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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

3. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

4. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

5. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

6. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 497

1855 - Mainz : Kirchheim
Anhang. Gcschichte und Gcogrnphic des Grosthnzomums Hesstn. 1. Das Gebiet des Großherzogthums Hessen wurde in uralter Zeit von verschiedenen deutschen Volksstämmen bewohnt. In Rhein- hessen wohnten Gallier und Vangionen, in Starkenburg Aleman- nen, in Oberhessen Chatten. Kurz vor Christi Geburt lernten die Römer, im Kampfe mit den Galliern begriffen, die Chatten oder Hessen kennen und schilderten sie als einen mächtigen, tapferen Volksstamm. Zweihundert Jahre nach Christi Geburt schloffen sich die Chatten dem mächtigen Frankenbund an, und ihr Land bildete lange Zeit einen Theil des Frankenreichs. Im achten Jahrhundert wur- den sie durch den heil. Bonifacius, den Apostel der Deutschen, zum Christenthum bekehrt. Bis in's zwölfte Jahrhundert gehorchten sie vielen Grafen und Rittern. 2. Vom Jahre 1130—1247 stand der größte Theil von Hessen unter der Botmäßigkeit der Landgrafen von Thüringen. In diese Zeit fällt das Leben der heil. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen und Hessen. Rach dem Tode ihres Gemahls entsagte sie der Welt und brachte ihr Leben in Gebet, Bußübungen und in Werken der Barmherzigkeit zu. Sie starb zu Marburg, 1231. 3. Als 1247 der Mannsstamm der Thüringischen Landgrafen ausgestorben war, kam Hessen an Heinrich 1. von Brabant, genannt das Kind. Er war der Sohn eines Herzogs von Brabant und Sophiens, einer Tochter der heil. Elisabeth. Heinrich ist der erste Landgraf von Hessen und der Stammvater der hessischen Für- sten. — Der Landgraf Heinrich Iii. heirathete die Erbgräfin Anna von Katzenellenbogen und vermehrte durch die Erwerbung dieser mächtigen Grafschaft, wozu auch Darmstadt gehörre, die Macht der hessischen Landgrafen. 4. Philipp der Großmüthige, welcher 1567 starb, theilte die Landgrafschaft unter seine vier Söhne, von denen Wilhelm Iv. der Stifter von Hessen-Kassel, Georg !. aber Stammherr der Heffen-Darmstädtischen Landgrafen ist. Die beiden andern Brüder starben ohne Nachkommen und ihre Besitzungen kamen an Hessen- Kassel und Hessen-Darmstadt. 5. Die Landgrafen von Hessen-Darmstadt zeichneten sich durch Sparsamkeit im Staatshaushalt, durch Aufführung nützlicher Bau- ten , durch Gelehrsamkeit und Treue gegen das kaiserliche Haus Oesterreich aus. Georg I. verwandelte eine große Strecke öden Hepp. Vollständiges Lehr- und Lesebuch. 32

7. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 48

1855 - Mainz : Kirchheim
48 Mit Milch sängst du dein Leben an, Mit Wein kannst du es wohl beschließen; Doch fängst du mit dem Ende an, So wird das Ende dich verdrießen. Die Luft, Mensch, ist dein Element, Du lebest nicht von ihr getrennt; Drum täglich in das Freie geh’, Und besser noch auf Berges Höh’! Das zweite ist das Wasserreich, Es reinigt dich und stärkt zugleich; Drum wasche täglich deinen Leib Und bade oft zum Zeitvertreib! Dein Tisch sei stets einfacher Art, Sei Kraft mit Wohlgeschmack gepaart; Mischst du zusammen vielerlei, So wird’s für dich ein Hexenbrei. iss massig stets und ohne Hast, Dass du nie fühlst des Magens Last; Geniess es auch mit frohem Muth, So g'bt’s dir ein gesundes Blut. Fleisch nähret, stärket und macht warm, Die Pflanzenkost erschlafft den Darm; Sie kühlet und eröffnet gut Und macht dabei ein leichtes Blut. Das Obst ist wahre Gottesgab’, Es labt, erfrischt und kühlet ab; Doch über Allem steht das Brod, Zu jeder Nahrung thut es Noth. Das Fett verschleimt, verdaut sich schwer Salz macht scharf Blut und reizet sehr; Gewürze ganz dem Feuer gleicht, Es wärmet, aber zündet leicht. Willst du gedeihlich Fisch gemessen, Musst du ihn stets mit Wein begiessen. Den Käs iss nie zum Uebermaß; Mit Brod zu Nachtisch taucht er was.

8. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 385

1855 - Mainz : Kirchheim
385 Legionen zum römischen Kaiser ausgerufen. Doch mußte er noch lange blutige Kriege mit seinen fünf Mitregenten führen, bis er im Jahre 324 Alleinherrscher des großen Reiches wurde. Seine christ- liche, fromme Mutter Helena und sein dem Christenthum nicht ab- geneigter Vater Konstantius bewirkten auch in Konstantins Herzen eine Hinneigung zum Christenthum. Obschon noch Heide, gestattete er doch bei seinem Regierungsantritte den Christen freie Ausübung ihrer Religion. Sein völliger Uebertritt zum Christenthum wurde herbeigeführt durch eine außerordentliche Erscheinung am Himmel, als Konstantin wider seinen Gegenkaiser zu Felde zog. An einem Nachmittage sahen er und seine Soldaten am Himmel das Zeichen des Kreuzes mit der Umschrift: „Durch dieses wirst du siegen!" Dasselbe Kreuzzeichen und Christus erschienen in der darauf folgen- den Nacht dem Kaiser im Traume. Nun ließ Konstantin eine Fahne mit dem Kreuzzeichen verfertigen und dieselbe in den Schlachten vorantragen. Er wurde jetzt Christ, ließ sich im Christenthume unterrichten, aber erst kurz vor seinem Tode taufen, weil er fürch- tete, die Gnade zu verlieren, welche Gott in der Taufe mittheilt. 313 erließ Konstantin ein Gesetz, wonach ein jeder Unterthan seine Religion frei und ungehindert ausüben durfte. Viele andere Ge- setze ergingen, die das Christenthum zu heben und zu verbreiten suchten. Dahin gehören die Gesetze über eine würdige Sonntags- feier, das Verbot der Kreuzigung — aus Ehrfurcht gegen den Er- löser — und die Abschaffung der blutigen Fechterspiele. Die Geist- lichen wurden von den Steuern befreit, mit Geld unterstützt, ihnen die Freiheitserklärung der Sklaven und richterliche Gewalt bei Strei- tigkeiten übertragen; überall entstanden Kirchen, wie die prächtige Kirche des heiligen Grabes zu Jerusalem, die Apostelkirche zu Kon- stantinopel; auch gestattete er, Vermächtnisse und Schenkungen an Kirchen zu machen. Anders sah es im Morgenlande aus, wo der heidnische Kaiser Licinius herrschte. Seine Feindschaft gegen Konstantin verwandelte sich bald in eine heftige Abneigung gegen die Christen. Die Waffen sollten nun entscheiden, ob das Heidenthum oder das Christenthum untergehen sollte. Konstantin zog gegen Licinius zu Felde und besiegte ihn. Nun ließ er die zerstörten Kirchen im Morgenlande wieder aufbauen und begünstigte die Christen auf alle Weise. Mit seiner Alleinherrschaft im Morgen- und Abendlande hören die blutigen Verfolgungen der Christen auf. Im Jahre 325 erschien er selbst auf der ersten allgemeinen Kirchenver- sammlung zu Nicäa, welche er zusammenberufen hatte, um kirchliche Unruhen zu unterdrücken. Von dem immer n.och heidnisch gesinnten Rom verlegte er seine Residenz nach Byzanz, welches nach ihm Konstant in opel genannt wurde. Durch die Entfernung des kaiserlichen Hofes konnten nun die Bischöfe zu Rom freier und selbstständiger handeln. Konstantin starb gleich nach Empfang der Hepp. Vollständiger Lehr- und Lesebuch. £5

9. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 17

1878 - Mainz : Kunze
Aus der deutschen Vorzeit. 17 die Oberherrschaft des Landes den Deutschen überlassen und zogen sich Die angel-theils nach Comwallis und Wales, theils nach der Bretagne zurück. ^avqttcivb Die Angeln und Sachsen gründeten im Laufe von 130 Jahren sieben «27 vereinigt. Königreiche: Kent, Sussex, Wessex, Essex, Ostangeln, Northumberland und Mercia, welche König Egbert I. 827 zu einem einzigen Reiche vereinigte. Um die Mitte des 5. Jahrhunderts beunruhigten die Hunnen, * ^ welche sich seit ihrer Ankunst in Europa unter verschiedenen Häuptlingen Hunnen, als Nomaden in den südrussischen Steppen aufgehalten hatten, die westlich gelegenen Länder. Attila oder Etzel hatte durch Meuchelmord die Herrschaft fast aller Hunnenstämme an sich gebracht, viele andere Völker, wie die Ostgothen, Gepiden, Langobarden rc. sich dienstbar gemacht und das oströmische Reich durch häufige Einfälle und unverschämte Forderungen heimgesucht*). Sein Aeußeres verrieth den Mongolen. Er war klein von Wuchs, hatte einen großen Kopf mit kleinen, lebhaft blickenden Augen, platter Nase, ein bartloses, schmutzig gelbes Gesicht und kriegerischen Sinn. Er wird als bedachtsam, stark von Entschluß, nicht unerbittlich gegen Flehende und gnädig gegen Unterwürfige geschildert. Sein stolzes Selbstvertrauen ward durch den Besitz eines Schwertes erhöht, welches ein Hirte in der Erde vergraben fand und für die Waffe des Kriegsgottes ausgab. Attila selbst betrachtete sich als eine Zuchtruthe in der Hand Gottes, nannte sich deshalb Godegisel und strebte nach der Herrschaft über den ganzen Erdkreis. Die Schwester des Kaisers Valentinian, Honoria, übersandte damals, um klösterlicher Einsamkeit zu entgehen, zu welcher sie als Strafe für ihren schlechten Lebenswandel von ihrer Mutter Placidia verurtheilt worden war, dem Hunnenkönig Attila heimlich einen goldenen Ring und ließ demselben ihre Hand und ihre Ansprüche auf Italien antragen. Attila hielt alsbald um Honorias Hand bei dem weströmischen Kaiser rcir6t um an, ward aber abschlägig beschieden und beschloß, das weströmische Reich zu verderben. Zu der nämlichen Zeit trafen Boten des Vandalenkönigs Geiserich bei Attila ein und reizten ihn zum Kampfe gegen die Gothen. Geiserich fürchtete nämlich die Rache derselben, weil er die Tochter ihres Königs, die Frau seines Sohnes, auf bloßen Verdacht *) Attila verwüstete 447 einen großen Theil des griechischen Reiches und ließ sich den Frieden gegen Abtretung eines Landstriches südlich der Donau und Verwillignng eines jährlichen Tribnts von 2000 Pfund Goldes ablaufen. Casfian's Geschichte. Ii. 4. Aufl 2
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