Uh-
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nieder. Gegen dieses Unwesen der Ritter erhoben sich die Städte, bis endlich die eiserne Hand Rudolfs von Habsburg dem Fanstrecy.
und dem Räuberweseu ein Ziel setzte ^ m. tt. ^
1. Die Städte waren durch die Kreumge zu großer Bedeutung;
svs Mühte da Gewerbe und Handel; Künste und Wissenschaften wi..-den aevfleat Mit der Zeit erwarbenff^ch^ö^e^Frnmff^mt^hatteu das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen. Es gab Landstädte und fr-ie Reichsstädte- Jene stunden unter einem Reichsfursten. diele unmittelbar unter dem Kaiser. - Zur Zeit, des Faustrechts chlasseu viele Stadt-Bündnisse unter einander gegen bte Gewaltthätigkeit des Udels und zu aeqenseitigem Schutz und Nutzen. Unter diesen Stäbtebnnbuislen war. bte Hansa, b, i. Genossenschaft am mächtigsten. Dieser Bundumfaßte übe. 100 Städte, von bettelt Lübeck, Bremen und Hamburg bte wichtigsten waren. Die Macht bieses Bunbes würde so groß, daß er Heere und Floüeu hielt und selbst mit den Königen von Norwegen und Dänemark siegreiche Kampfe bestand. — In den Städten verbreitete sich mit dem Anfang de* U. oahr= Hunderts auch Dichtkunst und Gesang. Die Bürger fanden Vergnügen daran, die schönen Lieder und Erzählungen der Mtniteianger Zu lesen uttb nachzu-abttten. Die Gesänge dieser Werkmeister nannte man Mei|terge)ange, sie selbst hießen Meistersänger. Sie bildeten eigene Zünfte und versammelten sich regelmäßig in ihren Herbergen, wo dann bte neugebweten Lieber vorgetragen würden. An Sonntagen veranstaltete man in der Kirche otfent-liche Preissingen. Die Sieger erhielten Kranze ober Ketten. Das war für sie uttb ihre Familien eine große Auszeichnung. Der berühmteste Menrer-fättger war Hans Sachs, ein ehrbarer Schuster au* Nürnberg, atm 15o0>.)
2. Um bett Unorbttungen und Mißbrauchen zur Zeit dev Fanstrecht^ entgegenzuwirken, bildeten sich geheime Gerichte, die A-e in g e r t ch t e. Sie entstanden in Westfalen aus den alten Gangerichten verbreitetet! sich aber nach und nach über ganz Deutschland. Der Vorsitzende des Gerichts hm5 ?Vtei' qvaf, die Beisitzer Freischöppen, der Ort der Sitzung Fmstuhl. Der Haupt-stuhl war zu Dortmund. Nur die Schöppen waren mit der Einrichtung dieses Gerichtes vertraut. Sie hießen barum Wufcllbe und erkannten uct au geheimen Zeichen ober Losungen. Die Vorla^nngdez Angeklagten geschah durch einen Brief mit sieben Siegeln, der an das Haus be» Angeklagten oder au das nächste Heiligenbilb gesteckt würde Der Angeklagte durfte sich natürlich üerteibigeit. Erschien er aber auf wiederholte Vorlabung mcht, w würde bennoch die gegen ihn erhobene Befchulbigung untersucht. ^and man ihn schuldig, so wurde er verfemt, d. H. den Wissenden preisgegeben. -Vtefe hatten die Pflicht, den Verurteilten an einem Baume anfzuknupfen ober mit dem Messer nieberzustoßen. Zu der Leiche des Gerichteten tourbe tmmer eitt Messer mit dem Zeichen der Feme gelegt, ein Beweis, daß Hier mt Namen der heiligen Feme gehanbelt worben sei. Die Furcht vor der ge-lieimeu Macht der Feme verhütete wohl manche Unthat; allein mit der ^ett arteten auch diese Gerichte aus. y
33. Rudolf von Habsburg.
(Kaiser ans vers chiebenen Häusern. 1273—1347.)
Um dem unsäglichen Elend, welches durch das Faustrecht über Deutschland hereingebrochen war, ein Ende zu machen, traten die deutschen Fürsten in Frankfurt wieder zusammen und wählten einen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs_von_Habsburg Rudolfs Hans_Sachs Rudolf_von_Habsburg Rudolf
Extrahierte Ortsnamen: Bremen Hamburg Norwegen Nürnberg Westfalen Deutschland Dortmund Deutschland Frankfurt
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nicht nachgebe^ Da griff.das Volk zu den Bjigaz, und tu
£«■. ^ ?■ ?Ermch blutigen Käeen^as Milllarüberwunder
I ^An m dieser Zeit ab, uitb es gelangte nun sein Nest"
i ^.os el-h. zur Regierung, der dem Volke zeitgemäße Einrichtiinaen
l-ir^afi^,6@Äm Kn ,0m m“n^trlti Kiimps-N endlich
• - ^"ierbessen würde in allen bentschen Gauen allgemein die Berufuna ve.rlangt, das bieneue Gestaltung bcs gesamten
5äcää S«M
6"<f,,0f,C"- 3c 50 000 «"w°hner i,al
Fm 18v^ai 1848 würde die brutsche Reichs- ober Ratio na l - Ve r-Is48j lammlun y zu Frankfurt in der Pmemseeroffiüi. Dieselbe fegte Urafipvjl!10 |römon1$e Reichs- linb Centralgewalt ein lind erwählte den ♦«?%*'ö 81* £ rreich zum Reichsverweser. Der Bundes-. "^rll^emmen mne Macht und löste sich dann auf. Darnach wnrbe m S ^Ä' (btc ® rnnbrechte genannt, zu einer allgemeinen Ver-! l l und festgestellt. Das beutsche Reich sollte fortan
r £ 6ltben. und das Parlament aus einem Staaten- und s %!L §r--c b r i chm-^l m Iv., zlö ni fl von Preuße n, o.irbe zuindeutschen Km- gmäm Aber er wome Nicht durch die 23er,
I m Volkes zu die,er Würbe berufen sein und lehnte beshalb die Walü Ä riun, lntc6a« Pi:?Be Mrwirrung. An bieten Orten Dentfchlanbs er-Jolk, teils ittn^5tc"5esftfche Reichsverfassung einzuführen, teils um aus, Deutschland eure Republik zu machen. Dies geschah besonders tu Beiden, m Rhenibayern, in Rheiiipreußen, in Sachsen u. f. w. Alle diese entstände wurden vom Militär unterdrückt. Es scheiterten aber auch alle anderen Versuche, Deutschland eine befriedigende Gesamtverfassnng zu geben, und , urc^ die sogenannten freien Konferenzen in Dresden, an denen lamthche deutsche Staaten Anteil nahmen, im Mai 1851 der alte Bundestag wieder hergestellt. In ganz Deutschland verfolgt^ Man jetzt jene Männer, die riir die neue Freiheit gekämpft hatten.
70, Der Krieg von 1866.
~v - Veranlassung zu biefem Kriege gab Scheswig-Holstein.
~Lc^e betbeit Herzogtümer stauben unter der Oberherrschaft des Königs von Lanemark. Schon im Jahre 1848 suchten die Schleswig-Holsteiner das verpatzte dänische Joch abzuschütteln. Aber alle ihre heldenmütigen Kämpfe ohebeit ohne dauernden Erfolg. Im Jahre 1851 wurden sie sogar mit Hille von Preutzen und Ö sterreich dem Dänenkönige wieder unterworfen. Als aber mc]er ohne Hinterlassung von männlichen Erben unerwartet starb, kam der Krieg aufs neue zum Ausbruch. Preußen und Österreich einigten sich jetzt zum jemetusameu Kampfe gegen den neuen Däneiikönig Christian Ix., der bte ^chlestvig-Hoisteiner hart bedrückte. In dem ruhmreichen Feldzuge von lsb4 auf 1865 wurden die übermütigen Dänen gänzlich besiegt, uitb bte betbeti Elbherzogtümer von Dänemark losgetrennt. Leiber konnten fia ^reußeii und Österreich nicht einigen, wem die eroberten Herzogtümer zu-ra^elkl° und f° brach im Sommer des Jahres 1866 zwischen Preußen und Österreich ein Krieg aus, der für beit Kaiserstaat ein unglückliches Eitbe nahm. Preußen hatte sich mit Italien tierbünbet, uitb bev Angriff auf Österreich erfolgte von zwei Seiten. Währenb die kaiserlichen Heere beicustozza
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Extrahierte Personennamen: Christian_Ix.
Extrahierte Ortsnamen: Frankfurt Deutschland Rheiiipreußen Sachsen Deutschland Dresden Deutschland Italien
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verloren hatten. Die Sklaven waren unbeschränktes Eigentum des Hofherrn, so daß er sie verkaufen, verschenken oder töten konnte. Im allgemeinen wurden sie jedoch mild behandelt und konnten sich durch Ersparnisse loskaufen und in die Reihe der Freigelassenen eintreten.
Einzelne Volksstümme der alten Deutschen hatten Könige. Sie wurden aus den edlen Geschlechtern gewählt. Doch war die Macht der Könige nicht unumschränkt; in allen wichtigen Angelegenheiten blieb die Entscheidung der Volksversammlung. Jeder freie Mann war Mitglied dieser Versammlung. Alle erschienen dabei bewaffnet. Die Verhandlungen geschahen gewöhnlich ant Neu- oder Vollmond an einem geweihten Orte, unter einer heiligen Eiche oder £rnde._ Kurz und bündig wurde besprochen, was zu thun oder zu lassen sei. Mißfielen die Vorschläge, so gab die Versammlung dies durch lautes Gemurmel zu erkennen: fanden sie aber Beifall, so schlug man zum Zeichen der Zustimmung die Waffen zusammen.
5. Körperliche Beschaffenheit, Tugenden und Untugenden der alten Deutschen.
Die Römer schilderten die alten Deutschen als große, kräftige Gestalten mit blauen Augen und blonden Haaren, und rühmten ihre Treue und Rechtschaffenheit, ihre Gastfreundschaft und ihre große Liebe und Anhänglichkeit zum Vaterland. Gesetzbücher gab es damals nicht; die Ordnung wurde nach altem Herkommen aufrecht erhalten. Ihr einfaches Wort galt mehr als Eidschwur.
_ Tacitus, ein römischer Schriftsteller der damaligen Zeit sagt von ihnen: „Bei den Germanen vermögen gute Sitten mehr als anderswo gute Gesetze. Lie halten es für Unrecht, einem Menschen ein Obdach zu verweigern, und bewirten jeden nach Vermögen mit einem einfachen Mahle. Besitzen sie aber selbst nichts, so suchen sie das nächste Haus auf und geleiten den Fremden dahin, wo er mit gleicher Freundlichkeit wie ein alter, lieber Bekannter aufgenommen wird. Verläßt der Gastfreund das Hans, so geben sie ihm mit, was er verlangt; denn auch sie nehmen gerne Geschenke an, ohne sich deswegen zu Gegendiensten verpflichtet zu fühlen."
Doch hatten die alten Deutschen auch ihre Fehler, und mit Rech: werfen ihnen die Römer Liebe zum Trunk und zum Spiele vor. Sie hielten es für keine Schande, Tag und Nacht bei Trinkgelagen zuzubringen. Dabei geschah es nicht selten, daß Zank und Streit entstand, der oft mit blutigem Mord endete. — Nicht minder leidenschaftlich wie dem Truuke waren sie dem Würfelspiel ergeben. Wunderbarer Weise trieben sie es uüch-leru wie ein ernstes Geschäft. Nicht selten verloren sie Hab und Gut und setzten zuletzt selbst Leben und Freiheit ein. Ohne Murren und Klagen ging dann der Verlierende in die freiwillige Knechtschaft und ließ sich ruhig binden und verkaufe».
6. Die altdeutschen Frauen.
Die Frauen standen bei den alten Deutschen hoch in Ehren. Das deutsche Mädchen erbte von seinem Vater die „Kraft, von seiner Mutter die Milde. Es nahm teil an den Spielen und Übungen der Knaben und erlangte so in der freien Natur einen festen Körper und eilte dauernde Gesundheit. Die Mutter lehrte ihrer Tochter die Arbeiten am Herde, die Besorgung der geringen Bedürfnisse des Hauses, die Bestellung der wenigen Felder, die Pflege der Haustiere und die Fertigung der Gewänder. So
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die wilden Tiere oder die Feinde Gefallenen; Weiber und Kinder kamen in die übrigen Himmelsräume. Die Seelen der ehrlos Verschiedenen wurden aber au die bleiche Toteiigöttin Helia verwiesen. Diese hielt sie in ihrem Reich Nebelheim unerbittlich sest. Da war ein trauriges Zusammensein ohne Kampf, ohne Freude und Lust.
Das böse Wesen hieß Loki. Von ihm kamen die Übel der Welt. Doch glaubte das Volk, die guteu Götter würden einst ihren Feind bezwingen uyd in den Tiefen der Erde festbannen. Darnach würde dann Wodan Himmel und Erde neu und schöner umschaffen.
In alten Liedern verehrten die Deutschen auch einen erdgeborenen Gott Luisko und dessen Sohn Manns als Urheber und Stammvater ihres Volkes. (Von Tnisko oder Teut leiten manche das Wort „deutsch" ab.) Dem Manns schrieben sie drei Söhne zu, von welchen die drei Stämme der deutscheu Völker abstammen sollten.
Im übrigen war nach der Meinung der alten Deutschen die ganze Natur von göttlichen Wesen belebt: es gab Zwerge und Riesen, Elfen und Nixen, Kobolde und Feen. Diese waren teils gute, teils böse Geister. Auch die Wochentage standen unter dem Schutze der Götter, daher die meisten jetzt noch deren Namen tragen.
Die Priester der Germanen standen in hohem Ansehen, bildeten aber feinen besonderen Stand. Im Namen des Volkes brachten sie die Opfer dar. Diese bestanden meist aus Feldfrüchten, Vieh, besonders in wilden Pferden; doch wurden auch gefangene Feinde geopfert. Gewisse Opserplätze in den Wäldern hielt man besonders heilig und unternahm dahin selbst aus entfernter Gegenden Wallfahrten. Den Willen der Götter und die Zukunft erforschte man auf verschiedene Weise, zuweilen aus dem Wiehern heiliger weißei Rosse, welche in Hainen der Götter gehegt und gepflegt wurden. Auch ge wisse Vögel, wie die Eule, der Rabe, der Kuckuck, galten als schicksalver kündend, eilt Aberglaube, der sich bis in unsere Zeit erhalten hat.
8. Gerichtswesen.
Jeder Hausvater war Herr und Gebieter in seinem Gehöfte und durch freiwilliges Bündnis mit anderen Hofherren zu einer Gemeinde vereinigt. Größere Vereinigungen hießen Marken und Gaue.
Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Graf, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Alle 14 Tage wurden diese öffentlichen Gerichte unter freiem Himmel gehalten. Der Platz hierzu war durch einen Baum oder Stein bezeichnet und hieß die Malftatt. In diesen Versammlungen wurde Recht gesprochen und Streit geschlichtet. Die Richter hatten die Anklage zu untersuchen und das Urteil zu sprechen, der Graf mußte es vollziehen. Bei Anklagen, die nicht vollständig erwiesen werden konnten, überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile. Man glaubte nämlich, die Götter würden dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Zu diesen Gottesurteilen oder Ordalen gehörte der Zweikampf, die Feuer- und Wasserprobe u. s. w. Beim Zweikampf galt der Besiegte für schuldig. Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder mit bloßen Füßen über glühende Kohlen laufen; bei der Wasserprobe ließ man ihn einen Ring oder einen Stein ans siedendem Wasser holen. Blieb er unverletzt, so war er unschuldig. Bei dem Bahrgericht mußte der eines Mordes Verdächtige an die Bahre treten und den Leichnam berühren; bluteten die Wunden, so wurde er schuldig erklärt.
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Extrahierte Personennamen: Augustus Augustus Varus
Extrahierte Ortsnamen: Rom Rom Rhein Italien Rhein Deutschland Deutschland Donau Main Rhein Deutschland
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Diese bereisten das ganze Land, überwachten die übrigen Grafen und sorgten, daß überall Recht und Gerechtigkeit gehandhabt wurde. Auf den großen allgemeinen Neichsversammlungen, welche Karl alljährlich im Monat Mai abhielt, wurden die Zustände des Reiches besprochen. Gesetze beraten und Krieg beschlossen.
21. Karl des Großen häusliches Leben.
In seinem häuslichen Leben war Karl höchst einfach. Er kleidete sich nach fränkischer Weise, und es war an gewöhnlichen Tagen seine Kleidung wenig von der gemeinen Volkstracht verschieden. Nur bei feierlichen Veranlassungen zeigte er sich in prächtigen mit Edelsteinen besetzten Gewändern. Ausländische Tracht war ihm verhaßt.
In Speise und Trauk war Karl mäßig. Selten gab er Gastereien. Während der Tafel hörte er gern Musik, oder er ließ die Geschichten und Thaten der Alten vorlesen.
Karl war ein großer Freund nützlicher Kenntnisse. Er las viel, sprach außer seiner Muttersprache geläufig latem, und lernte als Mann noch schreiben. Den englischen Mönch Akttiit, der mit trefflichen Kenntnissen aller Art ausgerüstet war, berief er zum Lehrer seiner Söhne und Töchter. Einen muntern wißbegierigen Knaben aus dem Odenwalde, Eginhard, gab er seinen Söhnen znm Gesellschafter. Nach damaliger Sitte mußten sich seine Söhne besonders im Reiten, im Jagen und in den Waffen üben, seine Töchter sich mit Wollarbeiteu abgeben und mit Spinnrocken und Spindel beschäftigen. An seinen Kindern hing Karl mit großer Liebe; nie speiste er ohne sie, auf allen seinen Reisen mußten sie ihn begleiten. Die Söhne ritten neben ihm her, die Töchter folgten in einem Wagen.
Karl war von kräftigem Körperbau und hervorragender Größe; seine Länge betrug sieben feiner Füße. Seine Stärke war so groß, daß er ein Hufeisen mit Leichtigkeit zerbrach und einen gewappneten Mann mit einer Hand hoch über fein Haupt emporheben konnte. Er hatte lebhafte, große Augen und einen festen Gang, eine männliche Haltung des ganzen Körpers und eine helle Stimme. Seine ganze Gestalt bot eine höchst würdige, stattliche Erscheinung. Beständig übte er sich im Reiten, Jagen und Schwimmen; er verstand das so vortrefflich, daß es ihm keiner feiner Franken zuvorthat.
22. Karl des Groszen Kaiserkrönung und Tod.
Im Jahre 800 brach zu Rom eine Empörung gegen den Papst Leo Iii. aus. Bei einer feierlichen Prozession überfielen ihn seine Feinde, rissen ihn vom Pferde, mißhandelten ihn schimpflich und schleppten ihn in ein nahes Kloster. Ein treuer Diener brachte aber den Papst in Sicherheit, und dieser floh nun zu Karl dem Großen nach Paderborn, wo gerade Reichstag war, und bat um Hilfe. Karl führte Leo Iii. nach Rom zurück und bestrafte die Empörer. Dafür wollte der Papst dankbar sein. Als daher Karl der Große
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Leo_Iii Leo Karl Karl Karl Leo_Iii Leo Karl
Extrahierte Ortsnamen: Odenwalde Eginhard Rom Paderborn Rom
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1
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Preußen nicht.. erwam.; es war ihnen Umäwh, irgend eine Schlachtreihe zu bilden. Überall wurden sie über detttzaufen geworfen. Die deutsche Reichsarmee stob schon beim ersten prenßmen "Mnmtenschuß auseinander und wnrde darum spottweise ..Reißansarmee" aewaiwt. Nach kaum zwei^ Stunden war die Schlacht entschieden ünb §äs ganze französische Heer aus der flucht. Es war ein Schrecken ohne Beispiel über die Franzosen ge= kommen. Sie hielten nicht eljet iitu als Mitten int Reiche; ja viele von ihnen glaubten sich erst sicher, als sie jenseit des Rheines angekommen waren. In den Händen des Königs ließen sie 7000 Gefangene, unter denen h Generale und 320 Offiziere waren: 6i Kanölleti'md 22 Fahnen wurden Thjeert' Den Preußen kostete' der fröyme Sieg nur wenig Tote und Verwundete. ^Juug und alt freute sich über die derbe Lekkwn^ welche' die verhaßten Franzmänner bei Rotzvach erhalten hatten.
55. Friedrich Ii. als Regent.
Nach den siegreichen Kämpfen des siebenjährigen Krieges bestand die Hauptsorge des Königs darin, daß er seinem zerrüttetes § Lande wieder aufzuhelfen suchte. Der Krieg hatte seine Unterthanen v / furchtbar heimgesucht. 14500 Häuser ^laaen in Asche, und um die verödeten Felder zu bestellen, fehlte es an Menschen und Vieh. Wunderbar war es anzusehent^Me unter des Königs schaffenden Händen das Land schnell emporblühte. Hier ^schenkte. er die Abgaben, dort verteilte er Korn und Pferde und Geld. Hier richtete er die eingeäscherten Dörfer schnell wieder empor; dort Irotifiiete er Sümpfe ans, bebaute sie mit neuen Dörfern und besetzte.sie mit neuen Einwohnern. Jedes Jahr machte er die Runde durch das Land und freute sich herzlich, wenn er in Gegenden kam, wo sich der Segen lemes Mtrkens zeigte. Beim Anblick einer urbar ge-.. - ,, machten Gegend rief er aus: „Ich habe eine Provinz gewonnen!"
r 1 Nichts .entging. Säßet feinem fchnrfen Auge. Ackerbau und Viehzucht, Händel und Gewerbe, Kunst und Wissenschaft , "Schule und "Rechtspflege, das Kleine wie das Große ward von ihm beachtet. Jeder feiner Unterthanen Jmrlte sich ihm nahen und feine Bitten und Klagen ihm vortragen; er war allen ein gnädiger König, ein gerechter Richter. Für die Landleute hatte er eine große Vorliebe; er spraef) gern mit ihnen und litt nicht, daß sie bedrückt wurden. Gewöhnlich nannte mau ihn nur den „Vater"fritz" oder den „alten Fritz."
An Sparsamkeit und geordneter Thätigkeit ist er ein Beispiel für alle Menschen tmffffr alle Hielt. Seine Haushaltung war außerordentlich ein-iach eingerichtete nicht feiten erschien er in geflickten Kleidern. Als er einst Mt Kat sk "Joseph zusammentraf, trug er die weißen österreichischen Farben mit Silber gestickt. Allein da er sehr stark schnupfte, so sah mau nur zu
f ff
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen]]
TM Hauptwörter (100): [T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod]]
TM Hauptwörter (200): [T156: [Schlacht Sieg Feind Heer König Mann Kampf Tag Tapferkeit Franzose], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T166: [Mann Volk Sitte Zeit Geist Tapferkeit Wesen Leben Sinn Charakter], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Ii Friedrich Fritz
§. 31. Die Heroenzeit. §. 32. Die dor. Wanderung u. d. griech. Colonien. 31
Phrygien, der Arkadien einnahm. Alle diese hatten auf die Entwick-
lung der Griechen sichtbaren Einfluß und brachten neue Bildungsele-
mente mit.
2. Die Heroenzeit.
§. 31. Aus der frühesten Geschichte der Griechen, die jedoch mit vielen
Mythen und Fabeln vermischt ist, treten besonders hervor die Thaten
des Herkules und Theseus, der Argonautenzug, der Zug der Sieben
gegen Theben und der trojanische Krieg.
Herkules (Heracles) und Theseus erscheinen in der Sage als Menschen,
welche, mit den höchsten Kräften und Tugenden geziert, ihr Leben nur dem
Wohl der Menschen weihen und bei diesem Bestreben viele Hindernisse zu
besiegen haben. Beide waren auch bei dem Argonautenzug, welcher (1250
v. Chr.) auf dem Schiff Argo nach Kolchis unternommen wurde, um dort
das goldene Vließ zu holen. — Der Zug der Sieben gegen Theben (1230
v. Chr.) hängt mit der Sage von Ödipus zusammen, dessen Söhne sich die
Herrschaft über Theben streitig machten, worauf der verdrängte jüngere
sechs Fürsten zu Hilfe rief, welche mit ihm gegen seinen Bruder zogen. Nach
mißlungenem Sturm fielen beide Brüder im Zweikampf. Erst zehn Jahre
später eroberten die Söhne der Gefallenen (die Ep i g o n en) die Stadt. —
Der trojanische Krieg (1191—1184) war ein gemeinschaftlicher Zug vieler
griechischer Stämme gegen die kleinasiatische Stadt Tr o j a, um sich wegen
der Entführung der griechischen Helena, der Gemahlin des Königs Mene-
laus von Sparta, durch den trojanischen Prinzen Paris zu rächen. Nach
zehnjährigem Kampfe wurde die Stadt durch Odysseus' List erobert und
zerstört. Die heimkehrenden Griechen aber hatten viel Ungemach zu bestehen
und trafen zu Hause große Verwirrung.
3. Die dorische Wanderung und die griechischen Colonieen.
§. 32. Die eigentliche Geschichte der Griechen beginnt mit der dorischen
Wanderung (ums Jahr 1120). Die Dorer, ein rauhes Bergvolk
in Thessalien, machten sich unter der Anführung dreier Herakliden
(d. h. Nachkommen des Herkules) auf und eroberten in vielfachen Käm-
pfen nach und nach fast den ganzen Peloponnes, machten sich zu Herren
des Landes mit vollem Bürgerrecht und alleinigem Grundbesitz. Die
früheren Bewohner wurden unterjocht, oder wanderten aus und grün-
deten theils auf den Inseln, theils in Kleinasien neue Niederlassungen.
Die wichtigsten derselben sind: die äolischen Colonieen auf der Insel Les-
bos und in Mysien; die jonischen in Lydien und Karten, auf Samos und
Chios mit den Städten Smyrna, Ephesus, Samos, Milet; die dorischen,
von solchen Dorern gegründet, welche im Peloponnes keine ihnen zusagenden
Plätze gefunden hatten, auch auf der karischen Küste.
TM Hauptwörter (50): [T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T43: [König Held Sohn Mann Schwert Ritter Hand Tod Vater Feind]]
TM Hauptwörter (100): [T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde]]
TM Hauptwörter (200): [T190: [Odysseus König Held Sohn Troja Vater Schiff Agamemnon Insel Theseus], T108: [Stadt Korinth Griechenland Peloponnes Insel Landschaft Name Athen Sparta Argos], T138: [Meer Insel Stadt Küste Halbinsel Kleinasien Griechenland Name Bosporus Land]]
§. 36. Athen.
35
Diese Verfassung, von welcher das Orakel erklärte, daß Sparta groß
und herrlich seyn werde, so lange es dabei bleibe, begünstigte zwar weder
das Gefühl für Zartheit und Annmth, noch den Sinn für Kunst und
Wissenschaft, förderte dagegen eine Kriegstüchtigkeit, wie sie nicht leicht
gefunden wurde.
Dieselbe zeigte sich mit großer Härte vermischt, schon in den beiden
erstern messenischen Kriegen (740—722 und 685—668), in wel-
chen Messenien trotz der außerordentlichen Tapferkeit seiner Bewohner
und seiner Anführer Aristodemus und Aristo men es unterworfen
wurde, zeigte sich ferner irr dein Kampfe Sparta's mit Argos und Ar-
kadien, so daß Sparta die Hegemonie über einen großen Theil des
Peloponnes erhielt.
6. Athen.
§. 36. Den dorischen Spartanern ganz entgegengesetzt hielten die jonischen
Athener neben körperlicher Tüchtigkeit volle geistige Ausbildung durch
Wissenschaft, Kunst und Gewerbe für das höchste Ziel der Erziehung
und gaben sich eine Staatseinrichtung, welche jedem Einzelnen Geltung
verschaffte, aber auch ein leichtbewegliches, zu steten Neuerungen ge-
neigtes Wesen beförderte.
Nachdem der letzte athenische König Kvdrus im Jahr 1068 v. Ehr.
gefallen war, wurde die Königswürde abgeschafft, und zuerst ein Ar-
chon auf Lebenszeit, später neun Archonten aus den Vornehmen
gewählt, welche ihre Würde ein Jahr behielten.
Diese Adelsherrschaft wollte Drako durch seine Gesetzgebung 624
befestigen, von der mau sagte, daß sie mit Blut geschrieben sey, weie'^r-
sie selbst auf die kleinsten Vergehen die härtesten Strafenjetzte. Solche
Härte rief einen Aufstand des Volkes unter K y l o n gegen die Eupa-
triden (Adelsherren) unter Megakles hervor, der einen 30jährigen
Kampf zur Folge hatte, bis Solon, ein Nachkomme des Kodrus, dieser
Verwirrung durch eine neue Verfassung ein Ende machte. 594
Die Grundzüge der solonischcn Verfassung sind folgende:
1. Bürger wurde man durch Geburt oder Einbürgerung mittelst Volks-
beschluß. Die Erziehung (bis zum 16. Jahr im elterlichen Hause, von da
bis zum 18. im öffentlichen Gymnasium) sollte Körper und Geist gleichmäßig
ausbilden. Mit dem 18. Jahr wurde der junge Athener mündig, dann folgte
zweijähriger Kriegsdienst. Mit dem 20. Jabr erhielt er Stimmrecht in der
Volksversammlung und mit dem 30. das Recht zum Eintritt in die He li äa,
d. h. in das Geschwornengericht.
2. Alle Bürger waren nach ihrem Vermögen in vier Klassen getheilt und
nahmen nach diesem an den Rechten und Pflichten des Staates und am
Kriegsdienste Theil. 3*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T22: [Athen Athener Sparta Solon Spartaner Staat Jahr Stadt Krieg Mann], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
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§. 61. Rom unter der Herrschaft der Patrizier.
zum König ausrufen ließ. Da der Senat seine Zustimmung verweigerte,
stützte er sich auf die Plebejer, stürzte mit ihrer Hilfe die alte Ver-
fassung Roms und führte eine neue ein, nach welcher das Stimmrecht
und die Heerdienstleistung nicht mehr von Herkunft und Abstammung,
sondern von dem Verm ögensstand abhieng.
Er thcilte die Plebejer, welche eigentlich erst von da an den Patriziern
als Stand cntgegentraten, in dreißig Tribus ein. Beide, Patrizier und Ple-
bejer, wurden sammt den Clienten in fünf Vermögensklassen getheilt,
von welchen die erste wenigstens 100,000, die zweite 75,000, die dritte
50,000, die vierte 25,000, die fünfte wenigstens 12,500 Asse Vermögen
haben mußte. Die weniger besaßen, aber noch Kopfsteuer bezahlten, hießen
Proletarier. Nach diesen Vcrmögensverhältniffen richtete sich der Heeres-
dienst, so daß das ganze Volk aus 193 Ccnturien (18 Cent. Ritter und 175
Cent. Fußvolk bestand. Auch versammelte sich dasselbe von da an nach diesen
Centurien zur Abstimmung, wobei dann jede Centurie Eine Stimme hatte.
Durch diese Verfassungsänderung machte sich Servius bei den Pa-
triziern verhaßt, so daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, in deren
Folge er von seinem Schwiegersohn Tarquinius gestürzt und ermor-
534 det wurde.
v.chr. Dieser Tarquinius Superbus stieß sowohl die servische als die
frühere Verfassung um, und führte eine despotische Militärregierung
ein. Zwar unterwarf er manche umliegende Städte z. B. Gabii, ver-
schönerte die Stadt durch den Ausbau des Capitoliums, und erweiterte
den Handel durch Bündnisse mit den Karthagern und süditalischen Grie-
chenstädten, drückte aber Patrizier und Plebejer gleichmäßig, so daß ei-
eben deßhalb jenen Beinamen „Superbus", der Despotische, bekam.
Als die Unzufriedenheit schon einen hohen Grad erreicht hatte, führte
eine Schaudthat seines Sohnes Sextus einen Aufruhr herbei, den I uniu s
Brutus leitete. Der König wurde abgesetzt, mit seiner ganzen Fa-
milie aus Rom verbannt, das Königthum abgeschafft und im Jahr
510 Rom zur Republik erklärt, nachdem es 245 Jahre von Königen
regiert worden war.
2. Rom eine Republik.
5. Rom unter der Herrschaft der Patrizier.
§. 61. Uach der Vertreibung der Könige wurde in Rom die servische
Verfassung förmlich eingeführt: an die Stelle ves Königs aber traten
zwei Consuln, die jedes Jahr neu gewählt wurden und die richterliche
und vollziehende Gewalt, sowie den Oberbefehl über das Heer hatten.
Sie nmßten, wie überhaupt alle, welche zu einer Staats- oder Priester-
würde gelangen wollten, aus den: Patrizierstande seyn, so daß also Rom
damals eine reine Aristokratie war.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T181: [Rom Kaiser Sohn Stadt König Nero Romulus Jahr Tarquinius Tod], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T63: [Kaiser Macht Rom Zeit Volk Jahr Mann Staat Augustus Name], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Servius B._Gabii Brutus
Extrahierte Ortsnamen: Roms Capitoliums Rom Rom Rom Rom