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1913 -
Stuttgart
: Muth
- Autor: Clement, Jakob
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer-und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Württemberg
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
Die soziale Gesetzgebung.
89
3. Die reichsgesetzliche Angestelltenversicherung.
a) Organisation: Träger der Versicherung ist die Reichsver-
sicherungsanstalt. Sie ist eine öffentliche Behörde und hat folgende
Organe: Direktorium, Berwaltungsrat, Rentenausschüsse und
Vertrauensmänner. Letztere werden je zur Hälfte von den versicherten
Angestellten aus ihren Reihen und ebenso von deren Arbeitgebern aus ihren
Reihen ehrenamtlich gewählt. Die Vertrauensmänner wählen getrennt
wenigstens 10 Vertreter der Angestellten und 10 Vertreter der Arbeitgeber
in den Rentenausschuß. Der Rentenausschuß wählt je 12 Vertreter in den
Verwaltungsrat und dieser je 2 Vertreter in das Direktorium.
b) Versicherungspflichtig sind männliche und weibliche Ange-
stellte in leitender Stellung, Betriebsbeamte, Werkmeister und andere
Angestellte in ähnlich gehobener Stellung, Handlungsgehilfen, Gehilfen in
Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglieder, Lehrer und Erzieher und ein Teil
der Besatzung deutscher Schiffe, wenn sie das 16. Lebensjahrvollendet, noch
nicht 60 Jahre alt sind und ihr Jahresarbeitsverdienst 5000 M nicht übersteigt.
Befreit von der Versicherungspslicht sind Gemeinde- und Staats-
beamte u. s. w., sofern ihnen Warte- und Ruhegeld und Hinterbliebenen-
fürsorge im Mindestbetrag der Gehaltsklasse A gewährleistet ist. Wer
aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet und mindestens
E Monatsbeiträge bezahlt hat, kann die Versicherung freiwillig fortsetzen.
e) Beitragsleistungen: Die Mittel für die Versicherung werden
durch Beiträge aufgebracht, die zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern
und den Versicherten geleistet werden. Der Arbeitgeber entrichtet die
Beiträge durch Überweisung oder Einzahlung aus das Postscheckkonto
der Versicherungsanstalt für Angestellte in Berlin und be-
scheinigt die Entrichtung des Betrags auf der Versicherungskarte des An-
gestellten, welchem er bei der nächsten Gehaltszahlung die Hälfte in Abzug
bringen darf. Entrichtung der Beiträge durch Einkleben der von der Ver-
sicherungsanstalt in Berlin zu beziehenden Marken ist zulässig.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Gehaltsklassen:
Gehaltsklasse
A
B
C
D
E
F
G
H
I
Jahresverdienst
bis 550 M
551— 850 M
851—1050 M
1051—1500 M
1501—2000 M
2001—2500 M
2501—3000 M
3001—4000 M
4001—5000 M
Monatlicher Beitrag
1.60 M
3.20 M
4.80 M
6 80 M
9.60 M
13.20 M
16.60 M
20.— M
26.60 M