Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Württembergische Bürgerkunde - S. 26

1913 - Stuttgart : Muth
26 Die Gemeinden. lichen Einkommensteuer festzusetzen, darf jedoch 50% der Einheitssätze nicht übersteigen. Eine etwa notwendig werdende Erhöhung der staat- lichen Einkommensteuer wirkt auf die Gemeindeeinkommensteuer nicht ein (vergl. Gemeindekapitalsteuer). Beispiel: Einkommen = 1200 M, Einheitssatz = 7 M; gegenwärtiger Staats- steuerzuschlag 5% (aus Im) — 35 B,; Staatssteuer 7.35 M, Gemeindesteuer =50% aus 7 M = 3.50 M. Dasselbe gilt von der Wohnstener, welcher alle am 1. April des laufenden Jahres im Gemeindebezirk wohnenden, selbständigen, auf eigene Rechnung lebenden Personen unterworfen sind. Sie beträgt für einen Mann 2 M, für eine weibliche selbständige Person 1 M. Bei weniger als 2 % Umlage ruht die Berechtigung der Gemeinde zur Erhebung der Steuer, von 2%—6% kann sie, bei mehr als 6% Umlage muß sie erhoben werden. Außerdem kann denjenigen Gemeinden, welche mehr als 4% Ge- meindeschaden umlegen, vom Ministerium des Innern und der Finanzen die Verbrauchsabgabe auf Bier, Gas und Elektrizität gestattet werden. Höchstsatz für Bier 65 ^ pro Hektoliter (bezw. ein entsprechen- der Betrag aus dem zur Erzeugung verwendeten Malz), für Gas 4 D- pro Kubikmeter und für Elektrizität 15 $ pro 1000 Wattstunden. Der Verbrauch für Betriebskräfte ist steuerfrei? Die Grundstücks-Umsatzsteuer, Höchstbetrag 1% des der staat- lichen Umsatzsteuer unterliegenden Kaufpreises. Jnsolange jedoch die staatliche Umsatzsteuer mehr als eine Mark beträgt, darf der Zuschlag den Betrag von 80 für 100 M nicht übersteigen. Beispiel.: Kaufpreis 1000 M, Staatssteuer 1,2% = 12 M, Gemeiudezuschlag 80 vom Hundert — 8 M. Der außerdem sich ergebende Fehlbetrag ist durch Umlage auf Grund- stücke, Gebäude und Gewerbe, den sogenannten Gemeindeschaden zu decken. Als Grundlage für dieselbe dienen die staatlicherseits angelegten Verzeichnisse, die Grund-, Gebäude- und Gewerbekataster. Mit beson- derer Genehmigung können in Gemeinden mit über 10 000 Einw. die Bauplätze durch Erhöhung ihres Umlageanteils stärker herangezogen werden. 1 1 Von der Besteuerung bleiben auch frei Gas und Elektrizität, wenn sie vom Hersteller selbst verbraucht werden.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer