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1. Alte Geschichte - S. 34

1872 - Mainz : Kunze
34 ntfdjett Familien, ein gufammenhängenbes ©ebiet im @urotagtf»at; 30000 für die ^eriöfen. Ob oon ßgfurg ^errü^renb? ober die oolle 3ai)t erft nac^ der meffenifdjen Eroberung? Iii. £>a3 Königtum blieb in feiner 3^eit und ©djnmdjung befte^en. ©eine Vefugniffe: a. priefterlief) e; Vernmltung bes 3euä=©otte§bienftes, Verrichtung der ©taatsopfer; b. finb sie Dberfelbhern, fpäter mehrfach befd^ränft; c. führen sie den Vorfi£ im^at^e der Sitten (ytqovoia), boc^ nur mit einer ©timme bei Slbftimmungen; Jurisbiction in fragen bes $amilien= redjtes. Ehrenrechte: ein Sdrittt^eit der Kriegsbeute, ©infünfte vom Speriöfenlanbe, Opfergaben u. f. m. Iv. £)ie ytqovoia, der ©enat ©partas, aus 28 über 60 Jahre alten ©partiaten gebilbet*), burdj 3uruf aus der 3ahl der Ve= merber oon der ©emeinbe auf ßebensjeit gemäht, ©ie ist der bittet und ©dfjraerpunft bes ©taates, §raiftf)en den Königen und der Volfsgemeinbe. Jhre Functionen: a. oberfte Seitung der poli= tifc^en Angelegenheiten und Vorberatung der Vorlagen für die Volfsoerfamtnlungen, b. die peinliche [Red^täpflege. V. Volfsoerfammlung («*/«, gu «Iw, i-uk-yv, Üxtg), aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern befte^enb, aemonatlich Qur Voemonb3§eit) im freien unter Seitung der Könige gufammen= fommenb, Lmit dem sjled)t der Slbftimmung über die Vorlagen be§ ftathes; (fpäter aud) der (Sphoren), ohne Debatte 0% *«1 ov ywm,, Thuc.) 3u ihrer ©ntfeheibung gehörten: Veamtenroahl, ©e= fetje, Krieg und ^rieben, Verträge; — sugleid) erjehien die Ver= fammlung als £>eerfc£)au oor dem Kriegsherrn. Vi. Sdie e-rsiehnng und bürgerliche 3ud)t (dywyij) mürbe oom ©taate felbft gehanbhabt und auf alte Sebensoerf)ält= niffe ausgebehnt. ^ehr noch als die bori^e ©eburt galt die Xfyeiu nähme an ihr als 3ei(f»en eines sollen ©partiaten. Kinbheit: 2lusfe§ung f^roädjlicher Kinder. Vom 7—18 Jahre öffentliche ©ruling der Knaben unter der Dberauffidjt be§ nuiöov6(xoq (ihm §ur ©eite die ßtötoi ober ßdiuioi = inspectores Dom ©tamm itf-, att. Uvoi), in Abteilungen (?Aa/), beren mehrere eine äys'aaober ßova bilbeten, unter Jlarchen ober Vuagen. Körper* lid^e Abhärtung (xa?r^«v), jährliche diu^uotiywaig, 3uruc£treten der geiftigen Vilbung. 3^e^ und 3iet der fpartanif^en förjtehung: Kraft, £apferfeit, ©ehorfam, ©efepepeit. Jünglingsalter: Vom 18-20. Jahre mürben die Jung= linge 0uuuqfvf?) nur 31t mititärifdjen 3roe^en im 3ntani,e Vix' roanbt, mit dem 20. (tigevts) die oolle Sdienftpflid;t. *) Db utfrrüngucij die §äupter der Oben? ©cfyöntann.

2. Freiburger Lesebuch - S. 98

1912 - Freiburg im Breisgau : Troemer
— 98 — anlagen von der Stadtgemeinde angekauft; sie werden nicht gedüngt, und es wird dadurch der Verunreinigung des Wassers vorgebeugt. Da das Wasser durch ganz kalkarmen Boden fließt, so ist es auch ein sehr weiches Wasser, das außerordentlich wenig Kalk enthält. Da Kalk jedoch für die Entwicklung des Körpers, seines Knochengerüstes und der Zähne in gewissem Maße ein Bedürfnis ist, wurde gelegentlich schon angeregt, man solle dem hiesigen Wasser künstlich Kalk zuführen. Im Vergleich zu anderen Städten ist die Versorgung Freiburgs mit Wasser sehr reichlich. Es gibt viele und große Städte, bei denen der Wasserverbrauch im Durchschnitt etwa 100 Liter täglich auf den Kopf der Bevölkerung ausmacht, während in Freiburg die Tagesabgabe zwischen 200 und 300 Litern zu liegen pflegt. Auch im Jahre 1911, dem ganz außerordentlich trockenen Jahr, in welchem die Ergiebigkeit der Wasserleitungen erheblich zurückging, betrug die Mindestabgabe noch 186 Liter-täglich auf den Kopf der Bevölkerung. M. Buhle. 4$. Die Entwässerung. Ebenso wichtig wie die Wasserversorgung ist oitch die Abwasser-beseitiguug. Das dem Hause rein zngesührte Wasser wird verunreinigt und muß entfernt werden. In ländlichen Gegenden kann man es, ebenso wie die in Gruben gesammelten menschlichen und tierischen Abgänge ans Aborten^ und Stallungen, zur Bewässerung und Düngung landwirtschaftlich bestellten Geländes verwenden. In Städten wird das unmöglich, weil die meisten Einwohner keine Landwirtschaft betreiben. In den Untergrund darf man die Stosse nicht versickern lassen, weil der Grundwasserstrom, der anderen zur Versorgung mit reinem Wasser dient, verunreinigt und vergiftet werden könnte. In kleineren Städten findet man immerhin noch das Grubensystem. Gewöhnlich besorgt daun die Gemeinde die Absuhr und sucht bei den Landwirten der Umgebung Abnehmer. Je größer aber die Stadt, desto schwieriger ist das durchführbar, weil die großen Mengen ein ausgedehntes Absatzgebiet fordern. Dadurch aber werden die Fuhrkosten zu hoch. In größeren Städten pflegt man deshalb sowohl die Abwasser, als auch die Abgänge der Aborte mit einem Rohrnetz zur Stadt hinauszuleiten, So ist es auch in Freiburg. Das Straßennetz enthält ein Netz von Kanälen. Stammkanäle, welche große Gebiete zu entwässern haben, nehmen die Hauptkanäle kleinerer Gebiete ans, die sich dann wieder in kleinste, nur einzelnen Straßen dienende Kanäle verzweigen.

3. Geschichte des Altertums - S. 214

1879 - Mainz : Kunze
Anhang. cheschichte der Irauen des Altertums. . 1. Nie fmuen tter orienfalmm Völker. Die Frauen Vom Anbeginn der Welt hat das weibliche Geschlecht bei allen ^ auf?^ Vlkern mehr oder minder Einflu auf den Gang der Geschichte, Weltbegeben- auf Bildung und Sitte, auf Handel und Wandel gebt. Zu allen 'etten' Zeiten hat es Frauen gegeben, welche durch Geist und Thatkraft, durch Leidenschaft und Liebe, durch Ausdauer und Ausopferungs-fhigfett sich hervorgethan und auf den Gang der Weltbegebenheiten eingewirkt haben. Gute und schlimme Folgen traten berall und zu allen Zeiten hervor und verdienen nher gekannt und beleuchtet zu werden. Wenden wir uns zunchst zu den Frauen der orientalischen Völker, namentlich zu denen der Babylonier, Assyrer, Meder, Perser, Phnizier, Juden und Aegypter, so finden wir, da fast Alle Die Frauen gleiches Loos theilten. Die Frauen des Orients wurden niemals im Orient a[ die treuen Gefhrtinnen des Herrn vom Hause und selbst als Herrinnen, sondern als die Untergebenen, Unterdrckten und Un-selbstndigen angesehen. Freilich fehlen uns viele Berichte von dem huslichen Leben der Frauen der ltesten Vorzeit, allein wir knnen die unfreie Stellung und Geringschtzung der Frauen aus anderen Schilderungen leicht entnehmen. Bei vielen Vlkern wurden sie nehmen eine als Sachen angesehen, gekauft und verkauft, verachtet und zurck-nete*Stellung 9efet^- Ausnahmsweise regierten einzelne begabte Frauen als mch-ein b tige Herrscherinnen der die ausgedehntesten Reiche, so die Knigin Semiramis, Tomyris, die siegreiche Gegnerin des Cyrus. Dagegen und find war die Mehrzahl der Frauen in Babylonien und Assyrien verachtet; wemg geachtet.die daselbst herrschende Vielweiberei spricht dies ebenso aus, wie die allgemein verbreitete Unthtigkeit und drckende Abhngigkeit der Frauen. Die Mdchen wurden ffentlich verkauft, eingesperrt und

4. Geschichte des Altertums - S. 221

1879 - Mainz : Kunze
Geschichte der Frauen des Altertums. 221 Gunst der Männer einschleichen will, bethren lassen. Wer solch einem Weibe vertraut, traut Dieben" ic. Die Frauen der Heroenzeit genossen im Allgemeinen mehr Freiheit als dies in spterer Zeit bei den meisten griechischen Stm-men der Fall gewesen zu sein scheint. Nur in Sparta behielten namentlich die Jungfrauen allerlei Vorrechte, welche andere Griechinnen entbehrten. Fr die Erziehung der spartanischen Mdchen enthielten die Die sparw-Gesetze Lykurgs die leitenden Bestimmungen, und da derselbe vor Jungfrauen Allem eine krftige Jugend fr den Staat heranbilden wollte, so muten auch die Mdchen im Ringen, Laufen und Lanzenwerfen in besonderen Gymnasien sich den. Ebenso wurden sie angehalten, Hitze und Frost, Hunger und Durst und allerlei Mhseligkeiten ertragen zu lernen, in ihren Antworten sich kurz und treffend zu fassen und den Gesetzen des Staates Folge zu leisten. Ganz im Gegen- werden setze zu der in Athen herrschenden Sitte durften die spartanischen na@efefcen9 Mdchen frei aus dem Hause sich bewegen und bei Festen mit den Jnglingen Zge und Reigen gemeinschaftlich veranstalten. Die Jnglinge lebten vor den Augen der Jungfrauen, und wie sie ihren Spott und Tadel zu frchten hatten, so galt es als eine groe Ehre von ihnen gelobt zu werden. Dadurch war in Sparta die Mglichkeit gegeben, welche den athenischen Mdchen ganz und gar im umgange versagt war, da die Jnglinge und Jungfrauen einander persnlich J^wgen kennen, achten und lieben lernten. In Athen ward in der Regel die Ehe nie aus Neigung geschlossen; in Sparta gieng derselben ein lngerer Umgang und genaue Bekanntschaft voraus. In Sparta frei erzogen, war weit mehr als irgendwo anders die Schnheit der Frauen, welche fr die schnsten in ganz Griechenland galten, Gegenstand all- Siewarendie gemeiner Bewunderung. Sollte eine Ehe eingegangen werden, so sand Griechen-erst die Verlobung von Seiten des Vaters und dann der Raub der lands. Jungfrau durch den Brutigam statt, natrlich mit Zustimmung der Eltern und Verwandten. Auslnderinnen ehelichte kein Spartaner. Die spartanische Frau, welche im Hause als Gebieterin waltete und von ihrem Manne mit dem Namen Herrin geehrt wurde, erschien Die Frauen ffentlich nur verschleiert. Ihnen war weit weniger Freiheit gestattet, toj-g*ei= als den Mdchen, welche ffentlich mit unverhlltem Antlitz erscheinen Reiten als und sogar an den Spaziergngen und Helingen der Jnglinge Theilbte 3kab*en nehmen durften. Bei dieser Lebensweise ist es erklrlich, da die Spartanerinnen nicht im mindesten scheu und schchtern auftraten. Im Gegentheil

5. Geschichte des Altertums - S. 223

1879 - Mainz : Kunze
Geschichte der Frauen des Altertums, 323 der Männer strten. Das weibliche Geschlecht hat ganz andere Aufforderungen zu Grothaten, als das mnnliche; das zeigt uns schon eine Spartanerin. Chelonis, die Gemahlin des Knigs Chelonis, die Kleombrotus, floh, als ihr Gemahl, von Herrschsucht verleitet, seinen Muster'von Schtmegervater Leonidas vom Throne stie, das Haus ihres Gatten, Weiblichkeit, theilte mit dem Vater Verbannung und Elend und blieb schtzend und trstend an seiner Seite. Aber das Glck wandte sich, und bald stand Kleombrotus vor dem Richterstuhl des Leonidas. Jetzt war Chelonis wieder Gattin; sie warf sich mit ihren Kindern flehend vor dem Vater nieder, umarmte den Gatten und erwirkte Verzeihung. Chelonis sollte mit dem Vater den kniglichen Palast theilen; allein sie verlie jetzt Pracht und Ueberflu, Vaterland und Vater und folgte ihrem Gatten ins Elend, das sie ihm durch liebevolle Anhnglichkeit und treue Pflege verste. Mute Kleom-brotus die Verbannung, welche ihm ein so edles, treues Weib wieder-geschenkt hatte, nicht hher achten, als den erhabenen und mchtigen Knigsthron? Wir wenden uns nun zu den athenischen Frauen. Wie es mit Die athem-dem Loose der Frauen in andern griechischen Staaten stand, ist uns ^en ^rauen nicht bekannt, doch drfte es schwerlich ein anderes gewesen sein. Es lt stch durchaus nicht in Abrede stellen, da in der spteren Zeit die Frauen in Athen als ein ganz untergeordnetes Geschlecht angesehen und behandelt wurden, welches dem Manne an Fhigkeiten des Geistes und Herzens nachstehe, zum ffentlichen Leben untchtig sei und leicht zum Bsen hinneige. Redner, Dichter und Philosophen betrachten die Frauen als ein fr das Bestehen des Hauses not-wendiges, unvermeidliches Uebel und denken und schreiben gar gering-schtzend von ihnen. Mit dieser geringen Geltung der Frauen steht gelten im ihre Stellung im Leben durchaus im Einklang. Sie wurden lebens-lnglich als unmndig betrachtet und in Bezug auf Recht und ffent- iweit liche Angelegenheiten geschieht ihrer berhaupt selten Erwhnung. Es gab sogar eine gesetzliche Bestimmung, nach welcher Alles, was ein Mann auf Rat oder Bitten einer Frau gethan habe, ungltig sein solle. Sie dursten kein bedeutenderes Geschft, Kauf oder Verkauf zc., fr sich abschlieen, nur bei festlichen Aufzgen ffentlich erscheinen, kein Theater und keine Schule besuchen. Ihre Erziehung wenig und war den Mttern und Wrterinnen berlassen, welche sie Haupt- ^ w vielen schlich in weiblichen Arbeiten, wie Spinnen und Weben, unterwiesen, ^sehr ein-" Daher gab es auch wenige gebildete Frauen. Denn nicht nur entzog geschrnkt., man ihnen die Lehrer, sondern berhaupt den Umgang mit Mnnern.

6. Geschichte des Altertums - S. 224

1879 - Mainz : Kunze
224 Anhang. Sie Kein Fremder, kein Verwandter, nicht einmal der Vater verkehrte ?ondere."ab-' regelmig mit den Tchtern des Hauses, da die Männer mehr auer gelegene dem Hause als in demselben lebten und im Hause selbst beide Rume. Geschlechter getrennte Rume bewohnten. Frauen und Mdchen bewohnten die Gynkonitis, die Weiberwohnung, oder denjenigen Theil des Hauses, welcher in der Regel hinter der Mnnerwohnung lag und von dieser durch eine Thre getrennt war. Mdchen durften diese Wohnung nie verlassen, um in die vorne gelegenen Zimmer der Männer zu gehen. Ebenso wenig durfte ein fremder Mann die Wohnung der Frauen betreten. Aus dem Gesagten geht hervor, da Mdchen und Frauen fast ganz auf sich und den Umgang mit ihren Sclavinnen beschrnkt waren, wenn sie auch gerade nicht voll-stndig, wie jetzt die Frauen des Orients, hinter Schlo und Riegel verwahrt zu werden pflegten. Man verlangte von einer jeden ehr-stehen dem baren Frau, da sie ihre ganze Thtigkeit dem Hauswesen widme, yrofen un^ ^rum wurden auch alle Vorrte, Schtze und Kostbarkeiten in der Frauenbehausung aufbewahrt. Es war auffallend und ver-und zeigensich letzte die gute Sitte, wenn eine Frau am Fenster oder an der Haus-me ffentlich. ^re ^ selbst bei Gelegenheiten oder Anlssen wie nach der Schlacht bei Chronea, wo Angst und Sorge um das Schicksal ihrer Angehrigen die Frauen aus ihrer Wohnung trieb, um an der Hausthre Erkundigungen einzuziehen. Es gab nur wenige Flle, welche den Frauen gestatteten, auszugehen, nmlich religise Feier-lichkeiten, eine Festschau oder Einkufe. Bei ihren Ausgngen mute ihnen eine Sclavin folgen, und kehrten sie Nachts von einem Aus-fluge zurck, so muten sie in einem Wagen, dem eine Fackel vor-getragen wurde, die Strae passiren. Ebenso durften sie nicht mehr Ihre Klei- als 3 Kleider anlegen, nicht mehr als fr einen Obolus (ungefhr 12 Pfennig) Speise und Trank bei sich führen und keinen Korb schrntt. tragen, welcher grer war als eine Elle. Auf bejahrtere Frauen scheint das Gesetz nicht seine volle Anwendung gesunden zu haben; denn wir hren, da sie einander in Not und Krankheit Beistand leisteten und auch sonst Besuche machten und empstengen. Durch diese Beschrnkungen und dies eingezogene Leben muten die athenischen Die Athe- Mdchen ebenso schchtern wie unerfahren bleiben, auf der anderen zch?g^scheu a&er wegen ihrer Sprdigkeit und Zchtigkeit greres Lob und ernten als die freien und kecken Spartanerinnen. Dies scheue und unerfahren, verschmte Wesen der athenischen Jungfrauen, fo sehr es auch spar-tanischer Ausgelassenheit vorgezogen werden mu, gieng nicht selten in naive, lcherliche Einfalt der, hatte aber auch die nicht zu der-

7. Geschichte des Altertums - S. 225

1879 - Mainz : Kunze
Geschichte der Frauen des Altertums. 225 sehende Folge, da die Männer, wenn sie auch die heutiges Tages bliche Artigkeit und Zuvorkommenheit dem weiblichen Geschlechte gegenber nicht besaen, sehr auf gute Zucht und Sitte hielten, da anstige Reden im Beisein von Frauen sr strafbar galten und in Abwesenheit des Mannes kein Haus betreten werden durfte, in welchem Frauen oder Mdchen waren. Die Ehen wurden in der Regel ohne gegenseitige Neigung ein- Di- Ehen gegangen. In den meisten Fllen grndete sich die Wahl der Braut durchaus nicht auf nhere Bekanntschaft, sondern man sah bei ihr Bekannt-viel mehr darauf, aus welcher Familie sie abstamme und welche Mitgift sie erhalte, als auf ihre persnlichen Eigenschaften. Dem Hochzeitstage selbst giengen mehrere feierliche Gebruche voraus. Der wichtigste darunter war das Opfer, welches den fmmtlichen Schutz-gttern der Ehe dargebracht wurde, dem Zeus und der Hera, der Artemis und Athene zc. Die Braut wurde gewhnlich gegen Abend vom Brutigam zu Wagen abgeholt und sa zwischen diesem und Feierlich-dem Brautfhrer, der entweder ein naher Verwandter oder ein^denhoch-geachteter Freund war. Dem Zuge schlssen sich wahrscheinlich noch z-uen. mehr Personen an. Braut und Brutigam und die Begleiter waren festlich geschmckt und trugen Krnze. Auch die Eingnge zu den beiden hochzeitlichen Husern pflegte man mit Laubgewinden festlich herzurichten. Unter Absingung des Hochzeitliedes mit Fltenbegleitung bewegte sich der Zug nach dem Hause des Brutigams, dessen Eltern das hochzeitliche Mahl bereiten lieen. Bei diesem Schmause waren die Frauen zugegen, was sonst nicht blich war. Am folgenden Tage erhielt die junge Frau von ihrem Manne und Beide von Ver-wandten und Freunden Geschenke; jetzt zeigte sich die Neuvermhlte unverschleiert und bewohnte fortan die Behausung der Frau. Sie Pflichten der hatte von nun an das gesammte Hauswesen zu besorgen und die &aufrall Erziehung der Kinder zu leiten (die der Knaben bis zur Zeit des Unterrichts, die der Mdchen bis zu ihrer Verheiratung), die Kranken zu pflegen, da man sie als die sorgsamsten und unermdetsten Wrterinnen kannte. Auffallend ist es, da es fr anstndig auch fr bemittelte Frauen galt, selbst in der Frhe das Wasser vom Brunnen zu holen, ein Geschft, welches in den ltesten Zeiten durch die Tchter der Vornehmsten besorgt wurde, spter ganz den Sclavinnen berlassen blieb. Starb der Vater, so hatten die Tchter keinen Das Laos Theil an der Erbschaft, und nur wenn keine Shne vorhanden waren, fiel dieselbe an die Tochter. Sie mute aber in diesem Falle den nchsten Verwandten heiraten, und war sie bereits verheiratet, sich Casfian's Geschichte. I. 5. Aufl. 15

8. Geschichte des Altertums - S. 226

1879 - Mainz : Kunze
226 Anhang. scheiden lassen, um die gesetzlich vorgeschriebene Ehe eingehen zu knnen. Der Mann konnte im Testamente die Hand der Witwe vergeben; war dies nicht geschehen, so that es entweder der eigne Sohn, wenn er mndig war, oder der nchste mnnliche Verwandte. Unter diesen Umstnden ist es begreiflich, warum so wenige Die atheni- athenische Frauen in der Geschichte auftreten. Auf die Angelegen-mm toent1 he*ten Staates haben sie keinerlei Einflu gebt, so wenig wie Einflu auf sie sich in der Kunst oder Wissenschaft auszeichneten. Nicht eine genh^ttn des ^$terin hat Athen aufzuweisen, welche neben Sappho aus Mytilene, Staates Erinna, Corinna, Praxilla aus Sicyon, Telesilla aus Argos und Anyte aus Arkadien genannt werden knnte. Zur Zeit des peloponnesischen Krieges traten in Athen dagegen freigelassene Sclavinnen auf, welche sowohl durch Witz, Geist und Die Hetren einen gewissen Grad von Bildung, als durch ihren Gesang, ihr insffentliche Citherspiel und ihren Tanz die Aufmerksamkeit der Männer auf sich Leben, zogen. Sie wagten sich in das ffentliche Leben, nahmen an den Gelagen der Männer Antheil und erheiterten dieselben durch ihre Knste. Sie standen im Allgemeinen nicht in hoher Achtung, obwohl sie den schnen Namen Hetren, d. i. Schwestern oder Freundinnen fhrten. Kein Mann schmte sich des Umgangs mit ihnen, seitdem Perikles die gefeiertste aller Hetren in fein Haus aufgenommen und Aspasia aus geheiratet hatte; es war Aspasia aus Milet, welche, ebenso schn 9met' wie geistreich, den grten Mann Athens zu fesseln und zu einer Scheidung von seiner ersten Frau zu veranlassen wute. Wie Perikles wegen der Macht seiner Beredsamkeit der Olympier" (d. i. Zeus) genannt wurde, so hie Aspasia seine Hera (Juno) oder wegen ihres Einflusses aus ihn seine Omphale und Dejanira. Auch Sokrates besuchte sie, nannte sich ihren Schler und bewunderte ihre Beredsamkeit. Männer und Frauen suchten ihren Umgang, um von ihr die Gemahlin zu lernen. Als die Athener einmal mit Perikles zerfallen waren, des Perikles, ^ Aspasia an, sie habe die Ehrfurcht gegen die Götter ver- letzt. Perikles vertheidigte sie vor Gericht und soll während der Verteidigungsrede mehr Thrnen vergossen haben als je. Seine Bitten rhrten die Richter, und Aspasia wurde freigesprochen. Ebenso wenig konnte er es ertragen, wenn die Komdiendichter seine zweite Frau zur Zielscheibe ihres Witzes machten, während er Schmhungen zeichnete sich gegen seine eigne Person hchst gleichgltig aufnahm. Die Hetren Rednergabe besuchten die Hrsle der berhmtesten Philosophen und befaten und ihren sich auch mit Schriftstellern; allein trotz aller Bildung und Liebens-Geist aus. Wrdigkeit vermochten sie sich in der allgemeinen Stimme nicht der

9. Geschichte des Altertums - S. 227

1879 - Mainz : Kunze
Geschichte der Frauen des Altertums. 227 die ehrsamen athenischen Frauen zu erheben, welche im Stillen des Hauses schalteten und ihrem Berufe lebten. Von den Hetren redete Jedermann, von den Frauen Niemand. Darum sagt ein gleichzeitiger Geschichtschreiber (Thucydides): Die Frau ist die Diebeste beste, von der zum Lobe wie zum Tadel am wenigsten die Rede ist; vorder Name einer braven Frau darf so wenig wie sie selbst aus ihrem ft<$> reden." Hause hervortreten." . Z. Die tmiftfim Italien. Wenn wir die Schicksale der rmischen Frauenwelt darstellen wollen, so mssen wir drei verschiedene Perioden unterscheiden, in denen das husliche und sittliche Leben wesentliche Vernderungen erlebte, nmlich die Zeiten der Begrndung, des Aufblhens und des Verfalls der rmischen Weltherrschaft. 1) Betrachten wir zunchst die Zeiten, wo anfangs unter den Die rmi-Knigen und spter bei republikanischer Einrichtung unter jhrlich wechselnden Consuln Roms Herrschaft sich entwickelte, so finden wir im politischen und huslichen Leben der Rmer eine Einfachheit und Regelmigkeit, Reinheit und Sittenstrenge, Charakterstrke und Auf-opferungsfhigkeit, welche unsere Bewunderung verdient. Die nm-lichen Tugenden, welche die Männer zeigten, zierten auch das weib- unter allen liehe Geschlecht. Schon frhzeitig uerte dasselbe in Rom auf den ^tttrtuml Gang der Ereignisse einen entschiedenen Einflu, woraus sich von selbst der richtige Schlu ergibt, da Roms Frauen unter allen Frauen des Altertums die grte persnliche Freiheit genossen und der hchsten Achtung Seitens der Männer sich zu erfreuen hatten. Die Rmerin war nicht Sclavin im Hause, auch nicht Herrin, aber die treue Gefhrtin des Mannes, welcher ihr alle Rechte eines Kindes zukommen lie. Unter groen Feierlichkeiten fand in Gegenwart die grte der Priester die Trauung statt, wonach es blich war, die junge Frau der die Schwelle der Hausthre' ihres Gemahls zu tragen. Bisher war der Vater ihr Herr und Richter gewesen; durch die Heirat ward dies ihr Gemahl. Er ward jetzt ihr Vater und Beschtzer. Ihre Mitgift und was sie erwarb, war Eigentum des Ihre Mannes; nach dessen Tod erbte sie ein Kindestheil und hatte ber-Haupt die Erbschaftsrechte, wie eine Tochter. Die leichtern Vergehen ist rechtlich der Frauen gegen Sitte und Herkommen, z. B. das' Weintrinken, 9emert bestrafte der Mann kraft seiner Gewalt als Eheherr; die schwereren, wegen deren er zugleich die Frau verstoen durfte, mit Zuziehung ihrer Verwandten. Die Rmer bewiesen den Frauen die grte 15 *

10. Geschichte des Altertums - S. 228

1879 - Mainz : Kunze
228 Anhang. Sie sind Achtung, und schon Romulus soll ihnen besondere Vorrechte ein-^genieen*' Seumt haben. Der Mann mute der ihm begegnenden Matrone Vorrechte, ausweichen; anstige Reden und ungeziemende Handlungen gegen Frauen wurden hart geahndet. Dafr, da die rmischen Frauen Sie drfen beim gallischen Brande (. 33) dem Staate ihr goldenes Geschmeide ausfahren, ^argebradit hatten, wurde ihnen die Ehre zu Theil, da bei ihren Begrbnissen Gedchtnisreden gehalten wurden. Ebenso durften sie, was nur den hchsten Amtspersonen gestattet war, auf einem Wagen das Theater ausfahren; man erlaubte ihnen die Theilnahme an ffentlichen Festen und Mahlzeiten, den Besuch des Theaters und der Kampfspiele, die befucfie. Mdchen besuchten die Schulen und waren nie so von der Mnner-welt abgeschlossen, wie dies in Griechenland und im Orient der Fall war. Und doch widmeten sich die rmischen Frauen bei aller Frei-heit, die man ihnen einrumte, vorzugsweise der Leitung des Haus-wesens. Das Haus war ihr Wirkungskreis; hier sah man die angesehensten Frauen mitten unter ihren Mgden spinnen und weben, Sie vergessen die Kche besorgen, die Kinder beaufsichtigen und anleiten und alle sumen chre Geschfte bewerkstelligen helfen, die einer thtigen Hausfrau wohl Pflichten zu anstehen. Und welchen Einflu die rmischen Frauen daneben in Hause nicht. Angelegenheiten bten, ist uns schon bekannt; wir wollen hier in der Krze daraus zurckkommen und die Namen derjenigen zusammenstellen, welche sich in der Geschichte ausgezeichnet haben. Als die Rmer ihre Stadt erbaut hatten, lie Romulus die Einflu- Sabinerinnen rauben. Es entstand Krieg. Tarpeja fiel als Opfer "'toamu116" $rer thrichten Eitelkeit und Habsucht; die geraubten Sabinerinnen strmten mutig zwischen die Kmpfenden und stifteten Friede. Sie erwirkten die Uebersiedelung der Sabiner nach Rom. Die kluge Tanaquil, Tanaquil bewog ihren Gemahl, die knigliche Wrde zu erstreben, und verschaffte nach dem Tode desselben ihrem Schwiegersohne durch Tullia, die Fassung und Gewandtheit die Krone. Die beiden Tullia, Enkelinnen ^ gleichen ^er Tanaquil, waren von Gemt sehr verschieden. Whrend die Schwestern, Eine den Rnken der Schwester erlag, verschuldete die Andere den die edle Tod ihres eignen Vaters. Die edle Lukretia befreite durch ihren reia' freiwilligen Tod sich vor Schande und das Vaterland von seinem Cllia, Tyrannen. Die mutige Cllia zwang dem stolzen Porsena Bewun-Volumnia derung und Achtung ab. Volumnia und Veturia retteten Rom und Vetuna, om Untergang, was selbst den Priestern und Senatoren nicht mglich gewesen war. Noch einmal gab der Tod einer unglcklichen, tugend-Virginia, haften Jungfrau, der Virginia, Veranlassung, da die Rmer eines drckenden Joches sich entledigten. Spter als die Gallier Rom
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