum Theil mit Zuziehung des Senates, und ihm stebt ein aus 5 Staatssekretären ge- bildetes Ministerium zur Seite. In ähnlicher Weise ist die Verfassung der einzelnen Staaten geordnet, deren besondere Verwaltung durch einen erwählten Gouverneur nach Gesetzen geschieht, welche erwählte Senatoren und Repräsentanten beschlossen haben. — Die Territorien, d. h. neue Provinzen, welche durch Eroberung, Kauf oder Abtretung in den Besitz

11. Das Altertum - S. 40

1879 - Berlin : Gaertner
40 Die griechische Geschichte: 1100—500. mündig geworden und in die Phratrie aufgenommen war, nach Ableistung des Ephebeneides zuerst in den Grenzfestungen herangezogen. Bis zum 40. Jahre war er zu jedem, und dann noch 18 Jahre zum beschränkten Kriegsdienste verpflichtet. Auch privatrechtliche Bestimmungen enthielt das Gesetz. Die Erziehung blieb der Familie überlassen. Zur körperlichen Ausbildung dienten die dem Staate unterstellten Ringschulen, Gymnasien, und Privattumplätze, Palaestren. In der Familie suchte Solon das Bewustsein engerer Zusammengehörigkeit wach zu halten. Die Kinder sollten die Pflicht der Ehrfurcht und Dankbarkeit üben. Dem Vater war es verboten, seine Kinder zu verpfänden, zu verkaufen und ohne Grund zu enterben. Wenn er die Erziehung vernachlässigte, war der Sohn zu seiner Versorgung im hilflosen Alter nicht verpflichtet. So heilig fasste Solon das Familienverhältniss auf, dass er gegen Eltemmord kein Gesetz gab. Testament und Adoption liess er frei, da er die bisher lästige Fessel des Familienlebens jetzt zu brechen wagen durfte. Zur Vollendung der harmonischen Ausbildung sollte auch im Staatsleben der freie Wille durch das Gefühl des Gesammtinteresses angeregt werden. Müssiggänger wurden bestraft, Verschwender von der Volksversammlung, den Aemtern, sogar von der Verwaltung ihres Vermögens ausgeschlossen. Aus demselben Grunde hatten die Bürger die Pflicht, für das Wohl des Staates und der öffentlichen Sitte als Ankläger aufzutreten und bei innern Unruhen Partei zu ergreifen. "Wer einen Hilflosen beleidigte, konnte in Anklagezustand versetzt werden. Diese im echt jonischen Geiste vollendete Reform suchte Solon schliesslich durch das Verbot des Kleiderluxus, der Todtenklage, durch Neuprägung der Münze und Regelung des Jahres in berechtigten Gegensatz zum Auslande zu stellen, das im übrigen den Athenern nicht verschlossen bleiben sollte. 91. Die Nichtbürger. Die Metöken, im Lande angesessene Fremde, etwa 10,000 Erwachsene, waren nur berechtigt. Handel und Gewerbe zu treiben. Sie entrichteten eine besondere Gewerbe- und Kriegssteuer, waren aber nicht ganz vom Kriegsdienste ausgeschlossen. Selbst vor Gericht mussten sie durch einen Prostates vertreten werden. Die Sklaven, welche später etwa 400,000 Köpfe zählten, waren entweder Kinder von Sklaven oder gekaufte P remde. Sie galten in Athen als Privateigenthum und waren vor Mord und Misshandlung durch das Gesetz, die Zuflucht im Theseion und das Recht, den Verkauf an einen ändern Herrn zu verlangen, geschützt. 92. Die Bedeutung der Verfassung und das Ende Solons. Diese ’S erfassung, in welcher das Recht der Bürger im Einzelnen nach der Grösse des Grund- besitzes bestimmt wurde, ist eine timokratische, die auch in ändern Staaten den Uebergang zur Demokratie bildete. Der weise Gesetzgeber der Athener hat es verstanden, die Rechte der Eupatriden möglichst zu schonen und dabei die des Volkes nach Gebiir zu berücksichtigen. Wenn auch die solonischen Gesetze nicht lange unangetastet geblieben sind, so ist man doch auf die Grundlage derselben immer wieder zurückgekehrt. Sie waren nach des Gesetzgebers eigenem Aussprache die besten, welche die Athener würden angenommen haben, sollten also nicht, wie die des Lycurg, für immer abgeschlossen sein. Solons persönlicher Antheil an den Geschicken seiner Vaterstadt hörte damit auf. Die Gesetze wurden auf hölzerne Pfeiler aufgeschrieben und vom Volke auf 10 Jahre beschworen. Er starb nach längeren Reisen (Besuch des Grosus) wahrscheinlich auf Cypern, nach einer unsicheren Angabe zu Athen, kurz nach Errichtung der Tyrannis.

12. Weltkunde - S. 214

1896 - Hannover : Helwing
214 das Band christlicher Bruderliebe, welches Arbeitgeber und Arbeiter verband, sondern im Jagen nach Gewinn und Genuß beutete der Stärkere den Schwächeren aus. Da liehen Tausende von Arbeitern nur zu leicht denen williges Gehör, welche ihnen sagten: „So kann und darf es nicht weitergehen; die Welt muß gänzlich umgestaltet werden. Eigentum darf es nur mehr in beschränktem Um- fange geben, jeder Staatsbürger arbeitet für alle, und alle werden vom Staate gleichmäßig beschäftigt und unterhalten. Einen Gott im Himmel, einen König auf Erden, ein Daterland giebts nicht mehr und darf cs nicht mehr geben, eben- sowenig, wie es ein Jenseits, ein Gericht und ein Leben nach dem Tode giebt. Darum soll jeder Mensch das Leben hier aus Erden genießen, so gut er kann; wenn er stirbt, ist alles aus." — In Wort und Schrift wurden diese trost- losen Lehren verkündigt; dabei wurde das Heilige gelästert, die Regierung ge- höhnt und verdächtigt, die Auflehnung gegen göttliche und menschliche Ord- nung und Gesetze als Mannesmut und Menschenrecht gepriesen. Auf die Worte folgten Thaten: Mordversuche gegen das Leben des greisen Kaisers Wilhelm. Durch das „Sozialistengesetz" (1878) wurde der wilden Wut der aufgeregten Massen zunächst ein Zaum angelegt. Dabei aber blieben die Re- gierungen des Reiches und der Reichstag nicht stehen, sie gaben in den fol- genden Jahren eine Reihe von Gesetzen, um die Lage der Arbeiter zu bessern. Es wurden durch das ganze deutsche Reich Fabrikinspektoren eingesetzt, welche darüber zu wachen haben, daß die Vorschriften zum Schutze von Leben und Ge- sundheit der Arbeiter auch erfüllt werden, daß Zucht unl) gute Sitte auch in den menschengefülltcn Fabriken aufrecht erhalten werden u. s. w. Ferner wurde die Arbeit der Frauen und Kinder, wie auch die Sonntagsarbeit einge- schränkt. Kaiser Wilhelm I. bestimmte die 1 740 000 Mk., welche das deutsche Volk aus Freude über seine Genesung nach jenem Mordversuche gesammelt und ihm überreicht batte, als „Koiser-Wilhelmspende" dazu, alte, arbeitsunfähige Arbeiter zu versorgen Doch damit wars noch längst nicht genug. 1883 brachte der Reichstag das Gesetz über die „Arbeiter-Krankenversicherung" und im folgenden Jahre ein Gesetz über die „Unfallversicherung der Arbeiter" zu stände, welche den erkrankten und verunglückten Arbeiter vor Rot und Elend schützen. Und endlich trat am 1. Januar 1891 dos wichtige Gesetz über die Versorgung der alten und invaliden Arbeiter (Alters- und Jnvaliditätsgesetz) in Kraft, durch welches der Staat, 'die Arbeitgeber und der Arbeiter selbst zusammen- wirken, um Arbeitsunfähigen höchst willkommene Beiträge zu ihrem Lebensunter- halte zu gewähren. Das sind wahrlich höchst erfreuliche Ansänge, um die berech- tigten Wünsche und Ansprüche der Arbeiter zu befriedigen, und es ist anzu- nehmen, daß die Regierung und Volksvertretung auf dem gelegten Grunde weiter bauen und Mittel und Wege finden werden, das harte Los derjenigen unserer Mitbürger, welche ihr tägliches Brot mit der Hand verdienen müssen, noch mehr zu verbessern. „Unsere kaiserlichen Pflichten gebieten Uns, kein in Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besserung der Lage der Arbeiter und den Frieden der Berussklassen unter einander zu fördern", so sagte Kaiser Wilhelm I. in seiner berühmten Botschaft an den Reichstag im Jahre 1883, und diese Botschaft ist seinen Nachfolgern ein heiliges Vermächtnis. Neben der Sorge für das Reich verlor König Wilhelm aber auch sein Preußen nicht ans den Augen. Auch hier wurde Großes geschaffen. Wir heben nur einiges wenige heraus. Um Handel und Wandel zu fördern und weite, bisher öde daliegende Landstrecken (Moore) für den Anbau zu gewinnen, wurde eine ganze Anzahl von Kanälen gebaut, andere vorbereitet. Das Eisenbahnnetz Preußens wurde immer mehr ausgebaut, Tele- graphen- und Telephonverbindungen außerordentlich vermehrt.

13. Deutsche Geschichte - S. 431

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
116. Die Staats- und Landesverwaltung in Preußen. 481 des Staats; der König vertritt die landesherrliche Gewalt, der Landtag das Volk. Der König hat nach der Verfassung das Recht, fr die oberste Leitung der Staatsgeschfte Minister zu berufen; diese sind die verantwortlichen Ratgeber des Knigs; sie bilden mit dem Monarchen zusammen die knigliche Staatsregierung. Soll ein Gesetz zustande kommen, so bereitet die Staatsregierung es vor, entwirft die einzelnen Bestimmungen, begrndet sie und legt den Entwurf dem Abgeordneten-Hause vor. Die Abgeordneten prfen das Gesetz, beraten es in ihren Sitzungen dreimal (dreimalige Lesung), ndern und bessern es nach ihrer Meinung und stimmen schlielich darber ab. Ist die Mehrzahl dafr, so ist das Gesetz angenommen, und es wird nun in dieser Gestalt dem Herrenhause vorgelegt. Stimmt auch das Herrenhaus der Gesetzes-vorlge zu, so wird sie ohne weiteres der Regierung eingereicht; nimmt das Herrenhaus jedoch Aenderungen vor, so geht die Vorlage an das Abgeordnetenhaus zurck, und dieses mu noch einmal beraten; erst wenn der Landtag unter sich vllig einig ist, kann die Vorlage der Regierung zurckgegeben werden. Stimmt auch der König der Vorlage zu, so unterschreibt er sie samt seinen Ministern. Dadurch wird die Vorlage erst wirklich zum Gesetz und wird nun im preuischen Staats-an zeig er und in den Zeitungen verffentlicht. Der König befiehlt, wann das Gesetz zur Einfhrung gelangen soll, gibt die Bestimmungen zur Ausfhrung und beauftragt die Staatsbeamten, das Gesetz durch-zufhren. 6. Die richterliche Gewalt. Rechtspflege und Verwaltung sind jetzt streng geschieden. Die richterliche Gewalt wird ausgebt im Namen des Knigs. Aber der Richter bt sein Amt vllig unabhngig von jeder persnlichen Gewalt; er ist nur dem Gesetz unterworfen, auf Lebenszeit ernannt und kann nicht, wie jeder andere Beamte, im In-terefse des Dienstes versetzt werden. 1. Stelle die preuischen Provinzen in der Reihenfolge zusammen, in der sie nacheinander an Preußen gekommen sind! 2. Stelle einen Vergleich an zwischen den verfassungsmig verbrgten Rechten des preuischen Staatsbrgers, den Grundrechten des deutschen Volkes von 1848 und den allgemeinen Menschenrechten der franzsischen Verfassung von 1792! Was ergibt sich daraus? 3. Was heit: Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie" ? 4. Vergl. das Landtagswahlrecht mit dem Reichstagswahlrecht und stelle die Unterschiede nebeneinander! 5. Vergl. die preuische Verfassung mit der Verfassung Frankreichs und Englands. Unter-schiede! 6. Wie entstehen die Gesetze des preuischen Staats? 116. Die Staats- und Landesverwaltung in Preußen. 1. Die oberste Staatsverwaltung, a. Das Staatsministerium. Die oberste Behrde des preuischen Staates ist das Staatsmini-sterium. An dessen Spitze steht der Ministerprsident, der fr gewhnlich zugleich deutscher Reichskanzler ist. Es gibt 9 Ministerien, je eins fr auswrtige Angelegenheiten, Krieg, Justiz, innere Angelegenheiten, Finanzen, Kultus und Unterricht, Land-Wirtschaft, ffentliche Arbeiten, Handel und Gewerbe. An der Spitze jedes Ministeriums steht ein Minister, der vom Könige

14. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 154

1911 - Breslau : Hirt
154 Die Zeit vom 2. Pariser Frieden bis zum Regierungsantritt Wilhelms I. 96. Machtvollkommenheit am 5. Dezember, dem Jahrestage der Schlacht bei Leuthen, um sich, wie der groe König, ruhige Winterquartiere" zu verschaffen, dem Preuischen Staate eine Verfassung*). Nach lang-wierigen Beratungen, die sich während des ganzen Jahres 1849 hinzogen, und erneuter Auflsung der Kammer wurde die revidierte" Verfassung von beiden Husern des Landtages angenommen und am 31. Januar 1850 verffentlicht. Seitdem ist Preußen eine konstitutionelle Monarchie. 96. Die Verfassung des Preuischen Staates. Auf Grund der preuischen Verfassung, die die historischen Rechte des Knigtums mit den Forderungen des heutigen politischen Lebens zu vereinigen sucht, ist das Der König. Staatsoberhaupt der König. Seine Person ist unverletzlich, d.h. An-griffe gegen sie werden nach dem Strafgesetzbuche besonders streng bestraft. Er ist auch unverantwortlich, d. h. er kann fr Regiernngs- und Privathandlungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Seine Regie-rnngsakte bedrfen daher der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verantwortung bernimmt. Dem Könige allein steht die voll-ziehende Gewalt zu. Er ernennt und entlat die Minister, befiehlt die Verkndigung der Gesetze, die dadurch ihre Geltung erhalten, und erlt die zu deren Ausfhrung ntigen Verordnungen. Er fhrt den Ober-befehl der das Heer und besetzt alle Stellen im Heere sowie in den brigen Zweigen des Staatsdienstes. Er hat das Recht, Krieg zu er-klren und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Re-gierungen zu errichten. Diese bedrfen zu ihrer Gltigkeit der Zustim-mnng des Landtages (stehe unten), wenn es Handelsvertrge sind oder wenn durch sie dem Staate Lasten oder einzelnen Staatsbrgern Ver-pflichtungen auferlegt werden**). Der König hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung; zugunsten eines wegen feiner Amtshandlungen angeklagten Ministers ist jedoch dieses Recht von dem Antrage der Kammer abhngig, von der die Anklage ausgegangen ist. Der König kann eingeleitete Untersuchungen nicht niederschlagen, also nicht in die richterliche Gewalt eingreifen. Schlielich steht ihm die Verleihung von Orden und anderen mit Vor-rechten nicht verbundenen Auszeichnungen (Titel, Adel) zu. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der König volljhrig. Er leistet in Gegenwart der beiden Huser des Landtages das eidliche Gelbnis, die Verfassung zu halten und in bereinstimmung mit ihr und den Gesetzen zu regieren. Ohne Einwilligung des Landtages kann er nicht zugleich Herrscher fremder Reiche sein***). Er beruft, vertagt und *) Vgl. A. Ruppersberg, Kurzgefate Staatslehre fr hhere Lehranstalten und zum Selbstunterricht. Breslau (Ferdinand Hirt) 1910, S. 8. **) Das Recht der Kriegserklrung und des Friedensschlusses ist jetzt auf das Reich bergegangen; auch Vertrge werden jetzt fast nur von Reichs wegen abgeschlossen. ***; Man denke an den Kurfrsten August den Starken von Sachsen, der 1697 König von Polen wurde und sich dadurch seinem Volke entfremdete. (Vgl. 23.)

15. Vaterländische Erdkunde - S. 312

1897 - Braunschweig : Wollermann
— 312 — sich durch Errichtung von Fabriken industriell unabhängig machen werden. Dann wird der jetzige reiche Geldzufluß in die alten Industrieländer und damit ihr Wohlstand aufhören. Es werden dann nur die Staaten lebenskräftig bleiben, die einen blühenden Ackerbau haben, der das ganze Volk mit Getreide :c. versorgen kann, und der zugleich den einen Teil der Bevölkerung kaufkräftig genug erhält, dem andern Teil seine Jndnstrieerzeuguisse abnehmen zu können. Um ein Bild zu gebrauchen: Wie es einem Menschen in einer Hungersnot nichts nützt, wenn er einen feinen Rock, eine goldene Uhrkette, die elegantesten Lackstiefeln und deu schönsten Zylinder — Sachen die ihm dann niemand ab- kaufen will — hat, aber kein Brot, seinen Hunger zu stillen, so kann auch eiu Volk nur dann den Wandlungen der Zeit beruhigt entgegensehen, wenn es sich feine Ernährung unter allen Umständen gesichert hat, und das kann nur geschehen, wenn es seinen eigenen Ackerbau auf die höchste Stufe der Leistungsfähigkeit bringt. Daß das geschehen müsse, bezweifelt nie- mand, wie es geschehen solle, darüber sind die Meinungen sehr geteilt.1) Hoffen wir, daß sich Mittel und Wege finden lassen, die die deutsche Landwirtschast vor dem Niedergange bewahren, und die es ermöglichen, daß die Erträge des kultivierten Bodens immer mehr gesteigert, und daß das unkultivierte Land (Moore und Heiden) immer mehr in Kultur genommen werden könne. Noch auf eine andere trübe Erscheinung in nnserm Kulturleben mnß hin- gewiesen werden, auf den ausgekrochenen Kamvf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, durch den letztere sich höhere Löhne und eine bessere Lebens- stellnng erringen wollen. Im Vertrauen ans den ruhigeu und verständigen Sinn unseres Volkes, wie auch auf unseren von Thatkrast und bestem Wollen be- seelten Herrscher dürfen wir hoffen, daß auch diese ernste Angelegenheit einer gerechten Lösung entgegen geführt werde. — Gott segne auch serner deutsche Arbeit, deutsches Strebeu! 9. Die Verfassung des Deutschen Reiches. Das Deutsche Reich ist ein „ewiger Bund" der 25 deutschen Staaten, an dessen Spitze der König von Preußen als „Deutscher Kaiser" steht. Der Kaiser erklärt im Namen des Reiches Krieg und Frieden, geht Bündnisse ein und ernennt die Gesandten. Er ist der Oberbefehlshaber über die Armee und die Flotte. Er beruft und schließt den Bundesrat. Ihm steht die Ausfertigung und Verkündigung der Reichsgesetze zu. Er ernennt und entläßt die Reichs- beamten, z. B. den Reichskanzler. Der Reichskanzler ist der erste Beamte des Reiches und wird vom Kaiser ernannt. Die einzelnen Buudesregie- ruugen sind vertreten durch den Bundesrat. In denselben schickt die preußische Regierung 17, die bayerische 6, die sächsische und württembergische je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen J) Auf die mehr oder weniger auf eine Verstaatlichung des Bodens hinaus- laufenden Borschläge neuerer Bodenreformer und andere Dinge kann in der Schule wohl nicht eingegangen werden. Daß aber die Kinder die elementarsten Vorstellungen über die Existenzbedingungen eines Volkes empfangen, dürfte unbedingt nötig sein. — Zur Zeit, wo die Gemüter durch den „Antrag Kunitz" und ähnliche Vorschläge erhitzt sind, ist es nicht ganz leicht, zu einer rein sachlichen, einzig die Wohlfahrt des gesamten Volkes für Gegenwart und Zukunft ins Auge fassenden Anschauung zu gelangen. Eine solche wird stets darauf hinauslaufen, daß es eine Selbsterhaltnngspflicht eines jeden Staates ist, sich die Ernährung seiner Glieder unter allen Umständen zu sichern.

16. Für die Oberstufe - S. 62

1906 - Breslau : Hirt
Anhang: Im neuen Deutschen Reiche. Im neuen Teutschen Reiche. Die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches. Das gewaltige Riesenreich, welches Karl der Große unter seinem Zepter vereinigt hatte, wurde nach seinem Tode unter seine Söhne geteilt. Ludwig, mit dem Beinamen der Deutsche, erhielt 843 im Vertrage zu Verdun das Land zwischen der Elbe und dem Rhein, den Alpen und der Nordsee. Zu diesem Lande kam bald durch einen Vertrag noch Elsaß-Lothringen. Dieses war das alte Deutsche Reich. Durch die Uneinigkeit der deutschen Fürsten, welche sich häufig gegen den Kaiser auflehnten und ihm den Gehorsam verweigerten, wurde die Macht des Reiches vernichtet. Als sich sogar mehrere deutsche Fürsten (Rheinbund) mit Napoleon I. verbanden, da legte der österreichische Kaiser Franz Ii. im Jahre 1806 die deutsche Kaiserkrone nieder. Erst die ihnen von Frankreich drohende Gefahr einte die deutschen Fürsten wieder. Am 18. Januar 1871 wurde der greise Hohenzollernkönig Wilhelm I. zum Kaiser ausgerufen. Des Deutschen Reiches Verfassung. Das Deutsche Reich besteht aus 26 konstitutionellen Staaten. An der Spitze des Reiches steht der Kaiser. Er kann mit Zustimmung des Bundesrats Krieg erklären, Frieden schließen und Bündnisse eingehen. Die Landesgesetze gibt er im Verein mit dem „Reichstage" und dem „Bundesrate". Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Abgeordneten. Jeder 25 Jahre alte Deutsche kann an der Wahl teilnehmen. Der Bundesrat besteht aus 58 Vertretern der einzelnen Staaten. Des Deutschen Reiches Verwaltung. In der Verwaltung des Landes steht dem Kaiser der Reichskanzler zur Seite. Unter diesem stehen wieder die einzelnen Reichsämter. (Reichsamt des Innern, Reichsschatzamt, Reichspostamt u. a.) Au der Spitze eines jeden Reichsamtes steht ein Staatssekretär. Im Auslande wird das Deutsche Reich durch Botschafter, Gesandte und Konsuln vertreten. Bürgerrechte. Vor dem Gesetze sind alle Deutschen gleich. Seit dem 1. Januar 1900 wird im ganzen Deutschen Reiche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche Recht gesprochen. Auch auf alle Stellungen im Staate haben die Bürger gleichen Anspruch. Um ihnen die dazu notwendige Bildung zu ermöglichen, werden viele Schulen eingerichtet. In jedem Dorfe ist eine Volksschule. In vielen Städten gibt es Gymnasien und auch zahlreiche Universitäten. In besonderen Fachschulen können die Leute alles lernen, was sie für die Landwirtschaft, den Bergbau, das Hüttenwesen und den Handel brauchen. Um die Hebung des Landes sind der Kaiser und ferne Regierung eifrig bemüht. Feuchte und sumpfige Felder und Wiesen werden entwässert. (Drainage.) Sandige und unfruchtbare Landstriche werden durch künstliche Düngemittel verbeffert. Gute Landstraßen und Kanäle werden gebaut. Fast in jedem Dorfe ist eine Post. Für den doppelten Betrag werden Postsendungen bis in die fernsten Länder des Weltpostvereins angenommen. Die Eisenbahnen sind überall leicht zu erreichen. Deutsche Schiffe führen deutsche Waren in alle Länder. Der Telegraph befördert Nachrichten mit Blitzesschnelle über

17. Ottonen und Salier - S. 179

1910 - Gotha : Thienemann
— 179 Verfassungsänderung hinwegzukommen hofften. Durch dies Kompromiß hätten die einzelnen Regierungen sich teils dauernd, teils bis zu gesetzlicher Regelung Einschränkungen in der Ausübung ihres vollen Münzhoheitsrechtes auferlegt. Das Münzhoheitsrecht sei kein Teil des Münzsystems, und jeder einzelne Staat müsse Wert darauf legen, daß das Bildnis des Landesherrn nicht von der deutschen Münze verschwinde. Der Charakter des Reichs als eines Bundesstaates müsse auch in seiner Münzprägung zutage treten. Auch Bismarck war gegen den Antrag des Grafen Münster. „Wenn es sich um Interessen des Reichs handelt, durch die seine Einheit, seine Festigkeit, sein Vorteil wirklich bedingt sind, dann, meine Herren, habe ich ja gezeigt, daß die partikularistischen Bedenken unserer Bundesgenossen mich unter Umständen nicht abhalten, bei unserer Abstimmung das Recht und die Majorität, die wir etwa im Bundesrate haben, soweit geltend zu machen, als die Verfassung uns erlaubt, auch wenn die Grenze zweifelhaft ist oder von anderer Seite bestritten wird. In dieser Frage aber einen politisch im hohen Grade verstimmenden Druck auf die Bundesgenossen auszuüben, dafür hat uns Gott die Macht, die Preußen in Deutschland angewiesen ist, nicht gegeben. Gibt es ein stärkeres Bekenntnis der deutschen Fürsten zum Reiche als in der Prägung der Münzen, wie sie vorgeschlagen ist? Wenn Se. Majestät der König von Bayern aus der einen Seite sein Bildnis schlägt und auf der anderen das kaiserliche Bundeswappen, kann er offenkundiger und nachhaltiger bekennen: ich hänge am Reiche, ich will ein Glied des Reiches fein? Welcher Vorteil ist dagegen in Anschlag zu bringen, daß wir ein berechtigtes Selbstgefühl, durch hundertjährige Traditionen geheiligt, verstimmen und den Einflüsterungen und Überredungen derjenigen Nahrung geben, die an die Zentrifugalinstinkte zu appellieren Neigung haben? Es ist mir als Reichskanzler in keiner Weise gleichgültig, wie die verbündeten Monarchen und namentlich die mächtigeren unter ihnen persönlich gestimmt sind, und wem dieses gleich ist, der ist ein Theoretiker; ich muß mit diesen Stimmungen sehr sorgfältig rechnen, sie fallen schwer ins Gewicht. Wenn eine Goldmünze, aus der steht: Wilhelm, Deutscher Kaiser, König von Preußen, in die Hütten außerhalb Preußens wirklich eindringt, so hängt der Eindruck, den es macht, von der Stimmung dessen ab, der die Hütte bewohnt. Es gibt weite Bezirke, in denen man sagen wird: da seht den, der unseren Fürsten mematifieren will, und wie er mit ihm umgegangen ist, daß hier preußische Münzen wider seinen Willen und wider seine Stimme im Reiche ihm aufgezwungen werden!" Der Reichstag folgte Bismarcks Ausführungen, und daher gilt feit dem 4. Dezember 1871 das Gesetz, das in § 5 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 wie folgt lautet: „Die Goldmünzen und die Silbermünzen, zu mehr als einer Mark tragen auf der einen Seite den Reichsadler mit der Inschrift: ,Deutsches Reich1 und mit der Angabe des Wertes in Mark sowie mit der Jahreszahl der Ausprägung, auf der anderen Seite das Bildnis des Landesherrn beziehungsweise das Hoheitszeichen der freien Städte mit einer entsprechenden Umschrift und dem Münzzeichen." 12*

18. Teil 7 = (Für Prima) - S. 27

1906 - Leipzig : Freytag
27 Richtungen fruchtbarste Wandlungen. Nun bekommt die Selbsterkenntnis den Sinn einer Prüfung und Beurteilung der inneren Verfassung des Menschen, nun gewinnen Begriffe wie Bewußtsein und Gewissen eine volle Klarheit und zugleich eine feste Bezeichnung, nun verlegt sich der Wert der Handlung ganz in die Gesinnung. Zugleich wird die Überlegenheit der Moral in vollem Umfang anerkannt. In aller Paradoxie der Ausdrücke erscheinen hier einfache und unanfechtbare Wahrheiten. Das Sittlichgute allein darf gut heißen, der Tugend gegenüber werden alle anderen Werte des Lebens gleichgültig, sie allein gibt wahres Glück. Zugleich verschärft sich der Unterschied vom Guten und Bösen zu vollem Gegen- satz, es entfallen alle Übergänge und Vermittlungen, das ganze Leben stellt den Menschen vor ein schroffes Entweder-Oder. Dabei steht die Entscheidung nicht bei unserem Belieben. Denn über uns waltet das Weltgesetz und fordert unseren Gehorsam. Kräftiger als je zuvor erhebt sich die Idee der Pflicht und schafft sich wie einen deutlichen Begriff so einen festen Ausdruck. Dieser Verinnerlichung der Lebensführung entspricht eine dem Altertum neue Universalisierung; wo die reine Innerlichkeit so sehr zur Hauptsache wird, da verblassen alle Unterschiede der Menschen vor dem, was uns allen wesentlich und gemeinsam ist. Nun können und müssen wir uns als Menschen achten und für einander sorgen; es hält uns nicht sowohl der einzelne Staat oder die Nation zusammen als die allumfassende Vernunft. So entwickelt sich eine universal- menschliche, kosmopolitische Ethik. Was die älteren Stoiker darüber lehrhaft vortrugen, das haben zu lebendiger Empfindung und praktischer Betätigung namentlich die Denker der römischen Kaiferzeit gebracht. Die Idee der brüder- lichen Zusammengehörigkeit aller Menschen wird eine Macht, das Bild des Organismus erstreckt sich vom Staat auf die ganze Menschheit, und es erscheinen alle Vernunftwesen als Glieder eines Leibes; auch in dem Geringsten werde das Menschenwesen geachtet und selbst im Feind der Mensch geliebt. So ent- wickelt sich der Plato und Aristoteles noch unbekannte Begriff der Humanität (Philanthropie). Alle Menschen find Bürger des einen Weltreiches der Vernunft, „die Welt ist das gemeinsame Vaterland aller Menschen" (Musonius), „Heimat und Vaterland ist mir als Antonius Rom, als Mensch das Weltall" (Mark Aurel). Die Verstärkung der Gottesidee steigert die Wärme solches Empfindens: als Kinder eines Vaters sollen wir brüderlich zusammenhalten, uns gegenseitig lieben und unterstützen. Von da ergießt sich ein Strom humaner Gesinnung auch in die allgemeinen Verhältnisse und wirkt zur Milderung der Sklaverei, zur Fürsorge für Arme und Kranke. Kaiser und Sklaven umschlingt und ver- bindet dasselbe Streben. Auch wird jetzt über den besonderen Gesetzen der einzelnen Staaten ein gemeinsames Naturrecht anerkannt und ausgebildet, von dessen Wirken das römische Recht deutliches Zeugnis ablegt. Darin freilich hat die stoische Denkart eine Schranke, daß alle Leistung innerhalb einer gegebenen Welt verbleibt; es wird nicht versucht, eine neue Lebensgemeinschaft zu gründen und die einzelnen Kräfte zum Kampf gegen

19. Deutsche Geschichte - S. 253

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
253 Preisen abzusetzen. In vielen Gegenden, die noch keine Industrie hatten, erhoben sich nun Fabriken, die der Bevlkerung Verdienst gewhrten. Zu-gleich aber werfen die Eisenbahnen fr den Staat einen bedeutenden Ge-winn ab. Lange war in Deutschland der Kanalbau vernachlssigt worden. Jetzt suchte man diesen Fehler wieder gut zu machen. Es begann der Bau des Kaiser. Wilhelm-Kanals, der Nord- und Ostsee verbindet und auch fr unsere Kriegsflotte von der grten Wichtigkeit ist. Ebenso nahm man den Dortmund-Ems-Kanal in Angriff; er ist nur der Anfang eines groen Mittellandkanals, der vom Rhein zur Elbe führen soll. 7. Industrie und Handel. Unter dem Schutze des Reiches wuchsen Industrie und Handel schnell empor. Die deutschen Fabriken lieferten gute und billige Erzeugnisse. Bald konnten sie sich sogar getrost mit den englischen messen. Der deutsche Handel breitete sich der die ganze Welt aus. Der deutsche Kaufmann wute sich auch im fernsten Ausland sicher; denn die Regierung ernannte in allen Grostdten der Erde Konsuln. Diese stehen ihren Landsleuten mit Rat und Tat bei, schtzen sie in Gefahr und treten fr sie ein, wenn ihnen Unrecht geschieht. 8. Die Frsorge des Kaisers fr den arbeitenden Stand. Die arbeitende Bevlkerung war vielfach mit ihren Verhltnissen unzufrieden. Namentlich die Fabrikarbeiter hatten zu klagen; denn es gab Fabriken, die ihren Leuten wahre Hungerlhne zahlten, um hohe Gewinne zu erzielen. Da entstand bei vielen ein tiefer Groll gegen den Staat. Ihrer Meinung nach war er wert, fo rasch wie mglich unterzugehen. Einzelne wollten den Umsturz damit beginnen, da sie die Staatsoberhupter mit Gewalt beseitigten. Nicht einmal vor der ehrwrdigen Person des greisen Kaisers Wilhelm machten sie Halt. Zweimal wagten sie im Sommer des Jahres 1878 den Versuch, ihn aus dem Wege zu rumen. Das erste Attentat milang; beim zweiten wurde der Herrscher durch Schrotschsse schwer verletzt und monatelang ans Krankenlager gefesselt. Trotz dieser trben Erlebnisse wurde Kaiser Wilhelm nicht verbittert. Er erkannte deutlich, da viele Forderungen der Arbeiter berechtigt waren. Nach seinem Willen sollten sie in jeder Lage des Lebens vor Not gesichert werden. So entstand 1883 das Krankenversicherungsgesetz, das sich des kranken Arbeiters annimmt, und 1885 das Unfallverficherungs-gesetz, das dem Arbeiter dann zugute kommt, wenn ihm in seinem Berufe ein Unfall zustt, an dem er keine Schuld trgt. Im Jahre 1889 begann die Beratung eines dritten Gesetzes, das den Arbeiter im Alter versorgen sollte oder dann, wenn seine Kraft sich vor der Zeit abnutzte. Die Voll-euduug aber erlebte der Kaiser nicht mehr. Man nennt diese Gesetzgebung die soziale. In ihr geht Deutschland allen Lndern der Welt voran. 9. Die Grndung von Kolonien. Da unsere Bevlkerung sich stets vermehrt, ist eine Versorgung des berschusses ntig. Die kann nur dadurch erreicht werden da man ihm Arbeitsgelegenheit schafft. In frheren Zeiten kmmerten sich die Obrigkeiten darum gar nicht. Die Folge davon war, da alljhrlich viele Tausende auswanderten und in

20. Bismarcks Reden und Briefe in Auswahl - S. 87

1910 - Leipzig : Ehlermann
— 87 — sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist — wenn Sie das tun und die Opfer nicht scheuen und nicht über Staatssozialismus schreien, sobald jemand das Wort Altersversorgung ausspricht, wenn der Staat etwas mehr christliche Fürsorge für den Arbeiter zeigt — dann glaube ich, daß die Herren vom Wydener Programm i) ihre Lock-pfeife vergebens blasen werden, daß der Zulauf zu ihnen sich sehr vermindern wird, sobald die Arbeiter sehen, daß es den Regierungen und den gesetzgebenden Körperschaften mit der Sorge für ihr Wohl Ernst ist. Ich glaube, daß sie bei den Regierungen nicht an dem Ernst zweifeln. Aber in betreff der gesetzgebenden Körperschaften ist bisher die Überzeugung, daß ez den Herren ernst darum zu tun wäre, etwas für die Arbeiter zu schaffen, noch nicht sehr durchgedrungen .... Können Sie, die Mehrheit von Ihnen, wirklich ehrlich sagen, daß Sie in entgegenkommender Weise ans dem Gebiete der Leistungen zugunsten der Arbeiter die Regierung unterstützt hatten? Ich glaube, wenn Sie die Hand aufs Herz legen, können Sie das nur zu Wahlzwecken aussprechen, aber nicht behaupten und nicht nachweisen. Sie betrachten das als eine lästige Sache, um die Sie herumkommen und die Schuld der Regierung zuschieben möchten; aber Sie arbeiten nicht mit dem Eifer, den die Sache verdient. Die letzte Rede, die B. im Reichstage gehalten hat, bezog sich auf den Gesetzentwurf betreffend die Alters- und Jnvaliditäts-versicherung der Arbeiter. 41. Aus der Rede über die Alters- und Jnvaliditäts-versicherung im Deutschen Reichstage. 18. Mai 1889. . . . Es hat mich in keiner Weise überrascht, daß die sozialdemokratische Partei gegen dieses Gesetz ist. Wenn *) Auf dem Schlosse Wyden in der Schweiz tagte 1880 ein internationaler Sozialistenkongreß.