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1. Von der Bildung des Fränkischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden - S. 73

1905 - Leipzig : Hirt
7. Kaiser aus dem Hause Bhmen-Luxemburg. 73 Italien nur unter einer starken kaiserlichen Herrschaft gedeihen knnte: deshalb forderte er in einem Schreiben den Kaiser zum Schutze Italiens auf. Als der Kaiser in Italien erschien, gewhrte er dem hochbeglckten Dichter eine lange Audienz, ernannte ihn zum Pfalzgrafen und schenkte ihm eine goldne Schale. Karl empfing die lombardische Knigskrone und die rmische Kaiserkrone. Die Goldne Bulle. Die wichtigste Regierungshandlung Karls Iv. ist der Erla der Goldnen Bulle im Jahre 1356. Man versteht darunter ein Reichsgesetz, das die deutsche Kaiserwahl und andre wichtige Fragen der Zeit regelt. Das groe kaiserliche Siegel, das an diesem Reichsgesetze herunterhing, war in einer goldnen Kapsel oder Bulle eingeschlossen; daher nannte man das Gesetz selbst die Goldne Bulle. Die Kurfrsten. Durch die Goldne Bulle werden sieben Fürsten des Reiches bestimmt, die den Kaiser whlen sollten. Diese Fürsten heien Wahlfrsten oder Kurfrsten^). Die sieben Kurfrsten waren die Erzbischse von Mainz, Trier und Cln, dann der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Dem Erzbischos von Mainz lag die Pflicht ob, innerhalb dreier Monate nach dem Tode eines Kaisers die Kurfrsten zu einer Neuwahl nach Frankfurt am Main zu berufen. Der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen fhrten die Reichsgeschfte nach dem Tode des Kaisers bis zur Wahl des Nachfolgers. Nach der Wahl sollte die Krnung im Mnster Karls des Groen zu Aachen vollzogen werden.2) Die Erzmter. Nach der Krnung fand im groen Saale des Rathauses das Krnungsmahl statt. Whrend der Krnungsfeierlichkeiten bten die vier weltlichen Kurfrsten die sogenannten Erzmter aus. Der Pfalzgraf bei Rhein reichte als Erztruchse dem Kaiser die erste Speise; der König von Bhmen brachte als Erzmundschenk ihm den ersten Trunk; der Herzog von Sachsen schpfte als Erzmarschall ein silbernes Gef voll Hafer fr die kaiserlichen Rosse; der Markgraf von Branden-brg reichte als Erzkmmerer dem Kaiser das Handwasser. Vorrechte der Kurfrsten. Auer dem Vorrechte, den Kaiser zu whlen, verlieh Karl Iv. durch die Goldne Bulle den Kurfrsten noch viele andre Rechte. Sie waren selbstndiger als die brigen Fürsten des Reiches; die Lnder der weltlichen Kurfrsten wurden fr erblich und unteilbar er-klrt; die kaiserliche Oberlehensherrlichkeit trat in den Hintergrund. Ferner erkannte der Kaiser den Wahlfrsten das Recht zu, Zlle zu erheben, Berg-werke anzulegen und Mnzen mit ihrem Bildnisse prgen zu lassen. Die Goldne Bulle zersplitterte die kaiserliche Machtvollkommenheit. In der Kr heit im Mittelhochdeutschen Wahl. - 2) Spter fand auch die Krnung zu Frankfurt a.m. statt. **) Beschrieben von Goethe, Dichtung und Wahrheit, V.buch.
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