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schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
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Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
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war im Rat die Hoffnung gekeimt, daß Erfurt doch noch eine Reichsstadt werden könne. Aber trotz aller Anstrengungen der Er-surter Abgesandten brachte der Friedensschluß zu Münster 1648 nicht die Erfüllung dieser Hoffnung. Erfurt blieb beim Mainzer Stift, dessen staatskluger Erzbischof Johann Philipp von Schönborn die Stadt bald ganz unter seine Herrschaft zwang.
Restitution (Mainz erlangt seine alten Rechte zurück): Die durch die Lasten des 30jährigen Krieges und die Stockung von Handel und Gewerbe verarmte Bürgerschaft geriet wie vor 150 Jahren in einen heftigen Streit mit dem Rat, dem sie Ueber-schreitung seiner Befugnisse, Uebermut gegen die Bürger und Mißbrauch der allgemeinen Not zu eigenem Vorteil zum Vorwurf machte. Sie verlangte wie damals (1309) die Einführung der Vierherren-Wahl und eine Stadtregiernng, wie sie die sogenannte Regimentsverbesserung von 1510 vorgesehen hatte. Es war nämlich im Laufe des Krieges üblich geworden, neben den alljährlich wechselnden Räten eine Anzahl der vornehmsten Mitglieder, die sogenannten Aeltesten, beizubehalten. Man wollte stets Männer an der Spitze haben, die in den schweren Zeiten mit dem Gange der Geschäfte vertraut waren. Die Aeltesten hatten aber zuletzt die Herrschaft ganz an sich gerissen und schalteten und walteten ausschließlich nach eigenem Ermessen. Anfangs widersetzte sich der Rat den Forderungen der Bürger. Später aber gab er zu, daß Abgeordnete gewählt wurden, die an der Regelung der öffentlichen Verhältnisse teilnehmen sollten. Ferner erhielt der kaiserliche Ausschuß den Auftrag, den Streit zwischen Rat und Bürgerschaft zu schlichten. Er war auf Verlangen des Erzbischofs zur Berichtigung seiner Ansprüche, die er auf Grund der Restitution an Erfurt gestellt hatte, eingesetzt worden. Es gelang ihm auch, die Streitigkeiten zu beseitigen und eine Vierherrnwahl zu Gunsten der Bürgerschaft herbeizuführen (Wahl des ehemaligen Rektors der Andreasschule, Volkmar Limprecht, zum Obervierherrn). Aber bald loderte die Flamme der Zwietracht von neuem empor. Die Forderung des Erzbischofs um Ausnahme in das Kirchengebet bildete den Zündstoff für den neuen Streit, der zum zügellosesten Volksaufruhr wurde, und in dem wie ehemals einzelne für Mainz, andere für Sachsen Partei ergriffen. Obervierherr Limprecht, bislang ein Liebling des Volkes und Parteigänger des Erzbischofs, wurde ins Gefängnis geworfen und nach greulichen Mißhandlungen vor dem Rathaufe enthauptet. Der Stadtfvndikus (Rechtsrat) Abianus und andere, die auf der Seite Sachsens standen, konnten sich vor gleichem Schicksal nur durch die Flucht retten, während das Volk ihre Häuser und Gärten zerstörte. Sogar ein kaiserliches Friedensgebot blieb ohne Wirkung. Da traf die Stadt die Reichsacht. Statt aber die Bürger zu beruhigen, erregte die Achterklärung ihre Wut noch höher. Sie vergaßen sich soweit, den kaiserlichen Herold zu verhöhnen und
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Extrahierte Personennamen: Johann_Philipp_von_Schönborn Johann Philipp Volkmar_Limprecht
Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
Auflagennummer (WdK): 2
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
104
alle selbständigen Obrigkeiten in den Städten verbot. Die Entwicklung wurde dadurch freilich nicht aufgehalten: die Ministerialen verkauften einer nach dem andern ihre Besitzungen in der Stadt, gaben ihr
Bürgerrecht auf und zogen auf das Land. In der Stadt traten nun die Altfreien oder die Geschlechter an die Spitze. Hatte schon der Bischof aus ihren Reihen seine Ratmannen genommen, so verstand es sich wohl von selbst, daß diese auch ferner das Regiment führten. Öhr Vorsitzender war der Bürgermeister, die Zahl der Ratmannen
betrug gewöhnlich zwölf (Straßburg. Zürich. Berlin. Bremen). Zur
Wahl des Rates traten alle vollberechtigten Bürger zusammen und
entschieden durch die Mehrheit der Stimmen, wer zu den Regierenden gehören sollte. Anfangs ward das Amt auf Lebenszeit übertragen, fpäter nur auf ein Jahr. Der abtretende Rat wählte häufig den neuen, der bei schwierigen Fragen seinen Vorgänger zur Überlegung und Beschlußfassung heranziehen konnte. Allmählich bilbete sich nun eine Reihe von Magistraten aus. die abwechselnb die Leitung der stäbtischen Angelegenheiten Übernahmen und stets berechtigt waren, diesen ober jenen der älteren Räte ober gar alle zur Unterstützung um sich zu versammeln.
Währenb die Sitzungen des Rates in der älteren Zeit im Bifchofs-hofe stattfanben, brängte der Freiheitssinn der Bürger seit dem breu zehnten ^ahrhunbert auf die Errichtung eigener Rathäuser hin. Dort würden nun die früher von bischöflichen Beamten besetzten Ämter verteilt. Man wählte für das neue Jahr den regierenben Bürgermeister (in einigen Stäbten gab es bereu zwei), den Schultheißen als Stabtrichter und seinen Vertreter, den Stabtgreven, Amtleute und Schöffen, den Zollverwalter, einen Münzmeister u. f. w. Ein besonbers wichtiges Amt befleibete der Stabtschreiber. der meistens lange, manch-mal lebenslänglich die Geschäfte führte, welche ihm anvertraut waren. $n der älteren Zeit wählte man Geistliche zur Besorgung der Schrei-berei, ba sie Latein lesen und verstehen konnten; mit der Entwicklung des stäbtischen Gemeinwesens steigerten sich inbes die Ansprüche, welche an die Kenntnis und Gewanbtheit des Stabtschreibers gestellt werben mußten, so sehr, daß die gewöhnlichen Notare (geistlichen Stanbes) ihnen nicht mehr genügen konnten. An ihre Stelle traten gelehrte Herren, Doktoren der Rechte, die man sich oft erst aus Italien verschreiben mußte. Zu den Obliegenheiten des Stabtschreibers gehörte die Abfassung von Staatsschriften und Urfunben, die Leitung von
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
48
weitere Rat, welcher neben den fünfzehn Personen des engeren amtierte, nicht, wie bisher, aus den Geschlechtern, sondern aus den Gewerbe-Ireibenden genommen wurde. Jetzt traten allbereits neben den Webern Pelzer, Schmiede, Gürtelschläger, Maler, Krämer, Kannengießer u. a. in das Stadtregiment ein. Die erste Aufgabe des neuen Rates bestand darin, den Einfluß der ,Richerzeche' zu beschränken. Schon zur Zeit, als noch der Erzbischos die Stadt beherrschte, hatte sich die ganze Genossenschaft (Gilde) der Kaufleute in mehrere Zunftbrüderschaften geteilt. Die bedeutendste derselben war die Richerzeche. Sie vereinigte die reichsten und angesehensten Leute in sich, und ihre Vorsteher gehörten mit zu dem Rate, den sich der Bischof zur Erledigung bürgerlicher Angelegenheiten aus den ,guten* d. i. angesehenen Bürgern erkor. Auch dann, als die landesherrlichen Rechte von dem geistlichen Oberhirten auf den Magistrat der Stadt übergegangen waren, behielt die Richerzeche ihre Bedeutung als wichtigstes Glied im Ringe der Geschlechter. Die Weber, auf deren Betreiben der zünftifche Rat eingesetzt war, verlangen nun vor allen Dingen die Unterdrückung dieser Zeche: ,Darzo will wie, dat man brege bat amt van der Richerzeche/ Über das Treiben der siegreichen Zunft wird noch folgendes mitgeteilt: ,War es notig, ein Gesetz zu machen, so mußte es betrunken sein mit Wein und alles umsunst und die Bezahlung nahm man von der Rent-kammer/
Als aber die Weber in ihrem Übermute auch die Handhabung von Recht und Gericht hinderten und einen überführten Straßenräuber den Händen des Henkers entrissen, bemächtigten sich Angst und Schrecken der Gemüter aller Gutgesinnten. Sie verbanden sich miteinander und unterstützten den Rat (tue patricischen Mitglieder desselben) in dem nun beginnenden Kampfe mit den Webern. Nach erbittertem Streite werden diese zur Flucht gezwungen; der Rat und die (andern) Zünfte traten den Aufrührern so mannhaft entgegen, ,daß die Weber und Walker den Rücken kehrten, die Fersen sehen ließen und schöne Sprünge thaten/
Furchtbar wütete nun aber der Grimm der Sieger gegen die Weber. Durch reichliche Weinspenden des Rates und der Patricier an das Volk wurde dieses in einem beständigen Taumel erhalten und zur Verfolgung der Flüchtenden angespornt. Die Thore wurden geschlossen; vierzehn Tage lang wütete die Menge gegen die Weber. An Hab und Gut nahm ihnen der Rat 100000 Gulden, denn die Weber waren ,ohn Maßen reich'. Das Walkhaus und die beiden Gewandhäuser Airsburg
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
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und Griechmarkt wurden bis auf den Grund niedergerissen. Das große Bild unserer lieben Frau (der Jungfrau Maria), welches vor den Gewandhäusern stand, wurde nach St. Martin gebracht, wohin auch die Weberglocke von St. Johann kam. Dann erbaute man nahe der Münze eine neue Halle für die Weber; auch stiftete man in der Kirche St. Georg den in diesen Unruhen Gebliebenen ein Jahrgedächtnis.
Die Macht der Weber war gebrochen. Vorher — so heißt es allerdings wohl etwas übertrieben, — hatten die Weber zu Köln 30000 Stühle in Gang gehabt; jetzt blieben nur 200. Wenn die Weber vorher mittags und abends ihre Arbeit einstellten, entstand aus den Straßen ein wirres Gedränge; deshalb und damit sich die Frauen, die Kinder, die Greise entfernen konnten, läutete man die große Weberglocke zu St. Johann. Jetzt wagten die übriggebliebenen Weber sich kaum aus den Gassen zu zeigen, und nur sehr langsam erholte sich das einst so blühende Gewerk. Die Richerzeche wurde wieder hergestellt, und die Geschlechter hielten mit starker Hand die Zünfte noch eine Zeitlang in Abhängigkeit und Gehorsam, bis im Jahre 1396 der Umsturz der Geschlechterherrschaft erfolgte." (Nach Oskar Schwebel.)
Es war nicht zunächst das Gelüste zu herrschen, das die Zünfte in den Kampf gegen die Geschlechter trieb: die Beweggründe sind doch edlerer Natur. „Auf den vom Rate ausgeschlossenen Handwerkern ruhte ein guter Teil der Verwaltung, sie machten einen schwerwiegenden Teil der Bevölkerung, der Steuerzahler, der militärischen Mannschaft aus. Was Wunder, wenn sie enblich mehr verlangten, wenn sie nicht zutrieben waren, daß man bei wichtigen Angelegenheiten ihre Schöffen, die übrigens vom Rate ernannt waren, zur Beratung versammelte. Immer brohenber zogen sich in den ersten Jahrzehnten des vierzehnten Jahrhunderts die Gewitterwolken über dem alten Rat zusammen. Und boch entbehrte berselbe Weber tüchtiger Männer noch rühmlicher Leistungen; aber der moralische Wert der Geschlechter war gesunken. Der Sinn für Recht und Gerechtigkeit war im Interregnum (Zwischenreich von 1256—1273) tief erschüttert worden und die städtischen Patricier waren übermütig. In üppigem Reichtum blähte sich die städtische Ehrbarkeit, und in jenen Zeiten war es, daß die Kölner erklärten, auch für eine Königstochter wäre es nicht das schlimmste Los, eine reiche Kaufmanns-frau zu Köln zu werden. Mit verletzendem Hochmute trat der gesteigerte Luxus der Vornehmen der Armut in den unteren Klaffen gegenüber. Neben den Schattenseiten einer Aristokratie des Besitzes
Deutsche Kulturgeschichte. Ii. 4
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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zu den weltlichen Bedrängnissen geistliche Not sich gesellte; als der römische Papst den volkstümlichen Kaiser Ludwig v. Bayern bannte, da schieden sich die Geister, und der klaffende Spalt lag klar zu Tage: die Geschlechter standen meist aus habsburgischer und päpstlicher Seite, während die Zünfte es mit dem gebannten Kaiser hielten. Das nationale Gefühl siegte in den Herzen; die Geistlichkeit empfand es jetzt an sich selbst, daß der Buchstabe tötet, daß nur der Geist lebendig macht.
Gegen die mächtige Bewegung der Geister waren die Brandpfeile ihrer Bannflüche ohnmächtig; in dem gewaltigen Strome, der durch die deutsch fühlenden und strebenden Seelen flutete, erloschen sie, und mit ihnen wurden auch die engherzigen, von welscher Staatskunst bethörten Herrschaften in den Städten ins Meer der Vergessenheit geschwemmt.
In Speier siegten die Zünfte 1349, in Mainz dauerten die Kämpfe bis 1430. Köln bekam 1396 einen Rat, der aus fechsunddreißig von den Zünften und dreizehn von diesen zugewählten Mitgliedern bestand.
In Aachen wurde 1470 die Erblichkeit der Ratsstellen abgeschafft, ein gewählter Rat aus zweiundzwanzig Zünftlern gebildet. In Straßburg siegten 1332 die Zünfte, allein 1349 fand ein Rückschlag statt; doch blieb den Zünften ein Anteil am Regiment; insbesondere mußte der eine Bürgermeister (,Ammeister‘) ans ihnen genommen werden, während der andere (,(Stättemeister6) frei ans allen Bürgern gewählt werden konnte. Auch in Augsburg traten am Abend des 21. Oktober 1368 die Zünfte gewaffnet beim Perlochturme unter ihre einundzwanzig Banner und führten eine Änderung der bisherigen Ordnung herbei. Dreißig Ratsstellen nehmen sie für sich in Anspruch, während den Geschlechtern nur fünfzehn bleiben. Diese Verfassung hat lange Jahre zum Wohle der Stadt bestanden, bis Karl V. nach dem schmalkaldischen Kriege den Patriciern die Herrschast zurückgab. Als Augsburg 1806 seine Selbständigkeit verlor und bayrische Landstadt wurde, stand die von Karl V. eingeführte Neuordnung noch in Kraft.
Kampf innerhalb der Mauern und Kampf vor den Thoren! Das stät>te= ist das Gepräge der Zeit. Auf den Höhen, welche die Stadt um- nisie." geben; an dem Strome, den die reichbeladenen Schiffe befahren; in den Sümpfen, an denen die Heerstraße vorüber führt — allüberall lauern sie, die Feinde bürgerlichen Glückes, die Raubritter. Große Herren führten den Reigen des Raubadels, kein Wunder, daß die kleinen, und saßen sie gleich in dem jämmerlichsten Burgneste, sich für vollberechtigt hielten, die ,Pfeffersäcke' auszuplündern und dann noch ein hohes
4 *
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Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
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allein entschied. Diese Neuerung war an und für sich nicht liberal, sondern ein Fortschritt int Absolutismus, aber sehr nützlich, weil sie der obersten Verwaltungsbehörde die zur Durchführung der Reformgesetze nötige Macht gab. Das war viel, wenngleich es nicht alles war, was Stein gewollt hatte.
Dagegen durfte er ein anderes großes Werk ganz vollenden, die Schöpfung eines freien Städtebürgertums. Ant 19. November 1808 erschien als Gesetz die von Stein und Schrottet* ausgearbeitete „S t ä d t e o r d u u u g". Sie behielt dem Staate nur das oberste Aufsichtsrecht vor und hob den Unterschied zwischen mittelbaren uttb unmittelbaren Städten, sowie die Abhängigkeit jener von den Gutsherren auf. Statt dessen wurden die Städte nun nach der Zahl der Einwohner in große, mittlere und kleine eingeteilt uttb in allen die S e lb ft verwalt u n g ein- und durchgeführt. Dieselbe geschah durch den Magistrat uttb durch die von den Bürgern gewählte Versammlung der Stabt-verordneteu, Behörden, die einander nebengeordnet waren. Jedem Unbescholtenen, der sich in der Stadt häuslich niedergelassen hatte, stand das Bürgerrecht offen. Die städtischen Lasten mußten von allen Bürgern ohne Ausnahme nach Verhältnis ihrer Kräfte getragen und öffentliche Stadtämter von einem jeden übernommen werben; wer biefelbett ablehnte, verlor sein Stimmrecht und wurde stärker besteuert. Die Stadtverordneten vertraten die ganze Stadt uttb würden durch die Wahl aller stimmfähigen Bürger bestellt. Sie besorgten sämtliche Gemeiubean-gelegenheiten uttb verteilten die Leistungen und Lasten auf die Bürgerschaft. Das Gesetz uttb ihre Wahl waren ihre Vollmacht; ihre Überzeugung und ihre Ansicht vom gemeinen Besten der Stadt war ihre Instruktion, ihr Gewissen aber die einzige Be-hörbe, der sie deshalb Rechenschaft zu geben hatten. Ihr Amt war ein Ehrenamt und mußte unentgeltlich verwaltet werben. <sie wählten bett Magistrat, den die Provinzialbehörde bestätigte. Den Oberbürgermeister ernannte der Landesherr ans drei vvtt bett Stadtverordneten vorgeschlagenen Bewerbern. Nur der kleinere -teil des Magistrats erhielt Besolbiutg, die andern dienten der Ehre halber. Der Magistrat war die ausführende Behörde, doch gehörten alle Verwaltnngssachen, die eine baitentbe Aufsicht verlangten, — wie Kirchen- und Schulsachen, Armenpflege, Bauwesen, Sicherheitsanstalten, — in den Amtskreis von Devu-
Teutsche Kulturgeschichte. Iv. jq
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24
C. Verfall der Republik. Das Zeitalter der Bürgerkriege.
133—121 Die Gracchischen Unruhen. 2 Parteien in Rom:
Optimaten und Populären. Verarmung des Bauernstandes.
133 Ti. Sempronius Gracchus, Volkstribun, setzt das
Gesetz über Verteilung des Gemeindelandes nach Absetzung des intercedierenden Volkstribunen Octavius durch, wird aber von den Optimaten unter P. Scipio Nasica erschlagen. Sein Gegner und Schwager Scipio Ämilianus wird ermordet.
123 u. 122 C. Sempronius Gracchus,! Volkstribun, gewinnt das Volk durch die lex frumentaria und agraria, die Ritter durch die lex iudiciaria wonach die Geschworenen für die quaestiones perpetuae nicht mehr aus den Senatoren, sondern aus den Rittern genommen werden sollen, und sucht die Optimatenmacht zu sprengen. Sein Gegner der Tribun M. Livius Drusus.
121 C. Gracchus fällt im Kampfe gegen den Kon-
sul L. Opimius.
111—106 Krieg gegen Jugurtha von Numidien. Hiem-psal und Adherbal, Söhne des Micipsa, ermordet. Der Tribun C. Memmius. Der Krieg wird anfangs unglücklich, durch Q. Cäcilius Metellus und C. Marius (geb. 156 in Arpinum) siegreich geführt, beendet durch die Unterhandlungen des Quästors L. Cornelius Sulla mit Bocchus von Mauretanien. Jugurtha wird gefangen und stirbt im Kerker.
104—100 Fünfjähriges Konsulat (Ii—vi.) des C. Marius.
113—101 Krieg mit den Cimbern und Teutonen.
113 Cn. Papirius Carbo wird beinoreja von den
Cimbern geschlagen. Nach Vernichtung von 4 römischen Heeren in Gallien (121 Gallia Narbonensis römische Provinz)
C. Marius Kon sul.
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Extrahierte Personennamen: Sempronius_Gracchus Scipio_Nasica Scipio Scipio_Ämilianus Scipio C._Sempronius_Gracchus Livius_Drusus C. Gracchus L._Opimius C._Memmius Cäcilius_Metellus Marius_( Marius Cornelius_Sulla Sulla Marius Marius C. Marius_Kon Marius
Extrahierte Ortsnamen: Rom Numidien Arpinum Mauretanien Gallien
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133 König Attains Iii. von Pergamum vermacht
sein Eeich den Römern. Asien römische Provinz.
3) Gänzliche Unterwerfung des Westens.
149—146 Dritter punischer Krieg. Selbsthilfe der Kar-
thager gegen Masinissa. M. Porcius Cato. P. Cornelius Scipio Ämilianus (Africa-nus minor) zerstört Karthago. Afrika römische Provinz.
Kriege in Spanien: der Krieg mit Viriathus von Lusitanien und der Numantinische Krieg.
133 Zerstörung von Numantia am Duero durch
Scipio Africanus (Numantinus). Ganz Spanien mit Ausnahme der Nordküste römische Provinz.
2 Klassen der Provinzialstädte:
1. privilegierte: a) civitates foederatae. b) civitates liberae, c) civitates liberae et immunes.
2. nicht privilegierte: civitates stipendia-riae (decuma, Stipendium; publicani).
Verwaltung durch Prätoren; seit Einrichtung der quaestiones perpetuae durch Proprätoren und Prokonsuln: quaestores, legati.
Kriegswese n:
1. das Servianische Heer, zu einer Phalanx geordnet;
2. seit Camillus die Manipularaufstellung der Legion: a) hastati, principes, triarii, 30 manipuli. b) velites. — 6 tribuni militum, centuriones. c) equites. Dazu socii und auxilia.
3. seit Marius das Kohortenheer. 10 cohortes.
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Extrahierte Personennamen: Porcius_Cato Cornelius_Scipio_Ämilianus Scipio Scipio Scipio Marius Marius
Extrahierte Ortsnamen: Karthago Afrika Spanien Spanien
82
1852
1852—1870
1854—1856
1859
1860 u. 1861
1861—1865
1862—1867
Verfassung bietet sie Friedrich Wilhelm 1y. die deutsche Kaiserkrone an, der sie aber ablehnt.
Nach dem Scheitern der preussischen Unionsversuche wird der deutsche Bund unter Österreichs Leitung wieder hergestellt.
Der Präsident der französischen Republik Louis Napoleon wird als
Napoieon Iii. zum erblichen Kaiser der Franzosen proklamiert.
Der Krimkrieg. Kaiser Nikolaus von Russland fordert das Protektorat der griechischen Kirche in der Türkei. Napoleon schliesst mit England gegen Russland ein Bündnis. Die Verbündeten belagern nach dem Siege an der Alma Sebastopol und erstürmen den M al ak o f f turm. Kaiser Alexander Ii. schliesst den Pariser Frieden, der Russlands Macht am schwarzen Meere lähmt.
Der Krieg Frankreichs und Sardiniens gegen Österreich. Die Österreicher werden in den Schlachten bei Magenta und Solferino geschlagen. Friede zu Zürich: Die Lombardei kommt an Viktor Emanuel.
Ganz Italien (Garibaldi) ausser Venetien und Rom zu einem Königreich Italien vereinigt. 1871 Rom Hauptstadt des Königreichs Italien.
Der Bürgerkrieg in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Nach der Wahl des Präsidenten Abraham Linkoln sagen sich die Südstaaten von der Union los und wählen Jefferson Davis zum Präsidenten. Der Bürgerkrieg endet mit dem Siege der Nordstaaten und der Aufhebung der Sklaverei.
Napoleons mexikanische Expedition. Einstellung der schuldigen Zahlungen der Republik Mexiko. Der Präsident Juarez vertrieben.
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