1913 -
Stuttgart
: Muth
- Autor: Clement, Jakob
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer-und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Württemberg
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Die Gemeinden.
lichen Einkommensteuer festzusetzen, darf jedoch 50% der Einheitssätze
nicht übersteigen. Eine etwa notwendig werdende Erhöhung der staat-
lichen Einkommensteuer wirkt auf die Gemeindeeinkommensteuer nicht
ein (vergl. Gemeindekapitalsteuer).
Beispiel: Einkommen = 1200 M, Einheitssatz = 7 M; gegenwärtiger Staats-
steuerzuschlag 5% (aus Im) — 35 B,; Staatssteuer 7.35 M, Gemeindesteuer =50%
aus 7 M = 3.50 M.
Dasselbe gilt von der Wohnstener, welcher alle am 1. April des
laufenden Jahres im Gemeindebezirk wohnenden, selbständigen, auf eigene
Rechnung lebenden Personen unterworfen sind. Sie beträgt für einen
Mann 2 M, für eine weibliche selbständige Person 1 M.
Bei weniger als 2 % Umlage ruht die Berechtigung der Gemeinde
zur Erhebung der Steuer, von 2%—6% kann sie, bei mehr als 6%
Umlage muß sie erhoben werden.
Außerdem kann denjenigen Gemeinden, welche mehr als 4% Ge-
meindeschaden umlegen, vom Ministerium des Innern und der Finanzen
die Verbrauchsabgabe auf Bier, Gas und Elektrizität gestattet
werden. Höchstsatz für Bier 65 ^ pro Hektoliter (bezw. ein entsprechen-
der Betrag aus dem zur Erzeugung verwendeten Malz), für Gas 4 D-
pro Kubikmeter und für Elektrizität 15 $ pro 1000 Wattstunden. Der
Verbrauch für Betriebskräfte ist steuerfrei?
Die Grundstücks-Umsatzsteuer, Höchstbetrag 1% des der staat-
lichen Umsatzsteuer unterliegenden Kaufpreises. Jnsolange jedoch die
staatliche Umsatzsteuer mehr als eine Mark beträgt, darf der Zuschlag den
Betrag von 80 für 100 M nicht übersteigen.
Beispiel.: Kaufpreis 1000 M, Staatssteuer 1,2% = 12 M, Gemeiudezuschlag
80 vom Hundert — 8 M.
Der außerdem sich ergebende Fehlbetrag ist durch Umlage auf Grund-
stücke, Gebäude und Gewerbe, den sogenannten Gemeindeschaden zu
decken. Als Grundlage für dieselbe dienen die staatlicherseits angelegten
Verzeichnisse, die Grund-, Gebäude- und Gewerbekataster. Mit beson-
derer Genehmigung können in Gemeinden mit über 10 000 Einw. die
Bauplätze durch Erhöhung ihres Umlageanteils stärker herangezogen
werden. 1
1 Von der Besteuerung bleiben auch frei Gas und Elektrizität, wenn sie vom
Hersteller selbst verbraucht werden.