Vorbemerkung.
Die 26. Bearbeitung der Ausgabe A der E. von Seydlitz'schen Geographie weist im
ersten Teile eine größere Änderung auf: alles Methodische ist ausgeschieden.
Als Einführung in die hauptsächlichsten Grundbegriffe der Erdkunde ist die
sehr beifällig aufgenommene Form einer „Reise um die Erde" aus der Vorstufe
zu den Heftausgaben des Seydlitz in gekürzter Darstellung gewählt. Die Globus-
lehre ist ungetrennt dem ersten Teile einverleibt. Die Auswahl des wegen seiner
Schwierigkeit auf mehrere Klassen zu verteilenden Stoffes wird sich unschwer ermög-
lichen lassen. Für Wiederholungen dürfte die neue Form nur von Vorteil sein.
Von § 71 an ist der Umfang des Textes derselbe geblieben, aber eine andere
Einteilung Europas angenommen. Die bisherige Paragraphierung mußte aus
diesem Grunde, sowie um sachliche Änderungen vornehmen zu können, aufgegeben werden.
Vielfachen Wünschen entsprechend ist die Zahl der Paragraphen bedeutend vermindert.
Der Inhalt hat, abgesehen von den notwendigen Berichtigungen und einer sorg-
fältigen stilistischen Durchsicht nach drei Gesichtspunkten, eine gründliche Durch-
arbeitung erfahren. Einmal ist der Namenstoff weiter beschränkt. Sachliche Be-
denken dürften hiergegen kaum geltend gemacht werden, obwohl vielleicht hier und da
lokale Wünsche dadurch sich der Erfüllung entziehen. Wo aus irgendwelchen Gründen
mehr Namen für erforderlich erachtet werden, erlaubt der Raum die Hinzufügung durch
die Schüler. Eine völlige Übereinstimmung der Ansichten über die Notwendigkeit oder
Entbehrlichkeit eines Namens wird sich ja niemals erzielen lassen.
Sodann ist die reine Kartenbeschreibung bedeutend herabgemindert, um
die jugendlichen Benutzer zu ständigem Gebrauche des Atlas zu nötigen und dem
anschanungslosen mechanischen Auswendiglernen entgegenzuarbeiten. Wo die Aus-
spräche eines Namens Schwierigkeiten machen konnte, wo der im Erfassen von Zu-
sammenhängen noch ungeübte Blick eines Schülers der Stufe, für die das Buch bestimmt
ist, nicht ausreichen konnte, ist die alte Art natürlich beibehalten worden.
Endlich sind — soweit der Raum es gestattete — das schildernde und das begrün-
dende Moment kräftiger herausgearbeitet, beides Dinge, deren außerordent-
liche Bedeutsamkeit für die Erdkunde als Wissensgebiet und als Bildungsmittel gar
nicht genug beherzigt werden können.
Die früher in Übereinstimmung mit der Ausgabe B des Seydlitz gewählten Sym-
bole der Einwohnerzahlen sind beseitigt. Es bedarf aber wohl kaum der
Erinnerung, daß die Zahlen nur zum geringsten Teile als Lernstoff zu betrachten sind.
Zumeist sollen sie nur eine allgemeine Auffassung der Größenverhältnisse der Sied-
lungen und ihre Vergleichung untereinander ermöglichen. Alle Zahlen sind
grundsätzlich abgerundet. Ein Schulbuch, das ja kein statistisches Werk sein kann,
dürfte hierdurch noch am ehesten dem auf diesem Gebiete besonders starken Fließen aller
Dinge gerecht werden.
Eines Wortes der Begründung bedarf die am meisten ins Auge fallende äußere
Änderung des Buches. Es erhob sich die Frage: Testbilder oder Bilder-
anhang? Ohne weiteres war klar, daß, wie auch in den Heftausgaben, die An-
schauungsbilder der „Reise um die Erde", die Grund- und Einzelbegriffe zu veranschau-
lichen bestimmt sind, in den Tert eingereiht werden mußten. Da auf diese Weise dem
früher eine geschlossene Übersicht wichtiger Landschafts- und Volkstypen bietenden Bilder-
anhang ein wesentlicher Teil seines Inhalts entzogen wurde, ein lückenhafter Anhang
aber seine Daseinsberechtigung und seinen Zweck verfehlt haben würde, so blieb als
einzig richtiger Ausweg — trotz der Bedenken, die dem Verfahren stets entgegenstehen —
nur die Einreihung sämtlicher Bilder in den Test übrig. Bei der Auswahl der Bilder,
deren Zahl noch eine Vermehrung erfahren hat, ist die Anthropogeographie stärker als
bisher berücksichtigt.
Hannover, im Herbst 1914.
Richard Tronnier.
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
10.
Staatliche Einrichtungen.
19
An Matrikularbeitrag zahlte Bremen 1910/11: 934000 Mark und steht hiermit
an 16. Stelle unter den 26 deutschen Einzelstaaten.
Die Zahl der Reichstagswähler betrug 1912: 74449.
Die Verfassung des bremischen Staats (vom 21. Februar 1854, in neuer
Redaktion vom 17. November 1875 und vom 1. Januar 1894) ist republi-
kanisch. gur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat und die
Bürgerschaft: jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht in allen
Staatsangelegenheiten, sowie die vollziehende Gewalt.
Der Senat besteht aus 16 unter wesentlicher Mitwirkung des Senats von der
Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählten Mitgliedern (Senatoren), wovon wenigstens
10 Rechtsgelehrte und 3 Kaufleute sein müssen. Zwei Mitglieder des Senats sind
Bürgermeister, die auf vier Jahre gewählt werden,- alle zwei Jahre tritt einer von
ihnen aus, der eine der Bürgermeister ist für die Dauer des Jahres der Präsident
des Senats. Der Titel des Senats ist: Hoher Senat.
Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger, darunter vom Ge-
lehrtenstande der Stadt Bremen 14, vom Kaufmannskonvent 40, vom (Bewerbekonvent20,
von den übrigen in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürgern 52, von der Stadt
Vegesack 4, von der Stadt Bremerhaven 8, aus dem Landgebiet 12. Die Vertreter
werden auf 6 Jahre gewählt,' alle 3 Jahre scheidet die eine Hälfte aus, die Aus-
tretenden sind aber sofort wieder wählbar; wählbar und wahlfähig sind alle 25jährigen
bremischen Staatsbürger (d. h. solche Angehörige des Staates, die den bremischen
Staatsbürgereid geleistet haben). Die Gesamtzahl dieser ist zurzeit etwa 22450. Die
öffentlichen Versammlungen der Bürgerschaft finden im Konventsaale der Börse in
der Regel Mittwochs von 6 Uhr nachmittags an statt.
Die Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte geschieht von Senat und
Bürgerschaft entweder unmittelbar durch übereinstimmende Beschlüsse oder
mittelbar durch Ausschüsse, die aus Mitgliedern des Senats und der Bürger-
schaft für die einzelnen Verwaltungszweige gebildet sind, die sog. Deputa-
tionen. Solche ständige Deputationen bestehen für die Verwaltung der
Finanzen, der Steuern, des Bauwesens, der Häfen und Eisenbahnen, der
(Erleuchtungs- und Wasserwerke, der Schulen usw.
Neben den staatlichen Regierungsgeschäften versieht der Senat für die
Stadt Bremen die Befugnisse eines Magistrats, wie die Bürgerschaft bald in
ihrer Gesamtheit, bald unter Ausschluß der Vertreter der nicht-stadtbremischen
Gemeinden die Geschäfte einer Stadtverordnetenversammlung neben denen
einer Landesvertretung erledigt. Es gibt deshalb auch keine eigene Stadt-
Kasse und keine städtischen Beamten; die Beamten der Stadt Bremen sind
Staatsbeamte. Für die Verwaltung der kommunalen Interessen des Land-
gebiets bestehen ein Kreistag (28 Vertreter) und ein Kreisausschuß (7), an
deren Spitze ein Senator (der „Landherr") steht. Die Hafenstädte Vegesack
und Bremerhaven verwalten nach besonderen städtischen Verfassungen ihre
Angelegenheiten selbständig.
Die Brutto-Einnahmen des Staats betrugen 1911 fast 50 Mill. Mark,
die Brutto-Ausgaben 60 Mill. Mark: die Staatsschuld beträgt (1911)
rund 300 Mill. Mark. Die hauptsächlichsten Steuern sind: die Grund-
und Gebäudesteuer, die Einkommensteuer, die Erbschafts- und Veräußerungs-
abgäbe, einige gewerbliche Steuern, die Schiffahrtsabgabe.
Das Staatswappen Bremens ist im roten Feld ein silberner, schräg-
rechtshin liegender Schlüssel mit aufwärts gekehrter und links gerichteter
Schließplatte. Die Landesfarben sind Rot und Weiß; die Bremer Flagge ist
rot-weiß, achtmal horizontal gestreift hinter zwei Reihen ebenso geschachter Vierecke.
2*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
26
Ortsbeschreibung.
§11.
entlang, bildet mit Arsten eine kirchliche Gemeinde. In beiden Orten wohnen
seit alten Zeiten viele Straßenmacher. Die Feldmark Neuenland grenzt un-
mittelbar an die Süder-Vorstadt- hier liegen die Militär-Schießstände. Die
Dörfer Kirchhuchting, Mittelshuchting (an der Bremen - Oldenburger
Chaussee und Eisenbahn) und Brokhuchting sind die einzigen bremischen auf
dem linken Ufer der Ochtum gelegenen Ortschaften. - Im Niedervieland liegen
unterhalb Woltmershausen die Weserdörfer Rablinghausen, Lankenau,
Seehausen und Hasenbüren. Zum Kirchspiel Rablinghausen gehören noch
Strom und Strömerdeich. An der Ochtum liegen die beiden alten Übergänge
Kattenturm und Warturm.
Iii. Die Stadt Vegesack.
Etwa 16 km nordwestlich von der Stadt Bremen liegt aus dem rechten
Weserufer, dicht unterhalb der Mündung der Lesum und der Aue in die
Weser, die freundliche Hafenstadt Vegesack. In den Iahren 1619 - 1623 wurde
hier in der Aue-Niederung von den Bremern ein Hafen angelegt, worin die
Schiffer ungefährdet überwintern konnten; um diesen entstand nun nach und
nach eine kleine Ansiedlung, die (wahrscheinlich nach einem hier gelegenen
Wirtshaus „to de Vegesack") Vegesack genannt wurde. Im Stader Vergleich
von 1741 wurde die Landeshoheit über Vegesack an Hannover abgetreten;
durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 gelangte Bremen indes
wieder in den vollen Besitz der Stadt. Der Ort wurde nun ein beliebter
Wohnsitz der seemännischen Bevölkerung und blühte durch Schiffbau und damit
zusammenhängende Gewerbe auf. 1816 erhielt Vegesack (damals mit etwa
1500 Einwohnern) ein eigenes Amt, 1821 eine Kirche,- am 1. Januar 1852
wurde der Flecken mit etwa 3700 Einwohnern zur Stadt erhoben. Seit
1832 ist Vegesack durch eine Chaussee, seit 1863 durch eine Eisenbahn mit
Bremen verbunden. Eine Kleinbahn führt weiter bis Blumenthal und Farge
und von hier weiter bis Wulsdorf. In das Hafenbassin können Schiffe mit
4\ m Tiefgang einlaufen. (Abb. 6.)
Neben Schiffbau („Bremer Vulkan") und Heringsfischerei („Bremen-Vege-
sacker Fischereigesellschaft") sind noch Segelmacherei, Reepschlägerei (d. i. Seil-
spinnerei), Holzhandel und zwei Wandplattenfabriken als wichtige Erwerbs-
quellen zu nennen. Die Stadt hat jetzt 4400 Einw., darunter viele See-
leute und Angehörige der in ihrem Berufe abwesenden Kapitäne und Seefahrer?
mit den unmittelbar angrenzenden hannoverschen Ortschaften Grohn (im 0),
Aumund (im No), Fähr und Lobbendorf (im W), die als Vororte von
Vegesack zu betrachten sind, beträgt die hier angesiedelte Bevölkerung aber
etwa 14000. Die Stadt hat eine 14 klassige Volksschule, ein Reform-Real-
gymnasium, eine städtische höhere Mädchenschule (Lyzeum) und eine gewerb-
liche Fortbildungsschule.
Vegesack ist der einzige zu Bremen gehörende Ort, der auf der hohen Geest
liegt, die hier gegen die Weser steil abfällt und den Straßen teilweise eine
bedeutende Steigung gibt. Das hohe Ufer ist überall mit Häusern und
Gärten, auch mit Villen wohlhabender Bremer Familien besetzt. Die „Strand-
lust" an der Dampfschiffbrücke ist eine schöne und vielbesuchte Gartenanlage.
In der Nähe wird das Gerhard Rohlfs-Denkmal errichtet.
Die Umgegend der Stadt mit den Nachbarorten Blumenthal, St. Magnus,
Schönebeck, Leuchtenburg und Holthorst bildet durch ihre höhere, luftige Lage,
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T27: [Erde Linie Punkt Breite Länge Kreis Ort Meile Winkel Meridian]]
TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer]]
Extrahierte Personennamen: Blumenthal Blumenthal Magnus Magnus
46
476—1100.
er selbst tödtetc einmal im Zorne einen seiner Hausleute, allein
er berief ein Hausthing, wo „Thing mannalid" in der Sache
ein Urthcit fällen sollte, stieg von seinem Throne herab und
unterwarf sich dem Gesetze. Allein für dies Mal wurde die
im Vitherlags rechte festgesetzte strengere Strafe durch die
über des Königs Edelmuth gerührten Thingmänner in eine
Geldbuße für Todschlag verwandelt. Nach einer Reise nach Rom
1027, welche der König zu frommem Zwecke mit großer Pracht
vornahm, sprach er sich in einem Briefe an den Erzbischof von
Canterbury folgcndermaaßen aus: Habe ich in jugendlichem Un-
gestüm oder aus Saumseligkeit bis dahin, in irgend einer Sache,
gegen das Gesetz gehandelt, so gedenke ich mit Gottes Hülfe
Alles wieder gut zu machen. Daher befehle ich allen meinen
Jarlen und Statthaltern im ganzen Reiche, wenn es ihnen um
meine Gnade zu thun ist und sie auf ihr eigenes Wohl Gewicht
legen, nicht gegen irgend Jemanden unrecht zu handeln, möge
er reich oder arm sein, sondern Jedermann, Adlichcn und Unad-
lichen, das Recht des Gesetzes zukommcn zu lassen, und auf
keinerlei Weise davon abzuweichen, weder um der Gunst des
Königs oder des Ansehens einer mächtigen Person oder der Be-
reicherung meiner Schatzkammer willen; denn ich habe nicht
nöthig, mir durch ungerechte Auflagen Reichthümer zu erwerben".
Durch solche Worte und Versprechungen, und den tiefen Frieden,
der unter seiner Regierung, nach den Fehden und Raubzügen so
vieler Jahrhunderte, herrschte, bewirkte er, daß die Angelsachsen
sich endlich in die Herrschaft des fremden Eroberers fanden.
Knud der Große war, als sein Bruder Harald 1018
starb, König von Dänemark geworden. Obwohl er England
als sein Hauptreich betrachtete, was eine nothwendige Folge des
Uebergewichts dieses Landes an Kultur und Erwerbsquellen über
Dänemark war, und sich daher in der Regel in England aufhielt,
vernachlässigte er doch keineswegs das Reich, woher seine Macht
stammte. Sein vornehmstes Verdienst war in dieser Rücksicht
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T31: [Jahrhundert Schweden Norwegen Dänemark König Ende Jahr Anfang England Mitte], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht]]
Extrahierte Personennamen: Canterbury Gottes_Hülfe Knud_der_Große Harald
Extrahierte Ortsnamen: Königs_Edelmuth Rom England England
92
1100—1517.
Die freien Städte.
Der Adel und die Geistlichkeit theilten die Herrschaft über
die christliche Welt des Mittelalters unter sich; zwar war die
eigentliche Sklaverei allmählich der Macht des Christenthums
gewichen, allein die Bauern waren in eine drückende Abhängig-
keit gerathen; größtentheils leibeigen und an die Scholle gebun-
den, schleppten sie ihr Leben unter anstrengender Arbeit hin,
damit die Früchte derselben den herrschenden Ständen zufließen
könnten. Allein dagegen bildeten die freien Städte den Ueber-
gang zu einem Mittelstände: denn, nach und nach, als Industrie
und Handel Zunahmen, vermehrte sich der Wohlstand der Bürger
und mit ihm auch ihr Unabhängigkeitsgefühl; sie vereinigten
sich bald in mächtigen Verbindungen, um dem Uebermuthe der
geistlichen und weltlichen Herrn entgegenzutreten, wenn sie ihre
Gerechtsame anzutasten sich vermaßen. Die bedeutendsten Vereine
der Handelsstädte waren: der lombardische Bund und der
Hansabund.
Der lombardische Bund.
Die Städte des nördlichen Italien hatten sich früh durch
Industrie und Handel ausgezeichnet. Durch die Krcuzzügc
wurde ihre Thätigkeit gesteigert: theils bewerkstelligten sie für
Geld die Ueberfahrt der Kreuzfahrer, theils streckten sie ihnen
Geld vor oder versahen sie mit andern nothwendigen Dingen,
tbeils führten sie dem heiligen Lande Lebensmittel oder sonstige
Kriegsbedürsuisse zu. Die lombardischen Städte erhielten der-
gestalt, neben einem ausgedehnten Handel, allmählich alle Geld-
geschäfte für ganz Europa; sie schossen gegen Sicherheit und
hohe Zinsen baares Geld vor. Dieser Erwerb wurde von der
Kirche nicht gebilligt, da sie jedes Ausleihen von Geld auf
Zinsen für unchristlich hielt; allein theils bedurfte die Kirche
und namentlich der Pabst selbst der Hülfe der Gcldleute, und
theils fügten sich die freien Städte nur dann den Vorschriften
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
Die westliche Welt.
Einleitung. Allodial- und Lehnswesen.
_ ia. i \Aaa-Q >' -v ü-m. 01?( & ft (¡¿-'l (Ayb'j
Sie gcrmano-gothischen Nationen, welche sich in dem alten
römischen Reiche niedergelassen hatten, betrachteten natürlich die
eroberten Lander als ihr Eigcnthum, an welchem jeder freie
Mann Theil habe; denn die Könige waren nur die Anführer
im Kriege, und ihre Macht hörte größtenteils mit demsel-
den auf. Die Ländereien wurden ursprünglich durch das
Loos unter die freien Männer vertheilt, und jeder derselben
hielt sich für einen ebenso unabhängigen Besitzer seines Grund-
besitzes, als der König. Solche freie Besitzungen nannte man
Allodialbesitzungen. Allein unter den freien Männern
gab cs noch eine vornehmere Klasse, die Männer nämlich, welche
den größten Heerbann im Kriege hatten, und diese erhielten w
neben den Königen die größten Allodialbesitzungen. Da aber
die Urbarmachung und ganze Bewirthschastung solchen Grund-
besitzes nicht von dem Eigcnthümer selbst oder seinen Leibeigenen
beschafft werden konnte, so theilten die mächtigen Landbesitzer
wieder einzelne Stücke ihres Landes an andere freie Männer
aus. wogegen diese denn gewisse Verpflichtungen gegen den ur-
sprünglichen Besitzer übernahmen, wozu vornehmlich gehörte, daß
sie eine gewisse Anzahl Bewaffneter zu seinem Beistände im
Bohrs Lehrb. der Gesch. des Mittelalters. 1
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
2
4 76-—1100.
Kriege stellen mußten; dagegen sicherte der Eigenthümer ihnen
wiederum seinen Beistand gegen die Ucsierlast Anderer zu. Solche
untergeordnete Besitzungen wurden Leh*ti genannt, der Ober-
besitzer: der Lehnsherr, der untergeordnete Besitzer:'Vasall.
Allmählich verwandelten sich in den mehrsten Ländern die Allo-
dialbesitzungen in Lehen , thesss weil die Schwächeren des
Schutzes der Stärkeren benöthigt waren, theils weil es Ehre
und Vortheil versprach, sich einem mächtigeren Lehnsherrn, na-
mentlich dem Könige, anzuschließen. Wenn der König das Volk
zum Kriege aufrief, ließ er nicht mehr, wie in der ältesten
Zeit, ein Gebot an jeden freien Mann ergehen, sich dem Heere
anzuschließen, sondern er entbot seine Vasallen, diese wieder ihre
Vasallen und auf die Art wurde das Heer zusammengesetzt.
Allein als die Vasallen sich stets bestrebten, ihre Gerechtsame
auf Kosten der Krone zu erweitern, machten sie sich oft die
schwierige Lage ihrer Lehnsherrn zu Nutze und weigerten sich ent-
weder die geforderten Kriegsdienste zu leisten, oder schlossen sich
selbst den Feinden des Reiches an, um ihrem Lehnsherrn die Be-
willigung ihrer Forderungen abzupressen. Schon früh wurden
'daher die Lehen, welche anfangs persönlich gewesen waren,
aus der Schwertseite erblich; ein Lehnsadel bildete sich und
wurde eine der Krone gefährliche Macht, und es war vorzüglich
der Wille dieser Vasallen, welcher den König beschränkte; die
' früheren Nationalversammlungen, wo jeder freie Mann seine
Stimme geltend machen konnte, verloren ihre Bedeutung und
das Volk wurde vom mächtigsten Theile des Adels, der im Be-
sitze der Kronlehen war, repräsentirt. Selbst die Königswahl
hing größtenteils von ihnen ab; denn wohl bildete sich nach
und nach eine Art von Erbgesetz aus, das die Brüder oder
Söhne des verstorbenen Königs zur Thronfolge berechtigt machte,
allein es hing doch von den Vasallen ab. welchen derselben sie
wählen oder in den vielen Streitigkeiten unterstützen wollten,
welche die Theilung des Reiches unter verschiedene Erben her-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T71: [Deutschland Krieg Preußen Volk Napoleon Frankreich Macht Frieden Europa Land], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Regionen (OPAC): Dänemark, Schleswig, Holstein, Lauenburg
Geschlecht (WdK): koedukativ
79
einsichtsvoller König. Er bestrafte jedes Vergehen
strenge und ohne Ansehn der Person und um für Auf-
rechthaltung seiner Gesetze zu wachen, besuchte er häufig
die einzelnen Provinzen seiner Reiche; in Norwegen war
er 50 mal. Er sprach und schrieb lateinisch, deutsch und
französisch und verstand außerdem noch andere Sprachen.
Mit einer besondern Vorliebe für das Seewesen verband
er tiefe Einsichten in dasselbe; denn bereits in seiner Ju-
gend übte er sich darin unter der Aussicht geschickter Leh-
rer auf dein See bei Skanderburg und verfertigte mit
eigener Hand Modelle zu verschiedenen Schiffen. — In
Ansehung seiner täglichen Lebensart war er sparsam und
mäßig, außer bei gewissen Feierlichkeiten. Er stand jeden
Morgen um 4 Uhr auf, ging umher und lobte Jeden,
den er bei seiner Arbeit fand. Auf die Erziehung seiner
Kinder hatte er stets ein wachsames Auge und hielt be-
ständig ein Journal über das, was er jeden Tag vornahm.
Er starb im Jahre 1648 auf dem Schlosse Rosenburg und
ist einer der berühmtesten Könige von Dannemark; denn
er war König und Richter, Staatsmann und Feldherr,
beides zu Wasser und zu Lande. Durch seine strenge Ge-
rechtigkeit, seinen unerschütterlichen Muth, seine rastlose
Thatigkeit, seinen helisehenden Verstand und seine tiefen
Einsichten stand er bei den übrigen Königen und Fürsten
seiner Zeit in solchem Ansehen, daß Philipp der Vierte,
König von Spanien, ihn nie anders als den Vater der
Könige nannte. — Zu den merkwürdigsten Männern un-
ter Christian Iv. gehören vorzüglich folgende: 1) Niels
Kaas, Reichskanzler; er war einer von den 4 Reichsräthen,
die während der Minderjährigkeit des Königes die Regie-
rung verwalteten. Auf diesem Posten war seine ganze Auf-
merksamkeit darauf gerichtet, die Sicherheit des Landes und
die Ehre des Thrones zu handhaben. Als er seinen her-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
TM Hauptwörter (100): [T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
TM Hauptwörter (200): [T166: [Mann Volk Sitte Zeit Geist Tapferkeit Wesen Leben Sinn Charakter], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T64: [Vater Sohn Jahr Tod Mutter Regierung König Kind Heinrich Bruder], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T31: [Jahrhundert Schweden Norwegen Dänemark König Ende Jahr Anfang England Mitte]]
Extrahierte Personennamen: Muth Philipp Christian_Iv Niels
Kaas
Regionen (OPAC): Dänemark, Schleswig, Holstein, Lauenburg
Geschlecht (WdK): koedukativ
56
Friedrich Iii. mit vieler Pracht empfangen. Der Kai-
ser gab ihm seine Zuneigung besonders auch dadurch zu
erkennen, daß er die Grafschaft Holstein zu einem Her-
zogthume erhob, und Dithmarschen, welches bisher selbst-
ständig gewesen war, mit Holstein vereinigte. Auch der
Pabst nahm Christian sehr liebevoll auf; ertheilte ihm die
Erlaubniß zur Anlegung einer Universität in Kopenhagen;
sprach ihm von dem gethanen Gelübde gegen die Türken
zu ziehen los, beschenkte ihn mit einer geweihcten goldenen
Rose; reichte ihm am Osterfeste persönlich das heilige Abend-
mahl und bezahlte Alles was er mit seinem Kanzem Ge-
folge wahrend seines Aufenthalts in Rom, verzehrt hatte.'
Der König dagegen schenkte dem Pabste Heerlnge, Stock-
fische und- Hermeline, Sachen die in Italien- sehr selten
waren. — Sehr viel hat dieser treffliche König zur Be»
förderung der Wissenschaften- der Künste und des Handels-
gethän. Was die Gesetzgebung betraf, so sprach er im Jahre
1457 alle Dänische Unterthanen von der herkömmlich ge-
wordenen Verpflichtung frei, sich in der ersten-Instanz vor
einem ausländischen Gericht zu stellen. Er starb im Mai
des Jahres 1481, mit Hinterlassung zweier Söhne, Johann
und Friedrich. " ,
§. 39.
Johann oder Hans.
(reg. von 1481 — 1513.) yh' .u .
Er war schon im Jahre 1455, wenige Monate nach
seiner Geburt, auf Bitten seines Vaters, Christian des
Ersten, von dem Dänischen Neichsrath zum Thronfolger be-
stimmt worden. Wenn also von Seiten der Dänen seiner
Thronbesteigung, nach dem Absterben seines Vaters, nichts
im Wege stand, so machten ihn doch die Norweger und
sein jüngerer Bruder, Friedrich, viel zu schaffen. Jene,
j
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien]]
TM Hauptwörter (100): [T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T117: [Schleswig Däne Insel Holstein Eider Preußen Schanz Jütland Dänemark Karl], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Iii Friedrich Christian Johann Friedrich Friedrich Johann Hans Christian_des Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Dithmarschen Holstein Kopenhagen Rom Italien- Dänischen_Neichsrath
Regionen (OPAC): Dänemark, Schleswig, Holstein, Lauenburg
Geschlecht (WdK): koedukativ
66
gehörten dazu die Städte Malmöe und Kopenhagen.
Wäre Christian nur im Lande geblieben, so würde er, mit
Hülfe seiner vielen Freunde, leicht wieder die Oberhand
erhalten haben; da er aber in Gefangenschaft gerathen war,
verschwand allen seinen Freunden die Hoffnung, und nun
ergaben sie sich. — Von den inländischen Ereignissen un-
ter Friedrich dem Ersten sind folgende die merkwürdigsten:
er schaffte die Gesetze Christians Ii., die Polizei und die
Freiheit der Bauern betreffend, wieder ab und ließ diese
am Lage der Huldigung zu Wiborg öffentlich verbrennen;
auch führte er die Lutherische Reformation in den Herzog-
thümern ein und erlaubte, daß sie in dem Königreiche öf-
fentlich gepredigt wurde. Johann Lausen, Bischof in
Ripen und Herr mann Last in Husum wa""N besonders
für die Einführung der Kirchenverbefferung sehr thätig und
predigten mit segensreichem Erfolg. Heinrich Müller
von Zütphen (in Holland) starb vor Heide in Dithmar-
schen den Märtyrertod 1524. —( Friedrich der Erste hielt
sich fast immer in den Herzogthümern auf und halte sie
sehr lieb, denn er war lange Zeit Herzog zu Schleswig
und Holstein gewesen. Er starb im Jahre 1533 auf dem
Schlosse Gottorff, und liegt in der Domkirche zu Schles-
wig begraben. Bei seinem Tode war das Land sehr ver-
schuloet, der Ackerbau vernachlässigt und die See- und
Landmacht in dem schlechtesten Zustande.
§. 42.
Christian der Dritte.
(reg. von 1534—1559.)
Dieser befand sich bei dem Lode seines Vaters kn
einer mißlichen Lage; denn, da er nicht bei Lebzeiten de)-
selben zum Thronfolger erwählt war, so wollten viele ihn
übergehen und seinen jüngern Bruder Hans wählen. Erst
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Extrahierte Ortsnamen: Kopenhagen Ripen Husum Holland Holstein Schlosse_Gottorff Domkirche