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1. Von der Bildung des Fränkischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden - S. 109

1905 - Leipzig : Hirt
England im Zeitalter der Glaubensspaltung. 109 Adels fr sie erhob, erklrte sie ihre Abdankung, weil erzwungen, fr null und nichtig. Alle ihre Hoffnungen wurden jedoch durch die Nieder-lge vernichtet, die ihr Heer erlitt. Da Maria sich in Schottland nicht sicher fhlte und es ihr zur Flucht nach Frankreich an einem Schiffe fehlte, entschlo sie sich, bei der Knigin von England Schutz zu suchen. Aber anstatt des Schutzes sand sie in England eine lange Ge-fangenfchaft. Knigin Elisabeth hate sie, weil sie Titel und Wappen einer Knigin von England fhrte und ihre Ansprche auf die Nachfolge in England nicht preisgeben wollte. Sie war nmlich eine Enkelin der Schwester Heinrichs Viii. Wiederholte Versuche, sie zu befreien, milangen. Ihre Lage wurde dadurch nur noch schlimmer. Schon hatte Maria unter wachsenden geistigen und krperlichen Leiden volle achtzehn Jahre hinter dstern Kerkermauern vertrauert, als eine zu ihrer Befreiung eingeleitete Verschwrung ihr unglckliches Schicksal entschied. Babington, ein junger Edelmann, hatte den Plan entworfen, die Knigin Elisabeth zu ermorden, Maria zu befreien und sie mit Hilfe des Auslandes auf den englischen Thron zu erheben. Dieser Plan wurde dem englischen Staatsrat verraten. Man suchte ihre Mitschuld an der Verschwrung nachzuweisen. Briefe mit ihrer Unterschrift wurden ge-flscht, ihren Schreibern entri man durch die Folter die Erklrung, da ihre Herrin in alle Einzelheiten der Verschwrung eingeweiht gewesen sei. Auf diese Aussage hin wurde in dem englischen Staatsrate der Be-schlu gefat, die Knigin von Schottland wegen Hochverrats vor Gericht zu stellen. Als die Richter vor ihr erschienen, erklrte Maria, da sie als unabhngige Knigin keine fremde Gerichtsbarkeit der sich an-erkenne und sich einem Verhre durch Untertanen nicht unterziehen werde. Wre sie bei dieser Weigerung geblieben, so wrde eine Verurteilung kaum mglich gewesen sein; zu ihrem Unglck lie sie sich jedoch durch die Vorstellung, da Elisabeth ihre Rechtfertigung wnsche, und da ihr Schweigen als Gestndnis angesehen werden mte, bewegen, den an sie entsandten Richtern Rede zu stehen. Sie leugne nicht, so er-klrte sie, ihre Befreiung aus der Gefangenschaft, in der sie der achtzehn Jahre lang widerrechtlich festgehalten worden, fehnlichst gewnscht und an der Wiedererlangung ihrer Freiheit eifrig gearbeitet, auch dieferhalb mit ihren Freunden Briefe gewechselt zu haben; doch erklrte sie, sie habe an keiner Verschwrung gegen Elisabeths Regierung und Leben teilgehabt. Das Zeugnis ihrer Schreiber verwarf sie als falsch und verlangte, da diese ihr gegenbergestellt wrden. Dies wurde ihr verweigert. Auch ihre Bitte, ihr einen Anwalt zu bewilligen, fand keine Bercksichtigung. Sie wurde zum Tode verurteilt. So feft jedoch auch bei Elisabeth der Tod Marias beschlossen war, und so sehr auch ihre Rte in sie drangen, die Hinrichtung nicht zu ver-
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