Anfrage in Hauptansicht öffnen

Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument

Basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

Sortiert nach: Ähnlichkeit zu Dokument

1. Geschichte des Altertums - S. 221

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 35, 2. Die Dccemvirn. Appius Claudius. Virginias Tod. 221 lumnia und begaben sich dann in langem Zuge vor die Stadt in das Lager der Feinde. Als Coriolanus vernahm, daß seine Mutter, seine Gemahlin und seine Kinder an der Spitze dieser unerwarteten Gesandtschaft ständen, eilte er seiner ehrwürdigen Mutter mit ausgebreiteten Armen entgegen. Aber diese wehrte den entarteten Sohn ab und sprach: „Erst laß mich wissen, ob ich zum Feinde oder zum Sohne komme. Mußte mein Alter den Jammer erleben, Dich als Feind des Vaterlandes zu erblicken? Wollte Dir nicht einfallen, als Du gegen Rom zogest, daß da Deine Götter, Dein Haus, Deine Mutter, Deine Frau und Deine Kinder sind? Hätte ich keinen Sohn, dann wäre Rom jetzt nicht bedrängt, und ich hätte frei im freien Vaterland das Ende meiner Tage kommen sehen!" Diese Worte, der Anblick seiner Familie und das Schluchzen der römischen Matronen erweichten seinen Sinn. Mit dem Ausrufe: „Mutter, Rom hast Du gerettet, aber Deinen Sohn hast Du verloren!" bewilligte Coriolan seiner Vaterstadt 490 den Frieden und führte das Heer der Volsker zurück. Wie die Sage berichtet, soll dieses seinen wortbrüchigen Führer gesteinigt haben. Eine andere Sage läßt ihn als Verbannten ein hohes Alter in der freudenlosen Fremde erreichen. Die Kämpfe zwischen den Patriziern und Plebejern dauerten fort. Als Spurius Cassius zum dritten male zum Konsul gewählt worden war, machte er den Vorschlag, die Plebejer an der Nutznießung des eroberten Landes teilnehmen zu lassen. Die Volksversammlung nahm den Vorschlag mit Freuden an; allein nach Ablauf seines Amtsjahres 486 warf man dem Volksfreunde vora er strebe nach der Königsherrschaft. Er wurde deshalb zum Tode verurteilt und vom tarpejischen Felsen hinabgestürzt, sein Haus geschleift. Die Ackerverteilung kam nicht zur Ausführung, und als 13 Jahre später ein Volkstribun hiergegen Klage führte, fand man ihn am andern Morgen tot in seinem Hause. 2. Die Decemvirn. Appius Claudius. Virginias Tod. Nachdem die Plebejer es 472 durchgesetzt hatten, daß auch die Tribunen in der Volksversammlung Gesetzesvorschläge machen durften, machte sich das Bedürfnis nach geschriebenen Gesetzen geltend. Bisher hatten nämlich Herkommen und Gewohnheit gegolten, aber manche Streitfrage war von der Willkür der Patrizier ungerecht entschieden worden. Als jedoch der Volkstribun Terentilius Harsa 462 beantragte, man solle Gesetze aufzeichnen, durch welche die Staatsgewalt der Konsuln genau bestimmt werde, erschienen die jungen

Ähnliche Ergebnisse

Ähnliche Dokumente basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

1. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 73

1854 - Saalfeld : Riese
73 Hi. Die Zehenmanner (Decemviri). Die Plebejer er- langen gleiche Rechte (366 v. Chr.). Unter diesem fortwährenden innern Kämpfen und Streben nach Ord- nung, Einheit und Freiheit war Rom oft unglücklich im Kriege mit seinen Nachbarn (den Volskern, Aequern und Vejentern), ja, mehr als einmal dem Untergänge nahe. Die Plebejer benutzten klüglich diese Umstände, um den Patriziern Vorrechte abzudringen. Indessen sahen die Patrioten von beiden Seiten ein, das; Rom nicht groß werden könnte, wenn beide Stände wie zwei Völker von einander feindselig geschieden blieben. Die Zugeständnisse folgten aber nur langsam. Um den Plebejern ihre errungenen Rechte zu sichern und sie gegen jegliche Willkühr der patrizischen Richter zu schützen, welche ohne geschriebene Gesetze nur nach dem Herkommen und nach dem Gutdünken entschieden, verlangte der Tribun Terentius Arsa geschrie- bene Gesetze. Die Patrizier wandten alle Mittel an und stürzten Rom in Kriegsgefahren, um nur dieser Forderung auszuweichen. Aber selcht der strenge Konsul und gewaltige Dictator Lucius Ouinctius Ci nein na- tu s, ein wahrhaft großer Character, der selbst auf seinen vier Morgen Landes hinter dem Pfluge den patrizischen Stolz nicht verlor und das Vater- land zweimal rettete, konnte nur einen Augenblick das gesammte Volk fort- reißen. Die Forderung geschriebener Gesetze machte sich von Neuem geltend, und endlich willigte der Senat ein, daß eine Gesandtschaft nach Griechenland abging (453), welche die dortigen Gesetze, vorzüglich die Solonischen, kennen lernen und das für Rom Passende daraus entnehmen sollte. Nach ihrer Rückkehr wurde ein Ausschuß von zehn Patriziern ernannt, welche, mit dicta- torischer Gewalt ausgestattet, das neue Grundgesetz geben sollten (45 l). An der Spitze derselben stand der herrschsüchtige und gewaltsame Appius Claudius. Während einer zweijährigen, anfangs kraftvollen und gerechten Verwaltung brachten die Decemvirn die berühmten Gesetze der zwölf Tafeln zu Stande, welche nach ihrer Billigung von der gesammten Volksgemeinde in Metall gegraben und auf dem Forum aufgestellt wurden (449). Man verlängerte das Amt der Zehenmänner, und Appius Claudius, der sich mit neuen Amtsgehülfen umgeben hatte, zog jetzt die Larve ab, sing an das Volk zu tyrannisiren, und die Zehenmänner machten Miene, die einmal ge- kostete Gewalt für immer zu behalten. Besonders gegen Plebejer verübte man frevelhaften Uebermuth, ließ den tapfern lind beliebten Krieger, Sic- cius Dentatus, aus dem Wege räumen, und Appius Claudius entehrte die schöne Virginia. Da brach der lange verhaltene Ingrimm los, und Lucius Virginius, welcher als Hauptmann beim Heere stand, als er die Schmach vernahm, welche der Decemvir seiner Tochter angethan, eilte sofort nach Rom, erdolchte die geschändete Virginia und führte das entrü- stete Heer nach Rom. Die Zehenmänner mußten abdanken, es wurden wie- der Consuln und Tribunen ernannt und den Plebejern neue Freiheiten gege- den. Appius Claudius gab sich im Kerker den Tod. Noch durch ein Zwölftafelgesetz waren die Heirathen zwischen Patriziern und Plebejern verboten. Aber schon 445 v. Chr. setzte der Tribun Canu- lejus die Abschaffung dieses Verbotes durch. Sofort stellten die Tribunen die neue Forderung, daß auch Plebejer zum Consulat gelangen sollten; allein es dauerte noch achtzig Jahre, bis der erste Plebejer, Lucius Sextius,

2. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 140

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
wische Volk in so großartiger Weise, daß wir die Ueber teste noch jetzt bewundern. Die Etrusker sind «hne Zweifel die ersten Lehrmeister der Römer im Gewölbebau gewesen, welcher bei keinem andern Volke der alten Welt sich vorfindet. Diesen Kloaken, wandten sie bei der Errichtung der ungeheuren Kloaken an, welche dazu bestimmt waren, die unterirdischen Quellen der römischen Tiefen, soiyie der stehenden Wasser und Moräste im Forum aus der Stadt in die Tiber zu leiten, und die sich unter der Erde in vielen Armen durch die ganze Stadt verzweigten. Die Bogen, welche die Straßen und Gebäude über ihnen stützten, waren so hoch und breit, daß ein mit Heu beladener Wagen durchgehen konnte. Die Anfänge des Kloakenbaus fallen in die Zeit der Könige, zu verschiedenen Zeiten aber traten in Folge der wachsenden Heerstraßen Größe der (Stadt Erweiterungen hinzu. Eben so bedeutend waren die Heerftrasrcn, unter denen die via Appia, die „Königin der Straßen", hervorragte. Siewar 312 v. Ehr. durch den Patrizier Appius Claudius von Rom nach Eapua und später bis nach Brnndusium geführt worden. Ihre Unterlage bestand aus behauenen, genau zusammengefügten Steinen, welche einen sehr festen Quaderdamm bildeten. Dieser war entweder mit Kies überschüttet oder, namentlich der Fahrdamm, mit Polygonen Blöcken eines harten Steines, meist Basalt, gepflastert. Waren erhöhte Seitenwege für Fußgänger vorhanden, so pflegte man den weichen Tuffstein dazu zu verwenden. Die Straßen waren in Abständen von 1000 Schritten mit Meilenzeigern, nicht selten auch mit Ruheplätzen für müde Wanderer und mit Steinen versehen, welche den Reitern das Aufsitzen erleichterten. Nych jetzt ist dieselbe an verschiedenen Orten vorhanden, wie überhaupt die römischen Landstraßen im allgemeinen häufig erhalten sind. Diese führen Namen entweder nach ihren Erbauern oder nach den Orten, zu welchen sie die Reifenden brachten. Ein anderes großes Bauwerk, welches Appius Claudius zuerst ausführte, war die von ihm nur unterirdisch angelegte Wasser-^ unv leitunv). Diese und namentlich die späteren, großentheils überirdischen Wasserlei-'4 uc u tun gen, welche mit ungeheuren Kosten erbaut und viele Meilen weit durch Felsen, Gebirge und über Thäler geführt wurden, versahen Rom mit dem nöthigen Trinkwasser. Sie wurden über der Erde durch steinerne Bogengewölbe getragen, welche z. B. bei den vereinigten Leitungen des Kaisers Claudius an einigen Stellen eine Höhe von 109 Fuß erreichen. Den Verfall Allein mit dem Ende des zweiten punischen Kriegelsank, während Roms politische Rom" ®r®&e ihren Höhepunkt erreichte, der sittliche Halt seiner Bürger immer mehr. Durch 2 "puiu"*m dicklichen Siege der römischen Heere strömten unermeßliche Reichthümer nach Rom, Krieg/" welches seitdem ein verändertes Ansehen erhielt. Reiche Leute verschönerten es durch Säulengänge, Statuen, prachtvolle in griechischem Geschmack aufgeführte Tempel, Theater, Eireus, Triumphpforten. Auch die Privatwohnungen wurden prachtvoll aufgeführt. Während früher das römische Haus den Fremden durch seine Einfachheit im Innern und Aenßern überrascht hatte (es hatte keine Fenster nach der Straße, nur ein Stockwerk, weiß getünchte Zimmer, welche um den Hof lagen), machten jetzt die Prachtgebäude der Reichen allgemeines Aussehen, weil sic auffallend gegen die einstöckigen Häuser der ärmeren Bürger abstachen. Seitdem zierten die römischen Paläste hohe, geräumige Säulenhalle», schön bemalte Zimmer, kunstvoll gearbeitete Statuen. Mosaikböden und Fr es ko gemälde schmückten die Speise-, Bibliothek- und Empsangfäle. Das Gold floß meistens in die Hände der höhern Beamten und Ritter, welche durch ihre Verwaltung der Provinzen oder durch gepachtete Zölle, Geldanleihen und Erpressungen sich zu bereichern wußten; deshalb sah das arm

3. Die Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung - S. 73

1858 - Leipzig : Engelmann
C. Das Rom erreich. 73 tragene Geschäft; und ihre Gesetze fanden am Ende des Jahres bei der Volks- versammlung solchen Beifall, daß man zur gänzlichen Vollendung des Werks auch für das zweite Jahr das Deeemvirat bestehen ließ. Aber jetzt miß- brauchten die patrizischen Zehnmänner ihre unumschränkte Macht zu Handlun- gen der Willkür und Gewaltthat. Sie wütheten mit Kerker, Geldbuße, Bann und Henkerbeil gegen ihre plebejischen Widersacher, ließen, als ein Krieg mit den Aequern und Volskern ausbrach, einen alten Plebejerhelden im Felve ermor- den und führten, nachdem ihr zweites Jahr verflossen und die Abfassung der Zwölstafelgesetze vollendet war, eigenmächtig ihr Amt fort. Da brachte die lü- sterne Frevelthat des adelsstolzen Appius Claudius, des angesehensten unter den Decemvirn, die allgemeine Unzufriedenheit zum Ausbruch. Dieser trug näm- lich Verlangen nach der schönen Virginia, Tochter eines Plebejerführers und Braut eines andern. Um zu ihrem Besitz zu kommen, beredete er einen seiner Untergebenen, die Jungfrau für seine entlaufene Sclavin zu erklären und vor des Decemvirs Richterstuhl als Eigenthum anzusprechen. Vor einer großen Menschenmenge hörte Appius Claudius auf dem Forum die Klage an; kaum aber hatte sein Richterspruch die Virginia dem Kläger überantwortet, als der Vater hinzueilte und ihr ein Messer ins Herz stieß. Erstarrt über die unerhörte That, umstand noch das Volk die Leiche der schönen Jungfrau, als das plebe- jische Heer unter seinen Tribunen in die Stadt einzog, sich auf dem Aventinus lagerte und mit Drohen die Entfernung der Decemvirn und die Rückführung der alten Ordnung verlangte. Beides geschah. Appius Claudius tödtete sich selbst im Kerker; ein anderer wurde hingerichtet; die übrigen büßten ihre Fre- velthaten mit ewiger Verbannung. Die Zwölstafelgesetze blieben jedoch in Wirksamkeit und wurden die Grundlage des römischen Rechts. §. 104. 3. Bald darauf erlangten die Plebejer auch das Zugeständniß, daß beide Stände gültige Ehen mit einander eingehen dürften, ohne Ver- lust der Standesrechte für die Kinder; und zuletzt sprachen sie auch die Theilnahm e am C onsulat an. Aber dieser Anmuthung widerstanden die Patrizier aus allen Kräften und als endlich die Plebejer die Aushebung für den Kriegsdienst hinderten, erklärten sie, daß sie lieber gar keine Consuln mehr haben, als in die Zulassung der Plebejer willigen wollten. Hierauf ver- einigte man sich dahin, daß von jedem der beiden Stände jährlich drei oder vier Militärtribunen (Kriegsobersten) mit consularischer Gewalt als Heerführer und oberste Beamten gewählt werden sollten. Diese Einrichtung bestand gegen hundert Jahre. Doch geschah es bisweilen, daß die Patrizier die Oberhand erlangten, dann wurden einige Jahre lang wieder Consuln gewählt oder man ließ die plebejischen Militärtribunen bei Seite. Als Ersatz für den Verlust errichteten die Patrizier das Amt der Censoren. Diese, zwei an Zahl, hatten die Führung der Verzeichnisse, worin alle Römer nach Ver- mögen und Rang als Senatoren, Ritter und Bürger aufgesührt waren, leiteten den Bau der Tempel, Straßen und Brücken und führten eine sitten- richterliche Aufsicht, wobei sie moralische Vergehungen und Handlungen „wider Ziemlichkeit und öffentliches Wohl" mit Entziehung der staatsbürgerli- chen oder Standesrechte bestraften. c) Roms Einnahme durch die Gallier (889) und die Gesetze des Licinius Stolo (300). §• 105. Während dieser innern Kämpfe fochten die römischen Heere sieg- reich gegen die Feinde. Durch die Einrichtung, daß während des Kriegs die

4. Alte Geschichte - S. 115

1859 - Leipzig : Fleischer
115 hätte, wenn nicht zwei Verbrechen, welche sie sich zu Schulden kommen ließen, 449 sie gestürzt hätten. Es war nämlich wieder ein Krieg mit einigen benachbarten Völkern (den Aequern und Sabinern) ausgebrochen, und einige der Zehnmänner waren im Lager, während die andern in Rom regierten. Die im Lager suchten hier gelegentlich diejenigen Römer auf die Seite zu schassen, die ihnen gefährlich dünkten. Keiner hatte dreister über ihr tyrannisches Verfahren gesprochen, als Siccius Dentatus, ein allgemein geachteter Plebejer. Er hatte in 120 Ge- fechten seine Tapferkeit bewährt, war mit ehrenvollen Narben bedeckt und bis zum Range eines Centurio hinaufgestiegen. Diesen Mann schickten sie mit einem Haufen zum Meuchelmord gedungener Soldaten aus. Als diese mit ihm in einen Hohlweg kamen, stürzten sie über ihn her, und nachdem er mehrere von ihnen niedergehauen hatte, ermordeten sie ihn und gaben dann vor, sie wären von Feinden überfallen, und dabei ihr braver Hauptmann getödtet worden. Das Heer beklagte den Verlust des wackern Mannes; aber die That wurde bald ruchbar; Jeder bezeichnete die Zehnmänner als Mörder des Siccius. Eine andere Schandthat war noch empörender. Appius Claudius hatte die sechzehnjährige Virginia, Tochter eines geachteten Plebejers, des Virginius, gesehen, und begehrte sie zu besitzen. Aber sie war bereits mit einem jungen und angesehenen Plebejer, Jcilius, verlobt, und Appius wurde also zurückgewiesen. Dies war dem stolzen Appius unerträglich, und er verabredete daher mit einem nichtswürdigen Wrenschen, Namens Claudius, einen Plan, sie zu entführen. Claudius mußte sie, als sie einst über die Straße ging, vor den Richterstuhl des Appius führen, und vorgeben, daß sie die Tochter einer seiner Sclavinnen, und als Kind ihm vom Virginius geraubt sei. Alle Umstehende bedauerten das arme verlassene Mädchen; denn der Vater war im Lager; aber Niemand wagte sie zu retten, aus Furcht vor den umstehenden Lictoren. Da kam Jcilius herbeigestürzt, und bewirkte wenigstens, daß sie für den Augenblick losgegeben, und eine neue Untersuchung für den folgenden Tag angesetzt wurde. „Ist aber Virginius morgen nicht zur Stelle," setzte Appius hinzu, „so fällt sie dem Claudius anheim; dafür werden schon die Gerichtsdiener sorgen" Er schickte aber einen Boten in's Lager, und ließ den andern Zehnmännern sagen, dem Virginius keinen Urlaub zu gestatten. Aber als dieser Bote hinauskam, war Virginius bereits auf dem Wege nach der Stadt; denn die Brüder des Jcilius waren schneller gewesen, und hatten ihm den Vorgang gemeldet. Am andern Tage erschienen Virginius, seine Tochter, ihr Verlobter und eine Menge Volks auf dem Markte vor dem Richterstuhl des Appius, der von zahlreichen Gerichtsdienern umgeben war. Ohne auf den durch Zeugen verstärkten Beweis des Virginius, daß seine Tochter kein untergeschobenes Kind sei, zu achten, sprach er sie dem Claudius zu, und die Gerichtsdiemr trieben das dichtgedrängte Volk aus einander. Da der Vater nun sah, daß er sein Kind den Händen des Appius nicht mehr entreißen könnte, faßte er einen schnellen Entschluß. Er bat um die Erlaubniß, mit ihr noch einige Worte insgeheim zu sprechen, führte sie seitwärts, wo Fleischerbänke standen, ergriff plötzlich ein Fleischermesser, und stach es der Tochter durchs Herz, indem er sprach: „Sieh, mein liebes Kind, dies ist das einzige Mittel, deine Ehre und Freiheit zu retten." Die Tochter sank todt zu Boden, Virginius aber hob das blutige Messer in die Höhe, und rief 8*

5. Erzählungen aus der Sagenwelt des klassischen Altertums und aus der ältesten Geschichte der Griechen und Römer - S. 62

1913 - Leipzig : Teubner
62 D. Aus der sagenhaften Vorgeschichte der Römer a) Krieg mit Beji. zähligen Treffen tapfer mitgestritten. Über vierzig Narben hatte er in ehrenvollen Kämpfen erworben und viele Ehrenzeichen errungen. Als die Tat ruchbar wurde, bemächtigte sich große Erbitterung des ganzen Volkes, aber noch wagte niemand öffentlich gegen den furchtbaren Appius Claudius aufzutreten. Dessen Übermut aber kannte mit der Zeit gar keine Grenzen mehr. Eines Tages ließ er die junge, schöne V e r g i n i a, die Tochter eines freien Mannes, auf offenem Markte festnehmen. Sie gefiel ihm, und er erklärte sie zu seiner Sklavin. Deshalb hatte er einen seiner Pächter zu der Aussage bewogen, Verginia sei gar nicht die Tochter des Ver-ginins, sondern das Kind einer seiner früheren Sklavinnen, folglich gehöre sie ihm als sein Eigentum. Da Verginins auf das entschiedenste widersprach, wurde beschlossen, die Sache am nächsten Tag in einer Gerichtssitzung auf offenem Markt zu untersuchen. Hier war aber Appius Claudius selbst oberster Richter, und er erklärte, der Pächter habe recht und könne die Verginia gleich mit nach Haufe nehmen. Verginius fügte sich scheinbar dem Richterspruch, bat aber, ferner Tochter noch ein paar Worte zum Abschied sagen zu dürfen. Er führte sie etwas beiseite, dorthin, wo die Fleischbänke der Schlächter waren, nahm schnell ein Messer und stieß es ferner Tochter in die Brust, mit den Worten: „Kind, dies einzige Mittel blieb mir, deine Freiheit zu retten." Dann erhob er das blutige Messer drohend gegen Appius Claudius und rief: „Auf dich und dein Haupt lade ich den Fluch dieses Blutes." Jetzt aber brach der lang verhaltene Grimm des Volkes los, und fast wäre Appius Claudius noch auf dem Markt in Stücke gerissen worden. Durch Steinwürfe schwer verwundet, erreichte er nur mit Mühe sein Haus. Später wurde er auf die Anklage des Virginius verurteilt und ins Gefängnis geworfen, wo er sich selbst tötete. Die Römer aber beseitigten die Gewaltherrschaft der Zehnmänner und fetzten Konsuln und Tribunen wieder ein. 5. Aus späteren Kriegen. Unter allen Nachbarstädten Roms war die mächtigste und feindlichste Veji, der südliche Vorort des berühmten etruskischen Volkes (s. S. 60). Nur zwei Meilen weit entfernt lag nördlich vom Tiber auf steilem Berge die große und wohlbefestigte Stadt, die an Volksmenge und Reichtum Rom kaum nachstand. Siebenmal sollten, so klagten die Römer, die Vejenter feierlich beschworene Verträge gebrochen haben. Endlich beschloß der römische Senat, der ununterbrochenen und fruchtlosen Grenzfehden müde — es war etwa 400 Jahre vor Christo —,

6. Geschichte der Griechen und Römer bis zur Zeit Christi - S. 62

1912 - Leipzig [u.a.] : Teubner
62 D. Aus der sagenhaften Vorgeschichte der Römer a) Krieg mit Veji. zähligen Treffen tapfer mitgestritten. Über vierzig Narben hatte er in ehrenvollen Kämpfen erworben und viele Ehrenzeichen errungen. Als die Tat ruchbar wurde, bemächtigte sich große Erbitterung des ganzen Volkes, aber noch wagte niemand öffentlich gegen den furchtbaren Appins Claudius aufzutreten. Dessen Übermut aber kannte mit der Zeit gar keine Grenzen mehr. Eines Tages ließ er die junge, schöne V e r g i n i a, die Tochter eines freien Mannes, auf offenem Markte festnehmen. Sie gefiel ihm, und er erklärte sie zu seiner Sklavin. Deshalb hatte er einen seiner Pächter zu der Aussage bewogen, Verginia sei gar nicht die Tochter des Ver-ginius, sondern das Kind einer seiner früheren Sklavinnen, folglich gehöre sie ihm als sein Eigentum. Da Vergiuius auf das entschiedenste widersprach, wurde beschlossen, die Sache am nächsten Tag in einer Gerichtssitzung auf offenem Markt zu untersuchen. Hier war aber Ap-pius Claudius selbst oberster Richter, und er erklärte, der Pächter habe recht und könne die Verginia gleich mit nach Hause nehmen. Verginius fügte sich scheinbar dem Richterspruch, bat aber, seiner Tochter noch ein paar Worte zum Abschied sagen zu dürfen. Er führte jte etwas beiseite, dorthin, wo die Fleischbänke der Schlächter waren, nahm schnell ein Messer und stieß es seiner Tochter in die Brust, mit den Worten: „Kind, dies einzige Mittel blieb mir, deine Freiheit zu retten." Dann erhob er das blutige Messer drohend gegen Appius Claudius und rief: „Stuf dich und dein Haupt lade ich den Fluch dieses Blutes." Jetzt aber brach der laug verhaltene Grimm des Volkes los, und fast wäre Appius Claudius noch auf dem Markt in Stücke gerissen worden. Durch Steinwürfe schwer verwundet, erreichte er nur mit Mühe fein Haus. Später wurde er auf die Anklage des Virginias verurteilt und ins Gefängnis geworfen, wo er sich selbst tötete. Die Römer aber beseitigten die Gewaltherrschaft der Zehnmänner und fetzten Konsuln und Tribunen wieber ein. 5. Aus späteren Kriegen. Unter allen Nachbarstäbten Roms war die mächtigste und feind-lichste Veji, der [übliche Vorort des berühmten etruskischen Volkes (f. S. 60). Nur zwei Meilen weit entfernt lag nörblich vom Tiber auf steilem Berge die große und wohlbefestigte Stadt, die an Volksmenge und Reichtum Rom kaum nachstanb. Siebenmal sollten, so klagten die Römer, die Vejenter feierlich beschworene Verträge gebrochen haben. Endlich beschloß der römische Senat, der ununterbrochenen und fruchtlosen Grenzfehden müde — es war etwa 400 Jahre vor Christo —,

7. Geschichte des Alterthums - S. 240

1861 - Leipzig : Brandstetter
240 Rechtsformen nach Willkühr diejenigen, welche ihm im Wege standen, an Gut, Leib und Leben bestrafen ließ. Rom schien zu jener Zeit zehn Kö- nige zu besitzen, deren ein Jeder sich die ganze königliche Gewalt anzu- maßen trachtete, Jeder die Ehre der zwölf Liktoren mit Ruthen und Beil für sich in Anspruch nahm, so daß im Ganzen einhundert zwanzig solcher königlicher Boten in der Stadt ihres Amtes warteten. Jede Ungerechtig- keit war den allmächtigen Decemvirn gestattet, die ihrerseits nun auch die Uebergriffe ihrer Standesgenossen nicht nur duldeten, sondern begünstigten, um ihrer eigenen Macht sicher zu sein. Die Zeiten des letzten Tarqui- nius schienen zurückzukehren und sein klägliches Ende ward von den über- müthigen Machthabern nicht als Mahnung erkannt. Ein beliebtes Auskunftsmittel des Claudius war es, diejenigen Bür- ger, welche er wegen ihrer Gesinnung und wegen ihres Einflusses zu fürchten hatte, bei feindlichen Ueberfällen an den gefährlichsten Stellen ab- sichtlich dem Untergange entgegen zu senden. Auf diese Weise ward einer der edelsten und volksfrcundlichsten Patricier, Siccius Dentatus, be- seitigt, welchen Claudius auf einem Streifzuge sogar durch seine eigenen Leute ermorden ließ. Wurde auf solche Weise das Heer durch die Frevelthaten jenes rohen Patriciers beunruhigt, so war dies nicht weniger in Rom der Fall, wo, wie unter den Tarquiniern, die Familienehre, der häusliche Heerd nicht mehr sicher war vor Gewaltthat und Beschimpfung. — Ein Frevel, ähn- lich wie der, durch welchen Septus Tarquinius einst der Lucretia den Tod brachte und zur Vertreibung seiner Familie und Aufhebung der Königs- würde Veranlassung gab, machte das Maaß voll und befreite Rom von der verhaßten Zwingherrschaft. Um sich einer schönen Jungfrau, der Vir- ginia, Tochter eines angesehenen Plebejerführers und Verlobte des Volks- tribuns Jcilius, zu bemächtigen, beredete der Decemvir einen seiner Klienten, das Mädchen für eine ihm zugehörige entlaufene Sklavin aus- zugeben und gerichtlich zurückzufordern. Als Claudius in öffentlicher Gerichtssitzung das Urtheil sprach, welches die edle Jungfrau in seine Ge- walt bringen sollte, ergriff der indeß aus dem Lager herbeigerufene Vater ein Messer aus einer in der Nähe befindlichen Fleischerbude und stieß es seiner Tochter in's Herz mit den Worten: „Nur so kann ich, liebes Kind, dir deine Ehre und Freiheit retten!" Der Aufruhr des Volkes brach jetzt unwiderstehlich los. Erschrocken wichen die Gerichtsdiener zurück; die Beile wurden ihren Händen entrissen, die Ruthenbündel in Stücken zerbrochen. Appius Claudius, der vergeblich zu sprechen versuchte, verhüllte das Haupt und entfloh aus der Versammlung. Draußen aber vor den Thoren ver- ließ das Heer seine Führer und lagerte sich zum zweiten Male auf dem Heiligen Berge in entschlossener Haltung, bereit, gegen die Stadt anzu- rücken. Jetzt beschloß der Senat die Aussöhnung um jeden Preis zu erringen. Wie einst Menenius Agrippa, so wurden jetzt die bei dem

8. Geschichte des Altertums - S. 282

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
282 Das Altertum. Die Rmer. Demtigung veranlate die latinischen Bundes st dte, die Vorherrschaft desselben abzuwerfen. Auch in diesem Kampfe scheint die geschwchte Stadt unterlegen zu sein, obwohl in der berlieferung die Schlacht am kleinen See Regillus unweit Tusculum (496?), in welcher sich die beiden feindlichen Heer-fhret nach Heroenweise im Zweikampfe gemessen haben sollen, zu Gunsten der Rmer endet. Die Sage lt gerade in dieser Zeit der Bedrngnis erst einen Diktator, einen Heermeister (magister populi) mit unbeschrnktem Oberbefehl auf 6 Monate, aufstellen und nennt als ersten den I. Larcius Flavus. Als die Etrusker dem Syrakusaner Hieron bei Cum (474) erlegen waren, hob sich wieder Roms Macht. Aber es ist zunchst nicht mehr Vorort des latinischen Stdtebundes, sondern steht auf dem Boden der Gleichberechtigung, wie sie sich in conubium, Festgemeinschaft, Erwerbs- und Handelsfreiheit kundgiebt, mit den Bundesgenossen zu gegenseitigem Schutz und Trutz zusammen. In den zahlreichen Fehden mit den brigen kleinern Nach-barn, den quern, Volskern u. a., handelte es sich mehr um Raub und Verwstung als um Obmacht; aber allmhlich gewann Rom doch im Bunde mit den Latinern und den Hernikern die Herrschaft der diese. Die in die erste Zeit verlegte Einwanderung eines vornehmen und stolzen Sabiners Atta Clausus (Appius Claudius) mit 5000 Klienten nach Rom ist nur Familiensage vom Stammvater des Claudiergeschlechtes, das mit Britannicus, dem Sohne des Csar Claudius, endete. Das Patriciergeschlecht sa schon in der Knigszeit in Rom. Unbeugsamkeit und Stolz scheinen bei demselben Erbfehler gewesen zu sein. Die Beseitigung der Knigswrde hatte offenbar einen Rckgang der uern Macht des Staates und innere Unruhen zur Folge, deren Endergebnis der Ersatz des Alleinherrschers durch zwei Herrscher war. Die priesterlichen Obliegenheiten des Knigs gingen auf den genannten rex sacrorum der, der unter der Aufsicht des Pontifex stand. Die brigen Knigsrechte militrischer und richterlicher Gewalt bten die zwei praetores (Herzge), Feldherren, spter (seit 450) consules (d. i. Amtsgenossen) genannt, jeder fr sich unein-geschrnkt; und doch war ihre Macht wesentlich beschrnkt: 1. durch die Kol-legialitt, da der Amtsgenosse gegen die Amtshandlungen des andern sein Veto einlegen konnte; 2. durch die Annuitt, die einjhrige Dauer des Amtes; 3. durch die Verantwortlichkeit gegenber dem souvernen patricischen Volke, das seine obersten Beamten durch Wahl mit ihrer Macht betraut, aber auch nach Ablauf des Amtsjahres Rechenschaft fordern kann. Von den Abzeichen kniglicher Gewalt blieben den Konsuln die purpurverbrmte Toga (praetexta) und ein mit Elfenbein verzierter Klappstuhl (sella curulis). Zwlf Viktoren (Vorlader), welche die Rutenbndel (fasces) mit einem Beile (securis) trugen, gingen jedem Konsul voran; in der Stadt, wo die mili-

9. Geschichte des Altertums - S. 223

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 36, 1. Kämpfe mit den Äquern und Vejentern. 223 daß die Tochter des Virginius bereits gestorben und Virginia das Sklavenkind sei. Obgleich Virginius die Behauptung des Klägers als eine Lüge hinstellte, so sprach doch Appius Claudius als Richter die Virginia seinem Klienten als Eigentum zu. Da sah Virginius, daß sein einziges Kind für ihn verloren sei. Er bat um eine kurze Unterredung mit seiner Tochter, führte sie in seinem Schmerze zu einem nahen Fleischerladen, wo er ein Messer erfaßte und sie mit den Worten erstach: „Nur so, mein Kind, kann ich deine Ehre retten!" Hierauf verfluchte Virginius den Appius; das Volk aber versammelte sich um die Leiche, verlangte stürmisch nach Ordnung und Gesetz und nahm den Appius mit seinen Anhängern gefangen. Als hierauf Virginius mit dem blutigen Messer in das Lager kam und den Vorfall schilderte, wurden die Decetnvirn 449 ihrer Würde entsetzt. Appius Claudius wurde vor Gericht gefordert, entleibte sich aber im Gefängnis; die übrigen wurden verbannt. Hierauf wurden die Konsuln und Volkstribunen wieder eingesetzt. Das Volk zeigte Mäßigung; es achtete die erhaltenen Gesetze und erhielt durch seine bewunderungswürdige Ausdauer allmählich immer mehr Rechte. 445 wurden die Ehen zwischen Patriziern und Plebejern zugestanden. Der Forderung, daß einer der Konsuln aus den Plebejern gewählt werden sollte, suchten die Patrizier jedoch dadurch auszuweichen, daß von 444 ab statt der Konsuln jährlich 3 (später bis zu 8) Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt eingesetzt wurden und zu diesem Amte auch Plebejer gelangen konnten. §• 36. iioni in Hof utits ller Sfäiitseniisgteidi. 1. Kämpfe mit den Äquern und Vejentern. Die Äquer. In die Zeit des Ständekampfes in Rom fallen wiederholt Kriege, welche die Römer mit äußeren Feinden zu führen hatten. Die mit den Volskern verbündeten Äquer hatten 458 ein römisches Heer eingeschlossen und waren bis vor Rom gedrungen. In dieser Gefahr wählten die Römer den Lucius Quinctius Cin-cinnatns zum Diktator. Als ihm die Abgeordneten des Senates die Ernennung zu der höchsten Staatswürde überbrachten, fanden sie thn am Pfluge, wie er nach der Weise seiner Väter sein kleines Landgut selbst bestellte, und seine Frau mußte ihm erst sein Amts- kleid holen, damit er die Gesandtschaft würdig empfangen konnte. Er folgte dem Ruf des bedrängten Staates, rettete das Vaterland und kehrte dann vom höchsten Amte wieder zu seiner ländlichen Arbeit zurück. '

10. Für die 4. Klasse - S. 47

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Stndekmpfe. 47 die Kraft und Frische des ganzen Krpers ausging. Sie taten wieder ihre Schuldigkeit wie zuvor und fhlten sich wohl dabei." Die Plebejer erkannten den Sinn der Fabel. Als ihnen die Patrizier Die Plebejer die Schulden erlieen und gestatteten, da zum Schutze der Rechtlosen^^"^ Bolkstribnen (anfangs zwei, spter zehn) eingesetzt wrden, kehrten sie wieder nach Rom zurck. Nunmehr gestaltete sich ihr Leben ertrglicher. Wollten ja einmal im Senate belgesinnte Patrizier ein Gesetz beraten, das die Plebejer aufs neue bedrckte, so stand der Volkstribun von seinem Sitze auf und sprach: Veto", d. h. ich erhebe Einspruch, dann war der Beschlu ungltig. -X- Einst brach in Rom Hungersnot aus. Da schlug der stolze Patrizier Mrcius Coriolnns vor, an die Plebejer nur dann Getreide zu Marcius verteilen, wenn sie auf die Volkstribunen verzichteten. Darber erhob Coriolanus. sich unter den Plebejern ein Sturm der Entrstung; Coriolanus wurde verbannt und floh zu den Volscern. den Feinden Roms. Mit ihnen erschien er vor seiner Vaterstadt. Senatoren und Priester baten den Erzrnten um Schonung Roms vergeblich. Dann nahte ein Zug rmischer Frauen dem Lager, Mutter und Gattin traten dem Gefrchteten entgegen. Da schwand sein Zorn. Mit den Worten: ,.O Mutter, du hast Rom gerettet, aber deinen Sohn hast du verloren!" fhrte er das Heer ins Volscerland zurck und starb in der Verbannung. * Noch immer hatten die Plebejer darunter zu leiden, da die vor- Die Plebejer nehmen Richter parteiisch Recht sprachen. Das kam daher, da es noch geschrie?ne keine geschrieben Gesetze gab. Die Plebejer verlangten nun solche. Da Gesetze empfingen zehn erfahrne Männer, die Decemvirn, die Leitung des Die Staates und den Auftrag, die Gesetze auszuzeichnen. Auf zwlf Bronze- Decemvirn, tafeln wurden diese dann ffentlich ausgestellt. Aber nach Ablauf ihrer Amtszeit wollten die Decemvirn nicht von der Leitung des Staates zurcktreten und lieen sich ^ Gewalttaten zu schulden kommen. Am schlimmsten trieb es der hochmtige ppius Claudius. Aus dem Markte lie er Virginia, die schne Tochter eines angesehenen Plebejers ergreifen und wollte sie zu seiner Sklavin machen. Da strzte der Vater des Mdchens herbei, ergriff an einer Fleischbank ein scharfes Messer und stie es seiner Tochter ins Herz; denn er wollte sein Kind nicht dem schndlichen Manne berlassen. Erbitterung ergriff das Volk, und zum zweitenmale soll es Rom verlassen haben. Appius Claudius wurde in den Kerker geworfen, die Decemvirn wurden vertrieben, und die Regierung wurde wieder zwei Konsuln bertragen. Diese stammten noch lngre Zeit aus dem vornehmen Stande, doch Die Plebejer spter stellten die Plebejer immer einen der beiden Konsuln. Auch zu den ^hchsten andern hohen mtern im Staate wurden sie nach und nach zugelassen. mtern.

11. Bd. 1 - S. 405

1824 - Leipzig Frankfurt a. M. : Hinrichs
Rom. 405 seiner Regierung entspann sich aber auch der erste puni- sche Krieg. Eine rohe Völkerschaft, die Mamertiner, hatten sich, noch ehe Pyrrhus in Sicilie» landete, durch die Er- mordung der altern Bewohner von Messina, den Besitz dieser Stadt verschafft. Sie wurden von den Karthagern und vom Hiero und Pyrrhus bekämpft, und wandten sich nach Rom, um von daher Unterstützung zu erhalten. Das römische Volk sicherte ihnen Hülfe zu, und die Mamertiner übergaben dem Appius Claudius die Stadt. Damit begann der erste p u n i sch e Krieg, ein drei und zwanzigjähriger Kampf (264—241) zwischen beiden Freistaaten. In diesem Kampfe erweiterte sich die politische und militärische Ansicht der auswärtigen Verhältnisse bei den Römern um ein Großes. Hiero verließ, nachdem ihn Appius Claudius geschlagen hatte, das karthagische Interesse und trat auf Roms Seite (263). Seit dieser Zeit beschloß Rom, die Karthager von Sicilien ganz zu vertreiben. Doch bis jetzt war Rom noch keine Seemacht, und konnte sich in dieser Hinsicht nicht mit Karthago messen. Rom, das schon früher kleinere Kriegsschiffe gehabt hatte, rüstete in dem damals holzreichen Italien, nach dem Muster eines gestrandeten karthagischen Schiffes, eine Flotte aus, die es mit einem unerwartet glücklichen Erfolge wagte, gegen Karthago zu kämpfen. Die Römer besiegten unter dem Duilins (260), durch Hülfe der eisernen Maschinen zum Entern, die Karthager auf dem Meere. Sein feier- licher Triumph ward durch eine mit Schiffsschnäbeln ge- schmückte Marmorsäule in Rom verewigt. Seit diesem See- kriege entwickelte sich bei den Römern der in der Folge be- ständig festgehaltene Zweck, den Krieg nach Afrika zu versetzen, und Karthago auf seinem eigenen Gebiete an- zugreifen. Ein zweiter Sieg der Römer auf dem Meere (247) beförderte die Verwirklichung dieser Absicht. Allein die erste Landung in Afrika (256) nahm, so glanzvoll auch ihr Anfang unter dem Regulus und Manliuö gewesen war, durch die griechischen Miethstruppen, die der

12. Theil 1 - S. 267

1875 - Leipzig : Brandstetter
267 welcher deshalb seinen Standesgenossen mißfiel), fachte ein zufälliges Ereigniß den geheimen Ingrimm zum offenen Aufruhr an. Während die benachbarten Volsker mit bewaffneter Macht gegen Rom heranrückten, und das Volk zum Kriegsdienst berufen ward, veranlaßte die Erscheinung eines auf's Aeußerste mißhandelten Schuldknechtes, in welchem man einen der früheren tapferen Kämpfer für das Vaterland erkannte, einen heftigen Aufstand. Das Volk verweigerte den Gehorsam, es erklärte, nicht unter die Waffen treten zu wollen, so lange man seine Beschwerden nicht abstellen würde. Die Verlegenheit des Senats war groß, denn die Volsker näherten sich den Thoren Roms. In dieser Noth besänftigte der Consul Servilius, einer der billig gesinnten Patricier, die aufgeregten Gemüther, indem er dem Volke völlige Genugthuung und Befreiung von der Schuldhaft versprach, wenn es zu seiner Pflicht zurückkehren und das Vaterland vor der nahen Gefahr retten würde-Als alle wegen Schulden Verhaftete in Freiheit gesetzt waren, zog das Heer willig aus, schlug die Feinde, eroberte deren Hauptstadt und kehrte sieggekrönt mit Ruhm und Beute in die Heimath zurück. Servilius drang auf die Erfüllung seines Versprechens. Appius Claudius aber und mit ihm der größte Theil des Senats widersetzten sich und die heimkehrenden Schuldknechte wurden auf's Neue in's Gefängniß geworfen. Die Erbitterung des Volkes stieg jetzt auf das Höchste, Claudius mußte das Konsulat niederlegen; dennoch geschah nichts Entscheidendes für die Erleichterung der unteren Volksklasse. Als nach einiger Zeit die Volsker den Krieg gegen Rom erneuerten und zugleich Aequer und Sabiner in das römische Gebiet einfielen, verweigerte das plebejische Heer abermals den Gehorsam. Achtzehn Tausend Mann stark verschanzte es sich auf dem, eine Meile von Rom entfernten „Heiligen Berg", in der Absicht, dort neue Wohnsitze zu gründen. Ueber diesen Schritt geriethen die römischen Machthaber in die größte Bestürzung; man beschloß, die Einigkeit um jeden Preis herzustellen. Dem Menenius Agrippa, einem bei dem Volke beliebten Manne, gelang es durch seine Ueberredungsgabe, die Aufrührer zur Rückkehr in die Stadt zu bewegen *). Da Menenius nun zugleich Aushebung der Schuldknechtschaft für die gegenwärtig Verpfändeten, Nach- *) „Einst," sprach er in seiner volksthümlichen Redeweise, „verschworen sich die Glieder des menschlichen Leibes gegen den Alles verzehrenden Magen und wollten ihm fürderhin weder Speise und Trank reichen. Da aber der Magen keine Nahrung erhielt, wurden auch die Glieder balv so matt und schwach, daß sie sich fast nicht mehr zu bewegen vermochten, und so wurden sie inne, daß zwar der Magen von ihnen bedient und ernährt würde, sie aber hinwiederum von ihm Kraft und Stärke erhiel ten. Also kehrten sie wieder zu ihrer Pflicht zurück und reichten Speise und Trank dem Magen, worauf sich auch wieder Kraft und Leben durch den ganzen Leib ergoß. Also, ihr Bürger, ist es auch mit dem Senat und mit dem Volke. Freilich müßt ihr den Senat erhalten und ihm dienen, doch giebt er euch wieder durch klugen Rath und weise Mäßigung eure Dienste zurück, indem er für eure Sicherheit und Wohlfahrt sorgt."

13. Charakterbilder aus der Geschichte der alten und beginnenden neuen Zeit - S. 230

1909 - Regensburg : Manz
230 Ausgaben. Straen und Wasserleitungen. und als Acker- ober Weidelanb verpachtet wrben. Zu diesen regelmigen Einnahmen kam noch als eine auerorbentliche die Kriegsbeute. Die Ausgaben des Staates waren in Rom von Anfang bebeuteuber als in Griechenland In den griechischen Staaten wute man nichts von Verwaltungskosten mit der einzigen Ausnahme, ba in Athen die Brger fr ihre Anwesenheit in der Volksversammlung imb in den Gerichten entschbigt und die Pry-tanen auf ffentliche Kosten gespeist wrben. In Rom bagegen wrben die Beamten zwar ebenfalls nicht besoldet; sie wrben aber auf Staatskosten mit allem Ntigen ausge-rstet und konnten sich, ohne barber zur Rechenschaft gezogen zu werben, auf Unkosten anberer bereichern. Auerbem hatte Rom wegen der bestnbigen Kriege und wegen der fortwhrenben Erweiterung seiner Herrschaft, welche im Anfang wenig eintrug, groe Ausgaben zu machen. Daburch wrben zahlreiche Unterbeamte ntig, Apparitoren genannt, welche alle vom Staat besolbet waren und, ba sie von den eigentlichen Staatsbeamten nach Belieben gewhlt wrben und grtenteils jebes Jahr wechselten, eilig trachten muten, sich zu bereichern, ehe ihr Patron wieber abtrat, ober den Vorteil ihrer Stelle mit biesem teilen. Auch von der Kriegsbeute flo vieles den Magiftratspersouen zu. Sehr viel wrbe in den frheren Zeiten auf Werke, die zum allgemeinen Nutzen bienten, verwenbet, namentlich auf Wasserleitungen, Kloaken und Heerstraen. Diese Hauptbeukmale der rmischen Gre, welche mehr Bewunberuug verbieueu als alle gyptischen Prachtgebube und alle inbischen Felsentempel, zeichneten sich ebensosehr durch den Nutzen aus, den sie leisteten, als durch den ungeheuren Aufwaub, den sie erforbert haben mssen. Die Rmer bertrafen hierin selbst das griechische Volk. Die Rmer," sagt ein griechischer Schriftsteller, haben mit klugem, verftnbigem Sinne zu den natrlichen Vorteilen, welche die Lage ihrer Stadt gewhrt, noch anbere hinzugefgt. Der Grieche glaubt bei Stbteanlagen alles getan zu haben, wenn er eine fruchtbare Gegenb und einen guten Hafen ausfindig gemacht und dann feine Stadt mit schnen Gebuden geschmckt und mit tchtigen Festungswerken der-sehen hat; der Rmer dagegen denkt bei seinen Stdten mehr aus das, was der Grieche verabsumt; er pflastert die Straen, er legt Wasserleitungen an und baut Kanle, durch welche der Unrat weggefhrt wirb. Auch die Laubstraen bauen die Rmer ohne Rcksicht auf Mhe und Kosten so bauerhaft und zweckmig, ba sie zu biesem Zweck selbst ganze Hgel abtragen und Abgrnbe mit Erbe ausfllen." Die Landstraen und Wasserleitungen der Rmer mssen hier besonders hervor-gehoben werden. Im Jahre 312 v. Chr. wurde durch Appius Claudius, einen frstlichen Pa-trizier, die berhmteste rmische Landstrae, nach ihrem Erbauer die appische genannt, angelegt. Sie fhrte von Rom nach der kampanischen Stadt Capua, wurde aber in spterer Zeit verlngert und einerseits bis an die sizilische Meerenge anderseits bis nach Brnndisinm, dem gewhnlichen berfahrtsorte nach Griechenland, fortgesetzt. Die Einknfte des Staates hatten sich zur Zeit des Appius Claudius durch groe Eroberungen bedeutend vermehrt und gewhrten die erforderlichen Mittel, um sowohl diese kostspielige Strae als auch eine ungeheure Wasser-leitung zu erbauen. Der Censor veranstaltete die Ausfhrung dieser beiden riesenhaften Werke. Da dieselben der Stadt nicht zur Last fielen, ihren Bewohnern vielmehr Gelegenheit sich zu bereichern gaben, so verpflichtete er sich durch diese beibeu Unternehmungen seine Mitbrger im hohen Grabe; er tat aber baburch zugleich auch den Italienern Roms Gre kunb und sicherte sich selbst die Unsterblichkeit. Die appische Strae war so gebaut, ba sie durch alle Zeiten hinburch unbertroffen geblieben ist und mehr als alle andern Heerstraen die rmische Gre beweist. Die noch vorhandenen Reste derselben geben ein Werk zu erkennen,

14. Theil 2 - S. 54

1813 - Leipzig : Hinrichs
54 Dritte Periode. mordung der ältern Bewohner von Messina, den Besitz dieser Stadt verschafft. Sie wurden von den Karthagern und vom Hiero und Pyrrhus bekämpft, und wandten sich nach Rom, um von daher Unterstützung zu erhalten. Das römi- sche Volk sicherte ihnen Hülfe zu und die Mamertiner über- gaben dem Appius Claudius die Stadt. Damit begann der erste punische Krieg, ein drei und zwanzigjäh- riger Kampf (264 — 24-) zwischen beiden Freistaaten. In diesem Kampfe erweiterte sich die politische und Militärische An- sicht der auswärtigen Verhältrusse bei den Römern um ein Großes. Hiero verließ, nachdem ihn Appius Claudius ge- schlagen hatte, das karthagische Interesse und trat auf Roms Seite (26z). Seit dieser Zeit beschloß Rom, die Karthager von Sicilien ganz zu vertreiben. Doch bis jetzt war Rom noch keine Seemacht, und konnte sich m dieser Hinsicht nicht mit Karthago messen Rom, das schon früherhin klei- nere Kriegsschiffe gehabt hatte, rüstete in dem damals holzrei- chen Italien nach dem Muster eines gestrandeten karthagischen Sch'ffes eine Flotte aus, die es mit einem unerwartet glückli- chen Erfolge wagte, gegen Karthago zu kämpfen. Die Rö- mer besiegten unter dem Dullius (200), durch Hülfe der eisernen Maschinen zum Entern, die Karthager auf dem Meere. Eesn feierlicher Triumph ward durch eine mit Schiffsschna- beln geschmückte Marmorsäule in Rom verewigt. Seit diesem Seekriege entwickelte sich bei den Römern die in der Folge be- ständig festgehaltene Idee, den Krieg nach Afrika zu ver- / setzen, und Karthago auf seinem eigenen Gebiete anzugrei- fen. Ein zweiter Sieg der Römer auf dem Meere . 257) be- förderte die Realist.'ung dieser Idee. Allein die erste Expe- dition nach Afrika (256) nahm, so glanzvoll auch ihr An- fang unter dem Regulus und Manlrus gewesen war, durch etc griechischen Miethsrruppen, die der Spartaner Xan- tipp anführte, vorzüglich aber durch die in der Schlacht ge- brauchten Elephanten, einen unglücklichen Ausgang und ver- stärkte die Kräfte Karthago's von neuem. Der Kampf ward nun ein Kampf über die Herrschaft auf dem Mittel- meere, die nur dann von den Römern errungen werden konnte, wenn es ihnen gelang, die Karthager von der Oft-"

15. Theil 2 - S. 64

1806 - Leipzig : Hinrichs
64 Dritte Periode. mordung der ältern Bewohner von Messina, den Besitz dieser Stadt verschafft. Sie werden von den Karthagern und vom Hiero und Pyrrhus bekämpft, und wenden sich nach Rom, um von daher Unterstützung zu erhalten. Das römische Volk sickert ihnen Hülfe zu und die Mamerti- ner übergeben dem Appius Claudius die Stadt. Der erste punische Krieg, ein drei und zwanzigjäh- riger Kampf (264 — 241 ) zwischen beiden Freistaaten be- ginnt. In diesem Kampfe erweiterte sich die politische und militärische Ansicht der Verhältnrße. bei den Römern um ein Großes. Hiero verläßt, nachdem ihn Appius Claudius ge- schlagen harte, das karthagische Interesse und tritt auf Roms Seite (26z), und seit dieser Zeit beschloß Rom, die Kar- thager von Sicilien ganz zu vertreiben. Doch bis itzt war Rom noch keine Seemacht, und konnte sich in dieser Hinsicht nicht mit Karthago messen. Rom, das schon früherhin kleinere Kriegsschiffe gehabt hatte, rüstet in dem damals holzreichen Italien eine Flotte nach dem Muster eines gestrandeten karthagischen Schiffes, aus, die es mit einem unerwartet glücklichen Erfolge wagte, gegen Karthago zu käm- pfen. Die Römer besiegten unter dem D u i l i u s (260), durch Hülfe der eisernen Maschinen zum Entern, die Karthager auf dem Meere. Sein feierlicher Triumph ward durch eine mir Schiffsschnäbeln geschmückte Marmorsäule in Rom ver- ewigt. Seit diesem Seekriege entwickelt sich bei den Römern die in der Folge beständig festgehalrene Idee, den Krieg nach Afrika zu versetzen, und Karthago auf seinem eigenen Gebiete anzugreifen. Ein zweiter Sieg der Römer auf dem Meere (257) befördert die Realisirung dieser Idee. Allein die Expedition nach Afrika (256) nimmt, so glanzvoll auch ihr Anfang unter dem Regulus und Man- . lins

16. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 58

1873 - Heidelberg : Winter
58 Kap. 62. Das Decemvirat. Die Zwlftafelgesetze. ten, floh er zu den Volskern und fhrte diese aus Rache gegen Rom. Doch lie er sich auf die Bitten seiner Mutter Veturia und seiner Gemahlin Vol umnia wieder zum Abzug bewegen und blieb im Exil bis an seinen Tod. Kap. 62. Kampf der Plebejer mit .den Patriciern um Rechtsgleichheit. (1.) Whrend die Rmer nach auen zur Erweiterung ihrer Herrschaft fortwhrende Kriege mit den Nachbarvlkern fhrten, nahm im Innern der Kampf der Plebejer mit den Patriciern um Rechtsgleichheit seinen Fortgang. Die Patricier konnten sich nicht entschlieen eines ihrer Vorrechte auszugeben. Als einmal der Consul Spurius Kassius durch seine lex agraria oder Ackerverth ei lungsbill (486) beantragte, da man die den H.c 'v - ^ 'genommenen Lndereien zur Hlfte den Latinern, zur Hlfte den rmeren Pi den sollte, so wurde er nach Der Niederlegung seines Amtes unter dem Von. . cel>: nach der Knigsgewalt, des Hochverraths angeklagt und mit dem ^'< m vom tarpejischen Felsen hinabgestrzt. Dagegen brachten es die Plebejer durch 33er: i <: 0 der Kriegsdienste dahin, da sie ihre Tribunen, welche anfangs der 33c, iigung durch den Staat bedurft hatten, nun selbstndig (in den Tribuscomitien) wjlc.i und Beschlsse (Pleb i s-cite) fassen durften, an welche jedoch die Curien (d. i. die Patricier) nicht gebun-den waren. Weil bisher vor Gericht nur nach dem Herkommen war entschieden worden, so war vieles der Willkr der Richter, die nur dem Patricierstande angehrten, berlassen. Daher forderte das Volk feste Gesetze. Lange verweigerte der Senat die Aufstellung derselben, bis er von den Volkstri-451 bunen gedrngt wurde, Decemvirn, d. i. zehn mit dictatoiischer Gewalt be-kleidete Patricier, niederzusetzen, welche nach dem Muster griechischer Rechts-bestimmungen die ersten geschriebenen Gesetze auf zehn Tafeln auf-stellten. Diesen fgten die Decemvirn des nchsten Jahres noch zwei Tafeln hinzu, so da die ganze Gesetzsammlung den Namen der Zwlftafelge-setze erhielt. Diese letztern Decemvirn aber, an deren Spitze der stolze Patricier Ap-Pius Claudius stand, mibrauchten ihre Gewalt und suchten sie eigen-mchtig zu verlngern. Aber eine Gewaltthat, die der Decemvir Appius Claudius an der Tochter eines plebejischen Hauptmanns, Virginia, be-gieng, brachte das Volk in Wuth, so da es die Absetzung der Decemvirn forderte. Als diese verweigert wurde, zog es zum zweiten Mal auf den heiligen Berg. Da gab der Senat nach: die Decemvirn muten ihr Amt niederlegen und Appius gab sich im Gesngni selber den Tod. Nun errangen die Plebejer das Recht, sich mit Personen aus dem Stande der Pa-tricier zu verheirathen (connubium), was den Grund zur allmhlichen Vermischung der Patricier und Plebejer legte. Als die Tribunen die Forderung stellten, da auch Plebejer zum Konsulat zugelassen werden sollten, setzten die Patricier, um sich dieses wichtige Vorrecht zu erhalten, die Wahl der Consuln aus und willigten in die Emen-nung von Kriegstribunen mit consularischer Gewalt (444), wozu auch Plebejer gewhlt werden durften; doch behielten die Patricier den Vorsitz im Senat und in den Comitien so wie die Leitung der Gerichte und die Vermgensschatzung (Censur). Letztere besorgten zwei aus den Patriciern gewhlte und von den Centuriat-Comitien besttigte Censoren, welchen zugleich eine sittenrichterliche Aufsicht und Straf-gewalt zustand. Die Plebejer dagegen setzten ihre Wahlfhigkeit zum Amt der Qustur (der Schatzverwaltung, Kap. 61. A.) durch (420).

17. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 132

1845 - Heidelberg : Winter
132 Z. 51. Kampf der Plebejer und Patricier. Gesetzgebungs-Commission von zehn Männern, Deeemvirn, gewählt, von der 4si Rom die e r st en g e sch r i e b e n en G e se tz e auf 10 Ta- feln bekam, denen die für das nächste Jahr gewählten De- cemvirn noch zwei Tafeln hinzufügten, weßhalb die ganze Gesetzsammlung den Namen der Zwölftafelgesetze erhielt. Diese letzten Deeemvirn aber mißbrauchten die ihnen ver- liehene Gewalt zu willkührlicher Bedrückung der Plebejer, und behielten ihre Amtsstellen über die festgesetzte Zeit. Als daher zwei Nachbarvölker mit Krieg drohten, folgte das längst unmuthige Volk den Deeemvirn nur ungern ins Feld. Während das Heer zu Felde lag, erlaubte sich der allein zurückgebliebene patricische Decemvir App ins Claudius, von dem die bisherigen Bedrückungen vorzüglich ausgegan- gen waren, eine Gewaltthat, welche den Sturz der Decem- virn zur Folge hatte. Ilm sich nämlich der Virginia, der Tochter des Plebejers Virginiuö, zu bemächtigen, bewog er einen seiner Clienten, sie für das Kind seiner Sclavin aus- zugeben und vor seinem Richterftuhl als Eigenthum anzu- sprechen. Am Tage der letzten Entscheidung aber erschien der eiligst vom Heere zurückgekehrte Vater der Virginia mit ihr und ihrem Bräutigam — unter großer Theilnahme des Volks — vor Gericht, und als Appius das Mädchen wirklich dem Clienten zusprach und die bewaffneten Begleiter des De- cemvirs die murrenden Plebejer vom Richterstuhle Hinweg- trieben, stieß der Vater in der Verzweiflung seiner Tochter das Messer in das Herz, um ihre Tugend vor dem Tyrannen zu retten. Ergriffen von diesem Anblicke, brach das Volk in Much aus und die Claudier mußten fliehen; das unterdeß vom Virginius benachrichtigte Heer kehrte in die Stadt zurück; die Plebejer forderten Absetzung der Deeemvirn, und als sie von den Patriciern verweigert wurde, zogen jene wieder auf den heiligen Berg. Nun gab der Senat nach: die Decem- virn mußten ihr Amt niederlegen; zwei davon, darunter Appius Claudius, nahmen sich im Gefängniß das

18. Das Altertum - S. 160

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
160 aus ihrer Mitte zehn Männer (die Decemvirn), die die Gesetze abfassen sollten. Fr die Zeit ihrer Thtigkeit wurde ihnen unumschrnkte Macht eingerumt und die Gewalt der Konsuln und Tribunen aufgehoben. Nach Ablauf des ersten Jahres schrieben sie die fertig gestellten Gesetze auf zehn Kupfertafeln und stellten sie zu jedermanns Prfung ffentlich aus; im zweiten Jahre folgten noch andere zwei Tafeln. So war das Zwlf-tafelgesetz, die erste Grundlage der spter so durchgebildeten rmischen Gesetzbcher, zustande gekommen. Die Zehnmnner zeigten aber wenig Neigung, ihr Amt, das sie zu den mchtigsten Herren in Rom machte, wieder niederzulegen. Sie setzten ihre Regierung in einer solchen tyrannischen Weise fort, da nicht nur die Plebejer sondern auch die Patrizier ihren Sturz wnschten. Der Sage nach kam die allgemeine Erbitterung durch eine frevelhafte Gewalt-that des Appius Claudius, des Oberhaupts der Zehnmnner, zum Aus-bruch. Er wollte dem Plebejer Virginius seine Tochter Virginia, die bereits verlobt war, gewaltsam entreien, indem er frech behauptete, sie sei die Tochter einer feiner Sklavinnen. Er lie sie auf offener Strae er-greifen und vor ein Gericht schleppen, das sie ihm zusprechen sollte. Der unglckliche Vater, der sein Kind der Schande nicht preisgeben wollte, stie der Tochter ein Messer in das Herz mit den Worten: Nur so kann ich dir die Freiheit erhalten. Die Wut des Volkes war grenzenlos. Appius Claudius wurde in das Gefngnis geworfen, die brigen Zehnmnner ihres Amtes entsetzt und Konsuln und Tribunen von neuem gewhlt. Von nun an rumten die Plebejer Schritt fr Schritt alle Schranken hinweg, die ihrer Gleichstellung mit den Patriziern entgegenstanden. Sie setzten zunchst durch, da die Beschlsse der Plebejerversammlungen, die Plebiscite, von den Patriziern nicht unbeachtet bleiben durften, sondern Einstu bei der Staatsverwaltung gewannen. Eine der wichtigsten Errungen-schasten war aber die Annahme der Forderung des Tribunen Canulejus, da die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern gestattet sei und die Kinder aus solchen Ehen dem Stande des Vaters folgen sollten. Nur mit Mhe wuten es die Patrizier zu verhindern, da nach einer zweiten Forderung des Canulejus die Plebejer auch Zutritt zum Konsulate erhielten. Sie 445 schufen 445 neben dem Konsulat eine neue oberste Behrde, das Militr-tribuuat, in das auch Plebejer gewhlt werden konnten. Der Senat sollte jedesmal entscheiden, ob fr das kommende Jahr Konsuln oder Militr-tribuuen, in der Regel sechs, gewhlt werden sollten. Die Patrizier zweigten aber fr sich vom Konsulate die Censur ab und whlten alle fnf Jahre zwei patrizische Censoren aus ehemaligen Konsuln. Sie hatten die Brger-

19. Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Töchterschulen - S. 46

1858 - Berlin : Nauck
46 Alte Geschichte. nen Rechte wieder zu entreißen. Er wurde aber deshalb ab- wesend verbannt, und führte nun ein Heer der Volsker gegen Rom, soll jedoch durch seine Mutter Veturia und seine Gattin Volumnia zur Umkehr bewogen sein. Sein weiteres Schicksal ist ungewiß. §. 32. Die Decemvirn. — Während die Kämpfe zwischen den Patriciern und Plebejern im Innern Roms fortdauerten (Untergang der Fabier), waren die Römer unglücklich im Kampfe mit den Nachbarvölkern, und die Stadt wurde wie- derholt durch die Pest heimgesucht. Immer mehr fühlte man in jenen Kämpfen das Bedürfniß, durch geschriebene Gesetze den Streit über die gegenseitigen Rechte beizulegen, da bisher nur nach dem Herkommen und nach der Willkür des Senats regiert worden war, und nach lan- gem Widerstande von Seiten der Patricier setzten die Ple- bejer es durch, daß nach dem Anträge des Volkstribunen Terentilius Arsa 3 Männer zur Sammlung von Gesetzen ausgesandt wurden, deren Anordnung i. I. 451 zehn Männern (Decemvirn) aus den Patriciern übertra- gen ward, die mit der Gewalt von Dictatoren regierten, wäh- rend alle andern Würden für die Dauer ihrer Amtsführung abgeschafft wurden. So entstanden die Gesetze der 12 Tafeln, welche vom Volke angenommen wurden, und die Grundlage ffes römischen Rechts bildeten. Die De- cemvirn legten nachher ihre Macht nicht nieder, verloren sie aber endlich durch Mißbrauch. Namentlich wurde das Volk durch die Ermordung des Siccius Dentatus erbittert, und durch die Schändlichkeit des Appius Claudius, der mit Hülfe seines Clienten Claudius die Virginia zu seiner Sklavin machen wollte. Ihr Vater Virginius eilte, durch ihren Verlobten Jcilius benachrichtigt, nach Rom, und ermordete sie, da er ffe nicht retten konnte. Da mußten die Decemvirn ihr Amt niederlegen, und es wurden wieder Tribunen und Consuln gewählt; die Plebejer aber erlangten immer größere Rechte. §. 33. Camillus. — Manlius. — Jetzt waren die Rö- mer wieder glücklicher in den äußeren Kämpfen, und ihre Herrschaft breitete sich in Italien immer mehr aus. Der Dictator Camillus unterwarf nach zehnjährigem Kampfe Veji, die letzte reiche und unabhängige Stadt Etruriens, und zwei Jahre später die Stadt Falerii (Sage vom Schul- meister). Durch Stolz aber machte er sich bei den Plebe-

20. Geschichts-Leitfaden für Bürger- und Mittelschulen - S. 46

1892 - Gera : Hofmann
46 Es wurde ihnen feierlich Nachla der Schulden, Aufhebung der Schuld-kuechtschaft, billigerer Zinsfu und die Wahl plebejischer Schutzobern oder Tribunen zugesagt. Die alljhrlich gewhlten Tribunen (2, dann 5, zuletzt 10) hatten anfangs nur das Recht, die Plebejer gegen die Maregeln der Magistrate zu schtzen; aber bald erweiterten sie ihre Befugnisse und konnten schlielich jeden Senatsbeschlu und jede richter-liche Amtshandlung durch ihr Veto (ich verbiete) unmglich machen. Ihre Person war unverletzlich, und sie durften nicht zur Rechenschaft gezogen werden. 3. Gegen Coriolan. Bei einer Hungersnot wollte der Putrider Marcius Coriolanus das aus Sicilien geholte Getreide nur unter der Bedingung verteilt wissen, da die Plebejer auf ihre Rechte, vor-uehmlich auf das Tribunat, verzichteten. Da klagten ihn die Tribunen auf den Tod an; er aber wich dem Volksbeschlusse aus, ging zu den Volskern und fhrte sie siegreich gegen Rom. Alle Bittgesandtschaften wies er stolz ab. Endlich rhrten ihn Mutter und Gattin an der Spitze bittender Frauen. O Mutter," rief er aus, Rom hast du gerettet, aber deinen Sohn verloren!" Die erbitterten Volsker aber sollen ihn in einem Auflauf erschlagen haben. 4. Gegen die Decemvirn (Zehnmnner). Um der Willkr vor-znbeugen, verlangten die Tribunen geschriebene Gesetze. Nach langem Struben der Patricier wurden zehn rechtskundige Männer mit der hchsten Gewalt und mit Abfassung der Gesetze betraut. Nachdem diese Decemvirn sorgfltig einheimisches und griechisches Recht studiert hatten, wurde das Zwlftafelgesetz gegeben und ffentlich aufgestellt. Es ist die Grundlage des berhmten rmischen Rechtes. Aber ^ie Decemvirn mibrauchten ihre amtliche Gewalt und verlngerten die-selbe ohne jedes Recht. An ihrer Spitze stand der schlimme Appins Claudius. Dieser wollte dem plebejischen Hauptmann Virginius seine Tochter Virginia durch einen falschen Rechtsspruch entreien; da stie der Vater in der Verzweiflung seiner Tochter auf dem Forum ein Fleischermesser ins Herz. >Das emprte Volk erzwang nun die Absetzung der Decemvirn, und Appius Claudius erhngte sich im Gefngnis. 5. Gegen die Standes - Vorrechte. Der Kampf der Patricier fr Erhaltung ihrer Vorrechte mit den Plebejern, welche Gleichstellung forderten, dauerte 200 Jahre. Durch Zhigkeit errangen die letzteren ein Recht nach dem andern. So konnte gegen die Aussprche der hchsten Staatsgewalt Berufung an das Volk eingelegt werden. Ehen zwischen Putridem und Plebejern wurden gestattet, die Plebejer nach und nach zu allen hohen Staatsmtern, wie zum Konsultat, zur Diktatur u. s. w. und endlich auch zu den priesterlichen mtern zugelassen. Aus der Rechtsgleichheit entwickelte sich nun Roms Weltgre. Fragen: Welche Bedeutung haben die einzelnen Errungenschaften der Plebejer? Vergleiche Tarquinius Superbus und die Decemvirn!