Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 212

1845 - Heidelberg : Winter
212 §. 76. Die Kirche in ihrer tiefsten Erniedrigung. träge mit dem Kaiser die Kraft: nur für Frankreich mußte er sie gelten lassen, und daraus entstunden in der Folge die so- genannten Freiheiten der gallicanischen Kirche. Jedenfalls aber begann von dieser Zeit an die Macht der Kirche auffallend abzunehmen, zumal die kirchliche Richtung aufgehört hatte, das Leben der europäischen Völker in dem Grade zu beherrschen, wie früherhin, und jede Nation mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Selbstständigkeit darauf bedacht war, den Einfluß der päpstlichen Macht bei sich zu beschränken. Anderseits sank aber auch die kaiserliche Macht immer tiefer durch die fortschreitende Ausbildung der sie be- schränkenden Landeshoheit der Fürsten, so daß jene den Reichs- ständen gegenüber fast nur noch in Oberhoheit bestand. Nach Sigmund's Tode kam mit Albrecht Ii von Österreich 1438 die Kaiserwürde-wieder an das habsburgische Haus, bei welchem sie dann fortwährend blieb. Da Albrecht bald starb, wurde Friedrich Iii, sein Neffe, gewählt, welcher drei und fünfzig Jahre lang über Deutschland regierte, aber mit so wenig Kraft und Ansehen, daß im Reiche die größte Un- ordnung einriß, der ohnedieß nie völlig zu Stande gekommene Landfrieden asienthalben gebrochen wurde, und in den Län- dern, wohin sonst die kaiserliche Macht gereicht hatte, ver- schiedene Veränderungen und zum Theil Umwälzungen vor- giengen, ohne daß Friedrich etwas dagegen that oder thun konnte. Doch fieng unter ihm die Macht Habsburgs an, euro- päische Bedeutung zu bekommen. Ihm folgte sein Sohn, der edle, ritterliche Maximilian I (1493—1519), der schon vorher als Gemahl Maria's, der Tochter Karl's des Kühnen von Burgund (s. §. 79), die Niederlande erworben hatte. Da er zu feinen kriegerischen Unternehmungen die Hülfe der Reichsstände, und besonders der Reichsstädte bedurfte, so willigte er 1493 in die Gründung des ewigen Landfriedens, zu dessen Aufrechthaltung nachher das Reichskammergericht eröffnet wurde. Nur die Schweiz wollte dieses Gericht nicht
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer