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1. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 69

1867 - Mainz : Kunze
Vom Untergang des weströmischen Reichs bis zur Erneuerung rc. 69 noch weniger essen; sie bewohnen einen abgeschlossenen Theil des Hauses, welcher nach dem Garten geht und mit hohen Mauern eingeschlossen ist. Sie dürfen sich ohne Schleier nie zeigen, ohne zahlreiche Be- gleitung nicht ausgehen, außer in das Bad, oder zu einer Feierlichkeit oder zu einer Freundin. Dabei führen sie ein langweiliges, einförmiges Sie führen Leben. Geistige Beschäftigung kennen sie nicht; die Geschäfte der Haus- Haltung besorgen Sklavinnen. Sie kennen kein höheres Streben; Putz und Genuß ist Alles, was sie wünschen. Darum fehlt ihnen auch Feinheit der Sitte, Anmuth in der Unterredung und geistige Durch- bildung. Dagegen trifft man Weichlichkeit, Trägheit, Geldgier, Herrsch-Ihr- Laster sucht, Neid, Eifersucht und eine Menge anderer widerlicher Eigenschaften, welche durch Schönheit und Gestalt nimmer ausgewogen werden können, schätziwerdcn Die muhamedanischen Frauen werden gering geschätzt, und müssen wir auch einräumen, daß sie bei anderer Leitung und veränderter Lebens- weise bessere Wesen sein könnten, so verdienen sie doch setzt, wie sie sind, diese Geringschätzung vollkommen. Ihr ganzes Leben lang bleiben sie Sie sind von Kinder am Verstände und werden darum auch vor dem Gesetze als den n;äntli , . lichen Ver- Kinder betrachtet, welche keinen eignen Willen haben. Väter, Brüder wandten ganz oder männliche Verwandten sind die Gebieter der Mädchen. Bei der abhängig Verheirathung übernimmt der Mann dies Amt und zwar der Mann, welchen sie vor der Vermählung nie gesehen haben, und der durch die Ehe das Recht erhält, sie nach Belieben zu geißeln, einzukerkern, zu verstoßen oder wieder aufzunehmen. Nur in solchen Fällen, wo bei hoher Abkunft oder großem Vermögen die Braut sich einen besonderen Heirathsvertrag ausbedungen hat, sind die Rechte des Mannes beschränkt, und die Frau sieht sich nicht ganz seiner Willkür preisgegeben. Etwas günstiger gestaltete sich allerdings die Lage der Frauen Die muhame- bei den Arabern in Spanien. Die unmittelbare Berührung mit den bami^6n „ , Frauen der Ehnsten mußte auch auf Sitte und Leben der Araber merklichen Ein- Araber in sluß ausüben, was für die Frauen den wesentlichen Vortheil brachte, ^tpt“”ie“u daß sie in Spanien mit weit mehr Freundlichkeit und ritterlicher Artig- bess-re4lvos. keit behandelt wurden, als im Orient. Auch bei öffentlichen Feierlich- keiten dursten sie sich im Abendland weit freier bewegen, als eine Orientalin je erwarten durfte.

3. Theil 2 - S. 316

1864 - Mainz : Kirchheim
316 durch das Ab- und Zufliegen der Tauben, das Kind fanden- und es dem Auf- seher der königlichen Herden, Namens Simmas, überbrachten, der es an Kin- des Statt annahm und ihm den Namen Semiramis, d. i. Taube, beilegte. Die Sorgfalt, mit welcher Simmas seine Pflegetochter erzog, blieb nicht unbelohnt; denn als Semiramis zu einer schönen Jungfrau herangewachsen war, wurde sie die Gemahlin des syrischen Statthalters Onnes, und als solche begleitete sie ihren Gemahl auf einem Kriegszuge, den der König Ninus von Assyrien gegen di? Baktrer unternahm. Bei dieser Gelegenheit war es, das; sie durch ihre Tapferkeit das Meiste zur Eroberung der Hauptstadt Baktra beitrug und dadurch die Aufmerksamkeit des Ninus in so hohem Grade erregte, daß er sie mit Gewalt von ihrem Manne trennte und sie zur Königin erhob. Von nun an strebte sie nach der Herrschaft des ganzen Morgenlandes, und als der König Ninus gestorben war, und sie das Reich an Stelle ihres unmündigen Sohnes regierte, rüstete sie ein ungeheures Heer aus, um mit diesem das reiche Indien zu erobern. Aber das Riesenheer wurde geschlagen, und Semiraniis kehrte mit dem Reste desselben zurück nach ihrer Hauptstadt Babylon. Dort trug sich eine Begebenheit zu, die den Muth und die Entschlossen- heit der Semiramis im hellsten Lichte zeigt, und die uns ein Geschichtsschrei- der also erzählt: „Als sie einst an ihrem Putztische saß und ihr schönes langes Haar ord- nete, brachte man ihr die Nachricht von einem Aufstande, der unter den Sol- daten ausgebrochen sei. Semiramis erhob sich, und da die eine Seite ihres Haares noch ungeflochten herunterhing, that sie das Gelübde, dies Haar nicht eher aufzubinden, als bis der Ausstand unterdrückt sei. Wie sie war, schwang sie sich auf's Pferd, ergriff ihre Lanze, setzte sich an die Spitze der ihr treu ge- bliebenen Soldaten, schlug die Empörer und kehrte hierauf an den Putztisch zurück, wo sie die noch ungeordnete Seite ihres Haares aufflocht." Aber nicht durch ihre männliche Handlungsweise allein wurde sie be- rühmt vor allen Frauen; mehr noch trugen dazu ihre riesigen Bauwerke bei, die freilich jetzt in Schutt und Trümmern liegen, deren Beschreibung uns aber in alten Schriften aufbewahrt worden ist. Namentlich sind es die Stadt Ba- bylon, die hängenden Gärten und der große See am Euphrat, welche unsere volle Bewunderung in Anspruch nehmen. Die Mauern Babylons waren 350 Fuß hoch und 85 Fuß dick. Zu ihrem Schutze dienten nicht allein breite und tiefe Wassergräben, sondern auch 250 Fuß hohe Thürme. An jeder Seite der Stadtmauer befanden sich 25 Thore von Erz, die genau einander gegenüber lagen und durch schnurgerade Straßen verbunden waren. Die beiden durch den Euphrat getrennten Stadt- theile waren durch eine 3000 Fuß lange Brücke verbunden, an deren Ende prachtvolle Paläste, und in deren Nähe große, dem Gotte Bel geweihte Tem- pel sich erhoben. Die sogenannten hängenden Gärten befanden sich auf mehreren über-

4. Geschichte des Altertums - S. 143

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Die lykurgische Verfassung. 143 gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-
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