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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 52

1909 - Leipzig : Hirt
52 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde. Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben. Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können. 1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte. Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."

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1. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 8

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
b) Veranlassung. «) Die Kontinentalsperre, die wie das strengste Schutzzollsystem wirkte, gab Veranlassung zur Gründung von Fabriken; die früher von England eingeführten Waren verfertigte das Inland selbst. ß) Nach Aufhebung der Kontinentalsperre wurden im westlichen Deutschland gar kein Einfuhrzoll, im östlichen nur ein sehr mäßiger erhoben. 7) Nun überschwemmten engliche Waren, die in der Zeit der Sperre in Überproduktion vorhanden waren, den deutschen Markt und legten die heimische Industrie lahm. 6) England verschloß seine Grenzen dem fremdländischen Getreide und lähmte dadurch die Exportfähigkeit besonders der preußischen Agrarier des Ostens. So waren Industrie und Landwirtschaft in gleicher Weise vom Auslande bedroht, während dieses ohne jedes Hindernis importieren konnte. c) Preußen sucht durch seine Zollgesetzgebung von 1816—1818 dem wirtschaftlichen Niedergang entgegenzusteuern. a) Es hob die Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle auf und verlegte die Zollinie an seine Grenzen. ß) Es führte einen mäßigen Schutzzoll ein, durch welchen die Industrie konkurrenzfähig und bei welchem die Landwirtschaft wieder exportfähig wurde. 7) Der Handel wurde durch Schiffahrts- und Handelsverträge, mit den bedeutendsten seefahrenden Nationen abgeschlossen, außerordentlich erhöht. Ergebnis: Der Wohlstand des Volkes wuchs und die Staatseinnahmen steigerten sich von Jahr zu Jahr. d) Dem preußischen Vorbilde folgten bald die übrigen deutschen Staaten nach. «) Die süddeutschen Staaten, Bayern, Württemberg und Hohenzollern, schlossen den „Süddeutschen Zollverein" (1826). ß) Die mitteldeutschen Länder taten sich zum „Mitteldeutschen Handelsverein" zusammen (1826). 7) Da die wirtschaftlichen Erfolge beider Vereine den Erwartungen nicht entsprachen, schloß sich Hessen-Darmstadt an Preußen an (1828); ferner folgten Kurhessen und die thüringischen Staaten (1831); bald schlossen sich auch die süddeutschen Staaten Preußen an; die Verträge mit ihnen sind die eigentlichen Gründungsurkunden des Deutschen Zollvereins (1. Januar 1834).

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 47

1912 - Leipzig : Hirt
1. Die Umgestaltung Preuens. 47 mann, damals Inhaber einer Wollhandlung in Aachen, spter Finanz-minister unter Friedrich Wilhelm Iv. jl. In die Zeit der ersten Eisenbahnen fllt auch die Erfindung des elektrischen Telegraphen durch die Professoren der Gttinger Universitt Wilhelm Weber und Friedrich Gau (1833). Die preuische Regierung kam dem Fortschritt der Industrie und des Handels entgegen durch ein Werk, das gleichzeitig ein einigendes Band um die einzelnen Bundesstaaten schlo und gewissermaen der Grundstein des Deutschen Reiches unter Preuens Fhrung geworden ist: das ist der Zollverein. Die Lage des Staates drngte zu dieser Grndung. Die stlichen Provinzen waren durch Hannover, Hessen-Nassau von den westlichen getrennt, eine Lnderbrcke zwischen Osten und Westen hatte der Wiener Kongre Preußen versagt. Das war ein groes Hindernis fr den preuischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zlle, die die Waren verteuerten. Die Regierung hob zunchst alle Zlle im eignen Lande auf; nur fr Waren, die aus dem Auslande kamen, schrieb sie an der Grenze einen Zoll vor, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Schutz der inlndischen Arbeit gegen die auslndische war der Zweck. Das Ausland konnte in manchen Fllen billiger liefern, als das In-land erzeugen. Auf auslndische Waren, die das Inland nicht hervor-bringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein miger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzlle hauptschlich gegen das auerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preu-ische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunchst schlo nur der Fürst von Schwarzburg-Sonders-hausen sich an. Dadurch siel der Grenzzoll fr einheimische Waren beider Lnder fort, und die Schutz- und Finanzzlle wurden nach Ma-gbe der Bevlkerungsziffer geteilt. Die sddeutschen Staaten grndeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schlo sich an Preußen an. Allmhlich merkten die Kleinstaaten, da der Anschlu an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der sddeutsche Zollverein dem preuischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein (1. Januar 1834) auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Olden-brg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben. Osterreich trat nicht in den Zollverband ein. Der Vorteil fr die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzlle nach der Bevlkerungsziffer und in dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handels-vertrge, die der Verein mit fremden Staaten schlo, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, htten sie keine Handelsvertrge schlieen knnen.

3. Der Lehrstoff der ersten Klasse - S. 24

1905 - Breslau : Hirt
24 Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. 195> mfuhr deutschen Getreides in ba, eigne Land. Hilfe war drinqend ntig wenn Ackerbau und Handel in Deutschland nicht vollftndia zugrunde gehen sollten. Die Hilfe kam von Preußen. 9 p^uische Zollgesetz vom 26. Mai 1818. Am v1818 kam ein neues preuisches Zollgesetz zustande. Sein Schopfer war der General-Stenerdirektor Maaen. Alle Binnen- und -provmzlalzolle wurden dadurch aufgehoben) nur der staatliche Gren^oll mit entern sehr einfachen Tarife wurde aufrecht erhalten. Spielkarten ^ Salz nahm der Staat in eignen Vertrieb. Als allgemeine Gewich semheit wurde das Zollpfund eingefhrt. Im Mnzwesen wurde eme Einheit herzustellen versucht, whreud die Mannigfaltigkeit der Langen-, Flachen- und Hohlmae bestehen blieb. Rohprodukte die aus fremden Lndern eingefhrt wurden, waren entweder qam frei oder wurden nur wenig belastet) fremde Jndustrieerzeugnisse muten einen migen Schutzzoll*) zahlen, während Kolonialwaren einen doppelt so hohen Finanzzoll zu tragen hotten. Der Schutzzoll sicherte die nationale Arbeit gegenber dem Wettbewerbe des Auslandes während der Finanzzoll zu einer ergiebigen Einnahmequelle wurde. Nach Auf-Hebung der Binnenzlle konnten innerhalb der zwei groen Preuischen Gebiete die Waren ohne Zollbeschrnkung von einem Orte znm andern gebracht werden. Die Waren gelangten jetzt viel schneller an ihren Bestimmungsort und formten auch weit billiger verkauft werden als me fremden, tue mit Eingongszoll belegt waren. Die kleinen deutschen Staaten, namentlich diejenigen, die vou preuischen Gebieten ganz uni-schlossen wurden sahen sich bald durch die Preuische Zollgesetzgebung in ihrem Handel behindert. y Die preuischen Minister Maaen und von Motz suchten die deut-schen Staaten deshalb zum Anschlu an das preuische Zollgebiet zu bewegen. Ihre Bemuhuugeu stieen aber vorlufig auf Widerstand. Jim der Fürst von Schwarzburg-Soudershauseu schlo 1819 die En-aoe Sondershausen an das preuische Zollgebiet an. Die Rohertrge wurden noch der Kopfzahl der Bewohner beider Staaten verteilt. .3* Fer Sddeutsche Zollverein und der Mitteldeutsche Handels-verem. Aufschwung, den Handel und Gewerbe in Preußen nahmen erweckte den Neid mtd die Besorgnis der brigen deutschen Staaten! Sie suchten hnliche Vorteile zu erzielen, ohne ihre Lnder Preußen anschlieen zu mssen. So vereinigten sich Wrttemberg und Bayern :828jum Suddeutschen Zollverein, und Hannover, Kurhesseu, Sachsen, die thringischen Staaten, Oldenburg, Braunschweig, Nassau, Hessen- , gx *2 0ut inae gelegt, die auch das Inland hervorbringt, fr ien ufw-; mit Finanzzllen werden Waren belastet, die nur das Ausland liefern kann. '

4. Neuere Geschichte von 1648 - 1888 - S. 126

1903 - Leipzig : Teubner
126 Die Neuzeit. Der Süddeutsche, zwischen Bayern und Württemberg 1828 geschlossene Zollverein vereinigte sich 1829 mit dem Preußisch-Hessischen zu einem Handelsvertrag. Zwar gelang es den feindlichen Bemühungen Metternichs, der darin mit Recht ein Vorspiel der staatlichen Einigung unter Preußens Schirm fürchtete, und Englands, das für seinen Handel besorgt wurde, einen Mitteldeutschen Handelsverein zu stiften (September 1828). Zu diesem gehörten Hannover, Sachsen, die thüringischen Staaten, Kurhessen, Oldenburg, Braunschweig, Nassau, Hessen-Homburg und Frankfurt a. M.; ihn stützte nichts anderes als die Furcht vor Preußen. Aber die Vorteile der Zolleinigung waren so groß, daß schon 1831 Kurhessen ihnen erlag und der Süddeutsche Zollbund 1833 beschloß, sich ganz mit dem Preußisch-hessischen zu vereinigen. Da gleich darauf auch Sachsen und die thüringischen Staaten beitraten, so trat Neujahr 1834 der „Deutsche Zoll- und Handelsverein" ins Leben. Auf den jährlichen Generalkonferenzen wurden die Einnahmen nach der Bevölkerungszahl der einzelnen Staaten verteilt. Jedes Mitglied behielt das Recht, mit auswärtigen Staaten Handelsverträge zu schließen. Dies war bis 1866 der wichtigste Schritt zur Einigung Deutschlands. Bald nach 1834 trat noch eine Anzahl Kleinstaaten bei, 1854 auch der Steuerverein der Staaten an der Nordseeküste; erst 1868 folgten Lübeck und Mecklenburg, zuletzt 1881 Bremen und Hamburg. Die Gefährdung des Zollvereins, die 1851 nach Preußens Demütigung (vgl. S. 141) eintrat, als das damals mächtige Österreich mit allen seinen Ländern den Anschluß wünschte, wurde glücklich von Preußen überwunden. Es schloß einen besonderen Handelsvertrag mit Österreich (1853), und der Deutsche Zollverein wurde auf weitere zwölf Jahre gesichert (bis 31. Dezember 1865). \£>te finanziellen Wirkungen der Zolleinigung waren für Preußen zunächst ungünstig, da auf die übrigen Staaten nach der Bevölkerungsziffer viel größere Anteile der Zolleinnahmen entfielen, als ihnen auf Grund ihres Handels zugekommen wären. Preußen brachte diese Opfer um seiner deutschen Politik willen. Seit 1838 fiel auch ihm ein finanzieller Gewinn zu. Die günstige Wirkung des Zollvereins, durch den die verkehrhemmenden Zollschranken zwischen den einzelnen deutschen Staaten beseitigt waren, machte sich bald in dem Aufschwung des Handels mit dem Auslande so geltend, daß binnen elf Jahren (1834 bis 1845) sich die Zolleinnahmen verdoppelten. Besonders verdient gemacht haben sich um das Zustandekommen des großen Werks außer Maaßen der kühne, zuversichtliche preußische Fiuauzminister Motz, ein geborener Kurhesse, der ebenso gelehrte, wie praktische Statistiker Hoffmann und der unermüdliche, patriotische Geheimrat Eick)born7, in Süddeutschland nächst List der Badener Nebenius. ein Liberaler mit weitem, staatsmäuuischem Blick, und der gewandte, einsichtige Bnch-

5. Geschichte der Neuzeit - S. 105

1911 - Leipzig : Hirt
Die Neuordnung des Preuischen Staates unter Friedrich Wilhelm Iii. 105 sondern auch durch seine Frsorge fr die Arbeiter erlangte der Kanonenknig" Krupp bald Weltruhm. In diese Zeit der Erfindungen fllt auch die der elektrischen Tele-graphen durch die Professoren der Gttinger Universitt Wilhelm Weber und Friedrich Gau (1833), durch die der Gedankenaustausch mit entfernten Personen in ungeahnter Weise erleichtert wurde. 6. Der Zollverein. Die preuische Regierung kam dem Aufschwung der Industrie und des Handels durch die Grndung eines Zollvereins Zollverein, entgegen. Die Lage des Staates drngte zu dieser Grndung. Die Dampfer Clermont", mit dem der Amerikaner Fulton 1807 die erste Dampfschiffahrt aus dem Kudson unternahm. Nachbildung des Dampfers anllich der Hudson-Fulton-Feier in New Fork. stlichen Provinzen waren durch Hannover und Hessen-Nasfau von den westlichen Provinzen getrennt. Das war fr den preuischen Handels-verkehr ein groes Hindernis, da jeder Staat von den durchgehenden Waren Zlle erhob. Die preuische Regierung hob nun zunchst alle Aufhebung Zlle im eignen Lande auf. Nur fr Waren, die aus dem Auslande Binnenzlle, kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland Schutzzoll, auch diese Produkte lieferte, so fr Getreide und Metalle. Dadurch sollte die inlndische Arbeit gegen die auslndische geschtzt werden. Fr auslndische Waren, die das Inland nicht hervorbrachte, wie die Kolonial-waren, wurde ein miger Finanzzoll erhoben. Finanzzoll. Um ein einheitliches deutsches Wirtschaftsgebiet zu schaffen, bot Preußen sodann den brigen deutschen Regierungen an, mit ihm

6. Karten und Skizzen aus der allgemeinen Geschichte der letzten 100 Jahre - S. uncounted

1907 - Düsseldorf : Bagel
Der deutsche Zollverein 1831. Nr. 15. Bemerkung. Der Druck Preußens bestand darin, dafs es an zahlreichen Grenzen Eingangs-, Durchgangs- und Ausgangszoll erhob. Die Nachbarstaaten standen demnach vor der Trage, ob sie durch Eintritt in den Zollverein an den wachsenden Ertrügen teilnehmen, oder aufserhalb desselben bleiben und nur die Lasten mittragen sollten Hamburg : }Mitteldeutsch)Handelsvere|n__!>^rwittenberge (später Steuerverein) T Bremen Stettin Hellseher Verein Magdeburg '•/V'i Langensalza io Leipzig {{-''' ^ y övtha Mitteld. Handelsverein 0 ejs Dresden^ :Fr»hkfürt Bamberg rzburg Preußen schafft dagegen r* ******* O München, y Deutscher Zollverein. (Hauptförderer y. Motz.) Der Verein belebt den Handel durch Begünstigung der Verkehrsmittel und Beseitigung der Verkehrshindernisse. 1818 Zoll- und Steuerreform: 1. Zölle an die Grenzen! 2. Dieselben sind hauptsächlich Schutzzölle gegen ausländische Konkurrenz. 3. Einfache Erhebung nach dem Gewicht der Ware. Auch sonstige Staatssteuern vereinfacht: a) direkte: Klassensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer ; b) indirekte: Schlacht- und Mahlsteuer. 1828 Eintritt von Hessen-Darmstadt. Wirtschaftliche Vorteile bei Hessen (-f- 400 000 Gulden); politische bei Preußen. Diese Politik wird festgehalten. (S. oben links Bemerk.) Gegenbund: 1. Süddeutscher Zollverein (Bayern und Württemberg). Er wirtschaftet zu teuer: 44 °/o der Einnahmen Betriebskosten. 2. Mitteldeutscher Handelsverein: (So viel Köpfe, so viel Sinne.) Tätigkeit negativ und vielfach undeutsch. Landstrafsen (1817 523 Meilen, 1828 1065 Meilen); wichtig, da andere Verkehrswege (Kanäle und Eisenbahnen) noch fast gänzlich fehlen; Wasserstrafsen: Elbe und Rhein befreit von Untiefen und Zöllen („jusqu’ä la mer“.) und sprengt den Mitteldeutschen Handelsverein 1. durch Abkommen m. Bayern-Württemberg (Landesprodukte gegenseitig ohne Zoll) und unentgeltlich gebaute Strafse Langensalza-Würzburg-Bamberg bezw. Magdeburg-Hamburg 1829; dadurch werden der Norden und der Süden fester verbunden. 2. durch Hineinzwingen von Kurhessen 1831 (Finanznot und politische Unruhen) aus dem Handelsverein in den preufsischen Zollverein. 1834 Bayern, Württemberg, Sachsen, Thüringen treten bei. — 1835 Baden, Nassau. — 1836 Frankfurt. 1854 Hannover und die anderen Staaten des Steuervereins, 1866 Mecklenburg und Schleswig-Holstein. 1888 Hamburg und Bremen. Die geschickte und energische Zollpolitik im Innern und nach aufsen (Handelsverträge) hat Preußens führende Rolle vorbereitet; im selben Mafse vollzieht sich eine Verschmelzung des deutschen Volkes auf allen Gebieten.

7. Von der Französischen Revolution bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts - S. 230

1912 - Langensalza : Beltz
Die wirtschaftliche Einigung Deutschlands. Alle Grundherren betrachteten die Zollgerechtigkeiten als willkommene Einnahmequelle. Damit sie möglichst viel Gewinn einbrachten, wurden die Zölle ins Unendliche vermehrt: an jeder Verkehrsstraße, jedem Flusse jeder Brücke, jeder Fähre standen die Zollhäuser und Schlagbäume; auf 'jedem Markte und au jedem Stapelplatze mußte Zoll entrichtet werden. Um sich schadlos zu halten, schlugen die Kaufleute den Zoll auf die Warenpreise. Als der deutsche Zollverein gegründet war, sielen alle diese Vorrechte der Grundherrn. Nur noch an den Grenzen Deutschlands wurden Zölle von ausländischen Waren erhoben, um das einheimische Gewerbe zu schützen: Äle Zolleinnahmen kamen allen Staaten in gleicher Weise zugute.' Das Inland war zollfrei; unbehindert konnte der Kaufmann seine Waren von Memel bis Saarbrücken befördern usw. Durch die Gründung des deutschenzollvereinsver-loren die Grundh erren diezollgerechtigkeit. Daszoll-wesen wurde eine gemeinsame Angelegenheit aller Staaten Deutschlands. Das Inland wurde frei, nur die Grenzzölle blieben als Schutzzölle bestehen. Iv. Zusammenfassung. (Eintragen ins Merkheft.) A. Volkswirtschaftliches. ~er deutsche Zollverein 1834 ermöglichte eine glänzende Entwicklung des Verkehrs, Handels und der Industrie: Er sorgte für die persönliche Sicherheit der Handeltreibenden. Er bewirkte eine schnellere und billigere Beförderung der Erzeugnisse. Er bewirkte den Ausbau der Land- und Wasserstraßen, die Anlage von Kunststraßen (Chausseen) und den Aufschwung der Rhein- und Elbschiffahrt. B. Sozialpolitisches. Durch die Gründung des Zollvereins verloren die Grundherren die Zollgerechtigkeit. Das Zollwesen wurde eine gemeinsame Angelegenheit aller Staaten Deutschlands. Das Inland wurde frei: nur die Grenzzölle blieben als Schutzzölle bestehen. Der Zollverein förderte den Volkswohlstand. Der Zollverein hat den deutschen Einheitsgedanken allenthalben wachgerufen und gestärkt und alle Deutschen überzeugt, daß nur Preußen berufen sein könne, die gewonnene wirtschaftliche Einheit zur nationalen weiter zu entwickeln, d. H. den Wunsch des Gesamtvolkes nach Wiederherstellung der Reichseinheit zu erfüllen. V. Methodische Fragen und Aufgaben. 1. Inwiefern war die Beseitigung der Binnenzölle in Preußen die notwendige Voraussetzung der Gründung des Zollvereins? („Preußen hat das nicht zu unterschätzende Verdienst, daß es eine möglichst vollständige und rasche Erreichung des großen Zieles sicherte, indem es sein bereits bewährtes Zollgebiet als Muster bot, indem es namentlich die volle Rechtsgleichheit aller unmittelbaren, an politischer wie wirtschaftlicher Bedeutung doch so sehr verschiedenen Glieder des Zollvereins bereitwilligst anerkannte." Th. v. Eheberg.) 2. Die wirtschaftliche Einigung Deutschlands war die notwendige Vorstufe der politischen. Nachweis!

8. Staats- und Bürgerkunde - S. 475

1910 - Wittenberg : Herrosé
475 erhoben. Heute wird der Zoll fast nur an der Grenze gezahlt, so daß man bloß von Grenzzöllen sprechen kann. Früher wurde der Zoll an den Hauptverkehrsstätten im Innern des Landes gezahlt. Zn der Zeit unserer Kleinstaaterei war die Erhebung der Zölle an den Landesgrenzen ein äußerst empfindliches Verkehrs- hindernis. Sie wurden deshalb abgeschafft, zunächst durch die Grün- dung des Preußisch-Deutschen Zollvereins und dann durch die Einigung des Reiches. Zn der Reichsverfassung heißt es daher auch: „Deutschland bildet ein Zoll- und Handelsgebiet, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Alle Gegenstände, welche im freien Verkehr eines Bundesstaates befindlich sind, können in jeden anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in letzterem einer Ab- gabe nur insoweit unterworfen werden, als daselbst gleichartige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer unterliegen." Die Zölle erfüllen eine zwiefache Aufgabe: Sie sollen den in- ländischen Gewerbefleiß schützen (Schutzzoll) und sie sollen die Ein- nahmen des Staates vermehren (Finanzzölle). Man spricht nur von Grenzzöllen, die entweder Einfuhrzölle oder Ausfuhrzölle find. Die Einfuhrzölle erhebt der Staat bei dem Eintritt fremder Waren in unser Staatsgebiet. Bezüglich der Höhe müssen sie den Anforderungen des gegenseitigen Verkehrs entsprechen. Daher sind diese Zölle eine Waffe der Handelspolitik. Die Einfuhrzölle auf Genußmittel: Kaffee, Tee, Kakao sind reine Finanzzölle, nur dazu bestimmt, die Einnahmen des Staates zu vermehren. Die Zölle dienen andererseits dem „Schutze der natio- nalen Arbeit". Zn den Vereinigten Staaten hatte die Landwirt- schaft Getreide in Überfluß erzeugt. Der Boden war nicht aus- genutzt und sehr fruchtbar, die Arbeitslöhne waren sehr niedrig. So überschwemmten die Amerikaner die europäischen Staaten mit ihrem überflüssigen Getreide und konnten es infolge der niedrigen Wasserfracht so billig verkaufen, daß unsere Landwirtschaft nicht mitmachen konnte. Ihre Betriebskosten waren viel höher, und die Folge war, die europäische Landwirtschaft und Viehzucht ging immer weiter zurück und hätte untergehen müssen, wenn ihr nicht staatlicher Schutz zu Hilfe kam. Der bisherige Zustand des F rei- st a n d e l s , daß alle Länder unbehelligt ihre Erzeugnisse bei uns einführen konnten, wurde aufgehoben, und es wurden im Zahre 1879 Schutzzölle für Getreide, Vieh und die Industrie bei uns ein- geführt. Der Zoll auf das ausländische Getreide. Vieh usw. wird so hoch angesetzt, daß der Verkaufspreis dem entspricht, was unsere Landwirtschaft und Industrie für ihre Erzeugnisse verlangen muß, um wirtschaftlich bestehen zu können. „Diesen Schutzzöllen verdankt das Deutsche Reich die erstaun- liche Entwicklung seiner Industrie in den letzten Jahrzehnten und die Erhaltung einer lebenskräftigen Landwirtschaft, sowie die Steigerung seiner Vevölkerungszahl auf 64 Millionen, deren

9. Deutsche Geschichte vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zur Gegenwart - S. 267

1911 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Vierter Abschn. Von Deutschlands Befreiung b. z. Wiederherstellung des Reiches. 267 einigung von Studierenden der verschiedenen Hochschulen. Auch in den Kreisen der Turner wurde die deutsch-nationale Gesinnung gepflegt. Dem Fürsten Metternich waren diese Bestrebungen ein Dorn im Auge. Anlaß zum Einschreiten bot die Ermordung des von der Burschenschaft als russischer Spion betrachteten Dichters Kotzebue durch den Studenten Karl Ludwig Sand. Auf den Beschluß des Bundestages wurde zur Aufspürung und Verfolgung „demagogischer Verbindungen" ein Untersuchungsausschuß eingesetzt (1819). Ein strenges Preßgesetz ordnete die Überwachung der Zeitungen und kleinen Druckschriften an (Zensur). Die Burschenschaft wurde verboten. In Preußen wurden die Turnplätze geschlossen; der „Turnvater" Iahn bekam Festungshaft. Dem Dichter E. M. Arndt, der als Professor an der neugegründeten Hochschule in Bonn wirkte, wurde untersagt, Vorlesungen zu halten. Neue Verfolgungen begannen nach der französischen Julirevolution des Jahres 1830. In Frankreich wurde nämlich das Königtum der Bourbonen, 1830 das sich auf den Adel und die Geistlichkeit stützte, gewaltsam beseitigt und der „Bürgerkönig" Louis Philipp aus dem Hause Orleans auf den Thron erhoben. Unter dem Eindrucke dieser Vorgänge erwachten in Deutschland die Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen, an denen das deutsche Bürgertum stark beteiligt war, mit neuer Kraft. Der Bundestag schritt nachdrücklich ein, als an seinem Sitze zu Frankfurt ein Volkshaufe die Hauptwache angriff (der Frankfurter Putsch im April 1833). Zu Berlin wurde der Student Fritz Reuter verhaftet und zum Tode verurteilt, dann aber zu Festungshaft begnadigt. d) Die Aufhebung der Binnenzölle in Preußen und der Teutsche Zollverein. Während die preußische Regierung die volkstümliche Einheitsbewegung niederzuhalten suchte, arbeitete sie zugleich unermüdlich an der wirtschaftlichen Einigung des außerösterreichischen Deutschlands. Zunächst wurden für den Bereich des preußischen Staates alle Binnenzölle aufgehoben und gleiches Maß und Gewicht eingeführt. Ein besonderes Zollgesetz regelte sodann die Abgaben, welche von eingeführten Waren an der Grenze erhoben werden sollten (1818). Rohstoffe blieben frei oder wurden nur gering belastet, Jndustrieerzeugniffe zahlten einen mäßigen Schutzzoll, Kolonialwaren einen doppelt so hohen Finanzzoll 1. 1 Schutzzölle sollen die nationale Arbeit gegen den Wettbewerb des Auslandes schützen und werden demnach aus solche Gegenstände gelegt, die auch das Inland erzeugt, z. B. Roggen, Tabak, Eisen; Finanzzölle dienen lediglich als Einnahmequelle für den Staat und treffen solche Waren, die allein das Ausland liefert, z. B. Kaffee.

10. Karten und Skizzen aus der vaterländischen Geschichte der letzten 100 Jahre - S. uncounted

1894 - Düsseldorf : Bagel
Der deutsche Zollverein 1831 Nr. 14. Hamburg Stettin \nbremen Mitteldeutscher (später Steuerverein) Wittenberge i s c h e r Magdeburg Berlin aldöck Langensalza (oleipzig ►resde] Handels^ / j \ Verein Xl^^nmurt Bamberg irzburg Zollverein Süddeutsch O München Deutscher Zollyerein. (Hanptförderer y. Motz.) Der Verein belebt den Handel durch Begünstigung der Verkehrsmittel und Beseitigung der Verkehrshindernisse. 1818 Zoll* und Steuerreform: 1. Zölle an die Grenzen! Dieselben sind hauptsächlich Schutzzölle gegen aus* ländische Concurrenz. Einfache Erhebung nach dem Gewicht der Ware. Auch sonstige Staatssteuern vereinfacht: a) direkte: Klassensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer; b) indirekte: Schlacht- und Mahlsteuer. 2. 3. 1828 Eintritt von Hessen-Darö^^dt. Wirtschaftliche Vorteile bei Hessen (-f- 400 000 Gu^en) j politische bei Preußen. Diese Politik wird festgehalten. Gegenbund: 1. Süddeutscher Zollverein (Baiern u. Württemberg^ wirtschaftet zu teuer: 4.4 % der Ein»a^men Betriebskosten. 2. Mitteldeutscher Handelsverein: (So viel Köpfe, so Sinne.) Thätigkeit negativ und vielf*0^ undeatsch. Preußen schafft dagegen 1. Landstrafsen (1817 523 Meilen, 1828 1065 Meilen); wichtig, da andere Verkehrswege (Kanäle und Eisenbahnen) noch fast gänzlich fehlen ; 2. Wasserstrafsen: Elbe und Rhein befreit von Untiefen und Zöllen („jusqu’ä la mer“) und sprengt den Mitteldeutschen Handelsverein 1. durch Abkommen mitbaiern-Württemberg(Landes-produkte gegenseitig ohne Zoll) und unentgeltlich gebaute Strafse Langensalza-Würzburg-Bambe-g bezw. Magdeburg-Hamburg 1829; dadurch werden der Norden und d<er Süden fester verbunden, durch Hineinzwingen von Kurhessen 1831 (Finanznot und politische Unruhen) in den preufsischen Zollverein. 1834 Baiern, Württemberg, Sachsen, Thüringen treten bei. — 1835 Baden, Nassau. — 1836 Frankfurt. 1854 Hannover und die anderen Staaten des Steuervereins. 1866 Mecklenburg lind Schleswig-Holstein. 1888 Hamburg und Bremen. Die geschickte und energische Zollpolitik im Innern und nach aufsen (Handelsverträge) hat Preußens führende Rolle vorbereitet; im selben Mafse vollzieht sich eine Verschmelzung des deutschen Volkes auf allen Gebieten.

11. Kurzgefaßte Staatslehre - S. 32

1912 - Breslau : Hirt
32 Iii. Das Deutsche Reich. wird durch die kollegialen Bezirksrüte, in zweiter Instanz durch den Kaiserlichen Rat für Elsaß-Lothringen gehandhabt, der unter dem Vorsitz des Statthalters zusammentritt. Die Bezirke zerfallen in Kreise, die von Kreisdirektoren verwaltet werden. Die übrige Verwaltung entspricht im ganzen der preußischen. Kommunale Vertretungen sind die Bezirkstage, Kreistage und Gemeinderäte. Die reichsländischen Eisenbahnen sind Eigentum des Reiches. Als indirekte Steuer besteht einstweilen noch das aus der französischen Zeit stammende Oktroi, eine Abgabe von Ge- tränken und Lebensmitteln. 9. Die deutsche Wirtschaftseinheit. Zu der Hebung des deutschen Einheitsgefühls hat die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nicht wenig beigetragen. Diese wurde angebahnt durch den Zollverein, den Preußen mit den meisten deutschen Staaten geschlossen hat. „Es war ein schicksalsschwerer Augenblick, als in der Silvesternacht von 1833 von den Türmen die Schläge der Mitternacht schollen. Seit Tagen harrten auf allen Landstraßen Mitteldeutschlands in langen Zügen die Frachtwagen vor den Manthüusern, umringt von fröhlich lärmenden Volkshaufen. Mit dem Glockenklang des alten Jahres hoben sich die Schlagbäume, die Rosse zogen an, unter Jnbelrnf und Peitschenknall ging es zollfrei hinüber in das bisherige Zollausland. Der Deutsche Zollverein war geboren. Was das bedeutete, kann nur ermessen, wer das Mautelend der früheren Jahrzehnte kennt. Hatte doch nach den Freiheitskriegen noch eine in Hamburg für Wien verfrachtete Ware 38 Zoll- schranken zu passieren und an jeder einem neuen Fiskus für die gnädige Erlaubnis zum Transit zinsen müssen. Friedrich List war der erste, der den großen Gedanken einer alldeutschen Zolleinheit in Wort und Schrift verbreitete." (Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert Iii, S.379.) Durch die Reichsverfassung wurde das ganze Reich ein einheitliches Zollgebiet, zu dem auch Luxemburg gehört, und von dem nur Helgoland und die Freihafengebiete von Bremen und Hamburg ausgeschlossen sind. Der Reichskasse fallen die Zölle zu, die von ausländischen Erzeugnissen und Waren erhoben werden. Diese Zölle sind entweder Finanzzölle, d. h. sie werden zur Verbesserung unserer Einkünfte von solchen Gegen- ständen erhoben, die nicht zu den notwendigsten Lebensbedürfnissen ge- hören, wie Kaffee, Tee, Kakao und andere Kolonialwaren, Wein und Südfrüchte; oder sie sind Schutzzölle, die den Zweck haben, unsere Landwirtschaft und Industrie gegen den ausländischen Wettbewerb zu schützen. Dahin gehören die Kornzölle, Eisenzölle u. a. Diese Zölle werden ebenso wie die indirekten Steuern durch Erhöhung des Preises aus die Abnehmer der Waren abgewälzt. Der Verkehr innerhalb des deutschen Wirtschaftsgebietes wird außer- ordentlich erleichtert durch die Einheit von Münze, Maß und Gewicht. Wie störend war früher in Mitteldeutschland der Übergang von der nord- deutschen Taler- und Groschenrechnung zu der süddeutschen Gulden- und

12. Bürgerkunde - S. 175

1908 - Leipzig [u.a.] : Teubner
175 4. Abschnitt. Der Staat. 18. Kapitel. Das Deutsche Reich. in Berlin löst sie ein, wenn die Teile des zerrissenen Scheines vorhanden sind, die deutlich als zusammengehörig erkennbar sind, oder wenn wenigstens die Hälfte des Scheines und die Nummer beigebracht werden. Der Reichshaushaltsetat ist den par- lamentarischen Körperschaften des Reiches zur Genehmigung vorzulegen. Sind be- deutende Einnahmen vorhanden, so fließen bestimmte Beträge als Überweisungen an die Bundesstaaten zurück, so daß zwischen ihnen und der Finanzverwaltung des Reiches regelmäßige Abrechnungen stattfinden müssen, welche einer Prüfung durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches unterliegen, der mit der preußischen Oberrechnungs- kammer vereinigt ist. Neben den obengenannten Einnahmen besteht das Reichs- vermögen aus den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen, dem 120 Mill. Mark um- fassenden Reichskriegsschatz und dem 561 Mill. Mark betragenden Reichsinvalidenfonds. Als Steuern kommen für das Deutsche Reich die indirekten Steuern in Betracht. Ihre Erhebung und Verwaltung ist Sache der einzelnen Bundesstaaten, alle Erträge fließen in die Reichskasse. In Preußen geschieht die Verwaltung der indirekten Steuern durch die Provinzialsteuerdirektionen, denen als örtliche Be- hörden die Hauptsteuer- und Hauptzollämter unterstellt sind. An den Grenzen sind Grenz- und Steueraufseher stationiert, die dem Schmuggelhandel entgegentreten sollen. Sie sind befugt, bei verdächtigen Personen Körperuntersuchungen und Haus- durchsuchungen vorzunehmen und erforderlichenfalls von den Waffen Gebrauch zu machen. Die Zölle. Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren können Abgaben erhoben werden, die man als Grenzzölle bezeichnet. Seit dem Jahre 1873 wird aber bei Durch- und Ausfuhr deutscher Waren kein Zoll erhoben. Ihre Erhebung und Ver- waltung unterliegt den einzelnen Bundesstaaten, welche die Beträge an die Reichs- kasse abzuführen haben. Diese Zölle werden Finanzzölle genannt, wenn durch sie zunächst die Aufgaben des Reiches erhöht werden sollen; sind die Zölle hin- gegen bestimmt, den fremden Erzeugnissen die Einfuhr zu erschweren und die heimische Industrie vor der Konkurrenz des Auslandes zu bewahren, so spricht nran von Schutz- zöllen. Den Anhängern der Schutzzölle stehen die F r e i h ä n d l e r gegenüber, die den Wohlstand der Nation dadurch zu fördern suchen, daß die Einfuhr fremder Waren vollkommen zollfrei geschieht. In einem Zolltarife wird vom Staate die Höhe der Zölle festgesetzt. Werden einzelnen Staaten gewisse Erleichterungen in betreff der Zölle gewährt, so verlangt man von ihnen dafür bestimmte Gegen- leistungen und setzt die beiderseitigen Verpflichtungen in besonderen Handels- verträgen fest. Die Prohibitivzölle sind Schutzzölle, welche die ausläudischen Waren so sehr verteuern, daß ihre Einfuhr uumöglich ist, weil zu so hohen Preisen sich keine Abnehmer der Waren finden würden. (Tabakzoll in Frankreich und Österreich.) Differentialzölle nennt man die von den üblichen Normalzölleu ab- weichenden Eingangszölle, durch welche die Waren aus dem einen Lande je nach den Handelsverträgen mit höherem oder niederem Zoll belegt sind. Man wendet sie auch gegen Länder an, mit denen keine Handelsverträge geschlossen sind. Für manche Artikel, die im Jnlande nicht produziert, aber nötig gebraucht werden, wird kein Zoll erhoben. Der Zoll wird beim Eintreffen der Güter an der Zollgrenze oder am Wohn- orte des Empfängers gezahlt. Die Waren können auch mittelst Begleitscheines nach einem anderen Zollamte oder nach der Zollniederlage (Packhof) deklariert werden. Ftir die auf dem Packhof lagernden Waren sind Lagerspesen bis zu der Zeit zu zahlen,

13. Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler - S. 121

1913 - Cassel : Scheel
121 mählich hörten diese Abgaben an kleine Staaten ans und nur größere Staaten schlossen sich gegenseitig durch Grenzzölle ab. Arten der Zölle. Die Grenzzölle sind entweder Einsuhr- oder Ausfuhrzölle. Nach dem Zwecke der Erhebung unterscheidet man Finanzzölle und Schutzzölle. Finanzzölle werden erhoben, um dem Staate Geld zuzuführen (indirekte Steuern). Aus dein Grunde werden sie aber nur von der Einfuhr solcher Waren erhoben, die nur im Auslande erzeugt werden, wie Kaffee, Reis usw. Tritt aber eine Verzollung für Waren ein, die das Land selbst erzeugt, dann geschieht dies noch aus einem zweiten Grunde. Man will nämlich die einheimische Produktion schützen und kräftigen. Durch Getreide- zölle soll die Landwirtschaft geschützt werden. Wenn beispielsweise ein Land, das Getreide in großen Mengen erzeugt und dazu billige Arbeitskräfte hat, fein Getreide recht billig nach Deutschland ohne Zoll einführen dürfte, dann wäre die deutsche Landwirtschaft sehr geschädigt, denn viele Landwirte könnten bei zu niedrigen Preisen nicht mehr bestehen. Legt das Reich aber einen Eingangszoll auf das Getreide, so erhöht sich sofort auch ini Inneren des Reiches der Getreidepreis um die Höhe des Zolles. Solche Zölle sind Schutzzölle. Genau so ist das Verhältnis in der Industrie. Gerade die deutsche Industrie, der von auswärts starke Konkurrenz ent- stand, hätte sich niemals ohne Schutzzölle so entwickeln können, wie dies seit 1871 der Fall gewesen ist. Durchfuhrzölle gibt es bei uns nicht mehr. Deutschland bildet nach der Reichsverfassung ein Zoll- und Handelsgebiet mit einer gemeinschaftlichen Zollgrenze. Die Höhe der Zollabgaben wird durch den Zolltarif bestimmt. Dieser ist alphabetisch und gleichzeitig systematisch geordnet. Die Haupt- gruppen sind nämlich alphabetisch geordnet; innerhalb dieser Gruppen find alle dazu gehörigen Waren und Erzeugnisse eingefügt. Der Zoll wird nach einer Zolleinheit — solche ist fast immer das Gewicht (in der Regel 100 kg) — erhoben. Für einzelne Waren besteht auch Wertzoll. Dieser wird in Prozenten von dem Werte der Ware er- hoben. Die mit den fremden Nationen vereinbarten Zollsätze werden durch Handelsverträge festgelegt. Die Erhebung und Verwaltung der Zölle bleibt jedem Bundesstaate innerhalb seines Gebietes über- lassen. Der Kaiser überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Ver- fahrens durch Reichsbeamte. Der Ertrag der Zölle fließt nach Abzug der Erhebungs- und Verwaltungskosten in die Reichskafse. Zollabfertigung. Innerhalb der Zollinie können Freigebiete liegen. Solche find der Hamburger Freihafen, ferner die Freihäfen zu Bremerhaven, Kuxhaven, Geestemünde usw. Alle Waren aber, die über die Zollinie hinausgehen, müssen von Zollpapieren begleitet sein und dürfen nur auf bestimmten dazu vorgeschriebenen Wasser- und Landstraßen oder Eisenbahnen ein- oder ausgeführt werden. Für die sogenannte Zollabfertigung gibt es Hauptzollämter und Neben-

14. König Friedrich Wilhelm II. - König Friedrich Wilhelm IV. - S. 272

1897 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
272 Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Die von außen in dieses Gebiet eingehenden Waren wurden da, wo sie eingingen, versteuert und konnten dann ebenfalls frei im ganzen Zollverein zirkulieren. Die davon erhobenen Zölle flössen in eine gemeinsame Zollvereiuskasse und wurden von dieser aus au die einzelnen Staaten nach der Bevolkerungszahl verteilt. Damit waren zwei ganz bedeutende wirtschaftliche Vorteile erreicht: Handelsfreiheit im Innern und eine einheitliche Handelspolitik nach außen. Der Zollverein war eine Macht und konnte als solche mit fremden Staaten viel leichter günstige Handelsverträge abschließen, als dies ein einzelner Staat, selbst Prenßen, vermochte. Die Finanzen der so verbündete» Staate» gewannen ebenfalls bei dieser Vereinigung. Die Gesamteinnahme des Zollvereins vermehrte sich von 1834 bis 1842 von 36 auf 63 Millionen Mark, also im Verhältnis von 4 zu 7, während die Kopfzahl der Zollvereinsbevölkerung nur wie 4 zu 5 gestiegen war. Zugleich ergab sich aus dieser Steigerung der Zolleiimahmeu die Steigerung des Verkehrs der Zollvereinsstaaten mit dem Auslande. Neben diesen wirtschaftlichen und finanzielle» Vorteile» hatte der pre»ßisch-deiittche Zollverein aber auch eine hochwichtige politische Bedeutung. Jude», er die in ihm verbundenen »ahezu 29 Millionen Deutschen einander wirtschaftlich näher brachte, bereitete er de re» politische Einigung vor. Der Gedanke, daß, wenn schon die wirtschaftliche Einheit so große Vorteile biete, eine auf alle Interessen und alle Verhältnisse sich erstreckende politische Einigung noch viel größere Vorteile bieten müßte, drängte sich jedem nicht ganz Kurzsichtigen aus. Auch darin arbeitete diese wirtschaftliche Einigung der politischen vor, daß sie gewisse Übelstände, die von dem Mangel einer politischen Einheit herrührten (wie die Verschiedenheit der Münzen, Maße, Gewichte), wenigstens teilweise beseitigte, z. B. ein gemeinsames Zollgewicht schuf. Und endlich war es von ganz besonderer Bedeutung, daß eine solche Einigung durch den Anschluß der Staaten zweiten und dritten Ranges an den Großstaat Preußen zustande gekommen war, denn nicht allein erkannte man daraus, wie engverwandt viele der wichtigsten Interessen Preußens und dieser andern Staaten seien, sondern es schwanden dadurch auch so manche Abneigungen und Voreingenommenheiten, die bis dahin die Bevölkerungen der kleineren Staaten gegen Preußen gehegt hatten. Genug, durch den Zollverein wurde dem nationalen Einheitsgedauken, und zwar in der allein lebensfähigen Form eines preußisch-deutschen Bundesstaates, auf die allererfolgreichste Weise vorgearbeitet. 35. Litteratur, Kunst und Wissenschaft während der Negierung Friedrich Wilhelms Iii. Ed >vi ii E v e r s, Brandenburgisch-preußische Geschichte. Berlin 1892. Nachdem Deut) ch land und vornehmlich Pre » ß e » durch die Entfaltung der ihm innewohnenden Fülle religiöser, geistiger und sittlicher Kräfte

15. (Achtes und neuntes Schuljahr) - S. 261

1913 - Frankfurt am Main : Diesterweg
120« Der preußisch-deutsche Zollverein. Karl Biedermann. Nach dem Aufhören der Kontinentalsperre erfolgte ein massenhaftes Einströmen englischer Waren nach Deutschland. Das dadurch erzeugte Bedürfnis eines wirksamen Schutzes der nationalen Industrie veranlaßte die deutschen Fabrikanten, sich mit einem gemeinsamen Gesuch um Her- stellung eines solchen Schutzes an den Bundestag zu wenden. Dieser Schritt blieb ohne Erfolg. Inzwischen hatte die preußische Regierung für ihre Staaten ein gemäßigtes Schutzzollsystem eingeführt (1818). Dabei ergab es sich als ein großer Übelstand, daß wegen des Abstandes der westlichen von den östlichen Provinzen zwei verschiedene Zollgebiete nötig wurden, was natürlich unverhältnismäßige Kosten verursachte. Die preußische Regierung bot daher alles auf, um durch eine Zolleinigung mit anderen Staaten diese Lücke auszufüllen. Es gelang ihr, die beiden Hessen dafür zu gewinnen (1828 und 1831). Gleichzeitig waren andere, ähnliche Vereine in der Bildung begriffen, ein süddeutscher zwischen Bayern, Württemberg, den beiden Hohenzollern und der „Mitteldeutsche Handelsoerein" (Sachsen, Hannover, Braunschweig usw.). Endlich trat 1831 der große „preußisch-deutsche Zollverein" ins Leben, der außer Preußen, den anhaltinischen Ländern und den beiden Hessen auch Sachsen, Bayern, Württemberg, die thüringischen Staaten in sich schloß, dem später auch Nassau, Baden, Frankfurt, Luxemburg, Vraunschweig bei- traten, so daß er im Jahre 1842 ein Gebiet von 8245 Duadratmeilen mit 2872 Millionen Einwohnern umfaßte. Die Zollschranken zwischen diesen Ländern fielen; alle Erzeugnisse des einen Landes (mit alleiniger Aus- nahme von Bier und Branntwein, für die eine sogenannte „Übergangs- abgabe" entrichtet werden mußte) gingen zollfrei nach allen andern Ländern des Zollvereins. Nach außen bildeten diese verbundenen Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Die von außen in dieses Gebiet eingehenden Waren wurden da, wo sie eingingen, versteuert und konnten dann frei im ganzen Zollverein zirkulieren. Die davon erhobenen Zölle flössen in eine gemeinsame Zollvereinskasse und wurden von dieser aus an die einzelnen Staaten nach der Vevölkerungszahl verteilt. Damit waren zwei ganz bedeutende wirtschaftliche Vorteile erreicht: Handelsfreiheit im Innern und eine einheitliche Handelspolitik nach außen. Der Zollverein war eine Macht und konnte mit fremden Staaten viel leichter günstige Handelsverträge abschließen, als dies ein einzelner Staat, selbst Preußen,

16. (Achtes und neuntes Schuljahr) - S. 267

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
127. Der preußisch-deutsche Zollverein. Karl Biedermann. Nach dem Aufhören der Kontinentalsperre erfolgte ein massenhaftes Einströmen englischer Waren nach Deutschland. Das dadurch erzeugte Bedürfnis eines wirksamen Schuhes der nationalen Industrie veranlaßte die deutschen Fabrikanten, sich mit einem gemeinsamen Gesuch um Her- stellung eines solchen Schuhes an den Bundestag zu wenden. Dieser Schritt blieb ohne Erfolg. Inzwischen hatte die preußische Regierung für ihre Staaten ein gemäßigtes Schutzzollsystem eingeführt (1818). Dabei ergab es sich als ein großer Übelstand, daß wegen des Abstandes der westlichen von den östlichen Provinzen zwei verschiedene Zollgebiete nötig wurden, was natürlich unverhältnismäßige kosten verursachte. Die preußische Regierung bot daher alles auf, um durch eine Zolleinigung mit anderen Staaten diese Lücke auszufüllen. Es gelang ihr, die beiden Hessen dafür zu gewinnen (1828 und 1831). Gleichzeitig waren andere, ähnliche Vereine in der Bildung begriffen, ein süddeutscher zwischen Bayern, Württemberg, den beiden Hohenzollern und der „Mitteldeutsche Handelsoerein" (Sachsen, Hannover, Braunschweig usw.). Endlich trat 1834 der große „preußisch-deutsche Zollverein" ins Leben, der außer Preußen, den anhaltinischen Ländern und den beiden Hessen auch Sachsen, Bayern, Württemberg, die thüringischen Staaten in sich schloß, dem später auch Nassau, Baden, Frankfurt, Luxemburg, Braunschweig bei- traten, so daß er im Jahre 1842 ein Gebiet von 8245 Quadratmeilen mit 287s Millionen Einwohnern umfaßte. Die Zollschranken zwischen diesen Ländern fielen; alle Erzeugnisse des einen Landes (mit alleiniger Aus- nahme von Bier und Branntwein, für die eine sogenannte „Übergangs- abgabe" entrichtet werden mußte) gingen zollfrei nach allen andern Ländeni des Zollvereins. Nach außen bildeten diese verbundenen Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Die von außen in dieses Gebiet eingehenden Waren wurden da, wo sie eingingen, versteuert und konnten dann frei im ganzen Zollverein zirkulieren. Die davon erhobenen Zölle flössen in eine gemeinsame Zollvereinskasse und wurden von dieser aus an die einzelnen Staaten nach der Vevölkerungszahl verteilt. Damit waren zwei ganz bedeutende wirtschaftliche Vorteile erreicht: Handelsfreiheit im Innern und eine einheitliche Handelspolitik nach außen. Der Zollverein war eine Macht und konnte mit fremden Staaten viel leichter günstige Handelsverträge abschließen, als dies ein einzelner Staat, selbst Preußen,

17. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 251

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
251 schloß e i n Zollverein Preußen gegen Deutschland und das Ausland. Dabei ergab es sich als ein großer, durch die geogra- ^er ^ phische Gestaltung Preußens herbeigeführten Übelstand, daß wegen des Abstandes der westlichen von den östlichen Provinzen verein zwei verschiedene Zollgebiete nötig wurden, was natürlich unverhältnismäßige Kosten verursachte. Die preußische Regierung bot daher alles auf, um durch eine Zollvereinigung mit andern Staaten diese Lücke auszufüllen. Es gelang ihr, die beiden 5)essen dafür zu gewinnen (1828 und 1831). Gleichzeitig waren andere ähnliche Vereine in der Bildung begriffen, so ein süd deutscher zwischen Bayern, Württemberg, den beiden Hohen-zollern, so der „Mitteldeutsche Handelsverein" (Sachsen, Hannover, Braunschweig u. s. w.). Endlich trat 1834 der große preußisch-deutsche Zollverein ins Leben, der außer Preußen, deu anhaltinischen Ländern und den beiden Hessen, auch Sachsen, Bayern, Württemberg und die thüringschen Staaten in sich schloß, dem später auch Nassau, Baden, Frankfurt, Luxemburg und Bayern beitraten. Die Zollschranken zwischen diesen Ländern fielen; alle Erzeugnisse des einen Landes (mit alleiniger Ausnahme von Bier und Branntwein) gingen zollfrei nach allen anderen Ländern des Zollvereins. Nach außen bildeten diese verbundenen Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Die von außen in dieses Gebiet eingehenden Waren wurden da, wo sie eingingen, versteuert und konnten dann ebenfalls frei im ganzen Zollverein zirkulieren. Die davon erhobenen Zölle flössen in eine gemeinsame Zolloereinskasse und wurden von dieser aus an die einzelnen Staaten nach der Bevölkerungszahl verteilt. Damit waren zwei ganz bedeutende wirtschaftliche Vorteile erreicht: Handelsfreiheit im Innern und eine einheitliche Handelspolitik nach außen. Der Zollverein war eine Macht und konnte als solche mit fremden Staaten viel leichter günstige Handelsverträge abschließen, als dies ein einzelner Staat, selbst Preußen, vermochte. Die Finanzen der so verbündeten Staaten gewannen ebenfalls bei dieser Vereinigung. Die Gesamteinnahme des Zollvereins vermehrte sich von 1834 bis 1842 von 36 auf 63 Millionen Mark, also im Verhältnis von 4 zu 7, während die Kopfzahl der Zollveceinsbevölkernng nur wie 4 zu 5 gestiegen war. Zugleich ergab sich aus dieser Steigerung der

18. Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart - S. 48

1910 - Halle a.S. : Schroedel
— 48 — Traditionen hielt der Südwesten an einem gemeindeutschen Voraeben fest und verwarf das einseitige Verfahren Preußens. Unter diesen Umständen war es von größter Bedeutung, daß stch eben aus dem Südwesten beinahe gleichzeitig eine Stimme erhob, die wenigstens nach der technischen Seite hin Preußen gerecht wurde ^n einer Denkschrift vom Jahre 1819 zeigte der badische Staatsmann Nebenius, ein alter Praktiker noch aus dem französischen Staatsdienste, daß ein deutscher Zollverein auf volle Handelsfreiheit !m Innern, auf die Erhebung von Grenzzöllen, auf Schutzzölle für die Manufakturen m der Höhe von 12 bis 20 Prozent des Wertes niedrige Besteuerung oder völlige Befreiung von Abgaben für eingeführte Rohmaterialien und die Erzeugnisse des Erports, und aus Verbrauchssteuern aus Kolonialwaren — kurz aus die Prinzipien der preußischen Zollpolitik hinauslaufen müsse, und entwickelte Zugleich rationelle Grundsätze für die föderative Behandlung eines solchen Vereins: der Reingewinn sollte an die einzelnen Staaten nach Maßgabe der Bundesmatrikel oder uach der Kopfzahl der Bevölkerung verteilt werden. War das nicht die vollste Vorbereitung eines Zollvereins, der sich von Preußen her und durch preußische Politik entwickeln konnte? Im Jahre 1833, nach Abschluß der wichtigsten Zollvereinsverhandlungen, hat das preußische Ministerium des Auswärtigen in einer nach Baden gerichteten Note ausgesprochen, daß „es dem Verfasser der badischen Denkschrift von 1819 zur großen Genugtuung reichen müsse, wenn er aus den Verträgen der jetzt zu einem gemeinsamen Zoll- und Handelssystem verbundenen Staaten ersehen werde, wie vollständig nunmehr die Ideen ins Leben getreten seien, welche von ihm über die Bedingungen eines deutschen Zollvereins gehegt und bekanntgemacht worden seien." Nach alledem war vorauszusehen, daß Konferenzen, welche die süddeutschen und einige mitteldeutsche Staaten einseitig und ohne Preußen 1821 zu Darmstadt, 1823 zu Arnstadt, 1825 zu Stuttgart abhielten, ergebnislos verlaufen würden. Die Zukunft des allgemeinen Zollvereins schien an den norddeutschen Großstaat gekettet. Wie es Hardenberg schon 1819 betont hatte: einzelne Staaten, welche sich durch den jetzigen Stand beschwert glauben, müßten sich mit denjenigen Bundesmitgliedern zu vereinigen suchen, woher nach ihrer Meinung die Beschwerde kommt; und dann müßten übereinstimmende Anordnungen oon Grenze zu Grenze geleitet werden, zu dem Zwecke, die inneren Scheidewände mehr und mehr zu Fall zu bringen. Gleichwohl schlossen Bayern, Württemberg und die Hohen-zollernschen Lande im Jahre 1826 einen besonderen Süddeutschen Zollverein; und als dieser mit Preußen gute Beziehungen zu pflegen begann, vereinigten sich die zwischen ihm und Preußen liegenden Länder, um nicht von beiden erdrückt zu werden, im Jahre 1828 zu einem Mitteldeutschen Handelsverein. Es waren Nassau, Hessen-

19. Bd. 1 - S. 238

1913 - Leipzig : Poeschel
238 Finanzen völkerungskreise gleichmäßig treffen. Das war früher, besonders im Mittelalter, durchaus nicht der Fall. Heute wird die Steuer ohne Ansehen der Person auferlegt, aber auch heute noch kommt es vielfach vor, daß eine Abgabe eine Berufs- klasse, einen Erwerbszweig scharfer trifft als den anderen, und so verlangt man auch heute noch bei jeder Abgabe, daß sie alle Bevölkerungskreise gleichmäßig treffe, ik Die Steuern müssen für den einzelnen möglichst schonend um- gelegt werden; so erhebt man die Einkommensteuer nicht in einer Jahressumme, sondern halb- oder vierteljährlich. Die bisher behandelten Steuern und Abgaben werden im Jnlande erhoben. Man legt nun auch Abgaben auf die vom Auslande ein- gehenden Produkte; das sind die Zölle. Sie werden so erhoben, daß man entweder die betreffenden Waren in demselben Maßstabe besteuert wie die einheimischen, oder daß man von den ausländischen Artikeln eine noch höhere Abgabe erhebt. Die Zölle sind aber außer für die Finanzen auch für die übrige Volkswirtschaft von großer Bedeutung. Man ist schon seit mehreren hundert Jahren auf den Gedanken gekommen, die heimischen Pro- dukte von Industrie und Landwirtschaft vor der Konkurrenz der ausländischen dadurch zu schützen, daß man auf letztere einen Zoll legt. Dadurch werden diese teurer, und nun ist auch der einheimische Produzent in der Lage, einen höheren Preis zu nehmen, als er es ohne den Zoll gegenüber der ausländischen Konkurrenz hätte tun können. Derartige Zölle bezeichnet man, weil sie der inländischen Produktion einen Schutz gewähren sollen, als Schutzzölle, im Gegensatz zu den oben erwähnten Zöllen, die man von den heimi- schen und den ausländischen Produkten gleichmäßig erhebt und die man, weil sie nur finanzielle Zwecke haben, Finanzzölle nennt. Die Schutzzölle haben also eine doppelte Aufgabe; einmal bringen sie dem Staat Einnahmen, sodann aber verschaffen sie den heimi- schen Landwirten oder Industriellen Vorteile gegenüber dem aus- ländischen Wettbewerb. Sind die Zölle so hoch, daß sie eine Ein- fuhr ganz unmöglich machen, so spricht man von Prohibitivzöllen. Der Gedanke, durch solche Schutzzölle den eigenen Gewerbefleiß und Landbau zu fördern, liegt in der Tat sehr nahe und hat etwas überaus Verlockendes. In Deutschland hat man jetzt ein ausgebil- detes Zollsystem und besteuert, wenn vom Auslande eingeführt, Ge-

20. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 129

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die politischen Bewegungen in Deutschland. 129 Ausgaben ins Gleichgewicht setzte, die Abgaben gerecht zu verteilen suchte und es ermöglichte, auch für das geistige Leben in reichem unterricht. Maße zu sorgen. Damals wurde für die Rheinlande die Universität Bonn geschaffen, und viele Gymnasien und Volksschulen wurden gegründet. Für die kirchliche Entwickelung wurde die Stiftung der Union zwischen dem lutherischen und reformierten Bekenntnis, die Union isi dem König persönlich am Herzen lag. von größter Bedeutung. Besonders weitreichende Folgen knüpfen sich an die Wirt- Zollpolitik schastspolitik jener Zeiten. Das neue Zollgesetz brach mit dem 1818' Grundsatz des Merkantilsystems, indem es alle Eingangs- und Ausgangsverbote aufhob; immerhin aber suchte es durch Erhebung mäßiger Schutzzölle dem inländischen Gewerbfleiß „einen hinlänglichen Schutz und Vorzug" zu gewähren, während es zugleich von den eingehenden Kolonialwaren ertragreiche Finanzzölle erhob. Zugleich aber erklärte sich die preußische Regierung, um der traurigen wirtschaftlichen Zersplitterung Deutschlands ein Ende zu machen, den übrigen deutschen Staaten gegenüber zu Verhandlungen über einen Zollverein bereit. Aber die Furcht, daß Preußen hinter diesen Vorschlägen politische Vergrößerungsgelüste verberge, war bei den deutschen Mittel- und Kleinstaaten lange zu groß, als daß sie darauf eingegangen wären. Nur kleine, vom preußischen Gebiet eingeschlossene Staaten traten dem preußischen Zollsystem bei. Andere Staaten schlossen sich im Gegensatz zu Preußen wirtschaftlich zusammen, so Bayern und Württemberg. Da entschloß sich im Jahre 1828 Hessen-Darmstadt, dessen Zollverein Volkswirtschaft unter dem Mangel eines Marktes litt, und dessen 1828‘ Finanzen durch die Kosten der Grenzbewachung schwer belastet wur- den, zum Abschluß eines Zollvereins mit Preußen, mit der Bestimmung, daß die Zollerträge nach der Kopfzahl zwischen beiden Staaten geteilt werden sollten. Wenige Jahre später vereinigte sich der bay-risch-württembergische mit dem preußischen Zollverein; in der Neujahrsnacht 1833/1834 hörte die Zollgrenze zwischen den meisten deutschen Staaten auf zu bestehen, und im Jahre 1835 war außer is35. den nordwestlichen Staaten und Österreich bereits ganz Deutschland handelspolitisch geeinigt?) Die Folgen des Zollvereins waren äußerst segensreich. Er schuf einen großen deutschen Markt von den Alpen bis zur Ostsee, auf dem die deutschen Landschaften, ohne durch Zollschranken getrennt zu sein, ihre Erzeugnisse miteinander austauschten. Er ermöglichte eine gemeinsame Zoll- und Handelspolitik gegenüber dem Wettbewerb des Auslandes. Unter dem Schutze 1) 1851 traten Hannover und Braunschweig, 1867 Mecklenburg und Schleswig-Holstein dem Zollverein bei. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte. V. Teil. 9