Anfrage in Hauptansicht öffnen

Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument

Basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

Sortiert nach: Ähnlichkeit zu Dokument

1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 253

1888 - Habelschwerdt : Franke
253 Jnbezug auf die Machtstellung Brandenburgs sind zwei Begebenheiten wichtig, die erst in späterer Zeit von Bedeutung wurden. a) Joachim Ii. schloß mit dem schlesischen Herzoge Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan eine Erbverbrüderung, in der beide Fürsten für den Fall des Aussterbens ihrer Familien sich gegenseitig die Erbfolge zusicherten, 1537. Dieser Vertrag wurde durch eine Doppelheirat begründet. b) Durch geschickte Verhandlungen erlangte er 1569 die Mitbelehnung mit dem Herzogtums Preußen, dem ehemaligen Ordenslande. 3. Die Finanzen. Die Schuldenlast, welche der Kurfürst von seinem Vater übernommen, wurde unter seiner Regierung vergrößert. Nicht bloß die Liebhabereien des prachtliebenden Fürsten (Ritterspiele, Hoffeste, Bau von Jagdschlössern), sondern namentlich auch die auswärtigen Angelegenheiten (Besuch der Reichstage, Feldzug gegen die Türken, Befestigung Spandaus) verschlangen große Summen und brachten ihn oft in Abhängigkeit von den Ständen. Daß dennoch seine Regierung den Wohlstand des Volkes befördert hat, beweist das Überhandnehmen des Luxus. 4. Johann von Küstrin war demgegenüber ein Muster der Ordnungsliebe und Sparsamkeit. Daher war es ihm möglich, die Herrschaften Beeskow und Storkow zu kaufen, 1555, das Land durch Festungen zu schützen und dennoch einen nicht unbedeutenden Schatz Geldes zu hinterlassen. t Beide Brüder starben wenige Tage nacheinander. Vii. Johann Georg, 1571—1598. Es war für die Zukunft Brandenburgs nicht ohne Bedeutung, daß Johann Georg das gesamte Gebiet der Marken wieder vereinigte, also auch die Nemnark gewann, wo Johann von Küstrin eine geordnete Geldwirtschaft geführt hatte. Johann Georg ist das Bild eines ernsten, sparsamen Hausvaters, dessen Regierung die seines Vaters vorteilhaft ergänzte. 1. Regelung der Finanzen. Die Günstlinge seines Vaters wurden vom Hofe entfernt. Der jüdische Münzmeister Lippold, der sich durch Wucher und Übermut verhaßt gemacht hatte, ward grausam hingerichtet. Die Strenge des Kurfürsten traf auch den redlichen Rentmeyter Thomas Matthias, der unschuldig gefangen gesetzt wurde.

Ähnliche Ergebnisse

Ähnliche Dokumente basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

1. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 32

1899 - Breslau : Handel
1571 bis 1598 32 Brandenburg unter Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. regelmäßigen Einkünfte zur Bestreitung der gesteigerten Ausgaben bald nicht mehr aus. Alle Künste des Münzmeisters Lippold, des Obersten der gegen ein Schutzgeld wieder aufgenommenen Judeuschast, vermochten die kurfürstlichen Kassen nicht zu füllen. Die Stände mußten wiederholt um Deckung der Schulden des Kurfürsten angegangen werden. Sie bewilligten zwar die hierfür nötigen Summen, und das wohlhabend gewordene Land konnte dieselben sehr wohl aufbringen; aber sie thaten dies nur gegen wichtige Zugeständnisse von seiten des Kurfürsten. Sogar die Zusicherung, daß keine wichtige Sache ohne ihre vorherige Zustimmung unternommen werden sollte, erhielten sie. Diese Beschränkung der Macht des Landesherrn erwies sich in der Folgezeit oftmals als eine die Entwickelung des Staates hemmende Fessel. Zum Volkswohl wichtige Maßregeln wurden oft darum nicht ergriffen, weil die Stände ihre Beistimmung versagten. Markgraf Johann, nach seiner Residenz Johann von Küstrin genannt, war ein sparsamer Regent. Obwohl er Küstrin und Peitz befestigte und die Herrschaften Beeskow und Storkow in der Lausitz kaufte, war sein Schatz stets wohl besorgt. Beide Brüder starben im Jahre 3571 nur wenige Tage nach einander. Da Johann keine Söhne hinterließ, beerbte auch ihn Joachims Ii. ältester Sohn Johann Georg, der alle brandenburgischen Lande unter seiner Herrschaft wieder vereinigte. Johann Georg (1571—1598). Johann Georg war ein strenger und sparsamer Herrscher. Er säuberte den Hof von den Günstlingen seines Vaters, die dessen Güte nur zu oft zu ihrem eigenen Vorteil mißbraucht hatten. Den Inden Lippold traf ein schweres Schicksal. Im Volke war das Gerücht verbreitet, er habe sich durch Zaubertränke des verstorbenen Kurfürsten Gunst erworben und durch solche schließlich dessen Tod herbeigeführt. Das unsinnige Gerede erhielt eine Stütze, als seine Frau ihn im Wortwechsel einst der Zauberei beschuldigte. Die Folter erpreßte dem Unglücklichen das geforderte Eingeständnis der Schuld. Er wurde grausam hingerichtet. Die Juden mußten die Mark wieder verlassen. — Johann Georg tilgte unter Mitwirkung der Stände die von seinem Vater hinterlassenen Schulden. Dem höheren Schulwesen wandte er seine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Landesuniversität, an der er in seiner Jugend studiert hatte, erfreute sich seiner bleibenden Gunst, und das Berliner Gymnasium zum „Grauen Kloster" verehrt in ihm seinen Stifter. Um die Versorgung seiner zahlreichen Familie zu erleichtern — er hinterließ aus 3 Ehen 15 Kinder — bestimmte er, daß seine beiden ältesten Söhne den Besitz in derselben Weise teilen sollten, wie dies einst zwischen seinem Vater und Oheim geschehen war.

2. Die deutsche Geschichte in der Neuzeit bis 1740 - S. 39

1897 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 39 — der dispositio Achillea übertrug Joachim seinem zweiten Sohne die Neumark (Hauptstadt Küstrin). 6. Joachim Ii. Hektor und Johann v. Küstrin, 1535-1571. Joachim Ii. trat im Jahre 1539 ebenso wie sein Bruder zur lutherischen Lehre über; beide führten in ihrem Lande die Reformation durch. Joachim war, wie schon sein Beiname Hektor andeutet, ein tapferer Fürst; schon als Kurprinz zeichnete er sich in dem Reichskriege gegen die Türken aus. Er war prachtliebend, ja verschwenderisch, so daß er sich häufig in Geldverlegenheit befand. Für die Folgezeit wurde ein Erbvertrag wichtig, den der Kurfürst 1537 mit dem Herzoge von Liegmtz, Brieg und Wohlau (aus dem Stamme der Piasten) abschloß. Diese Länder sollten beim Aussterben des herzoglichen Hauses an Brandenburg fallen, wogegen beim Aussterben der brandenburgischen Hohenzollern Kottbns und einige andere Gebiete dieses Staates an das Herzogshaus fallen sollten. Auf dieser Erbverbrüderuug beruhten die Ansprüche, die später Friedrich der Große aus Schlesien geltend machte. Joachim Ii. starb 1571; in demselben Jahre starb auch Johann von Küstrin. Ungeachtet der Säkularisation mancher Stifter hinterließ der Kurfürst dem Lande eine bedeutende Schuldenlast. 7. Johann Georg, 1571 — 1598. Er war ein ernster, sehr strenger und sparsamer Fürst. Die verschwenderische Hofhaltung seines Vaters, Joachims Ii., war ihm verhaßt. Er entließ fast alle Räte und Hofbeamten; alle, die ihr Amt zur eigenen Bereicherung mißbraucht hatten, wurden bestrast. Der betrügerische Münzmeister Lippold, ein Jude, wurde hingerichtet. Der Kursürst bemühte sich, die unter seinem Vater angewachsene Schuldenlast zu vermindern. Die Stände bewilligten zwar eine neue direkte Steuer, den Hufenschoß, und einen Zuschuß zu der bereits eingeführten „Bierzinse", nahmen aber diese Steuer selbst in Verwaltung. Dadurch wuchs natürlich die Bedeutung des Adels. Der Kursürst erließ strenge Verordnungen gegen den Luxus, der in jener Zeit in Kleidung, bei Gastmählern u. s. w. herrschte. Unter Johann Georg wurde, da Johann von Küstrin ohne Nachkommen gestorben war, die Neumark wieder mit der Kurmark vereinigt. 8. Joachim Friedrich, 1598—1608. Joachim Friedrich setzte es durch, daß er im ungeteilten Besitz der Marken blieb. Sein Vater Johann Georg hatte seinem zweiten Sohne die Neumark vermacht. Joachim Friedrich erklärte dies als unvereinbar mit den Bestimmungen des Hausgesetzes (Dispositio Achillea), wobei der Kaiser auf feine Seile trat. Dafür übertrug der Kurfürst beim Aussterben der m Franken

3. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 35

1886 - Berlin : Hertz
35 ßen im Fall des Erlöschens der fränkischen Linie an Brandenburg fiele. Durch Überredung und reiche Geldgeschenke gelang es seinem Gesandten, am polnischen Reichstag die Sache durchzusetzen; im Jahre 1569 wurde ihm die Mitbelehnung bewilligt, was er durch große 1569 Freudenfeste in Berlin feierte. 14. Die Kurfürsten Johann Georg (1571—1597) und Joachim Friedrich (1597—1608). Johann Georgs Strenge; Lippold. Johann Georg, Joachims Sohn, vereinigte, da Johann von Küstrin ohne Söhne starb, wiederum alle Marken. Er besaß Einsicht und guten Willen, des Landes Bestes zu fördern, doch war er von kaltem, strengem Wesen. Das lustige, verschwenderische Treiben an seines Vaters Hose war ihm zuwider gewesen, und er ließ sofort nach feinem Regierungsantritt einige der vornehmsten Räte Joachims verhaften. Am strengsten verfuhr er gegen Lippold, den jüdischen Münzmeister und Wucherer, der sich bei dem üppigen Hosleben die größten Reichtümer gesammelt hatte. Zwar konnte ihm keine verbrecherische Handlung nachgewiesen werden, aber man erhob die vielfachsten und teilweise widersinnigsten Anklagen gegen ihn, sogar daß er den Kurfürsten durch Zaubertränke vergiftet habe. Zuletzt wurde das Bluturteil über ihn gesprochen und auf schreckenerregende Weise vollzogen. Mit ihm verfielen alle Juden von neuem dem Volkshaß und wurden aus dem Lande verwiesen. Johann Georgs Sorge für des Landes Wohlfahrt. Zu größerem Ruhm gereichte dem Kurfürsten seine Fürsorge für die Ordnung der Finanzverhältnisse. Er fand eine große Schuldenlast vor, die er mit Hülse der Stände, besonders des Adels, bald tilgte. Demnächst sorgte er für die Fortschritte der Gewerbthätigkeit, in welcher Beziehung die Aufnahme der in den Niederlanden verfolgten Protestanten, die sich in den Weichselniederungen, sowie in Krossen, Züllichan u. s. w. niederließen, sehr vorteilhaft war. Gegen den überhandnehmenden Aufwand unter den Bürgern erließ er auch strenge Verordnungen. Seine Bauten, besonders der Neubau der Berliner Hofburg, erregten allgemeine Bewunderung. Er starb 1598 im hohen Alter. Joachim Friedrich (1598—1608). Der Geraer Hans-vertrag. Johann Georg hatte mit Zustimmung des Kaisers

4. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart (Lehraufgabe der Oberprima) - S. 5

1907 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Züllichau als Pfand für die ihr zugesicherte Geldsumme. Nach dem neuen Hausgesetz folgte ihm in der Kurmark sein ältester Sohn. Johann Cicero, I486—1499, führte eine einfache, den Kräften des!486-Landes angemessene, sparsame Regierung und erwarb durch Kauf die Herr-1499 schast Zossen. Da die Einnahmen aus den Domänen und der „Bede" zur Niederhaltung des fehdelustigen Adels und zur Herstellung der Ordnung nicht genügten, so ließ sich der Kurfürst von den Stünden eine indirekte Steuer, die Bierziese, bewilligen, doch konnte er sie oft nur mit Gewalt eintreiben. Als Freund humanistischer Bestrebungen mit dem Plane der Gründung einer Hochschnle beschäftigt, starb er. Er ist der erste Hohen- zoller, der im Kurfürstentum gestorben und beigesetzt ist. Sein Sohn Joachim I. Nestor, 1499—1535, mußte die strengsten 1499-Maßregeln gegen die adligen Wegelagerer ergreifen. Sie beanspruchten das 1535 Geleitsrecht und behandelten jeden Kaufmann, der es sich von ihnen nicht erkaufte, als Feind. Der Kurfürst schritt mit Waffengewalt gegen sie ein und errichtete zur Hebung der Rechtssicherheit das Kammer ge richt, vor dem auch der Adel sein Recht suchen sollte. Durch eine allgemeine Städteordnnng erleichterte er tüchtigen Handwerkern die Niederlassung und dehnte das Berliner Maß und Gewicht auf die gauze Mark aus. Selbst ein Fürst vou ausgezeichneter Bildnng, ries er die schon von seinem Vater geplante Universität zu Frankfurt ins Leben, doch verödete sie als Gegnerin der Reformation. Seinen Besitz vergrößerte er durch den Erwerb der Grafschaft Rnppin, eines erledigten Lehens. Einen alten Streit um die Lehusoberhoheit der Kurfürsten über Pommern schlichtete er durch den Vertrag zu Grimnitz, in dem ihm die Mitbelehnung Brandenburgs und die Anerkennung seines Erbrechts nach Erlöschen des Mannesstammes im pommerschen Herzogshause zugesichert wurde. Gegeu die Erbordnung bestimmte er, daß der Kurprinz Joachim die Kurmark, sein zweiter Sohn Johann das Land jenseits der Oder erhalten sollte. Joachim Ii. Hektor, 1535—1571, trat am 1. November 1539 znrl535-Reformation über, stürzte aber leider durch Verschwendung und Pracht-1571 liebe sein Land in Schulden. Von großer Bedeutung für die Zukunft wurde die Erbverbrüderuug mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlan und die Erlangung der Mitbelehnung mit Preußen. Des Kurfürsten Bruder Johann von Küstrin, 1535—1571, war ein 1535-tüchtiger und sparsamer Regent, ein „Vater der Armen". Er trat schon 1571 1538 znr lutherischen Lehre über und schloß sich dem Schmalkaldischen Bunde an, sammelte einen Staatsschatz und kaufte die Herrschaften Bees-kow und Storkow. Johann Georg, 1571—1598, vereinigte nach dem Tode seines Vaters 1571-und seines Oheims wieder sämtliche Kurlande. Um die Mittel zur Tilgung 1598 der bedeutenden Schuldenlast seines Vaters erlangen zu können, mußte er den Ständen Rechte einräumen, wie sie sie nie zuvor besessen hatten, denn sie

5. Die brandenburgisch-preußische Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 17

1896 - Breslau : Hirt
Johann von Küstrin. — Johann Georg. 17 müssen. Nun Landtage, bestehend aus Vertretern des Ordens, Adels und Bürgerstandes. 1466. Nach einem dreizehnjährigen Kriege muß der Orden im zweiten Thorner Frieden das Kulmer Land, Marienburg, das Werder, Ermeland und Pome-rellen an Polen abtreten. Ostpreußen bleibt dem Orden nur als polnisches Lehen: Völlige Abhängigkeit von Polen. 1511. Markgraf Albrecht, ein Enkel des Kurfürsten Albrecht Achilles, wird Hochmeister. 1528. Derselbe verwandelt den geistlichen Ordensstaat Preußen in ein weltliches, erbliches Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit im Vertrage zu Krakau. (Mergentheim in Württemberg.) 1544. Universität in Königsberg. 1603. Dem brandenburgischen Kurfürsten Joachim Friedrich wird bei der unheilbaren Gemütskrankheit des Herzogs Albrecht Friedrich (1568—1618) die Regentschaft übertragen. Johann von Küstern. Johann von Küstrin ist der Bruder Joachims I., welcher als Markgraf der Neumark ebenfalls von 1535—1571 als ein sparsamer und friedliebender Fürst regiert. Er führt die Reformation in der Neumark ein, verwandelt Küstrin in eine Festung und erwirbt 1558 die Herrschaften Beeskow und Storkow als Pfand (1575). Ohne männliche Erben zu hinterlassen, stirbt er 1571, den 13. Januar, und die Neumark fällt wieder an das Kurfürstentum zurück. Johann Georg. 1571 — 1598. Johann Georg ist der Sohn Joachims Ii. und im Jahre 1525 geboren. Dieser Kurfürst ist friedliebend. Die zerrütteten Finanzen werden durch Sparsamkeit geordnet, darum selten Hoffestlichkeiten. Er verzichtet auf das Recht, Zölle in den „Gerichten" der Stände zu erheben. In den Städten üben die Magistrate die landesherrliche Gewalt, auf dem Lande die Gutsherren (1808); es werden größere Manufakturen (Salz- und Eisenwerke) angelegt, die Schulen (1574 das Gymnasium zum grauen Kloster) vermehrt und verbessert, die ihres Glaubens wegen vertriebenen Niederländer ausgenommen, Juden vertrieben; auch wird eine Buchdruckerei eingerichtet. 1571. Johann Georg vereinigt nach dem Tode seines Onkels Johann von Küstrin die Neumark wieder mit der Kurmark (1535), entläßt die Räte außer Lamprecht Distelmeyer. Der Münzmeister Lippolb wirb unter schrecklichen Qualen und Martern hingerichtet und alle Juben des Laubes verwiesen. Andr6, Brandenburgisch-Preutzische Geschichte. 2

6. Geschichte Preußens in Einzelbildern - S. 18

1891 - Danzig : Gruihn
18 Die hohenzollernschen Kurfürsten. auch Johann von Küstrin genannt. Joachim Ii. aber regierte als Kurfürst. Sein Wahlspruch lautete: „Allen wohlzuthun ist Fürstenart." Unter ihm erhielten die Juden die Erlaubnis zur Rückkehr in die Mark. Außerdem sorgte er für die Vergrößerung Brandenburgs durch zwei wichtige Vertrüge. Mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlau schloß er (1537) einen Erbvertrag, nach welchem diese drei Fürstentümer an Brandenburg fallen sollten, wenn das schlesische Fürstengeschlecht ausstürbe. Ferdinand I. erklärte als König von Böhmen diesen Vertrag für ungültig, und erst Friedrich der Große verschaffte ihm 200 Jahre später durch die Waffen Geltung. Im Herzogtum Preußen herrschte damals Herzog Albrecht aus der fränkischen Linie der Hohen-zollern. Mit dem König Sigismund von Polen, welcher Lehnsherr von Preußen war, schloß Joachim Ii. (1569) den Vertrag, daß im Falle des Erlöschens der fränkischen Linie Preußens letzteres an Brandenburg fallen solle. Diese Mitbelehnung wurde in Berlin durch ein glänzendes Fest gefeiert. Hedwig von Polen. Hedwig, die Tochter des Königs Sigismund von Polen, war die Gemahlin Joachims Ii. Sie liebte ebenso wie ihr Gemahl den Glanz, die Geselligkeit und das Vergnügen. Daher wechselten am kurfürstlichen Hofe die verschiedensten Feste, Jagden, Pferderennen rc. Da der kurfürstliche Hof überhaupt eine große Pracht entfaltete, so blieben häufige Geldverlegenheiten nicht aus. Trotzdem Joachim zur evangelischen Kirche übertrat, blieb Hedwig bei dem katholischen Glauben. 16. Kurfürst Johann Georg. 1571—1598. Johann Georgs Strenge. Johann Georg folgte auf feinen Vater Joachim Ii. und vereinigte, da Johann von Küstrin keinen Sohn hinterließ, wiederum sämtliche Marken. Er besaß ein strenges, kaltes Wesen und hatte auch mit feinem Vater nicht in gutem Einvernehmen gestanden. Nach der Thronbesteigung ließ er die vornehmsten Räte seines Vaters festnehmen und prüfen, ob sie sich unter der früheren Regierung bereichert hatten. Auch der Bürgermeister von Berlin, Thomas Matthias, kam in Untersuchung. Wiewohl dieser Joachim dem Zweiten treu gedient und für denselben Zahlungen gemacht hatte, so wurde doch sein Vermögen eingezogen und ihm nicht zurückgegeben. Zwar erhielt er wieder sein Amt; doch ließen feine Gläubiger ihn für die dem Kurfürsten vorgeschossene Summe ins Gefängnis fetzen, wo er hilflos starb. Der Jude Lippold, welcher unter Joachim Ii. Münzmeister gewesen und reich geworden war, wurde auf vielfache Anklagen hin gefoltert und grausam hingerichtet, ohne daß man ihm ein Verbrechen nachweisen konnte. Auch entstand eine allgemeine Verfolgung der Juden, und letztere wurden des Landes verwiesen. Sorge für das Landeswohl. Johann Georg tilgte die schwere Schuldenlast, die unter der vorigen Regierung entstanden war. Den verfolgten Protestanten der Niederlande, welche unter Philipp Ii. aus ihrem Vaterlande vertrieben wurden, gab er in Brandenburg Wohnplätze. _ Da um jene Zeit in der Mark unter den Bürgern großer Aufwand herrschte, so erließ er eine strenge Verordnung, nach welcher die Bürger in vier Klaffen eingeteilt wurden, und in der genau angegeben war, wie sich jeder in betreff der Kleidung, des Haushaltes und bei Festlichkeiten einzuschränken hätte. In Berlin stiftete der Kurfürst das Gymnasium zum grauen Kloster. Sein Wahlfpruch war: „Gerecht und milbe."

7. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 74

1837 - Leipzig : Crayen
74 11. Abschnitt. Die Churfürsten von Brandenburg rc. Familie und mit ihr alle Glaubensgenossen trieb der zornige Churfürst aus dem Lande. Da mußte nun so mancher Unschuldige Mit leiden, der sich bisher redlich und brav ernährt hatte! — Der Zorn des Fürsten ist wie die Wasser eines Stroms; er segnet, aber — er zerstört auch. Nachdem Johann Georg also, wie er sagte, seine Regierung ge- säubert hatte, wollte er das wieder gut machen, was die vorige -Ver- waltung übel gemacht. Er beriech sich mit den Standen des Reichs über die Tilgung der Landesschulden. Man staunte über die große Schuldenlast, man redete in harten Worten. Und das mit Recht. Aber es beseelte auch ein guter Willen die Stande und den Fürsten, und was kann dann nicht geschehen! Adel und Geistlichkeit übernah- men die Zahlung von 675,000 Thalern, die Städte eben so viel, der Churfürst eine halbe Million und die Neumark den Rest. So war das Werk der Schuldentilgung herrlich ausgeführt. Hatte das ganze Land jetzt so willig dem Chursürsten geholfen, so ließ dieser es sich um so mehr hohe Pflicht sein, auch das Mög- lichste für des Landes Wohlfahrt zu thun. Er erweiterte seine Lan- der zwar nicht, aber er verbesserte sie; er kaufte keine neuen Besitzungen, aber er brachte die ererbten in Flor und vermehrte ihre Bevölkerung. Die unglücklichen Niederländer, welche von Spanien hart bedrückt und verfolgt wurden, nahm er bei ihrer Auswanderung gern in seine Staa- ten auf. Sie ließen sich in Stendal, Züllichau, Brandenburg, Kros- sen und Wittstock nieder, wo sie durch ihre Betriebsamkeit die Fabriken und Manufakturen vervielfältigten und verbesserten. Die Städte blüh- ten, der Handel war sehr lebhaft. Ordnung drang in die Verwaltung der Landeseinkünfte, Gerechtigkeit waltete vor den Richterstühlen. Die bessere und fleißigere Betreibung des Garten- und Ackerbaues und der Viehzucht brachte Nahrungsmi^Wimeberfluß, so daß im Jahre 1593 ein Schaf 16, ein Scheffel ein Schock Eier 4 und ein Pfund Butter 2 Pfennige kostete. Für eine Kuh gab man 3 Gro- schen, und ein Tagelöhner bekam 2 Pfennige Taglohn. Abergläubische Menschen meinten, es habe Getreide geregnet, und das Vieh sei aus der Erde gewachsen. Man wußte sich diesen Segen sonst nicht zu er- klären. Wir müssen aber auch bedenken, daß damals baares Geld noch seltener war und deshalb weit größer» Werth hatte. Vorzüglich sorgte der Churfürst für den ehrenwerthen Bauern- stand. Er liebte und schützte ihn. Manche seiner Verordnungen bezeugen, wie sehr es sein Zweck war, daß der Landmann nicht mehr der gedrückte und geplagte Mann sein sollte. Daher nahm denn auch die Bevölkerung in den Dörfern mehr und mehr zu, und ein allge- meiner Wohlstand wurde sichtbar. Aber dessen gewöhnliche Begleiter, Ueppigkeit und Schwelgerei, fanden auch in unserm Vaterlande sehr- offene Arme, und strenge Gesetze mußten dieses Unheil dampfen. So hatte also Johann Georg das aufs schönste vollsührt, was er beim Anfänge seiner Regierung sich vorgenommen, nämlich Landes-

8. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 59

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
— 59 — seines Vaters in Ungnade entlassen. Nur der redliche Kanzler Distel-meyer, der sich namentlich um die Mitbelehnnng Preußens große Verdienste erworben hatte und das allgemeine Vertrauen im Laude genoß, wurde in seinem Amte bestätigt und bewährte auch unter der neuen Regierung seinen heilsamen Einfluß. Sehr übel erging es dem oben genannten jüdischen Münzmeister Lippold, dem bevorzugtesten Günstlinge Joachims Ii., der durch schnöden Wncher sich große Reichtümer gesammelt hatte und bei dem Volke gründlich verhaßt war. Zwar ergab die mit großer Strenge geführte Untersuchung keinerlei Anhaltspunkte gegen ihn; dessenungeachtet aber wurde er, da man ihn beschuldigte, er habe den Kurfürsten durch einen Zaubertrank vergiftet, auf grausame Art gefoltert und hingerichtet. Sämtliche Juden mußten, obwohl sie ein höheres Schutzgeld boten, das Land verlassen. Wenn wir auch das redliche Bestreben Johann Georgs, dem unter seinem Vater eingerissenen Übel der Verschwendung und Unordnung Einhalt zu thun, anerkennen müssen, so wendet sich doch der Blick mit Grausen ab von den Ungerechtigkeiten und Greuelthaten, zu denen er sich in diesem Falle durch eine herzlose Strenge hinreißen ließ. Bestrebungen für des Volkes Wohl. — Tilgung der Schulden. — Rühmend hervorzuheben sind jedoch die Bemühungen des Kurfürsten, welche darauf hinzielten, die Wohlfahrt des Landes nach besten Kräften zu fördern. Um die von seinem Vater dem Lande aufgebürdete Schuldenlast von 2 600 000 Thalern zu tilgen, berief er einen Landtag, auf dem die Prälaten und die Ritterschaft einen größeren Teil der Schulden zu zahlen versprachen, als es in derartigen Fällen sonst üblich gewesen war, wofür ihnen der nicht unbedeutende Kornzoll erlassen wurde, so daß sie hinreichende Entschädigung fanden. Aufnahme der Niederländer. — Vielen niederländischen Protestanten, welche durch den Glaubenshaß der Spanier aus ihrer Heimat vertrieben worden waren, wies der Kurfürst in Brandenburg neue Wohn-plätze an. Der Gewerbfleiß dieser frommen und geschickten Leute, welche sich zum Teil in den Städten Stendal, Brandenburg, Krossen und Züllichau, zum Teil in den fruchtbaren Niederungen der Weichsel niederließen, trug nicht wenig zur Hebung des Wohlstandes im Lande bei; Ackerbau, Handel und Gewerbe blühten mächtig empor. Dem mit dem zunehmenden Wohlstände sich steigernden Hang des Volkes zu Genuß und Luxus suchte der Kurfürst durch weise Verordnungen zu steuern. Ende. Johann Georg, der sich die Worte: „Gerecht und milde" zur Richtschnur seines Lebens erkoren hatte, erreichte ein hohes und

9. Neuzeit - S. 145

1894 - Halle a.S. : H. Peter
— 145 — unter denen Anna Sydow, die „schöne Gießerin" (Witwe eines Stückgießers), am bekanntesten ist. Mehr als einmal mußte er sich deshalb in seiner Verlegenheit an die Stände wenden, die ihm allerdings auch umfassende Mittel bewilligten, denen er aber dafür ein gewisses Aussichtsrecht über die Einnahmen und Ausgaben einzuräumen hatte. Noch häufiger bediente er sich des Juden Lippold, den er zum Münzmeister machte und mit seinem vollen Vertrauen beschenkte, obwohl derselbe gleich seinen Glaubensgenossen, die aus der durch Joachim I über sie verhängten Verbannung zurückgekehrt waren, schamlosen Wucher trieb. Wie nicht anders zu erwarten, wuchsen infolge solcher Wirtschaft die Landesschulden von Jahr zu Jahr an, bis sie beim Tode des Kurfürsten die für jene Zeit sehr beträchtliche Höhe von 2600000 Thalern erreichten. Glücklicherweise führte Johann von Küstrin eine ungemein sparsame Verwaltung, so daß er nicht nur eine lange Reihe nützlicher Einrichtungen schaffen, Straßen, Brücken und Wasserleitungen, Kupferhämmer, Papier- und Walkmühlen bauen, sondern auch noch einen hübschen Schatz an barem Gelde hinterlassen konnte. Einen unvergänglichen Segen erwiesen die beiden fürstlichen Brüder den Marken durch die Einführung der Reformation, worüber wir näheres bereits an anderer Stelle kennen gelernt haben. Zur Vergrößerung des Staates fehlte es Joachim an Gelegenheit, doch gelang es ihm, demselben' die Aussicht auf Erwerbung zweier nicht unbedeutender Ländergebiete zu eröffnen. Mit dem Herzog von Brieg, Liegnitz und Wohlan schloß er eine Erb- 1537 Verbrüderung, nach welcher diese Fürstentümer im Falle des Aussterbens des dort regierenden Hauses in den Besitz Brandenburgs kommen sollten, ein Vertrag, aus dem später Friedrich der Große seine Ansprüche aus Schlesien herleitete. Zwei Jahrzehnte nachher gewann er die Mitbelehnung 156r über Preußen, durch welche Handlung ihm die Erbfolge in jenem ehemaligen Ordenslande verbürgt wurde, das Hochmeister Albrecht von der fränkischen Linie der Hvhenzollern unter polnischer Oberhoheit in ein weltliches Herzogtum verwandelt hatte. Im Januar 1571 starb Joachim und zehn Tage daraus auch sein Bruder Johann, und da der letztere keinen Sohn hinterließ, so wurden die Marken wieder vereinigt, um fortan nicht mehr getrennt zu werden. Johann Georg, Joachims Ii Sohn und Nachfolger, 1571 war ein ernster, strenger Mann, der damit begann, die Miß- bis brauche abzustellen, die sich unter der Regierung seines Vaters 159s eingeschlichen hatten. Er zog die unredlichen oder verschwenderischen Beamten zur Verantwortung, verabschiedete und be- Schmelzer, Abriß. * 10

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 222

1904 - Habelschwerdt : Franke
222 bte Herrschaften Beeskow und Storkow zu kaufen (1555), das ^aud durch Festungen zu schuhen und Ersparnisse zu hinterlassen. Die beideu Bruder starben wenige Tage nacheinander. Da Johann von Kstriu _ keinen mnnlichen Nachfolger hinterlie, so wurden die brandenbnrgischen Lnder wieder vereinigt. 1571-1598 Johann Georg, 15711598. 1. Persnlichkeit. Johann Georg war bereits 45 Jahre alt, als er zur Regierung kam, und bildete in seiner Sparsamkeit einen schnen Gegensatz zu seinem Vater. Er fhrte einen brgerlich einfachen Hof-halt und glich in seinem Denken und Auftreten einem mrkischen Edel-mann. Streng hielt er an Luthers Lehre fest. Johann Georgs Wahlspruch lautete: Gerecht und milde." J:. Regelung der Finanzen 1111b Zunahme der stndischen Macht. Die Gnstlinge seines Vaters wurden vom Hofe entfernt und die Ausgaben verringert. Den jdischen Mnzmeister Lippold lie er grausam hinrichten, und die Juden muten abermals das Land ver-lassen. Einen Teil der groen Schuldenlast bernahmen die Stnde, aber der Kurfürst mute ihnen bedeutende Zugestndnisse machen. Dadurch wurden die landesherrlichen Rechte sehr eingeschrnkt. Der Adel, den Johann Georg sehr begnstigte, ntzte seine Macht zum groen Nachteil des Landvolkes aus. Die adligen Grundherren durften ihr Ackerland durch Einziehung von Weiden und Wldern, die bisher vou den Bauern bentzt worden waren, vergrern; sie konnten mutwillige und ungehorsame Bauern auskaufen" und sie nach Bedarf zu Hand- und Spanndiensten heranziehen. Da sie auerdem als Kirchenpatrone auch einen groen Einflu in geistlichen Angelegen-heiten besaen, geriet das mrkische Landvolk in vollstndige Unfreiheit 3. Kirchen- und Schulwesen, a. Johann Georg wandte seine Ansmerksamkeit besonders den kirchlichen Angelegenheiten zu. Die uere Einrichtung der Landeskirche suchte er durch die 1573 erlassene Bisitations- und Konsistorialordnnng einheitlich zu gestalten; die innere Einheit bahnte er durch die Einfhrung der Konkordien-formel (S. 108) an. Die katholischen Formen des Gottesdienstes, die Joachim Ii. beibehalten hatte, wurden jetzt beseitigt. b- Der Frankfurter Universitt, auf der er selbst studiert hatte, verschaffte er grere Einknfte. In Berlin grndete er das Gymnasium zum Grauen Kloster. Die Stadtschulen wurden der geistlichen Behrde unterstellt. 4. Gewerbttigkeit. Unter der friedlichen Regierung Johann Georgs vermehrte sich in Brandenburg, wie berhaupt tu Deutschland, der Wohlstand der Städte. Aus den Niederlanden wanderten fleiige

11. Der Unterricht in der Geschichte - S. 126

1893 - Delitzsch : R. Pabst
126 Die brandenburgischen Fürsten. Gewalt, Verhetzungen wendeten sie an, um einen Protestanten in den „Schoß der allein seligmachenden Kirche" zurück zu führen. Wie viele protestantischen Familien mögen durch die Jesuiten unglücklich geworden fein! Es war ganz erklärlich, daß der schon bereits getrübte kirchliche Frieden noch mehr gestört wurde. Infolgedessen lösten friedlich gesinnte Päpste den Orden wiederholt auf. 39. Die brandenburgischen Fürsten seil der Reformation bis zum dreißigjährigen Kriege. a) Joachim Il, Hektar (1535—1571). Joachim Ii., der erste evangelische Kurfürst Brandenburgs, erntete schon als Kurprinz große Lorberen im Kriege gegen die Türken, so daß Kaiser Karl V. ihm mit eigener Hand den Ritterschlag erteilte. Seitdem führte er den ehrenden Beinamen „Hektor". Vor allem war er auf die Vergrößerung seines kleinen Landes bedacht. Mit dem ihm verwandten schlesischen Fürstenhause von Liegnitz, Brieg und Wohlan schloß er eine Erbverbrüdernng, wonach beim Erlöschen des fürstlichen Mannesstammes die gesamten liegnitzischeu Lande an Brandenburg fallen sollten. (Friedrich der Große mußte dieses Recht erst mit dem Schwerte erkämpfen.) Herzog Albrecht von Preußen, der Oheim Joachims, hatte nur eineu Sohn. Von diesem und dem Polenkönige erreichte er die Mitbelehnung über Preußen (1564). Joachim feierte das Ereignis durch ein großes Daukfest. Da Johann von Küstrin keinen Sohn hinterließ, wurden bei seinem Tode die Marken wieder vereinigt und sind seitdem nicht wieder getrennt worden. b) Iahana Georg (1571—1598). Johann Georg, Joachims Sohn, zeigte sich als ein strenger, sparsamer Herrscher. Durch eine Kleider- und Speiseordnung wollte er der Genußsucht im Volke steuern. Die Freundin feines Vaters ließ er ins Gefängnis bringen, wo sie starb. Sie soll Veranlassung zu der Sage von der weißen Frau im Schlosse zu Berlin gegeben haben. Durch die Ausnahme der aus den Niederlanden geflüchteten Protestanten wurden in der Lausitz die Gewerbe, namentlich das der Tuchfabrikation gefördert. c) Joachim Friedrich (1598—1608). Wie feilt Vater Johann Georg, widmete auch er sich nur den Werken des Friedens. Er erneuerte das hohenzollernsche Hausgesetz. Für die glückliche Entwickelung feines Landes legte er den Grund durch bessere Einrichtung der inneren Staatsverwaltung. Zu diesem Zwecke errichtete er ein Gehei mrats-kolleginm, die Grundlage der späteren preußischen Verwaltung. Durch Bildung des Geistes der damaligen Sittenroheit entgegen zu treten, stiftete er viele Schulen. unter anderen das Joachimsthals che G y m n a s i u m , das, später nach Berlin verlegt, noch heute blüht. Seine edle Gemahlin Katharina, eine treulich sorgende Landesmutter, besuchte die Hütten der Armen und Kranken und linderte, wo sie konnte, das Elend. Bei Berlin legte sie große Kuhmelkereieit an,

12. Deutsches Lesebuch für die oberen Abtheilungen ein- und mehrklassiger Elementarschulen in der Stadt und auf dem Lande - S. 337

1853 - Frankfurt : Trowitzsch
337 besonders angelegen sein, dem raubsüchtigen Adel ein Ziel zu setzen. Viele der adligen Straßenräuber wurden hingerichtet. Und als die adligen Raubgenoffen sich darüber beschwerten, sprach Joachim: Ich habe kein adliges Blut vergossen; Schelme waren es und keine Edelleute. Zur bessern Rechtspflege stiftete er das Kammergericht zu Berlin (1516), und die neu gestiftete Universität zu Frankfurt a. d. O. (1566) brachte hellere Erkenntniß und Ausbildung. Daö wichtigste Ereigniß, welches unter seiner Regierung sich zutrug, war die Reformation. Unser Kurfürst aber war der neuen Lehre abhold. Dennoch drang sie in die Mark Brandenburg ein. Selbst die Kurfürstin war ihr zugethan und mußte dieserhalb, um dem Zorn ihres Gemahls zu entgehen, fliehen. Sie sah ihn nie wieder. Dennoch wohnten die Protestanten nirgends sicherer, als in Brandenburg. Joachim erhielt die Erbhuldigung über Pommern und vereinigte die Grafschaft Ruppi» mit dem Kurfürftenthum. Dasselbe umfaßte nun 641 Qmeilen. Nach seinem Tode folgte in der Kurwürde sein Sohn Joachim Ii. Sein zweiter Sohn Johann erhielt die Ne »mark, Krossen, Kottbuö und Peitz. Joachim Ii. (1535 — 1571), ein tapferer, friedliebender und duldsamer Fürst, ging 153!) zur evangelischen Kirche über. Zwei Jahre vorher hatte er mit den Herzogen von Liegnitz einen Erbvertrag geschlossen, nach welchem beim Auösterben ihres Geschlechtes die Herzogthümer Liegnitz, Bri eg und Oh lau an Brandenburg fallen sollten. Auf diesen Vertrag gründete nachmals Friedrich der Große seine Ansprüche auf Schlesien. Auch erhielt Joachim Ii. die Mitbelehnung über Preußen und kaufte 1557 die Herrschaften Storkow und Beeskow an sich. Viele Franzosen und Holländer, welche wegen Religtons- streitigkeiten vertrieben waren, fanden im Brandenbnrgifchen eine neue Hennath. Gewerbfleiß und'wohlstand blühten in» ganzen Lande. Joachim aber kannte keine Sparsamkeit, liebte Pracht und führte gern große Bauten aus; dazu umgaben ihn viele Günstlinge, die seine Güte mißbrauchten und viel Geld verschwendeten. Daher saut es, daß er seinem Lande 2>/2 Million Schulden hinterließ. Zehn Tage nach seinem Tode starb auch sein Bruder Johann in Küstrin und zwar ohne männliche Erben. Johann Georg (1571 — 1508), einziger Sohn Joachims Ii., hatte die größte Zeit seiner Jugend am Hofe seines Oheims, Johann von Küstrin, verlebt und erbte von diesem nicht allein die Neumark und einen beträchtlichen Schatz, sondern auch die edlen Grundsätze seines Oheims. Derselbe war ein sparsamer, strenger, gerechter und friedliebender Fürst, dessen größtes Strebe,» dahin ging, seine Unterthanen zu beglükken. Ihm gleich bestieg nun auch Johann Georg den Thron. Er entfernte alle Günstlinge seines Vaters, zog ihr Vermögen ein und tilgte die ungeheure Schuldenlast. Durch ununterbrochenen Frieden, durch eine neue Kirchen- und Schulordnung, durch Begünstigung des Handels, der Gewerbe und des Bauernstandes bcglükkte Johann Georg sein Land, so daß Wohlstand und Ordnung im ganzen Kurfürstcnthume blühten. Dasselbe hatte bei seinem Tode eine Größe von 666 Qmeilen. Sein Sohn Joachim Friedrich (1508— 1668), bis zum Antritt seiner Regierung Bischof von Halberstadt und Erzbischof von Magdeburg, war ein eben so sparsamer, verständiger und wohlwollender Regent, als sein Vater. Mit dem blühendenff Zustande des Landes »vuchö leider auch Ueppigkeit, Pracht und Aufwand, so daß sich der Kurfürst genöthigt sah, strenge Gesetze gegen Verschwendung zu geben. Er »vurde Vormund über den kranken Herzog von Preußen und regierte dessen Land. Zu früh starb Joachim Friedrich!' Die Regierung seines Sohnes Johann Sigismund (1608 — 1619) ist durch drei Begebenheiten »nichtig geworden. Zuerst durch den jülich-klevischen Erb sol gest reit.

13. Der Lehrstoff der zweiten Klasse - S. 27

1904 - Breslau : Hirt
123. Iv. Brandenburg unter den zehn ersten Hohenzollern. 27 dadurch viel edles Metall aus dem Lande ging. Joachim^chm^. Salzquellen bei Belitz und an andern Orten fassen uudjiut vollstndigen Salzwerken versehen lassen. 'Doch muszte ^nh Sm von . oncurq und Halle eingefhrt werden. Auch machte btcjcr suirntrit den Sal^bandel sunt Regal,- gleicherweise verfuhr Johann Georg mit dem Salveterhandel und der.erzeugung von Pulver^). 123. / Bas Gerichtswesen in Brandenburg. Die Gerichte zerfielen in Dorfgerichte, Stadtgerichte und Hof-gerichte. 1 Die Dorfgerichte. Beim Dorfgericht fungiert der Dorfschulze nebst mehreren Schffen als Richter. Bor diesem Gerichte wurden leichtere Vergehen und Streitigkeiten, Beleidigungsklagen, Krperverletzungen abgeurteilt) auch Testamente und Vertrge wurden vor dem Dorsrichter abgeschlossen. Das Dorfrichteramt ebenso tote das Amt der Schffen waren Ehrenmter. Schon im Laufe des 14. Jahrhunderts gelang es der Mehrzahl der grern Städte, einen Teil oder die ganze Gerichtsherrlichkeit im Bereiche ihres Weichbildes von den in steter Geldnot befindlichen Jjcart> grasen durch Kauf zu erwerben. 3. Die Stadtgerichte. Das Stadtgericht besteht auch aus einem Richter und etwa_5^7_^chmui Der Stadtrichter wird ebenso wie der Dorsrichter vom Markgrafen mit seinem Amte belehnt) es let denn, da der Markgraf die ganze Gerichtsherrlichkeit verpfndet htte. Aber auch in diesem Falle bedurste der Richter der Besttigung des Landes-berrn. Vielfach werden die Brgermeister zu _Stadtrichtertt ernannt. Manche Städte haben den Blutbann gehabt; doch wurde dieser gegen Ende des 15. Jahrhunderts ihnen allgemein entzogen. Alle landesherr-lichen Beamten in der Stadt, z. B. der Mnzmeister, der Burghaupt-mann und die Burgmannen, waren dem Stadtgericht nicht unterworfen. 3. Das Hofgericht. liof fr die Ritterbrtigen Renmten des Hofes. Richter lst der Markgraf, der zu seinem Stellvertreter einen sogenannten Hosrtchter bestellt, der den Markgrafen stets auf seinen Reisen begleiten mutz. Der Nasrickter mtttt rittprhitrt.iqer Herkunft f^n. grern Bezirks. ^^Landsckf^wurden 7 Dorsschuken ausgewhlt. Alle diese Gerichte waren L{ܣzerichte, d. h. zur Bekleidung dieser Richtermter war juristische Vorbildung nicht ntig. i) Nach Falke, Geschichte des deutschen Handels, Ii. S. 235240.

14. Bd. 4 - S. 177

1786 - Dresden Leipzig : Hilscher
Johann George Ii. 177 Johann George der Zweite, Kurfürst von Sachsen. Johann George der Zweite war 1613 den 33 Mai geboren. Er fand in der Jugend überaus viel Vergnügen sowohl an den Wis- senschaften, als ritterlichen Leibesübungen, in welchen er eö auch sehr weit brachte, und in der Folge rühmlichen Gebrauch davon machte. Besondere Neigung zeigte er gegen die sächsische Vaterlandsgeschichte, und stu- dirte selbige mit dem grösten Vergnügen, so, daß er sie Ln ihren ganzen Umfange vollkom- men erzehlen konte. Im Jahr 1638 vermal- te er sich mit der Prinzeßin Magdalene Si- bylle von Brandenburg - Kulmbach. Nach Absterben seines Vaters trat er 1656 die kur- fürstliche Regierung an, und da, wegen Voll- ziehung des väterlichen Testaments, verschie- dene Mishelligkeiten zwischen ihm und seinen Brüdern entstanden, so suchte er selbige 1657 auf dem ersten Landtage, den er zu Dresden hielt, durch einen Hauptrezeß beizulegen. In Ansehung der Landesportionen blieb es grö- sientheils bei dem Testamente; was aber die Landeshoheit betraf, so wurden im gedachten Hauptrezeß verschiedene Veränderungen ge- M macht,

15. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 24

1909 - Leipzig : Teubner
24 Erster Zeitraum von 16481740. unter Joachim Ii. die landesfrstliche Stellung eine schwere Einbue, weil der Kurfürst zur Tilgung seiner durch starke Verschwendungssucht hervor-gerufenen Schulden der Stnde bedurfte: das stndische Kreditwerk" lieferte ihn der von seinem Vorgnger erfolgreich bekmpften stndischen Libertt" wieder aus. 1571-1598. 7. Johann Georg vereinigte nach dein fast gleichzeitigen Tode der Brder Joachim Ii. und Johann wieder alle Teile der Markgrafschaft. Der prachtliebenden Art und bergroen Kuriositt" seines Vaters abhold, befleiigte er sich der grten Sparsamkeit, mute jedoch, um die zer-Ordnung der rtteten Finanzen in Ordnung bringen zu knnen, den Stnden, besonders Finanzen, dem Adel groe Zugestndnisse machen. Die mter bei Hofe und in der Verwaltung bertrug er fast nur an einheimische Edelleute (Indigenatsrecht), gestattete das Segen der Bauern" und berlie ihnen die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit auf dem Lande. Mit Rcksicht auf seine zahlreiche Nach-Politik der An- kommenfchaft war Johann Georg der Politik der Anwartschaften" (Preußen wartschaften. un, Jlich, Magdeburg und Straburg, verschiedene Erbverbrderungen) sehr ergeben und scheute sich dabei n.tiht, sowohl die Landesinteressen der Mark durch ein das achilleische Hausgesetz durchbrechendes Testament als die des Protestantismus durch seinen Anschlu an Habsburg und durch seine starre Gegnerschaft gegen den Kalvinismus aufs schwerste zu verletzen. Er zerfiel deshalb vollkommen mit dem Kurprinzen, der in jeder Hinsicht die gegenteilige Stellung einnahm. 1598-1608. 8. Joachim Friedrich, vorher Administrator von Magdeburg, erwarb sich um die Zukunft Brandenburgs ein groes Verdienst, indem er nicht ohne lange Schwierigkeiten seine Stiefbrder zum Verzicht auf das vterliche Testament veranlagte1) und fo die Einheit der Kurmark rettete. Um der stndischen Libertt" des Adels, dem auch er wegen der zerrtteten pekuniren Verhltnisse groe Zugestndnisse machen mute, ein Gegen-gewicht zu geben, schuf er zur Erledigung der politischen Geschfte im In- und Ausland also nicht der kirchlichen Angelegenheiten (Konsi-Der storium) und der Rechtspflege (Kammergericht> den Geheimen Rat eijeime Rat. (1604), in den er vertrauenswrdige Männer ohne Rcksicht auf Stand2) 1) Sie wurden mit den gerade damals erledigten frnkischen Frstentmern ausgestattet (jngere frnkische Linie bis 1791), während das dazu gehrige Frstentum Jgerndorf an seinen Sohn Johann Georg, den bisherigen Pr-tenbenten fr das Straburger Stift, fiel, was freilich Kaiser Rudolf als bhmischer Lehnslierr Beanstandete. 2) Im 16. Jahrhundert vollzieht sich unter dem Einflu der humanistischen Stnbien und Universitten ein Umschwung in der Bewertung des brgerlichen Elements durch die Fürsten: ein glnzendes Beispiel dafr war der Leipziger Schneiderssohn Lamprecht Diestelmeyer, der unter Joachim Ii. und Johann Georg als Kanzler einen magebenden Einflu auf die brandenburgische Politik aus-gebt hatte.

16. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 117

1905 - Breslau : Handel
1. Die ersten zehn Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. 117 das Herzogtum Preußen. Für den Fall des Aussterbens des fränkischen Zweiges der Hohenzollern ward hierdurch die Erbfolge der Brandenburger in jenem Lande gesichert. Landesvcrwaltung. Der Wohlstand des Volkes stieg unter der Regierung Joachims Ii. ungemein. Der überhand nehmenden Kleiderpracht und den Schwelgereien bei Festlichkeiten suchte er durch Luxus-gesetze Einhalt zu tun. Joachim Ii. war aber selbst ein Freund der Pracht, liebte glänzende Feste und heitere Geselligkeit. Auch verwandte er auf die Befestigung von Spandau und den Umbau des Schlosses zu Berlin viel Geld. Da infolge der Ausbeutung der neu entdeckten Goldländer der Kaufwert des Geldes damals rasch sank, reichten die regelmäßigen Einkünfte des Kurfürsten zur Bestreitung der gesteigerten Ausgaben nicht mehr aus. Vergeblich blieben alle Künste des Inden Lippold, den er an die Spitze des Schatzwesens gestellt hatte, die Kassen zu füllen. Die Stände mußten wiederholt um Deckung der Schulden des Kurfürsten angegangen werden. Sie bewilligten zwar die nötigen Summen, aber nur gegen wichtige Zugeständnisse. Sogar die Zusicherung, daß feine bedeutende Sache ohne ihre vorherige Zustimmung unternommen werden sollte, erhielten sie. Diese Beschränkung der Macht des Landesherrn erwies sich in der Folgezeit oftmals als eine die Entwickelung des Staates hemmende Fessel. Zum Volkswohl wichtige Maßregeln wurden oft darum nicht ergriffen, weil die Stände ihre Beistimmung versagten. Am meisten litt unter der gesteigerten Macht der Stände der Bauer. Auf ihn wurden alle Lasten gewälzt. Er sah sich zudem gegen die Bedrückungen des Landadels, der die obrigkeitlichen Befugnisse an sich riß und eigensüchtig ausbeutete, fast schutzlos und versank in Leibeigenschaft. Markgraf Johann, nach seiner Residenz Johann von Küstrin genannt, war ein sparsamer Regent. Obwohl er Küstrin und Peitz befestigte und die Herrschaften Beeskow und Storkow in der Lausitz kaufte, war sein Schatz stets wohl besorgt. Beide Brüder starben im Jahre 1571 nur wenige Tage nach einander. Da Johann keine Söhne hinterließ, beerbte auch ihn Joachims Ii. ältester Sohn Johann Georg. g) Johann Georg (1571—1598). Johann Georg tilgte unter Mitwirkung der Stände die von 1571 seinem Vater hinterlassenen Schulden. Um die Versorgung seiner zahl-reichen Familie zu erleichtern, bestimmte er, daß seine beiden ältesten Söhne den Besitz der Mark in derselben Weise teilen sollten, wie dies einst unter seinem Vater und Oheim geschehen war.

17. Für die Oberstufe - S. 61

1906 - Breslau : Hirt
Anhang, 61 17. Joachim 11. im Kampfe gegen den Lnrns. Schon unter den ersten Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern war Wohlstand in die Mark Brandenburg eingezogen. Dadurch war aber auch ein so übertriebener Aufwand eingetreten, daß ihm Joachim durch besondere Gesetze begegnen mußte. Bei bürgerlichen Hochzeiten durften fortan nicht mehr als zehn Tische, jeder für zwölf Personen, gedeckt werden. Auch die übertriebene Kleidertracht fand an ihm einen Gegner. Zu den Pluderhosen sollen damals bis zu hundert Ellen Stoff genommen worden sein. Der Kurfürst stellte Leute an, welche die Falten der Hosen ans offener Straße durchschneiden mußten. Drei junge Berliner, welche ans der Fremde kamen und ihre Hosen zeigen wollten, ließ er in das Narrenhäuschen stecken. Zwei Fiedler mußten den ganzen Tag vor demselben spielen, um so den Spott der Vorübergehenden herbeizuführen. — Als zu des Kurfürsten Bruder, Johann von Küstrin, eines Tages einer seiner Räte in seidenen Strümpfen erschien, sagte er: „Ei ei, Herr Rat! Ich habe auch seidene Strümpfe, trage sie aber nur Sonntags." 18. Die Sage vom Stallmeister Froben. In der Schlacht bei Fehrbellin am 18. Juni 1675 ritt der Große Kurfürst ein weißes Pferd. Da er allen so ran war, hatten ihn die Schweden bald bemerkt und machten seinen Schimmel zum Zielpunkte ihrer Flinten. Der Stallmeister Froben bemerkte die Gefahr seines Herrn. Er bat ihn, ihm sein Pferd zu geben, da es scheu sei. Kaum hatte er den Schimmel bestiegen, so fiel er von einer feindlichen Kugel durchbohrt tot zu Boden als nachahmenswertes Beispiel edler Untertanentreue. 19. Wie der Grosze Kurfürst die Widerspenstigen bestrafte. Nicht immer wurden die guten Absichten, welche der Große Kurfürst für sein Land hatte, anerkannt. In dem Herzogtume Preußen mußte er den Adel und die Stadt Königsberg erst zum Gehorsam zwingen. Der Führer der Widerspenstigen war der Oberst von Kalkstein. Lange war der Kurfürst geduldig. Der Oberst wurde zum Tode verurteilt, aber von dem Kurfürsten begnadigt. Nichtsdestoweniger floh er nach Warschau und wiegelte von dort die Preußen zum Ungehorsam gegen ihren Fürsten auf. Da schickte der König neun verkleidete Dragoner dahin, um sich des gefährlichen Mannes Imit Gewalt zu bemächtigen. Der brandenburgische Gesandte lud den Obersten zu sich ein. Hier wurde er gefangen, an Händen und Füßen gefesselt und in einen Teppich gewickelt über die Grenze gebracht. Der Polenkönig verlangte zwar seine Freilassung, aber der Kurfürst erwiderte: „Die Polen sollen den meineidigen Hochverräter zurückerhalten, aber geköpft." Ein Kriegsgericht verurteilte Kalkstein zum Tode. Diesmal ließ ihn der Kurfürst zum warnenden Beispiel hinrichten.

18. Schumann-Heinzes Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 27

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 27 — besonders Niederländer, die um ihres Glaubens willen vertrieben waren, ins Land, baute Schlösser und Festungen und unterstützte den aufblühenden Handel und die Industrie. Der Kurfürst hatte selbst in Frankfurt studiert, deshalb unterstützte er diese Hochschule sehr freigebig, gründete auch 1574 das Gymnasium zum grauen Kloster in Berlin und sorgte durch seinen Leibarzt und Hosalchimisten Leonhard Thurueyßer für die Formschneide- und Buchdruckerkunst. Er ließ den Bau des kurfürstlichen Schlosses in Berlin vollenden, welches nach dem Urteil eines Zeitgenossen in Deutschland seinesgleichen nicht hatte. 2. In der äußeren Politik knüpfte er eine enge Familienverbindung mit dem herzoglichen Hanfe in Preußen, indem er feinen Enkel Johann Sigismund mit Anna, der ältesten Tochter des Herzogs Albrecht Ii. von Preußen und der Prinzessin Eleonore, der Erbin von Kleve, vermählte. § 12. Joachim Friedrich 1598—1608* 1. Johann Georg hatte in seinem Testament bestimmt, daß sein Sohn dritter Ehe, der Markgraf Christian, die Länder erhalten follte, welche einst Johann von Küstrin besessen hatte. Aber der Kurprinz Joachim Friedrich trat sogleich unter Berufung auf das Hausgefetz des Albrecht Achilles die Regierung der gesamten Marken an. Daß dies ohne Kränkung des Betroffenen geschehen konnte, erreichte er durch den kinderlosen Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Bayreuth, den letzten Sprossen der fränkischen Linie. Mit diesen: schloß er 1598 den Kausvertrag zu Gera, durch welchen das hohen-zollerfche Hausgesetz in allen seinen wesentlichen Teilen aufrecht erhalten und bestätigt wurde. Außerdem wurden über die Versorgung der nicht zur Regierung gelangenden Familienglieder Bestimmungen getroffen. Als nach dem Tode Georg Friedrichs 1603 die fränkischen Fürstentümer an Brandenburg fielen, gab der Kurfürst dieselben seinen Stiefbrüdern Christian und Joachim Ernst. Seinem zweiten Sohne Johann Georg verlieh er das schlesische Fürstentum Jägerndors, welches der alte Markgraf von Ansbach-Bayreuth auch besessen hatte. Als aber Johann Georg sich im dreißigjährigen Kriege Friedrich V. von der Pfalz anschloß, wurde er nach der Schlacht am weißen Berge 1621 in die Acht erklärt und sein Land vom Kaiser eingezogen. Weder er noch seine Erben, die Kurfürsten von Brandenburg, erhielten es trotz der im westfälischen Frieden ausgesprochenen Amnestie zurück. 2. Am meisten Aussicht hatte Brandenburg auf die Erwerbung Preußens; deun der Herzog Albrecht Ii. hatte keine Söhne, und der Kurprinz Johann Sigismund war bereits mit dessen ältester Tochter vermählt, auch war Brandenburg schon mitbelehnt. Der Kurfürst selber wurde 1605 von dem Könige von Polen, Sigismund Iii., zum „Kurator, Administrator und Gubernator" im Herzogtum Preußen für den geisteskranken Herzog ernannt. Um auch in Kleve vorkommenden Falls seine Erbansprüche energisch durchzusetzen, suchte er sich mit dem kurpfälzischen Haufe eng zu verbinden und verabredete die 1598

19. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 30

1834 - Minden : Eßmann
30 den Herzog fallen sollten. Bei weitem wichtiger war das Miterbrecht auf das Herzogthum Preußen. Hier bestieg ein brandenburgischer Prinz aus der fränkischen Fürsten- linie den Herzogsthron. Es war ein sehr glücklicher Einfall von einem Minister unsers Churfürften, das Recht zu erwerben, daß beim Aussterben der herzoglichen Familie in Preußen dies Reich ganz an Brandenburg komme. Zwar hielt es schwer, sich dies Recht zu ver- schaffen. Der König von Polen, der Lehnsherr von Preu- ßen war, und noch mehr die polnischen Reichsstände wi- derstrebten. Erst nach mannichfachen Bestechungen sah Joachim seinen Wunsch erfüllt und sich zum Miterben erklärt. Und die gnädig fürsorgende Hand Gottes fügte es, daß unser Land sowohl durch diesen, als durch jenen Vertrag in der Folge Provinzen erhielt, die den Staat sehr vergrößerten. Von der Regierung dieses Fürsten ist jedoch weniger zu rühmen. Er kannte keine Sparsamkeit, liebte die Pracht und führte gern große Bauten aus. Schlechte Menschen, die um ihn waren, mißbrauchten seine Güte und verschwendeten viel Geld. Sogeschah es denn, daß, um der Geldnoth abzuhelfen, neue Abgaben vom Lande gefordert wurden und dessenungeachtet über 2% Mill. Thlr. Schulden blieben. Fünfzehnte Erzählung. Das Merkwürdigste aus der Regierung der Churfürsten Johann Georg und Joachim Friedrich. ^er Churfürst Johann Georg hatte ganz andere Grund- sätze, als sein Vater. Er war sehr sparsam, hielt Pracht und Aufwand für hassenswerthe Dinge und machte erst dann Ausgaben für Bauten und andere nützliche Unter- 'nehmungen, wenn er dazu Geld hatte. Darum fing er auch gleich bei seiner Thronbesteigung eine andere Regie- rungsweise, als die vorige, an. Die treulosen Diener seines Vaters bestrafte er sehr hart. Die unnützen Aus-

20. Deutsche Geschichte - S. 120

1906 - Leipzig : Teubner
120 Die Neuzeit. land in Handel und Politik die bermacht der Fremdlinge ertragen und gar oft den bermut welscher Herrscher in schrecklichster Weise kennen lernen. Sachsen hatte im Dreiigjhrigen Kriege zwar an Ausdehnung gewonnen, doch an Ansehen verloren. Mitrauisch standen ihm die Protestanten gegenber; sie sahen bald in Brandenburg ihr Haupt. Der Kaiser aber lohnte ihm die Aufopferung fr Habsburgs Macht gar bel. Sachsen sah sich 1648 nur im Besitze dessen besttigt, was es durch den Prager Frieden gewonnen hatte. Es konnte nicht hindern, da der Kaiser die Protestanten Bhmens und Schlesiens weiter ver-folgte und zur Auswanderung zwang. Den vertriebenen Glaubens-genossen vermochte Johann Georg nur insofern zu helfen, als er ihnen gestattete, sich im Erzgebirge anzusiedeln, wo sie Johanngeorgenstadt und verschiedene Drfer grndeten. Dadurch, da Magdeburg nach dem Tode seines Sohnes August, des Administrators des Erzbistums, an Brandenburg fallen mute, gewann dieses einen Zugang nach West-deutschland, während Sachsen der Weg zum Meere versperrt ward. Endlich schwchte Johann Georg das Gewicht der wettinischen Macht, indem er trotz der albertinischen Erbfolgeordnung sein Land in vier Teile zerreien lie. Die Zersplitterung war freilich keine bleibende; die Nebenlinien Sachsen-Weienfels, Sachsen-Mersebnrg und Sachsen-Nanmbnrg erloschen schon in der ersten Hlfte des 18. Jahr-Hunderts. Allgemeiner Deutschland hatte durch den Krieg furchtbar gelitten. Aus dem "'suftanb. " blhenden, Volk- und ortereichen Kulturlande zur Zeit der Kirchenerneuerung war es zum grten Teile ein ausgeraubtes, verwstetes, an Menschen und Besitz armes, an Trmmern reiches Land geworden, in dem wie mehrere Jahrhunderte vorher wieder der Ackerbau der fast ausschlieliche Erwerbs-zweig war. Die Hlfte oder gar zwei Drittel der ganzen deutschen Bevlkerung war durch Schwert und Martern, Seuchen und Not zugrunde gegangen. Sachsen soll vor Ausbruch des Krieges 3 Millionen Einwohner gehabt haben, 50 Jahre nach dem Westflischen Frieden wurden erst 2 Millionen wieder gezhlt. Nicht minder groß war die Einbue an Hab und Gut. Der Schaden, den Sachsen an barem Gelde erlitt, be-trug mindestens 60 Millionen Taler. Nahezu 2000 Edelsitze, der 1600 Marktflecken und Städte und nicht weniger als 18 300 Drfer, ungefhr ein Sechstel aller lndlichen Siedlungen, sind vernichtet worden. Magdeburg lag beinahe noch vllig in Schutt und Asche, in der Mehrzahl der noch bestehenden Städte waren sehr viele Huser unbewohnt und baufllig. Wo sich ehedem im Sommer stundenweit wogende Saat-felder ausdehnten, fand man nun hufig die cker mit dichtem Strauch-werk und wucherndem Unkraut bedeckt; die Wiesen aber waren in sumpfige Morste verwandelt, weil die Dmme, welche den Unterlauf der Flsse