1855 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Mürdter, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Bürgerschule, Lateinschule, Töchterschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Bürgerschule, Gymnasium, Lateinische Schule, Pädagogium, Realschule, Töchteranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
§. 36. Athen.
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Diese Verfassung, von welcher das Orakel erklärte, daß Sparta groß
und herrlich seyn werde, so lange es dabei bleibe, begünstigte zwar weder
das Gefühl für Zartheit und Annmth, noch den Sinn für Kunst und
Wissenschaft, förderte dagegen eine Kriegstüchtigkeit, wie sie nicht leicht
gefunden wurde.
Dieselbe zeigte sich mit großer Härte vermischt, schon in den beiden
erstern messenischen Kriegen (740—722 und 685—668), in wel-
chen Messenien trotz der außerordentlichen Tapferkeit seiner Bewohner
und seiner Anführer Aristodemus und Aristo men es unterworfen
wurde, zeigte sich ferner irr dein Kampfe Sparta's mit Argos und Ar-
kadien, so daß Sparta die Hegemonie über einen großen Theil des
Peloponnes erhielt.
6. Athen.
§. 36. Den dorischen Spartanern ganz entgegengesetzt hielten die jonischen
Athener neben körperlicher Tüchtigkeit volle geistige Ausbildung durch
Wissenschaft, Kunst und Gewerbe für das höchste Ziel der Erziehung
und gaben sich eine Staatseinrichtung, welche jedem Einzelnen Geltung
verschaffte, aber auch ein leichtbewegliches, zu steten Neuerungen ge-
neigtes Wesen beförderte.
Nachdem der letzte athenische König Kvdrus im Jahr 1068 v. Ehr.
gefallen war, wurde die Königswürde abgeschafft, und zuerst ein Ar-
chon auf Lebenszeit, später neun Archonten aus den Vornehmen
gewählt, welche ihre Würde ein Jahr behielten.
Diese Adelsherrschaft wollte Drako durch seine Gesetzgebung 624
befestigen, von der mau sagte, daß sie mit Blut geschrieben sey, weie'^r-
sie selbst auf die kleinsten Vergehen die härtesten Strafenjetzte. Solche
Härte rief einen Aufstand des Volkes unter K y l o n gegen die Eupa-
triden (Adelsherren) unter Megakles hervor, der einen 30jährigen
Kampf zur Folge hatte, bis Solon, ein Nachkomme des Kodrus, dieser
Verwirrung durch eine neue Verfassung ein Ende machte. 594
Die Grundzüge der solonischcn Verfassung sind folgende:
1. Bürger wurde man durch Geburt oder Einbürgerung mittelst Volks-
beschluß. Die Erziehung (bis zum 16. Jahr im elterlichen Hause, von da
bis zum 18. im öffentlichen Gymnasium) sollte Körper und Geist gleichmäßig
ausbilden. Mit dem 18. Jahr wurde der junge Athener mündig, dann folgte
zweijähriger Kriegsdienst. Mit dem 20. Jabr erhielt er Stimmrecht in der
Volksversammlung und mit dem 30. das Recht zum Eintritt in die He li äa,
d. h. in das Geschwornengericht.
2. Alle Bürger waren nach ihrem Vermögen in vier Klassen getheilt und
nahmen nach diesem an den Rechten und Pflichten des Staates und am
Kriegsdienste Theil. 3*