1845 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittmar, Heinrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Progymnasium, Pädagogium, Realschule, Höhere Bürgerschule, Lateinschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Bürgerschule, Gymnasium, Lateinische Schule, Pädagogium, Realschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
212 §. 76. Die Kirche in ihrer tiefsten Erniedrigung.
träge mit dem Kaiser die Kraft: nur für Frankreich mußte er
sie gelten lassen, und daraus entstunden in der Folge die so-
genannten Freiheiten der gallicanischen Kirche.
Jedenfalls aber begann von dieser Zeit an die Macht der
Kirche auffallend abzunehmen, zumal die kirchliche Richtung
aufgehört hatte, das Leben der europäischen Völker in dem
Grade zu beherrschen, wie früherhin, und jede Nation mit
der fortschreitenden Entwicklung ihrer Selbstständigkeit darauf
bedacht war, den Einfluß der päpstlichen Macht bei sich zu
beschränken. Anderseits sank aber auch die kaiserliche Macht
immer tiefer durch die fortschreitende Ausbildung der sie be-
schränkenden Landeshoheit der Fürsten, so daß jene den Reichs-
ständen gegenüber fast nur noch in Oberhoheit bestand.
Nach Sigmund's Tode kam mit Albrecht Ii von
Österreich
1438 die Kaiserwürde-wieder an das habsburgische Haus,
bei welchem sie dann fortwährend blieb. Da Albrecht bald
starb, wurde Friedrich Iii, sein Neffe, gewählt, welcher drei
und fünfzig Jahre lang über Deutschland regierte, aber mit
so wenig Kraft und Ansehen, daß im Reiche die größte Un-
ordnung einriß, der ohnedieß nie völlig zu Stande gekommene
Landfrieden asienthalben gebrochen wurde, und in den Län-
dern, wohin sonst die kaiserliche Macht gereicht hatte, ver-
schiedene Veränderungen und zum Theil Umwälzungen vor-
giengen, ohne daß Friedrich etwas dagegen that oder thun
konnte. Doch fieng unter ihm die Macht Habsburgs an, euro-
päische Bedeutung zu bekommen.
Ihm folgte sein Sohn, der edle, ritterliche Maximilian I
(1493—1519), der schon vorher als Gemahl Maria's, der
Tochter Karl's des Kühnen von Burgund (s. §. 79), die
Niederlande erworben hatte. Da er zu feinen kriegerischen
Unternehmungen die Hülfe der Reichsstände, und besonders
der Reichsstädte bedurfte, so willigte er
1493 in die Gründung des ewigen Landfriedens, zu
dessen Aufrechthaltung nachher das Reichskammergericht
eröffnet wurde. Nur die Schweiz wollte dieses Gericht nicht