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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Grundzüge - S. uncounted

1917 - Breslau : Hirt
Vorbemerkung. Die 26. Bearbeitung der Ausgabe A der E. von Seydlitz'schen Geographie weist im ersten Teile eine größere Änderung auf: alles Methodische ist ausgeschieden. Als Einführung in die hauptsächlichsten Grundbegriffe der Erdkunde ist die sehr beifällig aufgenommene Form einer „Reise um die Erde" aus der Vorstufe zu den Heftausgaben des Seydlitz in gekürzter Darstellung gewählt. Die Globus- lehre ist ungetrennt dem ersten Teile einverleibt. Die Auswahl des wegen seiner Schwierigkeit auf mehrere Klassen zu verteilenden Stoffes wird sich unschwer ermög- lichen lassen. Für Wiederholungen dürfte die neue Form nur von Vorteil sein. Von § 71 an ist der Umfang des Textes derselbe geblieben, aber eine andere Einteilung Europas angenommen. Die bisherige Paragraphierung mußte aus diesem Grunde, sowie um sachliche Änderungen vornehmen zu können, aufgegeben werden. Vielfachen Wünschen entsprechend ist die Zahl der Paragraphen bedeutend vermindert. Der Inhalt hat, abgesehen von den notwendigen Berichtigungen und einer sorg- fältigen stilistischen Durchsicht nach drei Gesichtspunkten, eine gründliche Durch- arbeitung erfahren. Einmal ist der Namenstoff weiter beschränkt. Sachliche Be- denken dürften hiergegen kaum geltend gemacht werden, obwohl vielleicht hier und da lokale Wünsche dadurch sich der Erfüllung entziehen. Wo aus irgendwelchen Gründen mehr Namen für erforderlich erachtet werden, erlaubt der Raum die Hinzufügung durch die Schüler. Eine völlige Übereinstimmung der Ansichten über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit eines Namens wird sich ja niemals erzielen lassen. Sodann ist die reine Kartenbeschreibung bedeutend herabgemindert, um die jugendlichen Benutzer zu ständigem Gebrauche des Atlas zu nötigen und dem anschanungslosen mechanischen Auswendiglernen entgegenzuarbeiten. Wo die Aus- spräche eines Namens Schwierigkeiten machen konnte, wo der im Erfassen von Zu- sammenhängen noch ungeübte Blick eines Schülers der Stufe, für die das Buch bestimmt ist, nicht ausreichen konnte, ist die alte Art natürlich beibehalten worden. Endlich sind — soweit der Raum es gestattete — das schildernde und das begrün- dende Moment kräftiger herausgearbeitet, beides Dinge, deren außerordent- liche Bedeutsamkeit für die Erdkunde als Wissensgebiet und als Bildungsmittel gar nicht genug beherzigt werden können. Die früher in Übereinstimmung mit der Ausgabe B des Seydlitz gewählten Sym- bole der Einwohnerzahlen sind beseitigt. Es bedarf aber wohl kaum der Erinnerung, daß die Zahlen nur zum geringsten Teile als Lernstoff zu betrachten sind. Zumeist sollen sie nur eine allgemeine Auffassung der Größenverhältnisse der Sied- lungen und ihre Vergleichung untereinander ermöglichen. Alle Zahlen sind grundsätzlich abgerundet. Ein Schulbuch, das ja kein statistisches Werk sein kann, dürfte hierdurch noch am ehesten dem auf diesem Gebiete besonders starken Fließen aller Dinge gerecht werden. Eines Wortes der Begründung bedarf die am meisten ins Auge fallende äußere Änderung des Buches. Es erhob sich die Frage: Testbilder oder Bilder- anhang? Ohne weiteres war klar, daß, wie auch in den Heftausgaben, die An- schauungsbilder der „Reise um die Erde", die Grund- und Einzelbegriffe zu veranschau- lichen bestimmt sind, in den Tert eingereiht werden mußten. Da auf diese Weise dem früher eine geschlossene Übersicht wichtiger Landschafts- und Volkstypen bietenden Bilder- anhang ein wesentlicher Teil seines Inhalts entzogen wurde, ein lückenhafter Anhang aber seine Daseinsberechtigung und seinen Zweck verfehlt haben würde, so blieb als einzig richtiger Ausweg — trotz der Bedenken, die dem Verfahren stets entgegenstehen — nur die Einreihung sämtlicher Bilder in den Test übrig. Bei der Auswahl der Bilder, deren Zahl noch eine Vermehrung erfahren hat, ist die Anthropogeographie stärker als bisher berücksichtigt. Hannover, im Herbst 1914. Richard Tronnier.

2. Grundzüge - S. 19

1917 - Breslau : Hirt
10. Staatliche Einrichtungen. 19 An Matrikularbeitrag zahlte Bremen 1910/11: 934000 Mark und steht hiermit an 16. Stelle unter den 26 deutschen Einzelstaaten. Die Zahl der Reichstagswähler betrug 1912: 74449. Die Verfassung des bremischen Staats (vom 21. Februar 1854, in neuer Redaktion vom 17. November 1875 und vom 1. Januar 1894) ist republi- kanisch. gur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat und die Bürgerschaft: jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht in allen Staatsangelegenheiten, sowie die vollziehende Gewalt. Der Senat besteht aus 16 unter wesentlicher Mitwirkung des Senats von der Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählten Mitgliedern (Senatoren), wovon wenigstens 10 Rechtsgelehrte und 3 Kaufleute sein müssen. Zwei Mitglieder des Senats sind Bürgermeister, die auf vier Jahre gewählt werden,- alle zwei Jahre tritt einer von ihnen aus, der eine der Bürgermeister ist für die Dauer des Jahres der Präsident des Senats. Der Titel des Senats ist: Hoher Senat. Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger, darunter vom Ge- lehrtenstande der Stadt Bremen 14, vom Kaufmannskonvent 40, vom (Bewerbekonvent20, von den übrigen in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürgern 52, von der Stadt Vegesack 4, von der Stadt Bremerhaven 8, aus dem Landgebiet 12. Die Vertreter werden auf 6 Jahre gewählt,' alle 3 Jahre scheidet die eine Hälfte aus, die Aus- tretenden sind aber sofort wieder wählbar; wählbar und wahlfähig sind alle 25jährigen bremischen Staatsbürger (d. h. solche Angehörige des Staates, die den bremischen Staatsbürgereid geleistet haben). Die Gesamtzahl dieser ist zurzeit etwa 22450. Die öffentlichen Versammlungen der Bürgerschaft finden im Konventsaale der Börse in der Regel Mittwochs von 6 Uhr nachmittags an statt. Die Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte geschieht von Senat und Bürgerschaft entweder unmittelbar durch übereinstimmende Beschlüsse oder mittelbar durch Ausschüsse, die aus Mitgliedern des Senats und der Bürger- schaft für die einzelnen Verwaltungszweige gebildet sind, die sog. Deputa- tionen. Solche ständige Deputationen bestehen für die Verwaltung der Finanzen, der Steuern, des Bauwesens, der Häfen und Eisenbahnen, der (Erleuchtungs- und Wasserwerke, der Schulen usw. Neben den staatlichen Regierungsgeschäften versieht der Senat für die Stadt Bremen die Befugnisse eines Magistrats, wie die Bürgerschaft bald in ihrer Gesamtheit, bald unter Ausschluß der Vertreter der nicht-stadtbremischen Gemeinden die Geschäfte einer Stadtverordnetenversammlung neben denen einer Landesvertretung erledigt. Es gibt deshalb auch keine eigene Stadt- Kasse und keine städtischen Beamten; die Beamten der Stadt Bremen sind Staatsbeamte. Für die Verwaltung der kommunalen Interessen des Land- gebiets bestehen ein Kreistag (28 Vertreter) und ein Kreisausschuß (7), an deren Spitze ein Senator (der „Landherr") steht. Die Hafenstädte Vegesack und Bremerhaven verwalten nach besonderen städtischen Verfassungen ihre Angelegenheiten selbständig. Die Brutto-Einnahmen des Staats betrugen 1911 fast 50 Mill. Mark, die Brutto-Ausgaben 60 Mill. Mark: die Staatsschuld beträgt (1911) rund 300 Mill. Mark. Die hauptsächlichsten Steuern sind: die Grund- und Gebäudesteuer, die Einkommensteuer, die Erbschafts- und Veräußerungs- abgäbe, einige gewerbliche Steuern, die Schiffahrtsabgabe. Das Staatswappen Bremens ist im roten Feld ein silberner, schräg- rechtshin liegender Schlüssel mit aufwärts gekehrter und links gerichteter Schließplatte. Die Landesfarben sind Rot und Weiß; die Bremer Flagge ist rot-weiß, achtmal horizontal gestreift hinter zwei Reihen ebenso geschachter Vierecke. 2*

3. Grundzüge - S. 26

1917 - Breslau : Hirt
26 Ortsbeschreibung. §11. entlang, bildet mit Arsten eine kirchliche Gemeinde. In beiden Orten wohnen seit alten Zeiten viele Straßenmacher. Die Feldmark Neuenland grenzt un- mittelbar an die Süder-Vorstadt- hier liegen die Militär-Schießstände. Die Dörfer Kirchhuchting, Mittelshuchting (an der Bremen - Oldenburger Chaussee und Eisenbahn) und Brokhuchting sind die einzigen bremischen auf dem linken Ufer der Ochtum gelegenen Ortschaften. - Im Niedervieland liegen unterhalb Woltmershausen die Weserdörfer Rablinghausen, Lankenau, Seehausen und Hasenbüren. Zum Kirchspiel Rablinghausen gehören noch Strom und Strömerdeich. An der Ochtum liegen die beiden alten Übergänge Kattenturm und Warturm. Iii. Die Stadt Vegesack. Etwa 16 km nordwestlich von der Stadt Bremen liegt aus dem rechten Weserufer, dicht unterhalb der Mündung der Lesum und der Aue in die Weser, die freundliche Hafenstadt Vegesack. In den Iahren 1619 - 1623 wurde hier in der Aue-Niederung von den Bremern ein Hafen angelegt, worin die Schiffer ungefährdet überwintern konnten; um diesen entstand nun nach und nach eine kleine Ansiedlung, die (wahrscheinlich nach einem hier gelegenen Wirtshaus „to de Vegesack") Vegesack genannt wurde. Im Stader Vergleich von 1741 wurde die Landeshoheit über Vegesack an Hannover abgetreten; durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 gelangte Bremen indes wieder in den vollen Besitz der Stadt. Der Ort wurde nun ein beliebter Wohnsitz der seemännischen Bevölkerung und blühte durch Schiffbau und damit zusammenhängende Gewerbe auf. 1816 erhielt Vegesack (damals mit etwa 1500 Einwohnern) ein eigenes Amt, 1821 eine Kirche,- am 1. Januar 1852 wurde der Flecken mit etwa 3700 Einwohnern zur Stadt erhoben. Seit 1832 ist Vegesack durch eine Chaussee, seit 1863 durch eine Eisenbahn mit Bremen verbunden. Eine Kleinbahn führt weiter bis Blumenthal und Farge und von hier weiter bis Wulsdorf. In das Hafenbassin können Schiffe mit 4\ m Tiefgang einlaufen. (Abb. 6.) Neben Schiffbau („Bremer Vulkan") und Heringsfischerei („Bremen-Vege- sacker Fischereigesellschaft") sind noch Segelmacherei, Reepschlägerei (d. i. Seil- spinnerei), Holzhandel und zwei Wandplattenfabriken als wichtige Erwerbs- quellen zu nennen. Die Stadt hat jetzt 4400 Einw., darunter viele See- leute und Angehörige der in ihrem Berufe abwesenden Kapitäne und Seefahrer? mit den unmittelbar angrenzenden hannoverschen Ortschaften Grohn (im 0), Aumund (im No), Fähr und Lobbendorf (im W), die als Vororte von Vegesack zu betrachten sind, beträgt die hier angesiedelte Bevölkerung aber etwa 14000. Die Stadt hat eine 14 klassige Volksschule, ein Reform-Real- gymnasium, eine städtische höhere Mädchenschule (Lyzeum) und eine gewerb- liche Fortbildungsschule. Vegesack ist der einzige zu Bremen gehörende Ort, der auf der hohen Geest liegt, die hier gegen die Weser steil abfällt und den Straßen teilweise eine bedeutende Steigung gibt. Das hohe Ufer ist überall mit Häusern und Gärten, auch mit Villen wohlhabender Bremer Familien besetzt. Die „Strand- lust" an der Dampfschiffbrücke ist eine schöne und vielbesuchte Gartenanlage. In der Nähe wird das Gerhard Rohlfs-Denkmal errichtet. Die Umgegend der Stadt mit den Nachbarorten Blumenthal, St. Magnus, Schönebeck, Leuchtenburg und Holthorst bildet durch ihre höhere, luftige Lage,

4. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 46

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
46 476—1100. er selbst tödtetc einmal im Zorne einen seiner Hausleute, allein er berief ein Hausthing, wo „Thing mannalid" in der Sache ein Urthcit fällen sollte, stieg von seinem Throne herab und unterwarf sich dem Gesetze. Allein für dies Mal wurde die im Vitherlags rechte festgesetzte strengere Strafe durch die über des Königs Edelmuth gerührten Thingmänner in eine Geldbuße für Todschlag verwandelt. Nach einer Reise nach Rom 1027, welche der König zu frommem Zwecke mit großer Pracht vornahm, sprach er sich in einem Briefe an den Erzbischof von Canterbury folgcndermaaßen aus: Habe ich in jugendlichem Un- gestüm oder aus Saumseligkeit bis dahin, in irgend einer Sache, gegen das Gesetz gehandelt, so gedenke ich mit Gottes Hülfe Alles wieder gut zu machen. Daher befehle ich allen meinen Jarlen und Statthaltern im ganzen Reiche, wenn es ihnen um meine Gnade zu thun ist und sie auf ihr eigenes Wohl Gewicht legen, nicht gegen irgend Jemanden unrecht zu handeln, möge er reich oder arm sein, sondern Jedermann, Adlichcn und Unad- lichen, das Recht des Gesetzes zukommcn zu lassen, und auf keinerlei Weise davon abzuweichen, weder um der Gunst des Königs oder des Ansehens einer mächtigen Person oder der Be- reicherung meiner Schatzkammer willen; denn ich habe nicht nöthig, mir durch ungerechte Auflagen Reichthümer zu erwerben". Durch solche Worte und Versprechungen, und den tiefen Frieden, der unter seiner Regierung, nach den Fehden und Raubzügen so vieler Jahrhunderte, herrschte, bewirkte er, daß die Angelsachsen sich endlich in die Herrschaft des fremden Eroberers fanden. Knud der Große war, als sein Bruder Harald 1018 starb, König von Dänemark geworden. Obwohl er England als sein Hauptreich betrachtete, was eine nothwendige Folge des Uebergewichts dieses Landes an Kultur und Erwerbsquellen über Dänemark war, und sich daher in der Regel in England aufhielt, vernachlässigte er doch keineswegs das Reich, woher seine Macht stammte. Sein vornehmstes Verdienst war in dieser Rücksicht

5. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 92

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
92 1100—1517. Die freien Städte. Der Adel und die Geistlichkeit theilten die Herrschaft über die christliche Welt des Mittelalters unter sich; zwar war die eigentliche Sklaverei allmählich der Macht des Christenthums gewichen, allein die Bauern waren in eine drückende Abhängig- keit gerathen; größtentheils leibeigen und an die Scholle gebun- den, schleppten sie ihr Leben unter anstrengender Arbeit hin, damit die Früchte derselben den herrschenden Ständen zufließen könnten. Allein dagegen bildeten die freien Städte den Ueber- gang zu einem Mittelstände: denn, nach und nach, als Industrie und Handel Zunahmen, vermehrte sich der Wohlstand der Bürger und mit ihm auch ihr Unabhängigkeitsgefühl; sie vereinigten sich bald in mächtigen Verbindungen, um dem Uebermuthe der geistlichen und weltlichen Herrn entgegenzutreten, wenn sie ihre Gerechtsame anzutasten sich vermaßen. Die bedeutendsten Vereine der Handelsstädte waren: der lombardische Bund und der Hansabund. Der lombardische Bund. Die Städte des nördlichen Italien hatten sich früh durch Industrie und Handel ausgezeichnet. Durch die Krcuzzügc wurde ihre Thätigkeit gesteigert: theils bewerkstelligten sie für Geld die Ueberfahrt der Kreuzfahrer, theils streckten sie ihnen Geld vor oder versahen sie mit andern nothwendigen Dingen, tbeils führten sie dem heiligen Lande Lebensmittel oder sonstige Kriegsbedürsuisse zu. Die lombardischen Städte erhielten der- gestalt, neben einem ausgedehnten Handel, allmählich alle Geld- geschäfte für ganz Europa; sie schossen gegen Sicherheit und hohe Zinsen baares Geld vor. Dieser Erwerb wurde von der Kirche nicht gebilligt, da sie jedes Ausleihen von Geld auf Zinsen für unchristlich hielt; allein theils bedurfte die Kirche und namentlich der Pabst selbst der Hülfe der Gcldleute, und theils fügten sich die freien Städte nur dann den Vorschriften

6. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 1

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
Die westliche Welt. Einleitung. Allodial- und Lehnswesen. _ ia. i \Aaa-Q >' -v ü-m. 01?( & ft (¡¿-'l (Ayb'j Sie gcrmano-gothischen Nationen, welche sich in dem alten römischen Reiche niedergelassen hatten, betrachteten natürlich die eroberten Lander als ihr Eigcnthum, an welchem jeder freie Mann Theil habe; denn die Könige waren nur die Anführer im Kriege, und ihre Macht hörte größtenteils mit demsel- den auf. Die Ländereien wurden ursprünglich durch das Loos unter die freien Männer vertheilt, und jeder derselben hielt sich für einen ebenso unabhängigen Besitzer seines Grund- besitzes, als der König. Solche freie Besitzungen nannte man Allodialbesitzungen. Allein unter den freien Männern gab cs noch eine vornehmere Klasse, die Männer nämlich, welche den größten Heerbann im Kriege hatten, und diese erhielten w neben den Königen die größten Allodialbesitzungen. Da aber die Urbarmachung und ganze Bewirthschastung solchen Grund- besitzes nicht von dem Eigcnthümer selbst oder seinen Leibeigenen beschafft werden konnte, so theilten die mächtigen Landbesitzer wieder einzelne Stücke ihres Landes an andere freie Männer aus. wogegen diese denn gewisse Verpflichtungen gegen den ur- sprünglichen Besitzer übernahmen, wozu vornehmlich gehörte, daß sie eine gewisse Anzahl Bewaffneter zu seinem Beistände im Bohrs Lehrb. der Gesch. des Mittelalters. 1

7. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 2

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
2 4 76-—1100. Kriege stellen mußten; dagegen sicherte der Eigenthümer ihnen wiederum seinen Beistand gegen die Ucsierlast Anderer zu. Solche untergeordnete Besitzungen wurden Leh*ti genannt, der Ober- besitzer: der Lehnsherr, der untergeordnete Besitzer:'Vasall. Allmählich verwandelten sich in den mehrsten Ländern die Allo- dialbesitzungen in Lehen , thesss weil die Schwächeren des Schutzes der Stärkeren benöthigt waren, theils weil es Ehre und Vortheil versprach, sich einem mächtigeren Lehnsherrn, na- mentlich dem Könige, anzuschließen. Wenn der König das Volk zum Kriege aufrief, ließ er nicht mehr, wie in der ältesten Zeit, ein Gebot an jeden freien Mann ergehen, sich dem Heere anzuschließen, sondern er entbot seine Vasallen, diese wieder ihre Vasallen und auf die Art wurde das Heer zusammengesetzt. Allein als die Vasallen sich stets bestrebten, ihre Gerechtsame auf Kosten der Krone zu erweitern, machten sie sich oft die schwierige Lage ihrer Lehnsherrn zu Nutze und weigerten sich ent- weder die geforderten Kriegsdienste zu leisten, oder schlossen sich selbst den Feinden des Reiches an, um ihrem Lehnsherrn die Be- willigung ihrer Forderungen abzupressen. Schon früh wurden 'daher die Lehen, welche anfangs persönlich gewesen waren, aus der Schwertseite erblich; ein Lehnsadel bildete sich und wurde eine der Krone gefährliche Macht, und es war vorzüglich der Wille dieser Vasallen, welcher den König beschränkte; die ' früheren Nationalversammlungen, wo jeder freie Mann seine Stimme geltend machen konnte, verloren ihre Bedeutung und das Volk wurde vom mächtigsten Theile des Adels, der im Be- sitze der Kronlehen war, repräsentirt. Selbst die Königswahl hing größtenteils von ihnen ab; denn wohl bildete sich nach und nach eine Art von Erbgesetz aus, das die Brüder oder Söhne des verstorbenen Königs zur Thronfolge berechtigt machte, allein es hing doch von den Vasallen ab. welchen derselben sie wählen oder in den vielen Streitigkeiten unterstützen wollten, welche die Theilung des Reiches unter verschiedene Erben her-

8. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 79

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
79 einsichtsvoller König. Er bestrafte jedes Vergehen strenge und ohne Ansehn der Person und um für Auf- rechthaltung seiner Gesetze zu wachen, besuchte er häufig die einzelnen Provinzen seiner Reiche; in Norwegen war er 50 mal. Er sprach und schrieb lateinisch, deutsch und französisch und verstand außerdem noch andere Sprachen. Mit einer besondern Vorliebe für das Seewesen verband er tiefe Einsichten in dasselbe; denn bereits in seiner Ju- gend übte er sich darin unter der Aussicht geschickter Leh- rer auf dein See bei Skanderburg und verfertigte mit eigener Hand Modelle zu verschiedenen Schiffen. — In Ansehung seiner täglichen Lebensart war er sparsam und mäßig, außer bei gewissen Feierlichkeiten. Er stand jeden Morgen um 4 Uhr auf, ging umher und lobte Jeden, den er bei seiner Arbeit fand. Auf die Erziehung seiner Kinder hatte er stets ein wachsames Auge und hielt be- ständig ein Journal über das, was er jeden Tag vornahm. Er starb im Jahre 1648 auf dem Schlosse Rosenburg und ist einer der berühmtesten Könige von Dannemark; denn er war König und Richter, Staatsmann und Feldherr, beides zu Wasser und zu Lande. Durch seine strenge Ge- rechtigkeit, seinen unerschütterlichen Muth, seine rastlose Thatigkeit, seinen helisehenden Verstand und seine tiefen Einsichten stand er bei den übrigen Königen und Fürsten seiner Zeit in solchem Ansehen, daß Philipp der Vierte, König von Spanien, ihn nie anders als den Vater der Könige nannte. — Zu den merkwürdigsten Männern un- ter Christian Iv. gehören vorzüglich folgende: 1) Niels Kaas, Reichskanzler; er war einer von den 4 Reichsräthen, die während der Minderjährigkeit des Königes die Regie- rung verwalteten. Auf diesem Posten war seine ganze Auf- merksamkeit darauf gerichtet, die Sicherheit des Landes und die Ehre des Thrones zu handhaben. Als er seinen her-

9. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 56

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
56 Friedrich Iii. mit vieler Pracht empfangen. Der Kai- ser gab ihm seine Zuneigung besonders auch dadurch zu erkennen, daß er die Grafschaft Holstein zu einem Her- zogthume erhob, und Dithmarschen, welches bisher selbst- ständig gewesen war, mit Holstein vereinigte. Auch der Pabst nahm Christian sehr liebevoll auf; ertheilte ihm die Erlaubniß zur Anlegung einer Universität in Kopenhagen; sprach ihm von dem gethanen Gelübde gegen die Türken zu ziehen los, beschenkte ihn mit einer geweihcten goldenen Rose; reichte ihm am Osterfeste persönlich das heilige Abend- mahl und bezahlte Alles was er mit seinem Kanzem Ge- folge wahrend seines Aufenthalts in Rom, verzehrt hatte.' Der König dagegen schenkte dem Pabste Heerlnge, Stock- fische und- Hermeline, Sachen die in Italien- sehr selten waren. — Sehr viel hat dieser treffliche König zur Be» förderung der Wissenschaften- der Künste und des Handels- gethän. Was die Gesetzgebung betraf, so sprach er im Jahre 1457 alle Dänische Unterthanen von der herkömmlich ge- wordenen Verpflichtung frei, sich in der ersten-Instanz vor einem ausländischen Gericht zu stellen. Er starb im Mai des Jahres 1481, mit Hinterlassung zweier Söhne, Johann und Friedrich. " , §. 39. Johann oder Hans. (reg. von 1481 — 1513.) yh' .u . Er war schon im Jahre 1455, wenige Monate nach seiner Geburt, auf Bitten seines Vaters, Christian des Ersten, von dem Dänischen Neichsrath zum Thronfolger be- stimmt worden. Wenn also von Seiten der Dänen seiner Thronbesteigung, nach dem Absterben seines Vaters, nichts im Wege stand, so machten ihn doch die Norweger und sein jüngerer Bruder, Friedrich, viel zu schaffen. Jene, j

10. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 66

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
66 gehörten dazu die Städte Malmöe und Kopenhagen. Wäre Christian nur im Lande geblieben, so würde er, mit Hülfe seiner vielen Freunde, leicht wieder die Oberhand erhalten haben; da er aber in Gefangenschaft gerathen war, verschwand allen seinen Freunden die Hoffnung, und nun ergaben sie sich. — Von den inländischen Ereignissen un- ter Friedrich dem Ersten sind folgende die merkwürdigsten: er schaffte die Gesetze Christians Ii., die Polizei und die Freiheit der Bauern betreffend, wieder ab und ließ diese am Lage der Huldigung zu Wiborg öffentlich verbrennen; auch führte er die Lutherische Reformation in den Herzog- thümern ein und erlaubte, daß sie in dem Königreiche öf- fentlich gepredigt wurde. Johann Lausen, Bischof in Ripen und Herr mann Last in Husum wa""N besonders für die Einführung der Kirchenverbefferung sehr thätig und predigten mit segensreichem Erfolg. Heinrich Müller von Zütphen (in Holland) starb vor Heide in Dithmar- schen den Märtyrertod 1524. —( Friedrich der Erste hielt sich fast immer in den Herzogthümern auf und halte sie sehr lieb, denn er war lange Zeit Herzog zu Schleswig und Holstein gewesen. Er starb im Jahre 1533 auf dem Schlosse Gottorff, und liegt in der Domkirche zu Schles- wig begraben. Bei seinem Tode war das Land sehr ver- schuloet, der Ackerbau vernachlässigt und die See- und Landmacht in dem schlechtesten Zustande. §. 42. Christian der Dritte. (reg. von 1534—1559.) Dieser befand sich bei dem Lode seines Vaters kn einer mißlichen Lage; denn, da er nicht bei Lebzeiten de)- selben zum Thronfolger erwählt war, so wollten viele ihn übergehen und seinen jüngern Bruder Hans wählen. Erst
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