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1. Der Lehrstoff der ersten Klasse - S. 132

1905 - Breslau : Hirt
132 Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. 229. 82 Millionen Mark, waren aber allmhlich so hoch gestiegen, da sie von den Bundesstaaten, namentlich den kleinern, als drckende Last empfunden wurden und die Liebe zum neuen Reiche zu ersticken drohten. Da durch Artikel 4 Nr. 2 der Verfassung*) dem Reiche ein unmittelbar der das Volk auszubendes Besteuerungsrecht beigelegt wurde, so brach Bismarck mit der bisherigen Handels- und Finanzpolitik und ging vom Freihandel zum Schutzzoll der. Die Fimmzresorm begann 1879 und wurde 1887 vollendet. Auf Gegenstnde des Massenverbrauchs, Kaffee, Tabak, Petroleum usw. wurden reine Finanzzlle gelegt. Zlle auf Getreide, Vieh usw., die anfangs nur gering waren, wurden spter bedeutend gesteigert, so da sie sr die deutsche Landwirtschaft als Schutzzlle wirkten. Gleich-falls als Schutzzlle wirkten die Zlle auf Chemikalien, Glas-, Eisen-und Stahlwaren usw. Die Einnahme an Zllen kam dem Reiche zugute. Infolge dieser Reform wuchsen die Ertrge der Reichssteuern so, da die Matrikularbeitrge ermigt werden konnten und das Reich in seinen finanziellen Bedrfnissen von den Einzelstanten unabhngig wurde. 2. Einfhrung eines einheitlichen Rechts. In den verschiedenen Lndern des Deutschen Reiches herrschte verschiedenes Recht. Dieses vielgestaltige Rechtsweseu zur Einheit zu führen, war schon ein Ziel des Norddeutschen Bundes. Er schuf bereits ein gemeinsames Handels-gesetzbnch und eilt Oberhandelsgericht in Leipzig. Im neuen Deutscheu Reiche wurde 1872 ein gemeinsames Strafrecht eingefhrt, und 1879 folgte eine gemeinsame Zivil- und Strafprozeordnung sowie eiue gemeinsame Gerichtsverfassung. Die letzte Instanz fr Rechtsprechung ist seit dieser Zeit das Reichsgericht zu Leipzig. Erster Prsident desselben wurde Eduard Simson. Das einheitliche Zivilrecht regelt das Brgerliche Gesetzbuch, das bereits 1887 begonnen wurde, aber erst am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Die obligatorische Zivilehe und die Beurkundung des Personen-standes wurden am 1. Januar 1876 eingefhrt. 3. Einheitliche Mnzen, Mae und Gewichte. Die bunte Mannig-faltigkeit der Mnzen und Mae, die auch im Zollvereine lhmend auf Handel und Verkehr gewirkt hatte, wurde im neuen Deutschen Reiche beseitigt. Mit dem 1. Januar 1872 wurden als Maeinheiten das Meter (fr die Lngenmae) und das Liter (fr die Hohlmae), als Gewichts-einheit das Gramm angenommen. Als Mnzeinheit wurde 1873 die Mark unter Einfhrung der Goldwhrung gewhlt. Sie ermglichte feste Beziehungen zum Franken des lateinischen Mnzvereins, zum sterreichischen Gulden und zum *) Vgl. Quellenbuch S. 431.
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