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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 323

1845 - Heidelberg : Winter
§. 108. Die französische Revolution. 323 neue Constitution beschwören, die vom Königthume nur die Würde beibehielt, die Rechte und die Macht desselben aber aufhob. Die dringenden Vorstellungen der über den Rhein aus- gewanderten Adeligen und Geistlichen an die deutschen Fürsten um Hülfe, und die Sorge für die bedrohte Sicher- heit Deutschlands veranlaßt nun ein Bündniß zwischen Österreich und Preußen; worauf sodann in Frank- reich die zweite Nationalversammlung (genannt die gesetz- gebende) den König zur Kriegserklärung an diese Mächte nöthigte. In dieser Versammlung hatten die Jakobiner, die stets auf eine Republik hindrängten, die Oberhand, und als der von ihnen aufgereizte Pöbel in die Tuilerien ein- drang und der König gegen dessen Mißhandlungen in der Nationalversammlung Schutz suchte, behielt diese den Kö- nig gefangen und setzte ihn in den Tempelthurm. Von nun an gieng die Gewalt offen gegen die Königlichge- sinnten zu Werke, und Hinrichtungen folgten auf Hinrich- tungen. Eine neue Nationalversammlung, genannt der Natio- nalconvent , erklärte nun 1.792 b. 21. September das Königthum abgeschafft und Frankreich für eine untheilbare Republik; und die Jakobiner unter Robespierre, Danton und Marat setzten es gegen die gemäßigtere Partei der G i r o n d i st e n durch, daß der unschuldige König auf ihre Anklage, er halte es mit Frankreichs Feinden und beabsichtige Ge- walt gegen die Bürger, zum Tode verurtheilt und den 21. Januar 1793 durch die Guillotine enthauptet wurde. Der darauffolgende Sturz der Gemäßigten machte dem nun von den Jakobinern unterjochten Nationalconvente 1794 die Einführung der Schreckensherrschaft mög- lich , an deren Spitze der Wohlfahrtsausschuß stand, 21«
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