Anfrage in Hauptansicht öffnen

Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument

Basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

Sortiert nach: Ähnlichkeit zu Dokument

1. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 186

1882 - Berlin : Habel
186 denen jeder einen Kreishauptmann an der Spitze haben sollte. Die zehn Kreise waren 1. der österreichische (Österreich, Steyrmark, Krain, Kärnten, Tirol, Oberelsaß); 2. der bürg und ische (Holland, Seeland, Brabant, Na-mür, Luxemburg, Flandern, Limburg, Hennegau u. s. w.) 3. der westfälische (Oldenburg, Ostfriesland, Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden, Lüttich, Jülich, Kleve, Mark u. s. w.); 4. der niederrheinische oder Kurkreis (Kurpfalz und die drei geistlichen Kurfürstentümer); 5. der oberrheinische (Lothringen, Unterelsaß, Worms, Speier, Nassau, Hessen, Fulda u. s. m.); 6. der schwäbische (Wirtemberg, Baden, Augsburg, Ottiugen u. s. w.); 7. der bairische (Baiern, Salzburg, Regensburg, Freising, Oberpfalz, Neuburg u. f. w.); 8. der fränkische (Würzbnrg, Bamberg, Ansbach, Baireuth, Eichstedt, Henneberg u. s. w.); 9. der obersächsische (Kursachsen, Thüringen, Meißen, Kurbrandenburg, Pommern, Anhalt, Mansfeld u. s. w.); 10. der niedersächsische (Mecklenburg, Holstein, Breinen, Magdeburg, Halberstadt, Braunschweig, Lüneburg, Hildesheim u. s. w.); Nicht mit eingeschlossen in diese Teilung war Böhmen mit seinen Nebenländern, (Schlesien, Mähren und die Lausitzen) und die Lande der Eidgenossen. Mit der Herstellung eines Reichsrates als einer Art ständigen Reichsregimentes, bei welchem der Kaiser nur den Vorsitz führen sollte (ausgeführt auf dem Reichstage zu Augs-i5oo bürg 1500), war Maximilian weniger einverstanden, da derselbe seine Macht beschränkte. Es ist deshalb der Reichsrat auch niemals recht ins Leben getreten. Ebenso kam die allgemeine Reichskopfsteuer (der sogenannte gemeine Pfennig) nicht oder doch nur sehr unvollkommen zur Ausführung. d) Losreißuug der Eid genossen von Deutschland. Zu dem Schweizerbund der acht alten Orte waren seit 1481 noch Freiburg und Solothurn getreten und bis zum Jahre 1513 schlossen sich noch Basel, Schasfhansen und Appenzell an (nunmehr „Bund der 13 Orte"). Die Eidgenossen verharrten auch unter Maximilian in ihrer Sonderstellung zum Reiche. Mißtrauisch gegen alles, was von Österreich ausging, wiesen sie jedes Ansinnen, zu den Reichslasten (gemeiner Pfennig und Mannschaften zu den Türkenkriegen) beizutragen, beharrlich zurück, auch weigerten sie sich von den obersten Reichsgerichten

Ähnliche Ergebnisse

Ähnliche Dokumente basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

1. Hilfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 77

1894 - Halle a. S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Ausgang des Mittelalters. Die ersten habsburgischcn Kaiser. 77 laten, Fürsten, Reichsritter und Stabte — unter der Führung des Erzbischofs Bertholb von Mainz eine grünbliche Reform der Reichsverfassung. Ihrem Drängen nachgebend, verkünbigte Maximilian auf beut Reichstage zu Worms im Jahre 1495 einen ewigen Land- 14s» frieden, bnrch bcn jebe Fehbe Bei Strafe der Reichsacht verboten würde. Zur Entscheibung der Streitigkeiten der Reichsstäude unter-einauber und als höchstes Gericht für Klagen der Unterthanen gegen die Lanbesherrschaft nmrbe das Reichskammergericht eingesetzt, welches im Namen des Kaisers Recht sprechen sollte. Die Richter würden von den Stäuben des Reiches, nur der Vorsitzende vom Kaiser ernannt. Seinen Sitz hatte das Gericht anfangs in Frankfurt a. M., später in Wetzlar*). Zur Unterhaltung des Reichskammergerichts sowie zur Bestreitung sonstiger Ausgaben des Reiches würde eine Reichssteuer ausgeschrieben, der sogenannte gemeine Pfennig. Doch noch fehlte viel baran, daß der Friede im Reiche gesichert gewesen wäre. Besonbers bic Unbotmäßigkeit und Fehbclust der Reichsritter blieben eine Quelle vieler Unruhen. Auch bte Einziehung der Reichssteuer scheiterte sehr balb an beut Eigennutz vieler Reichsstäube. Um bte Aufrechterhaltung des Lanbfriebens, die Vollziehung der Urteile des Reichskammergerichtes und bte Einziehung des gemeinen Pfennigs zu erleichtern, würde auf dem Reichstage zu Köln im Jahre 1512 das Reich in zehn Kreise geteilt. An der Spitze jebes Kreises i»i2 sollte einer der Fürsten des Kreises als Kreishauptmann stehen. Diese zehn Kreise waren solgenbe: der österreichische, der bayerische, der schwäbische, der fränkische, der oberrheinische, der burgunbische, der niederrheinische (oder kurrheinische), der westfälische, der niedersächsische, der obersächsische. Alle diese Einrichtungen zielten darauf ab, die Macht und Bedeutung der Stände zu heben und die königliche Regierungsgewalt zu beschränken. Deshalb gab Maximilian nur widerwillig seine Zustimmung zu ihnen und nur in der Erwartung, baburch bte Hilfe des Reiches zu seinen auswärtigen Kriegen zu gewinnen. Die Kriege Maximilians waren zumeist gegen die Franzosen gerichtet, die gerade in jener Zeit in Italien bic Oberhanb gewannen; aber Kaiser und Reich vermochten sie trotz mehrerer Kriege wenig baran zu Hinbern. Auch bic Schweizer trennten sich immer mehr und mehr vom Reiche, und die Versuche Maximilians, sie beim Reiche festzuhalten, hatten ebenfalls keinen Erfolg. Nach Rom zur Kaiserkrönung ist Maximilian nicht gezogen; er nannte sich daher nur „erwählter römischer Kaiser". Diesen Titel haben fortan alle beutfchen Könige geführt. Maximilian war ein ritterlicher Fürst, von hohem Mute und großer persönlicher Tapferkeit. Wegen seiner Vorliebe für Turniere hat man ihn „den letzten Ritter" genannt. Bei beut Volke war er 1) Wetzlar liegt an der Lahn.

2. Deutsche Lebensbilder und Sagen für den Geschichtsunterricht auf der Mittelstufe höherer Mädchenschulen - S. 49

1897 - Leipzig : Hirt
49 sich in die Stadt, wo er den Abt eines Klosters fr sich zu gewinnen wute. Dieser sandte ihn, anscheinend als Beichtvater, mit einer Mnchs-futte bekleidet, in das Gefngnis des Fürsten. Kunz wurde auch wirklich von den Wachen durchgelassen, und Maximilian war nicht wenig erstaunt, als er statt des Mnches seinen lieben Hofnarren vor sich sah. Der Flucht-plan war fein eingefdelt. Der Schalk hatte das Haarschneiden erlernt; er wollte dem Fürsten die wallenden Locken abschneiden und ihm das Mnchs-gewand berlassen. So sollte Maximilian, unkenntlich gemacht, durch die Wachen hindurchschreiten, bei dem Abte des Klosters ein Pferd oder Schiff besteigen und entfliehen. Aufrichtig freute sich der König der die An-hnglichkeit seines Getreuen; aber es duchte ihm unwrdig, einen andern um seinetwillen in Gefahr zu bringen. Wie die Rte vorher ermordet worden waren, so htte wohl auch der Narr fr die Befreiung seines Ge-bieters das Leben lassen mssen. Zu Kunzens tiefem Schmerz blieb Maximilian fr alle Bitten taub, und der treue Diener mute unverrichteter Sache zurckkehren. Indessen nahte schon die Stunde der Erlsung. Der greise Vater Maximilians hatte, als er die Kunde von der schmhlichen Behandlung des Sohnes empfing, mit ungewhnlicher Lebendigkeit ein Reichsheer zusammengezogen und rckte drohend gegen die Niederlnder vor. Da ging den Bewohnern von Brgge die Erkenntnis auf, da sie belagert und hart bestraft werden wrden. Deshalb begannen sie mit ihrem hohen Gefangenen wegen feiner Freilassung zu verhandeln. Er sollte vor allen Dingen schwren, sich nicht zu rchen, aber auf die vormundschaftliche Regierung verzichten. Der König ging darauf ein; fnst htten ihn schlielich die verzweifelnden Brger vielleicht an Frankreich zu ewiger Gefangenschaft ausgeliefert. Doch fein Vater war bel damit zufrieden, erklrte, dieser Schimpf msse gercht werden, und setzte es, während Maximilian sich von allen diesen Maregeln fern hielt, durch, da der König wieder zum Vormund seines Sohnes eingesetzt wurde und Vertreter der Stadt Brgge, im hrenen Bugewande vor Maximilian knieend, Abbitte leisten muten. 5. Doch war der Aufenthalt in den Niederlanden dem jungen Fürsten verleidet. Er erhielt gerade damals (1489) von einem alten kinderlosen Vetter, der lange aus Eifersucht gegen den Vater nichts von Maximilian hatte wissen wollen, jetzt aber durch die Liebenswrdigkeit seines blhenden, heldenmtigen Stammesgenossen gewonnen wurde, das Land Tyrol, und |ter verweilte er von nun an mit Vorliebe. Hatten ihn diese biederen Bergbewohner schon glnzend empfangen (eine Schar Bergleute zog ihm Wagner. Deutsche Lebensbilder. Ausgabe B. 4 0 J

3. Deutsche Lebensbilder und Sagen - S. 53

1905 - Leipzig : Hirt
14. Maximilian I. 53 Doch auch jetzt fand er neuen. Rat. In einer Verkleidung schlich er sich in die Stadt, wo er den Abt eines Klosters fr sich zu gewinnen wute. Dieser sandte ihn, anscheinend als Beichtvater, mit einer Mnchs-futte bekleidet, in das Gefngnis des Fürsten. Kunz wurde auch wirklich von den Wachen durchgelassen, und Maximilian war nicht wenig erstaunt, als er statt des Mnches seinen lieben Hofnarren vor sich sah. Der Fluchtplan war fein eingefdelt. Der Schalk hatte das Haarschneiden erlernt; er wollte dem Fürsten die wallenden Locken abschneiden und ihm das Mnchsgewand berlassen. So sollte Maximilian, unkenntlich gemacht, durch die Wachen hindurchschreiten, bei dem Abte des Klosters ein Pferd oder Schiff besteigen und entfliehen. Aufrichtig freute sich der König der die Anhnglichkeit seines Getreuen; aber es deuchte ihm unwrdig, einen andern um seinetwillen in Gefahr zu bringen. Wie die Rte vorher er-mordet worden waren, so htte wohl auch der Narr sr die Befreiung seines Gebieters das Leben lassen mssen. Zu Kunzens tiefem Schmerze blieb Maximilian fr alle Bitten taub, und der treue Diener mute un-verrichteter Sache zurckkehren. Indes nahte schon die Stunde der Erlsung. Der greise Vater Maximilians hatte, als er die Kunde von der schmhlichen Behandlung des Sohnes empfing, ein Reichsheer zusammengezogen und rckte drohend gegen die Niederlnder vor. Deshalb begannen die Bewohner von Brgge mit ihrem hohen Gefangenen wegen seiner Freilassung zu verhandeln. Er sollte vor allen Dingen schwren, sich nicht zu rchen, aber auf die vormundschaftliche Regierung verzichten. Der König ging darauf ein; sonst htten ihn schlielich die verzweifelnden Brger vielleicht an Frank-reich zu ewiger Gefangenschaft ausgeliefert. Doch sein Vater war bel damit zufrieden, erklrte, dieser Schimpf msse gercht werden, und setzte es durch, während Maximilian sich von allen diesen Maregeln fern hielt, da der König wieder zum Vormund seines Sohnes eingesetzt wurde, und Vertreter der Stadt Brgge, im hrenen Bugewande vor Maximilian kniend, Abbitte leisten muten. 5. Mehr Freude als an den Niederlndern hatte Maximilian an seinen Tirolern. Hatten ihn diese biederen Bergbewohner schon glnzend empfangen (eine Schar Bergleute zog ihm mit Fahnen entgegen und brachte ihm einige Schsseln Goldgulden und 100 Pfund gediegenes Silber als Huldigungsgeschenk), so wurde er bald durch seine Leutselig-keit der Abgott des Volkes. Jeder kannte ihn und redete ihn mit dem traulichen Du" an; jeder wute Zge wie von seiner Milde so von seiner Khnheit zu erzählen. In grauem oder grnem Jagdkleide, den Filzhut mit umgeschlagener Krempe auf dem Kopfe, mit Steigeifen, Arm-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 207

1878 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung k. 207 König ein zur Eröffnung der Ständeversammlung. Kaum angelangt, ward Maximilian von einer Schar Aufrührer, an deren Spitze der Schuhmacher Kopenoll stand, überfallen und 16 Wochen gefangen gehalten. Aus dieser Haft suchte den König sein treuer Hofnarr Kunz von der Rosen zu befreien; in einer Mönchskutte schlich er sich ins frfan9alf Und er6ot ^ 5u bleiben, wenn Maximilian entfliehe. Allem Maximilian nahm dies Anerbieten nicht an, sondern harrte aus, bis sein Vater mit den deutschen Fürsten erschien und die Freilassung stmes Sohnes erzwang (1492). Maximilian wurde jetzt als rechtmäßiger egent der Niederlande angesehen, und Brügge, Gent und Ypern mußten ihres Uebermuthes wegen öffentlich Abbitte thun. Maximilian hatte schon seit 1486 an den Regierungsgeschäften Die Ohn-heilgenommen. Als sein Vater gestorben war, begrüßte Jedermann nmd,t be§ dm Regierungsantritt des ritterlichen Herrschers mit großen Hoffnungen; Ss" aber von diesen ging wenig in Erfüllung. Maximilian war zu ungeduldig und unbeständig; kaum hatte er einen Plan gefaßt, so war er auch wieder aufgegeben. Drohungen pflegte er nie ins Werk zu setzen • feij konnte er nicht umgehen, oft fehlte es ihm ganz. Dabei war der deutsche Kaiser einer der machtlosesten Fürsten in ganz Europa, welchem Niemand gehorchen und Niemand steuern wollte. Maximilian sagte daher selbst einst mit vollem Recht: „Der König von Frankreich herrscht über Esel, welche da tragen, was ihnen aufgelegt wird; der König von England über Engel, die da tragen, was ihnen geboten wird • der König von Spanien über Menschen, die ihm in Allem was rech! rs , so gen nur ich herrsche über Könige; denn meine Fürsten gehorchen nur so viel, als ihnen beliebt." ajlmitia!!t^tt°fi9fcit 8ei8‘e l'ch namentlich in den Stiegen, „„b welche et $ut Sbteberoemmgung Mailands mit dem Reiche gegen Srnnfre.ch führte, in dem sogenannten Schmabenktiege gegen die Schweiz (1«9), weichet m,t der Lasreißnng bet 10 Orte*) °°m tömijchen »etche endete, und ,m Streite gegen die Türken Als er auf dem S rtf f Mc ®Üt,e bes R-ich-s gegen die Franzosen und Zutfen forderte »erlangte man zu°°t die Wiederherstellung eines ewigen “n Zt Jan^‘ten8 3cbe S°-bs.h°lf° ward bei Strafe f ... . atj Iot^en ®oibe§ »erboten, und alle Klagen mußten seitdem vor das Reichskammergericht gebracht werden, welches anfangs in Frankfurt und Speier, zuletztm Wetzlar seinen Sitz hatte (1693—1806). #) be“ ta0tten "0rc" ,Iod) und ©olochurn ,48, in den Bund getreten

5. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 349

1854 - Saalfeld : Riese
349 Schwabens schon 1487 zu Schutz und Trutz geschlossen worden war, in zehn Kreise getheilt, von denen jeder seinen Kriegsobersten haben sollte: den schwäbischen, bairischen, fränkischen, oberrheinischen, westphälischen, niedersächsischen, österreichischen, burgun- dischen, kurrheinischen und obersächsischen. Böhmen, Schlesien, Mähren, die Lausitz und Preußen waren darin nicht begriffen. Um das kaiserliche Ansehen den 1500 Reichsständen gegenüber — denn so hoch belie- fen sich am Ausgange des Mittelalters die Reichsunmittelbaren in Deutsch- land (Kurfürsten, Herzöge, Fürsten, Grafen, Bischöfe, Aebte, Reichsritter) — zu heben und eine staatliche Einheit zu gründen, verlangte Maximilian die Einsetzung einer beständigen Reichscentralgewalt, als deren Borstand der Kaiser die höchste ausübende Gewalt im Reiche verwalten sollte. Allein die Reichsständc waren nicht zu bewegen, diesem Reichsregimente ihre Selbst- ständigkeit zum Opfer zu bringen, und so wurde dieser Gedanke Maximilians nicht in Ausführung gebracht. Indeß gelang es ihm, eine oberste richterliche Behörde für das Reich, das Reichskammergericht (anfangs zu Frank- furt a. M., seit 1093 zu Wetzlar) anzuordnen, durch welches die Strei- tigkeiten der Reichsstände mit einander und der Unterthanen mit ihrer Lan- desherrschast geschlichtet werden sollten. Obgleich aber alles Fehdewesen bei Strafe der Reichsacht verboten sein sollte, so währte es doch eine sehr geraume Zeit, bevor die Deutschen sich dieser neuen Landesordnung fügten und dem wilden Faustwescn entsagten. Mit der Einrichtung des Reichs- kammergcrichts sank auch das so ausgeartete Fehmgericht dahin. Da ferner die meisten der ehemaligen kaiserlichen Einkünfte von den Ständen an sich gerissen waren, so war die Einrichtung einer allgemeinen Schatzkammer zur Bestreitung der allgemeinen Ausgaben für das Reich höchst nöthig; aber nur mit genauer Noth erlangte Maximilian die Verwilligung des gemeinen Pfennigs auf vier Jahre, d. h. alle Stände des Reichs sollten je von tau- send Pfennigen ihres Vermögens einen, also ein Zehntel-Procent zur Erhal- tung des Staats beitragen. Indeß ging auch diese geringe Steuer selten richtig ein, und Maximilian kam nie aus seiner Geldverlegenheit heraus. Endlich müssen wir noch erwähnen, daß er, um den allgemeinen Verkehr zu heben und zu erleichtern, das Postwesen in Deutschland einrichtete und dem Grafen von Thurn und Taxis das Reichspostmeisteramt verlieh. Traurig war es, daß die neuen Einrichtungen den schweizerischen Eid- genossen, welche seit den Burgunderkriegen übermüthig, habsüchtig und den reichsfeindlichen Franzosen geneigt geworden waren, eine Veranlassung zur Trennung vom Reiche wurden. Denn da die Schweizer, obgleich sie immer noch Reichsglieder zu sein begehrten, sich weder dem Reichskammergericht unterwarfen, noch in den schwäbischen Bund, als in welchem auch Fürsten und Herren entscheidende Worte sprächen, eintreten wollten, so erklärte ihnen der darüber erzürnte Kaiser den Krieg (1498). Allein da die deutschen Fürsten und Stände den Kaiser in dieser vaterländischen Angelegenheit nur wenig unterstützten, so mußte er den mit den Graubündnern ver- einten, in sechs Schlachten siegreichen Schweizern alle Forderungen zuge- stehen. Daß der so bewegliche, mit vielen Plänen und Entwürfen für die Kaisermacht und für die Macht des habsburgischen Hauses beschäftigte Kai-

6. Vaterländische Geschichte in Bildern - S. 28

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
28 Furcht trat er einst in einen Lwenkfig; die Bren suchte er sogar in ihren Hhlen auf; bei einer Gemsjagd verstieg er sich ans die nn-zugngliche Martinswand Bei Innsbruck. In Worms forderte auf einem Turniere ein franzsischer Ritter von riesenhafter Gre die deutschen Ritter znm Zweikampfe heraus. Alle frchteten sich. Da trat Maximilian unerkannt auf, besiegte den prahlerischen Franzosen und rettete die Ehre der Deutschen. Maximilian war sehr gebildet und ein Freund und Gnner von Kunst und Wissenschaft. Seinen Soldaten konnte er in verschiedenen Sprachen Befehle er-teilen, tchtige Knstler und Gelehrte wurden von ihm ge-ehrt und untersttzt. Sorge fr das Wohl des Laubes. Den Fürsten. Rittern und Stdten verbot der Kaiser jede Befehdung. Fr immer sollte'frieden gehalten werden; deshalb fhrte erden ewigen Landfrieden ein. Wer ihn brach, wurde mit der Reichs-acht bestraft. Den Raubrittern legte er vollends ihr hctbgieriges Handwerk. Ihre hohen Felsenburgen gewhrten ihnen keilten Schutz mehr, da Bereits das Schiepulver erfunden war. Maximilian sorgte auch sr das Rechtswesen. Er errichtete das Reichs-kammergericht. Hier sollten die Streitigkeiten von eingesetzten Richtern geschlichtet werden. Zur Ausrechthaltung der Ord-nnng und zur Vollstreckung der Urteile des Gerichtes teilte Maximilian ganz Deutschland n zehn Kreise. Er verbesserte auch das Geschtz Wesen und fhrte die Post in seinem Reiche ein. Postverbindungen wie heute :gafj es damals noch nicht. Briese konnte man nur gelegentlich oder :durch Besondere Boten befrdern. Die erste Post fuhr zwischen Wien und Brssel, der erste Gmeralpostmeister" Wx der Gras von Thurn und Taxis. Vergrerung der Kansmacht. Glcklich war 'Maximilian in der Vergrerung seiner Haus macht. Durch Heirat und Erbschaft kamen spter das spanische Reich, die Niederlande. Neapel und i$jjgarn an seine Kaiser Maximilian I,

7. Geschichtsbilder - S. 136

1903 - Berlin : Süsserott
geringe Unterstützung. Er pflegte deshalb zu sagen: „Der König von Frankreich herrscht über Esel, die alles tragen, was ihnen auferlegt wird. Ich aber herrsche über Könige;, denn meine Fürsten gehorchen mir nur soviel, als es ihnen beliebt." Maximilian kämpfte mit den Franzosen, den Türken, mit Italien und der Schweiz. Die Türken hätte er gern aus Europa verjagt. Den Franzosen mußte er Mailand lassen. Die Schweiz errang 1499 ihre Unabhängigkeit vom Deutschen Reiche. 3. Der ewige Landfriede und das Reichskammergericht. — Im Jahre 1495 wurde auf dem Reichstage zu Worms vom Kaiser der ewige Landfriede geboten. Jede Selbsthülfe ward bei schwerer Strafe untersagt. Der Kaiser verordnete: „Niemand soll den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Dorf, Hof, Weiler einnehmen, verbrennen oder auf andere Weise schädigen." Wenn künftig jemand eine Sache wider den andern hatte, so sollte er ihn verklagen. Alle Streitigkeiten sollten vor einem obersten Gerichtshof, dem Reichskammergericht, zum Austrag gebracht werdeu. Es hatte seinen Sitz zuerst in Frankfurt a. M., dann in Speier, zuletzt in Wetzlar. Gegen den Urteilsspruch des Reichskammergerichts gab es keine Berufung. Das Reichskammergericht bestand anfangs zur Hälfte, bald ganz aus Rechtsgelehrten, die nach römischem Recht richteten. Das Volk verlor daher das Verständnis für die Rechtspflege. Kläger und Beklagter mußten ihre Sache durch einen Rechtsanwalt führen lassen. An die Stelle der mündlichen Rechtsprechung trat das zeitraubende schriftliche Gerichtsverfahren. Die Prozesse wurden oft jahrelang in die Länge gezogen. Um die gefällten Urteile besser vollstrecken zu können, verordnete Maximilian die Einteilung Deutschlands in 10 Kreise. Es waren dies der bayrische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, niederrheinische,, westfälische, niedersächsische, obersächsische, österreichische und lmrguntujche Kreis. An der Spitze jedes Kreises staud der Kreisoberst. Dieser mußte in seinem Gebiete für Aufrechterhaltung des Landfriedens Sorge tragen. Wollte sich ein Fürst oder Herr dem Spruch des Reichskammergerichts nicht fügen, so zog die Mannschaft des Kreises gegen ihn zu Felde. 4. Das Postwesen. — Im Mittelalter war das Reisen sehr beschwerlich und mit vielen Gefahren verknüpft. Viele Leute nahmen vor Antritt einer größeren Reife das heilige Abendmahl und machten ihr Testament. Eine Post in unserem Sinne gab es noch nicht. Nur zwischen großen Handelsstädten, z. B. Augsburg und Venedig, wurden die Briefe der Kaufleute durch gehende, fahrende ober reitende Boten besorgt. Sehr verbreitet waren auch die Metzgerposten. Man gab den aufs Land fahrenden Metzgerknechten Briefe mit auf den Weg. Die Metzgerknechte kündeten an allen Orten ihre Ankunft und ihren Abgang durch das Blasen von Hörnern an. Das Verdienst, die erste regelmäßige Postverbiudung geschaffen zu haben, gebührt Maximilian I. Sie erstreckte sich von Wien nach Brüssel. Der Graf von Thurn-Taxis ward zum „Generalpostmeister" des Reiches ernannt. In seiner Familie blieb das Postrecht durch mehrere Jahrhunderte erblich. Die damaligen Postkutschen fuhren mit der Langsamkeit einer Schnecke, weil die Straßen holprig, oft grundlos waren. Bei gutem Wetter gingen die Reifenden neben dem Wagen her. 5. Der gemeine Pfennig. — Zum Unterhalt des Reichskammergerichts und zur Besoldung des Reichsheeres schrieb Maximilian eine allgemeine Reichssteuer aus, den sogenannten „gemeinen Pfennig". Jeder, der über 15 Jahre alt war, sollte für je 1000 Gnlden seines Vermögens 1 Gulden Steuer zahlen. Die Pfarrer wurden mit der Einziehung dieser ersten regelmäßigen Steuer beauftragt. Sie sollten auch vou der Kanzel das Volk ermahnen, etwas mehr zu geben, wenn sie es vermöchten. 6. Maximilians Ende. — Maximilian erlebte das Auftreten Luthers und spürte das Wehen einer neuen Zeit, nahm aber keinen Anteil daran. In seinen letzten Lebensjahren führte er auf allen Reifen seinen Sarg mit

8. Das Mittelalter - S. 192

1889 - Gotha : Perthes
reich in der Bildung begriffen war, lebte in Maximilian unwillkrlich die Idee des universalen Kaisertums wieder auf. Gleichzeitig strebten die fran-zfischen Könige nach dem leitenden Einflsse in Italien und schienen durch ihre dortigen Eroberungen die deutschen Könige aus der kaiserlichen Stellung, die nach alter Anschauung an den Besitz Italiens geknpft war, zu verdrngen. Der hochfliegende Geist Maximilians und seine fr weitausgreifende Plne leicht entzndete Natur kannte nun kein greres Ziel als die Herstellung des alten kaiserlichen Ansehens in Italien. Whrend Maximilian versuchte, das deutsche Reich, auf dessen Hilfe er angewiesen war, in jenen Kampf hineinzuziehen, blieben in Deutschland alle Gedanken auf das Innere gerichtet. Man fhlte, da es die hchste Zeit sei, die deutsche Nation aus den trostlosen Zustnden innerer Zerrissenheit und und uerer Machtlosigkeit herauszufhren und zu einer greren Einheit zusammenzufassen. Nunmehr wurden zu den Reichstagen mit gleichem Recht neben Kurfrsten und Fürsten auch die Reichsstdte berufen und hiermit ein 3. Reichsstand geschaffen ^). Mit dem Wormser Reichstage 2) (1495) beginnen die denkwrdigen Versuche einer Reform derreichsverfassnng, bei denen durch Vaterlandsliebe und Gemeinsinn unter den deutschen Fürsten der Erzbischof Berthold von Mainz sich auszeichnete. Bei der vor-geschrittenen staatlichen Zersplitterung und der Unfhigkeit, die das Knigtum in dem letzten Jahrh. bewiesen hatte, schien man uur durch stndische Ein-richtungen dem Reiche helfen zu knnen. So beanspruchten denn die Stnde die oberste Verwaltung und Regierung des Reiches (einen Ausschu aus ihrer Mitte als permanenten Reichsrat), die Besetzung eines obersten Gerichts (Reichskammergericht) und das Recht einer allgemeinen Besteuerung (den sogen, gemeinen Pfennig, die Zahlung eines Gulden jhrlich von einem Vermgen von 1000 Gulden). Den Vorsitzenden der die stndischen Kammer-lichter und die Mitglieder des Reichsrats sollte der König bestimmen. Maximilian zeigte sich anfangs zu einer Beschrnkung seiner Knigs-macht bereit, weil er dadurch die Hilfe des Reichs fr seine kaiserlichen Plne zu erkaufen hoffte; deshalb nahm er auf den Reichstagen bald diesen, bald jenen Punkt an, ohne indes ernstlich die Ausfhrung zu betreiben; als er sah, da ihm jene Hilfe so gut wie gar nicht zuteil ward, wurde er geradezu ein Gegner der ihm verhaten Reform. Dazu kamen andere Hindernisse; die Reichsritterschaft, der eine Steuer unvereinbar mit ihrer Freiheit erschien, strubte sich gegen die Zahlung des gemeinen Pfennigs; die Schweizer Eidgenossen, welche weder die Entscheidungen des Reichskammergerichts noch das Recht der Besteuerung anerkannten, muten bekriegt werden und erlangten, siegreich, in dem Frieden zu Basel 1499 von Maximilian die Freiheit vom Reich 3). 1) Die Kurfrsten. Fürsten und Städte faten ihre Beschlsse in besonderen Versammlungen; darauf trat der Kurfrsten- und Frstenrat zusammen, und dann erst ward ein Einvernehmen mit den Stdten gesucht. Von den Grafen war dem Bunde der Wetterauer (die Wetterau liegt nrdl. v. Frankfurt a. M. zwischen Taunus u. Vogelsberg) und schwbischen Grafen im Frstenrate je eine Stimme eingerumt; die Reichsritter hatten keine Vertretung am Reichstage. 2) Er ist berhmt durch den ewigen Landfrieden" (die Aufhebung des geltenden Fehderechts vgl. S. 119. 2). 3) Ihre volle, rechtliche Loslfung vom Reich ist 1648 ausgesprochen worden.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 207

1867 - Mainz : Kunze
Bon der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung rc. 207 sich ins Gefängniß und erbot sich zu bleiben, wenn Maximilian entfliehe. Allein Maximilian nahm dies Anerbieten nicht an, sondern harrte aus, bis sein Vater mit den deutschen Fürsten erschien nud die Freilassung seines Sohnes erzwang (1492). Maximilian wurde jetzt als recht- mäßiger Regent der Niederlande angesehen, und Brügge, Gent und Ppern mußten ihres Ueberuiuthes wegen öffentlich Abbitte thun. Maximilian hatte schon seit 1486 an den Regierungsgeschästen Die Ohn- Theil genommen. Als sein Vater gestorben war, begrüßte Jedermann den Regierungsantritt des ritterlichen Herrschers mit großen Hoffnungen; Kaisers aber von diesem ging wenig in Erfüllung. Maximilian war zu unge- duldig und unbeständig; kaum hatte er einen Plan gefaßt, so war er auch wieder aufgegeben. Drohungen pflegte er nie ins Werk zu setzen; mit Geld konnte er nicht umgehen, oder es fehlte ihm ganz. Dabei war der deutsche Kaiser einer der machtlosesten Fürsten in ganz Europa, welchen! Niemand gehorchen und Niemand steuern wollte. Maximilian sagte daher selbst einst mit vollem Recht: „Der König von Frankreich herrscht über Esel, welche da tragen, was ihnen aufgelegt wird; der König von England über Engel, die da tragen, was ihnen geboten wird; der König von Spanien über Menschen, die ihm in Allem, was recht ist, folgen; nur ich herrsche über Könige; denn meine Fürsten gehorchen nur so viel, als ihnen beliebt." Maximilians Machtlosigkeit zeigte sich namentlich in den Kriegen, erkennt und welche er zur Wiedervereinigung Mailands mit dem Reiche gegen Frankreich führte, in dem sogenannten Schwabenkriege gegen die Schweiz vielen Fällen. (1499), welcher mit der Losreißung der 10 Orte*) vom römischen Reiche endete, und im Streite gegen die Türken. Als er auf dem Reichstage zu Wornis die Hülse des Reiches gegen die Franzosen und Türken forderte, verlangte man zuvor die Wiederherstellung eines ewigen allgemeinen Landfriedens (1495). Jede Selbsthülse ward bei Strafe von 2000 Mark löthigen Goldes verboten, und alle Klagen mußten seitdem vor das Reichskammergericht gebracht werden, welches anfangs in Frankfurt und Speier, zuletzt in Wetzlar seinen Sitz hatte (1693 — 1806). Unl die Beschlüsse desselben gegen mächtige Stände durchzusetzen, wurde das Reich in 10 Kreise* **) eingetheilt und jeder unter einen Haupt- mann gestellt, welcher die rechtskräftigen Urtheile zu vollstrecken hatte und die Erhaltung der Ruhe überwachte. I Zu den 8 alten Orten (S. 185) waren noch Freiburg und Solothurn 1181 in den Bund ^getreten. **) Sie hießen: Der östreichische, bairische, schwäbische, fränkische, ober- und niederrheinische, westphälische, ober- und nicdersnchsischc und der bnrgnudische.

10. Die neue Zeit - S. 188

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
188 Bayern unter den Knigen. Als warmer Freund der Natur hatte er sich schon als Krn-Prinz in unvergleichlicher Alpengegend das Schlo Hohen-schwang au, einst eine staufische Burg, im mittelalterlichen Stile herrichten lassen. In Mnchen legte er dann als König die schne Maximiliansstrae an, die Hauptverkehrsader von der Mitte der Stadt zu dem Jsarstrom und in die gleich-falls von Maximilian geschaffenen Parkanlagen des Gasteig-berges. In dieser Strae steht auch der Palast des groartigen bayerischen Nationalmuseums, in welchem der König seinem Volk zu Ehr' und Vorbild" die Werke des bayrischen Kunstfleies der Vorzeit sammeln lie. Stellung im deutschen Bund. (eitf. 43 Abs. 5 u. 10.) Der deutsche Sinn König Ludwigs war auch auf seinen Sohn bergegangen. Dabei war König Maximilian allerdings auch sorglich darauf bedacht, da die Selbstndigkeit Bayerns nicht geschmlert werde. Als das Frankfurter Parlament, in welchem die deutschen Einheitsbestrebungen zum Ausdruck gekommen waren, 1849 sich auflste, stimmte auch die bayrische Regierung der Rckkehr zum Bundestage zu. 'Zwischen den beiden deutschen Gromchten nahm der König eine vermittelnde Stellung ein; er suchte ausgleichend und vershnend zu wirken. Galt es aber Parteinahme, so stund Bayern zumeist auf sterreichs Seite: so bei der kurhessischen Frage 1851, dann 1863 ans dem vom sterreichischen Kaiser berufenen Frankfurter Frstenkongre. Aber auch wo Maximilian in der Politik etwa irrte, meinte er es treu. Wahrhaft deutsch hatte sich der König sogleich nach seiner Thron-besteigung gezeigt, als die Herzogtmer Schleswig-Holsteiu von Dnemark hart bedrngt wurden. Mit Wrme nahm sich Maximilian der Bedrngten an. Bayrische Truppen kmpften im dnischen Kriege von 1848 und 1849 tapfer im deutschen Bundesheere mit. Und als 1852 das Londoner Protokoll die Herzogtmer tatschlich an Dnemark auslieferte, verweigerte Maximilian standhaft seine Unterschrift. Maximilians Ii. Ende J86^. (Leitf. 43 Abs. 10.) Die schleswig-holsteinischefrage war es auch, die zu dem frhen Tode des Knigs mittelbar beitrug. Im No-vember 1863 kam Christian Ix. auf den dnischen Knigsthron. Er machte sich sofort daran, Schleswig-Holstein in Dnemark einzuverleiben. Da richteten sich die Blicke der Schleswig-Hol-steiner vor allen auf den bayrischen König; von ihm erwarteten sie am ehesten Gerechtigkeit und thatkrstige Hilfe. Maximilian weilte im Herbste 1863 zur Heilung seiner tief angegriffenen

11. Mittelalter - S. 132

1900 - Berlin : Duncker
132 1499 Maximilian unternimmt einen erfolglosen Zug in die Champagne. Die Schweizer Eidgenossenschaft weigert sich, den gemeinen Pfennig aufzubringen und sich dem Kammergericht zu unterwerfen. Es kommt zum Kriege, der hauptsächlich vom Schwäbischen Bunde geführt wird. Maximilian muss im Baseler Frieden den Schweizern die Freiheit von dem Reichsgerichte und den Reichssteuern zugestehen. Gleichzeitig erobern die Franzosen Mailand. 1500 Reichstag zu Augsburg. An Stelle des gemeinen Pfennigs, dessen Eintreibung vielfach auf Widerstand stösst, wird Maximilian eine allgemeine Reichsaushebung bewilligt. Er muss dafür die Einsetzung eines bleibenden ständischen Reichsregimentes zugeben. Das Reichsregiment tritt in Nürnberg zusammen, gerät aber sofort durch eigenmächtige Verhandlungen mit Frankreich in Gegensatz zu Maximilian, der seinerseits die Thätigkeit desselben lahm legt. Es löst sich 1502 auf, ebenso das Kammergericht. Die Kurfürsten beschliessen 1502/3 dagegen in Gelnhausen (östlich von Frankfurt) 1502 und in Mainz 1503, die Reform auch ohne Willen des Königs durchzusetzen. Der Ausgang des Bayrisch - Landshuter Erb-1504/5 folgestreites, in dem es Maximilian gelingt, durch kriegerische Erfolge (Sieg bei Regensburg über ein böhmisches Hülfsheer) seine Entscheidung gegen Ruprecht, den Sohn Philipps von der Pfalz, durchzusetzen , sowie der Tod Bertliolds von Henneberg verschaffen dem König das Uebergewicht. 1505 Auf dem Reichstage zu Köln verzichten die Stände auf die Durchführung ihrer zentralistischen Bestrebungen und gewähren dem Könige Truppen auf G-rund einer Reichsmatrikel, welche auf dem 1507 Reichstage zu Konstanz zum Zwecke eines Römerzuges beträchtlich erhöht wird. Maximilian stellt dafür das Reichskammergericht wieder her.

12. Mittelalter - S. 131

1900 - Berlin : Duncker
131 1495 1496 1498 anlasst Maximilian, sich an die Stände zu wenden. Er beruft einen Reichstag nach Worms und fordert eine „eilende“ und eine „beharrliche“ Hülfe. Die Stände unter der Führung des Berthold von Henneberg, Erzbischofs von Mainz, benutzen die Verlegenheit des Königs, um die Weiterführung der Reichsreform, für die sich Maximilian schon 1489 in Nürnberg verpflichtet hatte, in ihrem Sinne durchzusetzen. Sie verlangen die Einsetzung eines aus ständischen Mitgliedern bestehenden Reichsrates, dem die wichtigsten Befugnisse der Regierungsgewalt übertragen werden sollen. Nach längeren Verhandlungen einigt man sich auf folgende Punkte: die Stände bewilligen eine allgemeine Reichssteuer, den sogenannten gemeinen Pfennig, über dessen Verwendung eine jährlich zusammentretende Reichs Versammlung entscheiden soll. Dafür stimmt der König der Errichtung eines Kammergerichtes (Vorsitzender vom König, 16 Beisitzer von den Ständen ernannt, mit Einschluss der Städte, die seit 1489 auf den Reichstagen die dritte Kurie bilden) und des ewigen Landfriedens zu. Maximilian zieht nach Italien, um im Bunde mit dem Papste, Ferdinand dem Katholischen von Arragon, Venedig und Mailand {Ludovico Sforza, dessen Tochter Maximilian heiratet), Frankreich zu bekämpfen. Von seinen Verbündeten verlassen und selbst ohne Mittel, muss er noch in demselben Jahre nach Deutschland zurückkehren. Unterdessen bemühen sich die Stände auf dem Reichstage zu Lindau die Durchführung der Reichsreform in Gang zu bringen, lassen jedoch Maximilian ohne jegliche Unterstützung. Auf dem Reichstage zu Freiburg bestätigt Maximilian von neuem die Wormser Beschlüsse und gewinnt die Kurfürsten für seinen Kampf gegen Frankreich. 9*

13. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 101

1883 - Hannover : Helwing
Maximilian. 101 begleitete der Landsknecht mit den Worten: „Hüt' dich, Bauer, ich komm'!" In den besten Zeiten kniceten diese Kriegsleute vor der Schlacht nieder, verrichteten ihr Gebet oder sangen ein Lied. Nach uralter Sitte warfen sie alsdann eine Hand voll Erde rückwärts über sich, gleichsam als thäten sie alles Irdische von sich ab und weihten sich dem Tode. Doch war ihr Leben ein ungebundenes; in Speise und Trank, Kleidung und Vergnügen schweiften sie gern aus. Berüchtigt war besonders ihre Trunk- und Spiel- sucht und ihr lästerliches Fluchen, wogegen alle Gesetze und Ermahnungen nichts fruchteten. d. Maximilians Sorge für Ruhe und Ordnung im Innern. Für die inn eren Zu stände Deutschlands war Maximilians Regierung von großem Segen. Schon oft war für eine Reihe von Jahren ein allgemeiner Landfrieden angeordnet; auf dem ersten Reichstage Maximilians, zu Worms, wurde der Landfrieden für ewige 1495 Zeiten festgesetzt. Jede Selbsthülfe war damit verboten, also das seit Jahrhunderten geltende sogenannte Fehderecht aufgehoben. Der Über- treter dieses Gesetzes wurde mit der Reichsacht bedroht: „damit sein Leib und Gut jedem preisgegeben sei." Zur Entscheidung entstehender Streitig- keiten ward das Reichskammergericht zu Frankfurt a. M. ein- gesetzt. Um dasselbe zu unterhalten und zugleich die Anfänge einer Reichswehr herzustellen, wurde zum erstenmal eine allgemeine Reichs- steuer, der sog. gemeine Pfennig, ausgeschrieben. Um diesen aber erheben und 'die gefällten Urteile ausführen zu können, wurden die Grenzen des deutschen Landes genau bestimmt und dieses selber in 10 Kreise geteilt. Die Kreise waren: 1) der östreichische (Ostreich, Steiermark, Krain, Kärnthen, Tyrol), 2) der bayrische, 3) der schwäbische, 4) der oberrheinische (Elsaß, Hessen), 5) der fränkische, 6) der niederrheinische (Pfalz), 1) der obersächsische (Meißen, Thüringen, Kursachsen, Brandenburg), 8) der niedersächsische, 9) der westfälische und 10) der burgundi s che (die Nordostecke des heutigen Frankreichs und der größte Teil der jetzigen Königreiche Holland und Belgien). Durch Maximilian wurde auch der erste Anfang mit dem Post wesen gemacht, indem er den Grafen Franz von Thum und Taxis bewog, zwischen Brüssel und Wien eine regelmäßige Fahrgelegenheit einzurichten. e. Maximilians Tod. Noch am Ende seines Lebens wollte Maximilian sich an die Spitze eines Kreuzzuges stellen, um die Türken wieder aus Europa zu vertreiben. Auf dem Reichstage zu Augsburg (1518) hatte er die Fürsten für denselben schon gewonnen; als aber der päpstliche Legat ebenfalls sehr warm dafür sprach, erklärten die Fürsten offen: „Der schlimmste Türke, gegen den man ausziehen sollte, ist in Italien zu suchen." Im Vorgefühl des nahen Todes verließ Maximilian Augsburg; schon im Januar 1519 verschied er zu Wels, südlich von Linz. Seinen Sarg, die schwarze Truhe, in der die Hosleute des Kaisers Schätze ver- muteten, pflegte er in den letzten Jahren auf allen Reisen mit sich zu führen. In seinem Geburtsorte, Wienerisch — Neustadt, südlich von Wien, liegt er begraben.

14. Neuzeit - S. 53

1913 - Landshut : Hochneder
— 53 — Haupt wachte er über unbestechliche Handhabung des Rechtes und ersetzte die vielen verwirrenden Einzelverordnungen durch ein einheitliches Landrecht, dessen praktische Bestimmungen sich 150 Jahre lang in Kraft erhielten und zur Grundlage der späteren Gesetzbücher in Bayern geworden sind. 5. Maximilian fördert das religiös-sittliche Leben. Als vornehmste Pflicht des Fürstenamtes bezeichnete Maximilian in der Unterweisung an seinen Sohn „die Ehre Gottes, die heilige katholische Religion, das Heil der Seelen seiner von Gott ihm anbefohlenen Untertanen, für die er am jüngsten Tage Rechenschaft zu geben habe, nach allem seinem Verstand und Vermögen zu fördern." Er selbst widmete täglich einige Stunden dem Gebete und hörte, auch wenn er im Felde stand, täglich wenigstens eine Messe. In dem Schlafgemach des Fürsten stand ein geschmücktes Kästchen, dessen Schlüssel er stets bei sich trug. Als man es nach seinem Tode mit Spannung öffnete, fand man Marterinstrumente, Geißeln, Bußgürtel, alles mit deutlichen Spuren häufigen Gebrauchs. An Freitagen und Samstagen verstummte zu Ehren Christi und feiner Mutter die Musik bei Hofe. Auch von den Untertanen forderte er strengste Erfüllung der religiösen Pflichten. Diese wurde durch staatliche Gebote eingeschärft, die Beobachtung ständig überwacht, die Unterlassung streng geahndet. Ii. Wie Maximilian entscheidend in den 30jährigen Krieg eingriff. a) Welche 'Dienste er dem Kaiser leistete. Nachdem Maximilian im Innern Ordnung geschaffen hatte, ergab sich Gelegenheit auch bald in die äußere Politik einzugreifen. Deutschland glich einer riesigen Pulvertonne; irgend ein glühender Funke reichte hin, die in dieser Tonne gebundenen Gewalten, zu entladen. Und der Funke fiel und zündete. In dem benachbarten Donauwörth loderte zuerst die Flamme des Unheils empor und kündigte mit blutigem Scheine das Aufgehen eines Riesenbrandes. Der Fall der Reichsstadt erregte in ganz Europa ungeheueres Aufsehen. Die erschreckten protestantischen Fürsten aber veranlaßte er zur Gründung der Union, der die Liga unter der Leitung des Bayernherzogs gegenübertrat. Der Sieg am Weißen Berge war Maximilians Werk. Er erhielt so Böhmen den Habsburgern und rettete das Kaiserhaus. Tillys Siege bei Wimpfen und Höchst brachen auch am Rhein die pfälzische Macht. Wesentlich durch Maximilians Beihilfe hatte die katholische Sache ferner in Norddeutschland gesiegt und der Kaiser eine Machtstellung errungen, wie er sie nie zuvor besessen hatte. Auch nach dem zugunsten der protestantischen Waffen eingetretenen Umschwung hielt Maximilian treu zum Kaiser und die bayerischen Truppen zeichneten sich im letzten Abschnitt des Krieges durch hervorragende Waffentaten im Elsaß und in Schwaben aus. I

15. Vom Interregnum bis zum Westfälischen Frieden - S. 164

1911 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 164 — wollte bte unumschränkte Herrschaft nicht aus den Hänben geben und sich nicht bloß mit dem kaiserlichen Titel begnügen. Ein Anlaus zu neuen Reichseinrichtungen war genommen; bet aber bte Verwaltuugsbehörbe von Maximilian verweigert würde, blieb bte Durchführung unvollkommen, und Maximilian trug selbst dazu bei, daß das Reformwerk mißlang. Gegen den „gemeinen Pfennig" leistete das Volk passiven Wiberstattb; benn Einzelbefreiungen und Sonberabmachungen ließen Zweifel an der gerechten und gleichmäßigen Erhebung aufkommen. Niemaub war ficher, ob auch der Nachbar zur Steuer herangezogen würde. Dazu suchte der Kaiser die Gelber vorschnell in seine Hänbe zu bekommen, ehe sie eingegangen waren. So war die Gesuubuug der Reichsfinanzen unmöglich. Die Schweizer Eibgenossen verweigerten birekt die Reichssteuer, ebenfo die Unterwerfung unter das Reichskammergericht. Maximilian bekriegte sie zwar mit Hilfe des schwäbischen Buubes, mußte ihnen aber nach verschobenen Nieber-lagen im Frieden zu Basel 1499 ihre Selbstänbigkeit zugestehen, die dann bnrch den Westfälischen Frieden 1648 bestätigt würde. Auch die Wirksamkeit des Reichskammergerichts blieb hinter beit Erwartungen zurück. Maximilian konnte sich nicht recht in den Gebanken sinben, daß das höchste Gericht ihm entrückt und seinem Einfluß entzogen fei. Deshalb fetzte er in seinem Hofrat zu Wien eine Behörbe für Angelegenheiten feiner Erblanbe ein, erweiterte ihn später zum „Reichshvsrat" und zum obersten Regierungskollegium, das die Gerichtsbarkeit über die Reichsunmittelbaren besaß und auch im übrigen dem Reichskammergericht Konkurrenz bereitete. Das Ergebnis des Wormser Reichstages konnte bethet: nicht beliebigen. d) Neue Reformversuche und ihr Ausgang. Verfchiebene Mißerfolge veranlaßten Maximilian auf einem neuen Reichstage zu Augsburg im Jahre 1500 zu größerer Nachgiebigkeit. Er wiberfetzte sich der Einsetzung eines Reichsregiments nicht mehr. Dieses trat nunmehr in Wirksamkeit. In ihm hatte der Kaiser nur brei Vertreter, währeub die Fürsten, Prälaten, Grasen und Städte bereu 18 bahiu entsanbten, was nahezu die Aushebung der kaiserlichen Reichsgewalt bebeutete. An die Stelle des „gemeinen Pfennigs" setzte btefer Reichstag ein allgemeines Reichsaufgebot. Enblich beschäftigte er sich mit der Einteilung Deutschlaubs in Kreise. Aber der Erfolg blieb auch biesmal aus. Maximilian verstanb es, durch rasches Haubeln die Tätigkeit des

16. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 243

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
Bald nach seiner Verheirathnng hatte Maximilian zu den Sbaffen esirn« greifen müssen, um sich den Besitz des burgundischen Reiches gegen den b7axj“' König zu sichern. Bei Guinegate siegte Maximilian mit seinen an en" Truppen; allein Ludwig ruhte nicht und wußte die Niederländer somit Mistrauen gegen Maximilian zu erfüllen, daß die Städte Gent, Brügge und Apern sich einigten, dem Vater beide Kinder raubten und ihm erklärten, er könne nach Marias Tod an der Regierung keinen Antheil mehr haben. Sie schlossen sogar einen Bund mit Ludwig von Frankreich und übergaben diesem die 2jährige Margaretha als künftige Braut des Dauphins, mit einem Heirathsgnte an bnrguudischem Land. Maximilian fand keine Hilfe, da sein Vater gerade in einer schlimmen Fehde mit dem ungarischen Könige Matthias Corvinus den Kürzeren gezogen hatte und seiner Länder beraubt war. Die deutschen Fürsten nahmen sich seiner ebenfalls nicht an. Da griffen die Holländer, die es nicht dulden wollten, daß die 3 genannten Städte sich die Vormundschaft anmaßten, welche dem Vater gebühre, zu den Waffen und zogen unter Maximilians Anführung gegen jene zu Felde. Gent ward erobert, und die aufrührerischen Städte mußten sich wieder unterwerfen (1485). Allein noch einmal gerieth Maximilian in große Noth. Die Bürger von Brügge luden Maximilian ein zur Eröffnung der Ständeverfammlung. Kaum angelangt, ward Maximilian von einer Schaar Aufrührer, an deren Spitze der Schuhmacher Ko Pen oll stand, überfallen und 16 Wochen gefangen gehalten. Aus dieser Haft suchte ihn sein treuer Hofnarr Kunz von der Rosen zu befreien; in einer Mönchskutte schlich er sich ins Gefängnis und erbot sich zu bleiben, wenn Maximilian entfliehe. Allein Maximilian nahm dies Anerbieten nicht an, sondern harrte aus, bis sein Vater mit den deutschen Fürsten die Freilassung seines Sohnes erzwang (1492). Maximilian wurde jetzt als rechtmäßiger Regent der Niederlande angesehen, und Brügge, Gent und Ipern mußten Abbitte thun. Maximilian hatte schon seit 1486 an den Regierungsgeschäften Theil Di-genommen. Als sein Vater gestorben war, begrüßte jedermann den Re-Äs« giernngsantritt des ritterlichen Herrschers mit großen Hoffnungen; aber *aifer« von diesen ging wenig in Erfüllung. Maximilian war zu ungeduldig und unbeständig. Kaum hatte er einen Plan gefaßt,. so war er auch wieder aufgegeben. Drohungen führte er nicht aus; mit Geld konnte er nicht umgehen, oder es fehlte ihm ganz. So war der deutsche Kaiser einer der machtlosesten Fürsten in Europa, welchem niemand gehorchen und niemand steuern wollte.*) Maximilians Machtlosigkeit zeigte sich namentlich in den Kriegen, -rk-nn« und welche er zur Wiedervereinigung Mailands mit dem Reiche f2ax<ä gegen Frankreich führte, in dem sogenannten Schwab enkriege gegen^-n Sötten, *) Maximilian sagte selbst einst: „Der König von Frankreich herrscht über Esel, welche da tragen, was ihnen auferlegt wird; der König von England über Engel, die da tragen, was ihnen geboten wird; der König von Spanien über Menschen, die ihm in allem was Recht ist folgen; nur ich herrsche über Könige; denn meine Fürsten gehorchen nur so viel als ihnen beliebt." 16*

17. Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte - S. 219

1887 - Hannover : Meyer
100. Maximilian I. 219 in Ulm stellte er sich mit einem Beine auf das Turmgeländer des neuen Doms, das andere weit in die Luft hinausstreckend. 2. Auf der Martinswand. Bei Innsbruck in Tirol verkleinerte Maximilian sich einst auf der Gemsjagd derart, daß er sich selbst verloren gab. Indem ihm ein Stein unter den Füßen wegbrach, glitt er auf eine Felsplatte hinab, die über einen schwindelnden Abgrund vorragte. Da stand der Kaiser, vor sich die gähnende Tiefe, hinter sich die steile Felswand , die sogenannte Martinswand. Im Thale, wo man ihn sehen sonnte, sammelte sich wehklagend eine unermeßliche Menschenmenge; ein Priester erhob ihm zum Troste ein Kruzifix; denn Menfchenhülfe schien unmöglich. Zwei Tage und zwei Nächte brachte Maximilian dort oben zu; da gelang es zwei Bergleuten — der Sage nach waren es Engel — ihn zu retten. Unten angelangt, wars sich der Kaiser mit der Menge dankend auf die Kniee; von allen Türmen aber ertönte Freudengeläute durch das Land. Seine Retter belohnte Maximilian kaiserlich, und auf der Spitze der Martinswand ließ er ein fünf Meter hohes Kreuz ausrichten , welches noch heute von der schwindelnden Höhe ins Innthal hinabschaut. 3. Im Turnier zu Worms. In den Waffen war Maximilian Meister. Ans einem Turnier zu Worms erschien ein riesenhafter französischer Ritter und forderte die Deutschen insgesamt heraus, den Zweikampf mit ihm zu bestehen. Keiner mochte es wagen, mit diesem Goliath in die Schranken zu treten. Endlich ritt in glänzender Waffenrüstung und mit geschlossenem Visier ein Ritter vor, und nach kurzem Kampfe flog der übermütige Franzose gar unsanft in den Sand. Als nun der Sieger das Visier öffnete, siehe, da war es der Kaiser selbst, und mit lautem Jubel begrüßte ihn das Volk, welches stolz auf einen solchen Herrscher war. 4. Maximilian im Kriege. Man möchte glauben, dieser kühne, tapfere Kaiser müsse im Kriege besonders erfolgreich gewesen fein; dem war indes nicht so. Die persönliche Tapferkeit allein macht noch keinen Feldherrn; an Besonnenheit aber und Ausdauer fehlte es Maximilian nicht selten. Überdies litt er beständig Mangel an den beiden zum Kriegführen nötigsten Dingen: Geld und Soldaten. Das kam daher, weil die Fürsten ihn so schlecht unterstützten. Der deutsche Kaiser hatte damals im Reiche wenig mehr zu sagen und nicht die Macht, sich Gehorsam zu erzwingen. Deshalb pflegte Maximilian wohl zu sagen: „Der König von Frankreich herrscht über Esel, die alles tragen, was ihnen aufgelegt wird; ich aber herrsche über Könige; denn meine Fürsten gehorchen mir nur so viel, als ihnen beliebt." So mußte denn Maximilian nach langen fruchtlosen Kämpfen den Franzosen Mailand überlassen und es dulden, daß die Schweizer sich fast ganz vom Reiche trennten. Die Türken dagegen, welche schon unter feinem Vater in Österreich eingefallen waren, verjagte er und hielt sie fern. 5. Der ewige Landfriede. Sehr segensreich sind für Deutschland zwei Einrichtungen dieses Kaisers geworden: der ewige Landfriede und

18. Leitfaden der Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 157

1916 - Stuttgart : Bonz
157 Wrttemberg ein Herzogtum wurde, wurde 1) das Fehderecht fr immer aufgehoben und ein ewiger Landfrieden verkndigt. Schon seither hatte man von Zeit zu Zeit fr ein Gebiet einen Land-frieden ausgeschrieben. Es hatte nie viel und lange gentzt. Jetzt sollte er fr immer gelten. In der Tat wurde nun allmhlich das Fehde-Wesen beseitigt. 2) Zur Wahrung des Landfriedens wurde dasmeichs-kammergericht eingesetzt; es hat zur Verhtung von Fehden segens-reich gewirkt und entschied der Streitigkeiten der Reichsstnde; seinen Sitz bekam es spter in Wetzlar. Auch eine erstmalige Reichs-st euer, der gemeine (= allgemeine) Pfennig", wurde damals ein-gefhrt, die freilich sehr unpnktlich bezahlt wurde. Endlich wurde das Reich in 10 Kreise eingeteilt, den sterreichischen, bayrischen, schwbischen, frnkischen, oberrheinischen, kurrheinischen, burguudi-scheu, niederrheinisch-westflischen, nieder- und oberschsischen. Die Schweiz wollte weder das Kammergericht anerkennen noch die Steuer zahlen; deswegen wurde Krieg mit ihr gefhrt, aber es ge-lang nicht, sie zu unterwerfen (1499, s. S. 149). Der Krieg zeigte nur, wie jmmerlich schwach das Reich geworden war. d. Zustnde imreich. 1) Das Knigtum war am Ende des Mittelalters tief gesunken. Der König hatte wenig Macht und war ganz an die Zustimmung der Kurfrsten oder der Reichsstnde gebunden. Der Reichstag, auf dem die Kurfrsten, die Fürsten und die Reichsstdte vertreten waren, kam jetzt alljhrlich znsammen. Das Reich bestand aus einer Menge selbstndiger Staaten (7 Kurfrsten, etwa 80 weltliche und geistliche Fürsten, 66 Reichs-stdte, zahllose kleine Herren mit zum Teil winzigem Gebiet). Namentlich im Sdwesten war eine Menge selbstndiger Grund-Herren. Die Fürsten waren durch ihre Land stnde in hnlicher Weise beschrnkt, wie der Kaiser durch die Reichsstnde. 2) Von den Stnden des Reichs war der Ritterstand lngst im Verfall. Die nackte Not machte die Ritter mitunter zu Raubrittern. Die Lage der Bauern war nicht so gnstig wie im 13 und 14. Jahrhundert. Neuer Grundbesitz war nicht mehr leicht zu bekommen. Die Bauern litten unter den Raubrittern und unter den vielen Fehden, nament-lich den Städte kriegen. Die Fürsten forderten mehr Abgaben und Frondienste. Die Unzufriedenheit der Bauern mit ihrer Lage zeigte sich schon in einzelnen Aufstnden. Die Städte waren in der hchsten Blte. 3) Im Heerwesen nderte sich viel. Man hat Maximilian um seines tapferen, ritterlichen Wesens willen den letzten Ritter genannt. In Wahrheit war die Zeit der Ritterkmpfe vorbei. In den Schweizern zuerst trat wieder ein Fuvolk aus, dem gegenber die Ritterheere unterlagen. An die Stelle der Ritter-Heere traten mehr und mehr Sldnerscharen. Aus ihnen gingen am Ende des Mittelalters unter Maximilians Mitwirkung die Landsknechte hervor. Sie hielten sich bald selbst fr einen von Maximilian gestifteten Orden. Ursprnglich war der lange Spie die Hauptwaffe; in tief aufgestellten Gewalthansen durchbrachen sie den Feind. Nach und nach brachten die Feuerwaffen eine nderung,

19. Mittelalter (und Neuzeit bis 1648) - S. 125

1908 - Münster i.W. : Schöningh
— 125 — müßig in der Stadt zu jedermanns Ärgernis und sind niemand nichts nütz denn den Wirten. Sie sitzen in den Wirtshäusern und schlemmen, bis sie keinen Pfennig mehr haben, laden Gäste, prahlen von großen Streichen, bringen's einander zu auf künftigen Krieg und verführen einer den andern, daß die Welt voll Krieger und Müßiggänger wird. Die anderen, denen die Beute nicht geraten ist, laufen draußen auf der Gart um, das zu deutsch betteln heißt. Bei diesem Saufen, Müßiggang, dieser Pracht und diesen unnützen Händeln dürfen wir uns soviel nicht wundern, daß es teuer ist und kein Geld im Lande. Es ist ein gemein Sprichwort: „Wenn der Dieb nicht wüßt mit dem Diebstahl wohin, so blieb oft Stehlen vermieden." Also, wenn dies Volk nicht wäre, so wären viel seltener Kriege, und müßte oft ein Fürst mit soviel Hundert kriegen als jetzt mit Tausend, und er würde doch mehr ausrichten. 87. Kaiser Maximilian, „der letzte Ritter". Aus I. Grünbeck, Hist. Friderici Iii. et Maximilian! I. (Erler Iii, S. 534 fs.). Den Jagden und der Vogelbeize jeder Art war er Maximilian) von Jugend auf so ergeben, daß er, sobald er sich an Geist oder Körper bedrückt fühlte, sogleich ein Roß bestieg und mit Beize oder Jagd den ganzen Tag oft ohne Speise und Trank verbrachte. Häufig lag er während der größten Hitze oder der heftigsten Kälte der Jagd nach Vögeln oder Wild ob, so daß sich seine Jäger und das andere Gefolge aus Überdruß heimlich in den Schenken verbargen. Führte ihm der Zufall ein Wild in den Weg oder wurde es ihm von den Treibern entgegengetrieben, so ging er ihm zuerst und ganz allein mit Speer und Weidmesser entgegen, während es streng verboten war, das Tier mit dem Pfeile zu treffen. Oft machten ihm die ©einigen deshalb Vorwürfe. Von dem Besteigen unzugänglicher Felsen, auf die er wegen der Gemfen empor-kletterte, konnte er nicht abgeschreckt werden. An abschüssigen Felsen, die zehn Stadien tief ins Tal abstürzen, stieg er mit nur einem oder höchstens zivei Begleitern einen saunt zwei Fuß breiten Pfad hinab und stieß seinen Jägerspieß dem ihn entgegentretenden Tiere in den Leib. In dieser Art der Verwegenheit übertraf er alle seine Höflinge und er übte sie ungefähr im neunundvierzigsten Jahre seines Lebens so aus, daß er auf einer Jagd dreihundert oder sechshundert Gemsen erlegte. Aber auch auf Speerkämpfe hat er von Jugend auf den größten Eifer verwendet, und er ging so geschickt mit der Lanze um, daß er weder unter seinen Höflingen noch unter den Fremden seinesgleichen fand. Er pflegte in jeder Art der Bewaffnung, der Gewänder und des Schmuckes mit ungeheuer langer Lanze nicht nur Fürsten und Edlen, sondern auch Kriegern niedern Ranges, die in jeder Kriegslist erfahren waren, entgegenzutreten. Bisweilen waren nur fein Haupt, feine Ober- und Unter-schenke! mit Eisen bedeckt. Ohne Brustharnisch, den ehernen Schild vor sich, so jagte er in raschem Lause einem andern, vom Kops bis zum Fuß.

20. Bayerische Geschichte für Mittelschulen - S. 219

1893 - München : Pohl
219 Hebung des alten Wahlgesetzes und Einfhrung eines neuen auf freiheitlicher Grundlage; Verantwortlichkeit der Minister; Erweiterung der stndischen Besugunse durch das Recht der Initiative. So ward Maximilian, was er sein wollte; in Wahrheit ein konstitutioneller König, und blieb es auch. Dies bewies er durch alle seine Regierungshandlungen, besonders in einem 1858 zwischen der Staattzregierung und den Kammern entstandenen Konflikte, welchen er mit den Worten: Ich will Frieden haben mit meinem Volke!" durch einen Personenwechsel im Ministerium lste. Und ein Friede herrschte in Bayern dauernd zwischen König und Volk, wie er noch selten einem Staate beschert ward. Maximilians landesvterliche Frsorge erstreckte sich in hohem reibe auch aus die materiellen Interessen und die uere Wohlfahrt seines Landes. Neue Vollzugsvorschriften zum Gewerbegesetz suchten die zeiweme Entwickelung der Industrie und des Gewerbcstandes zu frdern und den bergang zur unausbleiblichen Gewerbefreihelt zu erleichtern. Die Erffnung der ersten deutschen Industrie-ausstellung im Glaspalaste zu Mnchen 1854 und die Bildung von L o k a l-G e w e r b e v e r e i n e n sollten zur materiellen und geistigen Hebung des Handwerkerstandes beitragen. Als vermittelnde Organe zwischen der Regierung und dem Jndnstriestande wurden Gewerbe-kammern, sowie Gewerbe- und Fabrikrte errichtet. Die Erffnung neuer Bahnlinien, Herstellung eines Telegraphen-netzes, Ausdehnung der Postverbindungen, der Verkehrsan-stalten berhaupt, Einfhrung von Handelskammern und Handelsrten, dann der allgemeinen deutschen Wechsel-ordnung (vom 28. November 1848) und des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (vom 10. November 1861), Errichtung eines Handelsappellationsgerichtes fr Bayern in Nrnberg (1862) wirkten in hohem Grade frderlich auf Belebung des Handels und Verkehrs. v Fr die Landwirtschaft ward manche wohlthtige Verordnung erlassen; das Wichtigste fr ihre Frderung aber geschah durch die Auf-Hebung, Fixierung und Ablsung der Grundlasten mit-tels Gesetz vom 4. Juni 1848, welches Grund und Boden frei und den zinsbaren Grundholden zum freien Gutsbesitzer machte. Eine geordnete Finanzverwaltung ermglichte die Auf-Hebung des verderblichen Lotto (1861) und die Mehrung des Auf-wandes fr die gesteigerten Forderungen aller Staatszwecke, ohne da eine Erhhung der Steuern eintrat. Durch die tatschliche Durchfhrung der vollstndigen Gleich-stellung und Gleichberechtigung der drei anerkannten Konfessionen wurden alle konfessionellen Beschwerden und kirchlichen Reibungen vom Lande fern gehalten. Um die geistigen Krfte und den wissenschaftlichen Sinn des Volkes zu wecken, zu erhalten und auszubilden, wendete Maximilian der Fr dernng der Wissenschaft wahrhaft frstliche Gunst zu. Er zog ausgezeichnete Gelehrte nach Bayern und lebte selbst mit den her-vorragendsten Vertretern der Wissenschaft und Kunst in unmittel-barem, freundschaftlichem Verkehr.