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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 195

1845 - Heidelberg : Winter
§. 72. Das Kaiserthum und das Papftthum. 195 lien wieder großes Ansehen zu verschaffen wußte, und durch einen Vertrag mit dem kinderlosen König Rudolf Iii von Burgund das burgundische Reich (das sich tm 0. Jahr- hundert aus Hoch- und Niederburgund als ein eigenes König- reich gebildet hatte) mit Deutschland vereinigte; worauf sein Sohn, der strenge Heinrich Jh der Schwarze (1039 —1056), mit unbeschränkter königlicher Macht über alle seine Vasallen schaltete, und der durch Streitigkeiten um den päpstlichen Stuhl zerrütteten Kirche dadurch aufhalf, daß er viermal würdige deutsche Bischöffe zur-päbstlichen Würde beförderte. Dagegen gerieth sein Sohn Heinrich iv(1056—1106), den er als kaum sechsjähriges Kind hinterließ, als er zur Regierung kam, sowohl mit den Fürsten, als auch mit der Kirche in das beklagenswertheste Mißverhältniß. Eine sich widersprechende Erziehung, die ep in seiner Zugend zuerst vom Erzbischof Hanno von Köln und nachher vom Bischof Adalbert von Bremen erhielt, verdarb seinen Character, und besonders machte ihn der schädliche Einfluß des Letzter« zu einem Wüstling und Tyrannen. Seine Verachtung gegen die Fürsten, und besonders seine Mißhandlung der sächsischen, brachte alle Sachsen gegen ihn auf, so daß diese nach vergeblichen Vorstellungen endlich gegen ihn aufstanden und ihn aus ihrem Lande zu fliehen zwangen. Mit Mühe brachte er einen Theil der andern Fürsten dahin, daß sie ihm zur Unterdrückung des Aufstandes behülflich waren. Weil er aber nachher die Gefangenen nicht frei gab, so wendeten sich die Sachsen mit ihren Klagen an den Papst Gregor Vh. Diesem kühnen und Willensstärken Geiste war dieser Anlaß willkommen, um die Kirche aus den Banden der weltlichen Gewalt zu befreien. Allerdings war die Kirche theils durch die Begehrlichkeit der Geistlichkeit nach weltlichen Vortheilen, theils durch die von den Fürsten geübte Simonie (d. i. willkührliche Vergabung geistlicher Ämter um Geld und aus
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