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1. Geschichte des Altertums - S. 232

1879 - Mainz : Kunze
232 Anhang. geschfte unzuverlssigen Sclaven berlassen. Um wegen der allzu-hohen Ausgaben, welche die Gefall- und Putzsucht der Frauen erheischten, weniger Widerspruch von ihren Mnnern zu erfahren, suchten sie ihre Vter zu einer reichen Ausstattung zu bewegen, an welcher der Ehemann keinerlei Antheil erhielt, durch Erbschleicherei groe Erbschaften an sich zu bringen, Schulden zu machen und das und sinken geliehene Kapital abzuschwren, an Verschwrungen Theil zu nehmen, moxam. kotnit der Umsturz der bestehenden Verhltnisse sie aus aller Verlegenheit bringe, oder Betrgereien aller Art zu unternehmen. Unter diesen Umstnden kann man sich nicht wundern, da die Dadurch Ehelosigkeit in Rom ebenso berhand nahm wie die leichtsinnige Ehelosigkeit Ehescheidung. In den ersten 500 Jahren nach Erbauung der Stadt in Rom ber-soll nicht eine einzige Scheidung vorgekommen sein. Nach den |anfc' punischen Kriegen erfolgten dieselben nicht nur sehr hufig, sondern auch auf die leichtsinnigste und willkrlichste Art. Die angesehensten Männer im Staate, Sulla, Csar, Pompejus, Antonius, Oktavian verstieen ihre Frauen ohne jeden triftigen Grund. Manche heirateten aus Eigennutz, um Gewinn, Macht und Ansehen zu erzielen. Mit vollem Rechte sagte der jngere Eato, um solche Handlungsweise und Eheschei-zu charakterisiren: Durch Weiber und Heiraten werden Heere mennmz^und Aemter vergeben." Aber auch die Frauen lsten leichtsinnig hufig vor. die eingegangene Ehe, so da ein alter Schriftsteller meint, die Frauen zhlen ihre Jahre nicht nach der Zahl der Consuln, sondern ihrer Männer: sie giengen aus, um zu heiraten, und heirateten, um sich scheiden zu lassen, während in frherer Zeit eine Frau, welche selbst nach dem Tode ihres Mannes eine zweite Ehe eingieng, in nicht besonderer Achtung stand. Die Ansprche, welche die putzschtigen, verschwenderischen und leichtsinnigen Frauen Roms damals machten, gaben Veranlassung, Gesetze des da allmhlich die Ehe gemieden wurde. Schon E. Julius Csar Augustus?a- sa^ M gentigt durch gesetzlich festgestellte Belohnungen die Ehe gegen, zu empfehlen, und C. Oktavianus fand es fr ntig, strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit zu geben, den bertriebenen Aufwand und die allgemeine Schwelgerei zu beschrnken und die in Verfall geratene Staatsreligion zu sttzen. Nur wenige Namen berhmter Frauen sind uns aus jener Zeit Cornelia, die berliefert worden. Alle berstrahlt ohne Zweifel die edle Cornelia, ^Gracchen" Mutter der Gracchen. Ebenso hie die erste Gemahlin des C. Julius Csar, von welcher sich derselbe auf Sullas Befehl trennen Aurelia, sollte. Auch Csars Mutter Aurelia wird als eine vortreffliche Frau
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