Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Von der Bildung des Fränkischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden - S. 35

1905 - Leipzig : Hirt
3. Das Zeitalter der salischen Kaiser. 35 zu leisten. Nach dem Tode des Vasallen fiel das Lehen an den Lehens-Herrn zurck, der es in der Regel an den Sohn des verstorbenen Vasallen wieder verlieh. Die niedern Reichslehen werden erblich. Im Laufe der Zeit waren die Herzogtmer als erbliche Lehen angesehen worden. Die Herzge fhlten sich dadurch dem Kaiser gegenber in einer gewissen Unabhngig-keit. Wie einst Otto I. die Bischse zu weltlichen Landesfrsten ihrer Sprengel erhoben hatte, um in ihnen eine treue Gefolgschaft im Falle der Not gegen die Herzge zu haben, so erklrte jetzt Kaiser Konrad Ii. die Niedern Reichslehen fr erblich in der Familie der Belehnten. Diese waren dem Kaiser dafr um so treuer ergeben. Freilich behielt der Kaiser das Recht, unbotmigen Vasallen das Lehen zu nehmen. Die Belehnung geschah bei den Herzogtmern und grern Lehen durch berreichung einer Fahne, daher der Name Fahnenlehen. Heinrich Iii. Ausdehnung des Reiches. Unter Heinrich Iii., Konrads Ii. Sohne, erlangte das Deutsche Reich seine grte Ausdehnung. Die Lombardei und Burgund hatte er vom Vater berkommen; Ungarn wurde durch ihn tributpflichtig, allerdings nur fr kurze Zeit. Bhmen und Polen erkannten die Oberhoheit des Reiches an. Die Herzog-tmer Franken, Bayern, Schwaben und Krnten verwaltete eranfangs selbst, spter belehnte er mit Bayern, Schwaben und Krnten treu er-gebene Männer. Der Gottesfriedc. Die niedern Fürsten und Ritter fochten damals ihre Streitigkeiten mit den Waffen aus, Beleidigungen rchten sie mit dem Schwerte. Durch diese fortdauernden Fehden verrohten die Ritter. Brger und Bauern litten unter den bestndigen Verwstungen des Landes. In Burgund traten die Bischfe gegen diesen Unfug des Fehdewesens auf und verkndeten den sogenannten Gottesfrieden, die Treuga Dei. Danach durften Fehden nur von Montag bis Mittwoch in jeder Woche ausgefochteu werden; an den Tagen, die durch das Leiden und den Tod des Heilandes geheiligt sind, muten die Waffen ruhen. Ferner muten sie gnzlich ruhen vom ersten Adventssonntage bis zum 6. Januar und vom Beginn der Fastenzeit bis zum Feste der heiligen Dreifaltigkeit. Wer gegen die Treuga Dei handelte, wurde durch den Bann aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen. In hnlicher Weise erlie Kaiser Heinrich fr das ganze Reich ein Landfriedensgesetz, das die Aus-fechtung privater Streitigkeiten mit den Waffen verbot. Die Verhltnisse in Rom. In Rom hatten sich die Herzge von Tuskulum das Recht angemat, den ppstlichen Stuhl zu besetzen; durch Gegenparteien wurden dann Gegenppste eingesetzt. Als Heinrich Iii. in Rom erschien, um die Kaiserkrone zu empfangen, machten dort drei 3*
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer