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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 31

1873 - Heidelberg : Winter
Kap. 34. Politisches Leben der Griechen. 31 Dionysien). Dieser, wie auch der Cultus der oben erwhnten Demeter wurde mit dem Dienste der unterirdischen Götter in Beziehung gesetzt, an deren Spitze Ai (Pluto) mit seiner Gemahlin Pers ephon e (Proserpina), der Tochter der Demeter stand. Von einem Leben nach dem Tode (im Hades) und einer ewigen Ver-geltung (entweder im Elysium oder im Tartarus) gaben die eleusinischen Mysterien sinnbildliche Andeutungen. Sie hatten Tempel fr alle Götter und merkwrdigerweise in Athen selbst einen Altar fr den unbekannten Gott", recht zum Beweis von dem auch bei den Grie-chen sich vorfindenden Sehnen und Suchen nach Gott. Mit der Religion stand bei ihnen das Orakelwesen in enger Verbindung. Unter den Orakeln war das lteste das des Zeus zu Dodona, das besuchteste das des Apollo zu Delphi, in dessen innerstem Heiligthume die Pythia ihre Orakelsprche ertheilte. Kap. 34. Politisches Leben der Griechen. (1.) Zm heroischen Zeitalter hatte jede Vlkerschaft ihren eigenen Knigs welcher oft (wie z. B. Odyssens auf Jthaka) nur der Erste unter den ihm im brigen gleich stehenden vornehmen Geschlechtern war. Nach der dorischen Wanderung bildete sich an Stelle der alten Gaueinrichtung ein man-nichfaltiges, sich vereinzelndes und sich von einander sonderndes Stdteleben. Das Bedrfni nach Einigung suchte sich aber durch verschiedene Verbindungen und Annherungen geltend zu machen: Stammgenossen traten in Stdtebndnisse zusammen; andere gemeinsame Zwecke fhrten zu Waffen- und Bundesgenossenschaften, zu denen auch die zum Schutz gemeinsamer Heiligthmer und heiliger Festspiele von einer An-zahl von Staaten errichteten Amphiktyonieen gehrten. Eine solche Amphiktyonie war der Bund von zwlf Staaten und ihrer Colonieen zum Schutze des delphischen Orakels und der damit verbundenen Festspiele. Die Iestspiele selbst, an denen nur Griechen Theil nehmen durften, bildeten ein allgemeines Band zwischen allen griechischen Staaten. Die wichtigsten Festspiele waren: 1. die olympischen Spiele (imtempelhain Olympia in Elis) zu Ehren des Zeus, von deren jedesmaliger Wiederkehr nach vier Jahren die Griechen ihre Zeitrechnung nach Olympiaden hatten (seit 776 v. Chr.); 2. die pmischen Spiele (zu Delphi) zu Ehren des Apollo; 3. die isthmischen Spiele (auf dem korinthischen Isthmus) zu Ehren des Poseidon; 4. die nemeischen Spiele (zu Nemea in Argolis) zu Ehren des Herakles. Diese Kampfspiele bestanden in Wettrennen zu Fu, zu Pferd, und zu Wagen, in Ring- und Faustkmpfen, im Speer- und Diskus- (oder Wurf-scheiden-) Werfen; spter kamen auch Wettkmpfe in der Musik und Dichtkunst (bei den olympischen spielen auch Ausstellungen von Kunstwerken) hinzu. Der Preis war zu Olympia ein Oelkrnz, und Sieger in einem dieser Kmpfe zu sein galt fr die hchste irdische Ehre. (2.) Einige Zeit nach der dorischen Wanderung giengen die Knig-thmer unter, indem die Könige meist vertrieben wurden, und es entstan-den in Stdten mit groen Grundbesitzern Aristokatieen oder Adelsherr-fchaften. Nur in Sparta bestanden Könige, jedoch mit wesentlich beschrnkter Gewalt fort. Der Adel ruhte auf Grundbesitz, Waffenehre und Erblichkeit zugleich. Ihm suchte sich in Handelsstaaten der Stand der Reichen gleichzustellen, und wo derselbe vorherrschendes Ansehen hatte, entstand die Timokratie. Der Stand der Gemeinfreien bildete, den Aristokraten oder Timokraten gegenber, theils eine Art von (hrigem) Mittelstand, theils sank er zu Leib-eigenen herab. Zu Sclaven hatte man gekaufte Nichtgriechen. In Stdten mit groem Handels- und Gewerbstand machten die Gemeinfreien

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 114

1873 - Heidelberg : Winter
114 Kap. 105. Frankreich unter den Kapetingern. denser, f. Kap. 102, 4); andere suchten der Kirche durch neue theologische Systeme zu helfen. Dahin gehrte die mystische Theologie, die auf Heiligung der Gesinnung und des Willens drang und den Abt Bernhard von Clairvaux, der auch dem Papstthum einen ernsten Buspiegel vorgehalten, zum Vertreter hatte, und die scholastische Theologie, welche die Religion mit philosophischer Dialektik verband und von Ablard vertreten wurde. Universitten bestanden in Paris, vorzglich fr die Theologen, in Bologna fr die Juristen, in <5alerne und Montpellier fr die Mediciner. Die Volkspoesie schuf das Nibelungenlied als vorzglichstes Epos (s. Kap. 91); in der Ku nstpo esie glnzten die Dichter Wolfram von Eschenbach, Gottfried von Straburg, Hartmann von der Aue, Konrad von Wrzburg, Walther von der Vogelweide u. a. Die schnsten Kirchenbauten aus jener Zeit sind der Dom von Cln (begonnen 1248) und die Mnster von Stra-brg und von Freiburg (im Breisgau). 6. Die brigen europischen Staaten bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts. (Histor. Atlas, Taf. Ix. u. X. Umri Ii. 28-32.) Kap. 105. Frankreich unter den Kapetingern. Aach der Thronentsetzung Karls des Dicken (s. Kap. 99) whlten die Groen Westfrankens den Odo von Paris.!, welchem Karl der Einfltige (898928), ein Enkel Karls des Kahlen, folgte. Dieser verschaffte sich vor den Normannen Ruhe, indem er ihrem Herzog Rolf die Normandie und Bretagne verlieh. Die letzten karolingischen Könige in Frankreich waren zu schwach, um ihre widerspenstigen groen Vasallen zu zgeln. Nach dem Aussterben der Karo-987 linger mit Ludwig V. erffnete Hugo Capct, Sohn Hugo's d. Gr., die Reihe der capetingischen Könige (1328). Er gehrte vorher als Herzog von Francien zu den groen Vasallen, von denen noch die Herzoge von der Normandie, von Guyenne und von Burgund, so wie die Grasen von Toulouse, von Flandern :c. zu erwhnen sind. Unter ihm, mehr aber noch unter seinen drei nchsten Nachfolgern, herrschte das wildeste Faustrecht, und Hrige und Leibeigene seufzten unter dem schwer- ^Erst^Ludwig Vi. (11081137) befestigte das knigliche Ansehen durch die Anwendung strenger Rechtspflege und machte den Anfang zur Befreiung der Leibeigenen und zur Bildung des dritten Standes (tiers-etat). Dadurch da der Normannenherzog Heinrich Ii. Plantagenet den englischen Thron bestieg und durch ihn ein groer Theil Frankreichs mit England verbunden wurde, hatte von da an das franzsische Knigthum schwere Kmpfe mit den mchtigen englisch-normannischen Vasallen zu bestehen. Das war namentlich mit dem englischen Könige Richard Lwen-herz der Fall (s. Kav. 106, 2). ' _ , Doch dem franzsischen König Philipp Ii. August (11801223) gelang es, mehrere seiner Vasallen zu demthigen und durch den Sieg bei Bovines 1214 dem englischen König Johann ohne Land die Normandie und die meisten englischen Besitzungen in Frankreich wieder zu entreien. Ludwig Viii.

3. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 39

1845 - Heidelberg : Winter
z. 13. Die Perser. 39 Bendemir, der sich in einen Salzsee verliert), Ackerbau trieben. Über diesen sieben niedern Stämmen stunden drei höhere, darunter der Stamm der Pa sarg ad en der vornehmste war, aus dessen edelstem Geschlcchte die Könige stammten. Aus der Oberhoheit der Altassyrer, unter welche die Perser mit den Medern gekommen waren, kamen sie unter die von Arblces gegründete mcdische Herrschaft, und blieben mit geringer Unterbrechung unter derselben bis in die Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr., in welchem sie unter Cyrus selbstständig wurden, wovon weiter unten die Rede seyn wird. Von den Medern gieng nun die ganze religiöse und politische Einrichtung auf das persische Reich über, in welchem das medische Volk stets das be- deutendste blieb. Die Kaste der medischen Priester oder Magier mit dem Zoroastrischen Cultus hatte, wie zuvor tm medischen, so nun im persischen Reiche, weniger eine äußere, als eine innerliche Gewalt, womit sie die rohe Kraft der krie^ gerischen Perser in Schranken hielten. Diese medischen Priester machten auch hier das Reich mit seiner Hofeinrichtung zu einem ccrcmoniellen Abbild deö himm- lischen Ormuzd-Reiches. Um den König, als irdischen Ver- treter der Gottheit, standen zunächst die sieben obersten Hof- beamten, als Abbilder der sieben höchsten göttlichen Kräfte. Eine höchste Rathsversammlung von priesterlichen Richtern, die d a s göttliche Gesetz darstellen sollten, umgab ihn, und wachte, obwohl oft voll Furcht vor der Allgewalt des Herrschers, über sein Verhalten in Bezug auf das Ceremoniel seiner äußern Erscheinung. Den Zwang dieses Ceremoniels legte der persische Despot bloß in seinem H a r e m oder Frauenpalast ab, wo dieser Stellvertreter der Gottheit oft das unwürdigste Leben führte und ein Spiel der Frauenränke ward, durch die nicht selten die Geschicke des Reichs bestimmt wurden. Im Übrigen trug das Hoflager des persischen Königs, selbst als das Reich sich nachher durch die Eroberung Baby- loniens und anderer Länder vergrößert hatte,.gewissermaßen

4. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 284

1837 - Heidelberg : Winter
284 Politische Geographie. oder accréditive; seine Gesandte und Geschäftsträger (Chargés d'affaires, Envoyés) befinden sich in den Residenzen oder in den Hauptstädten anderer Länder, und wegen der Handelsangelegen- heiten :c. Konsuls an verschiedenen Orten. Für die Rechtspflege sorgen die Obern. Gerichtshöfe (Tri- bunale genannt) und niedern Gerichte, für die kirchlichen An- gelegenheiten die Ministerien des Cultns, Conststorien oder Kir- chencollegien; für die öffentliche Ordnung die höhere und niedere Polizei. — Die Staatseinkünfte, welche in Geld oder Natura- lien, von den Staatsangehörigen zur Erhaltung des Staats nothwendig abgeliefert werden müssen, bestimmen, wenn sie hin- reichend sind, und gut verwaltet werden, den Staats- oder Nationalkredit; im Gegentheil erzeugt sich allmählig eine Staats- vder Nationalschuld. §. 6. Die Gtaatoregierung richtet besonders ihr Augen, merk auch auf Staatsgüter (Domainen); auf Waldungen (Forst- wesen); auf Berg- und Salzwerke (Berg- , Hütten- und Sali- nenbau); auf den Ackerbau (Feld- , Wiesen- , Baum- und Wein- kultur); Fabriken und Manufakturen, durch Menschen oder Ma- schinen betrieben; Heer- oder Landstraßen (hie und da jezt mit Eisenbahnen); Postwescn; Flußschiffarth, Kanäle; Zoll - und Acciöwesen. Sehr wichtig ist die Sorge der Regierung für öffentliche Bildung des Volkes, durch Land-, Trivial- und Bürgerschulen, durch polytechnische-, Militair-, Künstler-, Erziehungs- und andere Institute; durch Pädagogien, Gymnasien und Lyceen (Mittelschulen) zum Unterricht in nüzlichen Wissenschaften und Künsten; — durch Universitäten oder hohe Schulen, wo die Vorbereitung anfs praktische Leben, für junge Geistliche, Rechts- gelehrte, Aerzte und Wundärzte, Cameralisten, Philosophen, Mathematiker, von Gelehrten oder Professoren besorgt wird. —- Vereine von Gelehrten und Künstlern oder Akademieen der Wis- senschaften und Künste, suchen durch ihre Nachforschungen diese zu heben und zu bereichern. — Dazu sind große Bibliotheken, Naturalien - , Kunst- , Gemälde - , Statücn - , Münz - u. a. Sammlungen, Sternwarten, anatomische Theater und botanische Gärten angelegt und mannigfaltige Anstalten vorhanden. — Auch Schauspiele, Musikvereine rc. sollen zur Bildung des Volkes die- nen, daher Theatergebäude, Schauspielhäuser rc. Zur Aufnahme der Waisen, Armen, Kranken und verstan- desschwachen Menschen, sind eigne Einrichtungen in besondern Gebäuden vorhanden, die man Waisen-, Armen - , Kranken-, Irrenhäuser oder Hospitäler nennt. Auch für Belehrung von Blinden und Taubstummen wird in eignen Instituten gesorgt. Zur Verbesserung der Sitten oder auch zur Sicherung des Ge- meinwesens sind Staatsgefängniße und die Arbeits- Cvrrections- und Zuchthäuser als Zwangs- und Strafanstalten für Verbrecher bestimmt.

5. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 295

1837 - Heidelberg : Winter
295 Europa. Spanien. snitcn fein Volk, welches in allgemeinem Aufstand sich erbebt, und den König in Cadix gefangen hält, bis ihn ein französisches Heer unter Befehlen des Herzogs von Angouleme (1823) befreite. Ferdinand Vii. Tod (1855) stürzte das durch Parteiwnth vielfach zerrissene Land in einen neuen Kampf, weil gegen seine Tochter Isabella Ii., die unter der Vormundschaft ihrer Mnrter Christine nach dem väterlichen Willen und Gesez die Regierung übernahm, Don Carloö, der Bruder Ferdinands, als Kronpräten- dent in offenem Kampfe auftrat, durch welchen das einst so herr- liche und glückliche Spanien noch sezt in furchtbarem Bürger- kriege verheert wird. b. Gegenwärtiger Zustand. Der größere östliche und nördliche Theil der pnrenäifchen Halbinsel bildet das Königreich Spanien *), welches zwischen dem 8—210 d. L. und dem 56—ää-O n. B. liegt. Grenzen: Im N. Frankreich und der Biskajische Meerb. Im W. das atlant. Meer und Portugal. Im S. und O. das mittelländische Meer. Flächeninhalt: 8500 sspmeil. Einwohnerzahl: 15,900,000, worunter 510,000 Basken, viele heimliche Inden und über 100,000 Moriskos (Nachkommen der Mauren) und Zigeuner (Gitannvs). — Religion: katholische Christen, mit dem Primas, Erzbischof von Toledo, 7 Erzbischöfen, 51 Bischöfen und über 100,000 geist- lichen Personen. Universitäten 15: Alcala de Henares, Cervera, Compvstella, Granada, Hneska, Majorka, Onate, Oribnela, Oviedo, Sala- manca, Sevilla, Toledo, Valladolid, Valencia, Saragossa, mit 8000 Studierenden. Ausser diesen hat das Land 60 Seminarien, viele Akademien, Institute für Militär- und Seewesen, Colle- gien, lateinische Schulen, Bibliotheken, Gemälde- und andere Kunstsammlungen. Ackerbau, Industrie und Fabriken sind in diesem von der Natur so reich begabten Lande in der neuesten Zeit noch sehr ge- lähmt. Auch die Zucht der Meriuoöschafe ist gesunken. Der Handel ist unbedeutend und beschränkt sich als Passiv- handel auf Wolle, Weine, Südfrüchte, etwas Seide und Baum- öl rc. Handelsstädte: Cadix, Malaga, Madrid, Valencia, Bil- bao, Alicante, Sr. Ander. Barcelona, Cornnna, St, Sebastian. — Man rechnet nach Realen (7 kr.) und span, Piastern (2 ft, 28 kr.) Goldmünzen: Quadrupel oder 4fache Pistolen (58 fi. 48 kr.), Pistolen (9 fi. 42 kr.), Doblonen (7 fl. 26 kr.). Verfassung: Sie war unumschränkt monarchisch, Der Kö- nig unterzeichnete seine Befehle: ,,Ich der König." Seit 1854 wurden aber große Abänderungen gemacht und die Cortes in 2 Kammern der Proccres und Procuradores getheilt. Der Thronerbe *) Der Name Spanien (Hispania, Kaninchenlünd) soll voli-dett Jbenerv/ aus den öltejten Zeiten, herstammen.

6. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 343

1837 - Heidelberg : Winter
545 Europa. Schweiz. die Grafen, dis Besitzer großer Gauen, immer unabhängiger von der königlichen Gewalt, und bald (um 880) entstanden durch einige von ihnen zwey burgundische Reiche/ während sich die Grafen in den übrigen Theilen des Landes zu Oberherrn der in ihren Gauen wohnenden Freien auswarfen. Seit dem zehnten Jahr- hundertgelang cs den deutschen Kaisern, ihr Ansehen in der Schweiz zu befestigen, und 1032 vereinigte Konrad Ii. den burgundische» und alemannischen Theil derselben wieder unter der deutschen Herrschaft; bald aber sank ihre Macht in diesem Lande aufs Nene und schon Heinrich Iv. sah sich durch die Umstände genöthigt, dem Herzoge von Zähringen die alemannische Schweiz zu überlassen, der 1125 auch der burgundische Theil durch Konrad von Zäh- ringen verbunden wurde. Unter der Leitung dieses alten Fürsten- hauses erblühte dem schönen Schweizerlande eine bessere Zeit; die Willkühr des Adels wurde beschränkt, die Rechte des Landvolks gesichert, die alten Städte begünstigt, neue erbaut, und Industrie und Gewerbe gehoben. Nach dem Tode Bertholdö V. (1218) fiel der größere Theil des Landes an die deutschen Kaiser zurück, während im Norden besonders das Hau6 Haböburg, im Süden die Grafen von Sa- voyen größer» Einfluß ausübten, und viele Städte und Gegenden durch Äbkauf der kaiserlichen Gerechtsame zu Reichsstädten und Reichsämtern sich erhoben. Aber Rudolph von Haböburg erhob sich am Ende des 13ten Jahrhunderts auch zum Herrn der Schweiz und seine Söhne riefen durch Mißbrauch ihrer Gewalt einen Bund der Eidsgenossen hervor, welcher 1307 unter der Leitung der Schwei- zer Walker Fürst, Werner Stauffacher und Arnold von Melchthal zur Befreiung ihres Vaterlandes geschlossen wurde. Dieser Ent- schluß wurde mit hoher Begeisterung von dem tapfern, frei- heitsliebenden Volke ausgeführt, die östreichischen Landvögte ver- jagt, das feindliche Heer bei Morgarten (1315) geschlagen, und von den 3 Waldstädten, Uri, Schwyz und Unterwalden der ewige Bund zu Brunnen geschloyen, dem auch Lucern/ Zürich, Glaruö, Zug und Bern nach und nach beitratcn, obfchon sie sich noch als zum deutschen Reiche gehörig betrachteten. Im Anfang des löten Jahrhunderts vereinigten sich auch Basel, Schaffhausen und Appen- zell mit der Eidgenossenschaft, aber bald entstand namentlich durch die 1518 von Ulrich Zwingli in Zürich begonnene Reformation eine Spaltung unter den Eidsgenossen selbst, die sogar offenen Kampf hervorrief, jedoch durch die Liebe zum gemeinsamen Vater- land sich nach und nach legte. Im westphälischcn Frieden (1648) wurde die Schweiz als unabhängiger Staat anerkannt und eine kluge Neutralität in den Kämpfen des löten Jahrhunderts sicherte dem Lande seine Unabhängigkeit, bis sich Frankreichs Gewalt nach dem Ansbruch der Revolution auch hier geltend machte, und die Eidsgenossen unter die Eentralregiernng der helvetischen Republik stellte. Doch erfolgte bald eine Reaction, welche 1803 die Wieder- herstellung der früheren Cantonalverfassnng zur Folge hatte, und die Zahl der Cantone auf 19 festsezte. Der Canton Wallis wurde

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 297

1888 - Habelschwerdt : Franke
297 Justizpflege vorzunehmen, deren Resultat „das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (von v. Carmer und Snarez bearbeitet) ist, dessen Veröffentlichung (1794) Friedrich nicht mehr erlebte. F. Kirche, Wissenschaft und Kunst. a) Der Gang seiner eigenen Bildung und der Geist des Jahrhunderts hatten Friedrich dahin geführt, sich von der Konfession loszulösen und den Grundsatz religiöser Duldung zur vollsten Geltung zu bringen. Das kirchliche Lcbm erfuhr daher bei seiner Hinneigung zur französischen Aufklärung keine besondere Anregung. b) Den hohen Schulen bewies er nur so viel Aufmerksamkeit, als die Stellung eines Fürsten es nötig machte. Er stellte die „Akademie der Wissenschaften" wieder her und gewann für sie Wolff und Maupertuis. Die unbedingte Denkfreiheit, welche der König gestattete, gaben den Wissenschaften eine große Anregung. Friedrich selbst fand seine Erholung in dem geistreichen Verkehre mit französischen Gelehrten (d'argens, Voltaire). Obgleich er bei seiner Vorliebe für das Französische der deutschen Litteratur, die freilich damals noch daniederlag, nicht günstig gesinnt war, so hat er doch durch seine Thaten zur Anregung der Geister in Deutschland wesentlich beigetragen. Die Volksschule verdankt dem Könige die Einrichtung von Lehrerseminaren und das „General-Landschul-Reglemeut" (1763). c) Große Summen verwandte der König auf Bauten, die zwar nicht immer Kunstwerke waren, aber doch Berlin den Charakter einer europäischen Hauptstadt gaben (Opernhaus, Akademie, Hedwigskirche, Dom). In Potsdam baute sich Friedrich das prächtige Schloß Sanssouci. 6. Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Halste seiner Regierung. A. Tiic erste Teilung Polens, 1772. a) Polen. Hier war auf August Ii., den Starken, sein Sohn August Iii., 1733—1763, gefolgt, der die Auslösung des Reiches nicht aufhalten konnte. Die Ursachen des schon im 17. Jahrhunderte vorauszusehenden Verfalls waren: der Mangel jeder staatlichen Ordnung, das Daniederliegen des Mittelstandes, der Stumpfsinn des niederen Volkes, das von den herrschenden Ständen ausgepreßt wurde und auch nicht das geringste Bildungsbedürfnis fühlte.

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 159

1888 - Habelschwerdt : Franke
159 a) Sorge für Wissenschaft und Kunst. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glänzend ausgestattete Universität gegründet. Er begünstigte Gelehrte und Studenten, sammelte Klassiker, legte Tiergärten an und ließ Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen; an seinem Hose zu Palermo sammelten sich Philosophen, Dichter und Künstler. b) Rechtspflege. Sein Streben war, ein Recht zu schaffen und aus den verschiedenen Stämmen ein Volk zu bilden. Das Gesetzbuch, von Petrus a Vineis versaßt, enthielt Bestimmungen über Ärzte, Apotheker, über Handel, Gewerbe und Ackerbau. Der Grundgedanke aber war der Absolutismus, der die Rechte der Städte, des Adels und die Selbständigkeit der Kirche beschränkte. 5. Der Kaiser in Deutschland, 1233—36. Hier war der thatkräftige Reichsverweser Engelbert von Köln ermordet worden, und König Heinrich, von seinem bisherigen Ratgeber befreit und nach Unabhängigkeit vom Vater strebend, nahm den Städten gegenüber, in denen sich demokratische Elemente regten, eine schwankende Stellung ein. Daher waren schon auf den Reichstagen zu Worms und Ravenna 1231 die Freiheiten der geistlichen Fürsten zu Ungunsten der Städte erweitert worden, und als Heinrich seine Politik nicht ausgab, ward er nach Apulien gebracht, wo er nach langer Gefangenschaft starb. Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz wurde nun Friedrichs zweiter Sohn Konrad zum Nachfolger bestimmt und ein Reichsgesetz erlassen, das vorzüglich den Landfrieden und das Gerichtswesen betraf. Der Kaiser stand jetzt auf der Höhe seines Glückes. 6. Streit mit den Lombarden und dem Papste, 1236—50. a) Ursachen. Friedrich wollte über die Lombarden ebenso wie über Sizilien seine unmittelbare Herrschaft geltend machen und hatte auf den Reichstag von Ravenna die lombardischen Städte vergeblich eingeladen; vielmehr hatten diese, um die Absichten des Kaisers zu durchkreuzen, den alten Bund erneuert. Der Papst war ungehalten, daß der Kaiser bei der Ordnung Siziliens sich Eingriffe in die Freiheiten der Kirche erlaubt hatte, und hatte auch die Überzeugung, daß nach dem Falle der Lombardei die Freiheit der Kurie bedroht sei. Die Lombarden wurden darum die natürlichen Bundesgenossen des Papstes. b) Der Kampf. Friedrich eröffnete den Kampf mit dem

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.
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